Dritte Woche Wintersession sessionsbericht

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1 Dritte Woche Wintersession sessionsbericht 13. Dezember 2013 Das Budget 2014 ist verabschiedet. Beide Räte haben den Voranschlag für das kommende Jahr beraten. Im Nationalrat wurden folgende Vorlagen diskutiert: das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China, das Bundesgesetz über die Weiterbildung und die Revision des Steueramtshilfegesetzes. Zur Ablehnung empfahl der Nationalrat sowohl die Volksinitiative Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative) wie auch die Volksinitiative Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!. Ebenfalls zur Ablehnung empfahl der Ständerat die Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse. Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland war unbestritten. Schliesslich fanden in beiden Räten die Schlussabstimmungen statt.

2 Sessionsbericht, 13. Dezember / Voranschlag 2014 mit Sparauftrag KAP wäre die bessere Lösung gewesen Nach einer langen Debatte, die sich über alle drei Sessionswochen hinzog, hat das Parlament das Budget für das kommende Jahr verabschiedet. Der Voranschlag 2014 sieht Ausgaben von 66,1 Milliarden und Einnahmen von 66,2 Milliarden Franken vor. Es resultiert ein Überschuss von rund 113 Millionen Franken. Gegenüber der Version des Bundesrats setzte sich im Parlament als kleinsten gemeinsamen Nenner die Version des Nationalrats durch. Dieser beantragte Kürzungen beim Sach- und Betriebsaufwand von 150 Millionen Franken. Der Ständerat hat sich gegen diese Kürzungen ausgesprochen. Weil sich die Räte nicht einigen konnten, gilt der nationalrätliche tiefere Betrag der Ausgaben als beschlossen. Potentielle Mehrbelastungen in den kommenden Jahren. Problematischer als der Voranschlag 2014 ist der Finanzplan Vor allem im Jahr 2015 werden zusätzliche Bereinigungen erforderlich sein. In den kommenden Jahren stehen ausserdem potentielle Mehrbelastungen von über 5 Milliarden Franken an. Eine vorausschauende Finanzpolitik priorisiert unverzichtbare Aufgaben und Vorlagen und schafft die Handlungsspielräume, die für deren Umsetzung nötig sind. Höchste Priorität muss dabei aus Sicht von economiesuisse die Reform der Unternehmensbesteuerung haben. Sie stellt die Grundlage dar für weitere wichtige Reformen. economiesuisse hat die Kürzungen im Voranschlag 2014 aus dieser Beurteilung heraus unterstützt. Die eindeutig bessere Lösung wäre jedoch das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm (KAP) gewesen. Dieses hätte den Bundeshaushalt sowohl kurz- als auch längerfristig bzw. strukturell entlastet. Entgegen dem Antrag des Ständerats wurde das KAP jedoch vom Nationalrat an den Bundesrat zurückgewiesen Schweizer Exportwirtschaft begrüsst Entscheid des Nationalrats zu China Der Nationalrat hat sich als Erstrat mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China beschäftigt. economiesuisse ist erfreut über das deutliche Ja der Grossen Kammer zu diesem Abkommen. Der Entscheid fiel mit 120 zu 46 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Das Abstimmungsresultat stärkt die Schweizer Aussenwirtschaft. China ist in nur wenigen Jahren zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz geworden. Nur in die EU und in die USA exportiert die Schweiz mehr Güter und Dienstleistungen. Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und China entwickeln sich rasant. In jüngster Zeit hat sich der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und China ausserordentlich rasant und dynamischer als der grosse Rest des Schweizer Aussenhandels entwickelt. China ist seit 2010 der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Der wirtschaftliche Austausch zwischen der Schweiz und China erreichte auch in den Jahren 2011 und 2012 Höchstwerte. Die Einfuhren aus China haben sich 2012 auf 10,3 Milliarden Franken erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Schweizer Exporte nach China sind im gleichen Zeitraum leicht zurückgegangen, von 8,8 Milliarden auf 7,8 Milliarden Franken. Bei den Exporten haben vor allem die pharmazeutischen Erzeugnisse (+44 Prozent), die optischen und medizinischen Instrumente (+9 Prozent) sowie die Uhrmacherwaren (+1 Prozent)

