FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. FFH-Gebiet Greifswalder Bodden Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom (DE ) Projekt-Nr.

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1 Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen- und Werftbetrieb der Stadt Wolgast FFH- Verträglichkeitsuntersuchung Regionalplanung Umweltplanung Landschaftsarchitektur FFH-Gebiet Greifswalder Bodden Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom (DE ) Landschaftsökologie Wasserbau Projekt-Nr.: Immissionsschutz Fertigstellung: November 2007 Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer GmbH Stralsund www. umweltplan.de Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm Stralsund Tel / Fax / Projektleiter: Bearbeiter: Mitarbeit: Dipl.- Umweltwiss. Katharina Burmeister Dipl.-Biol. Peter Feuerpfeil Dr. rer. nat. Martin Heindl (Dipl.-Biol.) Sabine Willmann (Grafik) Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b Güstrow Tel / Fax / Geschäftsführer Dipl.-Geogr. S. Ahlmeyer Dipl.-Ing. K. Freudenberg Dipl.-Phys. R. Horenburg Qualitätsmanagement Zertifiziert nach: DIN EN 9001:2000 TÜV CERT Nr

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung sowie methodische Vorgehensweise Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Abgrenzung, Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung des FFH-Gebietes DE Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Schutzzweck des FFH-Gebietes DE Vorkommen und Auftreten der Lebensraumtypen und Zielarten im Schutzgebiet DE Funktionale Beziehungen des FFH-Gebietes DE zu anderen FFH- Gebieten Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkungen des Vorhabens Detailliert untersuchter Bereich Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Vorkommen und Auftreten der FFH-Lebensraumtypen und Zielarten im detailliert untersuchten Bereich Relevante Wirkprozesse sowie voraussichtlich betroffene Zielarten und Lebensraumtypen Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete Beschreibung der Bewertungsmethode Bewertung möglicher Beeinträchtigungen Baubedingte Konfliktpotenziale Substrataustrag Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten...27

3 Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Substrataustrag Substrateintrag Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten über die Nahrungskette Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Substrateintrag Schadstoff- und Staubemissionen Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Schadstoff und Staubemission Trübungsfahnen und Nährstofffreisetzung Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Trübungsfahnen Lärm und optische Unruhe Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Lärm und optische Unruhe Anlagebedingte Konfliktpotenziale Veränderung der Hydromorphologie Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Veränderung der Hydromorphologie Veränderung der Hydromechanik Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen...40

4 Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten Zusammenfassende Beurteilung der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor Veränderung der Hydromechanik Betriebsbedingte Konfliktpotenziale Veränderung der Schiffsparameter Unterhaltungsbaggerungen Maßnahmen der Schadensbegrenzung Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Methodik Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte und Prognose kumulativer Wirkungen Zusammenfassung und Fazit Quellenverzeichnis...48 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gebietsmerkmale des FFH-Gebietes DE Tabelle 2: Im FFH-Gebiet DE zu schützende Lebensraumtypen... 9 Tabelle 3: Im FFH-Gebiet DE zu schützende Arten Tabelle 4: Wirkungen des Vorhabens Tabelle 5: FFH-Lebensraumtypen in den Untersuchungsräumen Tabelle 6: Relevante Wirkprozesse und betroffene Zielarten und Lebensraumtypen Tabelle 7: Substrataustrag Tabelle 8: Substratänderung Tabelle 9: Zusammenfassung Wirkfaktor Substrataustrag Tabelle 10: Substrateintrag Tabelle 11: Zusammenfassung Wirkfaktor Substrateintrag Tabelle 12: Schadstoff- und Staubemissionen Tabelle 13: Trübungsfahnen und Nährstofffreisetzung... 31

5 Tabelle 14: Zusammenfassung Wirkfaktor Trübungsfahnen Tabelle 15: Lärm und optische Unruhe Tabelle 16: Zusammenfassung Wirkfaktor Lärm, optische Unruhe Tabelle 17: Veränderung der Hydromorphologie Tabelle 18: Zusammenfassung Wirkfaktor Veränderung der Hydromorphologie Tabelle 19: Veränderung der Hydromechanik Tabelle 20: Zusammenfassung Wirkfaktor Veränderung der Hydromechanik Tabelle 21: Veränderung der Schiffsparameter Tabelle 22: Unterhaltungsbaggerungen Tabelle 23: Zu berücksichtigende Pläne und Projekte und deren kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben Tabelle 24: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: FFH - Gebiete im Vorhabensbereich... 6 Abbildung 2: Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Schutzgebiet DE ANHANG Karte 1 Bestand 1:50.000

6 1 Anlass und Aufgabenstellung sowie methodische Vorgehensweise Anlass Mit Schreiben vom beantragte das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) den Ausbau des Nördlichen Peenestromes auf NN -7,50 m Wassertiefe. Das Land begründet seinen Antrag zur Vertiefung der seewärtigen Zufahrt mit der dringend notwendigen Erhaltung und weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Werft und Hafen der Stadt Wolgast. Träger des Vorhabens Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen- und Werftbetrieb der Stadt Wolgast ist die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund. Somit fungiert das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund als Auftraggeber für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren. Prüfkulisse Aufgrund der Lage im Bereich gemeldeter bzw. vorgeschlagener NATURA 2000-Gebiete sowie der projektspezifischen Wirkungen stellt die Vertiefung des Nördlichen Peenestroms faktisch ein Projekt im Sinne des 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG dar, das einer Prüfpflicht auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete nach 34 BNatSchG unterliegt. Aus diesem Grund wird eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für folgendes Natura 2000-Gebiet durchgeführt: Vorgeschlagenes FFH-Gebiet (psci 1 ) Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom (DE ). Die Abbildung 1 enthält eine Übersicht zum räumlichen Bezug des FFH-Gebietes Greifswalder Bodden... (DE ) zum Vorhabensbereich sowie zu anderen angrenzenden FFH-Gebieten. 1 Proposed site of community importance = vorgeschlagenes Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung; Gebietsvorschlag im Rahmen der 3. Meldetranche (Kabinettsbeschluss der Landesregierung von M-V vom ) 5

7 Abbildung 1: FFH - Gebiete im Vorhabensbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Die FFH-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000 einzurichten und dementsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach 34 BNatSchG bzw. 35 BNatSchG und 18 LNatG M-V erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgesetzten Erhaltungszielen. Entsprechend dem BNatSchG gehören im Rahmen des Umgebungsschutzes auch Eingriffe in Natur und Landschaft zu den Projekten, wenn sie außerhalb des Schutzgebietes 6

