KOPIE Überarbeitete Betriebsordnung des gemeindeeigenen Recyclinghofes

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1 GEMEINDE MARLING Autonome Provinz Bozen Südtirol COMUNE DI MARLENGO Provincia autonoma di Bolzano Alto Adige KOPIE Überarbeitete Betriebsordnung des gemeindeeigenen Recyclinghofes Regolamento di servizio rielaborato della stazione di riciclaggio comunale Art. 1 Recyclinghof Der Recyclinghof Marling ist eine gemeindeeigene Entsorgungsanlage und dient grundsätzlich der Annahme und Zwischenlagerung von verwertbaren Abfallstoffen und von Schadstoffen. Art. 2 Einzugsgebiet des Recyclinghofes Der Recyclinghof Marling befindet sich in der Örtlichkeit Neuwiesenweg auf der GP 1955/1 der K. G. Marling. Auf dem Recyclinghof Marling wird die Annahme von Wert- und Schadstoffen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe zugelassen, welche im Gemeindegebiet von Marling ansässig sind. Art. 3 Zur Anlieferung zugelassene Wert- und Schadstoffe Vorbehaltlich aller gesetzlichen Bestimmungen ist in Abstimmung mit dem Landesabfallplan am Recyclinghof Marling die Anlieferung folgender Materialien erlaubt: Art. 1 Stazione di riciclaggio La stazione di riciclaggio di Marlengo è un impianto di smaltimento comunale e serve in linea di massima per l accettazione e lo stoccaggio di rifiuti riciclabili e di rifiuti nocivi. Art. 2 Area servita dalla stazione di riciclaggio La stazione di riciclaggio di Marlengo è sita in località via Prati Nuovi sulla p.f. 1955/1 in C. C. Marlengo. Nella stazione di riciclaggio è ammessa la raccolta di materiale recuperabile e di rifiuti nocivi di provenienza domestica e da aziende artigianali con sede nel territorio del Comune di Marlengo. Art. 3 Tipologie di rifiuti ammessi Fatta salva l osservanza delle normative vigenti in materia e in accordo con il Piano Gestione Rifiuti della Provincia Autonoma di Bolzano, nella stazione di riciclaggio di Marlengo vengono accettati i seguenti tipi di rifiuti: 3.1 WERTSTOFFE 3.1 MATERIALI RECUPERABILI - Altglas CER Code vetro - Altpapier CER Code carta - Altkartonagen CER Code cartoni - Altmetalle (Dosen usw.) CER Code metalli - Andere Metalle CER Code altri metalli - Kunststoffhohlkörper <10 ltcer Code contenitori in plastica <10 lt

2 - Alttextilien CER Code tessuti 3.2 SCHADSTOFFE 3.2 RIFIUTI TOSSICO NOCIVI - Spraydosen CER Code Bombolette spray - Verfallene Kosmetik CER Code Cosmetici scaduti - Toner CER Code Toner - andere Teere CER Altri catrami - Behälter verschmutzt - Contenitori sporchi in plastica in Plastik CER Code Ölhaltige Filter CER Code Filtri olio Autobatterien CER Code Batterie auto Pflanzliche Öle CER Code Olii vegetali Mineralische Öle und Fette CER Code Olii minerali e grassi Farben, Lacke, - Colori, vernici, inchiostri, colle Tinten, Kleber CER Code Lösemittel CER Code Solventi Säuren CER Code Acidi Lauge CER Code Soluzioni alcaline Reinigungsmittel CER Code Detergenti Fotochemikalien CER Code Prodotti fotochimica Altmedikamente CER Code Medicinali scaduti Pestizide CER Code Antiparasitari Altbatterien = - Pile usate andere Batterien CER Code Fieberthermometer CER Code Termometri Neonröhren CER Code Tubi al neon Mineralisches Öl aus Betrieb CER Code Olii minerali e grassi da imprese Silicontuben CER Code tubetti silicone 3.3 ANDERES 3.3 ALTRI - Sperrmüll CER Code rifiuti ingombranti - Bauschutt CER Code materiale da demolizione - Kühlschränke CER Code frigoriferi - Autoreifen CER Code pneumatici da veicoli - Holz CER Code legna - Grünschnitt CER Code materiale biologico da potatura - Fernseher CER Code televisori Art. 4 Annahme und Lagerung Art. 4 Accettazione e stoccaggio 4.1 Annahme 4.1 Accettazione Die Annahme der verschiedenen Wert- und L accettazione dei diversi rifiuti nella stazione

