STRAHLENSCHUTZKURS. Strahlenschutz für Patienten und Mitarbeiter. Sabine Virchow

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1 STRAHLENSCHUTZKURS Strahlenschutz für Patienten und Mitarbeiter Sabine Virchow

2 2 Strahlenschutzziele Strahlenschutz alle Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung Primäres Ziel Verhinderung deterministischer Schäden Reduzierung stochastischer Schäden auf akzeptables Niveau

3 3 Strahlenschutzziele Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung Dosisbegrenzung Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung

4 4 Strahlenschutz Personal Erhöhtes Gesundheitsrisiko Ursache - Streustrahlung vom Patienten Umgang mit ionisierender Strahlung Dosis für sich und andere so weit wie möglich reduzieren Arbeitsmedizinische Vorsorge Überwachung der Körperdosis

5 5 Personenbezogener Strahlenschutz Schutz des Personals ist sicherzustellen durch bauliche/technische Vorrichtungen geeignete Arbeitsmethoden Grundregeln im Strahlenschutz Abstand Abschirmung Aufenthaltszeit

6 6 Personenbezogener Strahlenschutz Abstand Die Intensität der Strahlung verringert sich mit dem Quadrat des Abstandes von der Strahlenquelle Aufenthaltsbegrenzung Je kürzer der Aufenthalt, desto geringer die Strahlendosis Abschirmung Absicherung von Räumen und entsprechende Schutzausrüstung

7 7 Personenbezogener Strahlenschutz Abstand Abstandsquadratgesetz: Die Dosis reduziert sich mit dem Quadrat des Abstandes zur Strahlenquelle

8 8 Personenbezogener Strahlenschutz Aufenthaltsbegrenzung Dosis nimmt mit steigender Aufenthaltsdauer zu Maßnahmen zur Begrenzung der Aufenthaltsdauer Sorgfältige Planung der Tätigkeit Schulung des Personals

9 9 Personenbezogener Strahlenschutz Abschirmung Blei wird am meisten als Strahlenschutzmittel verwendet: zur Absicherung von Röntgenräumen zur Herabsetzung der Dosis in Umgebung der Strahlenquelle als persönliche Schutzausrüstung für Personal

10 10 Personenbezogener Strahlenschutz Strahlenschutzschürzen DIN EN Passende Größen Ausreichende Zahl Ordnungsgemäße Aufbewahrung Regelmäßige (halbjährliche) Sichtprüfungen

11 11 Personenbezogener Strahlenschutz

12 12 Personenbezogener Strahlenschutz Vorschriften für Schutzschürzen im Röntgen PbGw Vorderseite 0,35 mm PbGw Rückseite 0,25 mm Länge vom Halsansatz bis 10 cm unter Patella seitliche Bedeckung des Rumpfes bis Femurmitte rückseitige Bedeckung von Rippen und Skapulae bis zum Beckenkamm anliegend

13 13 Personenbezogener Strahlenschutz

14 14 Personenbezogener Strahlenschutz Kennzeichnung Bei Schutzkleidung sollte Zertifikat des Herstellers nach Norm mitgeliefert werden

15 15 Personenbezogener Strahlenschutz Vorschriften für Schutzschürzen im OP-Bereich Zur Entlastung des OP-Personals PbGw Vorderseite 0,25 mm Rückseite bleifrei Keine Verwendung außerhalb des OP s Im OP nur bei geringerer Ortsdosisleistung und Betriebsbelastung (DIN 6812) als in der Röntgendiagnostik

16 16 Personenbezogener Strahlenschutz

17 17 Personenbezogener Strahlenschutz Bleihaltiges Material Entsorgung als Sondermüll Entfernung aus Warenverkehr EU-weit soll künftig auch für Schutzmaterial gelten Angebot bleifreier/-armer Schürzen seit einigen Jahren bleifreies Material Wismut, Wolfram, Zinn

18 18 Personenbezogener Strahlenschutz Problematik Ersatzmaterial Klassifizierung mit PbGw nicht aussagekräftig und anwendergerecht PbGw von Strahlenenergie abhängig Entstehung charakteristischer Röntgenstrahlung Bisherige Ermittlung des PbGw nicht für bleifreies Material geeignet DIN (2009)

