ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

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1 ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner [Cyber] VORNAME ZUNAME Matrikelnummer HAUSARBEIT 1. Abgabetermin: Die Hausarbeit ist spätestens bis , Uhr, per mit dem Betreff HAUSARBEIT Übung Öffentliches Recht I an das Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht (wirtschaftsrecht@jku.at) zu senden. 2. Fügen Sie die Antworten direkt im Dokument in den entsprechenden Freiräumen ein! Seitenumbrüche NICHT entfernen! 3. Die Arbeit ist alleine (ohne fremde Hilfe) zu verfassen (keine Gruppenarbeit!). 4. Die korrekte Zitierweise von Gesetzen, den Beilagen zu den stenografischen Protokollen und der Judikatur entnehmen Sie bitte den AZR (2012) [ AZR ist ein von Friedl/Dax herausgegebenes Buch, das die Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache enthält]. Abkürzen: Beachten Sie die Abkürzungsregeln der AZR beim Verfassen der Hausarbeit! Beispiele: herkömmliche Abkürzung (etwa nach Duden bzw im RIS): Absatz Abs. Abs Ziffer Ziff. Z Artikel Art. Art Litera lit. lit Beziehungsweise bzw. bzw das heißt h. dh und so weiter usw. usw zum Beispiel z. B. zb Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 59/1964 BGBl. III Nr. 30/1998 BGBl III 1998/30 Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 90/2009 LGBl 2009/90 Amtsblatt der EU ABl. L 65 vom , Seite ABl 2011 L 65/1. KORREKTE Abkürzung des/der JuristIn (nach AZR): BGBl 1964/59 [zuerst das Jahr, dann die Nummer] Abkürzungen immer OHNE Punkt! Zitieren: Zitierregeln bestimmen, wie Fundstellen (Materialien, Bücher, ) zu nennen sin Wenn Sie Textpassagen aus Büchern, Aufsätzen etc entweder wortwörtlich abschreiben oder aber zwar nicht abschreiben, aber doch die Gedanken daraus übernehmen, müssen sie die Quelle angeben. Wie dabei genau vorzugehen ist, ist in den genannten AZR beschrieben. [Das brauchen Sie für die Hausarbeit der Übung ör I (noch) nicht]. Gleiches gilt aber auch, wenn Ihre Quelle aus den Gesetzesmaterialien stammt. Die wichtigsten diesbezüglichen Abkürzungen finden Sie in der RIS-Präsentation auf der Website des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht (auf der Seite der Übung ör I). Beispiel: Sie wollen die Regierungsvorlage zur Novelle BGBl I 2011/60 zitieren. Im RIS finden Sie folgende Information: BGBl. I Nr. 60/2011 (NR: GP XXIV RV 1213 AB 1313 S BR: AB 8526 S. 799.) Das korrekte Zitat lautet: RV 1213 BlgNR 24. GP xx [Zahl = konkrete Seite, von der Text übernommen wurde] (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 1

2 AUFGABE: Beantworten Sie unter Zuhilfenahme elektronischer Rechtsdatenbanken und ggf des Lehrbuchs Binder/Trauner, Öffentliches Recht Grundlagen (2014) die folgenden Fragen zur Gänze (nicht durch bloßes Kopieren von Textpassagen aus dem Internet)! I. Franz F ist Eigentümer einer Liegenschaft. Da ein Teil des Grundstücks für den Bau einer neuen Bahnstation benötigt wird, ordnet die Behörde die Enteignung des betreffenden Liegenschaftsteiles mittels Bescheides an. 1. In welchem Grundrecht könnte F verletzt worden sein? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlagen! Nennen Sie den Langtitel des EisbEG! Nennen Sie jeweils das Kundmachungsorgan (Jahr und Nummer), in dem die Stammfassung und die letzte Novelle dieses Gesetzes kundgemacht wurden! [AZR beachten!] Welche gesetzliche Bestimmung befasst sich mit dem Umfang der Entschädigung? Was ist demnach unter einem Enteigneten zu verstehen? Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der Enteignete die Rückübereignung begehren? Wann erlischt der Anspruch auf Rückübereignung? Welcher Bestimmung entnehmen Sie dies jeweils? Stammfassung: Letzte Novelle: 2. Das im RIS als Stammfassung des EisbEG bezeichnete BGBl ist eigentlich eine Wiederverlautbarung ( WV ). Wo ist die Wiederverlautbarung auf Bundesebene geregelt? Wer ist auf Bundesebene zur Wiederverlautbarung ermächtigt? Welche Rechtsquellen des Bundes können wiederverlautbart werden? Sehen Sie sich die Wiederverlautbarung genauer an! Welcher Tag wurde als Tag der Herausgabe der Wiederverlautbarung des EisbEG festgesetzt (genaues Datum)? Was ist Prüfungsgegenstand des Verfassungsgerichtshofes bei der Prüfung von Wiederverlautbarungen? (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 2

