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1 Fachdialog Fachdialog Werkstattbericht regionalerdiskurs auf dem Weg in die Zukunft der 1

2 Werkstattbericht Dienstag, 15. Januar

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Regionaler Diskurs -... auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr 6 Ziele und Ablauf des Fachdialogs 8 Programm 9 Ihre Erwartungen an den Fachdialog 10 Impulse Sachstand der Regionalplanung I Michael bongartz 11 Trinkwasserschutz in der Regionalplanung I Heidemarie Ohlhoff 14 Raumansprüche aus Sicht eines versorgungsunternehmens I Ulrich Peterwitz 18 Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie I William Wolfgramm 22 Raumansprüche bei der Hochwasser-, Regenwasser- und Grundwasserbewirtschaftung I Michael Becker 25 Diskussion und Erfahrungsaustausch 29 Gender/Chancengleichheit 31 Erkenntnisse 32 Teilnehmende 33 Impressionen 35 3

4 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachdialog, den der Regionalverband Ruhr (RVR) am 15.Januar 2013 in Essen durchgeführt hat, ist ein weiterer Baustein des diskursiven, auf Transparenz und Kommunikation angelegten Regionalen Diskurses. Der Start dieses Dialogprozesses erfolgte im November 2011 durch das erste von drei Regionalforen, das Regionalforum Herausforderungen. Hieran haben sich themenspezifische Fachdialoge angeschlossen. Die Zielsetzung aller Fachdialoge ist einerseits die Vertiefung und Diskussion von Themen und Aufgaben für die Regionalplanung andererseits für weitere informelle Planungen oder Projekte der Regionalentwicklung. Den inhaltlichen Einstieg zum Themenkomplex Grundwasser-, Gewässerschutz und vorbeugender Hochwasserschutz ermöglichte Michael Bongartz, RVR-Referatsleiter Regionalplanung, mit seinem Vortrag über den Stand der Regionalplanung. In beiden folgenden Impulsreferaten widmeten sich die Vortragenden dem Grundwasser- und Gewässerschutz. Heidemarie Ohlhoff, Bezirksregierung Düsseldorf, referierte über Trinkwasserschutz in der Regionalplanung. Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG, gab einen Einblick in Raumansprüche aus Sicht eines versorgungsunternehmens. Der Nachmittag stand im Blickwinkel des vorbeugenden Hochwasserschutzes. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf, referierte über Ziele und Umsetzungsschritte der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Michael Becker, Emschergenossenschaft/Lippeverband stellte in seiner Präsentation Raumansprüche bei der Hochwasser-, Regenwasser- und Grundwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe vor. Als Moderatorin führte Ulrike Cramm, RVR Regionalplanung, durch die Veranstaltung. Ihr, der Referentin und den Referenten möchte ich an dieser Stelle dafür danken, dass sie mit ihrem Fachwissen und Engagement die erfolgreiche Durchführung des Fachdialogs sichergestellt haben. Mein ausdrücklicher Dank gilt weiterhin allen Beteiligten des Fachdialogs für ihre fundierten und anregenden Beiträge, ihre Mitwirkung und Diskussion in den Arbeitsgruppen und im Plenum. Ein besonderer Dank geht auch an alle Kolleginnen und Kollegen, die den Fachdialog professionell organisiert und zum guten Gelingen beigetragen haben. 4

5 Die Auswertung aller Fachdialoge mit den dazugehörigen Diskussionen wird uns wichtige Hinweise für die Erstellung des Regionalplans Ruhr liefern. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an. Martin Tönnes Bereichsleiter Planung 5

6 Regionaler Diskurs Fachdialog...auf dem Weg in die Zukunft Regionaler Diskurs - auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr Mit der Übernahme der Regionalplanung für das Verbandsgebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR) erstmals seit 1966 wieder die Chance einen einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Für den RVR ist dies Anlass, den Raum als planerische Einheit in den Blick zu nehmen und mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren einen integrierenden Rahmen für die räumliche Entwicklung zu schaffen. Damit eröffnen sich neue Chancen auf positive Effekte für die Region. Dieses geschieht vor äußerst komplexen Rahmenbedingungen. Durch den demographischen Wandel verändern sich die Determinanten und Zielrichtungen der Siedlungsentwicklung, der Klimawandel stellt die Region vor neue Herausforderungen, der wirtschaftliche Strukturwandel bringt neue Raumansprüche und Nutzungsmuster hervor, lässt gebrauchte Räume zurück. Nicht zuletzt üben soziale und gesellschaftliche Prozesse und die Anforderungen an die Umsetzung der Chancengleichheit sowie Inklusion und Integration zunehmenden Einfluss auf die Planung und die Umsetzung der räumlichen Entwicklung aus. Der begonnene Prozess, der Antworten auf die komplexen Herausforderungen einer Region im Wandel sucht, gelingt nur mit dem Sachverstand der Akteure in den Kommunen, den Fachinstitutionen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Daher lädt der RVR alle relevanten Akteure ein, den Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr gemeinsam zu beschreiten und den Erarbeitungsprozess zum Regionalplan Ruhr aktiv mit zu gestalten. Unter dem Motto Regionaler Diskurs - auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr ist ein diskursiver, auf Transparenz und Kommunikation angelegter Prozess gestartet. Nach ausführlichen Gesprächen mit den Städten und Gemeinden sowie den teilregionalen Akteursnetzwerken stellt die gemeinsame Benennung der zentralen Herausforderungen der Regionalentwicklung die Grundlage für die weitere Diskussion im Verbandsgebiet dar. Hierzu diente das Regionalforum Herausforderungen im November Die Herausforderungen wurden im Rahmen von Fachdialogen und -gesprächen weiter vertieft. Die nun folgende Zeit soll auch dazu dienen, eine breite Debatte über Zukunftsentwürfe für die Metropole Ruhr zu führen. Für die regionale Diskussion über mögliche Zukunftsentwürfe wird der Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr wertvolle Impulse liefern. Seine Ergebnisse werden als Katalysator wirken und für die vielfältigen Herausforderungen der Region Ideen und Lösungsvorschläge anbieten. Der Blick von außen soll hierbei zu neuen Perspektiven führen, um damit die Bandbreite des Möglichen zu vergrößern. Die im Rahmen des Regionalforums Herausforderungen erarbeiteten zentralen Herausforderungen der Regionalentwicklung bilden einen inhaltlichen Impuls für den Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr. Gemeinsam werden im Regionalforum Zukunft die Leitlinien und Ideen für die Regionalentwicklung diskutiert und benannt. Dabei werden die Ergebnisse aus dem geplanten Ideenwettbewerb einbezogen. Im Rahmen des Regionalforums Wege werden dann die Grundzüge des Regionalplan-Entwurfs vorgestellt und öffentlich diskutiert. Im Anschluss an die Entwurfserarbeitung folgt das formelle Planungsverfahren. 6

