Die Modularität von BESA ermöglicht, dass das Modul Leistungen separat oder in Kombination mit dem Modul Ressourcen eingesetzt werden kann.

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1 BESA System Module Ressourcen, Leistungen und Qualität Die Modularität von BESA ermöglicht, dass das Modul Leistungen separat oder in Kombination mit dem Modul Ressourcen eingesetzt werden kann. Das Modul Qualität kann nur in Kombination mit dem Modul Ressourcen eingesetzt werden. 1

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3 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hintergründe Menschenbild und ethische Grundhaltung Zweck und Aufbau Aufbau des Moduls Ressourcen Aufbau des Moduls Leistungen Aufbau des Moduls Qualität Theoretisches Fundament und Entwicklung des Instruments BESA Hauptmerkmale des Systems Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Ressourcen Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Leistungen Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Qualität 20 3

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5 1 Der Name BESA steht ursprünglich für Bewohnerinnen Erfassungs- und Abrechnungs-System. Aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der grossen Marktdurchdringung wurde der Name des ursprünglichen Leistungsmoduls für das weiterentwickelte Instrument >>BESA System für Ressourcenklärung, Zielvereinbarung, Leistungsverrechnung und Qualitätsförderung<< beibehalten. 1.1 Allgemeine Hintergründe Instrumente zur Pflegebedarfsklärung und zur Leistungserfassung haben durch die Professionalisierung der Pflege zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unbestritten ist, dass die Pflege auf systematisch erhobenen Informationen basieren muss. Je strukturierter Informationen erfasst und ausgewertet werden, desto wirkungsvoller können die Pflegemassnahmen für Bewohnerinnen 1 geplant und durchgeführt werden. Pflege erfordert also die systematische Erhebung und Beurteilung von Informationen über Gewohnheiten, vorhandene Ressourcen einer Bewohnerin und über benutzte Hilfsmittel. Die erhobenen Informationen sind die Grundlage für eine Zielvereinbarung (Pflegeziele), an welcher sich wiederum die zu erbringenden Leistungen (Pflegemassnahmen) orientieren. Die hierzu notwendigen Arbeitsschritte erfolgen entlang des Pflegeprozesses und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte werden in der Pflegedokumentation festgehalten. In Alters- und Pflegeheimen fehlten bisher taugliche Instrumente für die systematische Informationssammlung. BESA liefert hierzu geeignete Instrumente. Mit BESA werden in erster Linie folgende Ziele angestrebt: Den Bewohnerinnen in Alters- und Pflegeheimen wird eine bedarfsgestützte, ressourcengerechte und wirksame Betreuung und Pflege garantiert. Die erbrachten KLV-pflichtigen Leistungen werden transparent ausgewiesen. Die Grund- und Betreuungsleistungen (z.b. Wohnen, Betreuung) werden von den Behandlungen und Pflegemassnahmen klar abgegrenzt. Die Zuordnung der jeweiligen Kostenstelle der Nicht-KVG-Leistungen ist in den betriebswirtschaftlichen Instrumenten von CURAVIVA Schweiz festgelegt. Damit wird u.a. auch den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes 2 Rechnung getragen. Diese gesetzlichen Grundlagen legen die durch die Versicherer zu übernehmenden Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen fest, welche aufgrund einer Bedarfsklärung erfolgen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden müssen. BESA bewirkt eine konsequentere Systematisierung des Pflegeprozesses. Es geht von den Ressourcen der Bewohnerin aus und stellt die Sichtweise der Bewohnerin derjenigen der Pflegenden gegenüber. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Pflegefachfrau, sondern auch die direkt betroffene Person mitbestimmt, welcher Pflegebedarf besteht und welche Pflegeleistungen daraus abgeleitet werden müssen. 1 In Alters- und Pflegeheimen wohnen und arbeiten mehrheitlich Frauen. In dieser Systembeschreibung werden deshalb ausschliesslich weibliche Bezeichnungen verwendet. Männer sind selbstverständlich mit eingeschlossen. 2 Artikel 25 KVG, Artikel 32 KVG, Artikel 7 Absatz 2 KLV 5

6 1.2 Menschenbild und ethische Grundhaltung BESA basiert auf dem normativen Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar und unteilbar ist. Sie ist unabhängig von Nationalität, Weltanschauung oder sozialer Stellung. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde wollen wir niemals aus den Augen verlieren. Das heisst im Rahmen von BESA setzen wir uns für das Recht auf Autonomie jeder Bewohnerin sowie für bedarfsgerechte Betreuung und Pflege ein. Diese Haltung bestimmt in Einzelfragen über alle unterschiedlichen Auffassungen hinweg unser gemeinsames Handeln. Bewohnerinnen sollen - ihren Möglichkeiten entsprechend - das eigene Leben so gestalten können, dass es ihnen lebens- und bejahenswert erscheint. Wir orientieren uns u.a. an den folgenden Werten bzw. Zielen: an der Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums; an den Bedürfnissen und Interessen des Menschen und an einem menschlichen Bild vom Menschen; an der Idee der Solidarität und des Gemeinnutzens; an der Endlichkeit unseres Erkennens und des Machbaren. In einer durch Unübersichtlichkeit und Individualisierung gekennzeichneten Gesellschaft sind weder das Selbstverständnis einer pflegenden und betreuenden Person und deren Einrichtung noch die erwarteten Werthaltungen aufseiten der Bewohnerin von aussen sichtbar. Für uns sind Autonomie und Selbstbestimmung zwei Werte, für die wir unbedingt einstehen wollen. Uns ist bewusst, dass die Bedingungen dazu oft erschwert bzw. eingeschränkt sind, so z.b. bei begrenzter geistiger Beweglichkeit der Bewohnerin und/oder bei begrenzten personellen, gemeinschaftlichen, räumlichen Mitteln des Heimes. Den Widerspruch zwischen Autonomie (Entscheidung in Freiheit) einerseits und einschränkenden Bedingungen andererseits nehmen wir als Herausforderung an. Wir gehen davon aus, dass in schwierigen Situationen durch eine situationsbezogene, ethische Reflexion Entscheidungen getroffen werden können, die für alle beteiligten Personen annehmbar sind. Deshalb sind wir bestrebt, die Wertediskussion zu fördern und zur Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten aller Menschen im Heim anzuregen sind hierfür die >>Ethischen Richtlinien<< ausformuliert worden. Ethische Urteilsbildung ist dann wichtig, wenn über Menschen, deren Persönlichkeit sich durch Krankheit verändert hat oder die aus ganz bestimmten Gründen sprachlos geworden sind und ihren Alltag nicht mehr eigenverantwortlich gestalten können, andere Personen entscheiden müssen. In solchen Situationen stösst BESA an seine Grenzen und ethische Urteilsbildung wird zur Pflicht, um qualifizierte Dienstleistungen bieten zu können 3. Die Beachtung der Ressourcen der Bewohnerin, ihrer Persönlichkeit sowie ihres Selbstbestimmungsrechts die Heimbewohnerin als Partnerin sind ein zentrales Anliegen des Verbandes. Durch eine systemgerechte Anwendung der BESA-Instrumente werden Lebenssicht, Lebenswünsche und Lebensrechte der Bewohnerin beachtet, und eine systematische und ganzheitliche Sichtweise von Pflege ist möglich. Bewohnerin, Angehörige, Pflegende und Versicherer können zudem jederzeit nachvollziehen, weshalb welche Behandlungen und Pflegemassnahmen mit welcher Wirkung erbracht worden sind. Die Bewohnerin hat zudem das Recht auf lückenlose Information darüber, wer ihre persönlichen Daten erhält und wo diese aufbewahrt werden. 3 Im Rahmen des Projektes EPOS werden auf Anfrage Seminare für Kader und interne Weiterbildung angeboten. Anfragen sind zu richten an CURAVIVA, info@curaviva.ch 6

