Ausgangslage und Ziel einer regelmässigen Öffnung des Chillout im Winterhalbjahr als SchülerInnentreff

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1 Ausgangslage und Ziel einer regelmässigen Öffnung des Chillout im Winterhalbjahr als SchülerInnentreff Ausgangslage: An einer gemeinsamen Sitzung von VertreterInnen der Jugendkommission Bätterkinden (JuKo), dem Elternclub Bätterkinden, der Kirchgemeinde Bätterkinden (KiwJ) und der Jugendarbeit Region Fraubrunnen (JAF) vom 8. April 2013 fanden alle Anwesenden, ein regelmässiges Angebot für Jugendliche in Form eines SchülerInnentreffs und insbesondere eine regelmässige Öffnung des Jugendtreffs Chillout Bätterkinden als SchülerInnentreff während des Winterhalbjahres wäre wünschenswert. Dabei stützte man sich auf die Bedarfserhebung der JAF: Bedarfserhebung: Die JAF führte im dritten Quartal des Schuljahres 12/13 an der Oberstufe Bätterkinden Schulbesuche durch, bei denen sie in den einzelnen Klassen Bedarfserhebungen über die Wiedereröffnung des Jugendtreffs durchführte. Diese zeigten klar auf, dass sich die Jugendlichen einen Treff wünschen, welcher regelmässig geöffnet ist. Einige Jugendliche stellten sich auch bereits für ein Betriebsteam zur Verfügung. Ziel des Winter-SchülerInnentreffs im Chillout Ziel des Jugendtreffs ist es, den Jugendlichen Im Winterhalbjahr (zwischen Herbstund Frühlingsferien) einen attraktiven Aufenthaltsort anzubieten, wo sie einen Teil ihrer Freizeit verbringen können. Damit soll verhindert werden, dass die Jugendlichen ihre Freizeit an öffentlichen Orten verbringen wie Bahnhof, Schulhaus, Coop etc. Im Sommerhalbjahr wurden mit dem Sommer-SchülerInnentreff beim Skatepark bereits erste Erfahrungen gesammelt und ein Betriebsteam etabliert. Wie beim Sommer-SchülerInnentreff wird auch für den Winterbetrieb im Chillout eine Öffnung während den Schulwochen am Freitagabend von bis 22 Uhr vorgesehen. Bewilligung durch den Gemeinderat vom Diese Winternutzung wurde durch den Gemeinderat Bätterkinden mit einigen Auflagen (Nutzung nur noch durch unter 18-Jährige; Mindestbestand Betriebsteam) bewilligt (Beschluss ). Nutzungskonzept, Mietvertrag und Hausordnung werden entsprechend angepasst und von der Jugendkommission an der Sitzung vom verabschiedet. An der Jugendkommissionssitzung vom wurden die Dokumente geringfügig angepasst. Dieses Dokument wurde an der Jugendkommissionssitzung vom erneut angepasst.

2 Nutzung Jugendtreff Chillout als Winter-SchülerInnentreff (ersetzt das Dokument Nutzung vom ) Für wen? Wann? Zielgruppe des Winter-SchülerInnentreffs im Chillout sind Jugendliche der Oberstufe (7. bis 9. Klasse) der Schule untere Emme. Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs ist ein Betriebsteam, welches sich aus mindestens 5 Jugendlichen der Zielgruppe zusammensetzt. Das Betriebsteam wird von der JAF semesterweise der JuKo schriftlich gemeldet. Mutationen sind laufend mitzuteilen. Der Treff soll jeweils zwischen Herbst- und Frühlingsferien, mit Ausnahme der Schulferien, am Freitagabend von bis 22 Uhr geöffnet sein. Weitere Nutzung des Jugendtreff-Lokals: Der Jugendtreff kann ausserhalb dieser Öffnungszeiten wie bisher durch Jugendliche der Zielgruppe gemietet werden. Nicht mehr schulpflichtige Jugendlichen bis 18 Jahre müssen in Bätterkinden Wohnsitz haben. Jede Vermietung wird durch einen Mietvertrag geregelt, der von einer verantwortlichen volljährigen Person (in der Regel von den Eltern) unterschrieben wird. Mietanfragen sind rechtzeitig an die Jugendarbeit (JAF: 032/ , mail@jafnet.ch) zu richten. Für jede Vermietung ist ein Depot von CHF zu hinterlegen. Das Depot wird nur dann rückerstattet, wenn das Jugendtreff-Lokal gemäss den Reinigungsvorgaben (Checkliste Reinigung) gereinigt wurde und wenn keine Widerhandlungen (insbesondere Sachbeschädigungen und Suchtmittelkonsum) gegen das Nutzungskonzept vorliegen. Die JAF informiert die Jugendkommission, die Gemeinde und den Hauswart vor dem Anlass über die Vermietung. Betrieb: Der Betrieb wird durch die Dokumente Hausordnung Chillout, Checkliste Reinigung, Notfälle und bei Vermietungen durch Mietvertrag Jugendtreff Chillout (2 Seiten) geregelt. Zur Lokalität Jugendtreff gehören die Rampe, der Vorraum und der Jugendraum selbst. Der Kiesplatz ist nicht Teil des Jugendtreffs. Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten Jugendkommission Die Jugendkommission Bätterkinden ist für die strategische Leitung des Treffs verantwortlich. Sie regelt insbesondere: - die Öffnungszeiten des Treffs - die Dauer und Art des Betriebes - die finanziellen Angelegenheiten im Rahmen des Budgets Dokumente Chillout, ck

