GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT
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- Cornelius Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag Schwintowski Dieses Produktinformationsblatt ist für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Darstellungen und Erläuterungen können vorgenommen werden. Produktinformationsblatt Rentenversicherung zur Produktinformationsblatt Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1 Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Der angebotene Vertrag ist eine Rentenversicherung mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 1 Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Rentenversicherung ( xy AVB) 2 Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? 1 1 Bei anderen Gestaltungsformen (z.b. auch bei Beitragsrückgewähr statt Garantiezeit) sind die Formulierungen entsprechend anzupassen. Angaben zur Höhe der Leistungen in sind möglich (als Ergänzung zur Beitragsangabe aus 3).
2 Versichert ist Herr Max Mustermann, geb. am xx.xx.xx, Beruf: xxxx 2 Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt zahlen wir wahlweise eine lebenslang garantierte Rente oder eine einmalige garantierte Auszahlung (Kapitalabfindung). Hinzu kommen noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert sind. 2 Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? vor Rentenbeginn: Gezahlt wird die Summe der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge (einschließlich Überschüsse) nach Rentenbeginn: Gezahlt wird die Rente oder - wenn Sie das wollen - eine Kapitalabfindung. Wenn die versicherte Person vor dem Rentenbeginn stirbt zahlen wir die Summe der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge und die angesammelten Überschüsse. 3 Wenn die versicherte Person während der Rentengarantiezeit stirbt zahlen wir die garantierte Rente zuzüglich Überschussrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter. Möchten Sie mehr zum Thema Überschussbeteiligung wissen, sehen Sie dazu bitte in den AVB unter und in den Die Individualisierung ist rechtlich nicht zwingend. Bei für den Kunden überraschenden Gestaltungsformen (z.b. überhaupt keine Todesfallleistung) ist darauf gesondert hinzuweisen. Es sind in übersichtlicher und verständlicher Form Angaben zur Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten sowie zu möglichen sonstigen, nicht einkalkulierten Kosten zu machen. Auf einkalkulierte einmalige Kosten kann in der Form Einmalig... hingewiesen werden. Bei über die Laufzeit konstanten einkalkulierten Kosten ist bspw. eine Darstellung Jährlich... für eine Laufzeit von... Jahren möglich. Bei einkalkulierten, nicht konstanten Kosten ist die Darstellung geeignet anzupassen. Auch auf bei Vertragsabschluss der Höhe nach nicht bezifferbare, einkalkulierte Kosten ist in geeigneter Form hinzuweisen (Bsp.: xx je 1000 Versichertenguthaben ). Bei den nicht einkalkulierten Kosten genügt es, wesentliche Punkte anzuführen; für den Rest genügt ein Verweis auf eine entsprechende Gebührenordnung. Wenn technisch möglich, konkrete Angabe des Termins
3 beigefügten Beispiel- und Modellrechnungen 3 Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag nicht oder verspätet bezahlen? Beitrag... Beitragsfälligkeit monatlich, jeweils zum... erstmals Versicherungsbeginn zum... letztmalig zum... [Unternehmensindividuelle Angabe der Kosten] 4 3 Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag nicht oder verspätet bezahlen? Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem oben angegebenen 5 Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind zu den oben angegebenen Terminen zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Beitrag:... Euro einkalkulierte Abschlusskosten:... Euro einkalkulierte Verwaltungskosten (jährlich):... Euro über 25 Jahre Laufzeit Bei verspäteter Zahlung riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz ( xy AVB) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Außerdem werden wir dann im Versicherungsfall nicht leisten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer
4 Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Tritt nach Fristablauf der Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags in Verzug, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn kann sich unsere Leistungspflicht z. B. bei kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des Rückkaufswertes beschränken. Auch bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Versicherungsjahren zahlen wir nur den Rückkaufswert. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. etwa eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe, sehen Sie dazu bitte in den AVB unter 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? 5 Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss zu beachten und bei Krieg: nur Zahlung des Rückkaufswertes ( xy AVB) bei Selbsttötung (in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss): nur Rückkaufswert ( xy AVB) Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im
5 Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umständen auch noch nach längerer Zeit vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. 5 Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss zu beachten und 6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Antragsfragen ( xy AVB). Sonst besteht Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren ( xy AVB) Sollte sich Ihre Postanschrift, Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Fehlende Informationen können den reibungslosen Vertragsablauf beeinträchtigen. 7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Im Todesfall, bei Rückkauf oder wenn Sie zum Rentenbeginn die Kapitalabfindung wünschen, ist der Versicherungsschein 6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und Adresswechsel und Änderung Ihrer Bankverbindung unbedingt mitteilen ( xy AVB).
6 vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem die Sterbeurkunde. Darüber hinaus können wir, insbesondere wenn Sie eine Rente wählen, einen Nachweis erbitten, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann keine Auszahlung von Leistungen erfolgen. 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? 7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versicherungsschein vorlegen ( xy AVB) im Todesfall Sterbeurkunde vorlegen ( xy AVB) Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages, frühestens jedoch am xx.xx.xx. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Die Leistungen beginnen am xx.xx.xx und erfolgen lebenslang. Bei Wahl der Kapitalabfindung endet der Vertrag am xx.xx.xx. 9 Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Vor Rentenbeginn können Sie die Versicherung jederzeit kündigen. Sie erhalten dann den Rückkaufswert, der in der Anfangszeit Ihrer Versicherung noch 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Beginn:... (siehe Police) Ende: gibt es nicht, Leistungen lebenslang, außer Sie wählen Kapitalabfindung
7 gering ist. Die Kündigung der Versicherung ist also mit Nachteilen verbunden. Weitere Einzelheiten können Sie der Beispielrechnung entnehmen. Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung nicht mehr möglich. 9 Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? vor Rentenbeginn: jederzeitige Kündigung nach Rentenbeginn: keine Kündigung Quelle: Prof. Schwintowski, )
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