7 1.3 Zweck und Aufbau BESA stellt die vorhandenen Ressourcen einer Bewohnerin ins Zentrum. Diese Sichtweise ermöglicht neue Fragestellungen, welche für die Erbringung von Pflegeleistungen wichtig sind. Die Notwendigkeit von Behandlungen und Pflegemassnahmen muss nachgewiesen sein, bevor diese erbracht werden. Zudem werden noch vorhandene Ressourcen konsequent in den Pflegeprozess einbezogen. Mit der Anwendung der BESA-Instrumente entsteht somit eine umfassende Klarheit über Lebensgewohnheiten, Wünsche und Notwendigkeiten. BESA besteht aus drei Modulen: Das Modul Ressourcen dient der systematischen Klärung der vorhandenen Ressourcen einer Bewohnerin und bildet die zentrale Informationsgrundlage für die Pflegeplanung. Das Modul bezweckt eine Vereinbarung zwischen Bewohnerin und Institution über die angestrebten mittelfristigen Ziele der individuellen Pflege. Das Modul Leistungen dient der Abrechnung der erbrachten Leistungen. Das Ergebnis ist ein Minutenwert, der einer Tarifstufe zugeordnet wird. Diese Tarifstufe bildet die Grundlage für die pauschale Abrechnung der Leistungen. Mit dem Modul Qualität werden die Qualitätsförderungsbestrebungen der Heimführung und der Pflegeleitung verstärkt unterstützt. Basierend auf den strukturiert erhobenen Informationen und deren Verläufen, erschliesst das Modul Qualität auf Heimebene (bewohnerübergreifende Aussagen) zusätzliche Kennziffern zur Beurteilung der pflegerischen Qualität sowie statistische Informationen, die auch als Basis für das Benchmarking dienen. Module und Instrumente Modul 3 Qualität Managementinformationen, statistische Informationen, Qualitätskennziffern Modul 1 Modul 2 Ressourcen Leistungen Spitex Arzt Bedarfsklärung Eintrittsgespräch Zielvereinbarung Leistungserfassung Basis KVG / KLV 7 ab Therapie Assessment Beobachtung Verlaufsgrafiken Ergebnisse Abklärungshilfen Ressourcenprofil, Kennziffern Dimensionsblätter, Statistik Themenblätter, Qualitätskennziffern, Verlaufsgrafiken Pflegeziele Zielvereinbarung Zielfestsetzung Leistungskatalog LK2010 Auswertungen Auf Bewohnerebene Protokoll und Listen Verlaufsgrafiken Ausweis für Verrechnung Auf Heimebene Verlaufsgrafik Pflegethemen Bewohnerschaft nach Tarifstufe Pflegedokumentation Ziele BESA Ergebnisse Pflegeauftrag (Pflegeplanung nur noch Massnahmenteil festhalten) Die Abbildung 1 zeigt, wie BESA mit seinen Instrumenten aufgebaut ist. Abrechnung 7

8 1.3.1 Aufbau des Moduls Ressourcen Das Modul Ressourcen besteht aus den zwei Prozessschritten Bedarfsklärung und Zielvereinbarung. Jeder Prozessschritt stellt die notwendigen Instrumente zur Verfügung. Die Bedarfsklärung besteht aus folgenden vier Instrumenten: Eintrittsgespräch: Dieses ersetzt nicht die im Heim bisher praktizierte Form von Eintrittsgesprächen, verlangt jedoch einen Pflichtteil an Fragen, welche im Rahmen dieses Gesprächs gestellt werden müssen. Assessment: Dieses erhebt die aktuelle Lebens- und Ressourcensituation aus der Sicht der Bewohnerin. Es wird in Form eines Gesprächs durchgeführt. Beobachtung: Diese erhebt die Lebenssituation und die Ressourcen der Bewohnerin aus der Sicht der Pflegefachperson. Sie ist nach derselben Systematik wie das Assessment aufgebaut, so dass die Ergebnisse aus Assessment und Beobachtung miteinander verglichen werden können. Abklärungshilfen: BESA stellt eine Reihe von Abklärungshilfen zur Verfügung. Ihr Einsatz wird je nach Ergebnis der Beobachtung vom System einzeln empfohlen. Die Resultate der Abklärungshilfen liefern vertiefende Informationen über Phänomene der Ressourcensituation. Die Zielvereinbarung besteht aus zwei Instrumenten: Zielvereinbarung: Sie dokumentiert die im Gespräch gemeinsam vereinbarten Pflegeziele. Zielfestsetzung: Ist die Bewohnerin aus psychischen und/oder kognitiven Gründen nicht in der Lage, sich an der Zielvereinbarung vollumfänglich zu beteiligen, muss die verantwortliche Pflegefachperson die Ziele festlegen. Mit der Zielvereinbarung/Zielfestsetzung werden gleichsam die Pflegeschwerpunkte im Sinne einer mittelfristigen Pflegestrategie festgeschrieben. Sie ist in der Regel für die Pflege während der nachfolgenden 6 Monate massgebend. Ergebnisse BESA liefert systematisch aufbereitete Ergebnisse in Form von Bildschirmanzeigen und Ausdrucken. Es sind dies Ressourcenprofile, Dimensionsblätter mit Detailinformationen zu einzelnen Aktivitäten des täglichen Lebens sowie Themenblätter und Verlaufsgrafiken auf individueller Ebene und auf Heimebene. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Bedarfsklärung und die Zielvereinbarung resp. Zielfestsetzung. Die Interpretation der Ergebnisse, die Festlegung des Pflegebedarfs sowie der Pflegeziele wird durch das Pflegefachpersonal vorgenommen und mit der Bewohnerin soweit möglich vereinbart resp. festgesetzt. Die Ergebnisse sind Bestandteil der Pflegedokumentation und dienen den Pflegenden als Basis, um die erforderlichen Pflegemassnahmen abzuleiten und im Pflegeauftrag (Pflegeplanung) zu dokumentieren. BESA verfügt mit den Risikogruppen Demenz, Delir, Depression, Schmerz, Fehlernährung, Sturz, Hörhandicap, Harninkontinenz, Dekubitus und Weglaufen (ausgewiesen im Ressourcenprofil) über eine im pflegerischen Umfeld adäquate Information bezüglich Umgang mit Wissen gefährdeter Bewohnerinnen. Weitere Informationen externer und interner Stellen, wie Arztberichte/-zeugnisse, Übertrittsberichte von Spitex-Organisationen und Spitälern, Berichte von Therapien u.a. werden in der Bedarfsklärung mitberücksichtigt und dokumentiert. Sie ergänzen die durch BESA erarbeitete Informationssammlung. 8

