Zielkatalog: Erschließungsbereich Innen

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1 Zielkatalog: Erschließungsbereich Innen ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: Erschließungsbereich Innen Zielkatalog: Erschließungsbereich Innen Bearbeiter/in: Werner Kunath Objekt/-teil/-bereich/-raum: Erschließungsbereich Innen Nutzerarten Familie, Gäste, Freunde, Handwerker, Schornsteinfeger, u.a. Nutzeranzahl 4 bis 6 Hauptfunktionen (generell) (s. Objektmatrix unter 2. Funktionen) Teilfunktionen (generell) Raumstruktur (s. Objektmatrix unter 3. Räume) Objekt und Sachen benutzen Objekt erschließen Erschließungsbereich Innen > < Flure < Treppen Flure Grundfläche S 89 Für Haushaltsgrößen von 4 bis 5 Personen: 7,5-8,5 qm. (Andritzki, 1987) Mindestbreite Stufen Belichtung Treppen Laufbreite Mind. 1,10 m M 74 Eine Folge von weniger als drei Stufen ist unzulässig. (BauO NW, 38) W 54 Durch Fenster. (Projektbearbeiter) M 75 Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muß mindestens 1 m betragen, in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen genügt eine Breite von 0,8 m. (BauO NW, 36, 1995, S. 109) S 90 Erläuterung: Die nutzbare Laufbreite wird in Handlaufhöhe zwischen Wandoberfläche und Innenkante Handlauf oder zwischen den Handläufen gemessen. Kellertreppen und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen mind. 80 cm. (DIN , 2.1) Steigungsverhältnis S 91 Das Steigungsverhältnis einer Treppe, ausgedrückt durch die Maße für Steigung und Auftritt s/a, angegeben jeweils in cm, soll sich darf in der Lauflinie nicht ändern. (DIN )

2 (Loewe, 1976, S. 124) Erläuterungen:: Steigungsverhältnis (Neigung) Verhältnis von Steigung zu Auftritt. Es wird das Verhältnis der Maße in cm zueinander angegeben, z.b. 17,2/29. (DIN ) Lauflinie Gedachte stetige Linie, in der das zulässige Steigungsverhälnis gemessen werden muß. Symbolische Darstellung nach DIN (DIN ) Steigungshöhe Auftrittbreite M Die Steigungshöhe darf nicht mehr als 19 cm, die Auftrittbreite nicht weniger als 26 cm betragen. (BauO NW 10 (4) 2)) Die Auftrittbreite nicht weniger als 26 cm betragen. (BauO NW 10 (4) 2)) Absatz Lauflänge S 92 Nach höchstens 18 Stufen soll ein Treppenabsatz angeordnet werden. (DIN ) Tiefe M 77 Die nutzbare Tiefe der Treppenabsätze muß mindestens so groß sein wie die nutzbare Laufbreite der Treppe, mindestens jedoch 1 m; sie darf durch aufschlagende Türen nicht eingeengt werden. (BauO NW 10 (5) 2)) Aufschlag M 78 Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist. (BauO NW 36 (10)) (Loewe, 1995, S. 107) Durchgangshöhe Wendelstufen Handläufe M 79 Die lichte Treppendurchgangshöhe muß (senkrecht gemessen) mindestens 200 cm betragen. (DIN ) M 80 Bei gewendelten Stufen ist mindestens an der Seite mit der größeren Stufenbreite ein fester Handlauf anzubringen. (BauO NW 38 (6) 2))

3 (Loewe, 1976, S. 126) Auftrittbreite S 93 Wendelstufen müssen an der schmalsten betretbaren Stelle eine Auftrittbreite von mindestens 10 cm haben. (DIN ) Geländer Geländerhöhen M 81 Treppengeländer müssen, über der Stufenvorderkante senkrecht gemessen, mindestens 0,90 m hoch sein. (BauO NW 5 (4), 1976) (Loewe, 1976, S.123) Kindergeländer M 82 1) In, an und auf Gebäuden, in denen mit dauernder und häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muß, dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen nicht breiter als 12 cm sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 1,50 m beträgt 2) Umwehrungen nach Satz 1 sind so auszubilden, dass Kinder das Überklettern erschwert ist. (BauO NW 5 (7), 1976)

4 (Loewe, 1976, S. 123) Belichtung Möbeltransport K 205 Treppen und Treppenabsatz müssen ausreichend belichtet bzw. beleuchtet und deutlich erkennbar sein. (Heinze, 1. Doppelstunde, 1994, o. S.) K 206 Probleme beim Hochtragen größerer Möbel vermeiden (Ringlstetter, 1999, S. 69) Literaturnachweis: Erschließungsbereich Innen Andritzki, M.; Selle, G. (Hrsg.): Lernbereich Wohnen Band 1 Reinbek, 1987 DIN Teil 1 Treppen; Begriffe, Bezeichnungen DIN Teil 1 Wohnhaustreppen; Hauptmaße Heinze Verlag (Hrsg.): Schulze, Georg-Wilhelm (Redaktion) Bauherren-Kurs bauen, modernisieren, einrichten 1. Doppelstunde Einführung in das Baugeschehen Planung und Gestaltung

5 15. überarbeitete Auflage Juni 1994 Celle 1994 Neufert, Ernst: Bau-Entwurfslehre Braunschweig Wiesbaden 1986 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - BauO NW, 1976, 1995 Ringlstetter, Albert: Einfach richtig bauen: Grundlagen München 1999 Informationsdienst Holz EGH Bericht Entwicklungsgemeinschaft Holzbau i.d. Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, München (Hrsg.) Holztreppen München 2/1978 Abbildungsnachweis: Abb. 9: Ringlstetter, Albert: Einfach richtig bauen: Grundlagen München 1999, S. 69 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - BauO NW, 1976, 1995

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