3 II. Die 20-jährige Marianne M ist schon seit ihrer Kindheit in den Bergen unterwegs und begeisterte Bergsportlerin. Sie möchte ihre Leidenschaft zum Beruf machen und Sportkletterführerin werden. 1. Nennen Sie jeweils das Kundmachungsorgan (Jahr und Nummer), in dem die Stammfassung und die letzte Novelle des Oö Sportgesetzes kundgemacht wurden! [AZR beachten!] Nennen Sie die Nummer des Ausschussberichts zur letzten Novelle des Oö Sportgesetzes! Was war nach dem Ausschussbericht der Grund (Anlass) für die Novelle? Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen für die Erlangung eines Berechtigungsscheines für die Tätigkeit als Sportkletterführerin erfüllt sein? Nennen Sie auch die gesetzliche Grundlage! Welche Behörde ist für die Ausstellung eines Berechtigungsscheines zuständig? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage! Stammfassung: Letzte Novelle: 2. Der Landtag hat eine weitere Änderung des Oö Sportgesetzes beschlossen. Wo und von wem ist die Änderung kundzumachen? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage! Erläutern Sie die Rechtsstellung der Abgeordneten zum oberösterreichischen Landtag unter Angabe der rechtlichen Grundlagen auf Bundes- bzw Landesebene! (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 3

4 3. M s älterer Bruder, Peter P, ist ebenfalls leidenschaftlicher Sportler und Eishockeyfan. Er möchte in seiner Heimatgemeinde Hellmonsödt (OÖ, Bezirk Urfahr-Umgebung) ein Wettunternehmen betreiben und stellt deshalb einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörd Welche Behörde ist nach dem Oö Wettgesetz für die Erteilung der notwendigen Bewilligung zuständig? Woraus ergibt sich die sachliche Zuständigkeit? Woraus ergibt sich die örtliche Zuständigkeit? Ist die Bewilligung in Form einer gebundenen Entscheidung oder einer Ermessensentscheidung zu erteilen? Begründen Sie Ihre Antwort! 4. Welches Gesetz regelt das Verfahren der Verwaltungsstrafbehörden und enthält Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsstrafrechts? Nennen Sie die Nummer des Gesetzblattes, mit dem die Stammfassung und die letzte Novelle dieses Gesetzes kundgemacht wurden! [AZR beachten!] In welcher Gesetzgebungsperiode wurde die letzte Novelle beschlossen? Wann wurde die Gesetzesinitiative (letzte Novelle) im Nationalrat beschlossen? Welchem Ausschuss wurde der Gesetzesentwurf im Nationalrat zugewiesen und wer war BerichterstatterIn? Stammfassung: Letzte Novelle: 5. Woraus ergibt sich allgemein, ob eine Straftat von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde geahndet wird? Wie hoch ist die maximal zulässige Freiheitsstrafe, die eine Verwaltungsbehörde verhängen darf? Nennen Sie die verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlage! (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 4

5 6. Wie nennt man den Strafbescheid, den die Verwaltungsstrafbehörde aufgrund eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens erlässt? Welches Rechtsmittel kann dagegen erhoben werden? Die Verwaltungsstrafbehörde darf unter bestimmten Voraussetzungen von einem ordentlichen Ermittlungsverfahren absehen. Welche Möglichkeiten der Verhängung einer Verwaltungsstrafe sieht das VStG dafür vor? Nennen Sie auch die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen! 7. Welcher Paragraf des Oö Wettgesetzes trägt die Überschrift Strafbestimmungen? Welche Verwaltungsbehörde ist nach dem Oö Wettgesetz zur Verhängung von Verwaltungsstrafen sachlich zuständig? Wie hoch ist der Strafrahmen, wenn man ein Wettunternehmen ohne Bewilligung betreibt? III. 1. Beschreiben Sie die Begriffe Verwaltungsbehörde, Verwaltungsorgan und Amt! Was ist ein Organwalter? Was versteht man unter Approbationsbefugnis? 2. Geben Sie das Grundmodell des Stufenbaus der Rechtsordnung wieder! Beschreiben Sie anhand dieses Modells die Begriffe bedingende Norm und bedingte Norm! (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 5

