Untersuchungsbericht ACB /09. Im Auftrag des Landratsamts Berchtesgadener Land ACCON GmbH Provinostraße Augsburg

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1 ENTWURF Landratsamt Berchtesgadener Land Schalltechnische Untersuchung bzgl. Neubau Landratsamt auf den Flurstücken 202/1, 200/2, 203 und 202 Detaillierte Untersuchung des Siegerentwurfs Untersuchungsbericht Im Auftrag des Landratsamts Berchtesgadener Land ACCON GmbH Provinostraße Augsburg

2 Titel: Schalltechnische Untersuchung zum landschaftsplanerischen und städtebaulichen Wettbewerb Bad Reichenhall Landratsamt Detaillierte Untersuchung des Siegerentwurfs Auftraggeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Salzburger Str Bad Reichenhall Auftragnehmer: ACCON GmbH Provinostraße Augsburg Telefon 0821 / Telefax / info@accon.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle Auftrag vom: Berichtsnummer: Umfang: 16 Seiten und 5 Anlagen Datum: Bearbeiter B.Sc. Sebastian Hagenah Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 8189_09_B_

3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 4 1 Aufgabenstellung 5 2 Örtliche Gegebenheiten 5 3 Beurteilungsgrundlagen DIN "Schallschutz im Städtebau" Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Schutzwürdigkeit des Plangebiets 9 4 Emissionsansätze Straßenverkehr Gewerbliche Anlagen 10 5 Berechnung und Beurteilung Rechenmodell Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung Schallschutz nach DIN Vorschläge für das weitere Vorgehen 13 Grundlagenverzeichnis 14 Anlagenverzeichnis _09_B_

4 Abkürzungsverzeichnis BauNVO BImSchG BImSchV DTV DGM EG GE IO L Aeq LfU L m,e L r,t, L r,n LRA M T, M N p T, p N RLS-90 TA Lärm WA WR Baunutzungsverordnung Bundes-Immissionsschutzgesetz Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, Einheit: Kfz / 24 h Digitales Geländemodell Erdgeschoss Gewerbegebiet nach BauNVO Immissionsort Mittelungspegel, Einheit: db(a) hier: bayerisches Landesamt für Umwelt Emissionspegel nach RLS-90, Einheit: db(a) Beurteilungspegel tags (06.00 bis Uhr) bzw. nachts (22.00 bis Uhr), Einheit: db(a) Landratsamt, hier: Landratsamt Berchtesgadener Land maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags bzw. nachts (bei Straße) maßgebender Lkw-Anteil tags bzw. nachts (bei Straße) Richtlinien zur Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Allgemeines Wohngebiet nach BauNVO Reines Wohngebiet nach BauNVO SV-Anteil Schwerverkehrsanteil > 3,5 Tonnen, Einheit: % 8189_09_B_

5 1 Aufgabenstellung Der Landkreis Berchtesgadener Land plant den Neubau eines Kreisverwaltungsgebäudes auf den Grundstücken mit den Flurnummer 202 und 219/5 in Bad Reichenhall. Für die derzeit genutzten Grundstücke des Landratsamts Berchtesgadener Land (Flurnummern 202/1 und 200/2) ist eine Umwandlung der baulichen Nutzung in ein Wohngebiet angedacht. Als Grundlage für einen städtebaulichen Wettbewerb wurden die Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen in einem früheren Bericht der ACCON GmbH [12] auf das Plangebiet berechnet und nach DIN [10] beurteilt. In einem zweiten Schritt wurden die Einsendungen zum städtebaulichen Wettbewerb in einer Stellungnahme [13] durch die ACCON GmbH schalltechnisch beurteilt und bewertet. Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs steht mittlerweile fest und wurde von den Büros deffner voitländer sowie Burger Landschaftsarchitekten eingesandt. Im Nachgang an den städtebaulichen Wettbewerb wurden am Siegerentwurf Anpassungen vorgenommen. Vor dem Einstieg in das Baubebauungsplanverfahren soll der angepasste städtebauliche Entwurf [11] nun schalltechnisch untersucht und beurteilt werden, so dass mögliche schalltechnische Konflikte identifiziert und behoben werden können. Weiterhin findet eine Prüfung der Datengrundlage statt. Hierzu werden im Folgenden die Schallimmissionen des Straßenverkehrs auf der Bundesstraße B20 untersucht. 2 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich in einem Tal im Nordwesten von Bad Reichenhall zwischen Froschhamer Weg und Salzburger Straße (B20/21). Das Gelände ist nach Nordwesten und Südosten stark ansteigend (außerhalb Plangebiet). Die Lage des Plangebiets ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Luftbild des Planungsgebiets (Quelle: Landratsamt Berchtesgadener Land) 8189_09_B_

