EINBRINGUNG. des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan und die Umlagen der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2014

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1 Geschäftsstelle der Synode Drucksache VI / 1 6. Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 10. bis 13. November 2013 in Düsseldorf EINBRINGUNG des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan und die Umlagen der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2014 Vizepräsident Klaus Winterhoff

2 Frau Präses, hohe Synode, liebe Schwestern und Brüder! Sie erlauben nun, dass ich mir einen genaueren Einblick in die Lage der Dinge verschaffe, sagte der Konsul und griff nach dem Hauptbuch Der Konsul blätterte im Hauptbuch, verfolgte mit dem Fingernagel Kolonnen von Zahlen, verglich Daten und warf mit dem Bleistift seine kleinen unleserlichen Zahlen aufs Papier. Sein abgespanntes Gesicht drückte Entsetzen vor den Verhältnissen aus, in die er nun Einblick gewann (Thomas Mann: Buddenbrooks - Verfall einer Familie. 4.Teil, 8.Kapitel) Wenn der Konsul Johann Buddenbrook hätte Einblick nehmen können in den Entwurf des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2014, hätte sich sein Entsetzen in deutlichen Grenzen gehalten, denn er hätte in alles Einblick nehmen können: Transparenz und Verantwortung sind die Grundpfeiler kirchlicher Finanzpolitik und so ist nichts dem Einblick von Synode und Haushaltsausschuss oder der Prüfung durch das Oberrechnungsamt entzogen. Wir legen Rechenschaft ab, stets aufs Neue. Und dabei geht es um mehr als nur die verantwortliche Verwaltung der Finanzmittel. Es geht um die Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten und alles Volk. (Barmen VI) Der Haushaltsplan zeigt, wie die kirchliche Arbeit gestaltet und entwickelt werden soll. Im vergangenen Jahr hat der Rat der EKD dazu Neuland betreten. Aus dem bisherigen kameralen Haushalt wurde ein neuer Ansatz: der doppische Haushalt, dem kaufmännischen Denken entlehnt, aber ganz und gar kirchlichen Anforderungen verpflichtet. Inhalte und Ziele sollen stärker in den Vordergrund rücken. Damit sollen bessere - zumindest aber klarere - Voraussetzungen für das kirchliche Handeln selbst geschaffen werden. Zugleich soll das kirchliche Handeln transparenter dargestellt werden: es soll den Verantwortlichen ermöglicht werden, die Haushaltszahlen und die Arbeit selbst, möglichst mit den Ergebnissen des Handelns im Zusammenhang zu sehen und zu gestalten. Den Fragen, welche Wirkungen sich aus unserem Tun ergeben und welche Folgen dies auch für die nachfolgenden Generationen haben kann, soll die nötige Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Ihnen vorliegende Haushalt geht diesen Weg konsequent weiter: Haben wir im aktuellen Haushalt für das Jahr 2013 dem reinen Zahlenwerk Zielvorstellungen hinzugefügt, kommen nun noch Indikatoren dazu. Diese Indikatoren sollen zu weiterer Transparenz helfen und die Ziele präzisieren. Da bleiben sicher noch manche Wünsche offen, es ist ein weiter Weg bis das angedachte System seine ganze Funktion entfaltet, work progress eben. Unser Anspruch ist, transparent zu machen, wo wir stehen und was unsere Ziele sind. Dazu gehört auch und vor allem, einen Blick auf das Morgen zu wagen: wie kann es weiter gehen? Was kommt? Was müssen wir vorausschauend tun? Wozu dient das uns anvertraute Geld? I. Die Finanzierung der Kirche Die Finanzierung der Kirche und der verantwortungsvolle Umgang mit den finanziellen Mitteln sind ins Gerede gekommen. Der besondere Fall des