LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNOLOGIEN

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1 Anlage 1.8 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNOLOGIEN I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen Jahrgang Summe Lehrverpflichtung pflichtungs- I. II. III. IV. V. gruppe A. Allgemeine Pflichtgegenstände 1. Religion (III) 2. Deutsch (I) 3. Englisch (I) 4. Geografie2, Geschichte und politische III Bildung 5. Wirtschaft und Recht II bzw. III 6. Bewegung und Sport IVa 7. Angewandte Mathematik I 8. Naturwissenschaften II 9. Angewandte Informatik I B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. Konstruktion 4 5(2) 5(2) 5(2) 6(3) 7(3) 28 I 2. Darstellungstechniken 5 4(2) 4(2) 3(1) I bzw.iii 3. Gestaltung (2) 4(4) 6(5) 16 I 4. Materialien und Prozesse (2) 7(2) 19 I 5. Fertigung und Produktion IV Fertigungstechnik und 6. 8 Produktionsinformatik - - 2(2) 2(2) - 4 I Betriebswirtschaft und 7. Projektmanagement I Verbindliche Übungen Soziale und personale Kompetenz 10 1(1) 1(1) III Gesamtwochenstundenzahl Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden. 2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen. 3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche Wirtschaft und Rechnungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich Recht. 4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. 5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Übungen im I. Jahrgang, auf eine Theoriestunde im II. Jahrgang und auf zwei Theoriestunden im III. Jahrgang. 6 Mit Übungen im Laboratorium im IV. und V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. 7 Der Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion ist mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik vernetzt zu unterrichten. Die Teilungen ins analog zum Pflichtgegenstand Werkstätte vorzunehmen. 8 Der Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik ist mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion vernetzt zu unterrichten. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. 9 Der Pflichtgegenstand Betriebswirtschaft und Projektmanagement ist mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht vernetzt zu unterrichten. 10 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der im Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.2 angeführten Pflichtgegenständen.

2 B. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Jahrgang Summe Lehrverpfl ichtungs- pflichtungs- I. II. III. IV. V. gruppe 1.7 B.1 Holztechnik 1.1 Konstruktion 4 4(2) 5(2) 5 6(3) 7(3) 27 I 1.2 Darstellungstechniken 5 4(2) 4(2) I bzw.iii 1.3 Gestaltung I 1.4 Materialien und Prozesse (3) 8(4) 11(4) 29 I 1.5 Fertigung und Produktion IV Fertigungstechnik und Produktions (2) 2(2) - 4 I informatik Betriebswirtschaft und Projektmanagement I Gesamtwochenstundenanzahl inkl. A. und verbindliche Übungen B.2 Raum- und Objektgestaltung 2.1 Konstruktion 4 4(2) 5(2) 5(2) 6(3) 6(3) 26 I 2.2 Darstellungstechniken 5 4(2) 4(3) 5(3) I bzw.iii 2.3 Gestaltung (2) 6(5) 10(7) 22 I 2.4 Materialien und Prozesse (1) 13 I 2.5 Fertigung und Produktion IV Fertigungstechnik und Produktions (2) 2(2) - 4 I informatik Betriebswirtschaft und Projektmanagement I Gesamtwochenstundenanzahl inkl. A. und verbindliche Übungen Pflichtpraktikum Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang Wochenstunden Lehrver- Jahrgang pflichtungs- I. II. III. IV. V. gruppe C. Freigegenstände 1. Zweite lebende Fremdsprache (I) Kommunikations- und 2. Präsentationstechnik III 3. Naturwissenschaftliches Laboratorium III 4. Forschen und Experimentieren III D. Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport (IVa) E. Förderunterricht Deutsch 2. Englisch 3. Angewandte Mathematik 4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung: Fachbezogenes Qualifikationsprofil Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder: II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichteinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