6 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN "Schallschutz im Städtebau" Die Belange des Lärmschutzes in der Bauleitplanung und im Städtebau sind in der DIN [8] geregelt. Im Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 [10] wird zu den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung ausgeführt: "1.1 Orientierungswerte Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen: a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 50 db nachts 40 db bzw. 35 db. b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags55 db nachts 45 db bzw. 40 db. c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 db nachts 45 db bzw. 40 db. e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (Ml) tags 60 db nachts 50 db bzw. 45 db. f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db nachts 55 db bzw. 50 db. g) Bei sonstigen Sondergebieten soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart [...] tags 45 db bis 65 db nachts 35 db bis 65 db. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der bebaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden." 8189_09_B_

7 Für die Anwendung der Orientierungswerte wird u.a. folgender Hinweis gegeben: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." 3.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Belange des Lärmschutzes bei Verkehrswegen sind in der 16. BImSchV [3] geregelt. Sie gilt für den Neubau bzw. der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen. Die 16. BImSchV definiert in 2 folgende Immissionsgrenzwerte. "(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung [von Verkehrswegen, Anm. d. Verf.] sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 db(a) tags bzw. 47 db(a) nachts 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 db(a) tags bzw. 49 db(a) nachts 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 db(a) tags bzw. 54 db(a) nachts 4. in Gewerbegebieten 69 db(a) tags bzw. 59 db(a) nachts (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen." Im Rahmen der Bauleitplanung gibt die 16. BImSchV bzw. die in 2 definierten Immissionsgrenzwerte eine Zumutbarkeitsschwelle vor, die im Rahmen einer sachgerechten Abwägung herangezogen werden kann. 3.3 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm Die Belange des Lärmschutzes bei Gewerbe- und Anlagengeräuschen sind in der TA Lärm [2] geregelt. Sie "dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen". Zur Beurteilung der Schallimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung ist die DIN [8] maßgebend. In Kapitel 7.5 verweist die DIN jedoch auf die TA Lärm zur Ermittlung von Beurteilungspegeln im Bereich gewerblicher Anlagen. Weiterhin sind die Orientierungswerte der DIN [10] identisch mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Im Zuge der Bauleitplanung wird daher für die Ermittlung und Beurteilung gewerblicher Schallimmissionen üblicherweise die TA Lärm herangezogen. 8189_09_B_

8 Die TA Lärm definiert in Nummer 6.1 folgende Immissionsrichtwerte. "Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in urbanen Gebieten tags 63 db(a) nachts 45 db(a) d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) f) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten." Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags bis Uhr nachts bis Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die sog. lauteste Nachtstunde, also die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z.b bis Uhr). 3.4 DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Entsprechend den Bayrischen Baubestimmungen aus dem Jahr 2018 [16], ist für die Ermittlung des erforderlichen Schallschutzes schutzbedürftiger Räume, die DIN 4109 in der Fassung aus dem Jahr 2016 [5] [6] heranzuziehen. Dort werden die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile schutzbedürftiger Räume eines Gebäudes aufgestellt. Das erforderliche Schalldämmmaß für die Gebäudehülle ergibt sich zum einen aus der Höhe des Lärmpegels an der entsprechenden Fassade und zum anderen aus der Art der Nutzung im betroffenen Raum. In Tabelle 1 sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN , Tabelle 7 [5], dargestellt. Die genannten Schalldämmmaße können als Anhaltswert betrachtet werden. Bei der späteren Planung müssen diese Werte noch gemäß DIN [6] korrigiert werden, um u. a. den Einfluss der Raumgröße im Verhältnis zur Fläche der Außenbauteile zu berücksichtigen. 8189_09_B_