19 19 Personenbezogener Strahlenschutz Messanordnung narrow beam (alt) Messanordnung broad beam (neu)

20 20 Personenbezogener Strahlenschutz Problematik Ersatzmaterial Fluoreszenzstrahlung erreicht oberflächlich gelegene Organe Eindringtiefe einige cm (mit Mammographiestrahlung vergleichbar) Niederenergetische Strahlung 2-3-mal höhere Wirksamkeit (nach derzeitigem Wissenstand)

21 21 Personenbezogener Strahlenschutz Zinn Blei

22 22 Personenbezogener Strahlenschutz Schildrüsenschutz Kein Schutz von Halsmark, Sternumteilen, Teilen der Klavikulae SD-Schutz sollte grundsätzlich Bestandteil der Schutzkleidung sein PbGw 0,5 mm

23 23 Personenbezogener Strahlenschutz Strahlenschutzbrillen Frontglas PbGw 0,5, 0,75, 1,0 mm Seitenglas PbGw 0,5 mm

24 24 Personenbezogener Strahlenschutz Strahlenschutzbrillen Absorption von 90-99% Streustrahlung bereits bei PbGw 0,5 mm

25 25 Personenbezogener Strahlenschutz Strahlenschutzvisier PbGw 0,1mm 10mm Bleiacryl

26 26 Personenbezogener Strahlenschutz Neue Erkenntnisse Quelle: Prof. Dr. W. U. Müller Nürnberg 2008 Katarakt bei langzeitig akumulierten Dosen von 0,5-2 Sv übersehen wurde, dass Latenzzeit mit abnehmender Dosis zunimmt falls je ein Schwellendosis existierte, ist sie ca. 10-mal niedriger als bisher angenommen

27 27 Personenbezogener Strahlenschutz Empfehlung Strahlenschutzkommission Zu prüfen: derzeit gültige Grenzwerte Augenlinse Festlegung einer Berufslebensdosis für Augenlinse Einbeziehung der Augenlinse in arbeitsmedizinische Vorsorge Bei mit signifikanten Linsendosen verbundenen Tätigkeiten gezielte Erfassung der Linsendosis Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen

28 28 Personenbezogener Strahlenschutz

29 29 Personenbezogener Strahlenschutz Strahlenschutzhandschuhe PbGw 0,25-0,5 mm PbGw 0,02-0,06 mm DIN 6815 empfiehlt in Anhang A: Anwendung von chirurgischen Schutzhandschuhen bei Angiographie/DSA, Herzkatheter und intraoperativen Röntgenuntersuchungen

30 30 Personenbezogener Strahlenschutz

31 31 Personenbezogener Strahlenschutz

32 32 Personenbezogener Strahlenschutz Baulicher Stahlenschutz nach 20 RöV: Betrieb nur in allseitig geschlossenen Räumen Ausnahme - Zustand des Patienten Grundlage Strahlenschutzplan enthält Berechnungen der Abschirmungen Einrichtung von Strahlenschutzbereichen Kennzeichnung Kontrollbereich

33 33 Personenbezogener Strahlenschutz Bauliche Maßnahmen Keine Umkleidekabinen / Arbeitsplätze im Kontrollbereich Bleiüberlappung an Übergängen zu Fenstern und Türen Abschirmung medizinischer Gasanschlüsse / elektrischer Bedienelemente Abschirmung Lüftungs-/Klimaschächte Abschirmung Schlüssellöcher optischer / akustischer Patientenkontakt Kennzeichnung aller Türen zum Kontrollbereich

34 34 Personenbezogener Strahlenschutz Personal: deutliche Unterschreitung von Dosisgrenwerten Schutz vor Leck-, Streustrahlung Patient: Strahlenexposition so gering wie möglich

35 35 Personenbezogener Strahlenschutz Durchlassstrahlung Nutzstrahlung Streustrahlung

