Zum Armutsrisiko von Kindern und Familien
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- Klaudia Sara Schreiber
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1 Zum Armutsrisiko von Kindern und Familien Armutsrisikoquoten Kinder (unter 16 Jahre) vor und nach Sozialtransfers EU15 D F NL UK
2 2 Kinderzuschlag ab Januar 2005 Eltern mit geringem Einkommen sind derzeit für den Lebensunterhalt ihrer Kinder oft auf ergänzende Sozialhilfe bzw. ab Januar 2005 auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Der Kinderzuschlag führt dazu, dass diese Familien künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengelds II herauskommen. In einem ersten Schritt wird von Kindern samt Familien ausgegangen, die mit dem Kinderzuschlag vom Arbeitslosengeld II unabhängig werden. Berechtigte sind die Eltern bzw. Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag werden die unter 18-jährigen Kinder berücksichtigt, für die die berechtigte Person auch Kindergeld erhält. Kinder des Berechtigten, die bei dem anderen Elternteil leben, sind nur bei diesem zu berücksichtigen. Die Eltern müssen mindestens über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicherstellen zu können (Mindesteinkommensgrenze). Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt (Höchsteinkommensgrenze = Mindesteinkommensgrenze zuzüglich Gesamtkinderzuschlag). Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt ebenfalls, wenn auch bei seiner Zahlung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht ausgeschlossen wäre, d.h. wenn der Arbeitslosengeld II-Bedarf nicht in voller Höhe abgedeckt würde. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Hinsichtlich des Wohnbedarfs ist das bei gegebener Einkommenshöhe zustehende Wohngeld zu berücksichtigen. Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt. Diese Begrenzung soll in erster Linie Mitnahmeeffekte verhindern. Der Einkommensbereich, in dem Familien Kinderzuschlag erhalten können, hängt von individuellen Verhältnissen ab, insbesondere auch von der Höhe der Miete und etwaigen Mehrbedarfen. Bei einem Einkommen oder Vermögen der Eltern in Höhe ihres eigenen Mindestbedarfs ist der Kinderzuschlag in voller Höhe zu zahlen. Berücksichtigt wird hierbei z.b. auch Einkommen und Vermögen von Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben. Überschreiten Einkommen und Vermögen diese Grenze, wird der Kinderzuschlag gemindert. In welcher Höhe Einkommen bzw. Vermögen zu berücksichtigen sind, richtet sich grundsätzlich nach den für das Arbeitslosengeld II maßgeblichen Bestimmungen. Der Kinderzuschlag bietet jedoch zusätzlich einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das Erwerbseinkommen der Eltern, soweit es den eigenen Bedarf übersteigt, nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Drei von zehn Euro verbleiben davon bei den Eltern. Kindeseinkommen ist immer als bedarfsmindernd in voller Höhe auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Der Kinderzuschlag tritt zum in Kraft. Seit Sommer 2004 besteht ein Prüfauftrag des Bundeskabinetts mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Konzepts. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge hierzu begonnen.
3 3 Nürnberg: Kommunale Strategie zur Integration von allein Erziehenden Das Modellprojekt Entwicklung kommunaler Strategien zur Armutsprävention bei allein Erziehenden ist ein dreijähriges Projekt ( ), dass vom BMFSFJ gefördert und gemeinsam mit dem Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg durchgeführt wird. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzeptes, das allein Erziehende unterstützt, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch von Sozialhilfe nachhaltig unabhängig zu werden. Orientierendes Beratungsangebot, das Ermutigung, Unterstützung und Begleitung gibt Zusammenarbeit der Ämter, Bildungsträger und Arbeitgeber sowie Infrastruktureinrichtungen). Ausbau und zusätzliche Eröffnung von beruflichen Qualifizierungswegen, darunter vor allem solchen in Teilzeitform. Lösungen für das Problem der Kinderbetreuung, inklusive von Beratungsangeboten. Niederschwellige Angebote im sozialen Nahraum für allein Erziehende (Nachbarschaft als Ressource). Erste Schritte mit SGB II Nürnberg geht davon aus, dass es gut allein erziehende erwerbsfähige Hilfebedürftige i.s.d. SGB II gibt. In Nürnberg ist diese Zielgruppe in das Arbeitsmarktprogramm der ARGE aufgenommen worden. Es besteht Einigkeit, dass mindestens für 50 Prozent dieser Zielgruppe ein Angebot gemacht werden soll (nach jetziger Planung rund 2000). Dabei soll der gesamte Instrumentenkasten des SGB II Anwendung finden (von Ausbildung bis Mehraufwandsbeschäftigung). Von kommunaler Seite soll die Vermittlung von Betreuungsplätzen (auch kurzfristig, Randzeiten, Ferienzeiten) der im Rahmen des Bündnisses für Familie entstandenen Agentur "Familie & Beruf" übertragen werden. Diese "flexible Kinderbetreuung" wird speziell mit Maßnahmen - einem Teilprogramm - des Arbeitsmarktprogramms gekoppelt, Von großer Bedeutung ist, dass die allein erziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Kindern unter 3 Jahren nicht aufgrund der Zumutbarkeitsregelung als "Passiv-Kunden" behandelt und wenig unterstützt werden. Deshalb wird derzeit geprüft, ob diese Alleinerziehenden einen speziellen "Beratungsgutschein" für eine Beratung außerhalb der ARGE bekommen. Vor dem Hintergrund der Neuorganisation der Arbeitsvermittlung und ergänzender Hilfen mit Inkrafttreten des SGB II bestehen Chancen, für eine aktivierende Ausgestaltung zur passgenauen Unterstützung der Zielgruppe. Partner: Bündnis für Familie Nürnberg, Sozialamt Nürnberg, Noris-Arbeit ggmbh Finanzierung: Arbeitsmarktfonds der Bayerischen Staatsregierung, Sozialamt Nürnberg, gesichert für 3 Jahre ( ) Das Handlungskonzept soll über Nürnberg hinaus auch für die anderen Lokalen Bündnisse für Familien eine Grundlage sein. Aus den Erkenntnissen des Projektes wird deshalb ein Handlungsleitfaden erarbeitet.