9 Tabelle 1: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in db Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R'w,res des Außenbauteils in db Büroräume a ) und ähnliches I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 b ) VII > 80 b ) b ) 50 a ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. b ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 3.5 Schutzwürdigkeit des Plangebiets Die Schutzbedürftigkeit des Planungsgebiets richtet sich nach den zukünftigen Ausweisungen im Bebauungsplan. Eine Entwurfsfassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Im Folgenden werden für den westlichen Bereich die Orientierungswerte [10] eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) herangezogen sowie für den östlichen Bereich (künftiges LRA) die Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI). 4 Emissionsansätze 4.1 Straßenverkehr Grundlage für die Untersuchung bilden die Verkehrszahlen der Zählstelle aus dem Jahr 2010 [15]. Demnach liegt der DTV auf der Bundesstraße B20 bei Kfz pro Tag, bei einem SV-Anteil von 5,2%. Für eine weitsichtige, schalltechnische Untersuchung werden die Verkehrszahlen auf das Prognose Jahr 2035 hochgerechnet. Hierbei wird eine jährliche Zunahme des Verkehrs von 0,5 %, bei gleichbleibendem SV-Anteil angesetzt. Die Berechnung der Emissionen erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 [4]. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Besondere lärmarme Fahrbahnbeläge sind nicht vorhanden (D StrO = 0 db). Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90, Kap [4] ermittelt und treten im Untersuchungsraum nicht auf. 8189_09_B_

10 Die Emissionsparameter und die Emissionspegel sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Tabelle 2: Verkehrszahlen auf der Bundesstraße B21 Straßenabschnitt DTV 2010 [Kfz/d] DTV 2035 [Kfz/d] SV-Anteil [%] v max [km/h] L me, Tag [db(a)] L me, Nacht [db(a)] B20 Salzburger Str , ,5 65,1 Lm,E: Emissionspegel in db(a) SV-Anteil:Schwerverkehrs-Anteil in % vmax: zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h 4.2 Gewerbliche Anlagen Die Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen werden hauptsächlich durch die bestehenden bzw. potenziell möglichen Betriebe im Bebauungsplangebiet Salzburger Straße [17] bestimmt. Im zugehörigen Bebauungsplan [17] werden einzuhaltende Emissionskontingente LEK für die einzelnen Teilflächen des Bebauungsplans festgesetzt. Die Geräuschimmissionen im Planungsgebiet sind durch die Kontingentierung des Bebauungsplanes [17] bestimmt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen eines früheren Berichts der ACCON GmbH [12] können die Schallimmissionen ausgehend von gewerblichen Anlagen vernachlässigt werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die gewerblichen Schallimmissionen deshalb nicht berücksichtigt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind die Emissionen des benachbarten Gewerbegebiets jedoch zu untersuchen. 5 Berechnung und Beurteilung 5.1 Rechenmodell Die Berechnung der Geräuschbelastung durch die Bundesstraße B20 erfolgt gemäß den RLS- 90 [4]. Bestehende Gebäude (außerhalb des Plangebiets) und im Plangebiet zukünftig mögliche Gebäude werden mit ihren abschirmenden und reflektierenden Eigenschaften im Rechenmodell berücksichtigt. Die Lage der Gebäude ergibt sich dem städtebaulichen Entwurf [11] der Büros deffner voitländer sowie Burger Landschaftsarchitekten (Anlage 1). Ein Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Das Untersuchungsgebiet liegt im Bad Reichenhaller Becken, südöstlich der Saalach auf ca. 468,00 m über Normalnull. Das DGM des Planungsgebiets wurde entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfes [11] der Büros deffner voitländer sowie Burger Landschaftsarchitekten angepasst. Maßgebende Emissionsquelle ist die Bundesstraße B20 Salzburger Straße, welche leicht unterhalb des Planungsgebiets auf einer Höhe von ca. 467 m über Normalnull liegt. Die Ausbreitungsberechnung erfolgt mit dem EDV-Programm SoundPlan [14]. Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden 14 Immissionsorte (IO) an den nördlichen Fassaden des städtebaulichen Entwurfs gesetzt, die Lage der IO ist in Abbildung 2 dargestellt. 8189_09_B_

