ca. 2,2 km Luftlinie nord-westlich von den Radarkugeln am Kolomansberg entfernt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ca. 2,2 km Luftlinie nord-westlich von den Radarkugeln am Kolomansberg entfernt."

Transkript

1 Salzburg Netz GmbH Salzburg Netz GmbH Postfach 170 A 5021 Salzburg Kolowind Erneuerbare Energie GmbH Marktplatz Thalgau peter.stiegler@kolowind.at Bayerhamerstraße Salzburg Zeichen Grg Mitarbeiter Ing. David Grubinger Telefon +43/662/ Fax-Durchwahl David.grubinger@salzburgnetz.at Seite 1/5 Einspeisebestätigung Windkraftanlagen Lehmberg, Nähe Kolomanstraße 59, 5303 Thalgau Salzburg, am Sehr geehrte Damen und Herren, Diese Einspeisebestätigung ersetzt die Bestätigung vom Die Salzburg Netz GmbH bestätigt hiermit die Anschlussmöglichkeit für folgende Einspeiseanlage unter nachstehenden Bedingungen: Windkraftanlage am Lehmberg, ca. 2,2 km Luftlinie nord-westlich von den Radarkugeln am Kolomansberg entfernt. Engpassleistung: 2000 kw Am Grundstück 1863/1, KG Technisch geeigneter Anschlusspunkt: 30-kV-Kabel Thalgauberg Rauchenschwandt Thalgauberg Kolomansberg, welches durch die Grundstücke 1728/1 und 2498/3 verläuft. Energieableitung im Netz: Über eine neu zu verlegendes 30-kV-Kabel mit ca.4500 m Länge von den Windkraftanlagen zum technisch geeigneten Anschlusspunkt (TGA). Beim TGA ist eine Schaltstation zu errichten. Die 30-kV-Messung ist beim TGA oder bei der Windkraftanlage zu installieren. Energieableitung von der Erzeugungsanlage zum technisch geeigneten Anschlusspunkt: Vom Generator über einen Trafo, ein 30-kV-Messfeld (Zählung), ein Trafofeld, ein Kabelfeld und ca m 30-kV-Kabel (nach Salzburg AG Standard) in die neu zu errichtende Schaltstation am beim technisch geeigneten Anschlusspunkt. Die Zählung erfolgt in der Netzebene 5 (30 kv). Zählpunkt: AT Einspeisung aus (Generator): einem doppelt gespeisten Asynchrongeneratoren mit 2000 kw Nennleistung Salzburg Netz GmbH Ein Unternehmen der Salzburg AG Firmensitz: Bayerhamerstraße Salzburg Österreich Tel. +43/662/ office@salzburgnetz.at DVR: UID: ATU Offenlegung nach 14 UGB: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Salzburg Landesgericht Salzburg Firmenbuch: FN g Bankverbindung: Raiffeisenverband Salzburg Konto-Nr BLZ IBAN: AT BIC: RVSAAT2S