7 der Metropole Ruhr Der Regionale Diskurs wird neben Themen mit unmittelbarer Relevanz für den Regionalplan auch solche regional bedeutsamen Aufgaben identifizieren, zu deren Bewältigung andere Formate und Instrumente gesucht werden müssen. Für eine integrative Regionalentwicklung bietet u.a. der RVR mit seinen Kompetenzen in der informellen Planung, der Freiraumplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung eine geeignete Plattform. Der gesamte Prozess des Regionalen Diskurses einschließlich der Durchführung des Ideenwettbewerbs Zukunft Metropole Ruhr wurde einstimmig von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr beschlossen. Regionalforum Auftakt Teilregionale Gespräche Stadtgespräche Regionalforum Herausforderungen Fachdialoge Regionalforum Zukunft Regionalforum Wege Regionalplan Ruhr Herausforderung Zukunft Wege Regionalplan Ruhr REGIONALPLAN IDEENWETTBEWERB Verfahrensstruktur Auslobung Auftaktveranstaltung Zukunftsforum I Zukunftsforum II Zukunftsforum III Raumanalyse ruhr FIS Klimaanalyse Freiraumkonzept Ruhr Interkommunale Gewerbeflächen- Gewerbliches ( ) entwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis Flächenmanagement Netzwerke INFORMELLE PLANUNGEN & REGIONALANALYSEN & NETZWERKE ARBEITSKREIS REGIONALER DISKURS 7

8 Ziele und Ablauf Als Träger der Regionalplanung arbeitet der Regionalverband Ruhr (RVR) derzeit an einem einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr. Unter dem Motto Regionaler Diskurs auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr führt der Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr über mehrere Etappen. Die Fachdialoge dienen dazu, fachspezifische Anforderungen an die räumliche Entwicklung der Region aus der Perspektive verschiedener Akteure zu vertiefen, die Leitlinien, Grundzüge und inhaltliche Ausrichtung für planerische Festlegungen im Regionalplan vorzubereiten, über die Regionalplanung hinausgehende Steuerungserfordernisse und Handlungsnotwendigkeiten zu benennen, Abwägungsgrundlagen zu fundieren und in einer ergebnisoffenen Diskussion, gemeinsame oder auch divergierende Positionen zu erkennen. Die Fachdialoge entfalten keine Bindungswirkung für die abschließende Abwägung. Es findet keine Vorwegnahme der eigentlichen planerischen Abwägung des nachfolgenden Verfahrens statt. Es erfolgt keine Absprache verbindlicher Ziele und Grundsätze. Mehr als 55 Vertreter aus der wirtschaft, kommunalen Verwaltungen, Verbänden und anderen Institutionen erörterten gemeinsam mit den Referenten und dem RVR wasserwirtschaftliche Themen. Der Fachdialog diente insbesondere dazu, in jeweils anschließenden Arbeitsgruppen die fachlichen Anforderungen an den Grundwasser-, Gewässerschutz und vorbeugenden Hochwasserschutz zu diskutieren und weitergehende räumliche Ansprüche an den Regionalplan Ruhr zu konkretisieren. Die Impulsreferate der Referentin und der Referenten waren Grundlagen für den anschließenden Erfahrungsaustausch mit Diskussion in diesem Fachdialog. Heidemarie Ohlhoff, Bezirksregierung Düsseldorf, plädierte für eine Beibehaltung der regionalplanerischen Festlegungen, wobei diese Regelungen erforderliche weitere Ausweisungen von schutzgebieten nicht ersetzen können. Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG, stellte Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnung in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen und verwies auf den zwingenden Ausschluss einer Gefährdung der ressourcen, auch durch Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking). Herr Odenkirchen (MKUNLV) gab aus Landessicht ein Statement zum Fracking ab, in dem er auf umfangreichen Untersuchungsbedarf und zahlreiche offene Fragen hinwies, sodass in NRW vorerst nicht mit Genehmigungen zu Explorationen und zur Gewinnung zu rechnen ist. Zum Themenkomplex vorbeugender Hochwasserschutz stellte William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf, die Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie vor. Michael Becker, Emschergenossenschaft/Lippeverband, referierte über Raumansprüche bei Hochwasser-, Regenwasser- und Grundwasserbewirtschaftung insbesondere im Hinblick auf zunehmende extreme Wetterereignisse im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe. Die hier vorgestellten Ergebnisse des Fachdialogs fließen unter anderem in den weiteren Erarbeitungsprozess des Regionalplans Ruhr ein, können jedoch auch Impulse für die Weiterbeschäftigung im Rahmen einer informellen Planung liefern. 8

9 programm 9:00 Uhr Ankunft 9:30 Uhr Begrüßung und Auftakt Martin Tönnes (RVR, Bereichsleiter Planung) 9:45 Uhr Anlass, Ablauf und Ziele des Fachdialogs/Sachstand der Regionalplanung Michael Bongartz (RVR, Referatsleiter Regionalplanung) 10:00 Uhr Ihre Erwartungen an den Fachdialog Ulrike Cramm (RVR, Referat Regionalplanung) 10:30 Uhr Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Heidemarie Ohlhoff (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, obere behörde) 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Raumansprüche aus Sicht eines versorgungsunternehmens Ulrich Peterwitz (Gelsenwasser AG) 11:45 Uhr Diskussion 12:30 Uhr Pause & Imbiss 13:30 Uhr Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie William Wolfgramm (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, obere behörde) 14:00 Uhr Raumansprüche bei der Hochwasser-, Regenwasser- und grundwasserbewirtschaftung Michael Becker (Emschergenossenschaft/Lippeverband) 14:30 Uhr Diskussion 15:30 Uhr Ende des Fachdialog Moderation: Ulrike Cramm (RVR, Regionalplanung) 9