11 Abbildung 2: Lage der untersuchten Immissionsorte an den nördlichen Fassaden des städtebaulichen Entwurfs Zur Darstellung der Geräuschsituation auf den Freiflächen werden Schallimmissionspläne für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht erstellt (Anlage 5). Diese stellen den Beurteilungspegel in einer Höhe von 5 Metern über dem Gelände dar. 5.2 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung In Tabelle 3 sind die Beurteilungspegel aufgrund des Straßenverkehrs für das jeweils lauteste Stockwerk eines IO dargestellt. Tabelle 3: Beurteilungspegel an den untersuchten Immissionsorten für das jeweils lauteste Stockwerk Bez. IO Orientierungswert Beurteilungspegel Differenz Gebietsausweisung Stock Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht werk [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IO 1 WA 3. OG IO 2 WA 3. OG IO 3 WA 3. OG IO 4 WA 3. OG IO 5 WA 3. OG IO 6 WA 3. OG IO 7 WA 3. OG IO 8 WA 3. OG IO 9 WA 3. OG IO 10 WA 3. OG IO 11 MI 3. OG IO 12 MI 3. OG IO 13 MI 3. OG IO 14 MI 3. OG _09_B_

12 An den nördlichen Fassaden ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 70 db(a) tags sowie 63 db(a) nachts (IO 2). An allen untersuchten IO, außer an IO 14, treten Überschreitungen der Orientierungswerte entsprechend DIN [8] auf. An den Immissionsorten IO 2 und IO 3 wird die absolute Schwelle der Zumutbarkeit (tags 70 db(a) bzw. nachts 60 db(a)) überschritten. Die Schallimmissionspläne für den Tag bzw. Nachtzeitraums in Anlage 5 zeigen, dass die riegelartige nach Süden offene Wohnbebauung zu einer starken Abnahme der Geräuschbelastung im südlichen Teil des Geltungsbereichs führt. Die Orientierungswerte der DIN [8] für ein MI bzw. ein WA werden südlich der Riegelbebauung zu weiten Teilen eingehalten. Maßnahmen zum Schallschutz sind notwendig. 5.3 Schallschutz nach DIN 4109 Für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN [5] werden die Schallimmissionspläne (Anlage 5, Karten 1 und 2) herangezogen. Da im vorliegenden Fall der Unterschied der Beurteilungspegel von Tag und Nacht weniger als 10 db(a) beträgt, wird der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN [6] aus dem Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht mit einem Zuschlag von 10 db(a) und Addition von 3 db(a) gebildet. Die Lärmpegelbereiche in einer Höhe von 5 Metern über dem Gelände sind in Karte 3 der Anlage 5 sowie in Abbildung 3 dargestellt. An den nördlichen Fassaden der Riegelbebauung werden die Lärmpegelbereiche III bis VI erreicht. Südlich der Riegelbebauung wird maximal der Lärmpegelbereich IV erreicht. Aus dem Lärmpegelbereich lässt sich das erforderliche resultierende Schalldämmmaß erf. R' w,res der Außenbauteile jedes Raums (Fenster, Wand, ggf. Brüstung, Rollladenkasten, Dach, Türen usw.) nach DIN [5] ableiten (siehe Tabelle 1). Abbildung 3: Lärmpegelbereiche nach DIN [5] in einer Höhe von 5 Metern über dem Gelände 8189_09_B_

