0231 ArbBFrau Hartz IV, aber richtig (2): Kommende Altersarmut vermeiden private Altersvorsorge 0332 GesSozMiund Lebensversicherung nicht antasten!
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- Emil Schmitt
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1 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und braucherschutz 48. Sitzung gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen 45. Sitzung 21. Oktober 2004 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Frau Abg. Dr. Schulze (PDS) für GesSozMi, Frau Abg. Holzheuer-Rothensteiner (PDS) für ArbBFrau Punkt 1 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP Vorbereitung zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zügig voranbringen Drs 15/ ArbBFrau 0147 GesSozMi- in bindung mit Punkt 2 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP Hartz IV, aber richtig (1): Regelmäßiger Umsetzungsbericht für Hartz IV für das Land Berlin Drs 15/ ArbBFrau 0331 GesSozMi- in bindung mit Punkt 3 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP 0231 ArbBFrau Hartz IV, aber richtig (2): Kommende Altersarmut vermeiden private Altersvorsorge 0332 GesSozMiund Lebensversicherung nicht antasten! Drs 15/3061 in bindung mit Redakteurin: Barbara Oehler, Tel bzw. quer (99407) 1467
2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP Hartz IV, aber richtig (3): Antrag auf Arbeitslosengeld II vereinfachen! Drs 15/ ArbBFrau 0333 GesSozMi- in bindung mit Punkt 5 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP Hartz IV, aber richtig (4): Umfassende Informationen zu Hartz IV unter ins Netz stellen! 0239 ArbBFrau 0336 GesSozMi- in bindung mit Punkt 6 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der CDU Umsetzung von Hartz IV umgehend Rahmenbedingungen für Zusatzjobs im sozialen Bereich klären Drs 15/ ArbBFrau 0344 GesSozMi- in bindung mit Punkt 6 a) der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der CDU Umsetzung zu Hartz IV Voraussetzungen für Arbeitsaufnahme in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Jugend, Bildung, Sport und Kultur schaffen Drs 15/ ArbBFrau 0346 GesSozMi- in bindung mit Punkt 6 b) der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der Grünen Berlin soll Übergangsregelungen für kommunale Beschäftigung nutzen Drs 15/ ArbBFrau 0334 GesSozMi- in bindung mit Punkt 6 c) der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der FPD Hartz IV, aber richtig (5) Alg-II-Empfängern unverzüglich eine Arbeit anbieten! Drs 15/ ArbBFrau 0347 GesSozMi- in bindung mit Punkt 6 d) der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der FDP Hartz IV, aber richtig (6) Externe Dienstleister bei der Umsetzung von Hartz IV stärker einbeziehen! Drs 15/ ArbBFrau 0348 GesSozMi- in bindung mit
3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Punkt 6 e) der Tagesordnung alt 14 Antrag der Fraktion der Grünen Arbeitsmarktpolitik: Zuständigkeit in einer waltung zusammenführen Drs 15/ ArbBFrau 0349 GesSozMi- Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet über den aktuellen Stand bei der Umsetzung von Hartz IV. Entgegen einzelner irriger Annahmen arbeite SenGesSozV intensiv mit allen Beteiligten daran, dass die Leistungen nach Hartz IV bzw. SGB II am 1. Januar 2005 ausgezahlt werden könnten. Zu den tragsvereinbarungen: Die noch ausstehende einbarung über die Dienstleistungserbringung durch die Bezirksämter an die künftigen Arbeitsgemeinschaften in der Rahmenvereinbarung sei nun zw. dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen worden. Damit sei die Umsetzung des Personals von den Bezirken, das Weisungsrecht der Geschäftsführer, das Direktionsrecht und die Dienst- und Fachaufsicht geregelt worden. Somit sei die Grundlage für die träge, die die Bezirke mit den Arbeitsagenturen zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften abschlössen, geschaffen. Die formalen einbarungen für die Bildung der neuen Arbeitsstrukturen, für die der Senat hier SenGesSozV verantwortlich sei, seien damit abgeschlossen. Zur Organisation der Umsetzung und auftauchenden Problemen: Am gestrigen Tag habe die von SenGes- SozV gebildete Arbeitsgruppe der Umsetzungsbeauftragten der Bezirke über den aktuellen Stand der Umsetzung die folgenden Ergebnissen berichtet: 1. Die Software zur Bearbeitung der Anträge sei in Berlin wie in acht anderen Großstädten am 18. Oktober geliefert worden. In den vier Bezirken, in denen sie bereits am 18. Oktober habe installiert werden können, laufe das Programm problemlos. Auch in den anderen Bezirken, die am gestrigen oder heutigen Tag die Arbeit damit hätten aufnehmen können, gestalte sich die Eingabe problemlos. Ein Crash könne jedoch bei so vielen Nutzenden nie ausgeschlossen werden. Da die Bundesagentur anfänglich nicht alle insgesamt Nutzenden ans Netz nehme, sondern erst einmal nur zugelassen habe, seien in Berlin nicht so viele Nutzerplätze wie notwendig vorhanden, sondern nur 694, die auf die Bezirke nach der Zahl der Fälle aufgeteilt worden seien. Wegen der geringen Rücklaufquoten der Anträge vermute sie Rednerin, dass diese eingeschränkte Nutzung kein Problem sein dürfte. Im Lauf der nächsten Wochen werde die Zahl der möglichen Programmnutzenden ständig erhöht. Insofern könnten die Nutzerplätze wohl rechtzeitig vorhanden sein und die Dateneingabe geleistet werden, wenn es aus technischen Gründen keinen Crash gebe. Zurzeit gebe es keinen Grund davon auszugehen. 2. Der erste Errichtungsvertrag für eine Arbeitsgemeinschaft sei am 11. Oktober in Neukölln unterzeichnet worden, der zweite am heutigen Tag in Steglitz-Zehlendorf. Alle anderen Bezirke würden im Oktober oder Anfang November diese träge abschließen. In einigen Bezirken, die besondere bezirkliche Profile im Aushandlungsprozess durchsetzen wollten, gebe es Abstimmungsprobleme mit den Arbeitsagenturen, die noch zu wenig die Spielräume ihrer Eigenständigkeit nutzten und sich bei der Regionaldirektion oder gar bei der Bundesagentur in Nürnberg rückversicherten. 3. Noch immer fehle Personal für die Arbeitsgemeinschaften/Job-Center, um die ambitionierten Personalschlüssel von 1:75 bzw. 1:150 umsetzen zu können. Bundesagentur und Regionaldirektion arbeiteten intensiv an der Rekrutierung des Personals. Auch aus dem Stellenpool seien Mitarbeitende des Landes gewonnen worden. 4. Zur Raumbedarfsplanung: In vier Bezirken werde am 3. Januar 2005 in einem Job-Center die Arbeit aufgenommen. In einigen anderen Bezirken stünden die Räumlichkeiten fest, wenngleich wegen Umbauarbeiten die Arbeitsaufnahme am Jahresanfang noch nicht möglich sei. Es zeichne sich ab, dass eine Entscheidung im ersten Vierteljahr 2005 getroffen werde. Die Regionaldirektion habe für sieben Standorte eine Ausschreibung zur Neuanmietung von Immobilien gemacht. SenGesSozV gehe davon aus, dass im November entschieden werde, wo die künftigen gemeinsamen Anlaufstellen lägen. Hierfür sei jedoch die Regionaldirektion zuständig.
