nachgewiesen. 3 Fächerkombination 1
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1 Der Text dieser Fachstudien und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor InKraftTreten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Kulturgeschichte des Christentums im ZweiFachBachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg (FAU) FPO ZweiFach KdC Vom. Oktober 007 geändert durch Satzungen vom. Juli 008. September Dezember 009. November April 0. Oktober 0 4. Februar 0 7. Februar Juli 08 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Prüfungsordnung: Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich... Umfang und Ziele des Studiums... 3 Fächerkombination... 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums... Grundlagen und Orientierungsprüfung Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Schluss und Übergangsvorschriften... 3 Anlage: Studienverlaufsplan ZweiFachBachelor Kulturgeschichte des Christentums... 4 Geltungsbereich Diese Fachstudien und Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie vom 7. September 007 (im Folgenden: ABMStPO/ Phil) in der jeweils geltenden Fassung für das Fach Kulturgeschichte des Christentums.
2 Umfang und Ziele des Studiums () Das Fach Kulturgeschichte des Christentums kann entweder als Erstfach mit einem Umfang von 80 ECTSPunkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von 0 ECTSPunkten oder als Zweitfach mit einem Umfang von 70 ECTSPunkten studiert werden. () Im Fach Kulturgeschichte des Christentums erwerben die Studierenden einen fundierten Überblick über das Christentum als kulturgeschichtliche Kategorie. Inhaltlich setzt sich das Angebot aus Veranstaltungen aus sechs theologischen Teilfächern (Ältere, Neuere, Christliche Archäologie, Geschichte und Theologie des Christlichen Ostens, Altes Testament, Neues Testament) zusammen, die jeweils ihre fachspezifischen Kompetenzen in den Studiengang einbringen. 3 Vermittelt wird außerdem die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten sowie ein Einblick in die Methoden und Quellen der beteiligten Teilfächer, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellen. 4 Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen. (3) Das Studium der Kulturgeschichte des Christentums im ZweiFachBachelorstudiengang soll eine fundierte fachwissenschaftliche Ausbildung gewährleisten und insbesondere die analytische und argumentative Kompetenz im Umgang mit den verschiedenen Quellen und Phänomenen des Christentums in seiner Bedeutung als Grundlage der europäischen Kultur vermitteln. Zur Erreichung dieses Qualifikationsprofils zielt der Studiengang auf die Entwicklung folgender Kompetenzen:. Sachkompetenz: Kenntnisse der wesentlichen historischen Stationen sowie der verschiedenen Quellen und Medien der Überlieferung des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart. Methodenkompetenz: Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten hermeneutischen und philologischhistorischen Methoden zur Interpretation der überlieferten Schrift und Sachquellen in Hinblick auf ihre Aussagefähigkeit für die Bedeutung des Christentums im jeweiligen historischen Umfeld 3. Forschungskompetenz: selbstständiges Forschen aufgrund der Fähigkeit, Zusammenhänge des Fachs zu überblicken sowie die gewonnenen systematischen und inhaltlichen Erkenntnisse anzuwenden 4. Kommunikative Kompetenz: Reflektierter und differenzierter Umgang mit Sprache in Wort und Schrift; Fähigkeit der Vermittlung der erworbenen Kenntnisse in unterschiedlichen Medien 3 Fächerkombination Die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Fächer im ZweiFachBachelorstudiengang richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. Im Übrigen findet 3 Abs. der ABMStPO/Phil Anwendung. 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Umfang und Gliederung des ZweiFachBachelorstudiengangs Kulturgeschichte des Christentums sowie Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. () Wird Kulturgeschichte des Christentums als Erstfach studiert, müssen für den Bereich der Schlüsselqualifikationen Leistungen im Umfang von 0 ECTSPunkten erbracht werden. Dabei werden Module zum Erwerb oder zur Vertiefung von
3 Sprachkenntnissen empfohlen, ferner Exkursionsmodule z. B. aus den Archäologischen Wissenschaften, Module aus der Kirchenmusik und anderen kulturhistorischen Fächern. Grundlagen und Orientierungsprüfung Für die Grundlagen und Orientierungsprüfung müssen im Fach Kulturgeschichte des Christentums bis zum Ende des zweiten Fachsemesters die Modulprüfungen der Module KdC : Einführung in die, KdC 4: Ältere oder Neuere, KdC : Christliche Archäologie und KdC 6: Christliche Ikonographie im Gesamtumfang von 0 ECTSPunkten nachgewiesen werden. 6 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Das Thema für die Bachelorarbeit kann abweichend von den Bestimmungen des 3 der ABMStPO/Phil erst dann vergeben werden, wenn eines der Module KdC 4: Vertiefung oder KdC 6: Vertiefung 4 erfolgreich absolviert worden ist. 7 Schluss und Übergangsvorschriften () Diese Fachstudien und Prüfungsordnung tritt am. Oktober 007 in Kraft. () Die neunte Änderungssatzung tritt am. Oktober 08 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 08/09 aufnehmen werden. 3