8 durchgeführt werden sollen, sofern sie einer behördlichen Entscheidung oder einer Anzeige an die Behörde bedürfen. Aufgabe der Verträglichkeitsuntersuchung ist es zu ermitteln, ob mit dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen verbunden sein können. Ergibt die Prüfung, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig. Es kann in diesem Falle nur bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und gleichzeitigem Fehlen verträglicherer Alternativen sowie gegebener Kompensationsfähigkeit nach einer Ausnahmeprüfung zugelassen werden. Da Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der betrachteten Schutzgebiete durch das Vorhaben ohne genauere Betrachtung nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist eine Verträglichkeitsprüfung gemäß 34 BNatSchG bzw. 35 BNatSchG und 18 LNatG M-V durchzuführen. Methode Die methodische Aufbereitung der Verträglichkeitsuntersuchung orientiert sich im Hinblick auf eine maximale Planungssicherheit an den Vorgaben in: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND STADTENTWICKLUNG (2007): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen, Entwurf (BMVBS 2007) unter Berücksichtigung der Hinweise zur Anwendung der 18 und 28 des Landesnaturschutzgesetzes und der 32 bis 38 des Bundesnaturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 36: , eines gemeinsamen Erlasses des Umweltministeriums, Wirtschaftsministeriums, Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und des Ministeriums für Arbeit und Bau M-V (2002, mit Änderung vom August 2004). Ziel der vorliegenden Studie ist gemäß Anhang 6 der oben genannten Hinweise zur Anwendung der 18 und 28 des Landesnaturschutzgesetzes und der 32 bis 38 des Bundesnaturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, die fachlichen Grundlagen zur behördlichen Prüfung des Vorhabens gemäß der Maßgaben des 34 BNatSchG zu vermitteln. 7

9 2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Abgrenzung, Lage und allgemeine Gebietsbeschreibung des FFH-Gebietes DE Das Schutzgebiet (Lage vergleiche Abbildung 1) ist Bestandteil der aktuellen Meldekulisse von FFH-Gebieten seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die EU- Kommission (Gebietsvorschlag im Rahmen der 3. Meldetranche gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom ). Die nachfolgende Tabelle gibt die wesentlichen Merkmale des Schutzgebietes wieder (gemäß Standarddatenbogen Stand Mai 2004, LUNG M-V 2007). Tabelle 1: Gebietsmerkmale des FFH-Gebietes DE Gebietsmerkmale Größe Gebietscharakteristik Bedeutung ha zentraler Teil der vorpommerschen Boddenlandschaft mit dem Greifswalder Bodden, dem südlichen Teil des Strelasundes, zahlreichen Buchten und Wieken, Küstenüberflutungsräumen sowie eingelagerten Inseln mit aktiven Landbildungs- und Erosionsprozessen Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH- LRT und FFH-Arten; großflächige Komplexbildung Neben den überwiegend aquatisch-marin geprägten Lebensräumen sind auch an den Bodden angrenzende Landflächen in das Schutzgebiet integriert. Diese befinden sich insbesondere im Bereich nördlich Greifswald, auf der Halbinsel Zudar sowie im Mündungsbereich des Peenestroms/ Halbinsel Struck. 2.2 Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Nach 10 Abs. 1 Pkt. 9 BNatSchG gelten als Erhaltungsziele eines Schutzgebietes die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie (FFH-RL), für deren Schutz das Schutzgebiet gemeldet wurde. Diese Arten und Lebensräume sind Gegenstand der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. Laut Standarddatenbogen (Stand Mai 2004) handelt es sich dabei um folgende Lebensraumtypen und Zielarten (prioritäre Lebensraumtypen oder Arten sind mit * gekennzeichnet): 8

10 Tabelle 2: Im FFH-Gebiet DE zu schützende Lebensraumtypen Code-Nr. Lebensraumtyp 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 1150* Lagunen des Küstenraumes 1160 Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen) 1170 Riffe 1210 Spülsäume mit Vegetation aus einjährigen Arten 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände 1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und -Steilküsten mit Vegetation 1330 Atlantische Salzwiesen 2110 Primärdünen 2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria 2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen) 2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region 2190 Feuchte Dünentäler 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3160 Dystrophe Seen und Teiche 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 6210 (*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7230 Kalkreiche Niedermoore 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91D0* Moorwälder 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno Padion, Alnion incannae, Salicion albae) 9

11 Tabelle 3: Im FFH-Gebiet DE zu schützende Arten dt. Artname wiss. Artname Anhang Schmale Windelschnecke Vertigo angustior II Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana II Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis II, IV Großer Feuerfalter Lycaena dispar II, IV Flussneunauge Lampetra fluviatilis II, V Meerneunauge Petromyzon marinus II Finte Alosa fallax II, V Rapfen Aspius aspius II, V Bitterling Rhodeus sericeus amarus II Teichfledermaus Myotis dasynceme II, IV Großes Mausohr Myotis myotis II, IV Fischotter Lutra lutra II, IV Kegelrobbe Halichoerus grypus II, V Seehund Phoca vitulina II, V Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii II, IV 2.3 Schutzzweck des FFH-Gebietes DE Nach 10 Abs. 1 Pkt. 10 BNatSchG ergibt sich der Schutzzweck aus den für das Schutzgebiet festgelegten Vorschriften. Die nach nationalem Recht zu erfolgende Erklärung des FFH-Gebiets DE als nationales Schutzgebiet im Sinne des 22 Abs. 1 BNatSchG (geschützte Teile von Natur und Landschaft) bzw. des Art. 4 Abs. 4 FFH-RL (besonderes Schutzgebiet) steht jedoch noch aus. Demnach liegen noch keine Schutzerklärung, die den Schutzzweck des Gebiets entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen bestimmt, sowie rechtsverbindliche Vorschriften (Gebote und Verbote) zur Erreichung des Schutzzwecks vor. Des Weiteren wurden noch keine Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen im Rahmen eines Managementplanes formuliert, die zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume des Schutzgebietes durchzuführen sind (s. 22 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 1 FFH-RL). 10