10 Erwartungen Fachdialog an den fachdialog Erwartungen der Teilnehmenden an den Fachdialog DieTeilnehmenden wurden nach dem ersten Impulsreferat Sachstand der Regionalplanung aufgefordert, sich in kleineren Gruppen zusammen zu setzen und ihre persönlichen Erwartungen an den Fachdialog zu sammeln und zu diskutieren. Pro Gruppe wurden dann die wichtigsten drei Gesichtspunkte zusammengestellt. Als Ergebnis konnten folgende Erwartungen zusammengefasst werden: Verwendung landesweiter gleicher Grundlagen bei wasserwirtschaftlichen Festlegungen im Regionalplan Umsetzung der rahmenrichtlinie innerhalb der Regionalplanung Kombination der Umsetzung der rahmenrichtlinie mit dem Hochwasserrisikomanagement Schutz der Gewässer, ihrer Uferzonen und Auenbereiche vor entgegenstehenden Nutzungen, insbesondere vor Bebauung Schaffung ausreichender Retentionsräume zum vorbeugenden Hochwasserschutz Regionalplanerische Vorgaben zum Hochwasserschutz für die Bauleitplanung Abstimmung bestehender oder geplanter Nutzungen nicht nur auf ein Jahrhundert-Hochwasser (HQ 100) sondern auch auf extreme Flutereignisse, die im statistischen Mittel sehr viel seltener als alle 100 Jahre auftreten (HQ Extrem) Flächeninanspruchnahme in Bezug setzen zur Entsiegelung Darstellung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels im Regionalplan unter Berücksichtigung des demographischen Wandels Festlegung von Vorranggebieten in Regionalplänen u. Schutzzonen in schutzgebieten Schaffung eines Gleichgewichtes zwischen schutz und betrieblichen Belangen im Hinblick auf als nutzbares Gut Intensivierung von Kooperationen zwischen Landwirtschaft und wirtschaft Benennung konkurrierender Nutzungsansprüche mit Gewichtung der Ansprüche unter Berücksichtigung von Interessensausgleichen Rohstoffgewinnung contra Grundwasser- und Gewässerschutz Forderung nach vorsorglicher Festlegung von reservegebieten Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten Energiegewinnung durch Fracking/Erdwärme contra Grundwasser- und Gewässerschutz 10

11 Sachstand der Fachdialog regionalplanung Michael Bongartz Referatsleiter Regionalplanung Regionalverband Ruhr, Essen Rechtliche Vorgaben für den Grundwasser,- Gewässer- und Hochwasserschutz in der Raumordnung Die wirtschaft wird im Rahmen der Raumordnung durch zahlreiche Regelungen beeinflusst. Maßgeblich für die räumliche Planung sind hierbei die Vorgaben des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG), des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) sowie der derzeit geltenden Regionalpläne und des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP). Bundesraumordnung Gemäß 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG ist der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des haushalts, der Tier und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Naturgüter sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen. Grundwasservorkommen sind zu schützen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen (Flächensicherungsauftrag). Landesplanerische Vorgaben Im Landesentwicklungplan NRW sind im Kapitel Natürliche Lebensgrundlagen folgende Ziele genannt: Ziel 1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden, Luft, dem Biotop- und Artenschutz..dienen. 11

12 Ziel 4.21 Grundwasservorkommen, die der öffentlichen versorgung dienen, die in absehbarer Zeit herangezogen werden sollen oder für eine zukünftige Versorgungssicherheit erhalten werden müssen, sind im Gebietsentwicklungsplan durch Darstellung als Bereiche zum Schutz der Gewässer zu sichern. Ziel 4.22 Uferzonen und Talauen, die für die öffentliche versorgung herangezogen werden oder sich dafür eignen, sind zu halten und zu entwickeln. Sie sind in ihren tatsächlich nutzbaren Abschnitten in Gebietsentwicklungsplänen zu sichern. Ziel 4.23 In Gebieten mit Grundwassergefährdung (geologische Struktur) ist bei allen Planungen und Maßnahmen der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung zu sichern. Ziel 4.24 Einzugsgebiete bei Talsperren sind für die Trinkwasserversorgung zu sichern. Standorte für geplante Talsperren und geplante Hochwasserrückhaltebecken sind vorsorglich von Nutzungen freizuhalten, die die wasserwirtschaftliche Zweckbestimmung gefährden könnten. Ziel 4.25 Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des abflusses ist entgegenzuwirken. Ziele und Grundsätze in den geltenden Regionalplänen Aufgrund verbindlicher landesplanerischer Vorgaben finden sich in allen Regionalplänen konkretisiert textliche und zeichnerische Ziele zum Grundwasser- und Gewässerschutz sowie zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Entsprechend der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz sind in den Regionalplänen Talsperren, natürliche Seen, Abgrabungsseen und Hochwasserrückhaltebecken mit Dauerstau als Oberflächengewässer und damit als Vorranggebiet festzulegen. Vorhandene, geplante oder in Aussicht genommene Einzugsgebiete (im Sinne der schutzzone I-IIIA) öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen, Grundwasservorkommen und Einzugsgebiete von Talsperren, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, in absehbarer Zeit dafür herangezogen werden sollen oder für eine entsprechende Nutzung langfristig vorgehalten werden, (d.h. konkret abgegrenzte reservegebiete im Sinne der schutzzone I III A) sind als Vorranggebiete festzulegen. Überschwemmungsbereiche, die auf 100-jährliche Hochwasserereignisse bemessene Überschwemmungsgebiete und Freiraumbereiche zur Rückgewinnung von Retentionsräumen beinhalten, sind als Vorranggebiete festzulegen und damit von einer Inanspruchnahme für Siedlungszwecke freizuhalten. 12

13 Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Oberbereich Dortmund westlicher Teil (2004) Planzeichen gemäß Planzeichendefinition Anlage 3 zur Landesplanungs- Durchführungsverordnung LPlG-DVO. Oberflächengewässer Grundwasser- und Gewässerschutz Überschwemmungsbereiche Abwasserbehandlungs-und -reinigungsanlagen In den textlichen Zielen der für den Planungsraum relevanten Regionalpläne finden sich Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu Fließgewässern und ihrer Auen. Der ökologische Umbau des Gewässersystems der Emscher ist regionalplanerisch gesichert sowohl im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) als auch im Regionalplan Emscher-Lippe. Besonders hervorzuheben ist der Schutz aller Grundwasser- und Gewässerschutzbereiche vor Beeinträchtigungen der gewinnung oder beschaffenheit. Ziele zur Rückführung von geplanten Bauflächen in Retentionsräume, die noch nicht durch verbindliche Bauleitpläne in Anspruch genommen wurden, finden sich in allen Regionalplänen. Kläranlagen sind als Ziele der Raumordnung festgelegt. Die über die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz hinausgehenden Einzugsbereiche - im Sinne der schutzzone IIIB - sind nur im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) mit einem Abgrabungsverbot belegt. Diese Bereiche sind im gesamträumlichen Konzept zur Steuerung oberflächennaher Rohstoffgewinnung als Ausschlusskriterium zu werten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund verbindlicher landesplanerischer Vorgaben für die Regionalplanung in allen Regionalplänen die landesplanerischen Ziele zum Grundwasser-, Gewässerschutz sowie zum vorbeugenden Hochwasserschutz konkretisiert sind und als Vorranggebiete festgelegt und damit planerisch gesichert sind. 13