4 4 Entwicklung der Überschuldung privater Haushalte Die Gesamtzahl von überschuldeten Privathaushalten hat sich zwischen 1999 und 2002 von 2,77 Mio. auf 3,13 Mio. Haushalte erhöht. Dies ist ein Anstieg gegenüber 1999 um 13 Prozent. Bezogen auf die Gesamtzahl der privaten Haushalte in Deutschland von 38,7 Millionen im Jahr 2002 ergibt dies eine Quote von 8,1 Prozent aller Haushalte, die von Überschuldung betroffen sind. Als überschuldet gilt, wer trotz dauerhafter Reduzierung des Lebensstandards bis hin zur Pfändungsfreigrenze nicht ausreichend Geld hat, um seine Schulden fristgerecht zu tilgen. Ursachen und Auslöser von Überschuldung Merkmale der Überschuldeten Überschuldung ist schwerpunktmäßig ein Phänomen des mittleren Lebensalters, auffällig sind ferner eher niedrige Bildungsabschlüsse und oft mangelnde berufliche Qualifikation. Betroffene sind überdurchschnittlich häufig in den unteren Einkommensbereichen zu finden. Im früheren Bundesgebiet bildete das eigene Erwerbseinkommen bei 47 Prozent der Beratenen die Haupteinkommensquelle, während es in den neuen Ländern bei 43 Prozent Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe waren. Überschuldete haben fast immer mehrere Gläubiger, in der Hauptsache Kreditinstitute (70 Prozent), Versandhandel (42 Prozent), Behörden (42 Prozent) und Telefongesellschaften (27 Prozent). Im Osten spielen die Mietschulden mit 32 Prozent eine deutliche größere Rolle als im Westen mit 18 Prozent. In den ostdeutschen Bundesländern sind die Schulden niedriger: 52 Prozent der Schuldner hatten unter Euro Schulden, im Westen waren das nur 22 Prozent. Schulden über Euro hatten im Osten 15 Prozent und im Westen 25 Prozent. Migrantinnen und Migranten und deren Familienangehörige stellen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung einen überdurchschnittlichen Anteil Ratsuchender. Laut Daten der Schuldnerberatungsstellen (2002) ergibt sich folgendes Bild: Prozent 160% 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% 17% 13% 20% 23% 21% 8% 23% altes Bundesgebiet 7% 6% 16% 19% 27% 29% 46% Neue Länder Sonstiges* Krankheit/Unfall/Tod Gescheiterte Selbständigkeit Trennung/Scheidung überhöhter Konsum, unwirtsch. Haushaltsführung Niedrigeinkommen Arbeitslosigkeit * Bildungsdefizite/Unerfahrenheit, Sucht, gescheiterte Immobilienfinanzierung, Bürgschaftsverpflichtungen, Haushaltsgründung/Geburt
5 5 Konzept gegen Überschuldung 1. Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung nimmt eine Schlüsselrolle ein. Beispielsweise erhöhte sich nach einjähriger Beratung der Anteil der Überschuldeten, die den Weg in gesicherte Arbeitsverhältnisse fanden, von 12,7 Prozent auf 46,0 Prozent. Je rechtzeitiger die Intervention beginnt, desto Erfolg versprechender ist sie. Dies setzt aber ein flächendeckendes Angebot von Schuldnerberatungsstellen voraus. Hier sind die Länder und Kommunen, aber auch die Wirtschaft gefordert. 2. Verbraucherinsolvenzverfahren Die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens 1999 stellt ein wichtiges Element zur Überwindung der Überschuldung dar. Es ermöglicht überschuldeten Personen durch einen Schuldenbereinigungsplan, dem die Gläubiger zugestimmt haben, am Ende einer Wohlverhaltensperiode vom Rest ihrer Schulden befreit zu werden. Erst seit der Reform von 2001 können die Verfahrenskosten für mittellose Überschuldete gestundet werden. Die Entwicklung der gerichtlichen Verfahren zeigt die Richtigkeit der Reform. Auch die Zulassung sog. Nullpläne und die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 7 auf 6 Jahre ist ein Gewinn. Die Bundesregierung wird das Privatinsolvenzverfahren noch effektiver gestalten. Vorgesehen sind Änderungen wie: Verzicht auf die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs zur Schuldenregulierung bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit Zusammenführung des außergerichtlichen und des gerichtlichen Einigungsversuchs Wieder Zulassung ehemals Selbstständiger in das Verbraucherinsolvenzverfahren (dieser Personenkreis wurde im Jahr 2001 eingeschränkt). 