12 Zur Erreichung der im Standarddatenbogen aufgeführten Erhaltungsziele wird folgende schutzzweckdienliche Maßnahme formuliert: Erhalt und teilweise Entwicklung des Greifswalder Boddens mit marinen und Küstenlebensraumtypen, Grünland- und Wald-Lebensraumtypen sowie mit charakteristischen FFH-Arten. 2.4 Vorkommen und Auftreten der Lebensraumtypen und Zielarten im Schutzgebiet DE Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Die Abbildung 2 gibt einen Überblick zur Verbreitung der einzelnen FFH- Lebensraumtypen (FFH-LRT) im Schutzgebiet (Binnendifferenzierung des LUNG 2 Stand Dezember 2005). Die marinen LRT ( ) sind einzeln dargestellt. Die landseitigen LRT werden folgendermaßen zusammengefasst: Küstensaum-LRT (Spülsäume, Kiesstrände, Steilküsten, Dünen): FFH-LRT 1210, 1220, 1230, 2110, 2120, 2130*, 2180, 2190, Binnengewässer-LRT (Seen): 3150, 3160, Grünland-LRT (Salzwiesen, Trockenrasen, Wiesen, Moore, Heiden): FFH-LRT 1330, 5130, 6210(*), 6230*, 6410, 6510, 7230, Wald-LRT (Waldtypen): FFH-LRT 9110, 9130, 9160, 9190, 91D0*, 91E0*. 2 Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V 11

13 Abbildung 2: Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Schutzgebiet DE

14 Zielarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen und Bitterling Für die anadromen Wanderarten (Meer- und Flussneunauge, Finte) stellt der Greifswalder Bodden überwiegend ein Durchzugs- und nur zeitweiliges Weidegebiet auf ihrem Zug in die Laichgebiete der Flussoberläufe dar. Laut der Tierdatenbank des LUNG konnten Meer- und Flussneunauge regelmäßig zwischen 1990 bis 2000 im Greifswalder Bodden festgestellt werden. Über die konkrete geografische Ausprägung der Wanderrouten im Greifswalder Bodden sowie deren zeitliche Nutzung im Jahresverlauf ist jedoch wenig bekannt, so dass die genannten Arten potenziell im gesamten Boddenbereich angetroffen werden können. Die primär im Süßwasser lebenden Arten Rapfen und Bitterling sind im Greifswalder Bodden fast nur auf die oligohalinen (Salzgehalt <5 ) Randbereiche des Boddens bzw. des Sundes beschränkt (WINKLER 1996). Die offeneren Bereiche des Greifswalder Boddens und des Strelasunds scheiden aufgrund der Salinitätsverhältnisse (mesohalin) als Laichgebiete für diese Arten aus. Tolerierbare Laichbedingungen finden diese Arten daher nur in den kleineren Boddenrandgewässern und nebenbuchten mit niedrigem Salzgehalt (WINKLER 1996). Diese Gebiete sind größtenteils Laichschonbezirke (siehe Karte 1). Ein Schwerpunktgebiet des Bitterlings befindet sich unmittelbar außerhalb des FFH-Gebietes im Ryck. Der Rapfen wurde zwischen 1990 und 2000 regelmäßig in den Küstengewässern des Greifswalder Boddens festgestellt (Tierartendatenbank des LUNG). Fischotter Der Fischotter ist im gesamten FFH-Gebiet weit verbreitet (NEUBERT 2005). Die Schwerpunkte liegen dabei an den Nebenbuchten des Strelasunds, im Bereich des Rycks und der Ziese sowie am Peenemünder Haken/ Struck. Die gesamte an den Bodden grenzende rügensche Küste wurde im Zuge von Ausbreitungsbewegungen in den letzten 10 bis 15 Jahren wieder besiedelt. Weite Teile der Boddenküste werden überwiegend im Winter genutzt, wenn binnenländische Gewässersysteme zufrieren und die Tiere an die offene Boddenküste ausweichen. Kegelrobbe und Seehund In der deutschen Ostsee sind die reproduktiven Bestände der Kegelrobbe vor etwa 100 Jahren erloschen. Die Beobachtungen beschränkten sich seitdem auf sporadische Einzelvorkommen. So gelangen zwischen 1951 bis 2000 etwa Nachweise der Kegelrobbe im Greifswalder Bodden. 13

15 In den letzten 6 Jahren haben sich die Bestände der Kegelrobbe in der Ostsee verdoppelt (auf etwa Tiere). Auf diese positive Bestandsentwicklung ist es wohl zurückzuführen, dass in jüngster Zeit vermehrt Kegelrobben insbesondere im Greifswalder Bodden sowie in der Ostsee vor Usedom und Rügen beobachtet werden. Die Beobachtungen deuten darauf hin, dass die ehemaligen Stammplätze (z.b. Stubber, Freesendorfer Haken) von der Art wieder besiedelt werden (K. HARDER, Meeresmuseum Stralsund in Ostseezeitung, 8. Januar 2007). Die hohe Anzahl entdeckter toter Jungtiere (2006 allein 12 zwischen Peenemünder Haken und Rügen) lässt zudem bereits auf reproduktive Vorkommen schließen. Es ist somit von der Möglichkeit auszugehen, dass sich mittelfristig wieder authochtone Bestände der Kegelrobbe im Greifswalder Bodden einstellen. Auch vom Seehund waren die beständigen, reproduktiven Vorkommen in der deutschen Ostsee seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts erloschen. Der gesamte Ostseebestand des Seehundes wird derzeit auf etwa 250 Exemplare geschätzt (RHEINHEIMER 1996). Die Verbreitung des Seehunds reicht in der Ostsee über Skagerrak und Kattegat bis zur Arkonasee (LUCKE 2000). Die Zahl der Seehundbeobachtungen und Totfunde an der Küste Mecklenburg- Vorpommerns ist jedoch seit 1991 ansteigend (zwischen 3 und 8 Ereignisse pro Jahr). Die Tiere werden überwiegend im Mai/ Juni sowie von September bis November beobachtet. Aus dem Winterhalbjahr (Dezember bis April) liegen im Gegensatz zur Kegelrobbe nur sehr sporadische Beobachtungen vor. Seit einigen Jahren halten sich regelmäßig einzelne Tiere in den westrügenschen Boddengewässern auf. Für den Seehund ist daher eine ähnliche Bestandsentwicklung wie bei der Kegelrobbe in den Boddengebieten und die Wiederbesiedlung ehemaliger Stammplätze im Greifswalder Bodden durchaus möglich. Teichfledermaus und Großes Mausohr Beide Arten wurden mehrmals (zuletzt im Winter 2000) im Rahmen der Kartiertätigkeiten der Beringungszentrale Dresden in ihrem Winterquartier in Greifswald-Eldena nachgewiesen (Tierdatenbank des LUNG). Aus anderen Bereichen des Greifswalder Boddens liegen keine weiteren Belege vor, was jedoch überwiegend auf Erfassungslücken von Fledermäusen im Untersuchungsraum zurückzuführen ist. Die Teichfledermaus und das Große Mausohr sind fast ausschließlich Gebäudebewohner im menschlichen Siedlungsbereich. Die Wochenstubengemeinschaften werden auf Dachböden oder sonstigen warmtemperierten Gebäudeteilen angelegt. Als Winterquartiere werden von beiden Arten unterirdische Befestigungsanlagen, Bergwerksstollen und Kellerräume aufgesucht. Die Jagdgebiete des Großen Mausohr sind lichte Laub- und Mischwälder, Parks und Obstgärten. Die Nahrungsareale der Teichfledermaus hingegen werden durch insekten- 14