14 Trinkwasserschutz in der Fachdialog Regionalplanung Heidemarie Ohlhoff, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, obere behörde Im Hinblick auf den hohen Schutzanspruch von Trinkwasser stellte Heidemarie Ohlhoff das Multi-Barrieren-Prinzip vor, das sich aus dem Schutz der Trinkwasserressourcen, der Trinkwasserversorgung mit Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Verteilung und Hausinstallationen zusammensetzt. Trinkwasserversorgung Die Aufbereitung umfasst Filtration (Schnellfilter, Langsamsandfilter, Aktivkohle und Membranfiltration), Flockung, Ozonung sowie Desinfektion mit Chlordioxid und UV-Bestrahlung. Die aufgezählten einzelnen Stufen der Aufbereitung treffen in der Kombination nur bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser, Uferfiltrat oder angereichertes Grundwasser zu. Die Aufbereitung soll bekannte Belastungen im Grund- oder Oberflächengewässer beseitigen, wie z.b. Pflanzenbehandlungsmittel durch Aktivkohlefiltration oder mikrobiologische Belastungen durch Desinfektion. Schutz der Trinkwasserressourcen Das Trinkwasser wird durch den allgemein Grundwasser- und Gewässerschutz gemäß haushaltsgesetz (WHG 1 und 6) geschützt: u.a. durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen, Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den haushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche versorgung zu erhalten oder zu schaffen. Des weiteren dient die Beprobung von Grundwassermessstellen im Einzugsgebiet, die Ausweisung von schutzgebieten (haushaltsgesetz 51) und die Darstellung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz BGG und weiteren Einzugsgebieten im Regionalplan in Verbindung mit textlichen Zielen dem Schutz der Trinkwasserressourcen. Vorsorgender Trinkwasserschutz Durch den vorsorgenden Grundwasser- und Gewässerschutz soll das Entstehen möglicher 14

15 Belastungen vermieden werden. Für eine gezielte Aufbereitung müssen die Schadstoffe bekannt sein. Auf unbekannte Schadstoffe kann nur in begrenztem Umfang reagiert werden. Deshalb ist es erforderlich, Kenntnisse über Verunreinigungen/Belastungen im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung zu haben. Im Vorfeld kann keinesfalls auf jede mögliche Verunreinigung/jeden möglichen Schadstoff analysiert werden, die Anpassung der Aufbereitung benötigt Zeit. Zwischen einer Beprobung des Roh- oder Trinkwassers und dem Ergebnis der Analytik liegen in der Regel mehrere Tage. Auch bei täglicher Probenahme wurde das Trinkwasser dann bereits verwendet (getrunken), wenn der Befund vorliegt. Ausweisung von schutzgebieten Zum Schutz der bestehenden oder zukünftigen öffentlichen versorgung können schutzgebiete ausgewiesen werden (WHG 51). Für die Festsetzung von schutzgebieten bei Trinkwassergewinnungen mit rechten > m³/a sind in NRW die Bezirksregierungen zuständige behörde; bei Rechten < m³/a die Unteren behörden. schutzgebiete werden in Zonen eingeteilt, da das Schutzerfordernis im Nahbereich der Fassungsanlagen höher ist als im weiteren Einzugsgebiet; Grundlage hierfür sind die DVGW Arbeitsblätter W 101 (Grundwasser) und W 102 (Talsperren): Fassungsbereich (Zone I) Schutz der gewinnungsanlagen (Brunnen, Filterbecken) und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglicher Verunreinigung oder Beeinträchtigung; Abgrenzung: 10 m um jeden Brunnen Engere Schutzzone (Zone II) Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Parasiten, Wurmeier) und vor Schadstoffen, die bei geringer Fließdauer und -strecke zu den Gewinnungsanlagen gefährlich sind; Abgrenzung: 50 Tage Fließzeit im Grundwasser von der Grenze Zone II zu den Brunnen Weitere Schutzzone (Zone III) Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere von nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Abgrenzung: die Zone III umfasst i.d.r. das gesamte unterirdische Einzugsgebiet und kann in die Zone III A (2 km im Abstand von den Erfassungsanlagen) und III B unterteilt werden. Wodurch wird der Schutz in schutzgebieten gewährleistet? In den schutzgebietsverordnungen werden verschiedene Tatbestände in den einzelnen Schutzzonen entweder verboten oder sind genehmigungsbedürftig, d.h. nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen erlaubt (WHG 52 besondere Anforderungen in schutzgebieten). So ist zum Beispiel die Aufbringung von organischem Dünger (Gülle etc.) in den Zonen I und II verboten, die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen in den Zonen I bis III A. 15

16 Fachdialog Abbildung 3: für die Gewinnung Haus Aap wurde ein schutzgebiet mit zugehöriger Schutzgebietsverordnung ausgewiesen mit parzellenscharfer Abgrenzung einzelner Schutzzonen Abbildung 4: Einzugsgebiete für Anlagen der öffentlichen Trinkwassergewinnung in Essen Eine Nutzung für die öffentliche Trinkwasserversorgung findet im abgebildeten Beispiel statt, die Ausweisung eines Schutzgebietes ist beabsichtigt. Die Abgrenzungen der einzelnen Schutzzonen beruhen auf den Daten des rechtsantrages oder - wie in diesem Beispiel - auf einem bereits vorliegenden Schutzgebietsgutachten. 16

17 Festlegungen von Bereichen für den Trinkwasserschutz in Regionalplänen In der zeichnerischen Darstellung in den Regionalplänen werden die sogenannten Bereiche für den Grundwasser und Gewässerschutz BGG festgelegt. Diese Bereiche entsprechen den schutzzonen I III A von festgesetzten oder geplanten schutzgebieten sowie Reservegebieten. Abbildung 5: Bereiche als Reservegebiete sollen für eine zukünftige Trinkwassergewinnung dienen; hier sollen keine Nutzungen stattfinden, die eine spätere Gewinnung beeinträchtigen können oder diese verhindern würden (dunkelblau i.s. der Schutzzonen I-IIIA, hellblau im Sinne Schutzzone IIIB) In speziellen Erläuterungskarten zum Regionalplan werden die Einzugsgebiete, die über die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz hinausgehen (im Sinne der schutzzone III B) dargelegt. Als Sonderfall sind im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) diese Einzugsgebiete mit einem Abgrabungsverbot belegt. Reicht es aus, die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen über den Regionalplan zu schützen? Im Regionalplan werden raumbedeutsame Vorhaben geregelt wie zum Beispiel: Bereiche für Abgrabungen (BSAB = Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) mit einem Gefährdungspotential für die Trinkwassergewinnung durch Freilegung der Grundwasseroberfläche und Entfernung der Deckschichten, Gebiete für Industrie und Gewerbe (GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung) mit einem Gefährdungspotential für die Trinkwassergewinnung durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Nicht über den Regionalplan kann zum Beispiel geregelt werden: Einsatz von Gülle, Jauche oder Festmist in Einzugsgebieten, Einsatz von Klärschlamm oder Bioabfällen oder Niederschlagswasserbeseitigung. Fazit: Durch Darstellung im Regionalplan können insbesondere noch nicht festgesetzte schutzgebiete, Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwassergewinnungen und Reservegebiete geschützt werden. Die Regelungen im Regionalplan können die Ausweisung von schutzgebieten nicht ersetzen. 17

18 Raumansprüche aus Sicht eines Fachdialog versorgers Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG Raumansprüche aus Sicht eines versorgungsunternehmens Trinkwasserversorgung Vorrangiges Ziel der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Sicherstellung der Versorgung in ausreichender Menge und guter Qualität. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die Verfügbarkeit und Beschaffenheit der vorhandenen Ressourcen. Diese werden in Deutschland unterschiedlich stark genutzt - bezogen auf ganz Deutschland überwiegt das Grundwasser (61 %), speziell in NRW wird aber auch das Oberflächenwasser in hohem Maße (52 %) herangezogen. Für die Trinkwasserqualität sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung Mindestverpflichtung für alle versorger. Trinkwasser ist dann einwandfrei, wenn es rein und genusstauglich ist und Stoffe nur in solchen Konzentrationen enthalten sind, dass bei lebenslangem Genuss oder Gebrauch eine Erkrankung des Menschen nicht zu besorgen ist. Sicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind dauerhaft nur durch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und den versorgern unter Mitwirkung und im Konsens mit dem Kunden zu gewährleisten. Konkurrierende Nutzungen Vielfältige Nutzungen in den benachbarten Städten und Gemeinden sowie im ländlichen Raum stehen in Konkurrenz zu den Ansprüchen der wirtschaft und können sowohl die Qualität des Oberflächen- als auch des Grundwassers beeinträchtigen. Eine bedeutende Rolle spielen hierbei die Landwirte, die in vielen Regionen eine intensive Pflanzen- und Tierproduktion betreiben. Die Folge sind Beeinträchtigungen der Rohwasserqualität, insbesondere durch Nitrat. 18

19 Abbildung 6: Chemischer Zustand des Grundwassers in NRW In anderen Bereichen ergeben sich Gefährdungspotentiale aus der Lagerung von Abfällen und Altlasten und dem anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darüber hinaus gesellten sich mit dem in den 80er Jahren zunehmenden Vordringen des Steinkohlebergbaus von der Emscherzone bis nach Norden in den Halterner Raum weitere Probleme hinzu Vertrag mit dem Bergbau: Verzicht auf Abbau unterhalb werk Haltern Einwirkungsbereich Untersuchungsbereich Einwirkungs-Null-Linie Abbildung 7: Rahmenbetriebsplan Senkungsprognose

20 Das Gefährdungspotenzial der verschiedenen Ressourcen ist sehr unterschiedlich. Während das Grundwasser beim Vorhandensein wirksamer Deckschichten und der Jahrzehnte langen Verweilzeit im Untergrund in der Regel gut geschützt ist, wirken dennoch eingetretene Beeinträchtigungen des Grundwassers wegen der langen Fließzeiten langfristig (Beispiele: Nitrat, Sprengstoffrückstände). Eine Sanierung ist zudem schwierig, wenn Belastungen in tiefe Grundwasserhorizonte vorgedrungen sind und damit unzugänglich sind. Im Oberflächenwasser hingegen verändert sich die qualität unmittelbar mit jedem Ereignis. Multi-Barrieren-System Auch aus der Erkenntnis heraus, dass die Möglichkeiten der technischen aufbereitung begrenzt sind - es sei denn man setzt auf das thermische Trennverfahren der Destillation - ist die Basis für eine sichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung in Deutschland das sog. Multi-Barrieren-System. Es beginnt bei dem nachhaltigen Schutz der Rohwasserressourcen, geht über die konsequente Umsetzung der Regeln der Technik bei Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Verteilung und Speicherung bis hin zur Trinkwasserinstallation beim Kunden, um jederzeit eine qualitativ gute und gesicherte Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Schutz der ressourcen als wesentliche Grundlage für die Gewinnung gesunden Trinkwassers mit möglichst naturnahen Aufbereitungsverfahren. Das Gewässer und die Umwelt haben gar nichts von End-of-pipe - Lösungen. Darüber hinaus müssen grundsätzlich im Sinne eines ungeteilten Gewässerschutzes - wie auch in der EU-rahmenrichtlinie vorgegeben - für alle Einleitungen innerhalb und außerhalb von schutzgebieten bzw. einzugsgebieten die gleichen Regeln gelten. Fazit: An eine zukünftige Raumplanung sind daher aus Sicht der versorgung die nachfolgenden Anforderungen zu stellen: Der Nutzung der vorkommen für die öffentliche Trinkwasserversorgung ist Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Die Vermeidung möglicher Belastungen an der Quelle der Verursachung im Sinne des Vorsorgeprinzips muss Vorrang haben vor der nachträglichen reparatur durch zusätzliche Aufbereitung. Die Bestimmungen der schutzgebietsverordnungen verfolgen den Gedanken des vorsorgenden Gewässerschutzes und müssen bei der weiteren Planung unbedingt Beachtung finden. Das Ziel der EU-rahmenrichtlinie ist die Erhaltung bzw. Erreichung des guten Zustands aller Gewässer - also ein flächendeckender Gewässerschutz. Insbesondere die neue EU-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe im Bereich der politik ist so zu fassen, dass in Zukunft keine gefährlichen Stoffe mehr in relevanten Konzentrationen in die Gewässer gelangen. Die Umweltauswirkungen menschlichen Handelns im Raum müssen bekannt sein. Daher ist eine strategische Prüfung der Umweltauswirkungen von Nutzungen, beispielsweise bei der Energie- und Rohstoffgewinnung, bereits auch in der Raumplanung, unerlässlich. 20

21 Abbildung 8: Fracking Wirkpfade möglicher Gefährdungen Eintrag wassergefährdender Stoffe in Gewässer und Boden hoher Chemikalieneinsatz (45 t pro Bohrung, davon 45 kg Biozide) hohe Bohrdichte (bis zu 6 Bohrungen pro km²) und hohes Transportaufkommen Unfälle am Bohrplatz (Brände, Gas- u. Chemieaustritte) unkontrollierte Gasaustritte an der Oberfläche hoher verbrauch (bis zu m³ pro Bohrung) Zerstörung von Deckschichten im Boden Entsorgung des Frackwassers (Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, Radionuklide, Biozide) problematisch Auslösen von Erdbeben 21

22 hochwasserrisiko William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, obere behörde Die Europäische Hochwassermanagement-Richtlinie (RL 2007/60/EG) Gesetzliche Vorgaben Die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (RL/2007/60/EG) ist am 26. November 2007 in Kraft getreten und mit der Novelle des haushaltsgesetzes am in nationales Recht umgesetzt worden. Die Mitgliedstaaten haben für die Gebiete mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt. Die Mitgliedstaaten haben nun die konkreten Vorgaben mit Durchführungsfristen zwischen 2011 und 2015 in verschiedenen Arbeitsschritten umzusetzen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Arbeitsschritte: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gewässerabschnitte, an denen potentielle signifikante Hochwasserrisiken bestehen (Bis Ende 2011), Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete (Bis Ende 2013), Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (Bis Ende 2015). Bewertung des Hochwasserrisikos Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der Gebiete mit einem potentiell signifikanten Risiko wurden landesweit im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) durchgeführt. Der Abschlussbericht über diesen Arbeitsschritt ist unter den Internetseiten des MKULNV abrufbar ( Im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr liegen 88 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 965 km mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). 22

23 Fachdialog Abbildung 9: Gewässer mit sign. Hochwasser-Risiko im Planungsbereich des RVR Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Für die Risikogebiete müssen nun bis 2013 die möglichen Auswirkungen verschiedener Hochwasserszenarien in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten dargestellt werden. Diese Karten dienen der Information. Zusätzlich zu den Vorgaben der EG-HWRM-RL sind im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes nach 76 des haushaltsgesetzes (WHG) die Überschwemmungsgebiete für die Risikogebiete bis Ende 2013 ordnungsbehördlich festzusetzen. Im Gegensatz zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gelten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gemäß 78 WHG bestimmte Schutzvorschriften. Abbildung 10: Hochwasser - Gefahrenkarte Rhein (HQ100) im Entwurf 23

24 Abbildung 11: Beispiel Hochwasser-Gefahrenkarte Wupper (HQ extrem) Aufbauend auf den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten werden anschließend bis 2015 verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Hochwasserrisiken in Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt. Bei der Erarbeitung der Managementpläne sollen alle vom Hochwasser betroffenen Fachbereiche mitarbeiten. Raumordnung als Akteur im Hochwasserrisikomanagement Die Raumordnung spielt als Akteur im Hochwasserrisikomanagement eine wichtige Rolle. So können nun im Rahmen der rechtlichen Vorgaben im Regionalplan auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten entsprechende Ziele oder Grundsätze im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes formuliert werden. Dies betrifft nicht nur die notwendige planerische Sicherung von Überschwemmungsbereichen inklusive rückgewinnbaren Bereichen, sondern beispielsweise auch die wichtige Weitergabe von Informationen über potentielle Überflutungsgebiete (durch technische Anlagen geschützte Gebiete) oder Extremhochwasserbereiche an nachfolgende Planungsebenen. 24

25 bewirtschaftung Michael Becker, Emschergenossenschaft/Lippeverband Raumansprüche bei der Hochwasser-, Regenwasser und Grundwasserbewirtschaftung 1991 haben die Gremien der Emschergenossenschaft den Umbau des Emschersystems beschlossen. Seitdem setzen wir ihn kontinuierlich im gesamten Emschergebiet um. Das Ziel des Umbaus sind saubere, attraktive und ökologisch funktionsfähige Gewässer, die unter den diversen Restriktionen aus dem Umfeld eine möglichst gute Qualität erreichen sowohl für die Natur als auch für den Menschen und so insgesamt den Strukturwandel in der Emscherregion unterstützen. Masterplan Emscher-Zukunft Die wasserwirtschaftlichen Planungen der Bereiche Grundwasserbewirtschaftung, Regenwassermanagement und Hochwassermanagement schaffen hierfür den Rahmen. Der Masterplan Emscher-Zukunft verknüpft die vielschichtigen wasserwirtschaftlichen, ökologischen, städtebaulichen, freiraumplanerischen und gestalterischen Aspekte des Emscherumbaus, die sich sowohl ergänzen als auch zueinander in Konkurrenz stehen können, zu einem flexiblen Gesamtkonzept; das zugehörige Entwicklungskonzept bildet seit 2004 die Grundlage für die Abstimmungsgespräche allen Planungsakteuren. 25