4 Anlage: Studienverlaufsplan ZweiFachBachelor Kulturgeschichte des Christentums Modulbezeichnung KdC : Einführung in die Lehrveranstaltung WorkloadVerteilung pro Semester SWS Gesamt in ECTSPunkten ECTS V Ü P S Art und Umfang der Prüfung Proseminar Hausarbeit (0 S.) KdC : Ältere Vorlesung aus der Älteren Übung aus der Älteren 3 mdl. Prüfung (30 Min.) KdC 3: Neuere Vorlesung aus der Neueren Übung aus der Neueren 3 mdl. Prüfung (30 Min.) Vorlesung aus der Älteren oder der Neueren KdC 4: Ältere oder Neuere Übung aus der Älteren oder der Neueren mdl. Prüfung (30 Min.) 3 KdC : Christliche Archäologie Proseminar: Einführung in die Christliche Archäologie Klausur (90 Min.) KdC 6: Christliche Ikonographie Proseminar: Einführung in die christliche Ikonographie Klausur (90 Min.) KdC 7: Christlicher Osten Vorlesung Vorlesung 3 mdl. Prüfung (30 Min.) KdC 8: Christlicher Osten Seminar Hausarbeit (30 S.) KdC 9: Einführung in die Bibel: Vorlesung oder Übung: Einführung in die () () Altes Testament Bibel (AT) / Bibelkunde (AT) mdl. Prüfung (30 Min.) KdC 0: Einführung in die Bibel: Vorlesung oder Übung: Einführung in die () () Neues Testament Bibel (NT) / Bibelkunde (NT) mdl. Prüfung (30 Min.) Vorlesung KdC : Altes Testament mdl. Prüfung (30 Min.) Vorlesung oder Übung oder Seminar () () () 3 oder Hausarbeit (00 S.) Vorlesung KdC : Neues Testament mdl. Prüfung (30 Min.) Vorlesung oder Übung oder Seminar () () () 3 oder Hausarbeit (00 S.) KdC 3: Vertiefung 3 Vorlesung Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (30 Min.) KdC 4: Vertiefung 4 Hauptseminar Hausarbeit (30 S.) KdC : Vertiefung 3, 6 Klausur (90 Min.) oder Vorlesung mdl. Prüfung (30 Min.) KdC 6: Vertiefung 4 6, 7 Hauptseminar Hausarbeit (30 S.) KdC 7: Bachelorarbeit Bachelorarbeit (3040 S.) Summe: / Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom konkreten didaktischen Charakter der von der bzw. dem Studierenden gewählten konkreten Lehrveranstaltung; Näheres siehe Modulhandbuch. Die Wahl der Übung ist abhängig von der Wahl der Vorlesung. Wird eine Vorlesung aus der Älteren gewählt, ist auch die Übung aus der Älteren zu wählen. Wird die Vorlesung aus der Neueren gewählt, ist auch die die Übung aus der Neueren zu wählen. 3 Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls müssen aus einem der Teilfächer Ältere, Neuere, Christliche Archäologie, Geschichte und Theologie des Christlichen Ostens, Altes Testament oder Neues Testament gewählt werden. Die Zuweisung der Lehrveranstaltungen zu den jeweiligen Teilbereichen regelt das Modulhandbuch. Faktor Modulnote
5 4 Das Modul ist in dem Teilfach zu absolvieren, das im Modul KdC 3: Vertiefung gewählt wurde. Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls müssen aus einem der Teilfächer Ältere, Neuere, Christliche Archäologie, Geschichte und Theologie des Christlichen Ostens, Altes Testament oder Neues Testament gewählt werden. Die Belegung desselben Teilfachs, das im Modul KdC 3: Vertiefung gewählt wurde ist wegen des erforderlichen fachspezifischen Kompetenzgewinns, welcher sich aus der jeweiligen Modulbeschreibung im Kontext des Qualifikationsziels des Studiengangs ergibt, ausgeschlossen. 6 Der Besuch des Moduls entfällt beim Studium des Faches Kulturgeschichte des Christentums als Zweitfach. 7 Das Modul ist in dem Teilfach zu absolvieren, das im Modul KdC : Vertiefung 3 gewählt wurde.
Vom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Kulturgeschichte des Christentums im ZweiFachBachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September Dezember November April Oktober 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
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MehrErst- bzw. Zweitfach die Voraussetzungen für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum
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Mehr3 Fächerkombinationen
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MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Politikwissenschaft. im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli September Juli November März Februar Juli
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. August Juli 2018
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis:
Mehrgeändert durch Satzung vom 11. August 2015
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September August November März August
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli September März November März 2011
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Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachstudien-
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Januar 2016
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Mehra) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden
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MehrVom 18. August a) In Abs. 2 Nr. 5 wird nach den Worten zu den Inhalten des das Wort Masterstudiengang durch das Wort Masterstudiengangs ersetzt.
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Mehr3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.
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