16 reiche Gewässerlandschaften (Flüsse, Auen, Seen, Teiche) gebildet. Im Hinblick auf die genannten Anforderungen, die beide Arten an ihren Lebensraum stellen, ist eine weite Verbreitung des Großen Mausohrs und der Teichfledermaus insbesondere in den terrestrischen Bereichen des Schutzgebietes sowie den Boddenseitenbuchten möglich. Großer Feuerfalter Vom Großen Feuerfalter konnte seit den 1980er Jahren nur ein Fundort im näheren Umfeld des Schutzgebietes nachgewiesen werden (Angaben in der Tierartendatenbank des LUNG) wurde diese Art bei Peenemünde kartiert. Ob die dokumentierte Bestandssituation der Wirklichkeit entspricht oder auf bestehende Erfassungslücken zurückzuführen ist, kann nicht näher festgestellt werden. Große Moosjungfer Die Große Moosjungfer wurde seit den 1980er Jahren mehrmals im unmittelbaren Umfeld des Schutzgebietes, und zwar 1986 in der Kiesgrube Gristow sowie bei Dolgenmost auf Rügen, 1985 im Wampener Wald bei Greifswald und 1981 bei Dietrichshagen (Tierartendatenbank des LUNG) nachgewiesen. Die aktuellsten Nachweise dieser Art stammen von 1999 bis 2002 und wurden im NSG Struck/ Freesendorfer Wiesen geführt. Schmale und bauchige Windelschnecke Schmale Windelschnecken bewohnen die feuchte Bodenstreu der Seggenriede und Schilfröhrichte sowie der Bruchwälder in Niedermooren, Flussauen und See- Verlandungsmooren. Bauchige Windelschnecken bewohnen ähnliche Lebensräume wie die Schmale Windelschnecke, sind dabei aber noch mehr an durch vertikale Strukturen gebildete Habitattypen wie Seggenriede und Röhrichte gebunden. Es ist daher eine Überschneidung der potenziellen Verbreitungsgebiete beider Windelschneckenarten anzunehmen. Aufgrund ihrer Habitatbindung an semiaquatische Lebensräume ist eine relativ weite Verbreitung dieser Arten im Schutzgebiet insbesondere in den Uferbereichen der Boddennebenbuchten sowie in den mannigfaltigen Verlandungszonen der Küstenzonen potenziell möglich. Sumpfglanzkraut Vom Sumpf-Glanzkraut ist nur ein Standort im Schutzgebiet (Datenbank des LUNG) bekannt. Dieser befindet sich in einer Dünensenke eines alten Spülfeldes weniger als 50 m westlich der Yachtwerft Peenemünde. Die nächsten weiteren Vorkommen des Sumpfglanzkrauts sind im unteren Peenetal anzutreffen. 15

17 2.5 Funktionale Beziehungen des FFH-Gebietes DE zu anderen FFH- Gebieten Aufgrund des überwiegend aquatischen Charakters des FFH-Gebietes DE bestehen funktionale Wechselwirkungen nur zu Gebieten mit einer ähnlichen Ausstattung an Lebensraumtypen und Zielarten. Die Darstellung der Wechselbeziehungen beschränkt sich daher auf die folgenden, ebenfalls durch ausgedehnte Gewässerbereiche charakterisierten Schutzgebiete: FFH-Gebiet Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee (DE ), FFH-Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff (DE ). Die Herleitung funktionaler Wechselbeziehungen orientiert sich an den gemeinsamen Zielarten und Lebensraumtypen und berücksichtigt dabei die geographischen Gegebenheiten, unter anderem Gewässer- und Küstenverläufe. Übereinstimmungen mit dem FFH-Gebiet Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee ergeben sich hinsichtlich der Lebensraumtypen überwiegend für die FFH- LRT 1150* bis 2130*. Dabei handelt es sich um Lebensraumtypen der Gewässer (u.a. 1150*, Lagunen; 1160, flache große Meeresbuchten) und der Küstenbereiche (u.a Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände, verschiedene Dünenformen). Für Zielarten ergeben sich ebenfalls weitgehend identische Definitionen bezüglich der an Wasser gebundenen Arten. So liegen unter anderem große Übereinstimmungen zwischen beiden Gebieten bei den Fischen und Rundmäulern vor. Weiterhin sind Fischotter, Seehund und Kegelrobbe für beide Gebiete definiert. Die funktionalen Beziehungen beschränken sich demnach auf einen Populationsaustausch der Arten aquatischer Lebensräume. Dieser Austausch betrifft sowohl den genetischen, dauerhaften Austausch zwischen Individuen der beiden Gebiete, als auch den temporären Austausch in Form von Pendelbewegungen von Tieren entlang des Strelasund. Die Übereinstimmungen des FFH-Gebietes Greifswalder Bodden,... mit dem FFH- Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff beschränken sich hinsichtlich der Lebensraumtypen auf aquatische Lebensraumtypen und solche der unmittelbaren Küstenbereiche. Weiterhin ergeben sich bezüglich der Definitionen der Wälder große Übereinstimmungen. Die funktionalen Beziehungen zwischen den Wäldern beider Gebiete sind jedoch sehr gering, da die einzelnen Waldareale in relativ großer Entfernung zueinander liegen und eher in Wechselbeziehung zu Wäldern außerhalb der jeweiligen FFH-Gebiete stehen. In den Zielartendefinitionen ergeben sich weitgehende Übereinstimmungen bezüglich aquatischer Zielarten, wie Fische, Neunaugen, Fischotter und Kegelrobbe. 16