3 Sessionsbericht, 13. Dezember zugenommen, während die Maschinen abgenommen haben. Auch die Direktinvestitionsflüsse haben nach dem Einbruch vor vier Jahren 2011 wieder stark zugenommen. Der Kapitalbestand der Schweizer Investitionen in China belief sich Ende 2011 auf rund 13,13 Milliarden oder 1.3 Prozent der gesamten Direktinvestitionen im Ausland. Die Schweiz belegt damit Rang 4 unter den europäischen Direktinvestoren. Freihandelsabkommen verbessert Marktzutritt für Schweizer KMU in China. Das Freihandelsabkommen stärkt insbesondere die KMU, welche bessere Bedingungen für den Zutritt zum chinesischen Markt erhalten. Nebst den Zollreduktionen profitieren die Schweizer Unternehmen auch von erhöhter Rechtssicherheit oder einem besseren Schutz ihres Geistigen Eigentums. Die Schweiz und China setzen mit dem Freihandelsabkommen auch ein politisches Signal gegen Protektionismus und für die Liberalisierung des Marktzugangs besonders für Industriegüter. Nach dem Nationalrat muss nun auch noch der Ständerat dem Abkommen zustimmen, damit es der Bundesrat ratifizieren kann Nationalrat beschliesst schlankes Rahmengesetz zur Weiterbildung Der Nationalrat hat sich als Erstrat mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung auseinandergesetzt und die Vorlage mit 108 zu 57 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Der Gesetzesentwurf setzt den Verfassungsauftrag von 2006 zur Weiterbildung um. Es werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Zudem regelt das Gesetz den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Weiterbildungsgesetz darf kein Subventionsgesetz sein. Arbeitgeber dürfen nicht verpflichtet werden, die Weiterbildung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Der Nationalrat hat es abgelehnt, dem Staat mehr Eingriffsmöglichkeiten in den Weiterbildungsbereich zu geben. economiesuisse ist erfreut, dass sich der Nationalrat für ein schlankes Rahmengesetz ausgesprochen hat. Richtigerweise hat er den Förderkreis nicht explizit auf Eltern und Jugendliche ausgeweitet. Zudem soll die Weiterbildung weiterhin primär privat organisiert und durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Weiterbildung muss bei den Privatpersonen bleiben - durch das neue Gesetz darf es keine Verdrängung privater Anbieter geben. Der Bund soll nur dort eingreifen, wo der Markt nicht spielt bzw. wo Marktverzerrungen zu Missständen führen. Dieser Haltung ist der Nationalrat weitgehend gefolgt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Interesse daran, dass sich die Arbeitnehmenden weiterbilden. Somit ist insbesondere zu begrüssen, dass Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet werden sollen, die Weiterbildung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Auch lehnte der Nationalrat die Forderung ab, die Arbeitgeber zur Finanzierung der Weiterbildungsurlaube ihrer Angestellten zu verpflichten. Schliesslich hatte auch der Vorschlag, Langzeitweiterbildungen durch einen Vorbezug der AHV-Rente zu finanzieren, keine Chance. Nun kommt die Vorlage in den Ständerat. Aus Sicht von economiesuisse sollte dieser der vom Bundesrat und vom Nationalrat eingeschlagenen Stossrichtung folgen. Erstmals wird auf die Problematik von Wettbewerbsverzerrungen im Weiterbildungssektor eingegangen. Tatsächlich ist es heute so, dass staatlich finanzierte Hochschulen aufgrund von Quersubventionen