9 1.3.2 Aufbau des Moduls Leistungen Mit Hilfe des Moduls Leistungen können die effektiv erbrachten Leistungen erhoben, einer Tarifstufe zugewiesen und verrechnet werden. Die Erfassung der Leistungen wird für die vergangenen 7 Tage vorgenommen. Dazu steht der EDV-unterstützte Leistungskatalog LK2010 zur Verfügung. Die Leistungen sind 10 Massnahmenpaketen (MP) zugeteilt, welche zu folgenden 5 Pflegethemen gebündelt sind: 1. Psychogeriatrische Leistungen (3 MP) 2. Mobilität, Motorik und Sensorik (1 MP) 3. Körperpflege (2 MP) 4. Essen und Trinken (1 MP) 5. Medizinische Pflege (3 MP) Die Pflegeleistungen werden pro MP mittels 95 trennscharf definierten Items erfasst. Für jedes eingestufte Item, wird einer von drei möglichen Normhäufigkeitsbereichen pro Zeiteinheit erfasst, mit der die Pflegeleistungen des Items für eine Bewohnerin erbracht werden. Parallel wird für jedes Item einer von drei möglichen Anwesenheitsfaktoren der Pflege erfasst. Pro MP wird mit Ausnahme der psychogeriatrischen Leistungen ein gewichtet gemittelter, pflegezeitrelevanter Mitwirkungsfaktor der Bewohnerin in fünf Ausprägungsstufen erfasst. Die vom System errechneten Pflegeminuten pro Bereich werden aufsummiert. Vom System automatisch hinzugerechnet werden pflegeintensitätsabhängige Dokumentations- und Evaluationsleistungen. Fixzuschläge erfolgen für Querschnittsleistungen an alle Bewohnerinnen (für Massnahmenplanung und -koordination inklusive Begleitung von Arztvisiten, Beratung und Massnahmenplanung mit der Bewohnerin, notwendige Kontrollmassnahmen, spezifische Screenings und standardisierte Tests). Zwecks Abgrenzung werden neben den KVG-pflichtigen Leistungen zusätzlich die wichtigsten Nicht-KVG-Leistungen (Grundleistungen, Betreuungsleistungen, persönliche Angelegenheiten) ausgewiesen Aufbau des Moduls Qualität Zur Qualitätsförderung im Heim bietet das Modul Qualität Managementinformationen, statistische Informationen und Kennziffern zur Beurteilung der Pflegequalität. Mit den Managementinformationen werden die Heimleitung und die Pflegeleitung gezielt bei der Erhebungsplanung und -kontrolle unterstützt. Zudem werden der Pflegeleitung gefährdete Bewohner (Risikogruppen) signalisiert und auf Abklärungshilfen aufmerksam gemacht. Die statistischen Informationen sind zumeist Verlaufsdarstellungen in Tabellen- oder Grafikform. Sie zeigen Entwicklungen von wichtigen Ergebnissen auf und ermöglichen das Erkennen von Zusammenhängen. Die Qualitätskennziffern/Indikatoren erlauben dank ihrer Kombination mit Standards eine Beurteilung der Pflegequalität. Dadurch werden die Qualitätskennziffern auch heimübergreifend vergleich- und aggregierbar und können ebenso fürs Benchmarking genutzt werden. Das Qualitätsmodul von BESA kann dank der strukturiert erhobenen Bewohnerressourcen und deren Verläufen verschiedene Kenngrössen zur Beurteilung der Qualität von Heimen erschliessen. Das Modul Qualität unterstützt mit mehrjährigen Verlaufsgrafiken, die zentrale Kontextinformationen zum jeweiligen Thema aufzeigen, die Qualitätsförderung der Heimleitung und der Pflegeleitung nachhaltig. Wie jedes Qualitätsinstrument bildet BESA ein Puzzleteil der gesamten Qualitätspolitik eines Heimes. Das Qualitätsmodul weist ca. 30 nach Risikogruppen unterteilte BESA-Indikatoren aus. Die Indikatoren können bewohner- und/oder heimübergreifend ausgewiesen und dargestellt werden. Sie sind in 10 qualitätsrelevante Themenbereiche resp. Reports gegliedert: 9

10 1.4. Theoretisches Fundament und Entwicklung des Instruments BESA BESA ist ein wissenschaftlich fundiertes System für Ressourcenklärung, Zielvereinbarung, Leistungsverrechnung und Qualitätsförderung. Mit den Instrumenten von BESA wird die Grundlage für eine bedarfsgestützte, individuelle und wirksame Betreuung und Pflege von Bewohnenden in Altersheimen der stationären Langzeitpflege sowie für die Verrechnung der erbrachten Leistungen gelegt. Das Instrument, respektive dessen Module, werden periodisch überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt, um sie neuen Erkenntnissen, veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen, Fach- und Zielgruppenentwicklungen anzupassen Hauptmerkmale des Systems Folgende Hauptmerkmale zeichnen das System BESA aus und unterscheiden es von anderen Bewohner-Erhebungs-, Klassifikations- und Leistungsinstrumenten: Modulares, erweiterbares System BESA ist aus pflegefachlicher und technischer Sicht ein modernes, modular aufgebautes, ausbau- und anpassungsfähiges System. Die Modularität von BESA ermöglicht somit, Module - z.b. das Leistungsmodul - einzeln zu betreiben. Es erlaubt auch Applikationen einzubinden. Beispielsweise die BESA Ergebnisse mit einer komfortablen Schnittstelle dem Arbeitsbereich Pflegeplanung und Pflegedokumentation zur Verfügung zu stellen. BESA macht somit die Ergebnisse der Informationssammlung und die Zielvereinbarung der Pflegedokumentation und Pflegeplanung zugänglich. Damit werden diese ein gewichtiger Teil der Pflegedokumentation und der Dokumentationsaufwand wird reduziert. Pflegeprozessumfassendes System Mit den 4 Schritten von BESA Klärung der Ressourcen, Vereinbarung der Pflegeziele, Verrechnung der Leistungen und Förderung der Qualität werden die wesentlichen Elemente des Pflegeprozesses von BESA systematisch unterstützt. Professionelle Pflege basiert auf systematisch erhobenen Informationen. Informationen werden, prozesskonform strukturiert, erfasst und ausgewertet. Dies erlaubt eine wirkungsvolle Planung und Durchführung der Pflegemassnahmen. BESA wurde in der Schweiz entwickelt und ist deshalb zweisprachig. Alle BESA-Vorlagen können per Knopfdruck in den beiden Hauptlandessprachen (d/f) aufgerufen und ausgedruckt werden, das Modul Leistungen zusätzlich in Italienisch. Die Pflegesprache entspicht dem Standard in der Schweiz, dessen Kategorisierung ist jeodch international angebunden (ICF). Das System BESA ist auch im nahen Ausland im Einsatz. Paradigmenwechsel von der Defizit zur Ressourcenoptik mit Bewohnerin als Partner BESA verfolgt einen Paradigmenwechsel weg von einer Defizit- hin zu einer Ressourcenoptik (Ressourcentransaktionsmodell, ICF, ATL). Der Paradigmenwechsel bedingt auch eine neue Doppelsicht aus Pflege- und Bewohnendenoptik bei den Assessmentinstrumenten. Die Bewohnenden werden soweit möglich als Partner in die Pflegezielsetzungen einbezogen. Die Partnerschaft ist im Verfahren der Bedarfsklärung und Zielvereinbarung konzeptionell umgesetzt. Mit BESA kann weitgehend auf die Beschreibung der Defizite und Probleme verzichtet werden, da die Ressourcen erfasst in den Ergebnissen detailliert und einheitlich dargestellt werden. 10