3 Jugendarbeit JAF Die Jugendarbeit ist für die operative Leitung des Treffs verantwortlich. Sie regelt einerseits die Vermietungen, begleitet und unterstützt andererseits beim Winter- SchülerInnentreff das Betriebsteam nach dem Grundsatz so wenig wie möglich, so viel wie nötig und kann im Jugendtreff Chillout weitere Aktivitäten anbieten. Sie informiert die Jugendkommission, die Gemeindeverwaltung und den Hauswart über diese Aktivitäten. Ziel der Jugendarbeit ist es, eine möglichst hohe Partizipation der Jugendlichen zu erreichen. Sie will die Jugendlichen durch die Übernahme von Verantwortung stärken und ihr Selbstbewusstsein steigern. Die Jugendarbeit regelt die Mithilfe der Erwachsenen (s.u., Betreuungsteam). Betriebsteam: Bei regelmässigem Betrieb (Winter- und Openair-SchülerInnentreff) wird ein Betriebsteam gebildet. Das Betriebsteam rekrutiert sich aus mindestens 5 Jugendlichen der Oberstufe Bätterkinden und ist für die Führung des Treffs verantwortlich (Raumgestaltung, Angebot, besondere Anlässe etc.). Bei den Treffs wird durch das Betriebsteam ein minimaler Restaurationsbetrieb mit alkoholfreien Getränken und Snacks geführt. Die JAF holt beim Regierungsstatthalteramt die dazu allenfalls nötigen Bewilligungen ein. Findet der Betrieb des Jugendtreffs aufgrund von Abwesenheiten des Betriebsteams nicht wie geplant statt, sind die Jugendlichen verpflichtet, dies der Jugendarbeit mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Die JAF informiert umgehend die betroffenen Personen des Betreuungsteams sowie die Jugendkommission, den Hauswart und die Gemeindeverwaltung. Mithilfe Erwachsene / Betreuungsteam: Diese rekrutieren sich aus Mitgliedern der Organe Jugendkommission Bätterkinden (JuKo), Elternclub Bätterkinden, Kirchgemeinde Bätterkinden (KiwJ) und Jugendarbeit Region Fraubrunnen (JAF). Sie stellen einen möglichst reibungslosen Betrieb während der Öffnungszeiten sicher. Die JAF erstellt einen Einsatzplan und ein Pflichtenheft. Diese werden den Mitgliedern des Betreuungsteams sowie der JuKo unaufgefordert zugestellt. Die Aufgaben der Erwachsenen sind: - mehrmaliger Kontrollgang auf dem Areal während der Öffnungszeiten - ständige Erreichbarkeit für das Betriebsteam während der Öffnungszeiten - Unterstützung des Betriebsteams bei Problemen und Vorkommnissen beim Treff - Auf-/Zuschliessen des Jugendtreffs, Verwalten der Schlüssel

4 Mietvertrag Jugendtreff Chillout Der Jugendtreff Chillout kann nur durch unter 18-jährige Jugendliche genutzt werden. Diese besuchen die Schule untere Emme Standort Bätterkinden oder haben in der Gemeinde Bätterkinden Wohnsitz. Vertragsparteien Vermieterin: Gemeinde Bätterkinden (Jugendarbeit Region Fraubrunnen) MieterIn: Name Vorname Geburtsdatum Adresse PLZ/Ort Telefon *Verantwortlich: Name Vorname Telefon *Bei allen Vermietungen ist die Unterschrift einer verantwortlichen erwachsenen Person erforderlich. Angaben zur Veranstaltung Datum: Art der Veranstaltung*: Zeitlicher Rahmen: Anzahl Personen: *Rassistische und gewaltverherrlichende Veranstaltungen werden nicht bewilligt. Der/die MieterIn und die verantwortliche volljährige Person sind mit den Mietbestimmungen einverstanden und haben von der Hausordnung und der Checkliste Reinigung Kenntnis genommen. Insbesondere nehmen sie zur Kenntnis, dass bei Raumübernahme ein Depot von 100.-Franken zu entrichten ist, welches bei einwandfreier Abgabe und Einhaltung der Hausordnung zurück erstattet wird. Datum: VermieterIn MieterIn Verantwortliche Person Dokumente Chillout, ck

5 Übergabeprotokoll Vermietung Chillout: Vermietung vom (Datum): An (Name der verantwortlichen Person): _ Raumübergabe: Datum / Zeit: Raum in ordentlichem Zustand: JA O NEIN O Wenn NEIN, Mängel aufführen: Schlüssel erhalten: JA O Unterschrift verantwortliche Person/ MieterIn: Depot von CHF erhalten (Unterschrift VermieterIn): Raumrücknahme: Datum / Zeit: Raum gereinigt gemäss Checkliste Reinigung: JA O NEIN O Wenn NEIN, Mängel aufführen: Veranstaltung durchgeführt gemäss Hausordnung: JA O NEIN O Wenn NEIN, Widerhandlung aufführen: Depot von CHF zurückerhalten: (Unterschrift verantwortliche Person) Raum abgenommen, Schlüssel zurückerhalten: (Unterschrift VermieterIn) Bemerkungen:

6 Allgemeine Mietbestimmungen (Bestandteil des Mietvertrags) Öffnungszeiten In der Regel kann der Jugendtreff während der Woche (Sonntag Donnerstag) bis 22:30 Uhr gemietet werden, an Wochenenden (Freitag und Samstag) bis 00:30 Uhr. Ausnahmen werden, nach Bewilligung durch die Jugendkommission, individuell im Vertrag geregelt. - Veranstaltungen der JAF haben Vorrang. Verantwortung Die unterzeichnende erwachsene Person trägt die Hauptverantwortung für den Anlass. Raummiete / Depot Es wird keine Miete erhoben. Für jede Veranstaltung wird ein Depot von CHF hinterlegt. Das Depot wird bei korrekter Raumabgabe (gemäss Checkliste Reinigung) und bei Durchführung der Veranstaltung gemäss Hausordnung rückerstattet. Bei Verstössen gegen die Hausordnung (insbesondere gegen das Verbot von Suchtmittel) wird der Depotbetrag einer Präventionsinstitution überwiesen. Die Jugendkommission bestimmt den Empfänger dieser Spende. Beschädigungen Die MieterInnen resp. die verantwortliche Person haften für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen. Reinigung Die MieterInnen resp. die verantwortliche Person sind für die Reinigung im und um den Jugendtreff verantwortlich (vgl. Checkliste Reinigung Chillout ). Unmittelbar nach dem Anlass muss in jedem Fall eine Grobreinigung des Jugendtreffs und der Umgebung durchgeführt werden. Der Jugendtreff und die Umgebung sind bei der Schlüsselrückgabe wieder im ursprünglichen Zustand. Allfällige Nachreinigungen werden den MieterInnen in Rechnung gestellt (30.-/Stunde). Ruhestörung MieterInnen nehmen Rücksicht auf die Nachbarschaft. Nach 22:00 Uhr bleiben Türen und Fenster geschlossen. Anlässe im Jugendtreff müssen mit Veranstaltungen in der Aula oder Bibliothek abgesprochen sein. Suchtmittelfreie Zone Im und um den Treff ist die Konsumation von Alkohol, Tabak und Drogen nicht erlaubt. Bei Widerhandlungen behält sich die Gemeinde entsprechende weitere Massnahmen vor. Wichtige Telefonnummern: Büro Jugendarbeit JAF Mobile Hauswart Dokumente Chillout, ck

7 Hausordnung Jugendtreff Chillout Allgemeines: Der Jugendtreff Chillout ist im Besitz der Gemeinde Bätterkinden und wird durch die Jugendarbeit Fraubrunnen JAF einerseits für Jugendanlässe genutzt, andererseits Jugendlichen auf deren Antrag hin mit entsprechendem Vertrag zur Nutzung überlassen. Der Jugendtreff befindet sich in einem Wohngebiet. Dementsprechend verhalten wir uns und nehmen Rücksicht auf die AnwohnerInnen. Zudem tragen wir Sorge zur Einrichtung und den Möbeln des Treffs. Alle BenutzerInnen setzen sich für die Einhaltung dieser Hausordnung ein. Suchtmittelfreie Zone Im und um den Treff ist die Konsumation von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen nicht erlaubt. Bei Widerhandlungen behält sich die Gemeinde entsprechende Massnahmen vor. Nachbarn und Nachtruhe Gute Nachbarschaftsbeziehungen sind eine wichtige Voraussetzung für einen problemlosen Jugendtreff- Betrieb. Ab 22:00 Uhr bleiben Türen und Fenster geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt halten wir uns ausschliesslich im Treff auf. Es werden keine Gruppengespräche vor dem Treff geführt. Beim Verlassen des Treffs wird auf unnötigen Lärm verzichtet. Gespräche werden in Zimmerlautstärke geführt. Beschädigungen Beschädigungen aller Art müssen dem Vermieter gemeldet werden. Die Verursacher kommen für die entstehenden Kosten auf. Die Schadensregelung liegt beim Vermieter. Abfall Abfall wird nach Möglichkeit getrennt (PET), aber in jedem Fall gesammelt und in entsprechende Gebinde gefüllt. Dies gilt auch für das Areal und die nähere Umgebung des Jugendtreffs. Bitte kein Littering! Reinigung Der Treff und die Umgebung muss nach jedem Anlass gemäss Checkliste Reinigung Chillout gereinigt werden. Reinigungen am nächsten Tag müssen vorgängig abgesprochen werden. Das Areal und die nähere Umgebung müssen unmittelbar nach dem Anlass gereinigt werden. Dekorationen Für die Befestigung von Dekorationsmaterial sind alle Hilfsmittel erlaubt, welche keine sichtbaren Spuren hinterlassen. Als Ausnahme sind Reiszecken erlaubt. Dekorationen müssen grundsätzlich bei Abgabe des Raumes entfernt sein. Brandschutz Aus Brandschutzgründen ist es nicht erlaubt, Kerzen und andere Beleuchtungen mit offener Flamme zu betreiben. Ebenso dürfen keine Leuchtmittel mit Papier oder Tüchern abgedeckt werden. Notfälle Bei Notfällen an Checkliste Notfälle halten.

8 Checkliste Reinigung Chillout To do nach der Treffnutzung Grundsätzlich: Kehrichtsäcke, WC-Papier sowie Reinigungsmittel befinden sich im Abstellraum! Hauptraum à Holz- und Betonboden wischen und feucht aufnehmen; Auch unter den Sofas putzen! à Raumordnung in den ursprünglichen Zustand à Ablageflächen feucht reinigen und nachtrocknen (Holzplatte Billardtisch, Tische) WC à Boden wischen und feucht aufnehmen à Toiletten putzen, WC-Papier nachfüllen à Lavabo reinigen, Papiertücher nachfüllen, Abfallkübel sowie Hygiene-Behälter leeren und mit neuen Säcken bestücken Küche à Boden wischen und feucht aufnehmen sowie die Stühle hochstellen à Schmutziges Geschirr abwaschen und wegräumen à Kühlschrank leeren und allfällige Verschmutzungen reinigen à Mikrowelle und Backofen nach Gebrauch reinigen à Abwaschbecken, Ablagen, Bar und Esstisch reinigen, Kehrichtkübel leeren und mit neuen Säcken bestücken Eingangsbereich und Aufgangsrampe bis zum Kiesplatz à Abfall einsammeln, besenrein reinigen à Bitte übernehmt auch Verantwortung für die nähere Umgebung des Jugendtreff-Areals und sammelt den angefallenen Abfall ein! Abfall à alle Mülleimer mit Müllsäcken bestücken (Säcke dafür im Abstellraum) à volle Müllsäcke im Eingangsbereich (innerhalb Gittertüre) deponieren Wäsche à Schmutzige Küchenwäsche und Putzlappen im Putzraum zum Trocknen aufhängen Beim Verlassen des Treffs... à Sind alle Fenster geschlossen? à Ist die Musikanlage ausgeschaltet (Power off)? à Ist die Discokugel ausgeschaltet? à Sind alle Lichter gelöscht? à Wurden keine Gegenstände vergessen? à Eingangstüre zum Treff, Küchentüre und Gittertor mit Schlüssel geschlossen? Dokumente Chillout, ck

9 Notfälle - was ist zu tun? Verhalten im Brandfall: 1. Fenster schliessen 2. Raum verlassen über Haupteingang. Nach Möglichkeit schliesst die letzte Person die Türe wieder. 3. Feuerwehr alarmieren Tel. 118 (Ort, Strasse und Ereignis sowie Name und Adresse des Anrufers angeben) 4. Kontrollieren, ob alle den Raum verlassen haben, aber keine selbständige Rückkehr, sondern Meldung an Rettungskräfte!!!! 5. Hauswart (079/ ) und Vermieter (076/ ) informieren. Verhalten bei Stromausfall: Hauswart, Rolf Herzog, anrufen (079/ ) Bedrohung durch Personen: 1. Im Treff: Person aus dem Raum verweisen. Wenn nicht möglich, Raum selber verlassen und Hilfe holen bei verantwortlicher Person, Vermieter (076/ ) oder Polizei Vor dem Treff: Wenn nötig Raum abschliessen, Hilfe holen bei verantwortlicher Person, Vermieter (076/ ) oder Polizei 117 Wichtige Nummern Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Giftinfos / Notfallberatung 145

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