Wirtschaftsrecht: Bundesregierung: Jahreswechsel - Das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht

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1 Wirtschaftsrecht: Bundesregierung: Jahreswechsel - Das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 werden im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen wirksam. Die Bundesregierung hat unter eine Übersicht der auszugsweise folgenden wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt: "Arbeit und Soziales Erhöhungen der Mindestlöhne Für elf Branchen gibt es heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar sind in vier Branchen beschlossen. Im Friseurhandwerk gibt es Mindestlöhne seit 1. November Elektrohandwerk Für die Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde. Aus- und Weiterbildung Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro auf 11,65 Euro pro Stunde. Baugewerbe Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro. Gebäudereiniger Auch für gut Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro (2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde. Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von 11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro. Friseurhandwerk Für rund Beschäftigte im Friseurhandwerk wurde im Dezember der Mindestlohn- Tarifvertrag rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach beträgt der Mindestlohn in den alten Bundesländern 7,50 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 6,50 Euro pro Stunde. Ab August 2015 gibt es bundesweit 8,50 Euro pro Stunde. 1

2 Länger Kurzarbeitergeld Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort. Freier Zugang zum Arbeitsmarkt Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aus. Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt. Die Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1. Lesung stattgefunden. Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 85,05 Euro monatlich. Rente mit 67 Renteneintritt drei Monate später Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Rentenantrag online Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit Euro auf Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von auf Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Höhere Abgaben in der Künstlersozialversicherung Die Künstlersozialabgabe stellt den "Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben wird, die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Bemes- 2

3 sungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an. Finanzen SEPA Am 1. Februar 2014 lösen die einheitlichen europäischen SEPA- Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab. SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten. Strengere Eigenkapitalregeln für Banken Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen. Aufbau eines Trennbankensystems Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährdet. Energie EEG-Umlage steigt Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden. Umlage zur Entlastung der Stromnetze Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt 0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet. Neue Kennzeichnung für Klimageräte Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen. 3

4 Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU. Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken. Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden. Energieeinsparung an der Kühltheke Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2014 entgegen. Recht Für eine bessere Orientierung vor Gericht Auch im Zivilprozess wird jetzt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel zum Beispiel Berufung möglich sind. Sie werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen im Zivilprozess." Fazit: Die Neuerungen entlasten zwar teilweise die Wirtschaft, führen aber nicht automatisch auch zu einem ansonsten dringend erforderlichen Bürokratieabbau. Was sich der Gesetzgeber ansonsten noch im Laufe der kommenden Legislaturperiode an Änderungen einfallen lassen wird, bleibt abzuwarten. Falls Sie Fragen zu dem Artikel haben, kontaktieren Sie uns einfach per unter wagner(at)webvocat.de oder telefonisch unter 0681/

5 Wir helfen Ihnen schnell und kompetent. Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist: Rechtsanwalt Arnd Lackner, Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht WAGNER Rechtsanwälte webvocat - Small.Different.Better WAGNER Rechtsanwälte webvocat Weitere interessante News finden Sie auf unserer Webseite Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, senden Sie bitte eine an: wagner@webvocat.de Impressum WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft, Attorneys at Law Großherzog-Friedrich-Str. 40, D Saarbrücken, Fon: +49 (0) 681/ , Fax: +49 (0) 681/ , wagner@webvocat.de, Internet: / / Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes / Members of the Bar Association of the Saarland; UStd-Id/Vat-No.: DE ; Partnerschaftsregister / Partnership Register: Amtsgericht Saarbrücken Nr./No. 98, Vertretungsberechtigte Partner/ authorized representatives: Manfred Wagner, Daniela Wagner; Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M. Rechtliche Hinweise 2013 WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft. Alle Rechte vorbehalten. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der bereitgestellten Inhalte übernehmen wir keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Wir weisen daraufhin, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M. Die bereitgestellten Inhalte können Verknüpfungen zu Webseiten Dritter ("externe Links") enthalten. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte auf den Webseiten Dritter und machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Die Webseiten Dritter unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine Rechtsverstöße auf den verlinkten Webseiten ersichtlich. Im Falle von Rechtsverstößen auf den Webseiten Dritter distanzieren wir uns ausdrücklich von 5

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