Betreiber- und Nutzerordnung
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- Renate Amsel
- vor 8 Jahren
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1 1 CHIP FACILITY IM IZKF Aachen Betreiber- und Nutzerordnung Die Chip Facility des IZKF Aachen ist mit hochwertigen, teuren Geräten ausgestattet. Außerdem handelt es sich bei der Array-Technologie um eine sehr empfindliche Methode, die bei kleinsten Störungen im Methodenablauf sehr große, unerwünschte Veränderungen bei den Resultaten hervorruft. Daher ist es notwendig, einige Regeln zur Erhaltung des hohen Standards der Chip Facility zu beachten. Microarrayanalysen (und "next generation" DNA Sequenzierungen) gehören mittlerweile zu Kerntechnologien der modernen Biowissenschaften und der Medizin. Besonders Microarrayanalysen sind eine der sich am schnellsten entwickelnden Basistechnologien in der biomedizinischen Forschung. Durch die Einrichtung der Chip Facility im Jahr 2005 hat das IZKF Aachen dieser sich abzeichnenden rasanten Entwicklung Rechnung getragen. Damit ist es für akademische Nutzer innerhalb und außerhalb der Universität Aachen durch den Einsatz von Microarrays möglich, genomweit das Expressionsniveau von Genen in verschiedenen Geweben und Zellen zu untersuchen und Expressionsprofile von gesundem und krankem Gewebe zu erstellen. Des Weiteren erlaubt die Array-Technologie die Bestimmung genomischer Marker zur populationsbasierten genetischen Untersuchung von Erkrankungen oder der genetischen Kopplungsanalyse bei familiärer Häufung einer Erkrankung. Die durch die Chip Facility durchführbaren Array-Technologien sind der Homepage zu entnehmen ( 1 Geltungsbereich Diese Benutzerordnung gilt für die Räume und Einrichtungen, die für die Chip Facility vorgesehen sind. Dieses ist momentan der Raum 7 auf Ebene 3, Flur Gefährdungsmöglichkeiten 2.1 Gefährdung durch Kontaminationen aufgrund eines zu hohen Publikumsverkehrs Es besteht immer die Möglichkeit, dass Laborflächen, die zur Bearbeitung von RNA (RNAasen Kontaminationen) oder zur Amplifikation von RNAs/DNAs (Fremd-DNA) verwendet werden, durch nicht speziell eingewiesene Besucher kontaminiert werden. Durch die Beschränkung des Zutritts soll diese Gefahr möglichst gering gehalten werden. Nicht zur Chip Facility gehörende Personen haben aus diesem Grund nur mit Absprache des entsprechenden Personals Zutritt zu den Laborräumen. Des Weiteren gehören die Räumlichkeiten der Chip Facility zum gentechnischen Sicherheitsbereich (S1). Die S1 Betriebsanweisung und der Hygiene-/Desinfektionsplan gelten demgemäß auch für die Räumlichkeiten der Chip Facility. 2.2 Gefährdung durch biologische Agenzien mit Gefährdungspotential Alle Experimentatoren sind verpflichtet, biologische Agenzien mit einem Gefährdungspotential für Menschen durch Kennzeichnung der entsprechenden Behältnisse deutlich kenntlich zu machen und vor Beginn der Anwendung dem Leiter der Chip Facility bekanntzugeben.
