Umsetzung der Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung Gold-Standard Ökolandbau: Für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6873 Umsetzung der Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung Gold-Standard Ökolandbau: Für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende Vorbemerkung der Fragesteller Am4.August2011hatderRatfürNachhaltigeEntwicklungseineEmpfehlungandieBundesregierung Gold-StandardÖkolandbau:Füreinenachhaltige Gestaltung der Agrarwende vorgestellt. DarinhatsichderNachhaltigkeitsratfüreineAusweitungderökologischen Anbauflächeauf20ProzentderdeutschenLandwirtschaftsflächeentsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie ausgesprochen. UmdiesesZielzuerreichen,müssennachAnsichtdesNachhaltigkeitsrates Politik,LandwirtschaftundForschungihregemeinsamenAnstrengungenfür denökologischenlandbauverstärken.dernachhaltigkeitsratfordertallebeteiligtenauf,nundienotwendigenschrittezumausbaudesökolandbausund somitzueinernachhaltigengestaltungderlandwirtschaftzuergreifen,dasie denansiegestelltenherausforderungenbeiderweltweitenernährungssicherung,demklima-undartenschutzsowiedemerhaltlebenswerter,ländlicher Regionen sonst nicht gerecht werden kann. 1.WaswilldieBundesregierungunternehmen,umdieLeitbildfunktiondes ökologischenlandbausfüreinenachhaltigegestaltungdergesamten Landwirtschaft besser zu kommunizieren? DerökologischeLandbauorientiertsichinbesonderemMaßeamZielder Nachhaltigkeit.SeineFörderungistdaherseitJahrenintegralerBestandteilder AgrarpolitikderBundesregierung,dieinsgesamtaufeinenachhaltigeLandwirtschaftausgerichtetist.IndiesemRahmenwerdenauchAusbauundEntwicklungdesökologischenLandbausweiterhinausgewogengefördert.Ein BeispieldafüristdasBundesprogrammÖkologischerLandbauundandereFormen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 13. September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.a)WirddieBundesregierungderEmpfehlungdesRatesfürNachhaltige EntwicklungfolgenundinallenagrarbezogenenForschungsförderungsprogrammendesBundesinsbesonderebeiderNationalenForschungsstrategieBioÖkonomie203020Prozentdervorgesehenen Forschungsmittel für den ökologischen Landbau reservieren? b)wennja,welcheforschungsprogrammemitwelchemfinanziellenansatzsinddavonbetroffen,undwieistdieumsetzungdieservorgabe sowohl inhaltlich als auch zeitlich geplant? c) Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsetztsichimRahmenderNationalenForschungsstrategie BioÖkonomie2030füreinenmethodenoffenenAnsatzzurLösungbestehender nationalerundinternationalerherausforderungenein.dabeistehtnichtdie Methode,sonderndiewissenschaftlicheExzellenzundproblemorientierteEignungeinesAnsatzesimVordergrund.DaherwirdeineQuotezurFörderung einesspezifischenlandwirtschaftlichenodertechnologischenansatzesnicht angestrebt. 3.a)UnterstütztdieBundesregierungdieAussagedesNachhaltigkeitsrates, dassdieökologischezüchtungsforschungvordemhintergrunddes Klimawandels,derVerknappungderRessourcenundderprognostiziertenPreissteigerungfürlandwirtschaftlicheBetriebsmittelfürdieZukunftsfähigkeit der Landwirtschaft hoch bedeutsam ist? b)welcheschritteerwägtdiebundesregierung,umdieökologische Züchtungsforschung besser zu unterstützen? MitderPflanzenzüchtungwerdenauchimökologischenLandbauGrundlagen füreinenwirtschaftlicherfolgreichenundgleichzeitignachhaltigenumweltverträglicherenpflanzenbaugelegt.derzüchtungsforschungwirddaherauchin diesem Bereich ein hoher Stellenwert beigemessen. DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)fördertdurchdasBundesprogrammÖkologischerLandbau (BÖL) bereitsseit2002projekteimbereichderpflanzenzüchtung.durchdieimjuni 2010veröffentlichteBekanntmachungfürdenBereichPflanzenzüchtungfür denökologischenlandbauimrahmendesbölnkonntenimjahr2011zahlreicheverbundprojekteangestoßenwerden,dieinkürzeanlaufenwerden. Schwerpunkte