26 Fachdialog Ökologische Schwerpunkte mit Wirkung in das Umfeld Schutzgebiet Ökologischer Schwerpunkt Grafenbusch, Oberhausen Pöppinghauser Bogen, Castrop-Rauxel Hochwasserrückhaltebecken, Dortmund-Mengede Abbildung 12: ökologische Schwerpunkte beim Emscherumbau Hochwasserschutz In den wasserwirtschaftlichen und freiraumplanerischen Maßnahmen haben die Erfordernisse des Hochwasserschutzes oberste Priorität und setzen daher vielfach den planerischen Überlegungen nicht nur für die Gewässer Grenzen. Die technischen, zentralen Maßnahmen liegen an wenigen Punkten im Einzugsgebiet und sind über Planfeststellungen bzw. die bereits erfolgte Aufnahme in Regionalplanungen gesichert. Wie bei den Anpassungsstrategien an den Klimawandel, bieten ergänzende dezentrale Maßnahmen eine weitere Möglichkeit zur Minderung möglicher Hochwasserschäden. Hierzu zählen neben kleineren Rückhalteräumen in Nebenläufen insbesondere die Maßnahmen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, die im Rahmen der Zukunftsvereinbarung überall in der Emscherregion in unterschiedlichster Form verwirklicht werden. Beide entsprechen damit den Zielen existierender Regionalpläne und haben neben ihrer wasserwirtschaftlichen auch eine landschafts- bzw. stadtgestalterische Funktion mit entsprechendem ggf. multifunktionalem Raumbedarf, sind aber aufgrund ihrer Größe und der langfristigen, schrittweisen Umsetzung mit einer Vielzahl regionaler Partner nicht konkret in Planungen zu verorten sowie in großmaßstäblichen Werken wie dem Regionalplan Ruhr ohnehin nicht zeichnerisch darstellbar. 26

27 Hochwassermanagement bei EGLV Maßnahmenpakete Technischer Schutz: 220 km Deiche 258 Pumpwerke 46 Hochwasserrückhaltebecken 3,2 Mio. m³ Rückhaltevolumen Dezentrale Bewirtschaftung: Zukunftsvereinbarung Regenwasser Uferentfesselung und Auen-Anbindung Ökologischer Gewässerumbau Rückhaltungen in den Nebenläufen Bewusstseinsbildung: Hochwasseraktionspläne Emscher und Lippe Hochwassermanagementkonzept für Emscher und Lippe Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie Abbildung 13: Hochwassermanagement bei Emschergenossenschaft / Lippeverband Grundwasserbewirtschaftung Dasselbe gilt für die zunehmenden Aufgaben der Grundwasserbewirtschaftung, mit denen die Grundwasserstände in der durch Bergsenkungen massiv überformten Region auf gebäudeunkritischen Verhältnissen gehalten werden: weder kann die genaue Lage künftig notwendiger Ersatzsysteme heute bereits einzugsgebietsweit lagegetreu angegeben werden, noch ist der optimale Aufbau der einzelnen Systeme vollständig bekannt. Über die (Wieder) Nutzung noch vorhandener historischer Gewässer- und Grabenstrukturen kann nicht nur der Lückenschluss zwischen dem jeweiligen Ersatzsystem und seiner Gewässervorflut geschaffen werden, die noch vorhandenen offenen Strukturen ehemaliger Gewässersysteme sind auch ein effizienter Baustein dezentralen Regen- und Hochwassermanagementes und daher in Regionalplanungen nachhaltig zu sichern. 27

28 Polderflächen Erbe des Bergbaus 842 km² (=20%) müssen aufgrund von Bergsenkungen künstlich entwässert werden Abbildung 14: Polderflächen als Erbe des Bergbaus Fazit Die Chancen auf die Umsetzung zahlreicher dezentraler Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Flussgebietsmanagementes zu sichern, ohne die einzubeziehenden Flächen heute bereits konkret zu kennen, ist ein zentrales Anliegen der wirtschaft an den Regionalplan Ruhr. 28

29 Diskussion Fachdialog erfahrungsaustausch In Gruppen von 8-10 Personen wurden folgende Fragestellungen zum Trinkwasser- und Hochwasserschutz diskutiert. Die Ergebnisse der Gruppen wurden kurz vorgestellt und wie folgt zusammengefasst: Reichen die Festlegungen in den Regionalplänen zur Trinkwasserversorgung, zum Grundwasser- und Gewässerschutz? Welche Aspekte fehlen? Unter den Diskussionsgruppen ergaben sich ganz unterschiedliche Einschätzungen zu den bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen. Eine Gruppe bewertete die Festlegungen in den Regionalplänen als ausreichend, vorausgesetzt alle raumbedeutsamen Nutzungen sind erfasst worden. Angesichts langjähriger Laufzeiten der schutzgebietsverordnungen wurde eine textliche Vorgabe im Regionalplan zur regelmäßigen Überprüfung der Verordnungen hinsichtlich geänderter Nutzungen angeregt. Aus mehreren Diskussionsgruppen gab es die Anregung, die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz, die im Regionalplan per Plandefinition im Sinne der Schutzzonen I-IIIA zu fassen sind, auszuweiten auf die Schutzzonen IIIB und damit als Ziel der Raumordnung festzulegen. Voraussetzung dafür wäre eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen (Anlage 3 Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz). Ebenso unterstützen mehrere Diskussionsgruppen die Ermittlung und Festlegung von reservegebieten als schützenswerte Potentiale für eine zukünftige Trinkwassergewinnung. Bevor neue Gebiete gesichert werden, wurde die Anregung gegeben alte, aufgegebene schutzgebiete nicht aus dem Blickwinkel zu verlieren und weiterhin unter Schutz zu stellen. Fehlende Berechnungen zum Trinkwasserbedarf im Hinblick demographischer Wandel wurden kontrovers diskutiert. als exportfähiges Wirtschaftsgut wurde ebenso angesprochen wie unabdingbare wohnortnahe Versorgungssicherheit. Die oberirdischen Einzugsgebiete der Gewässer, die für Trinkwassergewinnung genutzt werden, sollten ebenfalls als Vorranggebiete für den Grundwasser- und Gewässerschutz im Regionalplan festgelegt werden. Im Hinblick auf auftretende Konflikte mit Erdwärmenutzung wurde die Frage erörtert, ob der Regionalplan hierbei trotz Einschränkung auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen einen Beitrag leisten kann. 29

30 Diskussion Fachdialog erfahrungsaustausch Im Rahmen der beabsichtigen Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch Fracking wurde auf die bestehenden Raumwiderstände hingewiesen. Bergbaugebiete und schutzgebiete sind von vornherein für Fracking auszugeschliessen. In der Diskussion wurde auf die zunehmende Konfliktlage Biogasanlagen und Grundwasserschutz hingewiesen, indem erkennbare Stickstoffeinträge dem gemäß rahmenrichtlinie angestrebten guten Zustand von Oberflächenwasser und Grundwasser widersprechen. Fließgewässer sollten insgesamt in den textlichen Zielen des Regionalplans als zu schützende Bereiche auftauchen. Welchen Beitrag kann ein Regionalplan neben den Festlegungen von Überschwemmungsbereichen (HQ 100) und rückgewinnbaren Retentionsflächen (i.d.r. > 10 ha) zum Hochwasserschutz leisten, um angesichts des Klimawandels neue Strategien voranzubringen? Im Zuge zunehmender extremer Wetterereignisse (u.a. Starkniederschläge) hat vorbeugender Hochwasserschutz nicht nur entlang der Gewässer eine besondere Bedeutung sondern auch in städtischen Verdichtungsgebieten. Es wurde angeregt, bereits im Regionalplan in einer Beikarte die ermittelten Extremereignisse aus den Hochwasserrisikokarten (HQ Extrem) darzustellen, um frühzeitig planerisch über Hochwasserrisiken zu informieren. Weiterhin wurde angeregt, an den bisherigen Festlegungen und Erläuterungskarten in den Regionalplänen zu deichgeschützten Bereichen mit der Vorgabe für nachfolgende Bauleitplanung festzuhalten, auf diese Risikobereiche hinzuweisen. Die Bedeutung der bisherigen im Regionalplan festgelegten Überschwemmungsbereiche, (auf 100 jährliche Hochwasserereignisse bemessene Überschwemmungsgebiete und Retentionsrückgewinnungsbereiche) wurde weiterhin bestätigt. Insbesondere wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, die noch nicht in Anspruch genommenen Bauflächen zurückzunehmen und als Retentionsflächen festzulegen, sofern sie noch nicht in verbindlichen Bauleitplänen festgesetzt sind. Aus mehreren Redebeiträgen unter Berücksichtigung der Impulsreferate war erkennbar, dass neben den großflächigen Maßnahmen, wie Schaffung von Polderflächen und Deichrückverlegungen, kleinräumige Retentionsflächen auch unterhalb von 10 ha für einen umfassenden Hochwasserschutz unverzichtbar sind. Von daher gab es aus einigen Diskussionsgruppen die Anregung, bereits im Regionalplan textliche Regelungen für diese kleinräumigen Flächen zu treffen, die in nachgeordneten Planungen zu beachten (als Ziel der Raumordnung) oder zu berücksichtigen sind (als Grundsatz der Raumordnung). Angeregt wurde auch die Möglichkeit im Regionalplan Gewässerentwicklungskorridore festzulegen, in denen Retentionsräume gesichert und reaktiviert werden können durch Entsiegelung, Renaturierung sowie Umsetzung von Maßnahmen im Zuge der rahmenrichtlinie. Als textliches Ziel im Regionalplan wurde vorgeschlagen, neue bauliche Entwicklungen nur unter der Voraussetzung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zuzulassen. 30

31 Gender/Chancengleichheit Fachdialog ein Perspektivwechsel Unter der Geschlechterperspektive betrachtet gibt es unterschiedliche Auswirkungen und Betroffenheiten von Naturereignissen bzw. von Planungen, die das Thema betreffen, aufgrund jeweiliger Rollen, ökonomischer Lebensbedingungen und Verhaltensmuster. Dies belegen u.a. empirische Studien der Frauenforschung. Zum einen bestehen unterschiedliche Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit technischen gegenüber verhaltensorientierten Lösungen. Zum anderen sind Partizipation und Beteiligung von Frauen auf der Planungs- und Entscheidungsebene beim Thema (ob Trinkwasser oder Hochwasser) von Bedeutung, um Alltagserfahrungen einfließen zu lassen. Für die Umsetzung von Chancengleichheit und eine am Gender Mainstream orientierte Planung beim Thema formuliert das Frauennetzwerk Ruhrgebiet folgende Impulse und Anforderungen: Partizipation und Chancen der frühzeitigen Mitwirkung der Frauen Im Hinblick auf konkrete Gefährdungen/Risiken und bei der Planung zum vorsorgenden Hochwasserschutz sind die Alltagserfahrungen von Frauen über Formen der Beteiligung und Mitentscheidung einzubeziehen, entsprechend ihrer unmittelbaren Betroffenheit. Chancen zur frühzeitigen Mitwirkung beim Hochwasserschutz und der Risikogestaltung müssen gewährleistet und das Einstellungspotential der Frauen zu verhaltensorientierten Lösungen genutzt werden. Dies gilt auch zugunsten der Qualitäten im hochwassergefährdeten Wohnumfeld (genderdifferenzierte Zielgruppen und paritätische Entscheidungsstrukturen schaffen). Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung beachten, strukturelle Benachteiligungen ausschließen Ergebnisse qualitativer Studien zeigen die Betroffenheit bei Hochwasser aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf: die meisten Frauen, auch Berufstätige, sind Kümmerer für häusliche Aufgaben, so dass Beschädigungen/Zerstörungen im Haus oder Umfeld diese Aufgaben erschweren und starke psychische Belastungen bringen; umso mehr, wenn die Verantwortung um die Gesundheit und Pflege von Angehörigen damit verbunden ist. Frauen fühlen sich i. d. S. (haupt)verantwortlich für Wiederaufbau, Instandsetzung und die Herrichtung des Wohnumfeldes. Sie können durch ihre Erfahrungen zu qualitative guten Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen beitragen. Bei Fragen des Hochwasserschutzes müssen die gesellschaftliche Organisation der Reproduktion (Haushalt), Gesundheit und Zuständigkeit für Haus /Wohnung von vornherein berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass strukturelle Benachteiligungen (neu) entstehen, z.b. durch räumliche Restriktionen des Hochwasserschutzes. Nach den intensiven Diskursen zum Thema Hochwasserschutz ausgelöst durch die Extremereignisse in den 90er Jahren/Anfang wurde der vorbeugende Hochwasserschutz gestärkt beispielsweise durch Erweiterung der Retentionsräumen mit Rückhalt von Niederschlagswasser in der Fläche, den technischen sowie organisatorischen Hochwasserschutz und Ansätze, die über planerisches Handeln hinausgehen. Dabei gewinnen Verhaltensänderungen (gegenüber rein technisch-wasserbaulichen Lösungen) und soziologische Aspekte, wie Informationen und Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, eine zunehmend größere Rolle. Diese neuen Handlungsfelder und Veränderung des grundlegenden Verständnisses zum Hochwasser(schutz) kommen dem Bewusstsein für verhaltensorientierte Lösungsstrategien und den Beteiligungsanliegen von Frauen entgegen. 31

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