11 System BESA ist von der Bedarfsklärung bis zur Leistungsverrechnung und umgekehrt durchgängig. So können die verrechneten Pflegeleistungen dank Pflegeplanung, Zielvereinbarung und Resultaten der Ressourcenklärung lückenlos zurückverfolgt und nachgewiesen werden. Ressourcensituation Pflege- Bedarf ( ) Pflegeauftrag Pflegeziele erbrachte Leistungen Abbildung 2 : Durchgängigkeit von BESA im Pflegeprozess Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Ressourcen Das Modul Ressourcen dient der systematischen Klärung der vorhandenen Ressourcen der Bewohnenden und bildet die zentrale Informationsgrundlage für die Ermittlung von Pflegebedarf, Pflegezielen, Pflegeplanung und Qualitätsaussagen. Die systematisch aufbereiteten Ergebnisse visualisieren die Ressourcensituation und den Pflegebedarf. Das System BESA wird durch die BESA-Software unterstützt. Im Rahmen der periodischen Überprüfung des Moduls Ressourcen wurden die Assessmentinstrumente im Jahr 2002 in einem Feldversuch auf ihre Praxistauglichkeit, grobe Güte und Nachentwicklungsbedarf hin durch e&e entwicklung & evaluation GmbH überprüft. Die Versuchsresultate wurden am internationalen Kongress zur angewandten Pflegeforschung in Innsbruck 2006 vorgestellt und diskutiert. Der Link zur wissenschaftlichen Publikation 4 mit zentralen Resultaten des Feldversuchs und Weiterentwicklungsschritten, findet sich in der Fussnote 4. Die Sichtweise des Ressourcentransaktionsmodells von Hornung und Gutscher und des Biospychosozialen Modells laut ICF, welche auf Wechselwirkungen des Individuums mit seiner Umwelt und Mitwelt basieren, bilden die konzeptionelle Basis des Systems BESA. Den theoretischen Grundlagen gemeinsam ist eine Sichtweise auf den Menschen, welche körperliche, geistige und seelische Aspekte einer Person in Zusammenhang mit ihrem Umfeld als miteinander in Beziehung stehend und aufeinander einwirkend sieht. Diese Basis impliziert den starken Einbezug und die Wahrung grösstmöglicher Selbst- und Mitbestimmung und Autonomie der Bewohnenden. Diese Aspekte sind mit der Partnerschaft zwischen Bewohnenden und Pflegenden und der Doppelsicht Bewohnende Pflegende im Modul Ressourcen konzeptionell verankert und umgesetzt. 4 Peter-Egger, G.: Assessmentintrumente von BESA und ihre Auswirkungen auf die Pflege, Kongressdokumentation, Kongress Angewandte Pflegeforschung (Printernet), Innsbruck,

12 Das Modul Ressourcen ist auf folgenden theoretischen Grundlagen aufgebaut: Ressourcentransaktionsmodell von Hornung und Gutscher 5 als Basis der Architekturbestimmungen durch das Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich 6. Systematisches lösungsorientiertes Denken nach Liliane Juchli 7 eingeführter Regelkreis in der Schweiz durch Fiechter und Meier Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) nach Liliane Juchli im Pflegemodell von N. ROPER 8 entwickelt Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health) ICF der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in Deutscher Fassung von Schuntermann Das Ressourcentransaktionsmodell Dem Ressourcentransaktionsmodell von Hornung und Gutscher 5 liegt eine Austauschperspektive des Individuums mit seiner Umwelt zugrunde. Das Modell will insbesondere die Bedingungen für den Erhalt und die Wiederherstellung von Gesundheit erfassen, es dient als Leitfaden für die Grundkonzeption von BESA, welche den gesamten Pflegeprozess umfasst. Die grundlegenden Architekturbestimmungen des Moduls, die hierauf basieren, wurden vom Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich 6 erarbeitet. Das Modell postuliert die systemtheoretische Vorstellung vom Menschen als aktives, sich Ziele setzendes und planendes Lebewesen, welches nur dank vielgestaltiger Formen des materiellen und immateriellen Austausches mit seiner Umwelt leben und überleben kann. Diese Energien, Stoffe und Informationen materieller und immaterieller Art, die aus der Umwelt bezogen werden, sind die notwendigen und vielfältig nutzbaren Ressourcen, auf welche der Mensch in seinen Bestrebungen nach Selbsterhaltung (inklusive Erhaltung der Gesundheit) und Entwicklung angewiesen ist. Das Modell prägt die Grundkonzeption des Systems BESA und umfasst dabei sowohl die Ausgestaltung der Items der Bedarfsklärung, wie auch die geforderte Zielvereinbarung und somit letztlich den gesamten Pflegeprozess. 5 Hornung, R. und Gutscher, H. : Gesundheitspsychologie Die sozialpsychologische Perspektive. Lehrbuch Gesundheits-psychologie (Hrgs. Schwenkmezger P. und Schmidt L.), Enke Verlag, Stuttgart, Krempels, J., Architekturbestimmung BESA 2000 Bestimmung der theoretischen Grundlagen für die Dokumentation in der stationären Langzeitpflege, Zentrum für Gerontologie Universität Zürich, JUCHLI, L.: Pflege, Praxis und Theorie der Gesundheits- und Krankenpflege, G. Thieme Verlag, Stuttgart, 1997, 8. Auflage 8 ROPER, N. et al: Die Elemente der Krankenpflege, Recom, Basel, 1993, 4. Auflage 9 Schuntermann M.: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Entwurf der Deutschen Fassung, WHO,