2 Erforderliche Maßnahmen und Bedingungen für den Netzanschluss: Am Technisch geeigneten Anschlusspunkt ist eine Schaltstation mit einer 30-kV-Schaltanlage bestehend aus ein bis zwei Kabelschaltfeldern (Lasttrennschalter) für die Netzschleife, einem Übergabeschaltfeld (Lasttrennschalter mit Erder) zu installieren. Von der Schaltstation wird ein ca. 4,5 km langes 30-kV-Kabel zur Windkraftanlage verlegt. Die verlegten 30-kV-Kabel müssen dem Standard der Salzburg Netz GmbH entsprechen (längswasserdicht mit besonders verstärktem PE-Mantel). In der Windkraftanlage oder in der Schaltstation ist eine 30-kV-Übergabezählung zu installieren. Die Generatorregelung muss über eine automatische spannungsabhängige Blindleistungsregelung verfügen (siehe Vorgabe Leistungsfaktor unten). Die Einschaltstromspitze im 30-kV-Netz darf beim Zuschalten der Windkraftanlagen maximal 50 A betragen. Es ist sicherzustellen, dass die beiden Anlagen nicht gleichzeitig zuschalten. Der Salzburg Netz GmbH muss die Möglichkeit geschaffen werden über eine Fernwirkanlage die 30-kV-Betriebspannung zu überwachen und gegebenenfalls die Generatorregelung beeinflussen zu können (Wirkleistungsreduktion und Blindleistungsregelung, Übertragung von P+Q). Für diesen Zweck muss eine Datenleitungsanbindung zu den Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden (64 kbit). Der cos Phi der eingespeisten Energie muss im Rahmen 0,95 Blindstromlieferung und 0,95 Blindstrombezug aus dem Netz (an der Übergabestelle) auf Anfrage des Netzbetreibers möglich sein. Das betreffende 30-kV-Netz wird gelöscht betrieben. Die Kosten für die Erdschlusslöschung der neu verlegten 30-kV-Kabel werden verursachergemäß an Sie weiterverrechnet. Die Zählung der eingespeisten Energie erfolgt in der Übergabestation in der Netzebene 5. Einbau von 30-kV-Überspannungsableitern beim 30-kV-Kabelendverschluss der Windkraftanlage. Zählung (Messung) in der Netzebene 5. Es erfolgt keine Verrechnung oder Vergütung von Blindenergie, auch wenn sich diese außerhalb der üblichen Grenzen (cos Phi 0,9) befindet. Der Verlauf der drei Phasenspannungen Ihres Anschlusses ist an der Übergabestelle nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bei voller Einspeisung aufzuzeichnen. Diese Dokumentation des Spannungsverlaufes ist spätestens 2 Monate nach Inbetriebnahme in elektronischer Form an einspeiser@salzburgnetz.at zu senden. Vereinbarte Versorgungsspannung: Uc = 29,8 kv. Betriebsspannungsgrenzen gelten gemäß EN (Un+10%/Un-10%) Vorgabe Leistungsfaktor/Arbeitsfaktor für die Einspeisung: Spannungsabhängige Blindleistungsregelung: >30,8 kv: maximaler Blindleistungsbezug 29,8-30,8: Blindleistungsbezug linear steigend von 0 bis 1000 kvar (cos Phi 0,95) 29,8 29,5 kv: cos Phi ~= 0,999 am Generator ( geringe Lieferung von Blindleistung ins Netz). 29,5-28,5 kv: Blindleistungslieferung linear steigend von 0 bis 1000 kvar (cos Phi 0,95). <28,5 kv: maximale Blindleistungslieferung Die Blindleistungsregelung und die zugehörigen Spannungsgrenzen müssen innerhalb des Bereiches cos Phi 0,95 (Blindstrombezug aus dem Netz) und cos Phi 0,95 (Blindstromlieferung ins Netz) jederzeit auf Anfrage des Netzbetreibers änderbar sein.

