Ob Vollkasko- oder Haftpflichtschäden

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2 Versicherungen Rundumschutz: Mit geeigneten Versicherungsprodukten branchenspezifischen Risiken begegnen Umfassender Schutz So vielfältig wie die Dienstleistungspalette ambulanter Pflege sind auch die Risiken für Pflegedienst-Betreiber, Schäden ausgleichen zu müssen bzw. in Haftung genommen zu werden. Es ist deshalb existenziell wichtig für das Unternehmen, dass das Management weiß, was einen umfassenden und bedarfsgerechten Versicherungsschutz ausmacht. Von Matthias Jensch Ob Vollkasko- oder Haftpflichtschäden in der Autoversicherung, Sachschäden an der Betriebseinrichtung, Schäden an der Innen- und Außenverglasung, einem Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung, Arbeitsrechtsstreitigkeiten oder Haftpflichtansprüche aufgrund fahrlässigen Verletzung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen: Wann, wo und in welchem Ausmaß Sie diese Schadensfälle treffen können, kann niemand voraussagen. Eines ist Ihnen als Unternehmer und Inhaber einer ambulanten Pflegedienstes jedoch stets bewusst: Bei mangelnder Absicherung gerät Ihre Existenzgrundlage schnell ins Wanken und bringt oft schmerzhafte finanzielle Verluste mit sich. Dabei ist ein umfassender und bedarfsgerechter Versicherungsschutz speziell für Pflegedienste nicht teuer! Rundum geschützt gegen alle wesentlichen Gefahren Ein Rundumschutz über ein Sonderkonzept mit Allgefahren-Deckung bietet Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz gegen alle wesentlichen Gefahren, sichert alle existenziellen Risken ab und lässt sich jederzeit individuell an Ihre Wünsche und den Bedarf ihres Unternehmens anpassen. Die Vorteile, die ein Rundumschutz-Versicherungspaket bieten sollte, in der Übersicht: y Umfassender Versicherungsschutz gegen alle wichtigen Gefahren (Sachsubstanz, Ertragsausfall, Recht und Haftpflicht), y optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, y modularer Risikoschutz speziell für ambulante Pflegeberufe (mit bzw. ohne Tages- / Kurzzeitpflege), y vorhandene Deckungslücken werden erkannt, analysiert und sofort geschlossen, y prämienfreie Mitversicherung zahlreicher sonst teurer Deckungserweiterungen und Zusatzleistungen y bestehender Versicherungsschutz kann integriert werden, y Prämienersparnisse, y keine Mehrjahresverträge. Absicherung aller Sachwerte und Erträge Ein umfassender Rundumschutz für einen ambulanten Pflegedienst umfasst die komplette Absicherung aller Sachwerte und Erträge des Unternehmens, des gesamten Kfz-Fuhrparks (einschließlich von Schäden am privaten PKW des Mitarbeiters während einer dienstlichen Reise) sowie dem bestmöglichen Versicherungsschutz vor Haftpflichtansprüchen Dritter und möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten aus dem Betrieb und der Tätigkeit eines ambulanten Pflegedienstes. Darüber hinaus sollte für mobile Dienste mit einer Tagespflegeeinrichtung oder Kurzzeitpflege die Betriebsschließungs-Versicherung infolge Seuchengefahr nicht fehlen. y Betriebs-Haftpflicht- Für alle von Ihnen und Ihren Mitarbeitern schuldhaft verursachten Schäden haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 823 ff Bürgerliches Gesetzbuch) in unbegrenzter 40_ Januar 2009_Häusliche Pflege