4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / Die Rücklaufquoten für die Anträge liege in den einzelnen Bezirken bei 25 bis 66 %, im Durchschnitt seien 44 % der Anträge ausgefüllt zurück. Die Bezirke hätten die Betroffen bisher drei Mal daran erinnert, die Anträge rechtzeitig abzugeben. Wichtig sei es jedoch, dass den Betroffenen in Berlin nicht wie in Frankfurt mit Leistungsentzug gedroht werde, sondern ihnen klar gemacht werde, dass die Leistungen des BSHG ab 1. Januar 2005 ausliefen und Ansprüche auf SGB-II-Leistungen angemeldet werden müssten. Es gebe zahlreiche Hilfen beim Ausfüllen der Anträge. Die Bezirke hätten 32 Beratungsstellen eingerichtet. Das Büro des Migrations- und Integrationsbeauftragten habe als Hilfestellung für Migrantinnen und Migranten Informationsmaterial in sieben Sprachen veröffentlicht. In den letzten zwei Wochen sei die Anzahl der eingehenden Anträge gestiegen, wobei jedoch zu beachten sei, dass viele der eingehenden Anträge noch nachbearbeitet werden müssten. Da diese Arbeit nicht bei laufendem Betrieb zu leisten sei, schlössen viele Sozialämter für eine gewissen Zeit und machten solange nur noch Notdienst. 6. Zur Schulung: 60 % der angemeldeten kommunalen Mitarbeitenden seien inzwischen geschult worden. Bis Ende November würden noch Kurse abgehalten. Bis dahin seien dann alle Mitarbeitenden, die Daten eingäben, geschult. Sie Rednerin stehe im Gespräch mit dem Hauptpersonalrat, um möglichen Einsprüchen frühzeitig begegnen zu können. Da SenGesSozV jedoch bisher keinen Zugriff auf die Software gehabt habe, sei dies nicht einfach gewesen. Jetzt habe der Personalrat mit seinen Experten die Möglichkeit, bei der Regionaldirektion die Eingabeversion auf ihre Ergonomie zu testen. Bisher habe er nur die Schulungsversion gekannt. 7. Zu den Leistungen für Kosten der Unterkunft: SenGesSozV habe den Sozialämtern und Arbeitsagenturen in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass das SGB II vorsehe, dass die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft übernommen würden, soweit diese angemessen seien. Im Gesetz sei geregelt, dass es sich dabei mit absoluten Ausnahmefällen um die jetzt anfallenden Kosten handele. Dies gelte bis zum 1. Juli Damit würden Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten übernommen. Wenn Warmwasserbereitung in der Miete inbegriffen sei, gebe es einen Abzug von 9. Bis Dezember werde die am 1. Juli in Kraft tretende AV vorbereitet sein und zur fügung stehen. 8. Schließlich habe es zu den zusätzlichen Leistungen nach Hartz II, mit denen mittlungshemmnisse möglichst individuell abgebaut werden sollten Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Suchtberatung Regelungen gegeben. Mit SenFin habe sich SenGesSozV verständigt, dass der Bedarf bei der Schuldnerberatung steigen werde. Man gehe von zusätzlichen notwendigen 8 Mio für die Schuldnerberatung aus. Auch bei der Suchtberatung und der psychosozialen Beratung gebe es Mehrbedarf. Hier habe man sich auf eine Größenordnung verständigt, über die Finanzierung werde jedoch noch diskutiert. Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) betont, dass die Arbeitsgemeinschaften über Art, Umfang und Inhalt der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung MAE entschieden, nicht das Land, der Bund, die Bundesagentur oder die Regionaldirektionen. Das Land werde Empfehlungen geben, wie Beschäftigungsmaßnahmen umgesetzt werden sollten. In der Rahmenvereinbarung habe sich der Senat mit der Regionaldirektion darauf verständigt, dass es Handlungsempfehlungen und Eckpunkte zu Beschäftigungen geben solle. Auf folgende Zahlen habe man sich verständigt: Insgesamt solle es in Berlin ca öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen geben. Davon seien ca MAE. Wenn von die Rede sei, handele es sich um alle aktivierten Personen; dies entspreche dann der vorgegebenen Aktivierungsquote von 26 %. Die restlichen Personen sollten SGB-III-Maßnahmen, Fortbildungen u. a. erhalten. Mit Beschäftigungsmaßnahmen werde es voraussichtlich bis Beschäftigungsmaßnahmen mehr als 2004 geben. Bei den bisherigen Beschäftigungsmaßnahmen handele es sich um BSHG- Maßnahmen, ABM, SAM und den bisherigen gza zusammen. SenWiArbFrau habe bisher meist zusammen mit der Regionaldirektion Gespräche geführt mit den Wohlfahrtsverbänden, Beschäftigungsträgern, Arbeitsgebern, Gewerkschaften, da es ein großes Interesse daran gebe, einheitlich vorzugehen. Über Handlungsempfehlungen werde derzeit verhandelt. SenWiArbFrau setze sich dafür ein, dass praktische Empfehlungen über die Art der Beschäftigungsmaßnahmen ausgesprochen
5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 würden. So sollten Jugendliche 12-monatige Maßnahmen erhalten. Damit würden die Konsequenzen aus den schlechten Erfahrungen mit Jump Plus und kurzen Zuweisungen gezogen. Es solle weiter ABM geben; ABM für Ältere solle auf drei Jahre ausgedehnt werden. Die Betroffenen sollten eine Wahlmöglichkeit haben, wenn ihnen die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten ab dem 1. Januar 2005 angeboten würden. Auch eigene Bewerbungen bei einem Träger sollten möglich sein. Letzteres sei erfreulicherweise auch in der gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur, der kommunalen bände und der Spitzengemeinschaft der Wohlfahrtsverbände aufgenommen worden. SenWiArbFrau setze sich für eine Qualifizierung innerhalb der Arbeitsgelegenheiten ein. Dies solle aus dem Eingliederungstitel finanziert werden. Da es hierbei nur um eine Basisqualifizierung handeln könne, schlage SenWiArbFrau vor, dass der Senat Qualifizierungen zusätzlich finanzieren könne, wenn es zertifizierte Module gebe. Für