EU-Kommission wird vorschlagen, klare Begrenzung der Patentierbarkeit durch leere Worte zu ersetzen

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1 EU-Kommission wird vorschlagen, klare Begrenzung der Patentierbarkeit durch leere Worte zu ersetzen EuroLinux Die Eurolinux-Allianz von Softwarefirmen und Verbänden wurde aus verlässlichen Quellen unterrichtet, dass die Europäische Kommission (EuK) in wenigen Tagen einen Vorschlag für eine EG-Richtlinie über die Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme veröffentlichen wird. Die meisten Programmierer wollen keine Patente sondern nur das Urheberrecht angewendet sehen. Volkswirtschaftlichen Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Softwarepatente die Wirtschaft eher bremsen als ankurbeln. Die EuK wird diesen Einsichten in ihrer Presseerklärung verbalen Tribut zollen. In ihrem Richtlinienentwurf wird sie jedoch vorschlagen, Softwarepatente amerikanischer Prägung in Europa zu legalisieren und alle wirksamen Grenzen der Patentierbarkeit zu beseitigen. Wer über Grundkenntnisse in Euro-Patentkauderwelsch verfügt, wird die Diskrepanz leicht bemerken. Es ist nicht so schwierig, wie es aussieht. Nehmen Sie sich 20 Minuten Zeit! Wir erschließen Ihnen den Zugang zu einer Debatte, die zumindest in den nächsten 1-2 Jahren, während der Richtlinienvorschlag beim europäische Parlament und beim europäischen Rat anliegt, noch hohe Wellen schlagen dürfte. Inhaltsverzeichnis 1 Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch wie man den kommenden Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann 2 1

2 2 Europäische Konsultation über die Patentierbarkeit von Computer- Implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (= Programmen für Datenverarbeitungsanlagen) 7 3 Über Eurolinux Pressekontakt 7 5 Juristische Hinweise 8 Zur sofortigen Freigabe 1 Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch wie man den kommenden Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann Die Europäische Kommission (EuK) wird in wenigen Tagen einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme vorlegen. Diese Richtlinie würde die Regelung im Europäischen Patentübereinkommen 1 von 1973 überlagern, derzufolge Programme für Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeit, mathematische Methoden, Darstellung von Information und dergleichen mehr nicht zu den patentfähigen Erfindungen (auch technische Erfindungen genannt) gehören und daher nicht dem Patentrecht sondern leichtgewichtigeren Immaterialgüterrechten wie z.b. Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterliegen. Mehr als Unterzeichner und ca 300 Firmen sowie über 90% der ca 1400 Teilnehmer der Konsultation von 2000/2001 haben die Europäische Kommission (EuK) gebeten, von jeglicher Änderung der weisen Grenzziehung von 1973 abzusehen. Alle bisher durch volkswirtschaftliche Studien 2 gesammelten Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Patente die Innovation und Produktivität in der Informations-Wirtschaft nicht fördern sondern bremsen. Führende Politiker haben sich hinter die Eurolinux-Position gestellt und die Europäische Kommission dazu aufgerufen 3, dem Druck von seiten der Patentämter und ihrer Verbündeten zu widerstehen. Inzwischen hat die Europäische Kommission sich entschieden. Hartmut Pilch, Vorsitzender des FFII 4 und Sprecher der Eurolinux-Allianz, empfiehlt einen kritischen Blick auf den kommenden Richtlinien-Vorschlag:

3 Der Richtlinienvorschlag wird eine Menge irreführender Rhetorik enthalten. Um zu verstehen, worum es geht, sollten wir uns ihm mit den folgenden Fragen nähern: begann das EPA, unmittelbare Patentansprüche auf Informationsgegenstände d.h. Ansprüche der Form Computerprogrammprodukt / Computerprogramm [ auf Speichermedium ] / Datenstruktur, dadurch gekennzeichnet, dass... [ nach Einlesen in den Arbeitsspeicher einer Datenverarbeitungsanlage der weitere technische Effekt X eintritt ]... zur Patentierung zuzulassen. Ist die Europäische Kommission bereit, klarzustellen, dass solche Ansprüche ungültig sind? begann das EPA, Patente auf Datenverarbeitungsprogramme, Geschäftsverfahren und andere computer-implementierbare Organisations- und Rechenregeln zu erteilen, sofern in den Ansprüchen direkte Bezüge auf Informationsgegenstände vermieden und stattdessen die selbstverständlichen technischen Effekte solcher Rechenregeln auf bekannte Geräte (Prozessor, Arbeitsspeicher etc) in den Vordergrund gestellt wurden. Ist die Europäische Kommission bereit, klarzustellen, dass solche Ansprüche ungültig sind? 3. Bietet die Europäische Kommission für zentrale Begriffe wie Technik, Erfindung etc Definitionen an? Verwendet sie den neuen EPA- Jargonausdruck computer-implementierbare Erfindungen 5? Wenn ja, bietet sie eine Defitinion an, um patentfähige Erfindungen (z.b. rechnergesteuerte chemische Reaktionen, die auf neuen Erkenntnissen über materielle Phänomene beruhen) von computer-implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (Programmen, Geschäftsmethoden etc) zu unterscheiden? Halten die vorgeschlagenen Definitionen das Versprechen der Klärung und Harmonisierung? Ist die EuK bereit, einige echte Beispiele von Patentansprüchen, wie das EPA sie erteilt, 6 anzuführen und zu erklären, warum diese Ansprüche nach den vorgeschlagenen Definitionen zulässig sind oder nicht? Die EuK hat sich dem Vernehmen nach dazu durchgerungen, wenigstens Frage 1 positiv zu beantworten. Somit wird sie zumindest auf rechtssystematischer Ebene ein Fenster für die Rede- und Informationsfreiheit offen lassen. D.h. es wird keine illegale Software sondern nur illegale Rechenvorgänge geben. In der Praxis könnte dies sehr viel oder sehr wenig bedeuten, je nach die die prozeduralen Details geregelt werden. Leider wird die EuK auf die grundlegenderen Fragen 2 und 3 keine positive Antwort geben. Während in den Presseerklärungen von Ablehnung von Geschäftsverfahrenspatenten amerikanischen Stils, Bestehen auf dem tech

4 nischen Charakter von Erfindungen, Regelungen zum Schutz der Interoperabilität und vielem netten mehr die Rede sein wird, wird sich beim Studium der Richtlinie herausstellen, dass die EuK vorschlägt, alle wirksamen Beschränkungen der Patentierbarkeit aufzuheben, de facto Patente auf Organisationsverfahren für geschäftliche Tätigkeit, Bildung, Therapie u.v.m zuzulassen mehr als triviale Software- und Geschäftsverfahrenspatente amerikanischen Stils zu legalisieren, die das EPA bereits erteilt hat das urheberrechtliche Eigentum, auf dessen Grundlage die europäische Softwarebranche floriert hat, zu untergraben die Monopolisierung von Standards zu erlauben und damit freie Software, Shareware und KMU aus dem Markt zu verdrängen außereuropäische Großkonzerne zu ermächtigen, sich die Juwelen der europäischen Softwarebranche anzueignen mehrere Milliarden Euro von der Softwarebranche an die Patentbranche und an große Portfoliobesitzer wie IBM zu transferieren Warum handelt die EuK so stur gegen den Konsens einer wohlinformierten Öffentlichkeit aus Programmiern und Wirtschaftswissenschaftlern 7? Jean-Paul Smets, Vizepräsident der Französischsprachige Vereinigung der Benutzer von Linux und Freier Software 8 und Eurolinux-Sprecher, erklärt: 1. Die federführende zuständige Dienststelle für Gewerblichen Rechtschutz in Bolkesteins Generaldirektion Binnenmarkt ist seit Jahren fest in der Hand von Patentexperten, deren Karriereweg innerhalb der europäischen Patentinstitutionen verläuft. Sie sind beim Umsetzen von EPA-Vorgaben in ihrem Element. Jedes Abweichen von diesem Pfad würde für sie ein persönliches Risiko bedeuten. 2. Obwohl führende Abgeordnete, Parteien und Verwaltungsorgane wiederholt vor der negativen Wirkung von Softwarepatenten auf die Innovation gewarnt und klar gegen die Patentierbarkeit von Software Stellung bezogen haben, überlassen Regierungsbeamte diese Angelegenheit meist ihren Patentexperten, die sich wiederum eher an der herrschenden Meinung der Patentwelt als an den schriftlichen Vorgaben ihrer Regierungen orientieren

5 3. Die Patentexperten, die beim EPA und in den Rechtsabteilungen großer IT-Firmen arbeiten, bilden eine finanzkräftigen Gruppe politisch aktiver Individuen, die im Namen von Nokia, Alcatel, Thomson, IBM und Siemens und sogar von Verbänden wie Unice 9, BSA 10 und EICTA 11 sprechen können. Dies hat es der Europäischen Kommission ermöglicht, weniger als 10% der Teilnehmer als die wirtschaftliche Mehrheit zu bezeichnen. Offenbar berücksichtigt die Europäische Kommission nicht, dass der Löwenanteil der Software-Innovation in Europa außerhalb von Großfirmen stattfindet. Innovationspolitische Entscheidungen bei der Europäischen Kommission scheinen sich eher an einer Finanzmehrheit als an einer Innovationsmehrheit auszurichten. Jozef Halbersztadt, Patentprüfer am Polnischen Patentamt, fühlt sich an die Starrsinnigkeit kommunistischer Regierungen in seinem Land erinnert: Die Patentexperten und ihre politischen Verbündeten schneiden sich ins eigene Fleisch, indem sie die Meinungen der Software-Fachleute und der breiten Öffentlichkeit ignorieren. Die Patentrechtler, die die Patentierbarkeit von immateriellen Lehren einfordern, und ihre Freunde in den Regierungen legen genau die gleiche Haltung an den Tag wie die Politiker in den kommunistischen Staaten vor ihrem Sturz. Nach einigen Berechnungen aus der offiziellen Analyse der Antworten aus dem Konsultationspapier kommt man zu etwa folgender Verteilung der Ansichten der Antwortenden: Für Softwarepatente: 85 von 1447 Antworten: 6 Gegen Softwarepatente: 94Gegen Softwarepatente in Gruppen: Individuen: 98,5 KMU: 95 Großunternehmen: 81 Verbände: 45 Anwender: 99,6 Studenten: 99,5 Akademiker: 98,0 Software-Entwickler: 95,8 Immaterialgüterrechtler (Patentjuristen): 33 Regierungsvertreter:

6 Diese Zahlen mögen etwas ungenau und aufgrund diverser verfälschender Einflüsse unrepräsentativ sein. Im großen und ganzen zeigt sich jedoch ein Bild, welches man in verschiedenen Umfragen in Europa und den USA wiederfindet. Ein Blick auf die Qualität der Argumente macht die Sache noch deutlicher: brav aufgesagte patentrechtliche Glaubenssätze auf der einen Seite, lebendige Berichte aus einer zunehmend bedrohten Softwarepraxis auf der anderen. Jürgen Siepmann, Diplom-Physiker und Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Software- Recht und Justitiar des Linux-Verband 12 e.v., erklärt die Verhältnisse der europäischen Institutionen untereinander und die Risiken, die die Europäische Gemeinschaft übernimmt, indem sie in der Frage der Softwarepatente gesetzgeberisch tätig wird: Das EPA ist keine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft. Seine Technischen Beschwerdekammern (TBK) sind in vieler Hinsicht keine vollwertigen rechtsstaatlichen Gerichte. Die Entscheidungen der TBK sind nur in soweit bindend, wie sie Verwaltungsvorgänge des EPA selbst regeln. Einige nationale Hüter des Patentrechts legen jedoch gegenüber den gesetzeswidrigen Beschlüssen der TBK zur Patentierbarkeit von Computerprogrammen 13 einen besonders eifrigen Gehorsam an den Tag. So ist es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Gerichten und einem scheinbaren Bedarf nach neuer Gesetzgebung gekommen. Als das EPA schließlich vorschlug 14, alle Grenzen der Patentierbarkeit aufzuheben, kam es jedoch zu einer unerwartet starken Gegenbewegung. Im Oktober 2000 gaben die nationalen Rechtspolitiker ihre Pläne zur Revision des EPÜ auf und reichten das heiße Eisen nach Brüssel weiter. Mit ihrem Grünbuch 15 und ihrem Konsultationspapier 16 machte sich die Europäische Kommission Schritt für Schritt den Standpunkt des EPA zu eigen. Das Konsultationspapier war als eine Übung zur Mobilisierung der Patentwelt konzipiert, aber das Ergebnis zeigte deutlicher denn je, dass Softwarepatente heute nicht weniger unbeliebt und ungerechtfertig sind als Die öffentliche Kontroverse warf ein grelles Licht auf einen bedenklichen Mangel an institutionellen Gegengewichten und rechtsstaatlicher Kontrolle im europäischen Patentwesen. Die Europäische Kommisssion hat jetzt die Gelegenheit, das System zu reformieren. Wenn sie diese Gelegenheit ergreift, kann das Gemeinschaftspatent zu einem Erfolg werden. Wenn sie hingegen einfach der EPA-Lobby nachgibt, sind die Risiken außergewöhnlich hoch. Angesichts bestehender Verträge wie TRIPS 17 genügt eine schlechte Definitionen von d.htm 15 market/en/indprop/patde.pdf 16 market/en/indprop/comp/softpatde.htm

7 Begriffen wie Technik und Erfindung, um Europa auf Jahrzehnte hin an eine volkswirtschaftsschädliche Eigentumsordnung zu ketten. Mehrere neuere EG-Richtlinien aus dem Bereich des Immaterialgüterrechts haben mehr Probleme geschaffen als gelöst und müssen dauernd nachverhandelt werden. Das Grünbuch und das Konsultationspapier vertragen sich nicht mit modernen Methoden der ökonomischen Analyse des Rechts. In ihrem Verständnis für Software liegen sie auch deutlich unter dem Niveau des patentrechtlichen Schrifttums der 70er Jahre 18. Viele Leute fragen sich, wie lange sich die EU es noch leisten kann, mit unausgegorenen Regelungsvorschlägen dieser Art aufzuwarten. Die Anwendung von groben Monopolrechten auf abstrakte Regeln ist eines des brisantesten Themen der Gesetzgebung. Die EuK täte gut daran, die nationalen Regierungen stärker in die Verantwortung einzubeziehen, etwa durch Unterbreitung mehrerer alternativer Vorschläge. In jedem Falle liegt der Eurolinux-Vorschlag 19 als eine legitime Alternative auf dem Tisch. 2 Europäische Konsultation über die Patentierbarkeit von Computer-Implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (= Programmen für Datenverarbeitungsanlagen) Europäische Konsultation über die Patentierbarkeit von Computer-Implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (= Programmen für Datenverarbeitungsanlagen) 20 3 Pressekontakt Frankreich und Europa: Jean-Paul Smets-Solanes 21, Deutschland und Europa: Hartmut Pilch 22, Spanien: jgb@gsyc.escet.urjc.es 23 Italien: dido@prosa.it 24, Niederlande: Luuk Van Dijk 25, , siehe VOSN en Software Patenten mailto:jp@smets.com?subject= phm/index.de.html 23 mailto:jgb@gsyc.escet.urjc.es?subject= 24 mailto:dido@prosa.it?subject= 25 lvd@mndmtter.nl

8 Dänemark und Nordeuropa: Anne stergaard 27 Belgien: 4 Feste Netzadresse dieser Presseerklärung 5 Juristische Hinweise Linux ist ein eingetragenes Warenzeichen von Linus Torvalds. Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen von Microsoft Inc. MacOS ist ein eingetragenes Warenzeichen von Apple Inc. Alle anderen Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. 27 mailto:anne@sslug.dk 8

Eurolinux-Allianz. http://www.eurolinux.org/index.de.html. EuroLinux. info@eurolinux.org 2003-10-22

Eurolinux-Allianz. http://www.eurolinux.org/index.de.html. EuroLinux. info@eurolinux.org 2003-10-22 Eurolinux-Allianz http://www.eurolinux.org/index.de.html EuroLinux info@eurolinux.org 2003-10-22 Das Eurolinux Bündnis für eine Freie Informationelle Infrastruktur ist eine offene Koalition von Firmen

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