13 BESA System Abbildung 3 : Modell von Hornung und Gutscher 5 (Seite 83) Systematisches lösungsorientiertes Denken Das systematische lösungsorientierte Denken nach Liliane Juchli7 und dessen Regelkreis wurden in der Schweiz anfangs der 80er-Jahre durch Fiechter und Meier eingeführt. Die Pflege als zirkulärer Problemlösungsprozess hat sich in der Pflegepraxis durchgesetzt Das BESA Modul Ressourcen unterstützt die wesentlichen Elemente dieses Regelkreises, der Pflegenden vertraut und bekannt ist und hier deshalb nicht näher ausgeführt wird. 13

14 Aktivitäten des täglichen Lebens Die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) nach Liliane JUCHLI, wurden im Pflegemodell von N. Roper 8 entwickelt und erweitert u.a. durch Ressourcen im kognitiven Bereich. Die ATL- Struktur ist ein Klassifikationssystem, das der Verständlichkeit der Gliederung beim Pflegepersonal dient. Die Orientierung der Pflege an den ATL ist langjährig vertraut. Die Instrumente zur Bedarfsklärung (das Assessment und die Beobachtung) folgen deswegen der ATL-Gliederung. Auf Wunsch der Pflegepraxis wurden zusätzlich autonomie- und pflegerelevanten Informationen zu Gewohnheiten, Interessen und Wünschen der Bewohnenden in die Assessmentinstrumente integriert. (ICF-Code sind hinterlegt, weil sich die Gliederung und die Begrifflichkeiten des ICF nicht einfach in die bestehenden Denk- und Handlungsmuster der Pflegenden übertragen liessen.) Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health ICF 9 ) wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet. Die ICF ist ein Klassifikationssystem mit international anerkanntem, umfassendem Begriffsinventar, das der Abbildung der Ressourcensituation dient. Die ICF ist in der Lage den Menschen mittels folgenden vier Domänen zu beschreiben: Körperfunktion Aktivitäten (individuelle soziale Aktivitäten) Partizipation (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) Kontextfaktoren (Umweltfaktoren, Heimstruktur, persönliche Faktoren) Die ICF-definierten Phänomene, dienen der systematischen und messbaren Beschreibung des Zustandes der Ressourcen und Beeinträchtigungen eines Menschen. Die ICF-Klassifikation unterstützt das gewählte theoretische Modell, welches dem Instrumentarium des Moduls Ressourcen zu Grunde gelegt wurde. Aus theoretischer Sicht ist die ICF mit dem Ressourcentransaktionsmodell konform. Auch die ICF sieht zwischen körperlichen, geistigen, seelischen und Umfeld-Aspekten dynamische Wechselbeziehungen. Die Funktionsfähigkeit bzw. Behinderung eines Menschen wird nicht als Zustand verstanden, sondern als Prozess, der von ihm aktiv mitgestaltet werden kann. Ein darauf abgestütztes bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot der Pflege soll die eigenen Ressourcen der Bewohnenden fördern und/oder erhalten, so dass sie ihre gewohnten Lebensaktivitäten so lange wie möglich und möglichst autonom weiterführen können. Diese Sichtweise ist in die Assessmentinstrumente von BESA eingeflossen.. Abbildung 4 : Bio-psycho-soziales Modell der ICF-Dimensionen: Körperfunktion Aktivitäten Partizipation Kontextfaktoren zur Beschreibung von Ressourcen und Beeinträchtigungen 14

15 Bei der Entwicklung des Instrumentariums des Moduls Ressourcen hat sich jedoch im Austausch mit der Pflegepraxis gezeigt, dass sich die Gliederung und die Begrifflichkeiten des ICF nicht einfach in die bestehenden Denk- und Handlungsmuster der Pflegenden übertragen lassen. Die Instrumente zur Bedarfsklärung folgen deswegen der ATL-Gliederung. Die Fragen der beiden Instrumente Assessment und Beobachtung wurden im Hintergrund ICF-kodiert. Damit wurde einerseits dem Wunsch und den Bedürfnissen der Pflegepraxis entsprochen und die Ergebnisse können andererseits trotzdem nach ICF ausgewertet werden. Die hinterlegten ICF-Code sorgen dafür, dass die gesammelten Informationen international vergleichbar bleiben und künftig auch in der ICF Gliederung dargestellt werden können Aktuelle pflegewissenschaftliche Strömungen Den theoretischen Grundlagen des Systems BESA gemeinsam, ist eine Sichtweise des Menschen, welche körperliche, geistige und seelische Aspekte in Zusammenhang mit seinem Umfeld als miteinander in Beziehung stehend und aufeinander einwirkend sieht. Diese Sichtweise vertreten aktuelle pflegewissenschaftliche Strömungen. Hierfür steht auch die Deutsche Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen 10 des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von Sie wurde erarbeitet, um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Charta ist breit abgestützt: Rund 200 Expertinnen und Experten aus allen Verantwortungsbereichen der Alterspflege (u.a. Länder, Kommunen, Einrichtungsträger, Wohlfahrtsverbände, private Trägerverbände, Heimaufsicht, Pflegekassen, Interessenvertretungen der älteren Menschen, Wissenschaftler, Stiftungen) waren an der Erarbeitung der Charta beteiligt. Sie enthält Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der häuslichen und stationären Pflege. Die Charta wird als Baustein einer Nachhaltigen Verbesserung der Alterspflege in Deutschland beurteilt. Die in der Charta gestellten Forderungen und formulierten Rechte, leiten sich aus einer analogen Sichtweise auf den Menschen ab, wie sie dem System BESA zugrunde liegt, was zu Forderungen führt, die in BESA bereits konzeptionell umgesetzt und erfüllt sind. Zentral sind: Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe. Dieser Artikel der Charta umfasst das Recht auf Beachtung des Willens- und der Entscheidungsfreiheit der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen unter Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten. Diese Forderungen sind in BESA mit dem partnerschaftlichen Ansatz umgesetzt. Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung, fordert eine individuelle, geplante Pflege, welche sofern möglich in einem gemeinsamen mit dem hilfe- und pflegebedürftigen Menschen abgestimmten Prozess zielgerichtet erfolgt. Diese Forderung ist in BESA in der gemeinsamen Zielvereinbarung umgesetzt. Artiekl 6: Kommunikation, Wertschatzung und Teilhabe an der Gesellschaft, fordert u.a. die Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, inklusive Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in stationären Einrichtungen. Diesem Aspekt wird in BESA Rechnung getragen, weil dessen Instrumente auf einem theoretischen Fundament ruhen, das von einem Bezug und Wechselwirkungen zwischen dem Individuum und seiner Umwelt ausgeht. Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod, die Charta verlangt in diesem Bereich grösstmögliche Selbstbestimmung am Lebensende. Diese Forderung wird im Rahmen der BESA-Partnerschaft weitestmöglich umgesetzt. Ein weiterer nennenswerter Vertreter aktueller pflegewissenschaftlicher Strömungen ist das PAiN-Projekt (Pain and Autonomy in the Nursing Home) des Instituts für Medizinische 10 Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, Hintergrundinformationen sowie die acht Artikel der Charta finden sich unter: 15