3 Schadstoffe am Recyclinghof erfolgt in Anwesenheit des zuständigen Recyclinghofleiters, dessen Hinweise jederzeit zu befolgen sind. Es obliegt dem Recyclinghofleiter, solchen privaten Anlieferern und Kleinbetrieben die Entsorgung am Recyclinghof zu verweigern, welche sich nicht an seine Anweisungen bzw. an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen halten. 4.2 Lagerung 4.2 Stoccaggio Im Recyclinghof Marling dürfen nur die unter Art. 3 angeführten Wert- und Schadstoffe angenommen und zwischengelagert werden. Die Lagerung der unter Art. 3 angeführten Abfälle ist ausschließlich an den vorgesehenen Stellen (Großcontainer, Boxen usw.) zugelassen. Es ist jedenfalls verboten, Wert- und Schadstoffe ungeordnet am Recyclinghof auf freien Flächen zu lagern. Art. 5 Zur Anlieferung nicht zugelassene Abfälle Es ist verboten, Abfälle am Recyclinghof anzunehmen, die nicht unter Art. 3 angeführt sind. Des weiteren ist es verboten, am Recyclinghof Restmüll oder als Sperrmüll oder Verpackungsmaterial getarnten Restmüll anzunehmen und zwischenzulagern. Art. 6 Öffnungszeiten des Recyclinghofes Der Gemeindeausschuss legt mit eigenem Beschluss die Öffnungszeiten des Recyclinghofes für die Entgegennahme der Abfälle fest. Art. 7 Anlieferbedingungen di riciclaggio avviene in presenza del responsabile del servizio addetto. In ogni momento le sue disposizioni sono da osservare. Spetta al responsabile del servizio di negare lo smaltimento nella stazione di riciclaggio a fornitori privati e imprese artigianali che non si attengono alle sue disposizioni risp. alle disposizioni di legge. Nella stazione di riciclaggio di Marlengo possono essere accettati e stoccati esclusivamente i materiali elencati all art. 3. Lo stoccaggio dei rifiuti elencati all art. 3 è ammesso esclusivamente nei posti previsti (contenitori, box ecc.). È comunque vietato il deposito non regolato su aree scoperte di rifiuti nella stazione di riciclaggio. Art. 5 Rifiuti non ammessi È vietata l accettazione alla stazione di riciclaggio di rifiuti non elencati all art. 3. Inoltre è vietata l accettazione e lo stoccaggio di rifiuti urbani mimetizzati sotto firma di rifiuti ingombranti o imballaggi. Art. 6 Orari di apertura della stazione di riciclaggio Gli orari di apertura della stazione di riciclaggio saranno determinati dalla Giunta Comunale con apposita deliberazione. Art. 7 Condizioni per l accettazione 7.1 Private Haushalte 7.1 Utenze domestiche Haushalte haben die Möglichkeit, die unter Art. 3.1 angeführten Wertstoffe in unbegrenzter Menge am Recyclinghof anzuliefern. Für die unter Art. 3.2 angeführten Schadstoffe ist die Anlieferung einer Jahreshöchstmenge Le utenze domestiche possono conferire alla stazione di riciclaggio i rifiuti riciclabili indicati al punto 3.1 in quantità illimitate. Per i rifiuti tossico nocivi elencati al punto 3.2 è ammesso il conferimento alla stazione di