18 Auch für diese beiden Gebiete beschränken sich die funktionalen Beziehungen demnach auf einen Populationsaustausch der Arten aquatischer Lebensräume. Dieser Austausch betrifft sowohl den genetischen, dauerhaften Austausch zwischen Individuen der beiden Gebiete, als auch den temporären Austausch in Form von Pendelbewegungen bzw. regelmäßigen Wanderungen von Tieren entlang des Peenestroms. Letzterer Sachverhalt ist primär für die anadromen Wanderarten Fluß- und Meerneunauge von Bedeutung, die im Bereich der Peene Laichgebiete aufweisen, außerhalb der Reproduktionsphase jedoch in den Boddengewässern der Umgebung (einschließlich Greifswalder Bodden) leben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit funktionaler Wechselwirkungen mit dem FFH- Gebietsfachvorschlag Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht (FFH-marin 05). Gemeinsame Zielartendefinitionen ergeben sich für Kegelrobbe und Seehund. Die Vorkommen in den Gebieten beschränken sich aber aktuell nur auf seltene Einzelnachweise. Aufgrund der großen Aktionsradien dieser Arten ist eine Einbeziehung des Greifswalder Boddens und der Boddenrandschwelle in die regelmäßigen Raumnutzungsmuster von Einzelindividuen zwar möglich, die Wechselwirkungen sind jedoch im Hinblick auf das seltene Auftreten dieser Arten im südlichen Ostseeraum derzeit nur sehr sporadischer Natur. Weitere gemeinsame Zielarten sind Meer- und Flussneunauge sowie Finte, Lachs und Bitterling. Die Boddenrandschwelle stellt einen wichtigen Wanderkorridor für anadrome Fisch- und Rundmäulerarten auf ihrem Weg in den Greifswalder Bodden dar. Signifikante Wechselwirkungen und funktionelle Beziehungen zwischen den FFH-Gebieten sind daher zu erwarten. 17

19 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die Beschreibung des Vorhabens geht aus der Unterlage A zur Planfeststellung (bes. Abschnitte A1, A 5 und A6) hervor. Die für die Untersuchungen der FFH-Verträglichkeit der Vorhabensbestandteile wesentlichen Wirkfaktoren sind unter Kap. 3.2 zusammengestellt. 3.2 Wirkungen des Vorhabens Für die schutzgebietsbezogene Betrachtung im Kontext der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung sind nur diejenigen Wirkfaktoren von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete sowie deren maßgebliche Bestandteile auswirken könnten. Die Relevanz der Wirkfaktoren ergibt sich somit aus den spezifischen Betroffenheiten der Erhaltungsziele bzw. der zu schützenden Lebensraumtypen und Zielarten. Dies gilt auch für solche Wirkfaktoren, deren Ursprung zwar außerhalb des Schutzgebiets liegt, die aber potenziell zur Beeinträchtigung von FFH-LRT und Zielarten innerhalb des Gebietes geeignet sind. Die genannten Wirkfaktoren treffen für die Varianten 1 und 2 gleichermaßen zu. Die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Projektwirkungen, die zu Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen könnten, lassen sich nach ihrer Ursache (bau-, anlage-, betriebsbedingt) sowie Wirkungsdauer (temporär, dauerhaft) wie folgt gliedern: Tabelle 4: Wirkfaktoren des Vorhabens Art der Wirkung baubedingt (temporär) anlagebedingt (dauerhaft) betriebsbedingt (dauerhaft oder periodisch) Beschreibung - Substrataustrag (Baggerung) und Substratüberdeckung (Umlagerung) - Schadstoffemissionen der eingesetzten Bagger, Schiffe und Boote (Öl, Schmiermittel, Abgase etc.) - Entstehung von Trübungsfahnen sowie Freisetzung von an Sediment gebundenen Schadstoffen während der Vertiefungsbaggerungen sowie der Umlagerung von Baggergut - Schallemission und optische Unruhewirkung während der Baggerungen sowie beim Abtransport und bei der Umlagerung von Baggergut - Veränderung der Hydromorphologie durch Vertiefung der Fahrrinne und Ablagerung von Baggergut - Veränderung der Hydromechanik, der Strömungsverhältnisse, der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salinität, Temperatur, Sauerstoff- und Nährstoffgehalt) im Zuge des Fahrrinnenausbaus - Veränderung der Schiffsverkehrsparameter (Frequenz, Tonnage) - gegenüber dem Ist-Zustand erhöhter Aufwand für Unterhaltungsbaggerungen mit im Vergleich zur Bauphase qualitativ analogen Wirkungen 18

20 4 Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Der Untersuchungsrahmen wird durch die Lage der Baggerbereiche und die Reichweite der Vorhabenswirkungen (z.b. Scheuchwirkung von Schiffsverkehr, Schallemissionen, Trübungsfahnen) bestimmt. Für die Detailuntersuchungen werden daher folgende Teilgebiete festgelegt: Peenestrom nördlich Peenemünde und Spandowerhagener Wiek sowie angrenzende Uferbereiche, Seebereich des Greifswalder Boddens zwischen Peenemünder Haken, Freesendorfer Haken und der Insel Ruden, Greifswalder Bodden im Bereich des Osttiefs-West und des Osttiefs-Ost, Greifswalder Bodden im Bereich des Landtiefs (Ansteuerung zur Klappstelle 527), Greifswalder Bodden im Umkreis der Klappstelle 517 (Palmer Ort) sowie dessen Ansteuerung (Ostansteuerung). 4.2 Vorkommen und Auftreten der FFH-Lebensraumtypen und Zielarten im detailliert untersuchten Bereich Lebensräume nach Anhang I FFH-RL Tabelle 5: FFH-Lebensraumtypen in den Untersuchungsräumen Untersuchungsraum FFH-Lebensraumtyp Bemerkungen Peenestrom nördlich Peenemünde, Spandowerhagener Wiek sowie angrenzende Uferbereiche Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen); Sandbank Nähe zum LRT 1140 Windwatt am Freesendorfer Haken bzw. Peenemünder Haken Seebereich des Greifswalder Boddens zwischen Peenemünder Haken, Freesendorfer Haken und der Insel Ruden Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen); 1110 Sandbank; 1140 Windwatt Nähe zum LRT 1140; 2120; 1330; 1210 Greifswalder Bodden im Bereich des Osttiefs-West und des Osttiefs-Ost Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen); 1110 Sandbank Nähe zum LRT 1140 Windwatt 19