16 Soziologie der Charité-Universitätsmedizin in Berlin 11 von Gemäss den Autorinnen gewinnt das Selbstverständnis der Autonomie Pflegebedürftiger generell an Bedeutung. 12 Das Konzeptualisierungs-Modell von Autonomie im PAiN-Projekt erfolgt unter spezieller Berücksichtigung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die einen beträchtlichen Anteil der Bewohnenden in Pflegeheimen ausmachen. Es wird die Frage aufgeworfen, wie Pflegende gleichzeitig sowohl ihrer Fürsorgepflicht nachkommen als auch die Autonomie der Bewohnenden wahren können. Auch das veränderte Rollenverständnis der Pflegenden wird aufgegriffen, das sich von einer paternalistischen Perspektive hin zu mehr Teilhabe pflegebedürftiger Menschen entwickelt. Ebenso die komplexen Herausforderungen zum Erhalt und der Förderung von Autonomie. Die Autorinnen definieren bezüglich kognitiven Beeinträchtigungen: auf jeder Stufe der Entwicklung sind immer noch Kompetenzen des Verstehens, des Bewertens und der Selbstäusserung vorhanden 13 Die Vereinbarkeit von Abhängigkeit und Erhalt von Entscheidungsfreiheit wird bejaht. Autonomie wird nicht als starres Konstrukt definiert. Der Grad an Autonomie kann sich laut Modell in Abhängigkeit individueller Faktoren (Kompetenzen) und institutioneller Rahmenbedingungen ändern, z.b. durch Wiedererlangen von (Selbstpflege)-Kompetenzen. Das Modell postuliert eine Wechselwirkung zwischen Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit und dass Umweltfaktoren und individuelle Faktoren als elementare Einflussgrössen wirken, analog der konzeptionellen Grundlagen des Systems BESA. Aktuelle pflegewissenschaftliche Strömungen belegen, dass die gewählte theoretische Fundierung des Systems BESA immer noch aktuell und zukunftsweisend ist Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Leistungen Das von den Krankenversicherern anerkannte BESA-Modul zur Leistungserfassung und -abrechnung (Leistungskatalog), das seit 1996 in den Heimen in der Schweiz zur Verrechnung der KLV-pflichtigen Leistungen in Anwendung ist, wurde letztmals 2005 (LK 2005) angepasst. Die anstehende Einführung der neuen Pflegefinanzierung bildete für den Verband einen politisch gegebenen Terminrahmen für eine erneute Überprüfung und Weiterentwicklung des Moduls. Ablösung des LK 2005 und Einführung des BESA LK2010 erfolgen ab Mai Hauptziele der erfolgten Weiterentwicklung des LK 2005 sind dessen Überprüfung und Anpassung an inzwischen erfolgte demografische, bewohnerspezifische, pflegefachliche und politische Entwicklungen. Dazu gehört das Anstreben einer grösseren Feinkörnigkeit des Instruments in Kongruenz mit der neu 12-stufigen Abrechnungsstruktur in der neuen Pflegefinanzierung. Obwohl der Leistungskatalog auf Abrechnungsebene valide ist, 14 wurde das Instrument parallel auch in tieferer Architekturschicht zuverlässiger gestaltet. Weiterentwicklungsetappe 2008 bis 2010 des Leistungserfassungsmoduls Die Weiterentwicklung des Instruments erfolgte durch wissenschaftlich und pflegefachlich breit abgestützte Gremien, unter Einbezug der Praxis und in Partnerschaft mit santésuisse. Der BESA-Leistungskatalog Weiterentwicklungsziele, -strategien und -entscheide wurden durch ein Lenkungsgremium getroffen, das mit Persönlichkeiten aus dem Fachkreis paritätisch von CURAVIVA Schweiz und santésuisse besetzt war. 11 Wulff, Kalinowski, Dräger: Autonimie im Pflegeheim Konzeptionelle Überlegungen zu Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit anhand eines Modells, Institut für Medizinische Soziologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern, Die Autorinnen basieren Ihre Definition von Pflegebedürftigkeit auf die Deutsche Pflege-Charta (siehe Fussnote 10) und auf Wingenfeld, Büscher, Gansweid, 2008, deren Definitionen grosse Autonomie pflegebedürftiger Menschen postulieren. 13 Die Autorinnen basieren sich auf und zitieren diesbezüglich : Wunder, 2008, Seite Schmidt U. und Peter-Egger G.: Validierung von BESAIII, Gültigkeit der Systemarchitektur, erweiterte Zusammenfassung des Berichts, e&e entwicklung & evaluation GmbH, Nidau/Biel, März 2000, und Schmidt U.,Überprüfung der Validität von BESAIII, Validierungsmethode und Ergebnisse zur Gültigkeit von BESA, e&e entwicklung & evaluation GmbH, März