die praktische Umsetzung erarbeite SenWiArbFrau derzeit Kriterien. Mit Beschäftigungsmaßnahmen solle die Integration der Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden, ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten, aufgebaut und erweitert und die soziale Infrastruktur in der Stadt verbessert werden. Deshalb müsse mit der Beschäftigung eine Qualifizierung einhergehen. Abg. Lehmann (FDP) begründet sieben Anträge seiner Fraktion. Zu Top 1, Drs 15/740: Der im September 2002 gestellte Antrag sei durch die Entwicklung überholt und könne insofern für erledigt erklärt werden. Zu Top 2, Drs 15/3060: Der Senat solle alle vier Wochen über den Stand der Umsetzung für Hartz IV berichten. Wenn es zu Problemen bei der Umsetzung komme, wäre eine schnelle Reaktion des Parlaments möglich. Die Stellungnahme wrefkit und der Änderungsantrag der Koalition dazu seien zu allgemein. Im Antrag der FDP dagegen werde genau aufgelistet, über was berichtet werden solle z. B. die Personalsituation in den Job-Centern, das Fallmanagement, die weitere Zusammenarbeit zw. Bezirken, Senat und Arbeitsagenturen und die entstehenden Kosten, Stand der Bearbeitung der Anträge, eventuelle Klagen von Antragstellenden, neu aufzulegende Beschäftigungsprogramme und ob die Leistungen für den Lebensunterhalt rechtzeitig gewährt werden könnten. Zu Top 3, Drs 15/3061: Die in den letzten Jahren von der Bundesregierung propagierte private Altersvorsorge dürfe mit Hartz IV nicht angetastet werden. Den Änderungsantrag der Koalition dazu lehne seine Fraktion bis auf den Berichtstermin ab, da die Formulierungen zu den Freibeträgen schwammig seien wie z. B., wenn dort die Betroffenen nicht über Gebühr benachteiligt werden sollten. Zu Top 4, Drs 15/3062: Der Antrag auf Alg II sei mit 16 Seiten Umfang zu lange, zu kompliziert und für die Antragstellenden wie auch für die ihn Bearbeitenden unnötig bürokratisch. Andere Bundesländer hätten weit kürzere, einfachere Antragsformulare. Zu Top 5, Drs 15/3125: Informationen zu Hartz IV hätten rechtzeitig im Internet an zentraler Stelle unter stehen sollen. Zu kritisieren sei die Informationspolitik der Bundesagentur bzw. ihrer Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. ordnungen seien nicht im Internet zu finden. Zu Top 6 c), Drs 15/3273: Wie im Leipziger Modell sollten in Berlin jedem Alg-II-Neuantragsteller möglichst schnell eine Beschäftigung angeboten werden. Bei der Bevölkerung könne die Akzeptanz für soziale Leistungen gestärkt werden, wenn die Betroffenen für die Leistungen Gegenleistungen erbringen müssten. Weiter könne die Schwarzarbeit eingedämmt werden, und Leistungen würden nur noch bei tatsächlichem Bedarf gewährt. Zu Top 6 d), Drs 15/3275: Mit der stärkeren Einbeziehung externer Dienstleister bei der Umsetzung von Hartz IV werde die Arbeitsvermittlung effektiver. Die Regionaldirektion mit ihren Arbeitsagenturen dürfe nicht das Monopol auf Arbeitsvermittlung haben. Private Arbeitsvermittler, Leiharbeitsfirmen und Beschäftigungsgesellschaften arbeiteten häufig viel effektiver, würden aber bisher nicht einbezogen. Abg. Hoffmann (CDU) begründet den CDU-Antrag Drs 15/3215, mit dem einheitliche Rahmenbedingungen für Zusatzjobs geschaffen werden sollten. Die Berichte des Senats hätten gezeigt, dass trotz der Rahmenvereinbarung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften die kommunale Kompetenz bisher nicht ausreichend ein-
6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 bezogen werde und die Arbeitsagenturen sich zu stark an der Bundesagentur orientierten. Dies zeige, dass die Rahmenvereinbarung zu spät getroffen worden sei. In anderen Städten seien die Regelungen konkreter. Warum sei in Berlin nicht eine einzige Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, mit der einheitliche Regelungen gesichert gewesen wären? Wie die Personalfrage und die Frage der Mietleistungen sei auch noch unklar, wie die Zusatzjobs geregelt würden. Seine Fraktion habe die Regelungsnotwendigkeiten im Antrag aufgelistet, die konkrete Umsetzung müsse durch den Senat erfolgen. Zu Top 6 a), Drs 15/3260 neu : Dieser Antrag zeige Arbeitsfelder für MAE in den Ressorts Gesundheit, Soziales, Jugend, Bildung, Sport und Kultur und nach welchen Prinzipien man vorgehen sollte. Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf. Er Redner hoffe auf breite Zustimmung. Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne) erläutert, dass der Grünen-Antrag Drs 15/3104, Top 6 b) einfordere, dass Berlin die Übergangsregelungen für kommunale Beschäftigungen in einer Größenordnung von Beschäftigungen nutzen solle. In der gangenheit sei es Konsens gewesen, als unterer Grenzwert erwerbsfähigen Sozialhilfeempfangenden ein Beschäftigungsangebot zu machen. Nun sollten die Möglichkeiten der Übergangsregelungen für diese Anzahl der noch 2004 beginnenden Maßnahmen nach 19 Abs. 1 und Abs. 2 BSHG genutzt werden. Ab 2005 übernähmen die Job-Center diese Maßnahmen, und die Regionaldirektion finanziere sie. Das Land Berlin solle diese sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse so gut wie möglich nutzen und sich nicht nur auf MAE konzentrieren. Zu Top 6 e), Drs 15/3205: Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung und somit der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik solle wieder bei einer waltung, nämlich bei SenWiArbFrau, angesiedelt werden. Ein Grund für die schleppende Umsetzung liege in der Beteiligung zweier waltungen. Zu dem Antrag liege ein Änderungsantrag ihrer Fraktion vor, der inhaltlich gleich wie der Ursprungsantrag, aber in einer Formalität korrigiert sei. Frau Vors. Dr. Schulze teilt mit, dass nach der Antragsbegründung nun die allgemeine Aussprache aller Fraktionen über das Thema stattfinde. Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass das Land Berlin unstrittig durch Hartz IV 350 Mio 300 Mio bei den Sozialkosten und 50 Mio Personalkosten einspare. Bisher habe sie Rednerin geglaubt, dass es weitgehend Konsens sei, dass ein relevanter Teil der eingesparten Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden solle. Wenn jetzt jedoch nur Beschäftigungsmaßnahmen aufgelegt werden sollten, verfehle Berlin mit seiner hohen Sozialhilfequote unter den Arbeitslosen sein Ziel. Angesichts der Einsparung für Berlin sei es entschieden zu wenig, nur Beschäftigungsmaßnahmen mehr als bisher anzubieten. Dies habe auch der SPD-Fraktionsvorsitzende öffentlich geäußert. Eine zweite wesentliche politische Forderung sei es, dass Berlin seine Mittel auf Qualifizierung konzentrieren sollte, da 42 % aller Arbeitslosen und 77,2 % der Migrantinnen und Migranten keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten. Die FDP-Anträge hätten sich erledigt, weil viele Entscheidungen schon getroffen worden seien z. B. über die Gestaltung des Alg-II-Antrags. Positiv zu würdigen sei, dass die Informationen über Hartz IV im Internet inzwischen wesentlich verbessert worden seien. Auch ihre Fraktion fordere bessere Lösungen für die Altersvorsorge in der Bundesgesetzgebung; Hauptproblem seien jedoch nicht die Freibeträge, sondern es müsse eine Gleichbehandlung aller Vorsorgeformen geben. Dies werde weder im FDP-Antrag noch im Änderungsantrag der Koalition berücksichtigt, weshalb ihre Fraktion beide ablehnen werde. Abg. Kurth (CDU) kritisiert, dass sei der Anhörung im Arbeitsausschuss vor vier Wochen in der Umsetzung von Hartz IV kaum etwas geschehen sei. Ein Teil der Probleme sei auf objektive Schwierigkeiten der Berliner Situation zurückzuführen, insgesamt zeige sich auch, dass die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit der große Startfehler der Hartz-Reformen sei. Dies zeige auch der neueste Bericht des Bundesrechnungshofs, der die schlechten mittlungsergebnisse kritisiere. Der Senat nehme jedoch seine antwortung nicht wahr, wenn er auf die Zuständigkeit von Bundesagentur und Bezirken verweise. Nicht zufriedenstellend sei, dass jetzt erst der zweite trag unterzeichnet worden sei, dass für die Hälfte
7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 der Bezirke erst im November hoffentlich entschieden werde, welche Liegenschaften sie für die Job- Center nutzten und dass die Rücklaufquote der Anträge so niedrig sei. Über den Details der operativen Umsetzung der Reform dürfe das politische Gesamtziel nicht aus den Augen verloren werden. Bedauerlicherweise habe die Koalition wegen Beratungsbedarfs für eine tagung der Tops 9 bis 14 gestimmt, obwohl diese teils schon monatelang vorlägen. Wie verhalte sich Berlin in der bundespolitischen Diskussion über absehbaren Änderungsbedarf bei den Hartz-Gesetzen? An welchen Punkte sähen SenGesSozV und SenWiArbFrau Ergänzungsbedarf? Hier müsse es eine politische Diskussion über die Interessen Berlins geben. Er habe den Eindruck, dass sich Berlin aus der bundespolitischen Diskussion heraushalte. Von Maßnahmen auf kommen zu wollen sei nicht ausreichend. Zu kritisieren sei weiter, dass SenWiArbFrau nicht über den Stand der Gespräche mit Unternehmerverbänden informiere. Die Unternehmerverbände erwarteten, dass die Arbeitsgemeinschaften sicherstellten, dass die MAE keine Konkurrenz für Handwerksbetriebe seien. Sie befürworteten jedoch den Aufbau eines Niedriglohnsektors und interessierten sich, ob das Instrumentarium von Hartz dazu genutzt werden könne. Frau Abg. Grosse (SPD) betont, dass das politische Gesamtziel sein müsse, Arbeitslose wieder in Arbeit zu vermitteln, wenn es auch nicht möglich sei, alle in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Insofern seien die politischen Entscheidungen dieser Reform richtig. Der Zeitdruck bis zum Inkrafttreten von Hartz IV sei der Opposition auf Bundesebene geschuldet, die das Gesetz im Bundesrat verzögert habe. Auch der Hinweis auf eine vermeintlich bessere Rahmenvereinbarungen und schnellere Umsetzung in anderen Städten sei müßig; Berlin habe eine gute Rahmenvereinbarung abgeschlossen und zeige gute Fortschritte in der Umsetzung. Die Koalition werde den Antrag Drs 15/740, Top 1, ablehnen, da er überholt sei. Zu Top 2, Drs 15/3060 Regelmäßiger Umsetzungsbericht für Hartz IV, habe die Koalition im Ausschuss wrefkit einen Änderungsantrag vorgelegt, zu dem die Koalition in Punkt 8 einen weiteren Änderungsantrag einbringe. Zu Top 3, Drs 15/3061, ziehe die Koalition ihren Änderungsantrag zurück, da Hartz IV erst einmal anlaufen solle und die Koalition 2005, falls Änderungsnotwendigkeiten bestünden, einen Änderungsantrag einbringen werde. Antrag Drs 15/3062, Top 4, werde die Koalition ablehnen. Der Antrag auf Alg II liege bereits vor, sei nicht mehr zu ändern und im Übrigen nicht so kompliziert und lang wie dargestellt. Auch Antrag Drs 15/3125, Top 5, werde von SPD und PDS abgelehnt, da es bereits umfangreiche Informationen im Internet gebe. Die Anträge Top 6 bis 6 e) werde die Koalition ebenfalls ablehnen. Frau Abg. Freundl (PDS) bemerkt, sie halte die in der CDU-Presseerklärung vom gestrigen Tag geäußerten Kritik an der derzeitigen Umsetzung der MAE teilweise für berechtigt. Es sei nicht gut, dass ohne Rücksprache mit den Bezirksämtern entschieden werde. Doch hätten weder Bezirk noch Senatsverwaltungen derzeit Einflussmöglichkeiten, da laut Gesetzgeber die jetzigen Vorschaltmaßnahmen erprobt würden, ohne dass bereits Arbeitsgemeinschaften existierten. Dafür seien alle Parteien, die im Bundestag