Praktikumsvoraussetzungen Wirtschaft bis WS08/09

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1 Praktikumsvoraussetzungen Wirtschaft bis WS08/09 Voraussetzung für die Einschreibung in den Studiengang Betriebswirtschaftslehre sind 2 wesentliche Dinge: Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben haben und Ein Praktikum oder eine Ausbildung Da es immer wieder Fragen zu diesem Themengebiet gibt, möchten wir Sie bitten, sich die folgenden Punkte sorgfältig anzusehen, um Ihnen einen möglichst glatten Einstieg ins Studium zu gewährleisten. Schulische Voraussetzungen Praktikum/Ausbildung Begriffe Grund- und Fachpraktikum Benötigtes Praktikum Grund-/Fachpraktikum Termine Praktikumsbetriebe Praktikumsbestätigung Schon Anerkannt Anerkennung Sprechstunde Anfrage/Kontakt

2 Schulische Voraussetzungen Um ein erfolgreiches Studium bei uns aufnehmen zu können, benötigen Sie als erstes eine "Fachhochschulzugangsberechtigung". Um es noch mal einfach zu sagen: Sie brauchen ein Schulzeugnis, auf dem drauf steht, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen. Das kann z.b. ein normales Abiturzeugnis sein, das Zeugnis einer Fachoberschule, einer Techniker-Schule, einer höheren Handesschule...wie auch immer. Wichtig ist nur, dass eben drauf steht, dass Sie an einer Fachhochschule studieren dürfen. Wenn Sie an einer Fachoberschule z.b. in einem Bereich "Bauwesen" ein Fachabitur gemacht haben, kann auf verschieden Zeugnissen ein Satz stehen wie "...darf an einer Fachhochschule folgende Studienrichtung studieren: Bauwesen,...". Diese Einschränkung kann es geben, ist aber nicht der Regelfall. Wenn es auf dem Zeugnis keine Einschränkung gibt, gilt das als allgemeine Fachhochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie eine Vorbildung als Techniker haben, sollte auf Ihrem Abschlußzeugnis ein entsprechender Satz zur Berechtigung zum Studium vermerkt sein. Wenn nicht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Ein Realschulabschluß, auch wenn darauf noch eine abgeschlossene Ausbildung erfolgte, reicht aber nicht aus. Weiter zur nächsten Seite...

3 Nachweis praktische Tätigkeit Zweite Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums Betriebswirtschaftslehre ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit". Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt: eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung oder ein Grundpraktikum von 8 Wochen vor Studienbeginn, ein Fachpraktikum (8 Wochen) bis Beginn des 3. Semesters.

4 Begriffe Grund und Fachpraktikum Das Grundpraktikum ist ein Praktikum, das sich im wesentlichen mit grundlegenden Kenntnissen betriebswirtschaftlicher Vorgänge auseinandersetzen soll. Das Fachpraktikum verfeinert Ihre Grundkenntnisse, zielt aber eher auf die stattfindenden Arbeitsabäufe und ihre betriebswirtschaftlichen Erfordernisse. Die genauen zu absolvierenden Aufgaben sind in den nachfolgenden Kapiteln zum Praktikum geregelt. Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und hat eine Dauer von 8 Wochen. Das Fachpraktikum, auch 8 Wochen lang, ist spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 3. Studiensemesters nachzuweisen. Alle Praktika sind in Form von Vollzeit-Tätigkeiten abzuleisten. Wenn Sie eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Praktikum je nach Ausbildung nicht mehr oder nur noch teilweise zu absolvieren. Ist Ihr Ausbildungsberuf jedoch anders geartet, kann auch die Ableistung von Grundund Fachpraktikum notwendig sein. Verschiedene Fragen zum erforderlichen Praktikum haben wir durch ältere Anfragen schon beantwortet. Eine Sammlung finden Sie im Menu unter "Schon Anerkannt".