4 Sessionsbericht, 13. Dezember wesentlich günstigere Weiterbildungsangebote lancieren können als private Institutionen, und diese somit verdrängen. Das neue Weiterbildungsgesetz geht nun explizit auf diese Marktverzerrungen ein. Auch anerkennt die Wirtschaft, dass der Bund Personen unterstützen will, die minimale Grundkompetenzen nicht besitzen. Katalog der Grundkompetenzen ist zu umfassend definiert. Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial. So hat der Nationalrat den Begriff der Grundkompetenzen zu umfassend definiert. Neu sollen auch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) dazugehören. Hier bleibt unklar, was man darunter verstehen soll und wie gross der Bevölkerungsanteil ist, der diese Fähigkeiten nicht besitzt. Dies ist insofern gefährlich, da sich dieser Fördertatbestand zu einem Fass ohne Boden entwickeln kann. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, das Wissen über ICT für grosse Teile der Bevölkerung zu fördern. economiesuisse fordert daher, diese Kompetenzen aus dem Katalog zu streichen Steueramtshilfegesetz: notwendiger Kompromiss economiesuisse begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats, den schweizerischen Finanzplatz zu entlasten. Dieser steht von aussen stark unter Druck. Um schmerzhafte Sanktionen für Unternehmen abzuwenden, schlägt der Bundesrat deshalb bereits eine Revision des erst vor kurzem in Kraft getretenen Steueramtshilfegesetzes vor. Dieses Vorhaben ist heikel. Es gilt dabei, juristisch und politisch teilweise schwierige Fragen mittels sorgfältiger Güterabwägungen zu beantworten. Aus Sicht von economiesuisse stellt der Vorschlag des Bundesrats einen notwendigen und dadurch unterstützungswürdigen Kompromiss dar. Der Nationalrat hat der Vorlage als Erstrat mit 130 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Kernpunkt der Vorlage ist ein Artikel, der besagt, dass Steuersünder in Ausnahmefällen erst nach einer Datenlieferung an das Ausland darüber informiert werden. Dies ist sehr heikel, weil damit die verfassungsmässige Rechtsweggarantie eingeschränkt wird. Gegenüber der Version des Bundesrats verschärfte der Nationalrat die Bedingungen für die nachträgliche Information leicht. Ausserdem sieht die Revision ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Informationsverfahren vor, welches die Effizienz der Verfahren verbessern soll. Weiter soll neu der Bundesrat den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festlegen können. Dabei wird er den internationalen Standard zu berücksichtigen haben Deutliche Absage an die Mindestlohn-Initiative Nach Bundesrat und Ständerat sagt auch der Nationalrat Nein zur Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften. Der Entscheid fiel mit 128 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung. economiesuisse begrüsst das klare Votum des Nationalrats. Mit 4000 Franken pro Monat will die Volksinitiative in der Schweiz staatlich diktiert den weltweit höchsten Mindestlohn einführen. Das wäre in mehrfacher Hinsicht schädlich. Lohnpolitik ist nicht Sache des Staates, sondern der Sozialpartner. Eine anerkannte Stärke des Schweizer Arbeitsmarkts ist die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Die Mindestlohninitiative setzt diese mutwillig aufs Spiel. Sie sieht vor, dass der Staat den Unternehmen ihre Lohnpolitik vorschreibt. Ein schweizweit staatlich

5 Sessionsbericht, 13. Dezember diktierter Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lohn- und Preisniveaus in den verschiedenen Regionen oder auf branchenspezifische Besonderheiten. Gerade in strukturschwachen Gebieten werden Arbeitsplätze gefährdet oder personalintensive Arbeitsschritte als Konsequenz automatisiert werden. Initiative schadet Angestellten mit Tieflöhnen. Initiative führt zu Schwarzarbeit und treibt die Preise hoch. Zudem gefährdet die Initiative Stellen im Tieflohnbereich. Ziel der Initiative sei es gemäss den Initianten, Angestellten mit Tieflöhnen zu helfen. Erreicht würde das Gegenteil: Niedrigqualifizierte wären die Leidtragenden. Deren Stellen könnten gar nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden. Die Mindestlohn-Initiative trifft auch Berufseinsteiger, die zweifellos geringere Chancen hätten, den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen. Der weltweit höchste Mindestlohn erhöhte auch den Anreiz zu Schwarzarbeit. Die dadurch fehlenden Sozialabgaben wären weder im Interesse der Arbeitnehmenden noch der Sozialversicherungen. Mindestlöhne würden aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten treffen. Höhere Löhne führen unweigerlich zu höheren Preisen. Verlierer wären wiederum die Niedrigverdienenden, deren Kaufkraft würde unweigerlich sinken. Verlieren würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie alle Bezüger von staatlichen Transferzahlungen, deren Renten und Beihilfen nicht steigen. Um dennoch den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu verbessern und die sozialpartnerschaftlichen Instrumente zu stärken, hat das Parlament eine Motion mit dieser Forderung gutgeheissen. Der Bundesrat soll Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzeigen und einen Massnahmenplan zu deren zügiger Behebung beim Bund und in den Kantonen unterbreiten Mehrwertsteuer: nur ein Einheitssatz benachteiligt oder privilegiert niemanden Der Nationalrat empfiehlt als Erstrat die von GastroSuisse eingereichte Volksinitiative Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! mit 94 zu 78 Stimmen bei 16 Enthaltungen zur Ablehnung. Er folgt somit der Empfehlung des Bundesrats. Die Initiative fordert die Gleichbehandlung bei der MWST von Leistungen der Gastronomie und Nahrungsmitteln, wobei zu letzteren auch Take-Away-Lieferungen gehören. Somit würden sämtliche zum Verzehr abgegebene Speisen und nichtalkoholische Getränke unabhängig vom Ort ihres Konsums mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz belastet. Heute werden gastgewerbliche Leistungen mit dem Normalsatz von 8 Prozent besteuert, Take-Away Speisen und Getränke unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Einheitssatz wäre eine stabile und administrativ einfache Lösung. economiesuisse begrüsst die ablehnende Haltung des Nationalrats. Das Volksbegehren spricht zwar ein wichtiges Anliegen an: die Gleichbehandlung der Wirtschaftsleistungen und Branchen bei der Mehrwertsteuer. Der von der Initiative verfolgte Weg, der Ausbau der Steuerreduktion zugunsten der Gastronomie, ist jedoch abzulehnen. Er nützt weder dem Rest der Wirtschaft noch der Mehrheit der Privathaushalte. Die schwierige Diskussion der letzten Jahre um die Mehrwertsteuer hat gezeigt, dass letztlich nur der Einheitssatz eine stabile, befriedigende Lösung darstellen kann. Nur ein einheitlicher Steuersatz bringt für alle, Unternehmen wie Konsumierende, faire Verhältnisse. Ausserdem wäre auch der administrative Aufwand eines Einheitssatzes gegenüber dem heutigen System mit mehreren Steuersätzen