3 Abbildung 1 bei 50,2 Hz f Netz 51, 5 Hz ΔP Leistungsreduktion [%]; PM momentane Wirkleistung bei Erreichen von 50,25 Hz (verfügbare Wirkleistung) f Netz Netzfrequenz Die Wirkleistung darf erst nach Rückkehr der Frequenz auf einen Wert von f 50,055 Hz wieder solange gesteigert werden, bis die Frequenz maximal 50,2 Hz erreicht. Der Unempfindlichkeitsbereich muss kleiner 10 mhz sein. Spannungsabhängige Wirkleistungsregelung: ab 30,9 kv (an der Übergabestelle) ): Wirkleistungsreduktion, sodass die Betriebsspannung am Verknüpfungspunkt zuverlässig unterhalb von 31 kv gehalten werdenn kann. bei Sonderschaltzuständen im Netz wird, wenn möglich, auf eine Abschaltung Ihrer Einspei- seanlage verzichtet. Dabei kann zusätzlich einee massive spannungsabhängige Reduktion der Wirkleistungseinspeisung (auf bis zu 10% der Nennleistung) erforderlich werden. Die angegebenen Spannungsgrenzen müssen jederzeit auf Anfrage des Netzbetreibers änderbarr sein. Frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung Die Erzeugungsanlage muss entsprechend TOR (Teil D - Hauptabschnitt D4) im Frequenzbereich zwi- schen 50,2 und 51, 5 Hz die zum Zeitpunktt der Überschreitung von 50,2 Hz erzeugte Wirkleistung (PM) mit einem Gradienten von 40 % von PM je Hz absenken. Daraus folgt, dass sich die Erzeugungseinheit im Frequenzbereich zwischen 50,2 und 51,5 Hz hinsicht- lich ihrer Wirkleistungs-Einspeisung permanent auf einer Frequenz-Kennlinie gemäß Formel in Abbil- dung 1 auf und ab bewegt. Betriebsbedingte Wirkleistungsreduktion wegen Netzengpässen: Gemäß 23 Abs. 2 Z 5 des ElWOGG 2010 haben die Erzeuger auf Anordnung des Regelzonen- führers, in Abstimmung mit den betroffenen Betreibern von Verteilernetzen, Leistungen (Erhö- hung oder Einschränkung der Erzeugung, Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit) zu erfür deren Be- seitigung Leistungen der Erzeuger erforderlich sind. bringen, wenn Netzengpässe im Übertragungsnetz der Regelzone auftreten und Diese Einschränkungen bei der Einspeisung durch die Anlagen des Netzkunden sind s erforder- sein. Dieser Sollwert wird in der Regel in Stufen vorgegeben. Bewährtt haben sich diesbezüglich Sollwerte von 100 % / 60 % / 30 % / 0 % der Wirkleistung (die Wirkleistung darf dabei auch geringer als der vorgegebene Sollwert sein). lich, um die Netzbetriebssicherheit des vorgelagerten Verteiler und Übertragungsnetzes und damit auch die allgemeine Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten. Die Leistungsreduktion muss bei jedem Betriebszustand und bei jedemm Betriebspunkt möglich Die Salzburg Netz GmbH ist für diee Signalgebung zur Leistungsreduktion verantwortlich. Die Reduktion der Einspeiseleistung erfolgt in Eigenverantwortung des Anlagenbetreibers und muss innerhalb einer Minute erfolgen. In folgendenn Fällen ist der Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehev ende Einschränkung der Erzeugung vorzunehmen: potenzielle Gefahr für den sicheren Systembetrieb, bei betriebsnotwendigen Arbeiten bzw. Gefahr von Überlastungen im Verteilernetz des Netzbetreibers, Strom Erdgas Fernwärmee Wasser Telekommunikation Kabel-TV Internet Telefonie