für das Gesetz gestimmt hätten, verantwortlich. Es gebe zahlreiche Nachbesserungsnotwendigkeiten, z. B. seien auch Kriterien für die Umsetzung der MAE in sozialen Bereich zu erarbeiten. Es sei jedoch nicht damit getan, sie vom Senat einzufordern, sondern hier müsse eine allgemeine Debatte erfolgen. Wenn nun gefordert werde, die MAE sollten von Alg-II-Beziehenden freiwillig übernommen werden bzw. es solle Wahlmöglichkeiten geben, sei dies gesetzlich nicht möglich, da der Gesetzgeber festgelegt habe, dass die Betroffenen eine angebotene Maßnahme annehmen müssten. Bei personenbezogenen Dienstleistungen etwa müssten noch Instrumente geschaffen werden, damit Alg-II-Empfangende diese Maßnahmen freiwillig übernehmen könnten. Hier müsse es mit der Regionaldirektion noch handlungen geben. Eine weitere Einschränkung des Bundesgesetzgebers sei es, dass die waltungsausschüsse keine Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Beschäftigungspflicht der Arbeitsagenturen mehr hätten. Auch die Trägerkostenfinanzierung und Regelungen zur Qualifizierung der Betroffen und ihrer sicherung seien vom Gesetzgeber bereits festgelegt. Für konkrete Vorschläge, wie öffentlich geförderte Beschäftigungen einerseits öffentlichen Nutzen habe, andererseits aber zusätzlich sein solle und vorhandene Beschäftigungen in Unternehmen nicht verdrängen dürfe und wie die Betroffenen für ein paar Monate qualifikationsgerecht eingesetzt werden könnten, sei sie dankbar. Wie die CDU in Drs 15/3216 zu fordern, der Senat solle Kriterien vorlegen, sei zu wenig. Auch die Forderung von begleitenden Schulung für die Betroffenen sei erfahrungsgemäß nicht die Garantie für eine
8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Dennoch müsse es möglich sein, bei den Beschäftigungsmaßnahmen sinnvolle, auch aufeinander aufbauende Qualifizierungsmodule zu realisieren. Wenn hier kritisiert werde, dass die Aktivierungsquote zu niedrig sei, dann müsse man auch bedenken, dass eine hohe Aktivierungsquote zu Lasten der Dauer der Maßnahmen gehe. Gerade bei jungen Menschen sei es sinnvoll, eine Maßnahme länger als ein halbes Jahr laufen zu lassen, damit ein oder zwei Qualifizierungsmodule absolviert werden könnten. Abg. Lehmann (FDP) gibt zu bedenken, dass Hartz IV so lange keinen Erfolg haben werde, so lange die Schere zw. den Transferleistungen und dem Niedriglohnsektor bleibe wie sie jetzt sei. Frau Sen Dr. Knake-Werner habe von einem möglichen Crash der Bearbeitungssoftware für die Alg-II- Anträge gesprochen. Werde ein Notfallprogramm entwickelt, auf das man ausweichen könne? Antrag Drs 15/3062 sei nicht obsolet, da das Antragsformular für künftige Antragssteller durchaus vereinfacht werden könne. Habe der Senat mit der Regionalagentur für Arbeit über die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur gesprochen? Habe der Senat versucht, diese Probleme zu lösen? Arbeite man mit den Unternehmer- und Wirtschaftsverbände zusammen? Ohne diese seien keine höheren mittlungsquoten auf den ersten Arbeitsmarkt möglich. Habe der Senat versucht, Erleichterungen bei den Anforderungen der Bundesagentur an Liegenschaften für Job-Center zu erreichen? Im Pflichtenheft der Bundesagentur seien teilweise unsinnige, bürokratische Forderungen aufgelistet. Wie viele Mitarbeiter aus dem Stellenpool seien bisher für die Job-Center gewonnen worden? Drs 15/3125, Top 5, werde seine Fraktion zurückziehen, da inzwischen Informationen zu Hartz IV im Netz zu finden seien. Frau StS Ahlers (SenWiArbFrau) betont, dass Berlin in der Umsetzung von Hartz IV im Bundesvergleich gut dastehe. Eine Rahmenvereinbarung, wie sie in Berlin im August abgeschlossen worden sei, gebe es bundesweit in dieser Form nicht. In Hamburg oder Mannheim gebe es nur eine Arbeitsgemeinschaft, in Berlin 12 Arbeitsgemeinschaften. Zu beachten sei auch, dass in ein trag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft konkretere Punkte enthalte als eine Rahmenvereinbarung. In Neukölln sei die bundesweit 360 Arbeitsgemeinschaften die 13. Arbeitsgemeinschaft gegründet worden. Der Senat sei nicht zuständig für die Erfüllung der Aktivierungsquote, er habe sich jedoch mit der Regionaldirektion darauf verständigt, soweit möglich, Unterstützung zu leisten Menschen würden aktiviert, was der Quote von 26 % entspreche. Dies werde umgesetzt, indem für Alg-II-Empfangende auch SGB-III- Instrumente zur fügung stünden. Davon könnten auch bisherige Sozialhilfeempfangende profitieren. Diesen Vorschlag der Regionaldirektion begrüße sie Rednerin. Von den würden über SGB III aktiviert, über Beschäftigungsmaßnahmen. Diese Zahlen seien vorläufig, sie kämen von der Regionaldirektion, seien jedoch mit SenWiArbFrau besprochen. Von den sollten MAE sein; doch hier könne auch die Regionaldirektion den Arbeitsgemeinschaften nicht vorschreiben, wie sie das Gesetz umsetzen sollten. Diese Zahl komme dadurch zustande, dass die Summe des Eingliederungstitels in Höhe von wahrscheinlich 624 Mio auf 12 Arbeitsgemeinschaften verteilt werde und damit die Aktivierungsquote erfüllt werden müsse. Dann müsse ein hoher Anteil MAE umgesetzt werden, da andere Maßnahmen teuerer seien. Dass es in anderen Regionen eine hohe Steigerung bei den Beschäftigungsmaßnahmen gebe und in Berlin nicht, liege daran, dass dort meist ausschließlich MAE angeboten würden und die Zahl der Beschäftigungsmaßnahmen in Berlin vorher schon groß gewesen sei. Ihr Rednerin liege keine Stellungnahme der Arbeitgeberseite zu Hartz IV vor. UVB, Kammern, Innung etc. verträten in Gesprächen unterschiedliche Auffassungen. Manche Unternehmen überlegten, wie sie sich bei der Bereitstellung von MAE einbringen könnten, manche lehnten MAE ganz ab.
