UMSETZUNGSPFADE. - Fördermöglichkeiten KWK(K) Günter Reinke, Bamberg Folie: 1
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- Nadine Holzmann
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1 UMSETZUNGSPFADE - Fördermöglichkeiten KWK(K) Günter Reinke, Bamberg Folie: 1
2 Förderung von KWK Anlagen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Die Bundesregierung fördert mit dem KWKG die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen, den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie den Neubau von Wärme- und Kältespeichern aus KWK Anlagen. Ziel ist es, den Anteil der Nettostromerzeugung aus KWK auf 110 Terrawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terrawattstunden bis zum Jahr 2025 zu erhöhen und damit einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung zu leisten. Die KWK-Anlage muss durch die zuständige Stelle (BAFA) zugelassen und gelistet sein. Antragsberechtigt sind die Betreiber von förderfähigen KWK Anlagen Folie: 2
3 Förderung KWK-Anlagen Mini-KWK-Impulsprogramm (BAFA) Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kwel Anschaffung neuer KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kw, die für den Einsatz in bestehenden Gebäuden vorgesehen sind und einmalig bezuschusst werden Basis Förderung bis 3500 abhängig von der Anlagengröße als einmaligen Zuschuss Bonusförderung Wärmeeffizienz je Anlagengröße Voraussetzung: Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems erforderlich. Bonusförderung Stromeffizienz am Markt nur wenige Anlagen Wirkungsgrad > 35 % gelisteter KWK-Anlagen Folie: 3
4 Förderung KWK Anlagen Stromvergütung für KWK Anlagen Betreiber von KWK Anlagen erhalten nach dem Kraft- Wärmekopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen für eingespeisten oder eigengenutzten Strom. Die Vergütung ist gestaffelt nach Anlagen und Verwertung des erzeugten Stroms. Anlagen < 50 kwel 8,0 Cent/kWh ausgespeisten KWK-Strom 4,0 Cent/kWh Eigenverbrauch Förderdauer Vollbenutzungsstunden Bonuszahlung bei Verdrängung einer Kohleanlage +0,6 Cent/kWh Anlagen > 50 kwel 100 kwel - 6,0 Cent/kWh ausgespeister KWK-Strom 3,0 Cent/kWh Eigenverbrauch Förderdauer Vollnutzungsstunden Anlagen > 100 kwel 5,0 3,1 Cent/kWh Vergütung nur für ausgespeisten Strom Folie: 4
5 Förderung- Wärme und Kälte Netze Voraussetzungen: -Die gelieferte Wärme an das neue oder ausgebaute Wärmenetz muss zu 75 % aus KWK-Wärme erfolgen. -Alternativ genügt ein Wärmemix aus KWK-Wärme und Wärme aus erneuerbaren Energien -KWK-Wärme und industrieller Abwärme jeweils in Höhe von 50%, sofern 25% KWK-Wärme vorhanden sind. Die Quote ist innerhalb von 36 Monaten ab Inbetriebnahme des Wärmenetzes zu erreichen. Die Anbindung einer KWK-Anlage an ein bestehendes Wärmenetz ist förderfähig Folie: 5
6 Förderung- Wärme und Kälte Netze Zuschläge für Wärme- und Kältenetze Zuschläge Rohrleitungen Ø < 100 mm 100 /lfm, max. 40% der förderfähigen Investitionskosten, max. 20 Mio. pro Projekt Zuschläge Rohrleitungen Ø >100 mm 0,0 /lfm 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 20 Mio. pro Projekt Zuschläge Speicher Voraussetzung bis 2022 Inbetriebnahme, Wärmeverluste < 15W/m² 250 /m³ Speichervolumen, max 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 10 Mio. Folie: 6
7 Förderung- Wärme und Kälte Netze Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 systemische Förderung im Bereich der Wärmeinfrastruktur, mit der nicht nur Einzeltechnologien und -komponenten, sondern Gesamtsysteme gefördert werden. Gefördert werden Wärmenetze, die sich durch hohe Anteile erneuerbarer Energien, effizienter Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen auszeichnen. Förderung erfolgt modular. Fördermodul I Machbarkeitsstudie Die Höhe der Förderung beträgt dabei bis zu max Euro, Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für kommunale Unternehmen Anforderungen sind dem Merkblatt der BAFA zu entnehmen Folie: 7
8 Förderung- Wärme und Kälte Netze Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 Fördermodul II - Realisierung Wärmenetzsystem 4.0 bis zu 50 Prozent der förderfähigen Vorhabenkosten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 15 Mio. Euro für die Realisierung. Voraussetzung vorliegen einer Machbarkeitsstudie, min. 100 Abnahmestellen oder Wärmemenge von min. 3 GWh zur Verfügung stellen. Öffentlichkeitsarbeit wird mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten oder max bezuschusst. Quartierskonzepte sind auch mit weniger Anschlußnehmern möglich Projektbezogene wissenschaftliche Kooperationen mit Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zur Umsetzung sowie Evaluation können bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Folie: 8
9 Förderung- Wärme und Kälte Netze Folie: 9
10 Förderung- Speicher aus KWK-Anlagen Voraussetzungen Der Speicher wird bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen. Der Speicher ist fabrikneu. Die Wärme bzw. Kälte des Speichers stammt zu mehr als 50 % aus KW(K)K-Anlagen, die an das Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen sind und in dieses Netz einspeisen können. Auf die KWK-Quote können industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, solange der KWK-Wärmeanteil im Speicher mindestens 25 % beträgt. Die mittleren Wärmeverluste des Speichers betragen weniger als 15 Watt pro Quadratmeter der Behälteroberfläche. Folie: 10
11 Förderung- Speicher aus KWK-Anlagen Zuschläge Speicher Speichervolumen bis 50 m³ 250 Euro/ m³des Speichervolumens Speichervolumen über 50 m³ 250 Euro/m³ des Speichervolumens, maximal 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten oder maximal 10 Mio. Euro pro Projekt. Folie: 11
12 Förderung Andere Fördermöglichkeiten bietet die KfW KfW-Programm 270 Erneuerbare Energien Standard KfW-Programm 271 Erneuerbare Energien Premium KfW-Programm 430 Energieeffizienz Sanieren (Zuschuss) Kfw- Programm 201 IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Kfw-Programm 202 IKU Energetische Stadtsanierung Quatiersversorgung KfW-Förderung für Wärmenetze, wenn kein Anspruch auf Zuschlagszahlung gemäß 7a KWKG durch das BAFA besteht: Wärmenetze, mind. 50% mit Wärme aus Erneuerbaren Energien Mindestwärmeabsatz 500 kwh/a/m überwiegende Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden, inklusive Förderung für Hausübergabestationen Bestandsgebäuden 60 je m Trasse, max. 1 Mio. (Förderhöchstbetrag), Folie: 12
13 Förderung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie: 13
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