Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen

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1 4 Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA- Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung) Gemäß 3 und 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI I S. 286), des 90 des VIII. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe 26. Juni 1990 (BGBI. I S. 1163) und des 16 Abs. 1 Satz 1 sowie 17 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBI. I S. 384) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow folgende Beitragsordnung beschlossen. 1 Wirkungsbereich (1) Die Gemeinde unterhält durch ihren Eigenbetrieb KITA- Verbund Kleinmachnow Kindertagesstätten zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern nach Maßgabe des KitaG. Daneben werden Kinder in anerkannten Kindertagespflegestellen nach Maßgabe des KitaG betreut. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte des KITA-Verbundes Kleinmachnow oder einer anerkannten Kindertagespflegestelle werden Beiträge entsprechend der Tabellen in der Anlage erhoben. Daneben wird für Kinder in kombinierten Krippen und Kindergärten Essengeld als Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen erhoben. 2 Aufnahme von Kindern (1) Aufnahme finden Kinder, deren Hauptwohnsitz in Kleinmachnow ist und die einen Rechtsanspruch nach 1 KitaG haben. Nachrangig können Kinder aufgenommen werden, für die eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Hauptwohnsitzgemeinde vor Vertragsabschluss vorliegt. (2) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes ist die Prüfung und Festlegung des Betreuungsbedarfes, der Abschluss eines Betreuungsvertrages und die Festsetzung der Höhe des zu zahlenden Beitrages. Der Vertrag wird mit denjenigen Personen abgeschlossen, die für das zu betreuende Kind personensorgeberechtigt sind. 3 Pflicht zur Entrichtung und Fälligkeit des Beitrages und des Essengeldes (1) Neben dem Beitrag für die Betreuung wird Essengeld, als Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen, in Höhe von 36,00 monatlich erhoben. Kostenbeitragspflichtig ist derjenige, auf dessen Veranlassung das Kind eine Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt, insbesondere personensorgeberechtigte Elternteile oder zur Fürsorge berechtigte Personen. Ob die personenberechtigten Elternteile miteinander verheiratet sind, ist insoweit nicht von Bedeutung. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages und des Essengeldes besteht monatlich ab Vertragsbeginn. Beginnt der Vertrag vor dem 15. eines Monats werden der volle Beitrag und das volle Essengeld für einen Monat erhoben. Erfolgt die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt im Monat, werden die Hälfte des monatlichen Beitrages und des Essengeldes fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Vertragsverhältnis endet. (3) Der Beitrag für einen Krippenplatz wird bis einschließlich des Monats berechnet, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Der Beitrag für einen Kindergartenplatz wird ab dem 1. des Folgemonats nach Vollendung des 3. Lebensjahres erhoben und fällig. Der Beitrag für einen Hortplatz wird ab der Einschulung erhoben und fällig. (4) Beitrag und Essengeld sind bis zum 5. Werktag eines jeden Monats fällig und für den laufenden Monat bargeldlos zu zahlen. Ein SEPA-Mandat mit Einzugsermächtigung sollte grundsätzlich erteilt werden. (5) Bei Verträgen von mehr als 10 Stunden (Krippe oder Kindergarten) oder 8 Stunden (Hort) sind in der altersentsprechenden Tabelle auf den jeweiligen Beitrag 10 % aufzuschlagen. Bei der Erhebung sind die Einkommensgrenzen und die Mindestbeiträge zu berücksichtigen. 