sind Leguminosen, Getreide- und Gemüsearten. DasBMELVhatmitderüberarbeitetenRichtliniezurFörderungvonForschungs-undEntwicklungsvorhabensowievonMaßnahmenzumTechnologieundWissenstransferfüreinenachhaltigeErzeugung,VerarbeitungundVermarktungvonlandwirtschaftlichenProduktenfürdasBÖLNvom7.Juli2011 (BÖLN F+E-RL)weitereFördermöglichkeitenfürForschungsprojektevon dererschließungundnachhaltigennutzunggenetischerressourcenbiszur ZüchtungvonSorten,diebesondersfüreinenachhaltigeErzeugung,Verarbeitung und Vermarktung geeignet sind, geschaffen. 4.a)WiebewertetdieBundesregierungdieAnregungendesNachhaltigkeitsrates,einenSaatgutfondszurFörderungderVerwendung,Vermehrung undzuchtvonbiosaatgutaufzulegen,dersichausnachbaugebühren speist? b)wiewilldiebundesregierungdieeinrichtungeinessolchensaatgutfonds unterstützen? GrundsätzlichistdasAnsinnen,dieZüchtungleistungsfähigerSortensowiedie VermehrungundVerwendunggeeignetenSaatguteszufördern,zubegrüßen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6998 VoraussetzunghierfüristeinwirksamesSortenschutzrecht,dasdemZüchter dierefinanzierungseineraufwendungenermöglicht.dazutragenderverkauf zertifiziertensaatgutessowienachbauentgeltebei,dielandwirteimfallevon Nachbau an einen Sortenschutzinhaber zu entrichten haben. DemZüchtereinersortenschutzrechtlichgeschütztenPflanzensortestehtein Nachbauentgeltzu,wenneinLandwirtSaatgut,daserausdemAnbaudieser SorteinseinemeigenenBetriebgewonnenhat,zumZweckederWiederaussaat imeigenenbetriebverwendet.mitdieserregelungtragendeutschlandwiedie EU ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen Rechnung. EinSortenschutzrechteinschließlicheinerwirksamenNachbauregelungistdie Voraussetzungdafür,dassdiemittelständischendeutschenPflanzenzüchtungsbetriebeimWettbewerbmitinternationaltätigenUnternehmenderZüchtungswirtschaftbestehenkönnen.DiesgiltinbesondererWeiseauchfürdieZüchter vonsortenmitspeziellereignungfürdenökologischenlandbauunddieerzeuger von Biosaatgut. MitdemhiervorgeschlagenenSaatgutfondswürdefolglichauchdenZüchtern vonbiosaatgutdasihnenzustehendenachbauentgeltvorenthalten,überdessen VerwendungimZuchtprozesssiedamitnichtmehrselbstnacheigenemunternehmerischem Ermessen entscheiden könnten. EinausPflichtbeiträgen (z.b.nachbaugebühren)gespeistersaatgutfondswäre imübrigeneinesonderabgabe,dienachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsnuruntersehrengenvoraussetzungenausnahmsweiseund seltenzulässigist (u.a.wegendesverstoßesimhinblickaufdiebelastungsgleichheit der Abgabepflichtigen). Durcheine Fondslösung würdezudemeingesondertesfondsvermögengeschaffenwerden.daserfordernisdergruppennützigenverwendungdermiteinersolchensonderabgabegewonnenenmittelwürdeaberdazuführen,dass ausschließlichdiejenigenlandwirtebeitragspflichtigseindürften,dieeinedem NachbaurechtunterliegendePflanzenartanbauen,danurdiesedieMöglichkeit haben,nachbauzubetreiben.zumanderendürftenwegendeserfordernisses dergruppennützigenverwendungdiemittelauseinemsolchenfondauchnur fürzweckeverwendetwerden,diedensortenschutzinhaberndervonnachbau betroffenen Pflanzensorten zugute kämen. UngeachtetdessenkönnteessichbeiderAbgabeauchumeinenEingriffindas GrundrechtderBerufsfreiheitgemäßArtikel12Absatz1desGrundgesetzes handeln, dem es an einer verfassungsmäßigen Eingriffsgrundlage fehlt. AusdengenanntenGründenbeabsichtigtdieBundesregierungnicht,einensolchen Saatgutfonds zu unterstützen. 5.a)LiegenderBundesregierungeigeneodervondenLändernerhobene EvaluationenzudenAgrarinvestitionsförderprogrammenvor,insbesonderebezüglichihrerErfolgeimRahmendesökologischenLandbaussowie für ökologische und soziale Innovationen? b)wennja,zuwelchenergebnissenkommendieevaluationen,undwelchekonsequenzenwilldiebundesregierungfürdiekünftigeausgestaltung der Agrarinvestitionsförderprogramme ziehen? c)wennnein,istesgeplant,agrarinvestitionsförderprogrammehinsichtlichihrerwirkunginbezugaufdieobengenanntenschwerpunktevor BeginndernächstenEU-Förderperiodezuevaluieren,umnötigeKonsequenzen ziehen zu können? DerBundesregierungliegendievondenBundesländerngemäßderEU-VerordnungzurEntwicklungdesländlichenRaums (ELER-Verordnung)inAuftrag