Bistums Limburg gehört geklärt. Für eine synodal verfasste Kirche ist das alles nur schwer nachvollziehbar. Umso mehr müssen wir unsererseits Offenheit, Transparenz und Informationen bieten. Bevor ich auf die aktuelle finanzielle Lage eingehe erlaube ich mir zunächst drei grundsätzliche Anmerkungen zur Finanzierung der Kirche: - Die Kirchensteuer sichert die finanzielle Basis der Kirchen. Sie ist ein Mitgliedsbeitrag in der Rechtsgestalt einer Steuer. Zahlungsverpflichtet sind alle lohn- und einkommensteuerpflichtigen Kirchenmitglieder. Das sind etwa ein Drittel der Evangelischen. Durch die 1

3 enge Anbindung an die staatliche Lohn- und Einkommensteuer bildet sie die Prinzipien der Lastentragung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuergerechtigkeit nach. Zugleich sichert sie die Unabhängigkeit der Kirche: vom Staat einerseits und von einzelnen Mitgliedern andererseits. Diese Ausgestaltung schafft eine stabile Finanzgrundlage und lässt die Kirche zugleich am Wohl und Wehe ihrer Mitglieder teilhaben. Historisch ist die Kirchensteuer eine Folge der beginnenden Trennung von Staat und Kirche im 19. Jahrhundert: Die deutschen Staaten lösten sich von der Verpflichtung zur Sicherstellung des Finanzbedarfs der Kirchen, indem sie diese durch die Einführung der Kirchensteuer auf die Kirchenmitglieder übertrugen. Sie gingen damit vom Prinzip der Fremdfinanzierung aus dem allgemeinen Staatsbudget über zur kirchlichen Eigenfinanzierung durch die Kirchenmitglieder. Damit trugen sie zugleich - insoweit durchaus ungewollt - zur Eigenständigkeit der Kirche gegenüber dem Staat bei. Als Element der Trennung von Staat und Kirche hat die Kirchensteuer sodann Eingang in die Weimarer Reichsverfassung und schließlich in das Grundgesetz gefunden (Art. 137 Abs. 6 WRV i.v.m. Art. 140 GG). So ist die Kirchensteuer geradezu das Siegel auf die Trennung von Staat und Kirche geworden. Darum haben gerade in jüngster Zeit Schweden und Finnland diesen Weg nachvollzogen. Auch die Schweiz kennt die Kirchensteuer. Sie ist also keineswegs ein deutscher Sonderweg. Für die technische Unterstützung bei der Erhebung der Kirchensteuer erhält der Staat - gut kostendeckend - zwischen 2 % und 4 % des Bruttoaufkommens. - Die Staatsleistungen sind Regelungsgegenstand von Art. 138 Abs. 1 WRV i.v.m. Art. 140 GG: Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. Im Umkehrschluss heißt das: Bis zu dieser Ablösung sind sie verfassungsrechtlich garantiert. Staatsleistungen sind wesentlich Entschädigungszahlungen für Enteignungen von Kirchengut vornehmlich im Rahmen der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der Charakter der Staatsleistungen als Entschädigung für die in der Vergangenheit erlittenen Rechtsverluste oder Vermögenseinbußen macht den kategorialen Unterschied zur Subventionszahlung aus. Diese diente der Erfüllung aktueller staatlicher Aufgaben, jene der Erfüllung von Entschädigungsverpflichtungen. EKD-weit beträgt ihre Höhe ca. 260 Mio. Euro, das sind 5,5 % im Vergleich zum Kirchensteueraufkommen. Die regionale Verteilung ist dabei allerdings durchaus unterschiedlich je nach den historischen Gegebenheiten. Die EKD selbst erhält keine Staatsleistungen. Staatsleistungen - ein altes Rechtsinstitut! Aber: Auch altes Recht bleibt geltendes Recht - bis es geändert wird. Dafür sieht das Grundgesetz ein besonderes Verfahren vor. Und darüber kann man reden! - Schließlich erhalten die Kirchen für Leistungen, die sie etwa in der freien Wohlfahrtspflege und im Bildungswesen zu Gunsten der Allgemeinheit erbringen wie andere