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- Gisela Matilde Lange
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1 Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit tätig im Pflegestützpunkt NRW der Kranken- und Pflegekassen und des Kreises Lippe, Wiesenstr. 22, Detmold Telefon: oder
2 Leistungen der Kranken- und Pflegekasse zur hsl. Pflege Hsl. Krankenpflege Pflegegeld der Pflegestufe 0 bis 3 Pflegesachleistungen der Pflegestufe 0 bis 3 Kombi-Leistungen Tagespflegeleistungen entsprechend der Pflegestufen Verhinderungspflege für 28 Tage (frühestens 6 Monate nach Feststellung der Pflegestufe aufwärts) Kurzzeitpflege für 28 Tage Zusätzliche Betreuungsleistungen ab Pflegestufe 0
3 Voraussetzungen zur Erlangung eine Pflegestufen Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, und zwar
4 im Bereich der Grundpflege 1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung, 2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, 3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett- Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen
5 2. Inhaltliche und zeitliche Voraussetzungen Pflegestufe 0 Mind. 1 min Pflegebedarf tgl. im Bereich der Grundpflege Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Tgl. mind. 90 min Hilfebedarf, wobei 46 min auf die Grundpflege (mind. 2 Verrichtungen, 1 x tgl.) entfallen müssen Tgl. mind. 180 min Hilfebedarf, wobei 120 min auf die Grundpflege (mind. 3 x tgl. zu unterschiedlichen Zeiten) entfallen müssen Mind. 300 min Hilfebedarf, wobei 240 min auf die Grundpflege (rund um die Uhr, auch nachts) entfallen müssen
6 Sonderstellung Einschränkung in der Alltagskompetenz Feststellung durch den MDK durch ein Assesment
7 Assessment Folgende Punkte werden bei der Begutachtung durch den MDK geprüft: 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse Wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11.Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Zum Erhalt des Grundbetrages müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: der Gutachter des MDK kann zwei der oben genannten Punkte bejahen dabei ist ein Punkt in dem Bereich 1-9 Zum Erhalt des erhöhten Betrages müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: zusätzlich zu den Voraussetzungen für den Grundbetrag muss mindestens ein weiterer Punkt bejaht werden aus den Bereichen 1-5, 9, 11
8 Zusätzliche Betreuungsleistungen Voraussetzungen Mind. Pflegestufe 0 MDK stellt Einschränkung in der Alltagskompetenz fest Leistung auf Antrag je nach Umfang der Beeinträchtigung 100,-- oder 200,-- monatlich Nicht verbrauchte Leistungen können in das Folgejahr überschrieben werden. Verfallen am des Folgejahres Pflegesachleistung, keine Auszahlung an Hilfebedürftigen Erstattungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (u.a. Ihre Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten niedrigschwellige Betreuungsangebote (z.b. Demenzcafés, Betreuungsnachmittage von Alzheimer-Selbsthilfegruppen, Einzelbetreuung zuhause)
9 Pflegeleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 0 Pflegegeld i.h.v. 120,-- Pflegesachleistungen bis zu 225,-- Kombinationsleistungen Verhinderungspflege bis zu 1.550,-- Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
10 Leistungen der Pflegeversicherung, Stand 2013 Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompeten z (EdA) Pflegestufe I Erheblich Pflegebedürftige Pflegestufe II Schwerpflege- Bedürftige Pflegestufe III Schwerstpflege- Bedürftige Häusliche Pflege Pflegegeld Mit EdA 120,00 235,00 305,00 440,00 525,00 700,00 700,00 Pflegesachleistungen Mit EdA 225,00 450,00 665, , , ,00 im Härtefall Verhinderungspflege -durch nahe Angehörige Mit EdA -sonstige Personen Pflegeaufwendungen für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr (mind. 6 Monate hsl. Pflege ab PS I) Bis 0,00 120,00 235,00 305,00 440,00 525,00 700,00 700,00 Kurzzeitpflege Pflegeaufwendungen bis im Jahr 0,00 Teilstationäre Tagesund Nachtpflege Pflegeaufwendungen bis im Jahr 0,00 450, ,00 Vollstationäre Pflege Pflegeaufwendungen pauschal monatlich 0, , , ,00 im Härtefall Zusätzliche Betreuungsleistungen Je nach Höhe der Einschränkung in der Alltagkompetenz 100,00 bzw. 200,00 100,00 bzw. 200,00 100,00 bzw. 200,00 100,00 bzw. 200,00
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