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gegebenenevaluationenderprogrammezurländlichenentwicklungvor.eine dervonallenländernprogrammiertenfördermaßnahmenistdieeinzelbetrieblicheinvestitionsförderung (Agrarinvestitionsförderungsprogramm).DieEvaluationenerfolgtennacheinemvonderEuropäischenKommissionvorgegebenengemeinsamenBewertungsrahmen.EineAuswertungvonWirkungender einzelbetrieblicheninvestitionsförderungimhinblickaufdenökologischen LandbausowiesozialeundökologischeInnovationenistdarinnichtvorgesehen. DieEvaluationenwerdenvondenLänderngenutzt,umihreProgrammezur ländlichen Entwicklung zu überprüfen und ggf. anzupassen. DarüberhinaushabenBundundLänderimPlanungsausschussfürAgrarstrukturundKüstenschutz (PLANAK)beschlossen,aufBasisdieserEvaluationen diefördermaßnahmendergemeinschaftsaufgabe VerbesserungderAgrarstrukturunddesKüstenschutzes (GAK)zubewertenundgemeinsamSchlussfolgerungenfürdiekünftigeAusgestaltungzuziehen.Hierzugehörtauchdas Agrarinvestitionsförderungsprogramm. 6.PlantdieBundesregierung,diewissenschaftlicheBegleitungderBerechnungvonKlimawirkungendesLandbausentlangdergesamtenWertschöpfungsketteübergeeigneteForschungsprogrammefinanziellzuunterstützen? Wennja,abwann,undüberwelcheEinzelpläneundTitelimBundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? DieBerechnungvonKlimawirkungendesLandbausentlangdergesamten WertschöpfungskettekannbereitsdurchbestehendeForschungsprogrammeauf vielfältige Weise unterstützt werden. ZumBeispielwirdimRahmendesBÖLNderzeiteinVerbundprojektzum Thema KlimawirkungundNachhaltigkeitökologischerBetriebssysteme UntersuchungineinemNetzwerkvonPilotbetrieben gefördert,daszumzielhat, ökologischeagrarsystemeaufbetriebsebenehinsichtlichihrerklimawirkungen zuanalysierenundzubewerten. ImRahmenderBÖLN-F+E-RLwirdu.a.dasZielverfolgt,daswirtschaftliche OptimumimHinblickaufdieMinderungvonklimarelevantenEmissionenaus der Landwirtschaft zu ermitteln. 7.a)WelchewissenschaftlichenUntersuchungenzudenAuswirkungenvon Anbausystemen (konventionell/biologisch)aufdiebiodiversitätsind derbundesregierungbekannt,undwelcheschlussfolgerungenziehtsie daraus? b)plantdiebundesregierungwissenschaftlicheuntersuchungenzurwirkungverschiedenerformenderlandbewirtschaftungaufdiebiodiversität zu unterstützen? Wennja,abwann,undüberwelcheEinzelpläneundTitelimBundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? ImRahmenderwissenschaftlichenBeratungderBundesregierungobliegtes denjeweiligenforschungseinrichtungen,denstanddeswissensbeiderdurchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6998 WissenschaftlicheUntersuchungenzurWirkungverschiedenerFormender LandbewirtschaftungaufdieBiodiversitätsindbereitsimRahmenderForschungsförderungmöglich.MitMittelndesBundesministeriumsfürUmwelt, NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)wurdendurchdasBundesamtfür Naturschutz (BfN)wissenschaftlicheUntersuchungenzudenAuswirkungen desökologischenlandbausaufdiebiologischevielfaltundzuroptimierung derbiodiversitätswirkungenderproduktionsverfahrengefördert.danach schneidetderökologischelandbaubezüglichderökosystemleistungengleich oder etwas besser ab als der konventionelle Landbau. DesWeiterenwerdenz.B.mitderBÖLN-F+E-RLfolgendeBereichegefördert: WeiterentwicklunglandwirtschaftlicherNutzungssystemezurErreichung deseinklangszwischennachhaltigernutzungunderhaltungderbiologischen Vielfalt, ErschließungdesLeistungspotenzialsgenetischerRessourcensowieErhaltungundFörderungderVielfaltaufinnerartlicher-,Arten-undÖkosystemebenedurchnachhaltigeNutzunggenetischerRessourcen (u.a.altesorten, NutzorganismenundHaltungalterNutztierrassen,z.B. On-farm-management ). ImBÖLNsindimRahmenderveröffentlichtenBekanntmachung Ökonomie undsozialwissenschaften vom1.august2011analysenzumoptionswertder Artenschutzleistungenderökologischenundandererbesondersnachhaltiger Landwirtschaft geplant. 