3 Höhe. Wirksam schützen können Sie sich gegen berechtigte bzw. unberechtigt erworbene Schadenersatzansprüche durch den Abschluss einer Betriebs- Haftpflichtversicherung, die zwingend erforderlich ist und für die Berufszulassung Pflicht ist. Versichert gilt im Rahmen der Berufs-Haftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung eines ambulanten Pflegedienstes. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht für alle gesetzlichen und satzungsgemäßen Vertreter (Inhaber oder Geschäftsführer) sowie alle sonstigen Beschäftigten gilt als mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht für leicht und grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Abschluss einer separaten Berufs-Haftpflicht- Versicherung durch einzelne Beschäftigte in Ihrem Unternehmen ist demzufolge nicht notwendig! Eine Versicherungssumme von Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie Euro für Vermögensschäden sollte mindestens vereinbart sein. Darüber sollte die Verabreichung von Spritzen und Injektionen durch ausgebildetes Pflegepersonal mitversichert sein und klar im Vertragstext der Versicherungsbedingungen formuliert sein. Mitversichert sollten beitragsfrei sein: - Schäden aus der Verabreichung von Spritzen und Injektionen an.. Problem + Lösung Problem: Wann und welchem Ausmaß Schadensfälle einen Pflegedienst treffen, ist nicht vorherzusagen. Eine mangelnde Absicherung kann das Unternehmen jedoch schnell in eine Existenz gefährdende Lage bringen. Lösung: Vereinbaren Sie mit einem Versicherungsdienstleiter ein Rundumschutz-Konzept, achten Sie dabei auf passgenau auf die ambulante Pflege abgestimmte Produktmerkmale. Mit der All- gefahren- Deckung Versicherungsschutz auch gegen sonstige Schäden zu pflegende Personen (wenn diese durch Fachpersonal oder auf ärztliche Anweisung erfolgen), - Mitversicherung des Schlüsselrisikos (mindestens ), - Einschluss von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen mitversicherter Personen untereinander, - Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden (mindestens ), - Vermögensschäden durch Datenschutzverletzungen, - Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus Entwendung, Abhandenkommen und Beschädigung von Patientenhabe, - Einschluss von Schäden aus einer vertraglich übernommenen gesetzliche Haftpflicht, - Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten, - Mitversicherung von Schäden durch Nutzung von Internet- Technologien, - Mitversicherung des Gewässerschaden-Anlagenrisikos, - gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Baulichkeiten und Räumen - gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeugen aller Art. Praxis-Tipp Selbstbeteiligung: Die Eigenbeteiligung im Schadenfall sollten sehr gering gehalten bzw. generell ausgeschlossen werden. Praxis-Tipp Prämienkalkulation und Höhe: Grundsätzlich zu empfehlen ist die Kalkulation der Beiträge zur Betriebs-Haftpflicht- Versicherung nach Anzahl der Mitarbeiter und nicht nach Jahresumsatz- oder Lohn- und Gehaltssumme. Darüber hinaus sollte keine Unterteilung der Mitarbeiter in Vollzeit-, Teilzeit- oder Pauschalkräfte sowie nach beruflicher Qualifikation erfolgen. Aktuell liegt der günstigste Jahresbeitrag zur Betriebs-Haftpflichtversicherung bei 6,75 Euro (netto) je Mitarbeiter. Die Deckungssumme beträgt hierbei drei Millionen Euro. Die aktuellen Marktprämien liegen je nach Anbieter durchschnittlich zwischen 30,00 bis 48,50 Euro (netto) je Beschäftigten. Aus Sicht des Verfassers sind alle Prämien über 20,- Euro (netto) je Mitarbeiter zu teuer, da sich der Schadenverlauf der vergangenen Jahre im ambulanten Bereich als sehr positiv darstellt. Hinweis: Die meisten Haftpflichtversicherer unterliegen dem so genannten Teilungsabkommen. Diese sehen zwischen Haftpflichtversicherer und Krankenkasse vor, dass entstandene Behandlungskosten bei Personenschäden (z. B. Sturz eines Patienten), ohne Betrachtung und Beurteilung des Verschuldens, zwischen dem Risikoträger (Versicherer) und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden. Das Teilungsabkommen kann im ambulanten Bereich zu einer vergleichsweise höheren Risikoprämie führen. Ohne Teilungsabkommen muss der Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage einen behaupteten Schaden gegenüber