13 6 Vorschläge für das weitere Vorgehen Die Grundlage für die vorliegende schalltechnische Untersuchung bildet eine Verkehrszählung aus dem Jahr Bei einer Hochrechnung auf das Prognosejahr 2035 ergibt sich ein DTV von Kfz pro Tag bei einem SV-Anteil von 5,2 %. Dieser Wert erscheint sehr hoch, es wird empfohlen vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens eine mehrwöchige Verkehrszählung (2 bis 3 Wochen) auf der Bundesstraße B20 durchzuführen, so dass ein aktueller, belastbarer DTV-Wert ermittelt wird. Bis zur Ermittlung belastbarer Verkehrszahlen für die Bundesstraße B20, dienen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse als Einstufung der Geräuschsituation im Planungsgebiet. Die Schallimmissionen der südlich der Bundesstraße B20 verlaufenden Schienenstrecke (Berchtesgaden Bad Reichenhall Freilassing) wurden im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs noch nicht berücksichtigt, da die Bundesstraße B20 die dominierende Emissionsquelle im Planungsgebiet darstellt. Für das Bebauungsplanverfahren wird jedoch empfohlen die Schienenstrecke ebenfalls mit in die Untersuchung aufzunehmen. Die Ermittlung des erforderlichen Schallschutzes schutzbedürftiger Räume im Plangebiet erfolgte in der vorliegenden Untersuchungen entsprechend den Vorgaben der BayTB [16] gemäß der DIN 4109 aus dem Jahr 2016 [5][6]. Die DIN 4109 aus dem Jahr 2016 wurde vom Normengeber zurückgezogen und durch die DIN 4109 [19] [20] aus dem Jahr 2018 ersetzt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird empfohlen den erforderlichen Schallschutz schutzbedürftiger Räume entsprechend beider Normen zu ermitteln. Im Zuge der Baugenehmigung kann frühzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt werden entsprechend welcher Norm der Schallschutz ausgelegt werden soll. Schallemissionen ausgehend von den künftig geschaffenen Parkierungsflächen des LRA sowie Parkierungsflächen bzw. Tiefgaragen Ein- und Ausfahren der geplanten Wohnanlagen sind im Zuge des Bebauungsplanverfahren entsprechend der Parkplatzlärmstudie [18] des LfU zu ermitteln und gemäß der TA Lärm [2] zu beurteilen. Hierzu sollte zuvor abgestimmt werden ob, das vorliegende Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2010 [21] eine Aktualisierung erfordert. Augsburg, den B.Sc. Sebastian Hagenah ACCON GmbH 8189_09_B_

14 Grundlagenverzeichnis [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5) [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist [4] "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90", Bundesministerium für Verkehr, Ausgabe 1990, berichtigter Nachdruck 1992 (VkBl S. 208) [5] DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen", Juli 2016 [6] DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", Juli 2016 [7] DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999 [8] DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 [9] DIN Teil 2 "Schallschutz im Städtebau - Lärmkarten", September 1991 [10] Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren - schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 [11] Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Büros Burger Landschaftsarchitekten und deffner voitländer, Stand [12] Schalltechnische Untersuchung bzgl. Neubau Landratsamt Flurstücke 202/1, 200/2, 203 und 202Teil 1: Immissionsberechnung als Grundlage für einen städtebaulichen Wettbewerb, ACCON Bericht Nr. ACB /03, ACCON GmbH, Greifenberg, [13] Schalltechnische Stellungnahme zu den Einrichtungen im städtebaulichen Ideenwettbewerb, Stellungnahme Nr. 8189/08/St, ACCON GmbH, Greifenberg, [14] SoundPlan, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version 8.1, SoundPlan GmbH, Backnang [15] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Bayerisches Straßeninformationssystem BAYSIS, [Online]. Available: [16] Bayrische Technische Baubestimmungen (BayTB), Ausgabe Oktober _09_B_