4 Gefährdung der statischen oder der dynamischen Netzstabilität, systemgefährdender Frequenzanstieg, Instandsetzungen bzw. Durchführung von Baumaßnahmen im Verteilernetz. Eine Signalgebung zur Leistungsreduktion ist in der Salzburg Netz GmbH noch nicht aktiv. Die Funktionalität muss nachträglich ohne Kostenbeteiligung des Netzbetreibers umsetzbar sein. Dies betrifft jenen Anteil der erzeugten Energie, der ins Netz zurückgespeist wird. Dynamische Netzstützung: Zur Vermeidung von Netzzusammenbrüchen ist es erforderlich, dass sich Erzeugungsanlagen bei netzbedingten Spannungseinbrüchen an der dynamischen Netzstützung beteiligen und sich nicht schnellstmöglich vom Netz trennen. Unter dynamischer Netzstützung ist eine temporär erhöhte Einspeisung an Blindleistung zur Spannungshaltung bei Spannungseinbrüchen im Hoch- und Höchstspannungsnetz zu verstehen, um eine ungewollte Abschaltung großer Einspeiseleistungen und damit Netzzusammenbrüche zu verhindern. Auf Grund der stark steigenden Anzahl von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz wird die Einbeziehung dieser Anlagen zur dynamischen Netzstützung immer bedeutsamer. Erzeugungsanlagen müssen technisch in der Lage sein: sich bei Fehlern im Netz nicht vom Netz zu trennen, während eines Netzfehlers die Netzspannung durch erhöhte Blindleistungseinspeisung in das Netz zu stützen, nach Fehlerklärung dem Mittelspannungsnetz nicht mehr induktive Blindleistung zu entnehmen als vor dem Fehler. Die obigen Anforderungen für alle Kurzschlussarten (2- und 3-polig) zu gewährleisten. Für die dynamische Netzstützung sind folgende Anforderungen einzuhalten: Bei Spannungseinbrüchen auf bis zu 30 % der vereinbarten Versorgungsspannung UC am Netzverknüpfungspunkt muss die Erzeugungsanlage mindestens 700 ms am Verteilernetz bleiben. Bei Spannungseinbrüchen auf Werte von weniger als 30 % UC mit einer Dauer von 150 ms muss die Erzeugungsanlage am Verteilernetz bleiben. Die Dynamische Netzstützung ist derzeit noch nicht aktiv zu setzen. Die Funktionalität muss nachträglich ohne Kostenbeteiligung des Netzbetreibers umsetzbar sein. Gültige Richtlinien: Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Salzburg Netz GmbH. Die technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungsund Verteilernetzen der Elektrizitäts-Control Kommission : Die TOR Teil D2 Richtlinie für die Beurteilung von Netzrückwirkungen. Die TOR Teil D3 Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die TOR Teil D4 Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit Verteilnetzen Die Richtlinien für den Anschluss von Blindleistungs- Kompensationsanlagen im Niederspannungsnetz der Salzburg Netz GmbH. Die Richtlinien für den Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen mit dem Netz der Salzburg Netz GmbH.

5 Netzzugangsvertrag: Ein Netzzugangsvertrag ist unabhängig von dieser Einspeisebestätigung zu erstellen. Gültigkeit: Diese Einspeisebestätigung ist 12 Wochen lang ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes ersuchen wir um Übermittlung von behördliche Unterlagen die den Bau- bzw. Genehmigungsprozess der Einspeiseanlage dokumentieren (z.b. ein Baubescheid der die Einspeiseanlage betrifft, einer Förderungszusage, ) per an einspeiser@salzburgnetz.at. Mit entsprechender Dokumentation des Genehmigungs- bzw. Baufortschrittes ist diese Einspeisebestätigung längstens 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Freundliche Grüße Salzburg Netz GmbH Ein Unternehmen der Salzburg AG Elektrische Netze i.a. David Grubinger

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg, Hettenleidelheim, Ramsen, Obrigheim und Wattenheim) Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg,

Mehr

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Stand: ON 2/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines, Geltungsbereich... 3 2. Technische Vorgaben...

Mehr

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2 Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer

Mehr

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Technische Mindestanforderungen Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der REWAG Netz GmbH Stand: Februar 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten

Mehr

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Stand 01.01.2013 Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze 2 Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 EEG 2.1 Erläuterung

Mehr

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Installationshinweise für das Einspeisemanagement bei EEG Anlagen mit Rundsteuer-Empfänger im Netzgebiet der StWL Städtischen

Mehr

Strom.Gas.Wasse S T RO M LI E F E RU NGS YER T RAG

Strom.Gas.Wasse S T RO M LI E F E RU NGS YER T RAG t zwischen und der Strom.Gas.Wasse S T RO M L E F E RU NGS YER T RAG (Einspeisung elektrischer Energie in das Netz der GGEW) GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft Dammstraße

Mehr

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) (August 2014) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 3 2 Aufbau des Fernwirksystems 3 3 Beschreibung der Schnittstelle

Mehr

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung 1) Anlagenanschrift Gemarkung, Flur, Flurstück Projektnummer 2) Hersteller / Errichter