ihrem Betriebs-Haftpflicht-Versicherer nachweisen. Dieser Umstand kann zu einer günstigeren Tarifierung führen, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem Schadenfall einen Aufwandsausgleich. y Sach-Versicherungen: Für die optimale Absicherung aller Sachwerte und Erträge (Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung) sollte eine Allgefahren-Deckung vereinbart werden. Neben den üblichen Gefahren wie: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch- Diebstahl und Vandalismus bietet Ihnen die Allgefahren-Deckung auch Versicherungsschutz gegen Sonstige Sachschäden. Insbesondere besteht Versicherungsschutz auch für Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck) sowie für Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Be- Häusliche Pflege_Januar 2009 _41

4 Versicherungen.. Grafik: Modulare Versicherungsbausteine für ambulante Pflegedienstehern? Inventar + Ertragsausfall Glasbruch Elektronik Gebäude Betriebsschließung Gruppenunfall Kfz-Flotten Dienstreise-Kasko Betriebs-Rechtsschutz + Spezial-Straf-Rechtsschutz Betriebs-Haftpflichtversicherung Die verschiedenen Risiken sinnvoll und kostengünstig absichern. Quelle: M. Jensch Eine sinnvolle Ergänzung ist der Berufsvertrags-Rechtsschutz für Heilwesenberufe schädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Glasbruch, Sabotage, Vandalismus, Temperaturereignisse, Schäden durch Nagetiere und Insekten. Versicherte Kostenpositionen: - Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten, - Mehrkosten durch Preissteigerungen, - Sachverständigenkosten, - Dekontaminationskosten on Erdreich und radioaktiv verseuchten Sachen, - Aufwendungskosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen und Geschäftsbüchern, - Aufwendungskosten für die Wiederherstellung von betriebsnotwendigen Programmen und Daten, - Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, - Mehrkosten durch Technologiefortschritt, - Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, - Überspannungsschäden einschließlich Folgeschäden, - Gebäudebeschädigungen infolge Einbruchdiebstahls, - Türschlossänderungskosten durch Einbruchdiebstahl oder Raub inklusive Kosten für provisorische Schutzmaßnahmen, - Schaufensterinhalte, ohne dass der Täter das Gebäude betritt - u.v.m. Versichert sind in der Inventar- - die gesamte Einrichtung einschließlich fremden Eigentums zum Neuwert - Vorräte aller Art, Waren, Rohund Betriebsstoffe sowie lebendes Inventar zum Wiederbeschaffungspreis - nicht zugelassenes Kfz sowie Krankenfahrstühle - Bargeld, Urkunden etc. - persönliches Eigentum und eingebrachtes Gut der Betriebsangehörigen, Praktikanten, Auszubildenden, Zivildienstleistenden, Patienten und Besucher soweit dafür keine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Versichert sind in der Betriebsunterbrechungs- Versichert ist der Unterbrechungsschaden, der entsteht, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Sachschadens (z. B. Brand, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl) an einer dem Betrieb dienenden Sache ganz oder teilweise unterbrochen wird. Der Betriebs-Unterbrechungsschaden ist der entgangene Betriebsgewinn und die durch den Betriebsausfall entgangenen Erlöse sowie der Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem Betrieb des Versicherungsnehmers. Versichert sind in der Elektronik- - Anlagen der Informations-, Kommunikations- sowie der Medizintechnik zum Listenneupreis, - sonstige elektronische Geräte und Anlagen, sofern sie nicht Gebäudebestandteil sind, - Mitversicherung von Daten, Programmen und Datenträgern (z. B. Festplatten), - Mitversicherung von Softwareschutzmodulen und Dongles, - Mitversichert sind auch eigene, gemietete und geliehene bewegliche Sachen (z. B. Laptops oder Mobiltelefone). Versichert sind