15 [17] Architekturbüro Andreas Paulweber, 012 / B / 2 Bebauungsplan "Salzburger Straße", Stadt Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land, [18] "Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen", 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August 2007 [19] DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen", Januar 2018 [20] DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", Januar 2018 [21] Bebauungsplan Salzburger Straße 70 verkehrliche Beurteilung, Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, _09_B_

16 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Lageplan städtebaulicher Entwurf Rechenlaufinformationen Berechnungsergebnisse Schallquellen Straßenverkehr Karten Karte 1 Schallimmissionsplan Tag Karte 2 Schallimmissionsplan Nacht Karte 3 Lärmpegelbereiche nach DIN _09_B_

17 Anlage 1 Städtebaulicher Entwurf (Stand ) Anlage 1.1 Übersichtslageplan 8189_09_B_

18 Anlage 1.2 Höhenschema 8189_09_B_

19 Schalltechnsichen Untersuchung Neubau LRA Bad Reichenhall Informationen zum Rechenlauf Anlage 2 Projektbeschreibung Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung LRA Bad Reichenhall Projekt Nr.: 8189 Projektbearbeiter: SeHa Auftraggeber: Berchtesgadener Land LRA Beschreibung: Detailierte Untershcung des Siegerentwurfs Rechenlaufbeschreibung Rechenart: Einzelpunkt Schall Titel: Beurteilungpegel Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 4 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: :12:37 Berechnungsende: :12:41 Rechenzeit: 00:01:000 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 14 Anzahl berechneter Punkte: 14 Kernel Version: SoundPLAN 8.1 ( ) - 32 bit Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: db(a) Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 db Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m Ja Richtlinien: Straße: RLS-90 streng Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-90 Reflexionsordnung begrenzt auf : 1 Seitenbeugung: ausgeschaltet Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt DIN 18005: Verkehr Geometriedaten ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 1 SoundPLAN 8.1

20 Schalltechnsichen Untersuchung Neubau LRA Bad Reichenhall Informationen zum Rechenlauf Anlage 2 Situation1.sit :12:00 - enthält: Gebäude.geo :59:30 Gebietsausweisung.geo :05:36 Immissionsorte.geo :12:00 Planungsgebiet.geo :45:10 Städtebaulicher Entwurf Gebäude.geo :05:38 Städtebaulicher Entwurf.geo :40:32 Straße.geo :44:06 RDGM0002.dgm :14:36 ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 2 SoundPLAN 8.1

21 Schalltechnische Untersuchung Neubau LRA Bad Reichenhall Beurteilungspegel Straßenverkehr Anlage 4 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung OW,T db(a) Orientierungswert Tag OW,N db(a) Orientierungswert Nacht LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff db Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff db Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 1 SoundPLAN 8.1

22 Schalltechnische Untersuchung Neubau LRA Bad Reichenhall Beurteilungspegel Straßenverkehr Anlage 4 Immissionsort Nutzung SW HR OW,T OW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) IO 1 WA EG SW ,2 55,8 8,2 10,8 1.OG ,6 57,2 9,6 12,2 2.OG ,2 57,9 10,2 12,9 3.OG ,5 58,1 10,5 13,1 IO 2 WA EG NW ,7 60,4 12,7 15,4 1.OG ,2 61,8 14,2 16,8 2.OG ,5 62,1 14,5 17,1 3.OG ,5 62,1 14,5 17,1 IO 3 WA EG NW ,9 59,5 11,9 14,5 1.OG ,5 61,1 13,5 16,1 2.OG ,9 61,5 13,9 16,5 3.OG ,9 61,6 13,9 16,6 IO 4 WA EG NO ,5 54,1 6,5 9,1 1.OG ,6 55,2 7,6 10,2 2.OG ,6 56,2 8,6 11,2 3.OG ,0 56,6 9,0 11,6 IO 5 WA EG W ,3 54,0 6,3 9,0 1.OG ,6 55,3 7,6 10,3 2.OG ,9 56,6 8,9 11,6 3.OG ,3 57,0 9,3 12,0 IO 6 WA EG N ,4 56,1 8,4 11,1 1.OG ,4 57,0 9,4 12,0 2.OG ,3 58,0 10,3 13,0 3.OG ,0 58,7 11,0 13,7 IO 7 WA EG N ,5 54,1 6,5 9,1 1.OG ,2 54,8 7,2 9,8 2.OG ,8 55,5 7,8 10,5 3.OG ,5 56,1 8,5 11,1 IO 8 WA EG O ,6 47, ,2 1.OG ,0 47, ,7 2.OG ,5 48,1 0,5 3,1 3.OG ,9 48,6 0,9 3,6 IO 9 WA EG N ,3 48,9 1,3 3,9 1.OG ,7 49,3 1,7 4,3 2.OG ,2 49,9 2,2 4,9 3.OG ,9 50,5 2,9 5,5 IO 10 WA EG N ,9 49,5 1,9 4,5 1.OG ,3 49,9 2,3 4,9 2.OG ,8 50,4 2,8 5,4 3.OG ,4 51,0 3,4 6,0 IO 11 MI EG SW ,8 51, ,4 1.OG ,3 51, ,9 db db ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 2 SoundPLAN 8.1