6 3. Wer hat in Österreich die Kompetenz zur Ernennung und Entlassung der Bundesregierung? Nennen sie die gesetzliche Grundlage! Welche zwei Instrumente stehen dem Parlament zur Verfügung um gegen die Bundesregierung oder einzelne Bundesminister vorzugehen? Nennen sie die gesetzlichen Grundlagen! Welcher Anwesenheitsquoren bedarf es jeweils für die Ausübung dieser Instrumente? IV. 1. Der in Schlüßlberg (OÖ, Bezirk Grieskirchen) wohnhafte Ludwig L hat sich einen jahrelang ersehnten Wunsch erfüllt und erfolgreich eine Geschlechtsumwandlung vollzogen. Er möchte nun den Vornamen Luisa tragen. Welche Personen sind in einem Verfahren auf Änderung des Vornamens nach dem Namensänderungsgesetz jedenfalls Parteien? Nennen Sie die rechtliche Grundlage! Wo ist die Partei im AVG geregelt? Was ist nach dem AVG ausschlaggebend für die Parteistellung? 2. Nennen Sie die Nummer der Regierungsvorlage zur vorletzten Novelle des Namensänderungsgesetzes! Was waren den Materialien (Vorblatt und Erläuterungen) zufolge die wesentlichen Ziele dieser Änderung (was soll geschaffen werden)? 3. Nennen Sie das Datum der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) mit der Geschäftszahl 2003/01/0435! Welche Behörde hat im gegenständlichen Fall in erster Instanz entschieden? Wie entschied die Behörde I. Instanz? Nennen Sie auch das Datum der erstinstanzlichen Entscheidung! Wie entschied der Verwaltungsgerichtshof? (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 6

7 4. Nennen Sie den Langtitel des AsylG 2005! Nennen Sie die Nummer des Gesetzblattes, mit dem die letzte Novelle des AsylG 2005 kundgemacht wurde! Wann langte der Gesetzesentwurf (letzte Novelle) beim Nationalrat eingebracht? 5. Der VfGH hob im Jahr 2012 eine Wortfolge des AsylG auf. Mit welchem BGBl erfolgte die Kundmachung der Aufhebung? Welche Wortfolge wurde aufgehoben? Wie lautet die Geschäftszahl des Erkenntnisses? V. 1. Wann ist eine Volksabstimmung durchzuführen? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage! Was unterscheidet die fakultative von der obligatorischen Volksabstimmung? Worüber wird in einer Volksabstimmung abgestimmt? 2. Wo ist die Volksbefragung verfassungsgesetzlich verankert? Was ist Gegenstand einer Volksbefragung auf Bundesebene? Wie hat die Fragestellung zu erfolgen? Ist das Ergebnis einer durchgeführten Volksabstimmung verbindlich? (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 7

8 VI. 1. Paulina P besitzt eine Villa am Wörthersee mit Bootsanlegesteg. Sie ist leidenschaftliche Seglerin und verbringt ihren Urlaub regelmäßig mit ausgedehnten Segelrundfahrten am Wörtherse Was ist nach dem Schifffahrtsgesetz unter Segelfahrzeug zu verstehen? Wo ist dieser Begriff im SchFG gesetzlich definiert? Welche gesetzliche Bestimmung des SchFG regelt Erlöschen und Widerruf der Zulassung? In welchen Fällen ist die Zulassung mit Bescheid zu widerrufen? Sehen Sie sich die Strafbestimmungen des 6. Teils des SchFG an! Wie hoch ist der Strafrahmen bei Verstößen gegen den 6. Teil des SchFG? Welcher gesetzlichen Bestimmung entnehmen Sie diese Antwort? 2. Paulina P beabsichtigt ein Segelboot-Rennen am Wörthersee zu veranstalten. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Interessierten rechnet sie mit etwa 50 TeilnehmerInnen. Welche Bestimmung der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SVFO) beschäftigt sich mit Veranstaltungen? Studieren Sie die Norm! Bedarf das Vorhaben von P einer behördlichen Bewilligung? Begründen Sie! VII. Das Landesverwaltungsgericht OÖ, das seit tätig ist, befasste sich in seiner Entscheidung LVwG /3/FP mit der mündlich verfügten Betriebsschließung nach dem GSpG. 1. Nennen Sie das Datum der Entscheidung! Welche/r Richter/Richterin des Landesverwaltungsgerichtes OÖ entschied über diese Beschwerde? Wurde der Beschwerde Folge gegeben, die Beschwerde zurückgewiesen oder die Beschwerde abgewiesen? Was sprach das Landesverwaltungsgericht OÖ zur Frage der Zulässigkeit der Revision aus? Suchen Sie in lexisnexis den Aufsatz ÖJZ 2006/23! Nennen Sie Autor und Titel dieses Beitrags! Autor: Titel: (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 8