in der Gebäude- - Gebäude und Baulichkeiten einschließlich Anbauten, Garagen und sonstigen Nebengebäuden mit Fundamenten, Grund- und Kellermauern inklusive bauliche Anlagen und Zubehör sowie außen angebrachte Sachen, - Rohbauten bis zur Bezugsfertigkeit (je nach Planungssumme). Dienstreise-Kasko- Versicherungsschutz besteht für dienstliche Auftragsfahrten der Mitarbeiter des Unternehmens mit privateigenem PKW. Betriebsschließungs-Versicherung infolge Seuchengefahr: Gegenstand der Versicherung ist die finanzielle Absicherung von Schäden und Kosten infolge Seuchengefahr durch Krankheitserreger und den damit verbundenen behördlicher Anordnungen (aufgrund des Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz IfSG) zu Schließung, Desinfektion und Tätigkeitsverboten sowie behördliche angeordnete Ermittlungsund Beobachtungsmaßnahmen. Eingeschlossen sind hierbei auch Waren und Vorräte. Rechtsschutzversicherung: Auch wenn Sie sich nicht gern streiten, sind Sie vor der Gefahr in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, nicht sicher. Das gilt für Sie als Privatperson, Unternehmer und alle Beschäftigten ihres Unternehmens. Die Gründe sind sehr vielfältig der Ausgang oft ungewiss. Recht haben und Recht bekommen ist schlecht einschätzbar, kann sehr kostenintensiv und langwierig sein. Oft ist hier rechtlicher Beistand gefordert, notwendig und dringend angeraten, um die eigene berufliche Existenz nicht zu gefährden. Rechtsschutz versichern können Sie sich im Privat-, Betriebs-, Verkehrs- und Immobilien-Bereich. Dringend ist der Abschluss eines erweiterten Straf-Rechtsschutz bzw. Spezial-Straf-Rechtsschutz zu empfehlen. Diese bieten Ihnen bereits ab Einleitung eines Ermittlungs- und Strafverfahrens 42_ Januar 2009_Häusliche Pflege

5 professionellen und optimalen Schutz bei dem Vorwurf, ein vorsätzliches Vergehen oder eine Straftat begangen zu haben. Eine weitere sinnvolle Ergänzung ist der Berufsvertrags-Rechtsschutz für Heilwesenberufe. Dieser bietet Ihnen optimalen Schutz bei gerichtlicher Interessenwahrung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang sowie des Verwaltungsrechtsschutzes bei Auseinandersetzungen vor Gerichten (z. B. auch bei Streit mit einer Kranken-/ Pflegekasse) im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit als Pflegedienst. Besonderes Augenmerk gilt der Kfz-Flotten-Versicherung Ein besonderes Augenmerk sollte jeder Inhaber eines Pflegdienstes auf seine Kfz-Flotten-Versicherung legen. Nach den Lohn- und Gehaltskosten sind die Beiträge zur Autoversicherung beim überwiegenden Teil aller ambulanten Dienste der größte Kostenfaktor und Preistreiber. Hier lässt sich jedes Jahr am deutlichsten und schnellsten sinnvoll Geld sparen! Der Kraftfahrt-Versicherungsmarkt ist das am Härtesten umkämpfte Segment der Versicherer. Mehr als 250 Versicherungs-unternehmen sind in diesem Markt tätig. Davon besitzen die 22 größten Unternehmen einen Markanteil von 86%. Die TOP 10 beherrschen 70% des Marktes. Die Preisschlacht für 2008 ist vorbei, weitere werden folgen. Wiederholt wurde festgestellt: Viel Mühe und Kosten, wenig Ertrag. In keiner anderen Sparte sind für die Versicherer die Gewinnmargen so niedrig. Trotzdem hat die Branche für 2009 die Prämien gesenkt oder Mehrleistungen ohne Beitragssteigerungen angeboten. Dieser Trend wird sich 2010 voraussichtlich nicht mehr fortsetzen. Für die Zukunft wird wieder mit einem Anstieg der Prämien zu rechnen sein. Darauf sollte sich jedes Pflegeunternehmen künftig einstellen. Eine große Zahl hat dies bereits getan und wird dafür mit bedarfsgerechten Vertragskonzeptionen mit Scha- denfreiheits-, Stückpreis- und Verlaufsrabattmodellen belohnt. Kaum ein Pflegedienst kann es sich vor dem Hintergrund verschärfter Marktbedingungen leisten, nicht