4 Festsetzung des Beitrages (1) Der Beitrag wird nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate der Eltern bemessen. Bei Arbeitsaufnahme wird das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt. Daneben wird die Zahl der Kinder berücksichtigt, für die Kindergeldanspruch besteht. Eltern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs des

2 5 Beitrages nicht besser gestellt werden als Ehepaare. (2) Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage. (3) Anzurechnendes Einkommen im Sinne dieser Beitragsordnung sind: 1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 5. sonstige Einkünfte 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen 7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und 8. sonstige Einnahmen Von den Einkünften aus 1. sind: die Lohn- und Kirchensteuer der Solidaritätszuschlag der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung abzuziehen. Von den Einkünften aus sind: Ausgaben für die private Kranken- und Pflegeversicherung die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag nachweisbare gesetzliche oder freiwillige Zahlungen zur Rentenversicherung oder sonstigen Altersvorsorge abzuziehen. Zu den sonstigen Einnahmen aus 8. gehören alle Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, z. B.: Elterngeld nach BEEG (ohne Sockelbetrag) Renten Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) der nicht der Ausbildung dienende Teil der BAföG-Leistungen Leistungen nach anderen Sozialgesetzen Kindes- und Ehegattenunterhalt sonstige Transferleistungen. Nicht angerechnet werden: Kindergeld und Pflegegeld. Eine Minderung des anzurechnenden Einkommens durch nachweisbare Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen ist möglich. Ist kein Einkommen vorhanden oder werden negative Einkünfte nachgewiesen, ist der Mindestbeitrag entsprechend des Alters des Kindes, der Betreuungszeit und der unterhaltsberechtigten Kinder laut den Tabellen in der Anlage zu erheben. Bei Einkünften aus 2. 8., für die noch keine Gewinnermittlung, Bilanz, Einnahme-Überschussrechnung oder kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, ist von einer Einkommensselbsteinschätzung auszugehen. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des anderen Elternteils ist nicht zulässig. (4) Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem höheren oder niedrigeren Elternbeitrag führen oder Veränderungen in der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder, sind ohne Aufforderung umgehend nachzuweisen. Eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Eine Neufestsetzung der Beiträge erfolgt rückwirkend bis zu 3 Jahre. (5) Werden die Einkommensverhältnisse nicht nachgewiesen, ist der Höchstbeitrag zu entrichten. (6) Änderungen der Beiträge werden in Anlage 1 zum Betreuungsvertrag festgelegt. 5 Sonstige Beiträge (1) Die Kostenbeteiligung in Kindertagesstätten erhöht sich, wenn die vereinbarte Betreuungszeit überschritten wird. Für jede angefangene halbe Stunde sind 8,00 für Krippenkinder und 5,00 für alle anderen Kinder zu zahlen. (2) Wird ein Kind über die Öffnungszeit der Kindertagesstätte hinaus betreut, so sind für jede angefangene halbe Stunde 16,00 zu zahlen. (3) Für die Ganztagsbetreuung der Hortkinder während der Schulferien wird ein zusätzlicher Tagessatz von 7,00 erhoben, wenn die vereinbarte Betreuungszeit überschritten wird. Bei der Erhebung sind die Einkommensgrenzen und die Mindestbeiträge zu berücksichtigen. (4) Besucherkinder in Kindertagesstätten sind Kinder, die keinen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kleinmachnow haben. Über den Abschluss eines Vertrages entscheidet die Werkleitung. Für das Besucherkind ist ein Tagessatz zu entrichten: für Kinder im Krippenalter: 32,00 (bis zu 6 Std.); 47,00 (über 6 Std.) für Kinder im Kindergartenalter: 14,00 (bis zu 6 Std.); 21,00 (über 6 Std.) für Kinder im Hortalter: 8,00 (bis zu 4 Std.); 10,00 (über 4 Std.) Essengeld wird im Krippen- und Kindergartenbereich anteilig pro Besuchstag erhoben. Der Tagessatz und das Essengeld sind vor Vertragsbeginn zu entrichten. (5) Für Kinder im Grundschulalter mit Rechtsanspruch besteht die Möglichkeit, auf Antrag ausschließlich Betreuungsverträge für die Zeit der brandenburgischen Schulferien (ohne Schließzeit der Einrichtung) abzuschließen. Die Anträge müssen bis zum eines Jahres für das Folgekalenderjahr schriftlich vorliegen. Es können bis zu 4 Wochen oder bis zu 8 Wochen verbindlich gebucht werden. Für die Leistung sind entsprechend ein oder zwei Monats-

3 6 höchstbeiträge im entsprechenden Leistungsumfang, unter Berücksichtigung der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, im Voraus zu zahlen. 6 Kündigung (1) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Kündigungsfrist kommt es auf den Eingang der Kündigung an. (2) Der Vertrag für die Betreuung in einer Kindertagesstätte kann von den Eltern mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für die Kindertagespflege regelt der Landkreis die Kündigungsfristen. (3) Die Werkleitung des KITA-Verbundes kann den Betreuungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Beitrag und Essengeld trotz 3-maliger Mahnung nicht entrichtet werden, bei Schließung der Einrichtung, bei groben Verstößen gegen den Betreuungsvertrag und bei maßgeblicher Änderung der die Rechtsgrundlage dieser Vertragsbestimmungen bildenden Gesetze. 7 In-Kraft-Treten Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung zur Erhebung und zur Höhe der Elternentgelte gemäß 17 des Kita-Gesetzes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und der Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow vom 1. März 2006 außer Kraft. Kleinmachnow, 2. März 2018 M. Grubert, Bürgermeister Dies wird gemäß 12 Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, M. Grubert, Bürgermeister Anlage Beitragstabellen Anlage zur Beitragsordnung des KITA-Verbundes vom 2. März 2018 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit einem Kind (100 %) Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit zwei Kindern (90 %) bis ,00 20,00 20, bis ,47 20,83 22, bis ,18 25,26 27, bis ,18 30,03 32, bis ,47 35,15 37, bis ,05 40,60 43, bis ,92 46,41 50, bis ,08 52,56 56, bis ,52 59,05 63, bis ,25 65,88 71, bis ,27 73,06 78, bis ,58 80,59 86, bis ,18 88,46 95, bis ,07 96,67 104, bis ,25 105,23 113, bis ,71 114,13 123, bis ,46 123,37 132, bis ,50 132,96 143, bis ,83 142,89 154, bis ,45 153,17 165, bis ,36 163,79 176, bis ,56 174,76 188, bis ,04 186,06 200, bis ,81 197,72 213, bis ,87 209,72 226, bis ,22 222,06 239, bis ,86 234,74 253, bis ,79 247,77 267, bis ,01 261,15 281, bis ,52 280,84 302, bis ,61 301,22 324, bis ,28 322,29 347, bis ,53 344,04 370, bis ,35 366,49 395, bis ,75 389,62 419, bis ,73 413,44 445,64 ab ,28 437,95 472,06 bis ,00 20,00 20, bis ,67 27,03 29, bis ,53 31,63 34, bis ,65 36,54 39, bis ,03 41,77 45, bis ,67 47,30 50, bis ,57 53,14 57, bis ,73 59,30 63, bis ,15 65,76 70, bis ,83 72,53 78, bis ,76 79,61 85, bis ,96 87,00 93, bis ,42 94,70 102, bis ,14 102,71 110, bis ,12 111,03 119, bis ,35 119,66 128, bis ,85 128,60 138, bis ,61 137,85 148, bis ,62 147,41 158, bis ,90 157,28 169, bis ,44 167,46 180, bis ,23 177,95 191, bis ,29 188,74 203, bis ,60 199,85 215, bis ,18 211,27 227, bis ,01 223,00 240, bis ,11 235,03 253, bis ,97 252,75 272, bis ,35 271,10 292, bis ,25 290,06 312, bis ,67 309,64 333, bis ,61 329,84 355, bis ,07 350,66 377, bis ,05 372,10 401,08 ab ,55 394,16 424,85

4 7 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit drei Kindern (80 %) bis ,00 20,00 20, bis ,24 32,48 35, bis ,14 37,13 40, bis ,26 42,05 45, bis ,62 47,24 50, bis ,20 52,71 56, bis ,02 58,45 63, bis ,07 64,47 69, bis ,35 70,77 76, bis ,86 77,34 83, bis ,60 84,18 90, bis ,57 91,30 98, bis ,77 98,70 106, bis ,20 106,37 114, bis ,87 114,31 123, bis ,76 122,54 132, bis ,89 131,03 141, bis ,24 139,80 150, bis ,83 148,85 160, bis ,65 158,17 170, bis ,70 167,77 180, bis ,98 177,65 191, bis ,49 187,79 202, bis ,23 198,22 213, bis ,20 208,92 225, bis ,42 224,67 242, bis ,09 240,97 259, bis ,22 257,83 277, bis ,82 275,23 296, bis ,88 293,19 316, bis ,40 311,70 335, bis ,38 330,75 356,51 ab ,82 350,36 377,65 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit vier Kindern (70 %) bis ,00 20,00 20, bis ,85 36,79 39, bis ,66 41,33 44, bis ,68 46,12 49, bis ,89 51,14 55, bis ,31 56,41 60, bis ,93 61,92 66, bis ,75 67,67 72, bis ,77 73,66 79, bis ,00 79,89 86, bis ,42 86,36 93, bis ,05 93,07 100, bis ,88 100,02 107, bis ,92 107,22 115, bis ,15 114,65 123, bis ,59 122,33 131, bis ,23 130,25 140, bis ,07 138,40 149, bis ,11 146,80 158, bis ,36 155,44 167, bis ,80 164,32 177, bis ,45 173,44 186, bis ,30 182,80 197, bis ,86 196,59 211, bis ,83 210,85 227, bis ,20 225,60 243, bis ,97 240,83 259, bis ,14 256,54 276, bis ,72 272,73 293, bis ,71 289,41 311,95 ab ,10 306,57 330,44 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit fünf Kindern (50 %) bis ,00 20,00 20, bis ,76 29,52 31, bis ,63 32,94 35, bis ,64 36,53 39, bis ,79 40,29 43, bis ,09 44,23 47, bis ,53 48,33 52, bis ,12 52,61 56, bis ,86 57,06 61, bis ,73 61,69 66, bis ,75 66,48 71, bis ,92 71,45 77, bis ,23 76,58 82, bis ,68 81,90 88, bis ,28 87,38 94, bis ,02 93,03 100, bis ,91 98,86 106, bis ,94 104,86 113, bis ,11 111,03 119, bis ,43 117,37 126, bis ,90 123,89 133, bis ,50 130,57 140, bis ,76 140,42 151, bis ,31 150,61 162, bis ,14 161,14 173, bis ,26 172,02 185, bis ,67 183,24 197, bis ,37 194,81 209, bis ,36 206,72 222,82 ab ,64 218,98 236,03 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit sechs Kindern (30 %) bis ,00 20,00 20, bis ,38 21,92 23, bis ,28 24,18 26, bis ,25 26,54 28, bis ,32 29,00 31, bis ,47 31,57 34, bis ,71 34,24 36, bis ,04 37,01 39, bis ,45 39,89 42, bis ,95 42,87 46, bis ,54 45,95 49, bis ,21 49,14 52, bis ,97 52,43 56, bis ,81 55,82 60, bis ,74 59,32 63, bis ,76 62,91 67, bis ,87 66,62 71, bis ,06 70,42 75, bis ,34 74,33 80, bis ,70 78,34 84, bis ,66 84,25 90, bis ,78 90,37 97, bis ,08 96,69 104, bis ,56 103,21 111, bis ,20 109,95 118, bis ,02 116,89 125, bis ,02 124,03 133,69 ab ,18 131,39 141,62

5 8 Krippe (0 bis 3 Jahre), Familie mit sieben Kindern (10 %) bis ,00 20,00 20, bis ,66 20,00 20, bis ,60 20,00 20, bis ,58 20,00 21, bis ,59 20,97 22, bis ,62 22,21 23, bis ,69 23,47 25, bis ,78 24,78 26, bis ,90 26,11 28, bis ,55 28,08 30, bis ,26 30,12 32, bis ,03 32,23 34, bis ,85 34,40 37, bis ,73 36,65 39, bis ,67 38,96 42, bis ,67 41,34 44,56 ab ,73 43,80 47,21 Die untere Einkommensgrenze liegt entsprechend der Vorgaben des Landkreis Potsdam-Mittelmark vom für eine Familie mit 7 Kindern im Rahmen der Sozialverträglichkeit bei netto / Monat. Da aber bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von rechnerisch der Mindestbeitrag unterschritten würde, beginnt diese Tabelle erst mit einer unteren Einkommensgrenze von netto / Monat. Familie mit einem Kind (100 %) Familie mit zwei Kindern (90 %) bis ,00 20,00 20, bis ,88 19,74 21, bis ,00 23,38 25, bis ,35 27,30 29, bis ,92 31,48 34, bis ,73 35,93 39, bis ,76 40,64 44, bis ,03 45,63 50, bis ,52 50,88 55, bis ,24 56,40 61, bis ,20 62,19 68, bis ,38 68,25 74, bis ,79 74,57 81, bis ,43 81,17 89, bis ,30 88,03 96, bis ,40 95,16 104, bis ,72 102,56 112, bis ,28 110,22 120, bis ,07 118,16 129, bis ,08 126,36 138, bis ,33 134,83 147, bis ,80 143,57 157, bis ,51 152,58 167, bis ,44 161,85 177, bis ,61 171,39 187, bis ,00 181,20 198, bis ,62 191,28 209, bis ,47 201,63 221, bis ,55 212,25 232, bis ,01 227,98 250, bis ,92 244,25 267, bis ,30 261,05 286, bis ,13 278,39 305, bis ,42 296,27 324, bis ,18 314,69 345, bis ,38 333,64 365,92 ab ,05 353,12 387,29 bis ,00 20,00 20, bis ,01 24,57 26, bis ,23 28,33 31, bis ,66 32,33 35, bis ,29 36,58 40, bis ,13 41,06 45, bis ,17 45,79 50, bis ,42 50,76 55, bis ,88 55,97 61, bis ,54 61,42 67, bis ,41 67,12 73, bis ,49 73,05 80, bis ,77 79,23 86, bis ,26 85,64 93, bis ,95 92,30 101, bis ,85 99,20 108, bis ,96 106,34 116, bis ,28 113,72 124, bis ,80 121,35 133, bis ,52 129,21 141, bis ,46 137,32 150, bis ,60 145,67 159, bis ,94 154,25 169, bis ,50 163,08 178, bis ,26 172,15 188, bis ,22 181,47 199, bis ,39 191,02 209, bis ,51 205,18 225, bis ,03 219,82 241, bis ,97 234,95 257, bis ,32 250,56 274, bis ,08 266,65 292, bis ,26 283,22 310, bis ,85 300,27 329,33 ab ,85 317,81 348,56

6 9 Familie mit drei Kindern (80 %) bis ,00 20,00 20, bis ,58 28,74 31, bis ,81 32,51 35, bis ,22 36,50 40, bis ,82 40,70 44, bis ,60 45,12 49, bis ,56 49,75 54, bis ,70 54,60 59, bis ,03 59,66 65, bis ,54 64,93 71, bis ,24 70,42 77, bis ,12 76,13 83, bis ,18 82,05 89, bis ,43 88,18 96, bis ,86 94,53 103, bis ,47 101,09 110, bis ,26 107,86 118, bis ,24 114,85 125, bis ,41 122,06 133, bis ,75 129,48 142, bis ,28 137,11 150, bis ,00 144,96 158, bis ,89 153,03 167, bis ,98 161,30 176, bis ,24 169,80 186, bis ,01 182,38 200, bis ,14 195,40 214, bis ,64 208,84 229, bis ,51 222,72 244, bis ,74 237,02 259, bis ,34 251,75 276, bis ,31 266,91 292,74 ab ,64 282,50 309,84 Familie mit fünf Kindern (50 %) bis ,00 20,00 20, bis ,76 25,44 27, bis ,12 28,20 30, bis ,60 31,10 34, bis ,19 34,12 37, bis ,89 37,29 40, bis ,71 40,58 44, bis ,65 44,01 48, bis ,70 47,58 52, bis ,86 51,28 56, bis ,14 55,11 60, bis ,53 59,08 64, bis ,04 63,18 69, bis ,67 67,42 73, bis ,40 71,78 78, bis ,25 76,29 83, bis ,22 80,93 88, bis ,30 85,70 93, bis ,50 90,60 99, bis ,81 95,64 104, bis ,23 100,82 110, bis ,77 106,12 116, bis ,50 113,99 125, bis ,46 122,12 133, bis ,65 130,53 143, bis ,07 139,20 152, bis ,71 148,14 162, bis ,59 157,34 172, bis ,69 166,82 182,96 ab ,03 176,56 193,65 Familie mit vier Kindern (70 %) bis ,00 20,00 20, bis ,32 31,94 35, bis ,47 35,62 39, bis ,77 39,48 43, bis ,24 43,53 47, bis ,86 47,77 52, bis ,65 52,20 57, bis ,60 56,82 62, bis ,71 61,62 67, bis ,98 66,61 73, bis ,41 71,79 78, bis ,00 77,16 84, bis ,75 82,71 90, bis ,66 88,45 97, bis ,73 94,38 103, bis ,96 100,50 110, bis ,36 106,80 117, bis ,91 113,30 124, bis ,62 119,98 131, bis ,50 126,84 139, bis ,53 133,90 146, bis ,73 141,14 154, bis ,08 148,57 162, bis ,50 159,58 175, bis ,25 170,97 187, bis ,31 182,74 200, bis ,69 194,88 213, bis ,40 207,39 227, bis ,42 220,28 241, bis ,77 233,55 256,15 ab ,44 247,19 271,11 Familie mit sechs Kindern (30 %) bis ,00 20,00 20, bis ,96 20,00 20, bis ,51 20,47 22, bis ,14 22,37 24, bis ,83 24,35 26, bis ,59 26,41 28, bis ,42 28,55 31, bis ,32 30,77 33, bis ,28 33,07 36, bis ,32 35,45 38, bis ,43 37,91 41, bis ,60 40,45 44, bis ,84 43,07 47, bis ,15 45,77 50, bis ,53 48,56 53, bis ,98 51,42 56, bis ,50 54,36 59, bis ,09 57,38 62, bis ,74 60,49 66, bis ,46 63,67 69, bis ,50 68,39 75, bis ,68 73,27 80, bis ,99 78,32 85, bis ,44 83,52 91, bis ,03 88,88 97, bis ,75 94,41 103, bis ,62 100,09 109,78 ab ,62 105,94 116,19

7 10 Familie mit sieben Kindern (10 %) bis ,00 20,00 20, bis ,00 20,00 20, bis ,00 20,00 20, bis ,00 20,00 20, bis ,66 20,00 20, bis ,50 20,00 20, bis ,36 20,00 20, bis ,25 20,16 22, bis ,15 21,22 23, bis ,50 22,80 25, bis ,89 24,42 26, bis ,33 26,11 28, bis ,81 27,84 30, bis ,34 29,63 32, bis ,92 31,47 34, bis ,54 33,36 36,59 ab ,21 35,31 38,73 Die untere Einkommensgrenze liegt entsprechend der Vorgaben des Landkreis Potsdam-Mittelmark vom für eine Familie mit 7 Kindern im Rahmen der Sozialverträglichkeit bei netto / Monat. Da aber bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von rechnerisch der Mindestbeitrag unterschritten würde, beginnt diese Tabelle erst mit einer unteren Einkommensgrenze von netto/monat. Familie mit einem Kind (100 %) Familie mit zwei Kindern (90 %) bis ,00 9,00 9, bis ,45 13,42 15, bis ,98 15,39 17, bis ,61 17,48 19, bis ,34 19,71 22, bis ,18 22,06 24, bis ,11 24,55 27, bis ,14 27,16 30, bis ,28 29,90 33, bis ,51 32,77 37, bis ,85 35,77 40, bis ,28 38,90 43, bis ,81 42,15 47, bis ,45 45,54 51, bis ,18 49,05 55, bis ,02 52,69 59, bis ,96 56,46 63, bis ,99 60,36 68, bis ,13 64,39 72, bis ,36 68,55 77, bis ,70 72,83 82, bis ,14 77,25 87, bis ,67 81,79 92, bis ,31 86,46 97, bis ,05 91,26 103, bis ,88 96,19 108, bis ,82 101,25 114, bis ,86 106,43 120, bis ,00 111,75 126, bis bis ,22 119,74 135, bis ,64 127,99 144, bis ,26 136,50 154, bis ,08 145,26 164, bis ,11 154,28 174, bis ,33 163,56 184, bis ,75 173,09 195,66 ab ,38 182,89 206,73 bis ,00 9,00 9, bis ,25 15,74 17, bis ,81 17,74 20, bis ,46 19,86 22, bis ,20 22,09 24, bis ,03 24,44 27, bis ,95 26,91 30, bis ,96 29,49 33, bis ,06 32,19 36, bis ,25 35,01 39, bis ,53 37,94 42, bis ,90 40,98 46, bis ,37 44,14 49, bis ,92 47,42 53, bis ,56 50,82 57, bis ,29 54,32 61, bis ,11 57,95 65, bis ,03 61,69 69, bis ,03 65,55 74, bis ,12 69,52 78, bis ,31 73,61 83, bis ,58 77,81 87, bis ,94 82,13 92, bis ,40 86,57 97, bis ,94 91,12 103, bis ,57 95,79 108, bis ,30 100,57 113, bis ,90 107,77 121, bis ,68 115,19 130, bis ,64 122,85 138, bis ,78 130,73 147, bis ,10 138,85 156, bis ,60 147,20 166, bis ,28 155,78 176,09 ab ,14 164,60 186,05

8 11 Familie mit drei Kindern (80 %) bis ,00 9,00 9, bis ,74 17,65 19, bis ,29 19,64 22, bis ,92 21,73 24, bis ,62 23,92 27, bis ,41 26,22 29, bis ,28 28,61 32, bis ,22 31,12 35, bis ,25 33,72 38, bis ,36 36,43 41, bis ,55 39,24 44, bis ,82 42,15 47, bis ,16 45,17 51, bis ,59 48,29 54, bis ,10 51,51 58, bis ,69 54,84 61, bis ,36 58,26 65, bis ,11 61,80 69, bis ,94 65,43 73, bis ,85 69,17 78, bis ,84 73,01 82, bis ,91 76,95 86, bis ,06 81,00 91, bis ,29 85,15 96, bis ,60 89,40 101, bis ,57 95,79 108, bis ,71 102,39 115, bis ,01 109,20 123, bis ,47 116,21 131, bis ,09 123,42 139, bis ,86 130,85 147, bis ,80 138,47 156,53 ab ,90 146,31 165,38 Familie mit fünf Kindern (50%) bis ,00 9,00 9, bis ,64 14,95 16, bis ,76 16,39 18, bis ,92 17,88 20, bis ,14 19,45 21, bis ,41 21,08 23, bis ,72 22,77 25, bis ,09 24,52 27, bis ,51 26,35 29, bis ,98 28,23 31, bis ,50 30,18 34, bis ,06 32,19 36, bis ,68 34,27 38, bis ,35 36,42 41, bis ,07 38,62 43, bis ,84 40,89 46, bis ,65 43,23 48, bis ,52 45,63 51, bis ,44 48,09 54, bis ,41 50,62 57, bis ,43 53,22 60, bis ,50 55,87 63, bis ,61 59,87 67, bis ,82 63,99 72, bis ,13 68,25 77, bis ,54 72,63 82, bis ,05 77,14 87, bis ,66 81,78 92, bis ,38 86,55 97,83 ab ,19 91,44 103,36 Familie mit vier Kindern (70 %) bis ,00 9,00 9, bis ,80 19,01 21, bis ,29 20,93 23, bis ,86 22,94 25, bis ,49 25,04 28, bis ,20 27,23 30, bis ,97 29,51 33, bis ,81 31,88 36, bis ,73 34,33 38, bis ,71 36,88 41, bis ,77 39,52 44, bis ,89 42,25 47, bis ,09 45,07 50, bis ,35 47,98 54, bis ,69 50,98 57, bis ,09 54,07 61, bis ,57 57,25 64, bis ,12 60,52 68, bis ,73 63,88 72, bis ,42 67,33 76, bis ,17 70,87 80, bis ,00 74,50 84, bis ,90 78,22 88, bis ,25 83,82 94, bis ,75 89,59 101, bis ,38 95,55 108, bis ,16 101,68 114, bis ,07 108,00 122, bis ,13 114,49 129, bis ,33 121,17 136,96 ab ,66 128,02 144,71 Familie mit sechs Kindern (30%) bis ,00 9,00 9, bis ,00 10,73 12, bis ,08 11,67 13, bis ,84 12,65 14, bis ,63 13,66 15, bis ,46 14,71 16, bis ,31 15,81 17, bis ,19 16,94 19, bis ,10 18,11 20, bis ,04 19,32 21, bis ,01 20,56 23, bis ,01 21,85 24, bis ,04 23,17 26, bis ,10 24,54 27, bis ,19 25,94 29, bis ,31 27,38 30, bis ,47 28,86 32, bis ,65 30,37 34, bis ,86 31,93 36, bis ,10 33,52 37, bis ,97 35,92 40, bis ,89 38,40 43, bis ,88 40,95 46, bis ,93 43,58 49, bis ,03 46,28 52, bis ,20 49,07 55, bis ,43 51,93 58,70 ab ,71 54,87 62,02

9 12 Familie mit sieben Kindern (10 %) bis ,00 9,00 9, bis ,00 9,00 9, bis ,00 9,00 9, bis ,00 9,00 9, bis ,00 9,13 10, bis ,00 9,62 10, bis ,00 10,12 11, bis ,00 10,64 12, bis ,00 11,17 12, bis ,32 11,97 13, bis ,96 12,80 14, bis ,63 13,65 15, bis ,31 14,53 16, bis ,01 15,43 17, bis ,73 16,36 18, bis ,48 17,31 19,57 ab ,24 18,29 20,67 Die untere Einkommensgrenze liegt entsprechend der Vorgaben des Landkreis Potsdam-Mittelmark vom für eine Familie mit 7 Kindern im Rahmen der Sozialverträglichkeit bei netto / Monat. Da aber bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von rechnerisch der Mindestbeitrag unterschritten würde, beginnt diese Tabelle erst mit einer unteren Einkommensgrenze von netto/monat.

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