5 Erforderliches Praktikum Grundsätzlich gilt: Eine Zugangsberechtigung ohne Praxiserfahrung in einem Unternehmen ist nicht möglich. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung ein Praktikum gemacht haben, dann kann dieses unter Umständen ganz oder teilweise anerkannt werden. Allerdings nur, wenn die Inhalte Ihres Praktikums mit unseren Anforderungen hinsichtlich der Inhalte übereinstimmen. Häufig werden im Rahmen der Schulausbildung Modellfabriken gebildet. Diese erkennen wir aber nicht als Praktikumsbetriebe an. Tätigkeiten im Rahmen des bei mancher Schulform noch notwendigen gelenkten Jahrespraktikums können anerkannt werden, aber nur, wenn die von uns geforderten Tätigkeiten absolviert und durch das Praktikumsunternehmen ausdrücklich bestätigt werden. Eines ist dabei allerdings unabdingbar: Das Praktikum muß in einem Unternehmen stattgefunden haben. Nicht in der Schule, auch wenn dort z.b. Modellfabriken nachgebildet werden. Dieses reicht, wie schon beschrieben, leider nicht aus. Alle Praktika sind in Form von Vollzeit-Tätigkeiten abzuleisten. Wenn Sie eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Praktikum je nach Ausbildung nicht mehr oder nur noch teilweise zu absolvieren. Ist Ihr Ausbildungsberuf jedoch anders geartet, kann auch die Ableistung von Grundund Fachpraktikum notwendig sein. Verschiedene Fragen zum erforderlichen Praktikum haben wir durch ältere Anfragen schon beantwortet. Eine Sammlung finden Sie im Menu unter "Schon Anerkannt".

6 Termine Bei dem insgesamt sechzehn wöchigen Praktikum müssen vier der folgenden Funktionsbereiche während der Praktikantenzeit durchlaufen werden: Beschaffungswesen/Materialwirtschaft Datenverarbeitung/Organisation Fertigungsplanung/Betriebsorganisation Personalwesen Rechnungswesen Marketing Vertrieb/Auftragsbearbeitung Der Funktionsbereich Rechnungswesen ist dabei obligatorisch. Die Reihenfolge der einzelnen Punkte ist für uns nicht erheblich. Achten Sie lediglich darauf, dass der Bereich Rechnungswesen auf jeden Fall im Rahmen des Grund- oder Fachpraktikums absolviert wird. Alle Praktikum ist in voller Länge zu erbringen. Aber das muß nicht an einem Stück sein, auch Teilungen und unterschiedliche Unternehmen sind möglich, ja manchmal sogar sinnvoll. Aber bitte: keine Zeitabschnitte kürzer als 3 Wochen.

7 Termine Das Grundpraktikum muß stets vor Studienbeginn absolviert sein, das Fachpraktikum muß bis zum Beginn des 3. Semesters erbracht sein. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Terminseite. (Dabei bitte die Vorlesungszeiträume beachten!) Die Bewerbung zum Studium müssen Sie aber schon früher vornehmen: Die Bewerbung für den Studienplatz muß bis zum bei uns eingegangen sein.

8 Praktikumsbetriebe Wir müssen darauf hinweisen, dass das Praktikum berufsfeldorientiert stattfinden muß: Also entsprechend des späteren Einsatzfeldes nach Beendigung Ihres Studiums. Dazu gehört auch, dass Sie das Praktikum in einem größeren Unternehmen absolvieren, in dem Sie verschiedene Funktionsbereiche/Abteilungen durchlaufen können. Das kann ein Industrieunternehmen, die Zentralverwaltung eines Handelsunternehmens oder eines Dienstleisters, z.b. einer Spedition sein. Tun Sie sich selbst einen Gefallen und schauen Sie sich nach einem möglichst großen Unternehmen um. Nur dort sehen und lernen Sie viel! Bestätigungen von Handwerksunternehmen haben wenig Aussicht auf Anerkennung. Für diese bilden wir auch nicht originär aus! Achten Sie darauf, dass Sie möglichst mehrere Abteilungen durchlaufen. Achten Sie auch auf eine möglichst gleiche Verteilung der Tätigkeiten über den Praktikumszeitraum hinweg. Typische Aushilfstätigkeiten werden grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt, also z.b. Supermarkt-Mitarbeit, Pizza-fahren oder Lager- und Produktionshelfer- Tätigkeiten. Auch haben häufig in Schulen anzutreffende Musterfirmen, Planspiele, Beispielfirmen etc. keine Aussicht auf Anerkennung, das sind keine realen Unternehmen. Für AbsolventInnen eines Wirtschaftsgymnasiums (z.b. hier in Lemgo auf dem Lüttfeld) gilt folgendes: Während der Schullaufbahn gibt es maximal 2 Wochen Schülerpraktikum, das ist für unsere Anforderungen zu wenig. Daher ist ein volles Praktikum zu absolvieren. Bei der Bewerbung sollten Sie darauf achten, dass besonders in den Sommermonaten viele Unternehmen Betriebsferien machen. Eine gewisse Flexibilität bei der Wahl des Zeitraumes fürs Praktikum ist daher erforderlich.