3 Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig. Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände: In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien im Besonderen - ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Funktion von Räumen und Objekten, über den Aufbau und die Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen sowie über den ingenieurmäßigen Holzbau; über die in der Raum- und Objektgestaltung sowie im ingenieurmäßigen Holzbau bedeutsamen Methoden, Materialien und Fertigungsverfahren, die sie im Theorieunterricht (Konstruktion, Darstellungstechniken, Gestaltung sowie Materialien und Prozesse) und im Praxisunterricht (Fertigung und Produktion sowie Fertigungstechnik und Produktionsinformatik) erworben haben; - eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Bauabwicklung und Baumanagement sowie Kompetenz in Projektmanagement und Entrepreneurship, die im Pflichtgegenstandsbereich vermittelt werden; - ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsfeldern, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Fertigung und Produktion, Fertigungstechnik und Produktionsinformatik, Darstellungstechniken, Gestaltung (Kompetenzbereich Entwurf und Umsetzung) sowie Konstruktion (Kompetenzbereich Innenraum- und Objektkonstruktionen), in Laboratorien und durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben; - das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik vermittelt werden; - kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und auch in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch vermittelt wird. Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse: Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien können - Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen; - Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren; - statische Systeme einschätzen und Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen; - in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen; - Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren; - sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung: Sofern in den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes Fertigung und Produktion mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch eine schulautonome Lehrplanbestimmung bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Kompetenzbereiche abgedeckt werden. Siehe Anlage 1. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN ALLER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Siehe Anlage 1.

4 Siehe Anlage 1. VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände A. Allgemeine Pflichtgegenstände Deutsch, Englisch, Geografie, Geschichte und politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Bewegung und Sport, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik. Siehe Anlage 1. Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Algebra und Geometrie : 7. ANGEWANDTE MATHEMATIK - können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit technischen Hilfsmitteln lösen; - können die Winkelfunktionen auf allgemeine Dreiecke anwenden und entsprechende Berechnungen durchführen. Trigonometrie: Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck). Matrizen: Matrizenprodukt, inverse Matrix. Kompetenzbereich Analysis : - können Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren. Anwendung der Differentialrechnung: Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung. Anwendung der Integralrechnung: Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung. B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. KONSTRUKTION Kompetenzbereich Grundlagen der Konstruktion : - kennen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge; - kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen; - verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen; - können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.

5 Brandschutz; Schallschutz. Statische Grundlagen; Wärmeschutz, Dampfdiffusion; Brandschutz. Rechtliche Grundlagen. Wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren. Raumakustik; bauphysikalische Konzepte. Kompetenzbereich Innenraum- und Objektkonstruktionen : - verstehen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen. Bauelemente des Innenausbaues (Fachbegriffe und Definitionen); Objektkonstruktionen und - bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau-Korpusbau); Möbelteile und ihre Beschläge (Fachbegriffe und Definitionen). Bauelemente des Innenausbaues (Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Innentüren); Objektteile sowie ihre Beschläge. Bauelemente des Innenausbaues (abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden). Bauelemente des Innenausbaues (Trennwandsysteme). Kompetenzbereich Bauwerkskonstruktionen : - verstehen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues; - verstehen die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion. Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (Zwischenwände). Bauweisen; Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Treppen, Fenster und Außentüren, Einbruch- und Sonnenschutz). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Abdichtungen, Deckensysteme, Fänge, Fassaden); Bauelemente des Ausbaues (Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer). Kompetenzbereich konstruktive Umsetzung : - können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten. Grundlagen des projektbezogenen Arbeitens. II. und III.Jahrgang: Einfache projektbezogene Aufgabenstellungen.

6 IV. und V.Jahrgang: Komplexe projektbezogene Aufgabenstellungen. Kompetenzbereich Freihanddarstellung : 2. DARSTELLUNGSTECHNIKEN - kennen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung; - können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (zeichnerisches Studium von Objekten). Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der einfachen skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung). Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren : - können räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und können diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen und computerunterstützt visualisieren; - kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren; - können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten. Abbildungsverfahren; Eigenschaften geometrischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter und abwickelbarer Objekte in geeigneten Rissen. Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Objekte mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive. Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken zur konstruktiven Lösung und Visualisierung projektbezogener Aufgabenstellungen. Kompetenzbereich Visuelle Präsentation : - kennen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften; - können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden; - können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen. Händische Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; Schrift; händische Beschriftung und Bemaßung. Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; computerunterstützte Beschriftung und Bemaßung; Visualisierungstechniken. Kompetenzbereich Modellbau : - können nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