21 Untersuchungsraum FFH-Lebensraumtyp Bemerkungen Greifswalder Bodden im Bereich des Landtiefs (Ansteuerung zur Klappstelle 527) Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen) 1110 Sandbank, Riff Greifswalder Bodden im Umkreis der Klappstelle 517 (Palmer Ort) sowie dessen Ansteuerung (Ostansteuerung) Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen) Zielarten nach Anhang II FFH-RL Vorhabensbedingte Betroffenheiten sind ausschließlich von aquatischen Zielarten zu erwarten. Für die anadromen Wanderarten (Meer- und Flussneunauge, Finte) stellt der Greifswalder Bodden überwiegend ein Durchzugs- und nur zeitweiliges Weidegebiet auf ihrem Zug in die Laichgebiete der Flussoberläufe dar (s. Kapitel 2.4). Über Verbreitungszentren dieser Arten im Greifswalder Bodden sowie über zeitliche Auftretensschwerpunkte ist jedoch nichts bekannt. Es wird daher im vorliegenden Gutachten von der potenziellen Anwesenheit dieser Arten im gesamten Untersuchungsraum ausgegangen. Dieser stellt jedoch nur ein periodisch genutztes Durchzugs- und Weidegebiet dar und hat keine darüber hinausgehenden, mehr beeinträchtigungsanfälligen Funktionen als Reproduktionsraum. Für die primär im Süßwasser lebenden Arten Rapfen und Bitterling stellt der salzwassergeprägte Untersuchungsraum ebenfalls nur ein zeitweiliges Aufenthaltsgebiet ohne spezifische Lebensraumfunktionen dar. Potenzielle Laichgebiete dieser Arten sind nur auf die oligohalinen (Salzgehalt <5 ) Randbereiche des Boddens und somit auf Gebiete außerhalb des Untersuchungsraumes beschränkt. Der Fischotter ist im gesamten FFH-Gebiet weit verbreitet. Er hält sich jedoch vorzugsweise im Küstenbereich auf. Im Untersuchungsraum sind daher Vorkommen im offenen Boddenbereich nur sporadisch anzunehmen. Eine Überschneidung vorhabensbedingter Wirkräume mit den Lebensstätten des Fischotters ist daher primär auf den Peenemünder Haken beschränkt, wo die Fahrrinne relativ nah an die Uferbereiche heranreicht. Die Bestände von Kegelrobbe und Seehund sind zwar am Ansteigen, dennoch sind vorerst eher nur sporadische Vorkommen beider Arten im Greifswalder Bodden zu erwarten. Ein seltenes Auftreten beider Arten im Untersuchungsraum kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. 20

22 4.3 Relevante Wirkprozesse sowie voraussichtlich betroffene Zielarten und Lebensraumtypen Aus den vorhabensbedingten Wirkfaktoren (s. Kapitel 3.2) werden durch Verschneidung möglicher Wirkräume mit den Empfindlichkeitsprofilen der für die Schutzgebiete definierten Erhaltungsziele Wirkprozesse abgeleitet, die potenziell zu Betroffenheiten von Zielarten und FFH-Lebensraumtypen führen könnten. Bei einer Betroffenheit von Zielarten und Lebensraumtypen ist prinzipiell die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Schutzgebietes und seiner Schutzziele durch das Vorhaben gegeben. Folgende Wirkprozesse und betroffene Erhaltungsziele der Schutzgebiete wurden identifiziert: Tabelle 6: Relevante Wirkprozesse und betroffene Zielarten und Lebensraumtypen Wirkfaktor Wirkprozess potenziell betroffene Zielarten und FFH-LRT Baubedingt (temporär) Substrataustrag (Baggerung) Flächen- und Funktionsverluste für Charakterarten des Makrozoobenthos und Makrophytobenthos (Im Zuge der Ausbaggerungen werden das Makrozoobenthos sowie die genutzten Ansiedlungssubstrate entfernt. Es ist daher von einem temporären Verlust von benthischen Lebewesen bzw. einer Funktionsbeeinträchtigung in Teilbereichen mariner Lebensräume auszugehen.) direkte Einwirkungen auf pelagische Zielarten indirekte Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit trophisch vernetzter Zielarten FFH-LRT 1110, 1160 (Betroffenheit nur von FFH-LRT am unmittelbaren Eingriffsort, d.h. Fahrrinne s. Karte 1) Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Seehund, Kegelrobbe (Betroffenheit von FFH-LRT und Zielarten im potenziellen Wirkraum, d.h. im Umfeld der Fahrrinne, s. Karte 1) (Umla- Substrateintrag gerung) Flächen- und Funktionsverluste für Charakterarten des Makrozoobenthos und Makrophytobenthos direkte Einwirkungen auf pelagische Zielarten indirekte Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit trophisch vernetzter Zielarten LRT Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Seehund, Kegelrobbe (Betroffenheit von Zielarten im potenziellen Wirkraum, d.h. im Umfeld der Klappstelle 517, s. Karte 1) Schadstoffemissionen der eingesetzten Bagger, Schiffe und Boote (Öl, Schmiermittel, Abgase etc.) Einschränkung der Assimilations- bzw. Filtrierleistungen von Makrophytobenthos bzw. Makrozoobenthos direkte toxische Einwirkungen auf das Benthos und pelagische Ziel- und Charakterarten indirekte Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit trophisch vernetzter Zielarten FFH-LRT 1110, 1140, 1160, 1170 Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Kegelrobbe, Seehund (Betroffenheit von FFH-LRT und Zielarten im potenziellen Wirkraum, d.h. im Umfeld von Fahrrinne und Klappstellen, s. Karte 1) 21

23 Wirkfaktor Wirkprozess potenziell betroffene Zielarten und FFH-LRT Entstehung von Trübungsfahnen sowie Freisetzung von an Sediment gebundenen Nährstoffen während der Vertiefungsbaggerungen sowie der Umlagerung von Baggergut Schallemission und optische Unruhewirkung während der Baggerungen sowie beim Abtransport und bei der Umlagerung von Baggergut Anlagebedingt (dauerhaft) Veränderung der Hydromorphologie durch Vertiefung der Fahrrinne und Umlagerung von Baggergut Einschränkung der Assimilations- bzw. Filtrierleistungen von Makrophyten bzw. Makrozoobenthos und von Fischen im Zuge der Eintrübung der Wassersäule sowie des Verdriftens und der Sedimentation von Trübungspartikeln Möglichkeit der Sauerstoffzehrung nach Eintrübung der Wassersäule sowie Nährstofffreisetzung indirekte Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit trophisch vernetzter Zielarten Scheuchwirkung von Trübungsfahnen auf Zielarten Scheuch- und Vergrämungswirkungen (sowohl über wie unter Wasser), Veränderung der Raumnutzung Veränderungen benthischer Ansiedlungsvoraussetzungen im Bereich der Fahrrinne bzw. der Schüttstelle und dadurch potenziell bedingte Lebensraumverluste FFH-LRT 1110, 1140, 1160, 1170 Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Kegelrobbe, Seehund (Betroffenheit von FFH-LRT und Zielarten im potenziellen Wirkraum, d.h. im Umfeld von Fahrrinne und Klappstellen, s. Karte 1) Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Kegelrobbe, Seehund (Betroffenheit von gegenüber diesen Wirkfaktoren sensiblen Zielarten mit Vorkommenspotenzialen im Vorhabensbereich) FFH-LRT 1160 (Betroffenheit von FFH-LRT am unmittelbaren Eingriffsort in der Fahrrinne und der Schüttstelle 517, s. Karte 1) Veränderung der Hydromechanik Veränderung der Morphologie von FFH-LRT (Veränderte Strömungsgeschwindigkeiten könnten Uferabrasion verstärken sowie die Sedimentdynamik verändern - Abtrag, Ablagerung) FFH-LRT 1110, 1140 (Betroffenheit durch potenzielle Veränderung der Sedimentdynamik am Peenemünder Haken) Betriebsbedingt (dauerhaft oder periodisch) Veränderung der Schiffsverkehrsparameter (Frequenz, Tonnage) Zunahme von Schallemissionen und optischer Unruhewirkungen im Falle der Zunahme des Schiffsverkehrs (Hafen Wolgast nach Ausbau auch für größere Schiffe zugänglich) Fischotter, Kegelrobbe, Seehund gegenüber dem Ist- Zustand erhöhter Aufwand für Unterhaltungsbaggerungen mit im Vergleich zur Bauphase qualitativ analogen Wirkungen s. baubedingte Wirkfaktoren s. baubedingt betroffene Zielarten und FFH-LRT 22