9 2. Entschied das Landesverwaltungsgericht OÖ in Form eines Erkenntnis oder in Form eines Beschlusses? Welche Möglichkeit(en) hat der Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren (LVwG /3/FP) ein Rechtsmittel einzubringen (Rechtsmittelbelehrung!)? 3. Wie lautet die Geschäftszahl der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts OÖ vom , in welcher es sich mit dem Automatenglücksspiel befasste? Welche Entscheidung war vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ angefochten worden? Geben Sie kurz den Sachverhalt wieder, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde lag? Ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig? Wie lautet der Spruch der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (wurde die Entscheidung bestätigt, abgeändert oder wurde diese aufgehoben)? f. Welche Bestimmung des GSpG regelt die Durchführung von Glücksspielen (Glücksspielmonopol)? f. VIII. 1. In der Entscheidung W befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung, mit welchem die Genehmigung für die Erweiterung eines bestehenden Windparks um vier weitere Windkraftanlagen (Erweiterung Windpark Zurndorf II) erteilt wurd Nennen Sie das Datum der Entscheidung? Wie hoch ist die Gesamtleistung des aus 7 Windkraftanlagen bestehenden Windparks Zurndorf II in Summe (in MW)? Ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig? Wie lautet der Langtitel des UVP-G 2000? (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 9

10 2. Suchen Sie in der Datenbank LexisNexis Online nach dem Beitrag von Karim Giese, vom , in welchem er sich mit der Sonderwidmung befasst! Wie lautet der Titel des Beitrags? In welcher Zeitschrift wurde dieser Aufsatz publiziert? [AZR beachten!] Was versteht man laut diesem Beitrag unter Sonderwidmungen im formellen Sinn? IX. 1. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt in seinem Erkenntnis mit der Geschäftszahl G176/2015 fest, dass Bestimmungen des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979 verfassungswidrig sin Nennen Sie das Datum der Entscheidung! Welche Bestimmungen wurden konkret aufgehoben? Was bedeutet der Buchstabe G in der Geschäftszahl des Erkenntnisses? Gegen welches Grundrecht haben diese Bestimmungen verstoßen? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage! Ist dieses Grundrecht ein Menschenrecht oder ein Staatsbürgerrecht? Gegen welches Prinzip haben diese Bestimmungen ebenfalls verstoßen? [Rechtssatz] f. Wer hat die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen des Kärntner Flurverfassungs- Landesgesetzes 1979 durch den VfGH kundzumachen? f. 2. Wo ist das Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 im Stufenbau der Rechtsordnung einzuordnen? Nennen Sie jeweils das Kundmachungsorgan (Jahr und Nummer), in dem die Stammfassung und die letzte Novelle dieses Gesetzes kundgemacht wurden! [AZR beachten!]? Mit welchem Datum wurde die Aufhebung der Bestimmung im LGBl kundgemacht? Stammfassung: Letzte Novelle: (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 10

11 X. 1. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasste sich in seiner Entscheidung mit der Geschäftszahl G233/2014 mit der Aufhebung einer Bestimmung der StPO. Nennen Sie das Datum der Entscheidung des VfGH! Hat der Verfassungsgerichtshof in Form eines Erkenntnisses oder in Form eines Beschlusses entschieden? Gegen welches Grundrecht hat diese Bestimmung verstoßen? [Rechtssatz] Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage! Ist dieses Grundrecht ein Menschenrecht oder ein Staatsbürgerrecht? Welche Bestimmung wurde konkret aufgehoben? Wann tritt die Aufhebung in Kraft? 2. Rufen Sie mittels lexisnexis den Aufsatz von Martin Lenzbauer aus dem Jahr 2014 auf, in welchem er sich mit typenfreien Beschwerden nach Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG befasst! Nennen Sie den Titel des Aufsatzes! In welcher Zeitschrift wurde dieser Beitrag publiziert? [AZR beachten!] 3. Suchen Sie in lexisnexis nach dem Artikel JRP 2015, 232 und nennen Sie den Titel! Verbleiben Sie bei dem Artikel! Darin wird eine Neuregelung besprochen. Wann trat diese in Kraft? Inwiefern wurde durch diese Neuregelung ein Minderheitenrecht des Nationalrats statuiert? XI. 1. Die Polizistin nimmt dem betrunkenen Fahrer den Autoschlüssel weg. Welcher Staatsteilgewalt ist das Handeln der Polizistin zuzurechnen? In welcher Handlungskategorie wurde die Polizistin tätig? Erläutern Sie die gegenständliche Kategorie staatlichen Handelns! (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 11