Mehr

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung T Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung Herausgeber: Herzo Werke GmbH Schießhausstr. 9 91074 Herzogenaurach Stand: 06/2015 Inhaltsübersicht

Mehr

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Hermine-Berghofer-Straße 31, 6130 Schwaz Telefon 05242 6970-500, Fax 05242 6970-503 info@stadtwerkeschwaz.at www.stadtwerkeschwaz.at Preise

Mehr

Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz

Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz Gilt als Datenblatt F.2 gemäß VDE AR-N 4105 in der Fassung von August 2011 Anlagenbetreiber Errichter der Anlage (Installateur)

Mehr

Die neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt.

Die neuen Regelungen des EEG 2012 sind sehr umfassend. In dieser Produktinformation wird nur der Bereich Einspeisemanagement behandelt. 1 EEG-Richtlinie 2012? Alles geregelt! Seit 2009 gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben, dass sich Photovoltaikanlagen am Einspeise - und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen

Mehr

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34

Mehr

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum elektronischen Stromzähler EDL21

Häufig gestellte Fragen zum elektronischen Stromzähler EDL21 Frage 1 Was benötige ich zur Bedienung des Zählers? 2a Welche Informationen werden bei einem Bezugszähler über die beiden Displayzeilen angezeigt? Antwort Zur Bedienung des Zählers ist lediglich eine handelsübliche

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

P = U eff I eff. I eff = = 1 kw 120 V = 1000 W

P = U eff I eff. I eff = = 1 kw 120 V = 1000 W Sie haben für diesen 50 Minuten Zeit. Die zu vergebenen Punkte sind an den Aufgaben angemerkt. Die Gesamtzahl beträgt 20 P + 1 Formpunkt. Bei einer Rechnung wird auf die korrekte Verwendung der Einheiten

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Klausur 23.02.2010, Grundlagen der Elektrotechnik I (BSc. MB, SB, VT, EUT, BVT, LUM) Seite 1 von 6. Antwort (ankreuzen) (nur eine Antwort richtig)

Klausur 23.02.2010, Grundlagen der Elektrotechnik I (BSc. MB, SB, VT, EUT, BVT, LUM) Seite 1 von 6. Antwort (ankreuzen) (nur eine Antwort richtig) Klausur 23.02.2010, Grundlagen der Elektrotechnik I (BSc. MB, SB, VT, EUT, BVT, LUM) Seite 1 von 6 1 2 3 4 5 6 Summe Matr.-Nr.: Nachname: 1 (5 Punkte) Drei identische Glühlampen sind wie im Schaltbild

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Integration großer Anteile Photovoltaik in bestehende Verteilnetze

Integration großer Anteile Photovoltaik in bestehende Verteilnetze Integration großer Anteile Photovoltaik in bestehende Verteilnetze Studie für den Bundesverband Solarwirtschaft e.v. Berlin, 01.06.2012 Thomas.Stetz@iwes.fraunhofer.de Martin.Braun@iwes.fraunhofer.de Philipp.Strauss@iwes.fraunhofer.de

Mehr

Messwesen bei EEG-Anlagen

Messwesen bei EEG-Anlagen Messwesen bei EEG-Anlagen Wesentliche Problemstellungen aus Sicht des SFV Dipl.-Ing. Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. (SFV) - Bundesgeschäftsstelle - Zählerplatz? Zähler von wem?