6 Sessionsbericht, 13. Dezember deutlich geringer. Die Gastrosuisse-Initiative würde die Mehrwertsteuer kaum vereinfachen und die problematischen Steuerprivilegien statt abzubauen noch ausweiten. Zudem würde die Initiative schwierige Fragen der Finanzierung stellen. Die steuerliche Gleichsetzung von Restaurantleistungen mit Lebensmitteln hätte für den Bund Mindereinnahmen von über 700 Millionen Franken jährlich zu Folge Einheitskasse schadet dem Gesundheitswesen Der Ständerat lehnt die Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse als Erstrat mit 28 zu 13 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Er stellt sich somit hinter den Antrag des Bundesrats. Die Initiative will eine öffentliche Einheitskasse des Bundes einrichten. Die Einheitskasse soll die heute tätigen 61 Krankenkassen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersetzen. Einheitskasse schaltet Wettbewerb und Innovation aus. Einheitskasse spart keine Kosten. economiesuisse spricht sich entschieden gegen eine Einheitskasse aus. Sie ist ein untaugliches Mittel, um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen einzudämmen. Die Einheitskasse ist sowohl aus ordnungspolitischer als auch aus ökonomischer Sicht eine schlechte Idee. Erstens schafft die Einheitskasseninitiative ein Monopol, das den Ideenwettbewerb verhindert und dadurch die Innovation bremst. Der Leistungswettbewerb unter den Krankenversicherern, zum Beispiel durch die Schaffung neuer, innovativer Versicherungsmodelle, wird abgeschafft. Mit einer Einheitskasse würden die Patienten ausserdem ihre Wahlfreiheit verlieren, jedermann wäre der einzigen Kasse ausgeliefert. Zweitens spart eine Einheitskasse keine Kosten, sondern ist im Gegenteil ein teures Experiment. Das viel beschworene Sparpotenzial aufgrund von Skalenerträgen und wegfallenden Werbekosten erweist sich, wenn überhaupt, als nur sehr klein. Investitionen in die bereits bestehenden Strukturen gingen verloren und der Übergang zu einem System mit Einheitskasse wäre mit hohen einmaligen Kosten verbunden. Drittens ist die vorgesehene Einheitsversicherung nicht mit der SUVA vergleichbar. Die SUVA ist kein echter Monopolist, sondern muss sich mit privaten Anbietern messen. Ebenfalls sind die gesetzlichen Grundlagen und die Art der Kundenbetreuung nicht vergleichbar. Schliesslich trägt das zuverlässige Gesundheitssystem wesentlich zur hohen Lebensqualität in der Schweiz bei. Dass die Kosten im Gesundheitswesen in den letzten Jahren nicht gesunken sind, hat zahlreiche Gründe steigende Ansprüche und die Überalterung der Gesellschaft gehören dazu. Diese Entwicklungen den Krankenkassen anzulasten, greift viel zu kurz. Entsprechend wird die Rechnung mit der Einheitskasseninitiative nicht aufgehen Schweizerschulen tragen zum guten Ruf der Schweiz im Ausland bei Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland war im Ständerat unbestritten. Einstimmig stimmte er als Erstrat der Vorlage zu, mit welcher der Bundesrat die Bedeutung der Schweizerschulen im Ausland verstärken will. economiesuisse begrüsst die