gesellschaftliche Träger auch Fördermittel aus öffentlichen Kassen. Ich erwähne nur die Finanzierung der Kindertagesstätten und der Ersatzschulen. Hier fördert der Sozialstaat in Wahrnehmung seiner Aufgaben die Freiheit in Gestalt der Trägerpluralität und der damit verbundenen Wahlfreiheit seiner Bürger. Förderung subsidiären Handelns gesellschaftlicher Träger ist aber keine Subventionierung derselben! Das kann nicht oft genug betont werden. Diese Weise unser Gemeinwesen zu gestalten ist ein Merkmal unserer Demokratie. II. Die finanzielle Lage und Entwicklung Wie sieht nun die finanzielle Entwicklung aus? Kirchen - reich wie nie zuvor! - so titelte die Bild-Zeitung vor einiger Zeit einen Bericht über die Kirchensteuereinnahmen des vergangenen Jahres. Reich wie nie zuvor? Im letzten Jahr haben die Gliedkirchen 4,7 Milliarden Euro an Kirchensteuern eingenommen. Für die Kosten des Einzugs erhielten die Länder 162 Millionen Euro. 2

4 4,7 Milliarden Euro - das ist nominal das bislang höchste Kirchensteueraufkommen in der EKD. Im laufenden Jahr wird sich eine weitere Steigung ergeben. Und das bei weiterhin sinkenden Kirchenmitgliederzahlen. Wie kommt das? Drei Faktoren beeinflussen das Aufkommen: - die Zahl der evangelischen Erwerbstätigen, - die wirtschaftliche Entwicklung und - die Entwicklung des Steuersystems. Wir haben festzustellen, dass die Kirchensteuerausfälle aufgrund der demografischen Mitgliederentwicklung derzeit durch die günstige wirtschaftliche Entwicklung (noch) überkompensiert werden. Das aber wird nicht so bleiben. So heißt das Gebot der Stunde: Vorsorge treffen. Die nach uns kommen, sollen auch ohne Entsetzen im Gesicht den Haushaltsplan studieren können. Das nominale Kirchensteueraufkommen hat einen Höchststand erreicht - aber was heißt das für die Finanzkraft der Kirchen? Seit 1994 ist das Kirchensteueraufkommen um 9 % gewachsen. Der Kaufkraftverlust in der gleichen Zeit liegt bei 30 %! Real ist die Finanzkraft der Kirchen damit deutlich zurückgegangen - in manchen Landeskirchen über ein Drittel! Kirchen - reich wie nie zuvor? Wie wird das Geld nun eingesetzt? Für die EKD und die Gliedkirchen versuchen wir einen kleinen Überblick in der Broschüre gezählt zu geben. Der Überblick ist nicht vollkommen: Da die (noch) zumeist kameralen Haushalte Vermögen und Verpflichtungen nicht erfassen können, ist eine Aussage über das gesamte wirtschaftliche Potenzial oder die wirtschaftlichen Schwächen auch noch nicht möglich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass dies angesichts der Verfasstheit der EKD und der Gliedkirchen auch in Zukunft nicht komplett möglich sein wird. Schließlich ist die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen und Kirchengemeinden keine Konzernholding die eine konsolidierte Bilanz vorlegen könnte. Soviel aber wissen wir: Die Verpflichtung für die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude erreichen jährlich die Summe von fast eine Milliarde Euro. Und die Rückstellungen für unsere Versorgungsverpflichtungen - von den Beihilfeverpflichtungen nicht zu reden - sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufs Ganze gesehen noch lange nicht ausreichend dotiert, obgleich hier schon sehr viel getan wird. Beispielsweise wenden etwa die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche, deren Absicherung der Versorgungslasten beklagenswert gering ist, für ihre Sicherstellung jährlich 22 % des Kirchensteueraufkommens auf... Finanzpolitik ist Verantwortung für heute und für morgen. Dieser Verantwortung haben wir uns auf allen Ebenen zu stellen. Verantwortung tragen die Gliedkirchen der EKD auch füreinander... Der zwischen ihnen nun seit über zwei Jahrzehnten praktizierte Finanzausgleich zeigt dies in besonderer Weise. Er ist zugleich Ausdruck starker Solidarität. Mit 144 Millionen Euro - die nicht über diesen Haushalt abgewickelt werden - aber wegen ihrer hohen Bedeutung keinesfalls unerwähnt bleiben dürfen, gelingt es, stabile Voraussetzungen für kirchliches Handeln in allen Regionen unseres Landes zu schaffen. Damit wird eindrucksvoll realisiert, was die Grundordnung der EKD (Artikel 6 Absatz 1) so beschreibt: Die Evangelische Kirche in Deutschland bemüht sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen, hilft ihnen bei der Erfüllung ihres Dienstes und fördert den Austausch ihrer Kräfte und Mittel. Dafür möchte ich namens des Rates an dieser Stelle ganz besonders danken! Vor allem aber gebührt denen Dank, die mit ihren Gaben das alles ermöglichen und diese, ihre Kirche so finanziell ganz wesentlich tragen. So wollen wir von dieser Stelle aus allen 3

5 unseren Gemeindegliedern ganz herzlichen Dank für ihr Mittun und für ihre finanziellen Beiträge sagen! III. Rahmenbedingungen des EKD-Haushalts 2014 Die Gemeinschaft der Gliedkirchen hat seit Jahren mit der EKD ein stabiles Verfahren zur Ermittlung der Umlagen für den Gesamthaushalt der EKD aus dem Durchschnitt des tatsächlichen Kirchensteueraufkommens der letzten drei Jahre vereinbart. Dieses Verfahren ermöglicht den Beteiligten eine verlässliche Planung ihrer Haushalte. So partizipieren alle gemeinsam an den Entwicklungen, in guten, wie in weniger guten Zeiten. Das führt in diesem Haushalt zu einem scheinbaren Paradoxon: Die Kirchensteuern sind gestiegen, die Umlage aber sinkt! Das liegt an dem nachlaufenden Verfahren - hier trifft die EKD in diesem Jahr der Kirchensteuerrückgang vergangener Jahre. Die Umlagen 2014 (Allgemeine EKD-Umlage und die Umlage für das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung) sinken dadurch um 1,56 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung wurde bereits bei den letzten Haushaltsplanungen berücksichtigt und entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen. Zugleich bleibt die Umlage für die Finanzierung der Ostpfarrerversorgung - das ist die aus den Jahren der deutschen Teilung resultierende Verantwortung der EKD für die in den Westen übergesiedelten Ruheständler - im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die finanzielle Belastung der Gliedkirchen verringert sich dadurch insgesamt um 1,51%. Die Gesamtumlageerwartung stellt sich zurzeit wie folgt dar: ,46-1,51 + 1,93 +3,28 +1,06 Der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung liegen die folgenden Planungsvorgaben zugrunde: Beibehaltung der Daten, die parallel zur Haushaltsplanung 2013 im Zusammenhang mit der damaligen mittelfristigen Finanzplanung ermittelt worden sind (inkl. einer partiellen Reduktion der Ansätze um 2 %) bis 2017 Stabilisierung. Zum verantwortlichen Handeln im Finanzbereich gehört Verlässlichkeit. So ermöglicht die vorliegende mittelfristige Finanzplanung den Zuwendungsempfängern ebenfalls ein planvolles Herangehen an die Gestaltung ihrer Arbeit. Die Entwicklung zeigt aber, dass angesichts von Tarifsteigerungen sowie neuer und vielfältiger Aufgaben die zur Verfügung stehenden Finanzmittel äußerst knapp bemessen sind. Weitere neue Aufgaben sind nur durch entsprechende Reduktionen in anderen Bereichen finanzierbar. Rücklagenentnahmen sind angesichts der langfristigen Herausforderungen nur in