8.a)WelchewissenschaftlichenUntersuchungenzudenAuswirkungenvon Anbausystemen (konventionell/biologisch)aufdiegewässerreinheit (Grundwasser,Oberflächenwasser)sindderBundesregierungbekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? b)plantdiebundesregierungwissenschaftlicheuntersuchungenzurwirkungverschiedenerformenderlandbewirtschaftungaufdiegewässerreinheit zu unterstützen? Wennja,abwann,undüberwelcheEinzelpläneundTitelimBundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? ImRahmenderwissenschaftlichenBeratungderBundesregierungobliegtes denjeweiligenforschungseinrichtungen,denstanddeswissensbeiderdurchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten. DieErgebnisseeinesVorhabensausdemUmweltforschungsplandesBMUzeigen,dassderökologischeLandbauinAbhängigkeitvondenStandortbedingungenimVergleichzumintegriertenLandbauimMittelüberdiebetrachteten FruchtfolgengeringereStickstoffausträgeaufweist.Grundsätzlichkönntenaber beibeidenlandbauformennochweiterereduzierungspotenzialeerschlossen werden. UrsachefürunerwünschteEinträgeinGewässersindoftdieineffiziente,nicht sachgerechtehandhabungundverwendungvonbetriebsmittelnundweiteren MaßnahmensowieeinnichtstandortangepassterAnbau.Dieseunerwünschten EinträgeausdiffusenQuellenundausPunktquellenkönneninbeidenLandbauformenauftreten.AllerdingsbereitennachdenvorliegendenBerichtender Bund/Länder-ArbeitsgemeinschaftWasser (LAWA)diegrößtenProblemebestimmteherbizideWirkstoffe,dieimökologischenLandbaunichtverwendet werden.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImRahmeneinesBÖLN-ProjekteszumThema WasserschutzimökologischenLandbau:LeitfadenfürLand-undWasserwirtschaft wurdengrundlegendezusammenhängezwischenlandnutzungundgewässerqualitätdargestelltundgewässerverträglichestrategien,konzepteundmaßnahmeneiner VermeidungvonNitratausträgenundweiterenStoffbelastungenimökologischen Landbau ausgearbeitet. AuchimRahmenderBÖLN-F+E-RLwirddasZielverfolgt,denGewässerschutzzuverbessern (u.a.standortangepasstekonzeptezurwasserspeicherungundbewässerung,verringerungvonstickstoff-undphosphatausträgen etc.). 9.a)WelcheunterschiedlichenWirkungenvonAnbausystemen (konventionell/biologisch)aufdiebodenfruchtbarkeit (Humusgehalt)sindder Bundesregierungbekannt,undwelcheSchlussfolgerungenziehtsiedaraus? b)plantdiebundesregierung,wissenschaftlicheuntersuchungenzurwirkungverschiedenerformenderlandbewirtschaftungaufdiebodenfruchtbarkeit zu unterstützen? Wennja,abwann,undüberwelcheEinzelpläneundTitelimBundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? ImRahmenderwissenschaftlichenBeratungderBundesregierungobliegtes denjeweiligenforschungseinrichtungen,denstanddeswissensbeiderdurchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten. DieBodenfruchtbarkeitwirdnichtausschließlichvomHumusgehaltbestimmt. VielmehrgibteseineganzeReiheweitererParameter,diedieBodenfruchtbarkeitbeeinflussen.BodenfruchtbarkeitbautsichüberlangeZeiträumeaufbzw. verändertsichüberlangezeiträume.untersuchungenzurbodenfruchtbarkeit sindvorwiegenddauerversuche.diesekönnennureingeschränktzurherleitungtendenzielleraussagenhinsichtlichderbeidenlandbauformenverwendet werden.dagegenliegeneineganzereihevonuntersuchungenvor,diebeider AnwendungvonbestimmtenMaßnahmen (Bodenbearbeitung,ZufuhrvonErnteresten,Fruchtfolge,Grünlandnutzung,org.Düngung,Erosionsmaßnahmen etc.)diedynamikdesauf-undabbausvonhumusbeschreiben,sowiewirkungenaufdiefloraundfaunaundweiteremerkmalsgefügeaufführen.diese