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Installationsanforderungen für EEG-Anlagen mit Funkrundsteuerempfänger oder

Mehr

Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung

Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung Nachrüstung von PV-Anlagen mit Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung für SUNNY BOY, SUNNY MINI CENTRAL, SUNNY TRIPOWER Inhalt Nach 66 des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) müssen Bestandsanlagen mit

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen Grontmij GmbH Postfach 34 70 17 28339 Bremen Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen T +49 421 2032-6 F +49 421 2032-747 E info@grontmij.de W www.grontmij.de DELFI Benutzeranleitung Dateiversand für unsere

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG

BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG 1 ANWENDUNG Tarif für Wärmepumpen mit einer installierten Leistung über 30 kw oder einem Verbrauch grösser 60'000 kwh/a mit

Mehr

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter

Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter Januar 2013 Siemens AG Sektor Industry, I IA CE Anwendung der deutschen SysStabV auf SIEMENS PV-Wechselrichter Übersicht Technische Maßnahmen

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Pflegebörse am 25.06.2014 in der Agentur für Arbeit Göttingen 09.00 14.00 Uhr

Pflegebörse am 25.06.2014 in der Agentur für Arbeit Göttingen 09.00 14.00 Uhr ,, Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: BCA (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Frau Wädow Durchwahl: 0551 520 223 Telefax: 0551 520 450 E-Mail: Goettingen.BCA@arbeitsagentur.de Datum: 10. März

Mehr

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB Technische Einrichtungen nach 9, 36 EEG Pflichten, Rechte & Sanktionen: Was ist erforderlich? Welche Pflichten haben die Beteiligten und welche Rechtsfolgen gibt es? 23. Fachgespräch der Clearingstelle

Mehr

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen Informationsblatt für die auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen < 30 kwp im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH Netzanschluss Berlin Puschkinallee 52 12435 Berlin info@stromnetz-berlin.de www.stomnetz-berlin.de

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,

Mehr

Damit es auch richtig funkt

Damit es auch richtig funkt Elektrozäune Damit es auch richtig funkt Wissen Sie noch, wie ein Elektrozaun funktioniert und wie wichtig eine gute Erdung und der passende Draht für die Leistung der Anlage sind? Wenn nicht, lesen Sie

Mehr

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aktuelle Hintergrundinformationen zur PV-Netzintegration

Aktuelle Hintergrundinformationen zur PV-Netzintegration Aktuelle Hintergrundinformationen zur PV-Netzintegration Stand: 12.12.2011 Zum Jahreswechsel 2011/2012 treten diverse Regelwerke in Kraft, zudem gibt es verschiedene Übergangsfristen und Nachrüstungsanforderungen,

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9)

Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9) Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9) Stand: 01.07.2012 1. Grundsätze 2 1.1. Anwendungsbereich 2 2. Umsetzung des Einspeisemanagements 2 2.1. Konzept

Mehr

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Netznutzung Strom Ansprechpartner Manfred Schaller Netznutzungsmanagement Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Hohenzollernstraße 5 Telefax (0 75 74) 406-169 72501

Mehr

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Mieterstrom Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Jetzt mit unseren Lösungen in die Energiezukunft starten! Klimaaktiv! www.mainova.de Die Energiezukunft

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Beschreibung Strom Gas Wasser

Beschreibung Strom Gas Wasser Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, Sie haben sich entschieden, in der Gemeinde Grefrath einen Neubau zu errichten oder möchten die Hausanschlüsse in einem bereits bestehenden Objekt verändern

Mehr

Legionellenuntersuchung

Legionellenuntersuchung Legionellenuntersuchung (nach TrinkwV 2001, in der Fassung vom 03. Mai 2011) Installation von Probenahmeventilen Probenahme Untersuchung auf Legionellen Abwicklung mit den Behörden Allgemeine Informationen

Mehr

CONTInuität und Leistung seit 1970

CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTI-PORTAL www.conti-online.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem CONTI-PORTAL geht ein neuer Service der CONTI Unternehmensgruppe an den Start. CONTI- Beteiligungen

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Sulgen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 30.08.2011 Gemeindeverwaltung Sulgen Elektrizitätswerk

Mehr

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Güttingen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 25. Oktober 2011 Politische Gemeinde

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt Kurz-Info Windund Solarpark Bürgerbeteiligungs-Projekt Treiben Sie die Energiewende voran und machen Sie mit! Entscheiden Sie sich jetzt und sichern sich den Frühzeichner-Bonus. Ein Erfolgsprojekt wird

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr