isit Assur Die spezielle L assurance Schengen-Visum-Versicherung complète des impatriés temporaires für ausländische Besucher in Frankreich en France
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- Edwina Lange
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1 [ MOBILITÄT ] PRIVATKUNDEN isit Assur Die spezielle L assurance Schengen-Visum-Versicherung complète des impatriés temporaires für ausländische Besucher in Frankreich en France international Versicherung einmal anders.
2 [VISIT ASSUR] Visit Assur, die Versicherung für ausländische Besucher in Frankreich Visit'Assur ist eine Versicherungslösung speziell für ausländische Besucher unter 80 Jahren, die sich bis drei Monate in Frankreich oder in den D.R.O.M. aufhalten. Dieser Vertrag erfüllt alle Anforderungen der französischen Gesetze an die Ausstellung eines Unterkunftsnachweises oder eines Schengen-Visums für ausländische Besucher. Er garantiert die Übernahme von Basis-Heilbehandlungs- und -Assistancekosten. Für einen umfassenderen Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Vertrag Welcome Cover. Eine sehr wichtige Absicherung Und wenn Sie Heilbehandlungskosten in Frankreich selbst zahlen müssten? Sie müssen dringend ins Krankenhaus? Visit'Assur übernimmt Ihre Heilbehandlungskosten vollständig, mit einem Selbstbehalt von 30 pro Konsultation, und reguliert Ihre Krankenhauskosten direkt mit der Klinik: Sie müssen Ihre Kosten bei Klinikaufenthalten von mehr als 24 Stunden nicht vorstrecken. Sie benötigen während Ihres Aufenthalts Hilfe? Sie hatten einen Unfall und müssen so schnell wie möglich heimgeschafft werden? APRIL International organisiert Ihren Rücktransport aus medizinischen Gründen rund um die Uhr an Ihren Wohnort oder in die Klinik, die am besten geeignet ist. Desweiteren sichert der Vertrag die Überführung Ihres Leichnams bei einem Todesfall ab. Eine spezielle Schengen-Visum -Lösung Ein Vertrag, der den Versicherungsvorschriften entspricht, wenn Sie ein Schengen-Visum oder einen Unterkunftsnachweis erhalten möchten Eine Basis-Kombiversicherung, die Ihre Heilbehandlungskosten und Assistance-Leistungen übernimmt, so dass Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich versichert sind Ein Versicherungsschutz, der auch in Ihrem Land der Staatsbürgerschaft sowie in den anderen Ländern des Schengen-Raums gilt (für eine Dauer von max. 30 Tagen zwischen zwei Aufenthalten in Frankreich) Ein sehr flexibler Vertrag: bei Problemen bei der Ausstellung Ihres Visums gestattet Ihnen APRIL International, das Datum des Inkrafttretens des Vertrags kostenlos zu ändern oder den Vertrag auszusetzen, sofern er noch nicht in Kraft getreten ist SCHENGEN- GEPRÜFT Betreuung durch unsere Teams in mehreren Sprachen: telefonisch: + 33 (0) von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis Uhr (freitags von 8.30 bis Uhr) - MEZ (Mitteleuropäische Zeit) per info@aprilmobilite.com in unseren Büros: 110, Avenue de la République Paris - FRANKREICH 2
3 DIE VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR KURZAUFENTHALTE IN FRANKREICH ODER IN DEN D.R.O.M. Visit'Assur ist eine Versicherungslösung, die alle Versicherungspflichten erfüllt für: ein Schengen-Visum Sie möchten in den Schengen-Raum einreisen? In vielen Fällen müssen Sie eine Versicherung vorweisen, die Ihre Heilbehandlungskosten bis deckt und Assistance-Leistungen einschließt. einen Unterkunftsnachweis Sie möchten einen ausländischen Gast einladen? In vielen Fällen benötigt dieser von Ihnen einen Unterkunftsnachweis, den Sie von Ihrem Bürgeramt erhalten, sofern Sie für Ihren Besuch eine Kranken- und Assistance-Versicherung vorweisen können. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ERTEILUNG IHRES VISUMS? Visit'Assur ist flexibel. Sie können: das Datum des Inkrafttretens Ihres Vertrags ändern Ihren Vertrag aussetzen (für max. 6 Monate) Ihren Vertrag vor dem Inkrafttreten stornieren (Gebühr 35 ) bei Verweigerung des Visums Ihren Vertrag nach dem Inkrafttreten stornieren (Gebühr 35 ) 3
4 Versicherungsschutz in Übereinstimmung mit den Vorschriften für eine Schengen-Versicherung HEILBEHANDLUNGSKOSTEN Höchsterstattungsgrenzen: je Versicherungszeitraum Krankenhausaufenthalt für medizinische oder chirurgische Behandlung Direkte Übernahme der Kosten bei Krankenhausaufenthalt über 24 Std. 100 % der Kostenübernahmebasis der französischen Sozialversicherung Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Konsultationen bei Allgemein- und Fachärzten Kosten für Laboranalysen und -untersuchungen, Strahlendiagnostik, Arzneimittel, krankenpflegerische Leistungen* Physiotherapie (nach einem behördlich protokollierten Unfall und chirurgischem Eingriff, der von der Versicherung übernommen wurde)* Zahnbehandlungen (nach einem behördlich protokollierten Unfall) Zahnersatz (nach einem behördlich protokollierten Unfall) Sehhilfen: Gläser und Brillenfassung oder Kontaktlinsen (nach einem behördlich protokollierten Unfall) 100 % der Kostenübernahmebasis der französischen Sozialversicherung, Selbstbehalt von 30 je Konsultation 100 % der tatsächlichen Kosten, bis zu 150 pro Jahr 100 % der tatsächlichen Kosten, bis zu 300 pro Jahr 100 % der tatsächlichen Kosten, bis zu 150 pro Jahr ASSISTANCE-LEISTUNGEN Mit diesem Versicherungsschutz kommen wir Ihnen bei einem Unfall, einer Krankheit oder schwerwiegenden Problemen sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Hilfe. Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen Überführung der sterblichen Überreste im Todesfall Ja Ja Kosten für den Sarg bis Begleitung des Verstorbenen Ja * Serielle Leistungen über 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr unterliegen der vorherigen Genehmigungspflicht. Bei einem Krankenhausaufenthalt im Schengen-Raum (außerhalb Frankreichs und der D.R.O.M.), in Andorra, Monaco oder in Ihrem Land der Staatsbürgerschaft beträgt die kalendertägliche Erstattungshöchstgrenze 550. DEFINITIONEN Behördlich protokollierter Unfall: Unfall, der von einer zuständigen Behörde (Polizei, Feuerwehr, Notarztambulanz) am Ort des Ereignisses festgestellt wurde und die eine Bescheinigung über die genauen Umstände, die Art der Verletzungen sowie den Zeitpunkt des Unfalls aushändigt. BRSS (Kostenübernahmebasis der französischen Sozialversicherung): Kostenübernahmebasis der französischen Sozialversicherung für Leistungen oder Rezepte, die von Gesundheitsfachleuten erteilt oder ausgestellt werden. Direkte Übernahme der Krankenhauskosten: Wenn Ihr Klinikaufenthalt 24 Std. überschreitet, können Ihre Krankenhauskosten, vorbehaltlich vorheriger Genehmigung, direkt übernommen werden: Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken. D.R.O.M. (überseeischen Departements und Regionen): Guadeloupe, Guyana, Martinique und La Réunion. Krankenhausaufenthalt: Aufenthalt (zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung) in einem Krankenhaus über 24 Std. Selbstbehalt: Summe, die bei der Regulierung eines Schadens zu Ihren Lasten geht. Tatsächliche Kosten: alle Heilungskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Vorherige Genehmigung: Bestimmte medizinische Behandlungen oder Leistungen müssen vorher von unserem Vertrauensarzt genehmigt werden. Das bedeutet, dass Ihr behandelnder Arzt, der diese Leistungen verordnet, vor Behandlungsbeginn einen Genehmigungsantrag mit detailliertem Kostenvoranschlag auszufüllen hat. Beiträge inkl. Steuern je versicherte Person Für jedes Beitrittsdatum bis zum Dauer des Versicherungsschutzes: mindestens 1 Monat, maximal 3 Monate Jahre Jahre 1 Monat Monate Monate