3. Pfändungsfreigrenzen Die Pfändungsfreigrenze für eine allein stehende Person beträgt 939,99 Euro im Monat. Sie erhöht sich mit der Anzahl der gesetzlich zu unterhaltenen Personen. Die derzeitigen Pfändungsfreigrenzen gelten unverändert bis zum Neben zweckgebundenen Sozialleistungen, wie Erziehungsgeld, Kindergeld, Pflegegeld und Leistungen nach dem Bundessozialhilferecht ist auch das Wohngeld ab 1. Januar 2005 außer für Vermieter unpfändbar. Die Bundesregierung prüft derzeit weitere Verbesserungen des Pfändungsschutzes wie: Verbesserung des Pfändungsschutzes für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen. Einführung eines Pfändungsschutzes der Altersrenten, die nach dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Diese sollen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden Einführung von eines jährlichen Pfändungsfreibetrages für Selbstständige, um diesen den Aufbau einer angemessenen Alterssicherung zu ermöglichen. 4. Finanzielle Allgemeinbildung Bildung ist und bleibt die zentrale Ressource für eine eigenverantwortliche Lebensführung. Finanzielle Allgemeinbildung ist zentrale Voraussetzung für einen rationalen Umgang mit Geld. Die Vermittlung entsprechender Qualifikationen wird zu einer immer dringenderen Aufgabe. Entsprechend kommt der Verankerung der finanziellen Allgemeinbildung in der schulischen wie der außerschulischen Bildung eine wichtige Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Erstellung einer Unterrichtshilfe finanziell gefördert.
6 6 Damit wird eine Möglichkeit geschaffen, den Jugendlichen den Umgang mit Geld und Konsumwünschen auch im Unterricht näher zu bringen. Durch die Aufgliederung in Bausteine ist die Unterrichtshilfe gut geeignet, auch bei knappem Zeitbudget und im Rahmen der bestehenden Lehrpläne wichtige Inhalte zu vermitteln. Die Unterrichtshilfe enthält neben dem allgemeinen Modul,Finanzen im Griff, mit dem Grundlagen aus dem Bereich Geld und Finanzen vermittelt werden, eine Reihe weiterer Rubriken, z. B. zum Thema Führerschein und Auto. Die vielleicht wichtigste Rubrik ist dem Handy gewidmet. Hier liegt oft die Ursache für den Einstieg in die Schuldenfalle. Die Unterrichtshilfe steht ab nächster Woche unter im Internet. 5. Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen Aufklärung, Information und Rechtsschutz tragen zur Vermeidung von Überschuldung bei. Der Aufforderung des Europäischen Rates für eine wirksame Überschuldungsprävention ist die Europäische Kommission durch den Vorschlag einer Richtlinie für Konsumentenkredite nachgekommen. Der vorliegende Entwurf dieser Richtlinie bleibt hinter dieser Zielstellung zurück. Zwar wird im Entwurf eine verantwortliche Kreditvergabe vorgeschrieben, jedoch sind die von der Kommission vorgeschlagenen Formulierungen noch zu unbestimmt. Eine Konkretisierung der Bestimmungen zur verantwortlichen Kreditvergabe könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Kreditgeber verpflichtet wird, die Gesamtbelastung des Verbrauchers mit Kreditverbindlichkeiten unter Einbeziehung des neuen Kredites im Vergleich zu seinem frei verfügbaren Einkommen zu ermitteln und in die Beratung mit einzubeziehen. Diese Position werden wir dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, die derzeit eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abstimmen, zukommen lassen.
Überschuldung privater Haushalte Eine Information nach Stichworten
Pressesprecherin: Beate Moser Dienstgebäude: Alexanderplatz 6, 10178 Berlin Telefon: 0 18 88 / 5 55-10 61, -10 62 Fax: 0 18 88 / 5 55-1111 E-Mail: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Oktober
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