7 Sessionsbericht, 13. Dezember Bestrebungen, die Präsenz und den Ruf der Schweiz im Ausland zu erhöhen. Der Bundesrat sieht in dieser Vorlage neue Fördermöglichkeiten für die berufliche Grundbildung sowie Investitionshilfen für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen vor. Der vierjährige Zahlungsrahmen vergrössert die Planungssicherheit der Schweizerschulen. Auch ist die Gründung neuer Schulen klar zu begrüssen. Gerade die Gründung von Schulen in aufstrebenden Ländern und Märkten ist unter wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten wünschenswert. Bildung nach schweizerischer Prägung stellt aus Sicht von economiesuisse einen erstklassigen Exportartikel dar, der dem Gesamtinteresse des Landes dient. Duale Bildung ist eine der Stärken der Schweiz und muss mit einbezogen werden. Zudem ist es sinnvoll, die gesetzlichen Auflagen für anerkannte Schweizer Schulen zu lockern. Dies erlaubt den meist privat geführten Schulen eine bessere Planung. Und schliesslich ist klar zu begrüssen, dass die duale Berufsbildung einbezogen wird. Sie ist eine der grossen Stärken der Schweiz. Die überwiegende Mehrheit der Länder kennt dieses System nicht. Insofern kann die Schweiz hier einen bedeutenden Beitrag leisten, um die Bildungssysteme anderer Länder zu verbessern. Und ausserdem in den Räten Ständerat Mo. Heer Alfred. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Beseitigung der Ungleichbehandlung. Eine Motion aus dem Nationalrat wollte das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland präzisieren. In diesem Abkommen steht, dass eine Person, die in der Schweiz ansässig ist und hier Steuern bezahlt, auch in Deutschland unbeschränkt besteuert werden darf. Dies, wenn die Person in Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügt oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Kalenderjahr hat. Betroffen von der Regel sind etwa Schweizer/-innen, die, ohne ihren Wohnsitz aufzugeben, für eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeiten. Solche Personen bezahlen somit unter Umständen mehr Steuern, als wenn sie z.b. nur in Deutschland ansässig wären. Die von der Wirtschaft unterstützte Motion wollte diese Ungleichbehandlung beseitigen. Der Ständerat lehnte jedoch den vom Nationalrat bereits gutgeheissenen Vorstoss ab. Er ist somit erledigt. Die aufgeworfene Problematik soll im neuen DBA, welches der Bundesrat nächstens vorlegen wird, behandelt werden Mo. Schwaller. Nachhaltige Sanierung der IV ist dringend notwendig. Der Ständerat unterstützt die Forderung eines Sanierungsziels für die IV. Er hat eine entsprechende Motion aus seinem Rat mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Vorstoss will drei Ziele erreichen: Erstens müssen die Schulden des IV-Fonds bei der AHV auch nach Auslaufen der befristeten MWST-Finanzierung bis in das Jahr 2028 abgetragen werden. Zweitens will die Motion Betrugsfälle durch eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen besser bekämpfen. Drittens sollen die Eingliederungsmassnahmen verstärkt und auf Menschen mit psychischen Behinderungen ausgerichtet werden. economiesuisse begrüsst das deutliche Signal des Ständerats. Die IV ist nämlich nach der gescheiterten IV-Revision 6b sowohl strukturell als auch finanziell nicht saniert. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, dass wenigstens die unbestrittenen Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden. Aber auch damit ist die nachhaltige Sicherung dieses Sozialwerks nicht gewährleistet. Aus diesem Grund müssen weitere Massnahmen, wie beispielsweise der Wechsel zu einem linearen Rentensystem, folgen.

8 Sessionsbericht, 13. Dezember Schlussabstimmungen Die eidgenössischen Räte haben in den Schlussabstimmungen unter anderem folgende Geschäfte angenommen: Volksinitiative Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative): Bundesbeschluss über die Volksinitiative Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative) Nationalrat: Annahme mit 137:56 Stimmen bei 2 Enthaltungen (= Ablehnung der Volksinitiative) Ständerat: Annahme mit 29:12 Stimmen (= Ablehnung der Volksinitiative) Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard: Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter- Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT (4-Meter-Korridor-Gesetz) Nationalrat: Annahme mit 143:36 Stimmen bei 16 Enthaltungen Ständerat: Annahme mit 37:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen Rückfragen: sandra.wirz@economiesuisse.ch susanne.brunner@economiesuisse.ch Impressum economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen Geschäftsstelle Bern Spitalgasse 4, Postfach 304, 3000 Bern 7

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