Ausnahmefällen denkbar. IV. Der Haushalt der EKD und seine Schwerpunkte Der Haushalt 2013 wurde für die EKD erstmals doppisch aufgestellt. Damit fiel ein Vergleich zu den Vorjahren schwer. Nun können Sie die Zahlen von 2013 im Vergleich zu den Planvorgaben für 2014 sehen; nächstes Jahr bieten dann die Ist-Daten von 2013 eine weitere Vergleichsmöglichkeit. Die Inhalte und die in den vergangenen Jahren veranschlagten Zuweisungen haben sich grundsätzlich nicht geändert. Dieser Haushalt ist ein Haushalt der Kontinuität. Er beruht auf der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung. Nächstes Jahr liegt dann auch eine Bilanz vor - Sie erhalten dann noch mehr Informationen über die Finanzlage, das Potential, aber auch die Risiken in der EKD. Der Haushalt weist ordentliche Aufwendungen von 184,8 Millionen Euro aus. Die wichtigste Finanzquelle ist die Allgemeine Umlage. Sie beträgt 77,6 Millionen Euro. Dazu kommt die 4

6 Umlage für das Evangelische Werk für die Diakonie und Entwicklung und eine Umlage für die Ostpfarrerversorgung. Eine weitere Umlage ist mit 45,4 Millionen Euro die sog. KED- Umlage, die Umlage für den kirchlichen Entwicklungsdienst. Sie geht unmittelbar an unser Werk Brot für die Welt; sie wird ähnlich wie die anderen Umlagen auch mathematisch festgestellt, ist aber keine gesetzlich geregelte Umlage, sondern eine vereinbarte, eine paktierte Umlage. Dazu kommen dann sog. Direktumlagen: Immer dann, wenn die EKD für die Gliedkirchen Dienstleistungen erbringt oder solche zentral vermittelt, die Inanspruchnahme solcher Leistungen aber nicht im Zusammenhang mit der Finanzkraft der Gliedkirche steht, werden die Kosten nach jeweils konkreten Kostenschlüsseln direkt umgelegt. Daneben hat die EKD auch eigene Einnahmen, etwa aus der Vermögensverwaltung oder durch Zuschüsse Dritter. Als Beispiel sei eine Zuwendung aus dem Auswärtigen Amt in Höhe von Euro genannt, der als Zuschuss für die nicht unerhebliche kulturelle Arbeit unserer weit über 100 Auslandsgemeinden gewährt wird. Schließlich tauchen im Haushalt auch Kirchensteuern unmittelbar als Einnahme auf, und zwar für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr. Sie erhält von den Gliedkirchen direkt einen Anteil der Kirchensteuern der Soldaten. Eine Übersicht über all diese Finanzierungen hat das Kirchenamt auf Seite 9 der Erläuterungen zusammengestellt. Damit komme ich zum Kirchenamt der EKD: Muss denn die Verwaltung so teuer sein? Diesen Seufzer - oft gemischt mit nicht geringem Argwohn - hört man immer wieder auf allen Ebenen. Dabei wird leicht vergessen, dass Verwaltung weit mehr ist als eine Schreibstube. Sie ist Dienstleister. Sie unterstützt den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz und die Synode bei ihren spezifischen Leitungsaufgaben. Das Kirchenamt der EKD ist gerade dort tätig, wo wir gemeinsamen Handlungsbedarf haben: bei der Koordination kirchlichen Handelns auf gliedkirchenübergreifender Ebene, der Stärkung der Zusammenarbeit, der weiteren Entwicklung des Reformprozesses oder der Vorbereitung des Reformationsjubiläums. Wesentlich ist sein Beitrag bei der Rechtsentwicklung und Gestaltung der Gemeinschaft. Je mehr die Gemeinschaft der Gliedkirchen durch die Übertragung sinnvoller Weise zentral auszuführender Aufgaben gestärkt wird, desto mehr Mittel müssen wir auch einsetzen - und können dann an anderer Stelle auf Synergien hoffen. So denken wir zurzeit gemeinsam nach, ob wir etwa durch eine andere Organisation im Rahmen des Verbindungsmodells neue Handlungsoptionen gewinnen. Und wenn Sie sich dazu