7 Arbeitsmodelle. Präsentationsmodelle. Kompetenzbereich Kulturelle Grundlagen : 3. GESTALTUNG - kennen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben. Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick; Design im kulturellen Kontext. Ausgewählte stilrepräsentierende Räume und Objekte im Vergleich. Kompetenzbereich Gestalterische Grundlagen : - kennen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum und die sensorischen Dimensionen; - können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen; - können die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden. Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen); Funktionen (intuitives Erfassen der Zusammenhänge zwischen Mensch und Umfeld); Vorschriften und Regeln (Normen). II. und Gestaltungslehre; Funktionen; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Kompetenzbereich Entwurf und Umsetzung : - können intuitiv Materialien auswählen und damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten; - können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen; - kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie. I. und Intuitive Raum- und Objektgestaltung. Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich). Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich). Kompetenzbereich Materialtechnologie : 4. MATERIALIEN UND PROZESSE - können die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.

8 Massivholz; Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte; Grundlagen der Oberflächenmaterialien; Grundlagen der zugehörigen Hilfsstoffe. Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen. Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas u.a.); Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien u.a.). Eigenschaften von nicht holzbasierenden Werkstoffen; Eigenschaften und Einsatzgebiete von Beschichtungen und Oberflächenmaterialien. Spezielle Einsatzgebiete von nicht holzbasierenden Werkstoffen. II. bis Grundlagen und Eigenschaften von Baustoffen aus dem Kompetenzbereich Bauwerkskonstruktionen. Kompetenzbereich Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden : - kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren. Herstellung von Holzwerkstoffen; Ver- und Bearbeitungsmethoden und Handelsformen von Holz und Holzwerkstoffen. Herstellung von Halbfertig- und Fertigprodukten; Ver- und Bearbeitungsmethoden und Handelsformen von Halbfertig- und Fertigprodukten. Herstellung von Hilfsstoffen; Ver- und Bearbeitungsmethoden und Handelsformen von Hilfsstoffen. Überprüfung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Materialien. Kompetenzbereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen : - können Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen; - können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten. I. bis Auswirkungen von Materialien aus dem Kompetenzbereich Materialtechnologie den jeweiligen Jahrgängen entsprechend; Gefahrenkennzeichnung. IV. bis Grenzwerte und Bemessungsverfahren; ökologische Bewertung (Ökobilanz u.a.). Kompetenzbereich Werkzeuge und Maschinen : - können Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten; - können deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten. Hand- und handgeführte Maschinen. II. bis Stationäre Maschinen.

9 Fertigungsanlagen; Betriebsanlagen und ausstattung. Kompetenzbereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination : - können Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen. I. bis Richtlinien, Gesetze und Verordnungen; Gestaltung von Arbeitsstätten und Baustellen; Lagerung und Entsorgung von Arbeitsstoffen. sicherheitstechnische Maßnahmen; Melde- und Aufzeichnungspflichten. arbeitsmedizinische Maßnahmen; Melde- und Aufzeichnungspflichten. Kompetenzbereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und entwicklung : - können facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden; - können Qualitätssicherungssysteme anwenden. I. bis Grundlegende Normen und Regelwerke. Spezielle Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfungen. 5. FERTIGUNG UND PRODUKTION Kompetenzbereich Arbeitsvorbereitung - Planung und Organisation : - können Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten. Arbeitsvorbereitung: Werkstättenordnung; händische Erfassung von Produktionsdaten. II. und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten. Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz. Kompetenzbereich Handwerkliche Fertigkeiten : - können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten. Handwerkstätte: Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke. Werkstätte für Oberflächenbehandlung: Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.

10 Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung. Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken. Möbelbauwerkstätte: Fertigung einfacher Werkstücke. II. und Fertigung komplexer Werkstücke und Einrichtungen. Bautischlerwerkstätte: Innentüren und andere Bautischlerarbeiten. Außentüren, Fenster und andere Bautischlerarbeiten. Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe: Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Werkstücke. Fertigung komplexer Werkstücke unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen. Werkstätte für Innenausbau: Nichttragende Trennelemente. Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen. Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte: Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien. Holzbauwerkstätte: Grundlegende Holzverbindungen im statischen Bereich; Einsatz von Verbindungsmitteln; Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen. Elektrowerkstätte: Grundlegende elektrische Anschlüsse und Antriebe. Kompetenzbereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen : - können die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen. Maschinenwerkstätte: Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten. Bedienung, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Geräten. Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen. Furnier- und Beschichtungswerkstätte: II. und Bedienung von Maschinen und Geräten. Zuschnittwerkstätte:

11 Bedienung von analogen Maschinen und Geräten. Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen. Holzbauwerkstätte: Bedienung von Maschinen und Geräten zur Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen. Sägewerk: Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebes; technische Anlagen in der Sägeindustrie. Kompetenzbereich Anlagenorientierte Fertigung : - können die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten. Zuschnittwerkstätte: Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung. CNC-Werkstätte: Grundlagen der CNC-Technik. Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich. Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich. Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte: Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung. Sägewerk: Einschnittsoptimierung von Rundholz; Ausbeuteoptimierung; Sortierung und Vermessung. Kompetenzbereich Praktische Baudurchführung : - können diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden und Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren. Möbelbauwerkstätte: Vorbereitung und Durchführung von Montagearbeiten. Bautischlerwerkstätte: Vorbereitung und Durchführung von Montagearbeiten. Werkstätte für Innenausbau: Vorbereitung und Durchführung von Montagearbeiten. 6. FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK Kompetenzbereich Arbeitsvorbereitung - Planung und Organisation :

12 - können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten. computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software. Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer; Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen. Kompetenzbereich Anlagenorientierte Fertigung : - können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden; - können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten. Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung. Programmieren branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung, auch unter Einsatz von Datenimporten und Datenexporten. 7. BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT Kompetenzbereich Betriebswirtschaft : - können grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden; - können Führungsstile und Organsiationsformen situationsbezogen zuordnen; - können grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden; - können einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen. Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen; Grundlagen der Unternehmensgründung; Grundlagen der Produktion; Grundlagen der Kostenrechnung. Kostenrechnung in Gewerbe und Industrie; Supply-Chain-Management; Führungsstile; Grundlagen der Budgetierung. Komplexe Formen der Kostenrechnung; Personalmanagement; Nachhaltigkeit. Kompetenzbereich Management : - kennen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle; - können grundlegende Managementtechniken anwenden. Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen; Dokumentation von Projekten. Methoden und Techniken des Managements; Qualitätsmanagementsysteme, Dokumentation von Managementprozessen.

13 Komplexe Methoden und Techniken des Managements; Dokumentation u.a. mit Standardsoftware; Konfliktlösungsstrategien. Kompetenzbereich Projektmanagement : Die Schülerinnen und Schüler; können Managementmethoden projektbezogen anwenden und ihre Wirkung analysieren und bewerten; können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln; können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten. Einfache Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzbereich Betriebswirtschaft mit den Methoden aus dem Kompetenzbereich Management. Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzbereich Betriebswirtschaft und aus dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht mit den Methoden aus dem Kompetenzbereich Management. Komplexe Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzbereich Betriebswirtschaft und aus dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht mit den Methoden aus dem Kompetenzbereich Management. Verbindliche Übungen Siehe Anlage 1 SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte B.1 Holztechnik 1.1 KONSTRUKTION Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Grundlagen der Konstruktion : - können statische Berechnungen durchführen, Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen und planlich (auch computerunterstützt) darstellen. Kräfte, Momente, Gleichgewichtsbedingungen; Tragwerksysteme des Holzbaues; Schnittgrößenermittlung an statisch bestimmt gelagerten Trägern und Fachwerken. Grundlagen der Festigkeitslehre; Bemessung und Konzeption von Tragwerksystemen des Holzbaues und Ingenieurholzbaues hinsichtlich Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit; Anfertigung von Bauplänen. Konstruktionen, Bemessung und planliche Darstellung von Tragwerken des Holzbaues. Kompetenzbereich Bauwerkskonstruktionen : - können einfache Konstruktionsaufgaben des Rohbaues lösen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend konzipieren; - können bauphysikalische Berechnungen und Messungen durchführen und interpretieren. Grundlagen und Nachhaltigkeit des Bauens; Bauelemente der Fundierung und des Rohbaues. Bauweisen und Bauelemente des Holzbaues.

14 Haustechnik (alternative Heizsysteme u.a.); bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; spezifische Zu- und Aufbauten im Objektbereich. Entwurf, Planung und planliche Darstellung von Konstruktionsaufgaben des Holzbaues; Objektsanierung; Dachgeschoßauf- und -ausbau; Leistungsverzeichnisse und Ausschreibung. Schularbeiten (über den Kompetenzbereich Grundlagen der Konstruktion ): III. und Je zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündige) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten. zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündige) im Gesamtausmaß von höchstens sieben Unterrichtseinheiten. 1.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. 1.3 GESTALTUNG Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. 1.4 MATERIALIEN UND PROZESSE Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Materialtechnologie : - kennen und verstehen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Hilfsstoffe und deren Eigenschaften und können sie den Anwendungsbereichen zuordnen sowie ihren Einsatz beurteilen, optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Entstehung von Holz. Holzphysik (Dichte, Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften, Vergütung u.a.); Holzschutz. Holzphysik (Sorption, Anisotropie, Festigkeit u.a.); chemische Nutzung nachwachsender Rohstoffe (Zellulose, Hemizellulose, Lignin, Extraktstoffe, Zellulosederivate u.a.). Holzphysik (Holztrocknung, Verklebung u.a.); maschinelle Sortierung; Holzchemie (Pyrolyse, Vergasung, Lacke, Kunststoffe u.a.); Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Holzwerkstoffe; Kleber; Beschichtungsstoffe; chemischer Holzschutz; Zellstoff; Biochemie. Kompetenzbereich Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden : - kennen und verstehen die Entstehung, Herstellung (chemisch und physikalisch) und Verarbeitungsmethoden der marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie der Hilfsstoffe und deren Eigenschaften; - können die richtigen Werkstoff - Hilfsstoffkombinationen anwenden und durch Modifikationen der Herstellung und Verarbeitung Verbesserungsmöglichkeiten erzielen. Holzhalb- und Holzfertigprodukte (Fenster, Türen, Fußböden u.a.). Holzhalb- und Holzfertigprodukte (Sperrholz, Brettschichtholz, plattenbasierende Werkstoffe, Papier u.a.). Kompetenzbereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen :

15 - kennen und verstehen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen und deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt; - kennen und verstehen die ökologischen Eigenschaften und Bewertungskriterien der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte, ihre Anwendung und Einsatzgebiete und sind in der Lage, Ökobilanzen zu erstellen. I. bis Entsorgungsszenarien; Wiederverwertung; Wiederverwendung; Abfallwirtschaftskonzepte. IV. bis Systematischer Aufbau von Ökobilanzen unter Berücksichtigung von Hilfsstoffen. Kompetenzbereich Werkzeuge und Maschinen : - kennen und verstehen die fachspezifischen Werkzeuge und Maschinen, ihre Anwendung und Funktionsweisen; - können den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen prozessbezogen beurteilen und flexible Fertigungskonzepte erarbeiten. III. bis Holzbearbeitungsmaschinen; Maschinenelemente. Grundlagen der Elektrotechnik, Pneumatik, numerisch gesteuerter Maschinen und Bearbeitungszentren. Kompetenzbereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination : - kennen und verstehen die einschlägigen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung; - können präventive Maßnahmen ergreifen sowie getroffene Maßnahmen analysieren, bewerten und verbessern. II. bis Planungskoordination (Arbeitssicherheit); Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes; Melde- und Aufzeichnungspflichten. Baustellenkoordination; Klärung sicherheitsrelevanter Belange; Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Kompetenzbereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und entwicklung : - kennen und verstehen die facheinschlägigen Normen, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze und können sie anwenden, analysieren und bewerten; - kennen und verstehen Qualitätssicherungssysteme; - sie können Methoden zur Qualitätsbestimmung und Sicherung anwenden, analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln. Überprüfung holzphysikalischer Eigenschaften. Analyse und Bewertung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Massivholz, Holzwerkstoffen und Hilfsstoffen. 1.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten: Arbeitsvorbereitung