MaßnahmensindjedochnichtspezifischaufeinederbeidenLandbauformen zu beziehen. DerBodenstelltfürdieLandwirtedenwichtigstenProduktionsfaktordar.Somit liegtesunabhängigvonderwirtschaftsweiseinihremureigeneninteresse, bodenschonendebewirtschaftungsmethodenanzuwenden,umdieproduktions-, Regelungs-undLebensraumfunktionendieserwertvollenProduktionsgrundlage intaktzuhaltenundaufzuwerten.jedeeinseitigeausrichtungistfürdiebodenfruchtbarkeitnichtzuträglich. Im Rahmen der BÖLN-F+E-RL werden z. B. folgende Ziele verfolgt: Erosionsminderung,BodenschutzundNährstoffkonservierungdurchbodenschonendeAnbauverfahren (u.a.anbauvonzwischenfrüchtenoderuntersaatenodermulch-unddirektsaatverfahren)underhaltungderbodenfruchtbarkeit,insbesonderesicherungdesstandorttypischenhumusgehaltesaufbewirtschaftetenflächen.unabhängigdavonwerdenimrahmendesbölnbereitsdreiinterdisziplinäreverbundprojektezumthema Bodenfruchtbarkeit gefördert.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ a)WiewirktsichderAusbaudesÖkolandbausnachAnsichtderBundesregierungaufdieländlicheEntwicklungaus,undwelchesozioökonomischen Wirkungen hat sein Ausbau? b)plantdiebundesregierungwissenschaftlicheuntersuchungenzusozioökonomischenwirkungenverschiedenerformenderlandbewirtschaftung? Wennja,abwann,undüberwelcheEinzelpläneundTitelimBundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungplantderzeitnicht,einenIndikatorzurKlimawirkungder landwirtschaftlichen Produktion in ihre Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen. DerökologischeLandbauträgtalsbesondersnachhaltigeWirtschaftsweisezu einernachhaltigenentwicklungsowiezurwertschöpfungundsicherungvon Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen bei. ImRahmendesBÖLNsindwissenschaftlicheUntersuchungenzusozioökonomischenWirkungenverschiedenerFormenderLandbewirtschaftunggeplant. EinedementsprechendeBekanntmachungfürdenBereich Ökonomieund Sozialwissenschaften wurdeam11.august2011imbundesanzeigerveröffentlicht. 11.PlantdieBundesregierung,einenIndikatorzurKlimawirkungderlandwirtschaftlichenProduktioninihreNachhaltigkeitsstrategieaufzunehmen? 12.DurchwelchekonkretenMaßnahmenplantdieBundesregierungdiebestehendeundwachsendeDiskrepanzzwischenNachfragenachÖkoprodukten und inländischen Produktionsvolumen zu beheben? DieEinführungdesökologischenLandbauswirdinDeutschlandbereitsseit 1989mitöffentlichenMittelngefördert,seit1990dieVerarbeitungundVermarktungvonÖkoproduktenundseit1994auchdieBeibehaltungderökologischenWirtschaftsweise.DieFörderungerfolgtinnerhalbderGAKdurchdie Länder unter finanzieller Beteiligung des Bundes. DieUmstellungaufökologischenLandbauisteinkomplexer,betrieblichindividuellerSchritt,derdurchzahlreicheFaktorenbeeinflusstwird.DerBundunterstütztdieökologischeLebensmittelwirtschaftdurchdieAusgestaltungder agrarpolitischenrahmenbedingungenundeinereihekonkretermaßnahmen. Dazugehörenu.a.RechtsetzungundVerbraucherinformationen,z.B.inBezug aufdasbio-siegel,forschungundentwicklungsowiediefortsetzungbewährtermaßnahmendesböln.einenumfassendengesamtüberblickgibtdiestudiedesjohannheinrichvonthünen-instituts,sonderheft347 (2011) FörderungdesökologischenLandbausinDeutschland Stand/Entwicklungundinternationale Perspektive. 13.PlantdieBundesregierung,zusätzlicheAnreizezusetzen,umneue MarktzugängefürÖkoproduktebeispielsweisedurchKooperationinden vertikalen Markt- und Absatzwegen zu erleichtern? DamitökologischerzeugteProdukteentsprechenddenMarktanforderungen gebündeltundinhoherqualitätangebotenwerdenkönnen,werdenerzeuger-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zusammenschlüssefürökologischeprodukteimrahmendergakmitbeihilfen zu den Organisationskosten gefördert. EntsprechendeErzeugerzusammenschlüssekönnenZuschüssezudenOrganisationskostenbiszu60ProzentimerstenundzweitenJahr,biszu50Prozent imdritten,biszu40prozentimviertenundbiszu20prozentimfünftenjahr nach ihrer Gründung erhalten. ZudenOrganisationskostenzählendieeigentlichenGründungskosten,Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für Büroeinrichtungen. 