9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Der Senat versuche, über Gespräche, gemeinsamen Erklärungen und Handlungsempfehlungen eine einheitliche Linie für Berlin durchzusetzen, doch liege die Zuständigkeit für MAE bei den Arbeitsgemeinschaften. Dies hätten die Bundesregierung und die Unterstützer der Reform so gewollt. Einheitlicher Regelungen bedürfe es etwa zur Definition von Zusätzlichkeit und öffentlichem Interesse. Hier werde der Senat mit der Regionaldirektion, aber auch gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften weitere Gespräche führen. Man müsse den Befürchtungen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, dass durch MAE keine neuen Arbeitsplätze entstünden bzw. vorhandene abgebaut würden, Rechnung tragen. Einheitliches Vorgehen in allen Bezirken sei das Ziel, doch wäre es wegen der Größe der Bezirke nicht möglich gewesen, in Berlin nur eine Arbeitsgemeinschaft einzurichten. Es sei sinnvoll, dass die Entscheidungen vor Ort getroffen würden und die Bezirke nun über die Trägerversammlung in der Arbeitsmarktpolitik mehr mitentscheiden könnten als früher. Es sei zu hoffen, dass die Bezirke ihr Mitspracherecht künftig nutzen könnten. Bei der derzeitigen Umsetzung der MAE würden manche Bezirke nicht einbezogen. Dies sei außerordentlich bedauerlich. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erklärt, dass bei der Dateneingabe für die Alg-II-Anträge keine Personalnot bestehe. Das von den Bezirken angeforderte Personal stehe zur fügung. Derzeit sei es umgekehrt so, dass für das vorhandene und geschulte Personal nicht ausreichend Nutzerplätze vorhanden seien. Wenn aber der gesetzlich festgelegte Personalschlüssel ab dem 1. Januar 2005 erfüllt werden solle, bestehe in Berlin ein Bedarf von qualifizierten Menschen, die Beratungen machten und für Leistungen wie Alg II, Unterkunft etc. zuständig seien. Von diesen müssten die Bezirke 300 Beschäftigte stellen, um die Aufgabe der Kommune zu erfüllen, die Kosten der Unterkunft zu berechnen und auszuzahlen. Berlin habe sich bereit erklärt, darüber hinaus weitere Arbeitsaufgaben der Regionaldirektion zu übernehmen. Deshalb hätten die Bezirke in ihren Sozialämtern Interessenbekundungsverfahren gemacht, um Personal auszubilden, das bereit sei, in den künftigen Arbeitsgemeinschaften zu arbeiten. Als bereits qualifizierte Fallmanagerin oder Fallmanager übernähmen sie Tätigkeiten, die sie jetzt schon ausübten. Die Bezirke hätten der Bundesagentur mehr als 700 zusätzlich Beschäftigte zur fügung gestellt. Von der Regionaldirektion und den Arbeitsagenturen komme weiteres Personal in die künftigen Arbeitsgemeinschaften/Job-Center. Die Regionaldirektion sei dafür zuständig, dass die Personallücke geschlossen werde, damit sie den selbst vorgegebenen Personalschlüssel umsetzen könne. Dies sei nicht Aufgabe des Senats. Bei einer Informationsveranstaltung für Überhangkräfte seien 500 Interessierte erschienen. Nun werde geprüft, wie viele davon künftig in den Arbeitsgemeinschaften arbeiten könnten. Sie würden erst ab dem 1. Januar 2005 gebraucht, und wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht alle, da der Betreuungsschlüssel wohl nicht gleich umgesetzt werde. Wichtig sei es, dass der Betreuungsschlüssel 1:75 für die Menschen unter 25 eingehalten werde. Einen Rahmenvertrag gebe nirgendwo anders in der Bundesrepublik. Damit sei der Rahmen für die Arbeit der 12 Arbeitsgemeinschaften in den Bezirken festgelegt worden z. B. zu Personal und Zuständigkeiten. Nun müssten die an den Arbeitsgemeinschaften Beteiligten auf gleicher Augenhöhe Einrichtungsverträge aushandeln, in denen etwa Kriterien für Fallmanagement festgelegt würden. Dabei komme es teils zu Auseinandersetzungen, wenn ein besonderes lokales Profil erhalten werden solle. SenGesSozV unterstütze die Bezirke, soweit sie könne. Ein Crash bei der Antragsbearbeitung an Computern sei nicht ausgeschlossen, weil das System Tausenden Nutzern standhalten müsse. Das Notfallprogramm sei inzwischen in einem Bezirk getestet worden. SenGes- SozV habe den Bezirken angeboten, wenn sie öffentlich jetzt schon äußerten, die Anträge nicht rechtzeitig bewältigen zu können, gleich auf diese Variante auszuweichen; kein einziger Bezirk habe dies beantragt. Insofern gehe sie davon aus, dass alle Bezirke guter Hoffnung seien, dass das System funktionieren werde. Berlin habe sich durchaus an der bundesweiten Debatte über Hartz IV beteiligt. Sie Rednerin habe sich weit aus dem Fenster gehängt bei der Diskussion der Ergebnisse des mittlungsausschuss des Bundes-
10 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 rats. Sie habe die Probleme, die sie bei Hartz IV sehe, im Interesse der Betroffenen angesprochen. Alle vier Wochen sei sie beteiligt am Monitoring bei BM Clement. Es sei zu einem guten Stück der Berliner Seite und auch ihr Rednerin anzurechnen, dass im nächsten Jahr noch einmal verhandelt werde über die Frage, ob Alg II Ost an West angeglichen werde oder über die Anrechnung der Altersversorgung. Dabei sei man schon ein Stück vorangekommen. Eine Erklärung der Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände etc. über Kriterien bei der Einrichtung von MAE, wie es sie auf Bundesebene gebe, werde auch auf Berliner Ebene gebraucht. SenGes- SozV verhandele derzeit darüber mit den Wohlfahrtsverbänden, SenWiArbFrau mit dem DGB und den Unternehmerverbänden. Mit der Regionaldirektion habe es zahlreiche Gespräche auch über die Schwierigkeiten der Bezirke in den Arbeitsgemeinschaften gegeben. Die Regionaldirektion spreche umgekehrt Schwierigkeiten der Arbeitsagenturen mit den Bezirken an. Dabei dürfe aber nicht vergessen werden, dass es bei der Regionaldirektion um einen treter einer zentralen Struktur handele, bei den Bezirken um dezentrale. Die Regionaldirektion strenge sich an, ihren Arbeitsagenturen mitzuteilen, ihre lokale Eigenverantwortung auszuschöpfen. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) ergänzt zu Top 6 b), dem Grünen-Antrag Drs 15/3104 zur Übergangsregelung für kommunale Beschäftigung HzA 2004/2005, SenGesSozV habe mit der Regionaldirektion vereinbart, dass Maßnahmen nach 19 Abs. 1 BSHG, die bis zum 1. August 2004 begonnen hätten, für ein Jahr durch die Regionaldirektion weiter finanziert würden. Zusätzlich sei vereinbart worden, dass die Regionaldirektion ab September insgesamt noch einmal HzA nur für einen Zeitraum von acht Monaten finanziere. Bedauerlicherweise sei es nicht gelungen, hier 12-monatige Maßnahmen durchzusetzen. Weiter sei vereinbart worden, dass 130 Maßnahmen nach 18 Abs. 4 BSHG Stelle statt Stütze bis zu ihrem Auslaufen weiterfinanziert würden. Insgesamt würden 2004 ca HzA durch Landesmittel kofinanziert. Insofern würden 2004, wie auch schon 2003, mehr Maßnahmen kofinanziert. Frau Abg. Jantzen (Grüne) wünscht Erläuterung zu den von ihrer Vorrednerin genannten Zahlen. Wie komme man auf insgesamt HzA-Maßnahmen, wenn die Teilsummen 2 000, und 130 seien? Allgemein wäre es sinnvoll, wenn derartige Zahlen regelmäßig und schriftlich den Ausschussmitglieder mitgeteilt würden. Sie bitte auch die Auflistung der Eingliederungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und deren Finanzierung, die Frau StS Ahlers genannt habe, schriftlich nachzuliefern, da einiges unklar geblieben sei. Wie viele der Maßnahmen würden über SGB III finanziert? Es sei richtig, dass Landesmittel für zusätzliche Maßnahmen und für Qualifizierung eingesetzt werden sollten, wie Frau StS Ahlers erklärt habe. Ergänzten die angekündigten zertifizierten Qualifizierungsmodule die Eingliederungsmaßnahmen? Oder gebe es über die hinaus zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen? Sie bitte außerdem um Informationen über die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Zu Top 2, Drs 15/3060 beantrage ihre Fraktion einen weiteren, dritten Bericht zur Umsetzung von Hartz IV Mitte 2005, da noch nicht klar sei, wann welche Job-Center ihre Arbeit aufnähmen und ab wann der bessere Personalschlüssel in der Betreuung der Alg-II-Empfangenden tatsächlich erreicht werde. Deshalb solle Absatz 3 folgende Fassung erhalten: Der Projektfortschritt ist jeweils zum 31. Januar 2005 und am 31. Juni 2005 darzustellen. Frau Abg. Breitenbach (PDS) weist darauf hin, dass keine der beteiligten Parteien zu ihrer antwortung für dieses Bundesgesetz stehe. Die PDS hingegen habe Hartz IV immer kritisiert und abgelehnt. Da das Bundesgesetz die antwortung für alle arbeitslosen Erwerbsfähigen dem Bund vertreten durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Regionaldirektion übertragen habe, hätten die Länder wenig Spielraum. Diesen Spielraum nutze Berlin jedoch so weit wie möglich. Wie es anderen Kommunen möglich sei, den bundeseinheitlichen 16-seitigen Fragebogen auf wenige Seiten zu verkürzen, sei ihr schleierhaft. In Berlin hätte eine kürzung zu einem enormen Arbeitsmehraufwand für die Bearbeitenden geführt. Ohnehin müssten nicht alle Alg-II-Antragstellenden alle Seiten des Antrags ausfüllen.
11 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 11 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Zu Top 6 c), Drs 15/3273: Es sei verwunderlich, dass gerade die CDU diesen Antrag zur Einführung des Leipziger Modells befürworte, da dieses Modell wegen krimineller Machenschaften aufgeflogen sei. Zudem sei der Antrag den Erwerbslosen gegenüber unverschämt, da er suggeriere, sie seien arbeitsscheu, was bei der Situation auf dem Arbeitsmarkt zynisch sei. Abg. Kurth (CDU) bemerkt, der Beitrag seiner Vorrednerin zeige, dass es tatsächlich noch Abstimmungsbedarf bei den beiden Koalitionsfraktionen gebe. Die CDU-Fraktion stehe zu dem Ergebnis des mittlungsausschusses zu Hartz IV. Erfreulicherweise übernähmen einige SPD-Politiker diese Haltung. Die Senatsverwaltungen arbeiteten zwar an der Umsetzung von Hartz IV, doch wiesen sie jetzt schon die antwortlichkeiten teils der Bundesagentur, teils den Bezirken zu, falls einiges was absehbar sei schief laufen werde. Es sei wichtig, der Senat auch Klärungsgespräche mit den Wohlfahrtsverbänden führe. Falls es möglich sei, dass Wohlfahrtsverbände und Unternehmerverbände zu einer einvernehmlichen Erklärung die MAE betreffend komme, wie wolle der Senat diese gegenüber der Bezirksebene durchsetzen? Wenn die Erklärungsentwürfe im November vorlägen, müssten sie in den Ausschüssen besprochen werden. Er Redner teile die Einschätzung, dass eine für Berlin einheitliche Regelung notwendig sei. Abg. Hoffmann (CDU) wendet ein, dass der Senat selbst auf Eingriffsmöglichkeiten verzichtet habe, indem er nur einen Rahmenvertrag abgeschlossen habe. Wenn er wie andere Kommunen z. B. die Großstadt Hamburg, die Größe der Stadt sei also kein Gegenargument auch eine einzige Arbeitsgemeinschaft in Berlin eingerichtet hätte, könnten einheitliche und konkrete Regelungen für ganz Berlin getroffen werden z. B. beim Personalschlüssel. Die kommunale Kompetenz komme auch bei 12 Arbeitsgemeinschaften nicht zum Zuge. Die Debatte, die jetzt geführt werde, hätte eigentlich schon im April stattfinden müssen. Frau Abg. Radziwill (SPD) versichert, dass es keinen grundsätzlichen Dissens zw. PDS und SPD zur Umsetzung von Hartz IV gebe. Über die Äußerung von Abg. Hoffmann (CDU) wundere sie sich, da er sicher nicht dagegen sein könne, dass lokale Kompetenz eingebracht werde. In der gemeinsamen Erklärung kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände und der Bundesagentur für Arbeit