permanent nach Einsparpotentialen zu suchen und diese auszunutzen. Umso wichtiger wird daher die aktive Einflussnahme auf den Schadenverlauf und die richtige Wahl des Versicherungsschutzes und Versicherers. Neben der allseits bekannten Einzeltarifierung für jedes Fahrzeug werden auch Tarife für Klein- und Großflotten am Markt angeboten. Diese sind grundsätzlich die bessere und günstigere Alternative. Kleinflotten-Modelle sind bereits ab fünf Fahrzeugen erhältlich. Grundsätzlich ist für eine günstige Prämie zur Kfz-Flottenversicherung ein guter Vorschadenverlauf in den letzten 3 Jahren wichtig. Hierbei ist eine Schadenquote < 50 Prozent als gut anzusehen. Die Schadenquote ist der in Prozent ausgewiesener Anteil der Schadenaufwendungen für Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkasko-Schäden sowie Schutzbriefleistungen) an den auf das Geschäftsjahr entfallenden verdienten Nettobeiträgen. Eventuelle Schadenrückstellungen bzw. Reserven sind gleichfalls anzurechnen und zu berücksichtigen. y Praxis-Tipp: Jedes Unternehmen sollte sich ein eigenes Fuhrparkmanagement aufbauen. Darin spielen Schadenanalysen, Ursachenanalysen für Schadenpotentiale und gezielte Präventivmaßnahmen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus lassen sich durch den gezielten Rückkauf von Schäden am Ende des Jahres, die Nutzung von Partnerwerkstätten der Versicherer sowie durch feste Fahrtrouten und Fahrer, eine regelmäßige Tourenkontrolle, Fahrerschulung und Fahrsicherungstraining (wird von der Berufsgenossenschaft unterstützt) Risiken minimieren, die Schadenshäufigkeit senken und Kosten minimieren. Lassen Sie sich auch einmal im Jahr von Ihrem Kfz-Versicherer eine schriftliche Schadenstatistik erstellen und zusenden. Darin Mathias Jensch ist Versicherungsmakler mit Firmensitz in Dresden, kontakt@pflegepolice.com, Internet: www. pflegepolice. com sollten die folgenden Angaben enthalten sein: - Anzahl der versicherten Risiken und Fahrzeuge, - Anzahl der Schaden getrennt nach Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko und Schutzbriefleistungen, - Summe der gezahlten (Netto-) Prämien für Ihre gesamte Fahrzeugflotte, - Summe der Gesamtschäden aus Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko und Schutzbriefleistungen, - Höhe der gebildete Reserven Sprechen Sie frühzeitig Ihren Kfz-Versicherer hierzu an. Bereits ab dem 1. Juli des laufenden Jahres können Sie schon verbindliche Kfz-Versicherungsangebote für das neue Versicherungsjahr erhalten. Mit einem guten Vorschadensverlauf und ohne Zeitdruck lässt es sich besser verhandeln und Versicherer sind eher bereit Ihnen einen günstigen und umfassenden Versicherungsschutz zu bieten. Versicherer erkennen aus ihrem Auskunftsbegehren eine Wechselwilligkeit des Versicherten und sind in der Regel offen für weitere Rabatte und Vergünstigungen. Achten Sie bei Angeboten der (Direkt)Versicherer auch auf die interne Weiterführung der bisherigen Schadensfreirabatt (SFR) und die Bestätigung bei einem Versichererwechsel. Natürlich sind feste Stückprämien am angenehmsten. Aber auch Sondereinstufungen der gesamten Flotte bei interner SFR-Weiterführung oder Sondervereinbarungen mit einer schadenverlaufsabhängigen Erstattung (BONUS bis max. 10 Prozent) bzw. Nacherhebung (MA- LUS bis max. 20 Prozent) für das vergangene Versicherungsjahr können erheblich Kosten sparen. Auf jeden Fall ist dieses Nachzahlrisiko kalkulierbar und wird das Unternehmen bei sehr günstigen Prämien existenziell nicht gefährden. z Mehr zum Thema Weitere Details zum Thema hat Autor Mathias Jensch im Beitrag Sichern Sie die spezifischen Risiken Ihres Dienstes ab (erschienen in HP 1_2008, Seite 32 ff.) beschrieben. Häusliche Pflege_Januar 2009 _43

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