17 Die Definition und die feinere Gliederung der erfassten Leistungen und neuen Erfassungsparameter wurden durch ein Expertengremium bestimmt, das analog dem Lenkungsgremium paritätisch mit Fachspezialisten besetzt war. Eine breit gefächerte Anwenderbegleitgruppe, bestehend aus Pflege- und Heimleitungen, begleitete den Entwicklungsprozess aus Praxisoptik. Weitere Experten wurden punktuell beigezogen. Die Verbesserungen und Weiterentwicklungs-schritte wurden instrumentenbautechnisch von e&e, entwicklung & evaluation GmbH, in einen adäquaten Systemberechnungs-Mecano integriert. Das Instrument wurde anhand hierfür erhobener, repräsentativer, plausibilisierter Felddaten kalibriert und mittels finanzmathe-matischer Berechnungen mit dem aktuellen LK verglichen. Zentrale Neuerungen zwischen LK 2005 und LK2010 Alle nachfolgenden Neuerungen wurden durch die Pflegefachexperten und Pflegewissenschaftler des Expertengremiums konsolidiert festgelegt, von der Anwenderbegleitgruppe begutachtet und durch das Lenkungsgremium ratifiziert. Zentrale Neuerungen im weiterentwickelten LK sind seine grössere Feinkörnigkeit in Analogie zur feineren Körnigkeit der neu 12-stufigen Abrechnungsstruktur laut neuer Pflegefinanzierung. Die Pflegeleistungen werden in den bisherigen in der Praxis bewährten 5 Pflegethemen mittels 95 trennscharf definierter Pflege-Items eingestuft, die in 10 Massnahmenpakete (MP) zusammengefasst sind. Den Item sind definierte Normzeiten hinterlegt und Ein- und Abgrenzungsgrundsätze definiert. Bezüglich der Leistungen pro MP werden Übungen, Trainings, Kontrollen und Prophylaxen separat ausgewiesen und die Kategorien wo nötig definitorisch eingegrenzt. Für jedes eingestufte Item, wird die Häufigkeit erfasst, mit der die Pflegeleistungen des Items für eine Bewohnerin erbracht werden. Die Häufigkeiten sind in 3 Bereiche gegliedert: Normhäufigkeit, Unternorm und Übernorm. Die Normbereiche umfassen 1-3 Mal, 2-4 Mal, 5-10 Mal pro Zeiteinheit (Tag, Woche, Monat oder Jahr). Parallel wird für jedes Item ein Anwesenheitsfaktor der Pflege erfasst, der in drei Bereichen ( 15%, >15% und 70%, >70%) festgelegt ist. Pro MP wird mit Ausnahme der psychogeriatrischen Leistungen ein gewichtet gemittelter, pflegezeitrelevanter Mitwirkungsfaktor der Bewohnerin in fünf Ausprägungsstufen erfasst (Bewohnerin erleichtert die Pflegedurchführung stark, ein wenig, verhält sich neutral, Bewohner-in erschwert die Pflegedurchführung ein wenig, stark). Die vom System errechneten Pflegeminuten pro Bereich werden aufsummiert. Hinzugerechnet werden pflegeintensitätsabhängige Dokumentations- und Evaluationsleistungen, die neu direkt vom System berechnet und zugeschlagen werden. Fixzuschläge erfolgen durch das System für Querschnittsleistungen an alle Bewohnerinnen (für Massnahmenplanung und -koordination inklusive Begleitung von Arztvisiten, Beratung und Massnahmenplanung mit der Bewohnerin, notwendige Kontrollmassnahmen, spezifische Screenings und standartisierte Tests). Der Zeitraum, auf den sich die Leistungserfassung retrospektiv abstützt, umfasst neu in der Regel 7 Tage. 17

18 Vorgehen und Methode Eine umfassende Daten- und Informationserhebung im Vorfeld der Weiterentwicklung erfolgte mittels Fragebogenumfrage (SWOT-Analyse, strengths, weaknesses, opportunities, threats) bei allen ca. 900 Nutzern. Die Analyseresultate zeigten Stärken und Schwächen des aktuellen LK und dessen Weiterentwicklungsbedarf aus Praxisoptik auf. Erkannte Stärken des aktuellen LK, wie die Gliederung des LK in Grundbedarf / KVG- Leistungen / Private Angelegenheiten sowie die trennscharfe, von der Pflege nachvollziehbare und bewährte Erfassung der Leistungen nach Pflegethemenbereiche, wurden beibehalten. Erkannte Schwachpunkte, veränderte Anforderungen und die definierten Entwicklungsziele führten zu den vorgenommenen LK-Optimierungen im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses. In einem gut jährigen Prozess wurden die vorausgehend genannten Neuerungen durch die Gremien des Entwicklungsprojektes strukturiert erarbeitet, abgestützt, endoptimiert und ratifiziert. Der Prototyp des LK2010 und die Erfassungsinstrumente wurden in einem Pretest im Feld in 8 Heimen getestet. Mit den Testern wurde in Hearings Einstufung- resp. Anwendersicherheit, Einfachheit und Handhabung des LK und der Zeiterfassungsinstrumente im Detail erfragt. Die Auswertungsresultate des Pretests führten zu Optimierungen am Instrument und den Erfassungsgrundlagen im Hinblick auf den Hauptfeldtest. Der Hauptfeldtest wurde mit repräsentativer Stichprobe durchgeführt, mittels Feldtest in 25 Heimen, in ausgewählten Abteilungen mit über 500 Testbewohnern, deren Pflegeintensitätsverteilung der Somedverteilung von 2007 entspricht. Die parallel zu den Ein-stufungen erhobenen, effektiv im Feld geleisteten Pflegeminuten bildeten die 100%-Basis respektive die Kalibrierungsgrundlage des weiterentwickelten Instruments. Neben der zusätzlichen Einstufung mit dem neuen LK2010 wurden parallel die Einstufungen mit dem bestehenden LK 2005 aktualisiert. Die Durchführung der Haupttestevaluation basiert auf einem Set konzeptioneller Grundlagen und Daten aus Pretest und Haupttest, Informationen der Pretester und Haupttester, Stellungnahmen des Expertengremiums und Vorentscheiden sowie Zielfestlegungen des Lenkungsgremiums. Die Zeiterhebungsdaten im Feld bilden die Referenzdatenbasis für die Auswertung, die Endentwicklung und die Parametrisierung des LK2010. Deshalb war die Qualität und Zuverlässigkeit der Zeiterhebung für die Systemüberprüfung zentral. Aus diesem Grund wurden umfassende Qualitätsmassnahmen und Plausibilisierungsschritte im Rahmen der Datenerhebung im Feld konzeptionell vorgesehen, umgesetzt und kontrolliert. Die Repräsentativität der Stichprobenzusammensetzung, die Verlässlichkeit und Qualität der Referenzdaten können, unter Berücksichtigung der generell bestehenden Einschränkungen bei Zeiterhebungen und der spezifischen Einschränkungen im untersuchten Feld, als sehr gut eingestuft werden. Eine grundsätzlich zuverlässige, seriöse Zeiterhebung in den Testheimen konnte im Rahmen der Test-Heimbesuche des BESA-Teams im Haupttest vor Ort beobachtet werden. Kernstück der Datenauswertung und Endentwicklung des LK2010 bildete die Erhärtung der provisorischen Faktorenwerte im Rechen-Mecano des LK2010. Die plausibilisierten, für jeden Bewohner-Datensatz tatsächlich erbrachten, mittels Zeitraster erhobenen Pflegeleistungen dienten als verlässliche Referenzdatenbasis zur Erhärtung der provisorischen Parameter, die sich im Weiterentwicklungsprozess herauskristallisiert hatten. Zentrale zu erhärtende Faktoren bilden: 18