9 Praktikumsbestätigung Um Ihr Praktikum anerkennen zu können, müssen Sie eine entsprechende Bestätigung Ihres Praktikumsbetriebes vorlegen. Diese muß auf Orginal-Briefpapier mit Firmenbriefkopf verfasst sein. Zusätzlich sollte sie den Firmenstempel tragen, zwingend erforderlich ist allerdings die Unterschrift. Die Bestätigung muß folgendes enthalten:...dass Sie (Ihr Name, Adresse, Wohnort) im Zeitraum von...bis ein Praktikum( bitte angeben, ob Grund- oder Fachpraktikum) absolviert haben und dabei folgende Tätigkeiten abgeleistet wurden: Und jetzt bitte die Tätigkeiten aufzählen lassen, die Sie gemacht haben. Am besten direkt im Wortlaut unserer Anforderungen zum Praktikum. Denn die Bestätigung wird durch unsere Verwaltung in Form des Immatrikulationsamtes geprüft. Weicht Ihre Bestätigung von unseren Vorgaben ab, wird sie erst noch in den Fachbereich zur zusätzlichen Begutachtung geleitet. Dieses bedeutet eine Verzögerung. Es ist daher in Ihrem Interesse, wenn die Bestätigung gleich unserer "Idealvorstellung" entspricht.

10 Schon anerkannt Was wird aus meiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum anerkannt? In jedem Studiengang gibt es eine Beschreibung der geforderten Inhalte. Wenn Sie uns eine Bestätigung beibringen können, dass Sie diese Tätigkeiten (ganz oder auch nur Teile davon) in einem Zeitumfang von X Wochen schon absolviert haben, können wir anerkennen. Welche schon erbrachten Studienleistungen werden anerkannt? Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule zu uns können (nicht müssen) schon erbrachte Studienleistungen angerechnet werden. Die Anerkennung findet nach der Einschreibung durch den jeweiligen Fachdozenten statt. Er erkennt an, wenn Stundenumfang, Lehrinhalte und Prüfungsform vergleichbar sind. Betriebswirtschaftslehre: Praktika bei besuchter Höherer Handelsschule/Berufskolleg? Wenn Sie im Rahmen der Höheren Handelsschule/Berufskolleg ein mehrmonatiges Praktikum in einem Unternehmen absolviert haben und die Tätigkeiten dort mit den von uns geforderten Tätigkeiten übereinstimmen und Sie eine entsprechende Bestätigung beibringen können, erkennen wir das Grundpraktikum "Betriebswirtschaftslehre" an. Das Fachpraktikum ist noch zu leisten. Betriebswirtschaftslehre: Praktika bei abgeschlossener Kaufmännischer Ausbildung? Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Wirtschaft (z.b. Einzelhandelskauffrau/-mann, Industriekaufmann/-frau, Reiseverkehrskauffrau/- mann) oder Verwaltung verfügen, benötigen Sie keine weiteren Praktika für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre. Betriebswirtschaftslehre: Praktika bei abgeschlossener Ausbildung zum/zur Buchhändler/-in? Das Grundpraktikum wird bei einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Buchhändler/-in anerkannt. Das Fachpraktikum ist in voller Länge in einem Unternehmen zu erbringen. Bitte achten Sie auf den obligatorischen Punkt Rechnungswesen.

11 Anerkennung Über die Anerkennung von Grund- und Fachpraktika entscheidet der Fachbereich Produktion und Wirtschaft der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Ebert. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die Praktika angerechnet werden. Über diese Anrechnung entscheidet der Fachbereich Produktion und Wirtschaft der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Eine Anerkennung oder auch Teilanerkennung Ihres Praktikums wird erreicht, wenn Ihre Praktikumsbestätigung erkennen läßt, dass Sie die von uns geforderten Leistungen erbracht haben. Grundlage hierzu sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Studiengänge. Einen Auszug daraus (den fürs Praktikum) können Sie hier einsehen.

12 Sprechstunde Herr Prof. Dr. Ebert bietet während des laufenden Semesters eine regelmäßige Sprechstunde zur Anerkennung der Praktika an: (siehe Webseite). In dringenden Fällen (und nur diesen und während der Semesterferien) vertritt Herr Dipl.-Ing. Volker Siebrasse Herrn Prof. Ebert in Praktikumsfragen, allerdings bitte vorab wegen der Urlaubszeit telefonisch (05261/ ) oder per Mail anfragen.

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