36 36 Personenbezogener Strahlenschutz Apparativer Strahlenschutz Strahlenschutzgehäuse Bleilamellen Mindestfilterung Blendensystem DFP Messgerät Optische/akustische Anzeige der Strahlung ADR bei Durchleuchtung Sperrknopf gegen unbeabsichtigtes Einschalten

37 37 Personenbezogener Strahlenschutz

38 38 Personenbezogener Strahlenschutz ohne ohne mit

39 39 Personenbezogener Strahlenschutz

40 40 Personenbezogener Strahlenschutz

41 41 Personenbezogener Strahlenschutz Verhalten in Strahlenschutzbereichen Schnelles Arbeiten wichtiger als Blei Nutzstrahlenbündel meiden Standort minimaler Gefährdung aufsuchen Konsequente Nutzung der Schutzeinrichtungen Halten von Patienten vermeiden Strahlenschutzgrundsätze beachten

42 42 Strahlenschutz Patient Rechtfertigende Indikation Einhaltung der DRW Anwendung nur durch berechtigte Personen Verwendung von Strahlenschutzmitteln Optimierung geeignete Geräte und Untersuchungsverfahren Alternativverfahren

43 43 Strahlenschutz Patient Ärztliche Maßnahmen Anamnese Aufzeichnungen Schwangerschafts-Abklärung Sachkundige Auswertung

44 44 Strahlenschutz Patient Technische Maßnahmen zur Dosisreduzierung Strahlenqualität Filterung Feldgröße Empfindlichkeit Detektorsystem Dosisreduktion Durchleuchtung exakte Einstelltechnik Vermeidung von Fehlaufnahmen Verwendung von Strahlenschutzzubehör

45 45 Strahlenschutz Patient Strahlenqualität bestimmt durch Röhrenspannung höhere Strahlenenergie durch höhere Röhrenspannung bessere Durchdringungsfähigkeit weniger Absorption Mindestspannungen nach LL BÄK

46 46 Strahlenschutz Patient Fokus-Objekt-Abstand Mindestabstände FFA nach DIN 6815 und LL BÄK Aufnahme: Mit SSR 115 cm Kassettenlage auf Tisch 105 cm Durchleuchtung Mindestabstand Röntgenröhre-Patient 30 cm C-Bogen-Geräte 30 cm bei Filterung > 2,5 mm Al 20 cm bei Filterung > 3,0 mm Al

47 47 Strahlenschutz Patient Filterung Gesamtfilterung = Eigen- und Zusatzfilterung Mindestfilterung 2,5 mm AlGw zur Reduzierung weicher Strahlenanteile zur Aufhärtung der Strahlung dient der Reduzierung der Strahlenbelastung des Patienten

48 48 Strahlenschutz Patient

49 49 Strahlenschutz Patient Feldgröße konsequentes Einblenden auf Zielregion Nutzstrahlung - und Streustrahlung sinken Dosisreduktion für Patient Bildqualität steigt Kontrastverbesserung

50 50 Strahlenschutz Patient Feldgröße Pädiatrie besondere Strahlensensibilität kindlicher Gewebe sensible Organe liegen näher zusammen und näher am Strahlenfeld

51 51 Strahlenschutz Durchleuchtung

52 52 Strahlenschutz Durchleuchtung BV-nahe Position des Patienten Einblendung des Nutzstrahlenbündels LIH Gepulste DL - kurze DL-Zeit Strahlenschutzmaterial

53 53 Strahlenschutz Durchleuchtung Dosisflächenproduktmessgerät Vorschrift seit zur Ermittlung der Strahlenexposition des Patienten getrennte Dokumentation für jeden Strahlengang kumulierte Dokumentation grundsätzlich nicht zulässig Ausnahme: zeitkritische Notfälle

54 54 Strahlenschutz Durchleuchtung Strahlenschutzsituationen an C-Bögen Wenig geräteeigene Abschirmungen Kein räumlich begrenzter Kontrollbereich Geringer Abstand zwischen Untersucher und Patient Obertischanordnung oft lange DL-Zeit