2010existiertenbereits56ErzeugerzusammenschlüssefürökologischeProdukte. IndenletztenvierJahrenwurdenZuschüsseinHöhevonrund220000Euroausgezahlt. NebendenOrganisationskostenhatdieBundesregierungauchdieFörderung vonvermarktungskonzeptionenfürerzeugerzusammenschlüssefürökologischeprodukteindiegakaufgenommen.dieländernutzendiesesförderangebotnurzumteil,dasiebereitseigeneförderprogrammefürentsprechende Erzeugerzusammenschlüsse aufgelegt haben. 14.WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdiemangelndePlanungssicherheitdurchunsichereagrarpolitischeRahmenbedingungenfürdenökologischenLandbauzubeseitigen,durchdieLandwirte von einer Umstellung abgehalten werden? DieBundesregierungsiehtaufBundesebenekeinenAnlassfürdieAnnahme mangelnderplanungssicherheit.sowohldieförderungimrahmendergak wieauchdasbölnwerdenfortgesetzt.imrahmenderverfassungsgemäßen AufgabenteilunghatdieBundesregierungkeinenEinflussaufEntscheidungen der Länder oder anderer autonomer Institutionen. 15.WiewilldieBundesregierungeineverlässlicheFörderungdesökologischenLandbausinderEU-Agrarförderperiodeab2014sicherstellen,und welcheforderungenwirdsiediesbezüglichindieverhandlungenzurreform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einbringen? DieFörderungdesökologischenLandbausistTeilderAgrarumweltmaßnahmen,dievondenBundesländernimRahmenihrerProgrammezurEntwicklung desländlichenraumsangebotenwerden.diesemaßnahmengehöreninder laufendenförderperiodeeu-rechtlichzumverpflichtendenangebot (ELER- Verordnung).SiewerdenmitEU-undnationalenMittelnfinanziert;dienationalenMittelwerdenzueinemgroßenTeilüberdieGAKaufgebracht,anderen Finanzierung sich der Bund regelmäßig mit 60 Prozent beteiligt. InihrerMitteilung DieGAPbis2020 hatdieeuropäischekommissionmit demzieldernachhaltigenbewirtschaftungdernatürlichenressourceneine engeverbindungzumnachhaltigenwachstumgemäßdereuropa-2020-strategiehergestellt.außerdemhatsieeineverstärkungderqualitätspolitikangekündigtundindiesemzusammenhangdieökologischeerzeugungausdrücklich hervorgehoben. AuchdieBundesregierungbetontinihrerStellungnahmezurMitteilungder KommissiondieHonorierungvonfreiwilligenLeistungenderLandwirtschaft fürdenklima-,umwelt-undnaturschutz,dieübergesetzlicheanforderungen hinausgehen.solchezusätzlichenleistungenwerdeninsbesondereauchvon Betrieben mit ökologischer Wirtschaftsweise erbracht.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6998 VordiesemHintergrundgehörtdieFörderungdesökologischenLandbausin dereu-förderperiodeab2014sowohlfürdieeuropäischekommissionwie auch für die Bundesregierung zum Standardangebot des Förderspektrums. 16.a)UnterstütztdieBundesregierungdieAussagedesRatesfürNachhaltigeEntwicklung,dasseinenachhaltigeLandwirtschaftnichtohnedie ÄnderungdesKonsumverhaltensundvorallemeineReduzierungdes gegenwärtigen Fleischkonsums zu erreichen ist? b)wennja,washatsiebereitsunternommen,undwasplantsiezukünftig,umdiebevölkerungüberdiefolgenihreskonsumverhaltensaufzuklären und für ein nachhaltigeres Konsumverhalten zu gewinnen? c)wennnein,warumteiltsiedieansichtdesnachhaltigkeitsratesnicht? DieBundesregierungsiehtsichinihrerHaltungbestätigt,dasKonzeptdervollwertigenErnährungnachdenRichtlinienderDeutschenGesellschaftfürErnährung (DGE)weiterzuverfolgenunddieseLeitgedanken,dieaucheinen maßvollenfleischkonsumbetreffen,denverbraucherninberichten (z.b.ernährungsbericht,verbraucherpolitischerbericht),verlautbarungenundinvielfältigermedialerformnahezubringen.sienutztdiesemöglichkeitenauch,um damit den Gedanken der Nachhaltigkeit zu verbreiten. EinkonkretesBeispielbietetdervonderBundesregierungverabschiedeteNationaleAktionsplans INFORM DeutschlandsInitiativefürgesundeErnährungundmehrBewegung,indessenRahmensichdasBMELVdafüreinsetzt, dasernährungs-undbewegungsverhaltenderbevölkerungzuverbessern. HierzuwerdenverschiedeneProjekteundMaßnahmenzurInformationund AufklärungderBevölkerung (Verhaltensprävention)überausgewogeneErnährungsowiezurstrukturellenVerbesserungderGegebenheitenfüreingesundheitsförderliches Verhalten (Verhältnisprävention) unterstützt. 