16 Bautischlerwerkstätte CNC-Werkstätte Elektrowerkstätte Handwerkstätte Holzbauwerkstätte Maschinenwerkstätte Möbelbauwerkstätte Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte Sägewerk Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe Zuschnittwerkstätte 1.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B 1.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. B.2 RAUM- UND OBJEKTGESTALTUNG 2.1 KONSTRUKTION Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Innenraum- und Objektkonstruktionen : - können komplexe Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln. Möbel- und Objektteile sowie deren Beschläge (Korpusbauteile, bewegliche Möbelteile, Gestelle, Innenausstattung). Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen - auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge. Konstruktive Detailausformung zu komplexen gestalterischen Konzepten. Kompetenzbereich Bauwerkskonstruktionen : - können komplexe Konstruktionsaufgaben des Ausbaues lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln. Gewerkschnittstellen; Bauwerkanschlüsse. Konstruktive Detailausformung zu komplexen Ausbauaufgaben. Kompetenzbereich konstruktive Umsetzung : Die Schülerinnen und Schüler - können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln. IV. und V.Jahrgang: Projektbezogene Umsetzung komplexer gestalterischer Konzepte und Ausbauaufgaben.

17 2.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Freihanddarstellung : - können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze von komplexen Räumen und Objekten proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen; - können ihre Vorstellungen und ihre Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen. I. bis Intuitives Zeichnen. Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der komplexen skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung). Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren : - können räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten. Freiformkurven und Freiformflächen. Perspektivische Darstellung und Visualisierung von Innenräumen und Objekten der Raumgestaltung. Kompetenzbereich Visuelle Präsentation : - können für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen. Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen. 2.3 GESTALTUNG Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen: Kompetenzbereich Kulturelle Grundlagen : - können kulturgeschichtliche Zusammenhänge miteinander vergleichen und bewerten. Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick; Design im kulturellen Kontext. Ausgewählte stilrepräsentierende Räume und Objekte zu Themenbereichen des privaten und öffentlichen Umfelds. Kompetenzbereich Gestalterische Grundlagen : - können Proportionsmethoden interpretieren und vergleichen; - können Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum aufgabenspezifisch anwenden.

18 Gestaltungslehre (Raum und Objekt, Materialien und Oberflächen); Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohnbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich). Gestaltungslehre (Licht und Farbe); Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohn- und einfachen Objektbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und einfacher Objektbereich). Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Objektbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich). Kompetenzbereich Entwurf und Umsetzung : - können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant bewerten; - können Gestaltungsaufgaben hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bearbeiten; - können auf Grund eines Anforderungsprofils Gestaltungskonzepte entwerfen; - können aus funktionellen, konstruktiven, ergonomischen und widmungsrelevanten Zusammenhängen Entwurfskonzepte entwickeln. Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich). Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohn- und Objektbereich). Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich). 2.4 MATERIALIEN UND PROZESSE Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. 2.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten: Arbeitsvorbereitung Bautischlerwerkstätte CNC-Werkstätte Furnier- und Beschichtungswerkstätte Handwerkstätte Maschinenwerkstätte Möbelbauwerkstätte Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe Werkstätte für Innenausbau Werkstätte zur Oberflächenbehandlung Zuschnittwerkstätte 2.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B 2.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. Siehe Anlage 1. Siehe Anlage 1. Pflichtpraktikum C. Freigegenstände

19 Siehe Anlage 1. Siehe Anlage 1. D. Unverbindliche Übung E. Förderunterricht

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