etwa den Stellenplan ansehen (Seite 149), so zeigt der Zuwachs im Bereich der Dienststellen der EKD genau dieses: die Ausweitung von Aktivitäten für die Gemeinschaft, beispielhaft etwa im Datenschutz. Davon profitieren nicht nur die Gliedkirchen, es sind sogar die einzelnen Kirchengemeinden: Über den Handlungsbereich Recht (HB 2002; Seite 25 ff.), einem scheinbar typischen Verwaltungsbereich, finanziert und regelt die EKD durch urheberrechtliche Pauschalabkommen (Seite 31) Angelegenheiten für die Kirchengemeinden unmittelbar. Sie kämen diesen andernfalls durchaus teuer zu stehen und wären sehr verwaltungsaufwändig. Wer denkt schon daran, dass bei jeder Kopie eines Liedblattes etwa urheberrechtliche Gebühren nicht nur fällig werden, sondern zu melden und zu entrichten wären? Im Pauschalabkommen wird dies für alle gemeinsam unbürokratisch und kostengünstig geregelt. Allerdings steigt der Preis für die EKD schneller als die Umlage Vor Jahren haben wir lange darüber nachgedacht, ob die finanzielle Unterstützung landeskirchlicher Einrichtungen auch EKD-Aufgabe sein kann. Eigentlich nicht, aber keine Regel ohne Ausnahme. Die Unterstützung kirchlicher Hochschulen für Kirchenmusik ( Euro; Seite 41, HO ) und Theologischer Hochschulen mit Euro (Seite 71, HO ) erfolgt darum, weil eine spezifisch kirchliche Ergänzung staatlicher 5

7 Bildungseinrichtungen nach unserem Verständnis wichtig ist. Und sie erfolgt nur insoweit, als tatsächlich eine landeskirchenübergreifende Ausbildung geschieht. Ein besonderes Ereignis im nächsten Jahr wird das Zukunftsforum für die mittlere Ebene sein. Der Rat und die Kirchenkonferenz haben in ihren Sitzungen im Dezember 2012 das Zukunftsforum 2014 als einen weiteren Meilenstein im Reformprozess identifiziert: Erstmals in der Geschichte der EKD werden Leitungsverantwortliche der sog. Mittleren Ebene zusammen mit den Mitgliedern des Rates und der Kirchenkonferenz eingeladen, um gemeinsam die Frage zu bedenken, welche Herausforderungen anstehen, mit welchen Umbrüchen in der evangelischen Kirche des 21. Jahrhunderts in theologischer und organisatorischer Hinsicht gerechnet werden muss. Gerade die Mittlere Ebene erweist sich als diejenige Organisationsebene, auf der die Planungen am wirksamsten angegangen werden können. Als Leitmotiv für die Veränderungsprozesse wird der Begriff der Transformation das Zukunftsforum prägen. Dies wird im Rahmen des Zukunftsforums nicht nur auf der Ebene des Nachdenkens, sondern auch im Medium der Raumgestaltung sowie der Veranstaltungsformate und -lokalisierung inszeniert und erfahrbar. Neben der ausdrücklichen Wertschätzung für die erheblichen Reformanstrengungen der Mittleren Ebene sollen die Teilnehmenden durch den zentralen Eröffnungsgottesdienst und die dezentral gefeierten, jedoch zentral konzipierten Andachten am Freitag geistliche Stärkung und Inspiration für die notwendigen Wandlungsprozesse erfahren. Die Vielzahl zentraler Veranstaltungen trägt zudem zur Stärkung der Gemeinschaft und zum wechselseitigen Austausch bei (zu finden im Haushaltsplan auf Seite 58, HO präzisiert im Ziel 1 mit einem Aufwand von einer Million Euro). Besondere Aufmerksamkeit widmen die EKD und die Gliedkirchen der Reformationsdekade. Auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017 sind bereits wichtige organisatorische und inhaltliche Schritte gegangen worden. Als kleiner Beitrag dazu liegt das millionenfach vertriebene Heft Chrismon spezial auf ihren Plätzen. Wichtig ist die Übereinkunft aller Gliedkirchen durch eine jährliche Sonderumlage von 2,4 Millionen