23 Schalltechnische Untersuchung Neubau LRA Bad Reichenhall Beurteilungspegel Straßenverkehr Anlage 4 Immissionsort Nutzung SW HR OW,T OW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) 2.OG ,7 52, ,4 3.OG ,2 52,8 0,2 2,8 IO 12 MI EG NW ,6 53,2 0,6 3,2 1.OG ,1 53,8 1,1 3,8 2.OG ,7 54,3 1,7 4,3 3.OG ,2 54,9 2,2 4,9 IO 13 MI EG NW ,3 52,9 0,3 2,9 1.OG ,9 53,5 0,9 3,5 2.OG ,4 54,1 1,4 4,1 3.OG ,0 54,6 2,0 4,6 IO 14 MI EG NO ,7 47, OG ,5 48, OG ,1 48, OG ,7 49, db db ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 3 SoundPLAN 8.1

24 Schalltechnische Untersuchung - Neubau LRA Bad Reichenhall Emissionsquellen - Straßenverkehr Anlage 5 Straße KM km DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) B20 0, ,0600 0, ,2 5,2 0,00 0,00-3,67-3,67-0,8 0,0 0,0 72,5 65,1 ACCON GmbH, Provinostr. 52, Ausgburg 1 SoundPLAN 8.1

25 Auftraggeber: Landratsamt Berchtesgadner Land Berchtesgadener Land LRA Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum städtebaulichen und landschaftplanerischen Wettbewerb "Bad Reichenhall - LRA" Projekt-Nr Karte Schallimmissionskarte Straßenverkehr - Tag Berechnung in 5 m über Grund Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 8.1, Update Pegelwerte LrT in db(a) < >= 75 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Schallschutzwand Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m ACCON GmbH Provinostraße Augsburg

26 Auftraggeber: Landratsamt Berchtesgadner Land Berchtesgadener Land LRA Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum städtebaulichen und landschaftplanerischen Wettbewerb "Bad Reichenhall - LRA" Projekt-Nr Karte Schallimmissionskarte Straßenverkehr - Nacht Berechnung in 5 m über Grund Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 8.1, Update Pegelwerte LrN in db(a) < >= 75 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Schallschutzwand Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m ACCON GmbH Provinostraße Augsburg

27 Auftraggeber: Landratsamt Berchtesgadner Land Berchtesgadener Land LRA Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum städtebaulichen und landschaftplanerischen Wettbewerb "Bad Reichenhall - LRA" Projekt-Nr Karte Lärmpegelbereiche nach : für den Straßenverkehr Berechnung in 5 Meter über Grund Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 8.1, Update Lärmpegelbereiche LPB I LPB I II LPB II III LPB III IV LPB IV V LPB V VI LPB VI VII LPB VII Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Schallschutzwand Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m ACCON GmbH Provinostraße Augsburg

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