24 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode Die Bewertung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der betrachteten Schutzgebiete erfolgt in zwei Schritten, die im Folgenden schematisch dargestellt sind: Schritt 1 Bewertung der Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben a) Bewertung der einzelnen Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Kapitel 5.2) Nach Festlegung ggf. notwendiger Maßnahmen der Schadensbegrenzung b) Bewertung der Rest-Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben nach Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Kapitel 6) Schritt 2 Bewertung der Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten c) Bewertung der einzelnen Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Nach Festlegung ggf. notwendiger Maßnahmen der Schadensbegrenzung sowohl bei dem zu prüfenden Vorhaben als ggf. auch bei den anderen Plänen und Projekten d) Bewertung der kumulativen Rest-Beeinträchtigungen nach Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Die Ermittlung der möglichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten erfolgt über eine Verschneidung der prognostizierten Projektwirkungen mit der Empfindlichkeit der einzelnen ökologischen Aspekte einer Art oder ihres Habitats gegenüber spezifischen Störungen. Dabei werden nur diejenigen ökologischen Aspekte betrachtet, denen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eine signifikante Bedeutung zukommt. Wird durch das Vorhaben eine strukturelle und/ oder funktionelle Veränderung im Schutzgebiet bewirkt, die einen bedeutsamen ökologischen Aspekt einer Zielart oder ihres Habitats betrifft, ist die Möglichkeit einer Beeinträchtigung anzunehmen. 23

25 Von zentraler Bedeutung bei der Bewertung einer Beeinträchtigung ist die Schwelle, ab der eine Beeinträchtigung als erheblich bezeichnet wird. Die Erheblichkeitsschwelle ist nicht standardisierbar. Ihr Erreichen ist stets abhängig von der im Einzelfall vorliegenden Art, Dauer, Reichweite und Intensität einer Wirkung in Überlagerung mit den spezifischen Empfindlichkeiten der gebietsbezogen festgelegten Erhaltungsziele und der für sie maßgeblichen Strukturen und Funktionen. Da nach aktuellem Wissensstand selbst für vergleichsweise leicht quantifizierbare und gut untersuchte Belastungsquellen kaum einsetzbare Grenzwerte für bestimmte Lebensraumtypen oder einzelne Arten vorliegen, ist die Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen auf dem verbal-argumentativen Weg auf der Grundlage eines fachlich begründeten Urteils vorzunehmen. Die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung im Sinne des 34 BNatSchG bzw. 18 LNatG M-V wird im Einzelfall bewertet, wobei unter anderem die Bestandssituation von Erhaltungszielen im Wirkbereich des Vorhabens, die Bedeutung des lokalen Bestandes für das gesamte Schutzgebiet, das Entwicklungspotenzial, die funktionelle ökologische Bedeutung des beeinträchtigten Bereichs sowie die bestehenden Vorbelastungen berücksichtigt werden. Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in Bezug auf das Erhaltungsziel oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nicht mehr vollständig erfüllen kann. Die Beurteilung wird für jedes Erhaltungsziel gesondert durchgeführt. In Fällen, in denen mehrere Arten bzw. Lebensräume im Hinblick auf die ausgelösten Wirkprozesse dieselbe Reaktion zeigen, erfolgte eine zusammengefasste Behandlung mehrerer Arten bzw. Lebensräume. Für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebiets im Sinne des 34 BNatSchG bzw. 18 LNatG M-V genügt es, dass eines der Erhaltungsziele in gravierender Weise betroffen ist. Dies bezieht die erhebliche Beeinträchtigung von Möglichkeiten zur Wiederherstellung oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Zielarten mit ein. 5.2 Bewertung möglicher Beeinträchtigungen In Kapitel 4.3 wurden Wirkprozesse dargestellt, die zu Betroffenheiten von Zielarten und FFH-Lebensraumtypen führen könnten (vgl. Tabelle 6). Im Folgenden wird die Eignung dieser Konfliktpotenziale zur erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes unter Berücksichtigung der naturräumlichen und faunistischen Bestandssituation im Betrachtungsraum, projektspezifischer Wirkräume sowie der bestehenden anthropogenen Nutzungen prognostiziert. 24

26 5.2.1 Baubedingte Konfliktpotenziale Substrataustrag Tabelle 7: Substrataustrag Wirkfaktor Wirkprozess potenziell betroffene Zielarten und FFH-LRT Substrataustrag (Baggerung) Flächen- und Funktionsverluste für Charakterarten des Makrozoobenthos und Makrophytobenthos (Im Zuge der Ausbaggerungen werden das Makrozoobenthos sowie die genutzten Ansiedlungssubstrate entfernt. Es ist daher von einem temporären Verlust von benthischen Lebewesen bzw. einer Funktionsbeeinträchtigung in Teilbereichen mariner Lebensräume auszugehen.) direkte Einwirkungen auf pelagische Zielarten indirekte Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit trophisch vernetzter Zielarten FH-LRT 1110, 1160 (Betroffenheit nur von FFH-LRT am unmittelbaren Eingriffsort, d.h. Fahrrinne s. Karte 1) Fluss- und Meerneunauge, Finte, Rapfen, Bitterling, Fischotter, Seehund, Kegelrobbe (Betroffenheit von FFH-LRT und Zielarten im potenziellen Wirkraum, d.h. im Umfeld der Fahrrinne, s. Karte 1) Im Zuge der Ausbauarbeiten des Nördlichen Peenestroms auf die Sohltiefe von 7,5 m wird das FFH-Gebiet am östlichen Rand berührt. Durch das Vorhaben werden im hier betrachteten Untersuchungsraum sowohl Fein- bis Mittelsande und Geschiebemergel als auch Schlicksubstrate ausgetragen. Im Zuge des Substrataustrags werden die anstehenden Substrattypen wie folgt verändert: Tabelle 8: Substratänderung Substratänderung Feinsande zu Mittel- bis Grobsanden Schlick/Mudde zu Mittel- bis Grobsanden Schlick/Mudde zu Grobsanden Schlick/Mudde zu Geschiebemergel Schlick/Mudde zu Fein- und Mittelsanden Geschiebemergel zu Fein- und Mittelsanden Fein- und Mittelsande zu Geschiebemergel Länge auf ca. 4,5 km der Ausbaustrecke auf ca. 0,1 km der Ausbaustrecke auf ca. 0,8 km der Ausbaustrecke Mögliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen Lebensraumtyp 1110 Sandbank Durch die notwendige Böschungsneigung von 1:3 in Angleichung an das vorhandene Bodenprofil können Randbereiche des Lebensraumtyps Sandbank (1110) im Untersu- 25