17.a)TeiltdieBundesregierungdieAnsichtdesNachhaltigkeitsrates,dass derstaatzurförderungderherstellungnachhaltigerprodukteimrahmenseineröffentlichenbeschaffungspolitik,spezielldemkantinenwesen, seine Modellfunktion deutlich ausfüllen sollte? b)wennja,washatsiebislangunternommen,umdurchihrebeschaffungspolitikzumerreichendes20-prozent-zielsbeimökologischen Landbau beizutragen, und was ist diesbezüglich zukünftig geplant? DieBerücksichtigungökologischer,sozialerundinnovativerAspektebeider öffentlichenbeschaffungistderbundesregierungseitlangemeinsehrwichtiges Anliegen. ZahlreicheRechtsvorschriftenbefassensichmiteinzelnenAspektendernachhaltigenBeschaffung.DergemeinsameErlassdesBundesministeriumsfür WirtschaftundTechnologie (BMWi),desBMELV,desBMUunddesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)zurBeschaffungvonHolzproduktenvom22.Dezember2010beispielsweiseverpflichtet diebundesverwaltung,ausschließlichholzproduktezubeschaffen,dienachweislichauslegalerundnachhaltigerwaldbewirtschaftungstammen.dieallgemeineverwaltungsvorschriftzurbeschaffungenergieeffizienterprodukte unddienstleistungenvom17.januar2008verpflichtetdiebeschaffungsstellen desbundes,beiihrenbeschaffungsvorhabenstetsdenaspektderenergieeffizientestensystemlösungzuberücksichtigen.mitder4.änderungsverordnung zurvergabeverordnungvom16.august2011wirdderbundu.a.verpflichtet, beideröffentlichenbeschaffungimhinblickaufdieenergieeffizienzinder LeistungsbeschreibunginsbesonderedashöchsteLeistungsniveauanEnergie-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode effizienzsowie,soweitvorhanden,diehöchsteenergieeffizienzklasseimsinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zu fordern. DasMaßnahmenprogramm NachhaltigkeitkonkretimVerwaltungshandeln umsetzen derbundesregierungvom6.dezember2010verpflichtetdiebundesbehördeninvielfältigerhinsichtzurnachhaltigenbeschaffung.beispielsweisesindbeiausschreibungen sofernmöglich diekriteriendesumweltzeichens BlauerEngel zuverwenden.alternativkönnendiekriteriendes EuropäischenUmweltzeichens,desEnergyStarsodervergleichbarerLabel bzw.derenstandardsgenutztwerden.diebundesbehördenhabensichauch verpflichtet,deneinsatzvonrecyclingpapiervonheuterund70prozentauf mindestens90prozentbis2015zuerhöhen.außerdemistdieenergieeffizienz derfuhrparkszuverbessernunddaspersonalindenvergabestellenregelmäßig im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung weiterzubilden. DetailfragendernachhaltigenöffentlichenBeschaffungnimmtsichseitnunmehr zweijahrendiesogenannteallianzfüreinenachhaltigebeschaffungan.beider BeschaffungsallianzhandeltessichumeinmitVertreternvonBund,Ländern undkommunenbesetztesgremium.imjahresturnusarbeitenverschiedeneexpertengruppenzuteilaspektendernachhaltigenbeschaffungzusammen,wobei z.t. externer Sachverstandbeigezogenwird.2010beschäftigtesichdieBeschaffungsallianzmitvierspezifischenProduktgruppenbzw.Branchen:Green IT,Ökostrom,ÖPNVundHolz/-produkteausnachhaltigerForstwirtschaft.2011 wurdediearbeitderexpertengruppeöpnvfortgeführt.außerdemwarjeeine ExpertengruppemitdenThemen Statistik/Monitoring und Standards befasst.derhg-berichtaus2010kannunterwww.bundesregierung.de/webs/ Breg/nachhaltigkeit/Content/_Anlagen/ bericht-allianz-bmwi.html abgerufenwerden.derhg-berichtfür2011istderzeitinarbeitundwirddem