55 55 Strahlenschutz Durchleuchtung Kontrollbereichsgrenze abhängig von Durchmesser des BV < 250 cm² 3m > 250 cm² 4m

56 56 Strahlenschutz Durchleuchtung Röhre unter Tisch Röhre unter Tisch Röhre über Tisch

57 57 Strahlenschutz Durchleuchtung

58 58 Strahlenschutz Durchleuchtung Strahlenbelastung bei Position an Röntgenröhre um Faktor 10 höher als bei Position an BV-Seite

59 59 Strahlenschutz Durchleuchtung

60 60 Strahlenschutz Durchleuchtung

61 61 Strahlenschutz Durchleuchtung

62 62 Strahlenschutzmittel PbGw mindestens 0,5 mm außerhalb des Strahlenfeldes

63 63 Strahlenschutzmittel PbGw 1,0 mm innerhalb des Strahlenfeldes

64 64 Strahlenschutzmittel Männliche Patienten Weibliche Patienten Abdomen/Becken Nieren/ableitende Harnwege Nach Fragestellung Wenn Diagnostik nicht behindert wird LWS GIT

65 65 Organisation des Strahlenschutzes

66 66 Organisation des Strahlenschutzes Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbevollmächtigter Strahlenschutzbeauftragter

67 67 Organisation des Strahlenschutzes Strahlenschutzverantwortlicher Zusammenarbeit mit Behörden Regelung Betriebablauf Bereitstellung geeigneter Räume Bestellung von SSB Bereitstellung geeigneten Personals Bereitstellung von Schutzausrüstungen

68 68 Organisation des Strahlenschutzes Strahlenschutzbeauftragter Umsetzung des Strahlenschutzes Funktionskontrollen Durchführung Unterweisung Strahlenschutzüberwachung im laufenden Betrieb Überwachung der Körperdosismessung

69 69 Organisation des Strahlenschutzes 18 Sonstige Pflichten beim Betrieb Einweisung der beschäftigten Personen

70 70 Organisation des Strahlenschutzes 18a Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz Anerkennungskriterien geeignete Ausbildung (Zeugnisse) praktische Erfahrung (Nachweis der Sachkunde) erfolgreiche Teilnahme an Strahlenschutzkursen (Bescheinigungen) Ärzte MTRA OTA MFA MPE

71 71 Organisation des Strahlenschutzes 19 Strahlenschutzbereiche Überwachungsbereich effektive Dosis > 1 msv/a Kontrollbereich effektive Dosis > 6 msv/a

72 72 Organisation des Strahlenschutzes 19 Strahlenschutzbereiche Kontrollbereiche sind abzugrenzen sind zu kennzeichnen Kennzeichnung muss mindestens die Worte enthalten KEIN ZUTRITT RÖNTGEN muss auch während Betriebsbereitschaft vorhanden sein Kontrollbereich existiert nur bei eingeschalteter Strahlung

73 73 Organisation des Strahlenschutzes 20 Röntgenräume (1) Eine Röntgeneinrichtung darf nur in einem allseitig geschlossenen Raum (Röntgenraum) betrieben werden, der in der Genehmigung oder in der Bescheinigung des Sachverständigen nach 4 bezeichnet ist Ausnahmen sind zulässig, wenn Zustand des Patienten es erfordert.

74 74 Organisation des Strahlenschutzes 21 Schutzvorkehrungen Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen ist vorrangig sicherzustellen durch: bauliche und technische Maßnahmen geeignete Arbeitsmethoden Personen im Kontrollbereich müssen erforderliche Schutzkleidung tragen erforderliche Schutzausrüstungen verwenden

75 75 Organisation des Strahlenschutzes

76 76 Organisation des Strahlenschutzes 22 Zutritt zu den Strahlenschutzbereichen Kontrollbereich Personen zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Betriebes Patienten, helfende Personen, Probanden Auszubildende zur Erreichung des Ausbildungszieles

77 77 Organisation des Strahlenschutzes 22 Zutritt zu den Strahlenschutzbereichen Überwachungsbereich Personen zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Betriebes Patienten, helfende Personen, Probanden Auszubildende Besucher