27 chungsraum Peenestrom nördlich Peenemünde und Spandowerhagener Wiek sowie angrenzende Uferbereiche und Seebereich des Greifswalder Boddens zwischen Peenemünder Haken, Freesendorfer Haken und der Insel Ruden beeinträchtigt werden. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Eingriffes ist durch die Sedimententnahme in der Fahrrinne weder die Struktur als Ganzes noch die Funktion des Lebensraumtyps Sandbank gefährdet. Lebensraumtyp 1160 Flache große Meeresbuchten (Flachwasserzonen, Seegraswiesen) Fast das gesamte FFH-Gebiet zählt zum Lebensraumtyp Der Charakter des Lebensraumtyps ist geprägt durch einen überwiegenden Einfluss der Ostsee. Diese flachen Seegebiete haben i.d.r. eine große Diversität an Substraten und Lebensgemeinschaften. Ein Merkmal der flachen Bereiche sind Seegraswiesen und Laichkrautgesellschaften. Während der Beprobung 2005 (IfAÖ 2007b) wurden im Untersuchungsbereich folgende Makrophyten angetroffen: Spandowerhagener Wiek im Flachwasserbereich bis Strandnähe Inseln von Laichkraut (Potamogeton perfoliatus) Ausgang Spandowerhagener Wiek Fahrrinne bis Loch - kein Bewuchs in Wassertiefen > 2,5m Die Makrophytenbestände werden durch die Sedimententnahme in der Fahrrinne nicht gefährdet oder beeinträchtigt. Das Makrozoobenthos im Untersuchungsgebiet (IfAÖ 2007a) zeigte mit einem typischen Arteninventar eine deutliche Substratabhängigkeit. Alle Substrate sind trotz der Substratveränderung (siehe oben) nach der Ausbaggerung weiterhin vorhanden. Die Zunahme des fest gelagerten, bindigen und damit schwer zu besiedelnden Geschiebemergels ist marginal. Weiterhin betroffen von der Substratentnahme ist das Makrozoobenthos, zum einen durch den Individuenverlust unmittelbar und zum anderen durch die Substratänderung. Bei den gleichbleibenden Substratarten wird von einer raschen Wiederbesiedlung durch Einwanderung des Zoobenthos aus benachbarten Standorten und Neuansiedlungen durch driftende Larven ausgegangen (vergl. dazu KÖHN 2002, MARILIM 2003). Eine annähernd vollständige Wiederherstellung der Bodentiergemeinschaft in den demographischen Verhältnissen vor dem Eingriff ist nach ca. fünf Jahren zu erwarten. Bei sich ändernden Substrattypen wird ebenfalls von einer Wiederbesiedlung ausgegangen, da die entstehenden Substrate mit ihrer typischen Besiedlungsstruktur in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Hinzu kommt, dass es kurz- und mittelfristig (bis zur nächsten Unterhal- 26

28 tungsbaggerung) zur Ablagerung von Schlick/Mudde und Sanden in der Rinne kommt, wobei die durch den Ausbau entfernten Substrate zeitweise wiederhergestellt werden. Der mit der Ausbaggerung einhergehende Tierverlust ist für die Biozönose. Angrenzende Lebensraumtypen Der LRT 1140 Windwatt am Freesendorfer Haken bzw. Peenemünder Haken wird durch die Sedimententnahme nicht beeinträchtigt, weil eine Fernwirkung durch die Vertiefung ausgeschlossen wird. Der LRT 1140 am Freesendorfer Haken wächst aus Richtung West in Richtung Ost und ist damit außerhalb des Bereiches, der durch die Fahrrinne beeinflusst wird. Das Windwatt vor dem Peenemünder Haken liegt auf einer Sandbank in hinreichender Entfernung vom Eingriff. Eine Beeinflussung wird hier ebenfalls ausgeschlossen. Der Wirkfaktor Sedimententnahme ist somit insgesamt nicht geeignet, die Funktion und Struktur der FFH-Lebensräume erheblich zu beeinflussen Mögliche Beeinträchtigung von Zielarten Durch den Austrag von Sediment besteht für Fischarten, die sich bei Störungen eingraben (z.b. Bitterling) bei Mittel- und Feinsandflächen vereinzelt die Gefahr des Tierverlustes. Die Tierverluste werden quantitativ als vernachlässigbar angesehen. Eine Bestandsgefährdung für den Bitterling wird ausgeschlossen. Der Individuenverlust an Makrozoobenthos kann über die Nahrungskette zu Beeinträchtigungen der Fische führen, die sich von der In- und der Epifauna (im und auf dem Boden lebende Organismen) ernähren. Hiervon sind keine FFH-Zielarten direkt betroffen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass über die Fortführung der Nahrungskette FFH- Zielarten beeinträchtigt werden (Rapfen, Robben und Seehunde ernähren sich von Fischen, Fluss- und Meerneunaugen von Fischblut). Die Funktion der Fahrrinne und der unmittelbar angrenzenden Bereiche als Nahrungssuchgebiet wird als gering eingeschätzt. Die Sedimententnahme und der damit verbundene Tierverlust wird keine messbaren Auswirkungen auf die Nahrungskette über Fische bis hin zu den Meeressäugern haben. Es wird zudem mit einem räumlichen Meidungsverhalten der mobilen Arten gerechnet. Der Wirkfaktor Sedimententnahme ist somit insgesamt nicht geeignet, FFH-Zielarten erheblich zu beeinflussen. 27

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