Standard-Vereinbarung zur Teilnahme am Direct-Banking

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1 Standard-Vereinbarung zur Teilnahme am Direct-Banking Einrichtung 1. Teilnehmer/Kontoinhaber Sie möchten über Ihre eigenen Konten und Depots über Internet und/oder Telefon verfügen und Ihre Kreditkartenabrechnung online erhalten? Gern schalten wir Sie als Teilnehmer frei, wenn Sie zu allen unten genannten Konten der volljährige Konto-/Depotinhaber sind. Bei minderjährigen Kontoinhabern, Mitkontoinhabern oder für Konten, bei denen Sie als Teilnehmer für Dritte auftreten, benutzen Sie bitte das Formular "Besondere Vereinbarung über die Teilnahme am Direct-Banking". Dieses erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Teilnehmer/Kontoinhaber Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ Ort (Wird von der NORD/LB ausgefüllt) Kundennummer Für Rückfragen: Telefonnummer privat / Telefonnummer dienstlich -Adresse 2. Vertragsgrundlage Aufgrund dieser Teilnahmevereinbarung hat der Teilnehmer die Möglichkeit, unter Verwendung der jeweiligen personalisierten Sicherheitsmerkmale (z. B. PIN und TAN) und Authentifizierungsinstrumente (z. B. smstan oder Chipkarte), die von dem Kreditinstitut im Rahmen vom Direct-Banking angebotenen Finanzdienstleistungen über die unten angegebenen Konten/Depots abzuwickeln. Direct-Banking erfasst nur Einzelkonten. Für Direct-Banking über Telefon (Telefon-Banking) im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich die vom Kreditinstitut mitgeteilten Servicetelefonnummern zu verwenden. Für die Abwicklung von Wertpapieraufträgen ist das im Depotvertrag angegebene Verrechnungskonto zu verwenden. 3. Authentifizierungsinstrumente Die Teilnahme am Online-Banking erfolgt zzt. unter Verwendung folgender personalisierter Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente. Die Start-PIN erhalte ich per Post und werde sie - aus Sicherheitsgründen - zeitnah in eine nur mir bekannte eigene PIN ändern. Sofern itan vorhanden ist, wird eine Umwandlung in das nachfolgend genannte Verfahren gewünscht (die Anmeldedaten ändern sich in diesem Fall nicht). Bitte wählen Sie: Einrichten 3.1 smstan Mobilnummer (von einem deutschen Mobilfunkanbieter) 3.2 chiptan Kartennummer (diese finden Sie auf Ihrer Debitkarte) 3.3 HBCI-Chip Dafür bestelle ich zusätzlich eine Chipkarte mit HBCI-Funktion Chipkartenleser sowie Banking-Software für Ihren PC finden Sie in unserem Internet-Shop unter Ausfertigung für das Kreditinstitut; "Service Direct-Banking" (3110/7400) Seite 1 von ODD III/12

2 4. Nutzung 4.1 Nutzungsumfang (gilt für Online-Banking und/oder für Telefon-Banking) Die Teilnahme am Direct-Banking bezieht sich bis auf Widerruf auf: Alle bestehenden und zukünftigen Konten des Konto-/Depotinhabers*) Alle bestehenden Kreditkarten (Kreditkartenabrechnungen für vom Institut zur Verfügung gestellten Kreditkarten sollen auf die elektronische Abrechnung unter Verzicht auf die papierhafte Bereitstellung von kontobezogenen Informationen umgestellt werden. Nicht möglich im Telefon-Banking) 4.2 Nutzungsrechte (gilt nur für Online-Banking) Die Teilnahme am Direct-Banking bezieht sich bis auf Widerruf auf: Standardnutzungsrechte (z. B. Kontoabfrage und Überweisungen*) 4.3 Finanzielle Nutzungsrechte Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Im Telefon-Banking gelten besondere Verfügungslimite, diese sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. *) Für besondere/abweichende Vereinbarungen, mit denen Sie die Nutzung auf bestimmte Konten oder Funktionen beschränken möchten, sowie minderjährige Kontoinhaber, Mitkontoinhaber oder für Konten, bei denen Sie als bevollmächtigter Teilnehmer für Dritte auftreten, benutzen Sie bitte das Formular "Besondere Vereinbarung über die Teilnahme am Direct-Banking". Dieses erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. 5. Kommunikationszugänge Für Störungen der Kommunikationszugangssysteme sowie dafür, dass der Zugang zu einem Konto/Depot vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist, haftet das Kreditinstitut nur bei grobem Verschulden. 6. Personalisierte Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente Die Teilnahme am Direct-Banking erfolgt zzt. unter Verwendung folgender personalisierter Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente: 6.1 Telefon-PIN Der Teilnehmer am Direct-Banking über Telefon bekommt eine persönliche Telefon-PIN ausgehändigt, die seiner Identifizierung dient. 6.2 PIN und TAN Dem Teilnehmer wird außerhalb vom Direct-Banking über Internet (Online-Banking) eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) in einem verschlossenen Umschlag überlassen. Die Unterlagen werden dem Teilnehmer zugestellt. Die Transaktionsnummern (TAN) wird dem Teilnehmer auf seine angegebene Mobilnummer gesendet oder er erzeugt sie mittels Debitkarte sowie vorhandenem TAN Generator und den Auftragsdaten z. B. aus seiner Überweisung. 6.3 HBCI-Chipkarte und HBCI-PIN (HBCI = Home Banking Computer Interface) Dem Teilnehmer werden außerhalb vom Direct-Banking über Internet eine Chipkarte mit den Zugangsdaten und die Identifikationsnummer (HBCI-PIN) vom Kreditinstitut überlassen. Die auf der Chipkarte gespeicherten Informationen sind vom Teilnehmer durch die HBCI-PIN zu schützen. 7. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer ist für die sichere Verwahrung der o. g. personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente vor dem Zugriff unberechtigter Dritter verantwortlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Direct-Banking über Internet mit PIN und TAN die Sicherheitshinweise für den Zugang zum Internet zu beachten. Das Kreditinstitut wird den Teilnehmer/Kontoinhaber niemals per auffordern, sensible Kundendaten, wie Passwörter, Kreditkartennummern oder PIN und TAN, zur Überprüfung, z. B. aus nicht näher bezeichneten "Sicherheitsgründen", im Internet einzugeben. Sie werden ebenso niemals s erhalten, die Sie veranlassen, Webseiten zu öffnen und dort Kundendaten einzugeben, die nicht zweifelsfrei dem Kreditinstitut zuzuordnen sind. Die Sicherheitshinweise sind dem Internetangebot des Kreditinstituts zu entnehmen bzw. werden dem Teilnehmer durch das Kreditinstitut zur Verfügung gestellt. 8. Hinweise zur Erteilung von Wertpapieraufträgen (Direct-Brokerage) 8.1 Beratungsverzicht Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass keine individuelle Beratung stattfindet und Aufträge lediglich ausgeführt werden. Etwas anderes gilt, wenn der Teilnehmer vom Kreditinstitut einen Hinweis (z. B. besondere Telefonnummer) über die Erteilung von Wertpapieraufträgen mit Beratung erhält. 8.2 Risikokategorien Aufgrund der Teilnehmerangaben nach 31 Abs. 2 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) im Formular "Kundenangaben für Depot" stuft das Kreditinstitut den Teilnehmer in wertpapierbezogene Risikokategorien ein. Das Kreditinstitut behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn dieser nicht in der dem Teilnehmer mitgeteilten Risikokategorie liegt. 8.3 Verkaufsprospekte Auf telefonischen oder schriftlichen Wunsch werden dem Teilnehmer Verkaufsprospekte über Investmentfonds von Kapitalanlagegesellschaften vor Auftragserteilung zugesandt. Die Verkaufsprospekte können beim Kreditinstitut z. T. auch online abgerufen werden. 8.4 Übersendung von Unterlagen Soweit das Kreditinstitut dem Teilnehmer über die Anforderungen des WpHG hinausreichende Informationen (Marktkommentare, Charts, Analysen usw.) zur Verfügung stellt, stellen diese keine Anlageberatung dar, sondern sollen dem Teilnehmer lediglich die selbständige Anlageentscheidung erleichtern. Ausfertigung für das Kreditinstitut; "Service Direct-Banking" (3110/7400) Seite 2 von ODD III/12

3 9. Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass aus Sicherheitsgründen Telefongespräche im Rahmen vom Direct-Banking durch das Kreditinstitut aufgezeichnet werden. Mit der Aufzeichnung soll sichergestellt werden, dass in Reklamationsfällen Zweifel über den Inhalt eines Auftrages sowie die Person des Auftraggebers ausgeräumt sowie Anzeigen des Teilnehmers über den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments dokumentiert werden können. 10. Hinweis nach Telemediengesetz (TMG) Alle im Rahmen des Direct-Banking anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung vom Kreditinstitut erhoben, genutzt und verarbeitet. Dies kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine Teilnahme am Direct-Banking und Direct-Brokerage ist dann nicht mehr möglich. 11. Kündigung Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Teilnehmer ist zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, die NORD/LB unter Wahrung einer Frist von zwei Monaten berechtigt. 12. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dem Kreditinstitut gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB (AGB). Diese hängen/liegen in den Kassenräumen des Kreditinstituts zur Einsichtnahme aus und sind online unter abrufbar 1 ). Ergänzend gelten die "Bedingungen für Wertpapiergeschäfte", die "Bedingungen für das Telefon-Banking", die "Bedingungen für das Online- Banking", die "Bedingungen für die Debitkarte", die "Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die "Bedingungen für die Nutzung der elektronischen Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online). Ergänzend gelten die Regelungen, die für das betreffende Konto im Kontoeröffnungsantrag getroffen worden sind. 1 ) Jeder Vertragspartner des Kreditinstituts erhält ein Exemplar der AGB, soweit noch keine Geschäftsbeziehung besteht und der Geschäftsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Kreditinstituts erfolgt. 13. Hinweis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis Informationen über Gebühren beim Girokonto und Online-Banking sowie Verfügungslimite im Telefon-Banking sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. 14. Unterschrift zur Teilnahme am Direct-Banking Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers/Kontoinhabers 15. Bestätigung Telefon-Banking-PIN Die Start-PIN werde ich zeitnah - aus Sicherheitsgründen - in eine nur mir bekannte PIN ändern. Hiermit bestätige ich, dass ich die Telefon-PIN mit der Referenz-Nr. in einem verschlossenen Umschlag unversehrt erhalten habe. Telefon-PIN vorhanden Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers/Kontoinhabers Wird von der NORD/LB ausgefüllt - Interner Bearbeitungsvermerk Kundennummer des Teilnehmers Legitimation des Teilnehmers: Zuleitung / Telefonnummer / Name des Kundenbetreuers / Unterschrift Bearbeitungsvermerk Service Direct-Banking: Bearbeitungsvermerk Marktservice BS 2: sms chip Tel.Ba. dwp HBCI-Karten-Nr. Zuordnung HBCI-Kunden-Nr. Zuordnung Legitimationsvertrag Datum und Unterschrift / Namensstempel Datum und Unterschrift / Namensstempel Ausfertigung für das Kreditinstitut; "Service Direct-Banking" (3110/7400) Seite 3 von ODD III/12

4 Bedingungen für das Online-Banking Fassung Oktober 2009 Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die besonderen Geschäftsbedingungen gem. Nr. 1 (2) der AGB der NORD/LB gelten für die Geschäftsbeziehung des Kunden mit der NORD/LB einschließlich ihrer teilrechtsfähigen Anstalt Braunschweigische Landessparkasse" (BLSK). Gemäß 13 NORD/LB-Staatsvertrag sind im Namen der BLSK begründete Rechte und Pflichten solche der NORD/LB. Von der BLSK abgegebene oder empfangene Erklärungen wirken für und gegen die NORD/LB. 1 Leistungsangebot (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von dem Kreditinstitut angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen des Kreditinstituts mittels Online-Banking abrufen. (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als Teilnehmer" bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als Konto" bezeichnet. (3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit dem Kreditinstitut gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Konto-/Depotinhaber mit seinem Kreditinstitut gesondert vereinbaren. Bevollmächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online-Banking die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber dem Kreditinstitut als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4). 2.1 Personalisierte Sicherheitsmerkmale Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind: - die persönliche Identifikationsnummer (PIN), - einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), - der Nutzungscode für die elektronische Signatur. 2.2 Authentifizierungsinstrumente Die TAN beziehungsweise die elektronische Signatur können dem Teilnehmer auf folgenden Authentifizierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden: - auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN, - mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines anderen elektronischen Geräts zur Erzeugung von TAN ist (chiptan), - mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (smstan), - auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder - auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel befinden. Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät. 3 Zugang zum Online-Banking Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking, wenn - der Teilnehmer die Kontonummer oder seine individuelle Kundenkennung und seine PIN oder elektronische Signatur übermittelt hat, - die Prüfung dieser Daten bei dem Kreditinstitut eine Zugangsberechtigung des Teilnehmers ergeben hat und keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9) vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann der Teilnehmer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen. 4 Online-Banking-Aufträge 4.1 Auftragserteilung und Autorisierung Der Teilnehmer muss Online-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN oder elektronische Signatur) autorisieren und dem Kreditinstitut mittels Online-Banking übermitteln. Das Kreditinstitut bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags. 4.2 Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online- Banking erfolgen, es sei denn, das Kreditinstitut sieht eine Widerrufmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor. 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch das Kreditinstitut (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.b. Überweisung) auf der Online-Banking- Seite des Kreditinstituts oder im Preis- und Leistungsverzeichnis" bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite des Kreditinstituts angegebenen oder im Preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis" des Kreditinstituts, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Das Kreditinstitut wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Teilnehmer hat sich mit seinem Personalisierten Sicherheitsmerkmal autorisiert. - Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. - Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt das Kreditinstitut die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z.b. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird das Kreditinstitut den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Teilnehmer eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. 6 Information des Kontoinhabers über Online-Banking-Verfügungen Das Kreditinstitut unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers 7.1 Technische Verbindung zum Online-Banking Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von dem Kreditinstitut gesondert mitgeteilten Online-Banking- Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen. 7.2 Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente (1) Der Teilnehmer hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von dem Kreditinstitut gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie - sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmal das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: a) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem). b) Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. c) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben werden (z. B. nicht auf Online-Händlerseiten). d) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb des Online- Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per . e) Die PIN und der Nutzungscode für die elektronische Signatur dürfen nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. f) Der Teilnehmer darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste nicht mehr als eine TAN verwenden. g) Beim smstan-verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden. 7.3 Sicherheit des Kundensystems Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise des Kreditinstituts zum Online- Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. 7.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von dem Kreditinstitut angezeigten Daten Soweit das Kreditinstitut dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking- Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen ODD 002 (1) (1) X/09 ODD X/11

5 Bedingungen für das Online-Banking 8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten 8.1 Sperranzeige (1) Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seines Persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer das Kreditinstitut hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann dem Kreditinstitut eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben. (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt - den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder - das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. 8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kontoinhaber hat das Kreditinstitut unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 9 Nutzungssperre 9.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Das Kreditinstitut sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1, - den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder - sein Authentifizierungsinstrument. 9.2 Sperre auf Veranlassung des Kreditinstituts (1) Das Kreditinstitut darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn - es berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, - sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder - der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht. (2) Das Kreditinstitut wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. 9.3 Aufhebung der Sperre Das Kreditinstitut wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet es den Konto-/Depotinhaber. 9.4 Automatische Sperre eines chip-basierten Authentifizierungsinstruments (1) Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn der Nutzungscode für die elektronische Signatur dreimal in Folge falsch eingegeben wird. (2) Ein TAN-Generator, der die Eingabe eines eigenen Nutzungscodes erfordert, sperrt sich selbst, wenn dieser dreimal in Folge falsch eingegeben wird. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungsinstrumente können dann nicht mehr für das Online-Banking genutzt werden. Der Teilnehmer kann sich mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten des Online-Banking wiederherzustellen. 10 Haftung 10.1 Haftung des Kreditinstituts bei einer nicht autorisierten Online- Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online- Banking-Verfügung Die Haftung des Kreditinstituts bei einer nicht autorisierten Online-Banking- Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines Authentifizierungsinstruments Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den dem Kreditinstitut hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verloren gegangen, gestohlen oder sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den dem Kreditinstitut hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat. (3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen gehandelt hat. (4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 8.1 nicht abgeben konnte, weil das Kreditinstitut nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er a) den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals dem Kreditinstitut nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 8.1 Absatz 1), b) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kundensystem gespeichert hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 a), c) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), d) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 c), e) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Online-Banking-Verfahrens, beispielsweise per , weitergegeben hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 d), f) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 e), g) mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 f), h) beim smstan-verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), auch für das Online-Banking nutzt (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 g). (6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen Authentifizierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder des Authentifizierungsinstruments und ist dem Kreditinstitut hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kontoinhaber und das Kreditinstitut nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens Haftung des Kreditinstituts ab der Sperranzeige Sobald das Kreditinstitut eine Sperranzeige des Teilnehmers erhalten hat, übernimmt es alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. 11 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Kreditinstitut kann sich der Konto-/Depotinhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden ODD 002 (2) (2) ODD X/09 X/11

6 Bedingungen für das Telefon-Banking Fassung Oktober 2009 Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die besonderen Geschäftsbedingungen gem. Nr. 1.2 der AGB der NORD/LB gelten für die Geschäftsbeziehung des Kunden mit der NORD/LB einschließlich ihrer teilrechtsfähigen Anstalt "Braunschweigische Landessparkasse" (BLSK). Gemäß 13 NORD/LB-Staatsvertrag sind im Namen der BLSK begründete Rechte und Pflichten solche der NORD/LB. Von der BLSK abgegebene oder empfangene Erklärungen wirken für und gegen die NORD/LB. Allgemeine Bestimmungen 1. Leistungsangebot Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Telefon- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Telefon-Banking abrufen. Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als Teilnehmer bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als Konto bezeichnet. Zur Nutzung des Telefon-Banking gelten die mit der Bank vereinbarten Verfügungslimite. 2. Voraussetzungen zur Nutzung des Telefon-Banking Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Telefon-Banking die mit der Bank vereinbarte persönliche Identifikationsnummer (PIN), um sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4). Der Teilnehmer erhält die PIN durch einen Mitarbeiter der Bank in einem verschlossenen Originalbrief ausgehändigt oder auf postalischem Weg übermittelt. 3. Zugang zum Telefon-Banking Der Teilnehmer erhält Zugang zum Telefon-Banking, wenn er die Kontonummer und seine PIN übermittelt hat, die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung des Teilnehmers ergeben hat und keine Sperre des Zugangs (vgl. Nr. 7) vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Telefon-Banking kann der Teilnehmer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen. 4. Telefon-Banking-Aufträge 4.1 Auftragserteilung und Autorisierung Der Teilnehmer muss Telefon-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit der PIN autorisieren und der Bank mittels Telefon-Banking übermitteln. Die Bank bestätigt den Eingang des Auftrags am Telefon. 4.2 Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Telefon-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen. Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Telefon- Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufmöglichkeit im Telefon-Banking ausdrücklich vor. 5. Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Telefon-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Das Kreditinstitut wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: Der Teilnehmer hat sich mit seiner PIN legitimiert. Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. Das gesondert vereinbarte Telefon-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z.b. ausreichende Kontodeckung gemäß den Überweisungsbedingungen) liegen vor. Liegen die Ausführungsvoraussetzungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Telefon-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsvoraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Telefon-Banking-Auftrag nicht ausführen und den Teilnehmer über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, eine Information zur Verfügung stellen. 6. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers 6.1 Technische Verbindung zum Telefon-Banking Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Verbindung zum Telefon- Banking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Telefon- Banking-Telefonnummern herzustellen. 6.2 Geheimhaltung der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) (1) Der Teilnehmer hat seine PIN (vgl. Nr. 2) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten Telefon-Banking-Telefonnummern an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer des Geräts nicht diese ausspähen können. Bei Nennung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht mithören können. Die PIN darf nicht außerhalb des Telefon-Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per Anzeige- und Unterrichtungspflichten 7.1 Sperranzeige (1) Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl der PIN, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest, muss er die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben. (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen (1) X/09

7 7.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Teilnehmer hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 8. Nutzungssperre 8.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nr. 7.1 und 7.2, den Telefon- Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer. 8.2 Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Das Kreditinstitut darf den Telefon-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn sie berechtigt ist, den Telefon-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit seiner PIN dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN besteht. (2) Die Bank wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. 8.3 Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die PIN austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Konto-/Depotinhaber unverzüglich. 9. Haftung 9.1 Haftung bei nicht autorisierten und nicht oder fehlerhaft ausgeführten Telefon-Banking-Verfügungen Die Haftung der Bank bei nicht autorisierten und nicht oder fehlerhaft ausgeführten Telefon-Banking-Verfügungen richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft.). hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn er den Verlust oder Diebstahl der PIN oder deren missbräuchliche Nutzung der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 7.1 Absatz 1), den Telefonspeicher nicht gelöscht oder überschrieben hat und daher eine andere Person Kenntnis von der PIN erlangen könnte (siehe Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1), die PIN außerhalb des Telefon-Banking-Verfahrens, beispielsweise per , weitergegeben hat (siehe Nummer 6.2 Absatz 2 3. Spiegelstrich). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige Beruht eine nicht autorisierte Wertpapiertransaktion vor der Sperranzeige auf der Nutzung einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung der PIN und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kontoinhaber und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens Haftung der Bank ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Telefon- Banking-Verfügungen entstehende Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. Die Bank übernimmt keine Haftung dafür, dass eine Teilnahme am Telefon-Banking vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist, sofern die Störung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 9.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner persönlichen Indentifikationsnummer (PIN) Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen PIN, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN schuldhaft verletzt hat. (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absatz 1 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den (2) X/09

8 Bedingungen für die Nutzung der elektronischen Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online) Fassung Oktober Gegenstand der Bedingungen Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online- Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformationen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z.b. Einzelumsatzanzeigen gemäß Nummer 2.4). 2. Leistungsangebot 2.1 Allgemein Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit dem Kreditinstitut bereits vereinbarten Zugang zur Verfügung gestellt. 2.2 Freischaltung Nach der Freischaltung für diesen Service durch das Kreditinstitut kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künftigen Kreditkarteninformationen online nutzen. Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des Online-Banking bereitgestellt. 2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateiformats wird das Kreditinstitut den Teilnehmer rechtzeitig informieren. Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können über das Kreditinstitut nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch das Kreditinstitut abzurufen und zu überprüfen. Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist das Kreditinstitut berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden. 2.4 Einzelumsatzanzeige Das Kreditinstitut kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrechnung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen. 2.5 Entgelte Die vom Teilnehmer gegenüber dem Kreditinstitut geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Kreditinstituts. 2.6 Änderung der Bedingungen und Entgelte Änderungen dieser Bedingungen sowie der nach Nummer 2.5 vereinbarten Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf dem vereinbarten Kommunikationsweg angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn das Kreditinstitut in seinem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer Änderungen der Bedingungen sowie der nach Nummer 2.5 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn das Kreditinstitut in seinem Angebot besonders hinweisen. Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Teilnehmern, die nicht Verbraucher sind, gelten die Regelungen in Nummer 17 Abs. 2 AGB des Kreditinstituts. 2.7 Steuerrechtliche Anerkennung Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleistet werden. 3. Kündigung Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag schriftlich kündigen. Das Kreditinstitut ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Nach Wirksamkeit der Kündigung hat das Kreditinstitut das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend den zuvor getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszug zur Verfügung zu stellen ODD X/11

9 Information über die Nutzung von Online-Banking für den Verbraucher Stand Januar 2012 Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht A. Allgemeine Information B. Informationen zum Produkt Online-Banking C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages D. Widerrufsbelehrung A. Allgemeine Informationen Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hannover, Braunschweig und Magdeburg. Name und Anschrift der Norddeutschen Landesbank Girozentrale: Zentrale Norddeutsche Landesbank Girozentrale Friedrich-Wilhelm-Platz Braunschweig Postanschrift: Braunschweig Telefon:0531/487-0 Telefax: 0531/ Internetadresse: Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Vorstand: Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender), Ulrike Brouzi, Eckhard Forst, Dr. Hinrich Holm, Dr. Johannes-Jörg Riegler, Christoph Schulz Hauptgeschäftstätigkeit der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u.ä.). Weiterhin ist sie Bank der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Zentralbank der niedersächsischen, der sachsen-anhaltinischen und der mecklenburg-vorpommerschen Sparkassen und führt die Braunschweigische Landessparkasse in deren Geschäftsgebiet als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig fort, 13 Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- Staatsvertrag. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Lurgiallee 12, Frankfurt Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hannover HRA Amtsgericht Braunschweig HRA Amtsgericht Stendal HRA Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Seite 1 von 4 Verbraucherinformationen Onlinebanking Stand Januar 2012

10 Rechtsordnung Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand Hat der Kunde bei Vertragsabschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er später seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt so kann die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Ihre Ansprüche an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und der Norddeutschen Landesbank Girozentrale über rechtliche Fragen zum Produkt kann der Kunde die beim Verband Öffentlicher Banken Deutschlands eingerichtete Beschwerdestelle anrufen. Näheres regelt deren Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Eingabe ist schriftlich zu richten an: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) Kundenbeschwerdestelle Lennéstraße Berlin Tel: 030/ Fax: 030/ Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. B. Informationen zum Produkt Wesentliche Leistungsmerkmale Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der NORD/LB über die Teilnahme am Online-Banking kann der Kunde Konto- und Depotabfragen tätigen sowie Bankgeschäfte über das Internet in dem von der NORD/LB angebotenen Umfang abwickeln (Online-Banking). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde ein Konto bzw. Depot bei der NORD/LB unterhält. Der Nutzungsumfang des Online-Banking kann dabei auf bestimmte Geschäftsvorfälle und auf Höchstbeträge begrenzt werden. Als Sicherungsmedien erhält der Kunde für die Übermittlung von Erklärungen oder Aufträgen im Rahmen dieses Verfahrens je nach Verfahren verschiedene Sicherungsmedien. Der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen den Nutzungsarten zu wählen, d.h. er kann gegenüber der NORD/LB festlegen, welche Zugangswege er nutzen möchte. Je nach Wahl erhält er die für ihn notwendigen Sicherungsmedien. Für das Online-Banking mit PIN und TAN sind dies eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie gegebenenfalls Transaktionsnummern (TAN). Für das Online-Banking im HBCI-Verfahren sind dies eine HBCI-Chipkarte und eine HBCI-PIN. Preise Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Norddeutschen Landesbank Girozentrale ergeben sich aus dem online verfügbaren Preis- und Leistungsverzeichnis. Weitere vom Kunden zu zahlende Kosten Kosten, die nicht von der NORD/LB abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.b. für Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen. Seite 2 von 4 Verbraucherinformationen Onlinebanking Stand Januar 2012

11 Zusätzliche Telekommunikationskosten Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der NORD/LB nicht in Rechnung gestellt. Leistungsvorbehalt Keiner Zahlung und Erfüllung des Vertrages Zahlung der Entgelte durch den Kunden. Die anfallenden Entgelte werden auf dem vom Kunden hierfür angegebenen Konto zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Vormonat belastet. Erfüllung Die NORD/LB erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking, indem sie dem Kunden die Sicherungsmedien zur Verfügung stellt und den Kunden für die Nutzung des Online-Banking freischaltet. Sie wird des weiteren die vom Kunden freigegebenen mittels Online-Banking übermittelten Aufträge im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeiten. Vertragliche Kündigungsregeln Die Vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen NORD/LB für den Kunden und die NORD/LB festgelegten Kündigungsregeln. Mindestlaufzeit des Vertrages Keine Sonstige Rechte und Pflichten der NORD/LB und des Kunden Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen NORD/LB und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen NORD/LB beschrieben. Daneben gelten die beigefügten besonderen Bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen NORD/LB enthalten: - Bedingungen für das Onlinebanking - Bedingungen für das Telefonbanking Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Gültigkeit der Informationen Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Informationen zum Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme am Online-Banking im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der NORD/LB ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss Vertrages über die Teilnahme am Online-Banking ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete bzw. das mit den Sicherungsmitteln PIN und TAN freigegebene Formular für den Antrag auf Nutzung des Online-Banking an die NORD/LB übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die NORD/LB das Online-Banking für den Kunden gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung einrichtet. Seite 3 von 4 Verbraucherinformationen Onlinebanking Stand Januar 2012

12 D. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ), widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der NORD/LB gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB sowie der Pflichten der NORD/LB gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Norddeutsche Landesbank Braunschweigische Landessparkasse Friedrich-Wilhelm-Platz Braunschweig kundenservice@nordlb.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der NORD/LB die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der NORD/LB insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die NORD/LB mit deren Empfang. Besonderer Hinweis Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung ist der Kunde auch an den hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung der NORD/LB oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der NORD/LB und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ihre Norddeutsche Landesbank Girozentrale 1 Frist ist im Einzelfall durch die NORD/LB zu prüfen. Seite 4 von 4 Verbraucherinformationen Onlinebanking Stand Januar 2012

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