2 2 2.3 Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstungen Bei den Arbeiten in der Chip Facility ist Schutzkleidung (Laborkittel) zu tragen. Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter werden angefordert und durch das IZKF Aachen beschafft. Einmalhandschuhe sowie Wasch- bzw. Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden allen in der Chip Facility tätigen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Für die persönliche Schutzkleidung und weitere Schutzeinrichtungen ist selbst Sorge zu tragen. Besondere Hinweise zur Benutzung von Schutzkleidung sind zusätzlich zu beachten (siehe auch S1 Betriebsanweisung). 2.4 Abfälle Abfälle sind entsprechend den Entsorgungsrichtlinien des Universitätsklinikums Aachen zu beseitigen. 3 Maßnahmen bei Notfällen 3.1 Bei Notfällen wie z.b. Brand sind die für den betreffenden Gebäudeteil festgelegten Fluchtwege zu benutzen. Ergänzend zu den bestehenden Richtlinien (Brandschutzordnung) gilt die Reihenfolge: Schutz des Menschen geht vor Tierschutz und Tierschutz geht vor Sachmittelschutz. 3.2 Wichtige Rufnummern Notarzt: Feuerwehr: 112 Dr. rer. nat. Bernd Denecke (Leiter der Chip Facility): Rechner 4.1 Es ist untersagt eigene Programme ohne Absprache mit dem Leiter der Chip Facility auf die Rechner zu kopieren. Das Benutzen von Computerspielen ist in der Chip Facility untersagt. Außerdem ist es verboten, pornographische oder rechtsradikale Inhalte aufzurufen, abzuspeichern, auszudrucken oder selber zu verbreiten. 4.2 Falls Daten auf mitgebrachte Datenträger überspielt werden sollen (z.b. USB-Sticks), sollten diese vorher auf Virenbefall überprüft werden. Werden Viren auf einem Rechner entdeckt, ist dies unverzüglich dem Leiter der Chip Facility zu melden, damit entsprechende Gegenmaßnahmen koordiniert werden können. 4.3 Die Roh-Daten werden von uns auf der lokalen Festplatte des Chip Rechners gespeichert und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen auf eine externe Festplatte gespiegelt. Da der Speicherplatz jedoch endlich ist, kann nicht die Gewähr dafür übernommen werden, dass sämtliche Daten auch nach längeren Zeiträumen noch vorhanden sind! Aus diesem Grund ist es angebracht, dass die Daten auch vom Nutzer - außerhalb der Chip Facility - auf entsprechende Datenträger gesichert werden. 5 Für Lehrveranstaltungen und Wartungsarbeiten kann die Chip Facility für bestimmte Zeiten gesperrt werden. 6 Reihenfolge der Probenbearbeitung Da die Durchführung der Experimente in enger Absprache mit dem Nutzer stattfindet, bedarf es eigentlich keiner weiteren allgemeinen Regeln. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Chip Facility bzgl. geplanter Array-Experimente frühzeitig zu kontaktieren. Proben werden in der Reihenfolge abgearbeitet, in der Sie in Absprache mit der Chip Facility geplant wurden. Es gibt keine Gruppen, die bevorzugt behandelt werden. In ganz dringenden Fällen kann
3 3 (aber nur wenn beide Nutzer nach vorheriger Absprache damit einverstanden sind) die Reihenfolge getauscht werden. Zu unvorgesehenen Verzögerungen kann es kommen wenn Material nicht rechtzeitig geliefert wurde, bei Ausfall von Arbeitskraft wegen Krankheit, o.ä.. 7 Erfolglos durchgeführte Chip-Experimente 7.1 Hersteller-bedingte Chip-Probleme Falls Chip bedingte Probleme auftauchen, die vom Hersteller der Chips verursacht sind (beim Ersatz der Arrays ist die Chip Facility gerne behilflich), werden die in der Chip Facility entstehenden Kosten für eine Wiederholung der Hybridisierung in Rechnung gestellt. 7.2 Chip Facility bedingte Probleme Werden aufgrund des Handlings in der Chip Facility Ergebnisse nicht erhalten, werden die Versuche von der Chip Facility für den Nutzer kostenfrei wiederholt. Ausgenommen sind Versuche, in denen der Nutzer auf entsprechende mögliche Probleme im Vorfeld aufmerksam gemacht wurde. 8 Chip Facility Angebot Der Schwerpunkt liegt auf der Affymetrix Plattform (siehe Abbildung)! Darüber hinaus steht auch ein Glasarrayscanner zur Verfügung, der das Scannen von "low-" und "mediumdensity" Glasarrays im Objektträgerformat ermöglicht. Methodisch und bzgl. der Anwendungsmöglichkeiten versucht die Chip Facility im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dem aktuellen Stand zu sein. Da regelmäßig neue Methoden mit dem Ziel einer besseren Umschreibungseffizienz (weniger benötigtes Ausgangsmaterial) etabliert werden, sollte für anstehende Chip-Experimente, die mit Hilfe der Chip Facility durchgeführt werden sollen, frühzeitig (am besten vor Durchführung der Experimente) das persönliche Gespräch mit der Chip Facility gesucht werden. Erste Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage der Chip Facility erhältlich:
4 4 Die Chip Facility wurde seit ihrer Entstehung 2005 kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei agiert sie als zentrale Anlaufstelle für technisch-methodische Fragen, die mit "omics" zu tun haben. Mit der Chip Facility soll der methodische Bedarf der Forschung im IZKF, der Medizinischen Fakultät, der RWTH und darüberhinaus anderer Forschungseinrichtungen abgedeckt werden. Konzeptionell zielt die Chip Facility neben der Bewältigung technischmethodischer Aufgaben sowie der Entlastung und Unterstützung der wissenschaftlichen Projekte vor allem auf eine Zentralisierung wesentlicher Ressourcen. Dies betrifft im Besonderen wichtige Großgeräte (Microarray-Plattform, ggf. NGS). Auf diese Weise können Investitionsmittel eingespart bzw. effektiver eingesetzt werden. Bei der gegenseitigen technisch-methodischen Unterstützung lassen sich deutliche Synergieeffekte erreichen. Dabei können insbesondere kleine und mittlere Arbeitsgruppen vom "Know-How" der Chip Facility profitieren, da deren personelle und gerätetechnische Ausstattung oft nicht ausreicht, um aufwendige Methoden und Verfahren auf dem aktuellen Stand zu halten. Da sich Methoden ständig weiterentwickeln und die Etablierung neuer Methoden neue wissenschaftliche Erkenntnisse erst möglich macht, wird die Chip Facility auch in den nächsten Jahren kein starres Gebilde bleiben, sondern sich an die Erfordernisse der Forschung in der Fakultät anpassen. In diesem Zusammenhang ist, um für die Forschung wichtige Kernkompetenzen in der Fakultät bereitzustellen, der Erhalt einer kritischen Masse das Ziel der Chip Facility. 9 Die Chip Facility wird vom Leiter der Chip Facility beantragt und koordiniert. Die Aufsicht über das Personal der Chip Facility sowie deren Diensteinteilung obliegen dem Leiter der Chip Facility. 10 Jeder Nutzer der Chip Facility erklärt seine Zustimmung zu dieser Betreiber- und Nutzerordnung. 11 Ergänzungen - Nutzermanagement Um Anforderungen, Vorstellungen und ggf. Probleme der Nutzer zu ermitteln, werden in bestimmten Abständen Bedarfsanalysen durchgeführt. Der Nutzen der Chip Facility steht für den vom Projektleiter individuell wahrgenommenen Nutzen. Dazu gehören quantitative wie qualitative Aspekte, z.b. der Kontakt der Nutzer zur Chip Facility sowie die Kosten- oder Zeitersparnis. Die Nutzerzufriedenheit zeigt, ob der Nutzer mit der erbrachten Leistung auch zufrieden ist. Im weiteren Sinn steht der Nutzen für alle Einflussgrößen, die auf die Entscheidung eines Projektleiters/Nutzers einwirken, die Dienstleistung der Chip Facility zu nutzen. Der "Hebel" für die größtmögliche Akzeptanz (und damit zahlreiche Nutzung) der Chip Facility sind die Nützlichkeit und vor allem die Nutzerzufriedenheit. Entsprechend eines Beschlusses des IZKF-Aachen-Vorstands vom soll in bestimmten Abständen eine Nutzerbefragung durchgeführt werden. Sie dient dazu, die Zufriedenheit der Nutzer mit der erbrachten Leistung sowohl während der Projektbesprechung als auch während der Projekt-betreuenden Phase zu erheben. Die Nutzer werden befragt, ob und wie genau das Angebot ihrem Bedarf entspricht. Als weiteres Nutzermanagement soll ein Beschwerdemanagement (Eingabemöglichkeiten, permanenter Feed-Back Kanal, Reklamationsmanagement) eingeführt werden. Die Chip Facility hat keinen Besitzstandsanspruch. Die Fortführung der Chip Facility wird alle drei Jahre im Rahmen der Projektbeantragungen neu beantragt. Aachen, Februar 2013
5 5 Hinweis: Die Nutzer einer IZKF Core Facility sind dazu verpflichtet, die Unterstützung durch die Facility im Acknowledgement entsprechender Publikationen zu erwähnen. Bitte verwenden Sie dazu folgende Formulierung: This work was supported by the name of the facility, a core facility of the Interdisciplinary Center for Clinical Research (IZKF) Aachen within the Faculty of Medicine at RWTH Aachen University. ODER Diese Arbeit wurde unterstützt durch die/den Name der Facility, eine Core Facility des Interdisziplinären Zentrums für Klinische Forschung (IZKF) Aachen der Medizinischen Fakultät der RWTH.
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