Bundeskanzleramt bis zum 17. November 2011 durch das BMWi übermittelt. DieBMI-RichtlinienfürKantinenbeiDienststellendesBundes (Kantinenrichtlinien)enthalteninNummer3dieVorgabe,dassdasEssenernährungsphysiologischenAnforderungenaneineMittagsmahlzeitzugenügenhatunddie DGE-QualitätsstandardsfürdieBetriebsverpflegungeinhaltenmuss.Spezielle VorgabenüberdieVerwendungvonProduktenausökologischemLandbaumachen die Kantinenrichtlinien nicht. DasBMELVhatdieKantinenpächterinderKantineamDienstsitzBonnvertraglichdazuverpflichtet,inallenMenülinien,d.h.sowohlindenpreisgebundenenalsauchinfreikalkulierbarenGerichtenProdukteausdemökologischen LandbauineinemwertmäßigenAnteilvon5Prozentbis10ProzentdesWareneinsatzes zu verarbeiten bzw. anzubieten. DarüberhinausverfügtdieBMELV-KantineinBonnimSinnederNachhaltigkeitundeinesgesundenundausgewogenenVerpflegungsangebotesüberdieim RahmenvonINFORMentwickelteJOB &FIT-ZertifzierungderDeutschen GesellschaftfürErnährung (DGE)sowie,ebensowiedieKantinedesBMU, über eine MSC-Zertifizierung. 18.PlantdieBundesregierung,dieBedeutungdesneuenEU-Bio-LabelsverstärktandieVerbraucherinnenundVerbraucherzukommunizierensowie daslabelunddiegrundzügedesökolandbau-qualitätssystemszubewerben? Wenn ja, welche Maßnahmen sind dazu vorgesehen? DadasneueEU-Bio-LogoabJuli2010fürallevorverpacktenBiolebensmittel innerhalbdereuobligatorischzurkennzeichnungzuverwendenistunddie EuropäischeKommissionentsprechendeInformationsangebotebereithält,erübrigensichzusätzlichespeziellenationaleMaßnahmen.Unabhängigdavon

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6998 erfolgtdieinformationderverbraucherinnenundverbrauchersowiederöffentlichkeitüberdasproduktionssystemökologischerlandbauundseineprodukte.soweitdabeikennzeichnungsfragenberührtwerden,wirdauchaufdas EU-Bio-Logo hingewiesen. 19.a)WirddieBundesregierungderAufforderungdesRatesfürNachhaltige EntwicklungnachkommenundgemeinsammitderÖkobrancheund derwissenschafteinen AktionsplanökologischerLandbau entwickeln,derdiejetzigenherausforderungenwiedieschließungder EiweißlückeunddieLenkungderForschungsmittelvergabeimBlick hat? b)wennja,wieistderentwicklungsprozessgeplant,undwannsollder Aktionsplan vorgestellt werden? c) Wenn nein, warum nicht? WesentlichesErgebniseinermehrtägigengroßenVeranstaltungderdamaligen BundesministerinRenateKünastimDezember2004mitderBio-Brancheund beteiligtengesellschaftlichengruppenwar,dassdiewesentlichenelemente einesaktionsplansbereitsimplementiertsindundumgesetztwerden.staatlichekernaufgabeistdiegestaltungderrahmenbedingungen,wiebereitsin derantwortzufrage12angesprochen.beieinemwesentlichenumsetzungsinstrument,demböln,isteinbegleitausschussalspartizipativeselementintegriert.insbesonderediethemenfindungfürforschungundentwicklungim RahmendesBÖLNsindbereitsstarkpartizipativausgerichtetdurchbreiteEinbindungvonWissenschaft,PraxisundBeratung,soauchfürdieThematikder verbesserten Eiweißversorgung. 20.a)TeiltdieBundesregierungdieAnsichtdesRatesfürNachhaltigeEntwicklung,dassdasModellderKreislaufwirtschaftauchaufdiekonventionelleLandwirtschaftübertragenwerdensollte,uminsbesondere dennegativenumweltwirkungendernichtflächengebundenentierhaltung zu begegnen? b)wennja,waswilldiebundesregierungunternehmen,umdaskreislaufmodell in der konventionellen Landwirtschaft zu verankern? c) Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungistderAnsicht,dassbereitsdurchdieEinhaltungund KontrolledereinschlägigenGesetze,insbesonderederdesFachrechts,negativenUmweltwirkungenauchausderTierhaltungwirksambegegnetwerden kann.dierechtlichenanforderungenwerdenfortlaufendüberprüftundgegebenenfalls Änderungen in die Wege geleitet.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6998

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

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