über die Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung sei betont worden, dass die lokale Kompetenz vor Ort auf gleicher Augenhöhe in den Arbeitsgemeinschaften einbezogen werden solle. Die Bezirke hätten in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit der Arbeitsvermittlung gemacht, die in die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften einfließen sollten. Die Politik habe die Bezirke bei der Umsetzung ihrer Aufgabe zu unterstützen; Senat und Koalition jedenfalls machten dies. Es sei sinnvoll, die Bundesagentur für Arbeit aufzufordern, dass die Arbeitsagenturen als Partner der Bezirke mutiger selbst Entscheidungen vor Ort treffen könnten und nicht immer Rücksprache halten müssten. Abg. Lehmann (FDP) wendet gegen Frau Abg. Breitenbach (PDS) ein, nicht der Antrag Drs 15/3273 sei peinlich, sondern ihre Kritik daran. Die Grundidee des Leipziger Modells sei richtig, ungeachtet dessen, dass die bisherige Umsetzung zu verurteilen sei. Bedenkenswert sei es doch, dass 25 % aller Sozialhilfeempfänger nicht mehr auf dem Amt erschienen seien, als sie hätten eine Arbeit annehmen müssen. Sozialhilfeempfangende dürften jedoch nicht pauschal verurteilt, sondern müssten differenziert betrachtet werden. Es seien drei Gruppen zu unterscheiden: jene, die nicht könnten und der Hilfe bedürften, jene, die nicht wollten, auf die man Druck ausüben müsse und eine große Gruppe, die arbeiten wolle, aber nicht könne, weil die Rahmenbedingungen dafür nicht gegeben seien. Der Antrag ziele nur auf eine der Gruppen. Zynisch sei nicht der Antrag, sondern die Kürzungspolitik, für die die PDS mitverantwortlich sei. Würde die Koalition eine vernünftige Wirtschaftspolitik betreiben, würden auch Arbeitsplätze in der Stadt entstehen. Frau Vors. Dr. Schulze stellt fest, dass bei den Anträgen erst der mitberatende Ausschuss GesSozMi über eine Stellungnahme abstimme, dann der federführende Ausschuss ArbBFrau über eine Beschlussempfehlung ans Plenum.
12 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 12 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Die Ausschüsse GesSozMi und ArbBFrau beschließen Folgendes: Zu Top 1, Drs 15/740 empfiehlt der Ausschuss GesSozMi einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dies einstimmig dem Plenum. Zu Top 2, Drs 15/3060: Der Ausschuss GesSozMi wie auch der Ausschuss ArbBFrau lehnen den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen zum Änderungsantrag der Koalition mehrheitlich ab. Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss, den Antrag in der Form des Änderungsantrags der Koalition anzunehmen Wortlaut siehe Beschlussprotokoll, S. 6. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dies mehrheitlich dem Plenum. Zu Top 3, Drs 15/3061: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 4, Drs 15/3062: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 5, Drs 15/3125: Die FDP-Fraktion kündigt an, den Antrag zurückzuziehen. Zu Top 6, Drs 15/3216: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 6 a), Drs 15/3260 neu : Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 6 b), Drs 15/3104: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 6 c), Drs 15/3273: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 6 d), Drs 15/3275: Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Zu Top 6 e), Drs 15/3205: Beide Ausschüsse lehnen den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen mehrheitlich ab. Der Ausschuss GesSozMi empfiehlt dem federführenden Ausschuss mehrheitlich, den Antrag Drs 15/3205 abzulehnen. Der Ausschuss ArbBFrau empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Ablehnung. Der Ausschuss ArbBFrau beschließt für alle Beschlussempfehlungen Dringlichkeit. Punkt 7 der Tagesordnung nur GesSozV Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Chancen und Risiken der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission (auf Antrag der Fraktion der PDS) 0145 in bindung mit Punkt 8 der Tagesordnung nur GesSozV Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Umsetzung von Hartz IV in Berlin 0325
13 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 13 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 (auf Antrag der Fraktion der Grünen) Frau Vors. Dr. Schulze erklärt Top 7 für erledigt. Frau Abg. Jantzen (Grüne) beantragt, Top 8 nicht für erledigt zu erklären. Der Ausschuss GesSozMi lehnt dies mehrheitlich ab und erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt. Frau Vors. Holzheuer-Rothensteiner (PDS) erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nur den Ausschuss ArbBFrau beträfen. Punkt 9 der Tagesordnung nur ArbBFrau Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Interessen junger Menschen bei der Umsetzung der Hartzgesetzgebung berücksichtigen Jugendhilfe einbeziehen Drs 15/ tagt. Punkt 10 der Tagesordnung nur ArbBFrau Antrag der Fraktion der Grünen Jobcenter für Jugendliche öffnen Drs 15/ tagt. Punkt 11 der Tagesordnung nur ArbBFrau Antrag der Fraktion der FDP Arbeitslosengeld II um ein Jahr verschieben! Drs tagt. Punkt 12 der Tagesordnung nur ArbBFrau Antrag der Fraktion der CDU Die Umsetzung von Hartz IV muss zu einer Chance für Berliner Arbeitslose werden Drs 15/ tagt. Punkt 13 der Tagesordnung nur ArbBFrau Antrag der Fraktion der Grünen Hartz IV in Berlin: Kommunale Beschäftigung zum Nutzen des Gemeinwesens und der Arbeitslosen organisieren Drs 15/ tagt. Punkt 14 der Tagesordnung schiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * *
14 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 14 Inhaltsprotokoll GesSozMi 15 / 48 Ausschuss-Kennung : GesSozMigcxzqsq
Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.
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