4 pro Haushalt von insgesamt 40 kg am Recyclinghof zulässig. Für die unter Art. 3.3 angeführten anderen Abfälle sind folgende Höchstmengen einzuhalten: - Sperrmüll 1 m³/haushalt/jahr - Holz (Möbel) 1 m³/haushalt/jahr - Kühlschranke 1 Stück/Haushalt/Jahr - Fernseher 1 Stück/Haushalt/Jahr - Autoreifen 4 Stück/Haushalt/Jahr riciclaggio di una quantità massima di 40 kg/utenza all anno. Per gli altri rifiuti elencati al punto 3.3 sono da osservare le seguenti quantità massime: - rifiuti ingombranti 1 mc./utenza/anno - legno (mobili) 1 mc./utenza/anno - frigoriferi 1 pezzo/utenza/anno - televisore 1 pezzo/utenza/anno - pneumatici auto 4 pezzi/utenza/anno 7.2 Kleingewerbe 7.2 Aziende artigianali Das Kleingewerbe hat die Möglichkeit, die unter Punkt 3.1 angeführten Wertstoffe in unbegrenzter Menge am Recyclinghof anzuliefern. Das Kleingewerbe hat die Möglichkeit, die unter Punkt 3.2 angeführten Schadstoffe in einer Jahrehöchstmenge von 300 kg am Recyclinghof anzuliefern, damit gleichzeitig eine Kontrolle über die vorgeschriebenen Begleitscheine gegeben ist. Für die unter Punkt 3.3 angeführten anderen Abfälle sind folgenden Höchstmengen einzuhalten: - Sperrmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbemüll 1 m³/betrieb/jahr - Holz (Möbel) 1 m³/betrieb/jahr - Kühlschränke 1 Stück/Betrieb/Jahr - Fernseher 1 Stück/Betrieb/Jahr - Autoreifen 4 Stück/Betrieb/Jahr Alle aziende artigianali è consentito il conferimento alla stazione di riciclaggio dei materiali riciclabili elencati al punto 3.1 in quantità illimitata. Alle aziende artigianali è consentito il conferimento alla stazione di riciclaggio dei rifiuti tossico nocivi elencati al punto 3.2 in una quantità annuale non superiore a 300 kg, al fine di effettuare contemporaneamente il controllo sulle bollette di accompagnamento. Per gli altri rifiuti indicati al punto 3.3 sono da osservare le seguenti quantità massime: - rifiuti ingombranti risp.industr.assimilabili a quelli domestici 1 mc./azienda/anno - legno (mobili) 1 mc./azienda/anno - frigoriferi 1 pezzo/azienda/anno - televisore 1 pezzo/azienda/anno - pneumatici auto 4 pezzi/azienda/anno 7.3 Gebühren für weitere Abgabe 7.3 Tariffe per ulteriori conferimenti Gebühren für die Entsorgung der Abfälle, welche in Rechnung gestellt werden für Mengen, welche jene unter Punkt 3.3 beschriebenen überschreiten: - Sperrmüll 36,00/m³ - Holz (Möbel) 20,00/m³ - Bauschutt 0,50 (Kübel à 25 Lt.) - Becken/Bidet/WC 2,00/Stück Tariffe che saranno fatturate per il conferimento di ulteriori rifiuti indicati al punto 3.3. oltre le quantità sopradescritte: - rifiuti ingombranti 36,00/mc. - legno (mobili) 20,00/mc. - residuo demolizione 0,50/ (secchio 25 l.) - WC/bidet/lavandino 2,00/pezzo

5 - Kühlschränke 36,00/Stück - Fernsehgeräte 20,00/Stück - Autoreifen 2,00/Stück - frigorifero 36,00/pezzo - televisore 20,00/pezzo - pneumatici autovettura 2,00/pezzo Art. 8 Recyclinghofleiter Die Verantwortung für den Betrieb und die Führung des Recyclinghofes obliegt dem von der Gemeinde ernannten Recyclinghofleiter. Während der Öffnungszeiten des Recyclinghofes muss der Recyclinghofleiter ständig anwesend sein. Er ist zuständig für die Kontrolle der Anlieferung der verschiedenen Wert- und Schadstoffe. Er weist den Anlieferer an, wo die verschiedenen Materialien abzulagern sind und überprüft auch die Sortenreinheit der Wertstoffe. Bei der Annahme von Schadstoffen sind diese direkt dem Recyclinghofleiter zu übergeben, welcher diese dann in den eigens dafür vorgesehenen Schadstoffbereich (Großcontainer oder Räumlichkeit) zur Zwischenlagerung bringt. Der Recyclinghofleiter ist zuständig für die ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Abwicklung der Verwaltungsangelegenheiten wie Führung des Ein- und Ausgangsregisters, der Entsorgungsformulare, der jährlichen Abfallerklärung. Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom Art. 8 Responsabile del servizio La responsabilità per l esercizio e la gestione della stazione di riciclaggio è accollata al responsabile del servizio nominato dal Comune. Durante l orario di apertura della stazione di riciclaggio il responsabile del servizio deve essere presente in ogni momento. Gli spetta la competenza del controllo dei diversi materiali conferiti. Da disposizioni ai conferenti sul luogo dove deve avvenire lo stoccaggio dei materiali e controlla il grado di purezza dei materiali di riciclaggio. In caso di conferimento di rifiuti tossico nocivi questi sono da presentare direttamente al responsabile del servizio, il quale li porta nel luogo destinato (contenitore o vano) per lo stoccaggio. Al responsabile del servizio è compete il regolare svolgimento in conformità alla normativa vigente delle pratiche amministrative come tenuta del registro di carico e scarico, delle bollette, della dichiarazione annuale. Approvato con delibera del consiglio Comunale n. 9 del DER BÜRGERMEISTER IL SINDACO gez./f.to: Dr. Walter Franz Mairhofer DER GEMEINDESEKRETÄR IL SEGRETARIO COMUNALE gez./f.to:- Dr. Hubert Reiner

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