5 Erläuterungen zu Ihren Versicherungsschutz Praktische Informationen vor Vertragsabschluss 1. WER IST VERSICHERBAR? Alle Personen unter 80 Jahren, die nach Frankreich (Mutterland) oder in die D.R.O.M. (außer Land der Staatsbürgerschaft) für max. 3 Monate einreisen. 2. IN WELCHEN LÄNDER SIND SIE VERSICHERT? In Frankreich und in den D.R.O.M. Für einen Zeitraum unter 30 Tagen zwischen zwei Aufenthalten in Frankreich (oder in den D.R.O.M.) gilt die Versicherung auch in den Ländern des Schengen-Raums, Andorra und Monaco. Darüber hinaus genießen Sie für einen Zeitraum unter 30 Tagen zwischen zwei Aufenthalten in Frankreich oder in den D.R.O.M. in Ihrem Land der Staatsbürgerschaft Versicherungsschutz (außer in Ausschlussländern: bitte bei uns erfragen). Länder, die per zum Schengen-Raum gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. 3. AB WANN SIND SIE VERSICHERT? Ihr Vertrag beginnt frühestens am Tag nach dem Online-Beitritt, wie auf Ihrer Beitrittsbescheinigung angegeben. Unter Voraussetzung der Anwendung der folgenden Wartezeiten sind Sie krankenversichert: keine Wartezeit bei Unfall, sonstige Fälle: - 15 Tage für Krankenhausaufenthalt - 8 Tage für sonstige Behandlungen Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags, das aus der Aufnahmebestätigung hervorgeht. Während der Wartezeiten ist der Versicherungsschutz noch nicht in Kraft. 4. WIE KANN ICH BEITRETEN? Der Vertrag Visit'Assur kann nur online auf unserer Webseite geschlossen werden. Ihre Beitrittsbescheinigung erhalten Sie in maximal 10 Minuten per . 5
6 APRIL - und Versicherung hat ein anderes Antlitz Bei seiner Gründung 1988 hat sich APRIL verpflichtet, das Image, das Versicherungen haben, zu verbessern und den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Heute vertrauen bereits mehr als 3 Mio. Versicherte ihren Schutz, den ihrer Familie und ihres Vermögens den Mitarbeitern und 50 Unternehmen der Gruppe an. APRIL hat das Vertrauen seiner Versicherten mit Produkten gewinnen können, bei denen das Verhältnis zwischen Preis, Leistung und Service stimmt. Ein Beweis dafür, dass Versicherung heute anders sein kann. INTERNATIONALE VERTRETUNG IN 34 LÄNDERN APRIL International, internationaler Versicherungsspezialist seit mehr als 35 Jahren Unsere Verpflichtungen: Hohe Bearbeitungsqualität: Wir bearbeiten Aufnahmeanträge innerhalb von 24 Stunden und Ihre Leistungsanträge innerhalb von 48 Stunden. Betreuung in mehreren Sprachen Klare, verständliche Verträge mit vielen Serviceleistungen Für jeden Expat die richtige internationale Versicherungslösung Ob als Student, Praktikant, auf der Suche nach einer Ferienarbeit, Arbeitnehmer oder Rentner, ob Sie allein reisen oder mit der Familie, APRIL International begleitet Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mit umfassenden und individuell gestaltbaren Versicherungslösungen, die an das Profil jedes Expats und jedes Budget angepasst sind. KONTAKTIEREN SIE IHREN VERSICHERUNGSBERATER Alle Marken, Logos, Grafiken und Verkaufsargumente von APRIL International Expat in diesem Dokument wurden hinterlegt und sind Eigentum von APRIL International Expat. Jede Vervielfältigung, ob teilweise oder vollständig, dieser Elemente und Texte jeder Art ist verboten und wird gerichtlich verfolgt. August international expat APRIL INTERNATIONAL EXPAT EINE FIRMA VON APRIL Firmensitz: 110, Avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH Tel.: +33 (0) Fax: +33 (0) info@aprilmobilite.com - Aktiengesellschaft mit einem Kapital von Handelsregister Paris Versicherungsvermittler Eingetragen im ORIAS-Verzeichnis unter der Nr ( Kontrollbehörde - 61, Rue Taitbout Paris Cedex 09 - FRANKREICH international Versicherung einmal anders.
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