Euro die notwendigen Basismittel für das Jubiläum bereitzustellen. Auf Seite 57, HO und HO finden Sie die finanziellen Aspekte aller Vorhaben, von der Botschafterin des Rates über die Wittenbergstiftung bis zum gemeinsam mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag verantworteten Durchführungsverein Reformationsjubiläum 2017 e.v.. Zwei neue Vorhaben, die unmittelbar auf Anregungen der Synode zurückgehen, erwähne ich besonders: Da ist zum einen die Arbeitsstelle für demokratische Kultur und Kirche, die gemeinsam mit der Evangelischen Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz an der Akademie zu Berlin eingerichtet worden ist (Seite 72, HO ). Sie soll die vielfältigen Beiträge aus dem Raum der evangelischen Kirche zur Bekämpfung des Rechtsextremismus unterstützen. Zum anderen hat der Rat den Beschluss der Synode zum Thema Transformation aufgegriffen, um einen Beitrag der EKD zur vielfältigen Thematik der nachhaltigen Entwicklung zu leisten, die Vernetzung der kirchlichen Akteure auf diesem Gebiet zu verbessern, gesprächsfähig zu bleiben und Aktivitäten anzustoßen. Dazu wurde im Bereich Bildung des Kirchenamtes eine Referentenstelle als Projektstelle eingerichtet (Seite 85, HO ). Einem ähnlichen Ansatz, der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Präsenz, ist die verstärkte 6

8 finanzielle Ausstattung des Vereins für Friedensdienst verpflichtet (Seite 90, HO ). Mit weiteren Euro soll vor allem die Freiwilligenarbeit unterstützt werden. Der Rat hat sich durch eine Evaluation dieses erst vor wenigen Jahren gebildeten Vereins, der die vielfältigen Aktivitäten der Friedens- und Freiwilligendienste bündeln und fördern soll, davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig und vielversprechend ist. Ich komme zum bereits erwähnten Datenschutz: Mit den Gliedkirchen ist ein Konzept entwickelt worden, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und Bündelung der Kräfte ermöglicht und auch die Diakonie mit einbeziehen kann. Die Gliedkirchen haben sich mehrheitlich darauf verständigt eine inhaltliche Stärkung dieses als hoheitlich verstandenen Aufgabenbereiches gemeinsam durch zentrale Dienststellen zu organisieren. In diesem Jahr haben wir noch nicht geschafft, was wir uns vorgenommen haben - aber 2014 soll es nun losgehen. Die Finanzierung erfolgt als Direktumlage durch die Gliedkirchen. Die hier eingestellten Euro verstehen sich als Anschubfinanzierung (HF ; Seite 130). Die EKD ist dabei Träger der erforderlichen Stellen. Liebe Schwestern und Brüder! Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf ist bereits im Vorfeld intensiv beraten worden. Ich zähle die Gremien hier noch einmal auf: das Kollegium des Kirchenamtes, für den Handlungsbereich Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr den Finanzausschuss und den Beirat der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, der Finanzbeirat der EKD, die Finanzreferentenkonferenz in der EKD, der Rat selbst natürlich mehrfach und die Kirchenkonferenz. Insbesondere aber hat sich der Ständige Haushaltsausschuss ganz intensiv mit den Inhalten und allen Veränderungen befasst - darüber wird der Vorsitzende, Bruder Vogelbusch, ausführlicher berichten. Der Haushalt ist mit großer Sorgfalt aufgestellt und beraten worden. Ich bin sicher, dass dieses Zahlenwerk auch dem kritischen Blick des Konsuls Johann Buddenbrook stand halten würde. So lege ich Ihnen Namens des Rates hiermit das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 7

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