78 78 Organisation des Strahlenschutzes Beruflich strahlenexponierte schwangere Frau Hat Zutritt zum Kontrollbereich mit ausdrücklicher Genehmigung des SSB arbeitswöchentliche Ermittlung der beruflichen Strahlenexposition Mitteilung an Betroffene Dosisgrenzwert 1 msv am Uterus zu ermitteln mit sofort ablesbarem Dosimeter Zutritt als helfende Person nur mit zwingenden Gründen Kein Zutritt als Tierbegleitperson

79 79 Organisation des Strahlenschutzes 23 Rechtfertigende Indikation Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen nur in Ausübung der Heilkunde Stellung der RI nur durch fachkundigen Arzt Berücksichtigung von alternativen Untersuchungsverfahren auch bei Anforderung durch überweisenden Arzt zu stellen Möglichkeit zu persönlichen Untersuchung Hinzuziehen bisheriger medizinischer Informationen Strahlenanamnese Schwangerschaftsabklärung Dokumentation

80 80 Organisation des Strahlenschutzes

81 81 Organisation des Strahlenschutzes Röntgenpass sind bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten bei Vorlage durch Patient sind die Eintragungen vorzunehmen

82 82 Organisation des Strahlenschutzes 31 Kategorien strahlenexponiertes Personal Kategorie A Effektive Dosis >6 msv/a Organdosis Augenlins2 >45 msv/a Organdosis Haut, Hände, >150 msv/a Füße, Unterarme, Knöchel Kategorie B Effektive Dosis >15mSv/a Organdosis Augenlinse Organdosis Haut, Hände, Füße, Unterarme, Knöchel >15 msv/a >50 msv/a

83 83 Organisation des Strahlenschutzes 31a Dosisgrenzwerte bei beruflicher Strahlenexposition Beruflich strahlenexponierte Frau im gebärfähigen Alter Uterusdosis über einen Monat kumuliert 2 msv Beruflich strahlenexponierte schwangere Frau Grenzwert der Organdosis des Uterus 1 msv von Mitteilung der SS bis deren Ende

84 84 Organisation des Strahlenschutzes 35 zu überwachende Personen und Ermittlung der Körperdosis Unverzügliche Ermittlung der Körperdosis an Personen mit Zugang zum Kontrollbereich (auch Auszubildende) Ermittlung der Körperdosis durch Messung der Personendosis Tragen des Dosimeters an repräsentativer Stelle der Körperoberfläche unter Schutzkleidung Weitere Dosimeter bei voraussichtlich höherer Exposition 150 msv/a an Händen 20 msv an Augenlinse

85 85 Organisation des Strahlenschutzes Aufgabe Messstelle Bereitstellung sofort ablesbarer EPD Bereitstellung der amtlichen Dosimeter seit GSD Tragen unter Schutzkleidung Einstellung einer Alarmschwelle Dokumentation der Ermittlung und Einstellung der Werte Mitteilung an Behörde bei Verwendung in gepulsten Strahlenfeldern zusätzliche Zustimmung der Behörde erforderlich

86 86 Organisation des Strahlenschutzes Weitere Aufbewahrungsfristen

87 87 Organisation des Strahlenschutzes 36 Unterweisung Personen mit Erlaubnis des Zutritts zu Kontrollbereichen Personen, die außerhalb von Kontrollbereichen Röntgenstrahlung anwenden Unterweisung vor dem erstmaligen Zutritt dann mindestens einmal jährlich Aufzeichnungen über Inhalt und Zeitpunkt Aufbewahrung der Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre Vorlage auf Verlangen bei Behörde

88 88 Organisation des Strahlenschutzes 37 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge Untersuchung von BSP der Kategorie A durch ermächtigten Arzt vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung Ausstellung einer Gesundheitsakte ( 38) durch e. A. Wiederholung Beurteilung im Jahr darauf körperliche Untersuchung alle 2 Jahre

89 89 Organisation des Strahlenschutzes Radioaktivität_ Ein Informationsfilm für den Unterricht.wmv

90 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sabine Virchow Mobil: 0173/ Mobil: 0173/

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