19 3 Werte der Häufigkeitsfaktoren 3 Faktorenwerte der Anwesenheit der Pflegenden 5 Faktorenwerte der Mitwirkung der Bewohnenden Mittels nicht linearer Optimierung mit dem Microsoft Excel Tool Solver wurden die Abweichungen zwischen der Einstufung mit dem Instrument und den Felddaten, sowohl auf Bewohnergesamtebene wie auch auf Massnahmenpaketebene (gegliedert in bisherige Pflegebereiche), minimiert. Erreicht werden musste als Entwicklungsziel, unter Einhaltung der durch das Expertengremium aus Pflegefachsicht vorgegebenen Nebenbedingungen, eine vom Lenkungsgremium definierte Variationskoeffizient-Bandbreite. Zusätzlich wurde ein Variantenentscheid der Berechnungs-weise des Querschnitt-Dokumentationsaufwandes abgeklärt, der als weitere Neuerung Eingang ins Instrument fand. Die nicht lineare Optimierung und die Endentwicklung erfolgten in einem schrittweisen Vorgehen. Um Verzerrungen und suboptimale Resultate der Faktoren-Wert-Berechnungen aufgrund systematischer (Einstufungs-)Fehler zu vermeiden, wurde die Einstufungsdatenbank in einzelnen Analyseschritten überprüft und plausibilisiert und nicht plausible Datensätze wurden eliminiert. Die Bestimmung der Parameter zur minimalen Abweichung erfolgte mit den korrigierten Einstufungsdaten anhand der plausibilisierten Referenzdaten und führte zu den im Mecano hinterlegten erhärteten Faktorenwerten für die erste Feldversion. Resultate der Weiterentwicklung Die Resultate basieren auf der Referenzdatenbank, dem endentwickelten LK2010 mit erhärteten Faktorenwerten und aktualisierten LK 2005-Einstufungen. Nachfolgend werden zentrale Resultate bezüglich Einstufungs- und Referenzdatenvergleichen und Zielerreichung zusammengefasst: Die Einstufungsverteilung und Einstufungen in allen Items legen nahe, dass Itemwahl und -definition des Expertengremiums das Pflegespektrum im Feld generell gut abbilden. Die Verteilung der Häufigkeitseinstufungen zeigt, dass die definierten Normhäufigkeiten meist markant am häufigsten eingestuft wurden und grossmehrheitlich korrekt definiert sind. Zwischen LK2010 und Referenzdaten zeigt sich auf Gesamtebene eine hohe Korrelation. Ein Systemvergleich auf Pflegebereichsebene mit eingeschränkter Verlässlichkeit der LK 2005-Daten zeigt, dass der LK2010 auf tieferer Architekturebene generell eine bessere Treffsicherheit aufweist als der LK 2005 (die Einstufungen mit LK2010 zeigen in 4 von 5 Pflegebereichen eine höhere Korrelation mit den Referenz-/Felddaten, in einem Bereich sind sie identisch). Ein Varianten-Vergleich bezüglich Querschnittdokumentationsaufwänden ergibt für die entwickelte Variante eine tiefere Varianz und somit bessere Treffsicherheit. Die entwickelte Berechnung wird im Mecano integriert. Das vorgegebene Globalziel bezüglich Variationskoeffizient wird mit dem LK2010 übertroffen. Über alle 480 in die Auswertungen einbezogenen Testbewohnerdatensätze betrachtet, ergeben sich folgende durchschnittlichen KVG-Pflegeminuten pro Pflegetag über alle Testbewohner im Rahmen der Zeiterhebung im Feld und der Einstufungen mit den Instrumenten: 19

20 LK 2005: durchschnittlich 98,9 Min./ Pflegetag (99,7%) Referenzdatenbank/Feldzeiten: durchschnittlich 99,2 Min./Pflegetag (100%) LK2010: durchschnittlich 100,4 Min./Pflegetag (101,2%) Eine kostenneutrale Überführung auf globaler Ebene ist somit ebenfalls gewährleistet Grundlage und (Weiter-)Entwicklung des BESA-Moduls Qualität Aus dem theoretischen Fundament des Moduls Ressourcen, das für das System BESA prägend ist, leitet sich auch dessen Qualitätskonzept ab 15, auf dem die Grundentwicklung dieses Moduls beruht. Das Qualitätsmodul von BESA zeigt die Ergebnisse zur aktuellen Situation und im Mehrjahresverlauf auf. Die Aussagen ermöglichen die Beurteilung der Pflegequalität. Die für das gesamtschweizerische Benchmarking benötigten Daten werden bereitgestellt. Das Modul umfasst: Managementinformationen statistische Informationen Qualitätskennziffern/Indikatoren Mit den Managementinformationen werden die Heimleitung und die Pflegeleitung gezielt bei der Erhebungsplanung und kontrolle sowie im Umgang mit gefährdeten Bewohnenden unterstützt, welche zu Risikogruppen gehören. Die statistischen Informationen werden als Verlaufsdarstellungen über 5 Jahre in Tabellen- oder Grafikform zur Verfügung gestellt. Sie zeigen Entwicklungen von wichtigen qualitätsrelevanten Ergebnissen auf. Sie beschreiben und charakterisieren Bewohnende (Fallebene) und Bewohnerschaft (Heimebene) mit Kennziffern/Indikatoren, Strukturdaten und Kontextinformationen und zeigen Zusammenhänge auf (z.b. Ressourcen-Index, Pflegezeiten und Tarife). Die Qualitätskennziffern erlauben dank ihrer Kombination mit professionellen Standards eine Beurteilung der Pflegequalität. In BESA werden die Kennziffern zur Pflegequalität so konzipiert, dass die zu beurteilenden Ereignisse wie z.b. Stürze im Verhältnis zu einer einheitlich definierten Bezugsgrösse (bei BESA identisch mit der entsprechenden Risikogruppe) berechnet werden. Dadurch werden sie heimübergreifend vergleich- und aggregierbar und können für Benchmarking-Zwecke genutzt werden. Eingeblendete Kontextinformationen zeigen direkt zentrale Zusammenhänge auf (z.b. Sturz, Dekubitus, Fehlernährung). Das Qualitätsmodul weist ca. 30 nach Risikogruppen unterteilte BESA-Indikatoren aus. Die Indikatoren können bewohner- und/oder heimübergreifend ausgewiesen und dargestellt werden. Sie sind in folgende qualitätsrelevante Themenbereiche gegliedert: Case Mix (bez. Leistungsminuten, Tarifstufen, Ressourcen) Autonomie und Ressourcen Risikogruppen und Risikoabklärungen Abklärungshilfen Medikamenteneinsatz Stürze und Frakturen Dekubiti Fehlernährung und kritisches Untergewicht Freiheitseinschränkende und sichernde Massnahmen Pflegethemen 15 Schmidt U.: Das Qualitätskonzept von BESA, e&e entwicklung & evaluation, Nidau/Biel,

21 Das Modul Qualität unterstützt die Qualitätsförderungsbestrebungen der Heimleitung und der Pflegeleitung. Auch für eine nachhaltige Qualitätsentwicklungspolitik in Heimen bilden die aufgezeigten Qualitätsentwicklungen im mehrjährigen Zeitverlauf, zusammen mit zentralen Kontextinformationen zum jeweiligen Thema, ein wertvolles Instrument. Wie jedes Qualitätsinstrument, bildet BESA ein Puzzleteil der Qualitätspolitik eines Heimes.

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