12 2. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat sich in einer Entscheidung vom mit einer Maßnahmenbeschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG auseinandergesetzt. Nennen Sie die Geschäftszahl dieser Entscheidung! Entschied das Landesverwaltungsgericht in der Form eines Erkenntnisses oder eines Beschlusses? Wie lautet der Spruch der Entscheidung (wurde der Beschwerde stattgegeben, diese zurückgewiesen oder abgewiesen)? Ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig? 3. Rufen Sie im lexisnexis den Beitrag ZfV 2015, 56 auf! Nennen Sie den Titel! Nennen Sie den Autor! Was ist nach Ansicht des Autors zu gewähren um Rechtssicherheit in Bezug auf die Durchführung von Hausdurchsuchungen zu schaffen und die Rechte der betroffenen Unternehmen zu wahren? XII. 1. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Jahr 2015 in der Entscheidung mit der Geschäftszahl Ro 2014/03/0023 den angefochtenen Bescheid aufgehoben. Nennen Sie das Datum dieser Entscheidung! Handelt es sich bei dieser Entscheidung um ein Erkenntnis oder um einen Beschluss? Warum wurde der angefochtene Bescheid aufgehoben? Nennen Sie Datum und Behörde des erstinstanzlichen Bescheides? Was begehrte die Revisionswerberin in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid? f. Welche Bestimmung des Tiroler Jagdgesetzes 2004 regelt die Erstellung des Abschussplanes? f. (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 12

13 2. Wer erließ die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004? Wann wurde diese Verordnung erstmals kundgemacht? Was versteht man unter einer Durchführungsverordnung? Wann trat die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 erstmals in Kraft? 3. Rufen Sie im lexisnexis den Beitrag des Autors Gerald Kohl vom auf! Nennen Sie den Titel! In welcher Zeitschrift wurde der Beitrag veröffentlicht? [AZR beachten!] XIII. Am fällte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache C-338/ Nennen Sie die Parteien des Ausgangsverfahrens! 2. Um welche Verfahrensart handelt es sich dabei und in welchen Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist dieses Verfahren geregelt? Wer hat das Ersuchen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht? Wann ist das Ersuchen beim Europäischen Gerichtshof eingegangen? Nennen Sie den Namen des Generalanwalts! Was bedeutet das C in der Geschäftszahl? 3. Warum wurde ein Vorabentscheidungsersuchen gestellt? (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 13

14 XIV. 1. Rufen Sie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates ABl 2015 L 241/1 auf! Nennen Sie den Titel der Richtlinie! Was bedeutet der Buchstabe L? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Richtlinie? Wem wurde der Entwurf des Gesetzgebungsaktes zugeleitet? Wie definiert sich für Zwecke dieser Richtlinie der Ausdruck Erzeugnis? f. Was versteht man unter primärem Unionsrecht? Handelt es sich bei der Richtlinie um ein primäres Unionsrecht? Begründen Sie! g. Was versteht man unter Anwendungsvorrang? f. g. 2. Rufen Sie den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates ABl 2014 L 158/227 auf! Nennen Sie den Titel des Beschlusses! Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Beschluss? Wer schlug den Inhalt des Beschlusses vor? Wie definiert sich für Zwecke dieses Beschlusses der Ausdruck Objekt im Weltraum? Wann tritt der Beschluss in Kraft? Begründen Sie! (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 14

15 XIII. 1. Rufen Sie die Entscheidung des EGMR mit der Geschäftszahl Nr 39954/08 auf! Nennen Sie das Datum der Entscheidung! Wer ist der Beschwerdeführer? Wer ist der beklagte Staat? Die Verletzung welches Grundrechtes rügen die Beschwerdeführer? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage! Bekamen die Beschwerdeführer vom EGMR recht? f. Wurde den Beschwerdeführern Entschädigung zugesprochen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? f. 2. Wo ist der EGMR eingerichtet (Sitz)? Wer kann den EGMR mittels Individualbeschwerde anrufen? Worauf lautet das Urteil des EGMR bei einer Individualbeschwerde? 3. Rufen Sie die Entscheidung des EGMR mit der Geschäftszahl Nr 4097/13 auf! Nennen Sie das Datum der Entscheidung! Wer ist der Beschwerdeführer? Wer ist der beklagte Staat? Die Verletzung welches Grundrechtes rügen die Beschwerdeführer? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage! Bekamen die Beschwerdeführer vom EGMR recht? f. Wurde den Beschwerdeführern Entschädigung zugesprochen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? f. (Cyber)Übung Öffentliches Recht I [WS 2015/16] Hausarbeit/Seite 15

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