KAUFVERTRAG ÜBER ANLAGEN GERINGER KOMPLEXITÄT

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1 KAUFVERTRAG ÜBER ANLAGEN GERINGER KOMPLEXITÄT 1. Definitionen: Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet VERKÄUFER die JJSI Operating Company und KÄUFER das Unternehmen oder die Person, die den Artikel vom Verkäufer erwirbt. Artikel sind ein bzw. mehrere zum Kauf angebotene Produkte. Der KÄUFER verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände gemäß den Angaben in der nachstehenden Tabelle vom VERKÄUFER zu erwerben. Der Preis versteht sich einschließlich staatlicher und/oder örtlicher Steuern. Der KÄUFER stimmt allen Geschäftsbedingungen für diesen Kauf zu. 2. Der KÄUFER verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände gemäß den Angaben in der nachstehenden Tabelle vom VERKÄUFER zu erwerben. Der Preis versteht sich einschließlich staatlicher und/oder örtlicher Steuern. Der KÄUFER stimmt allen Geschäftsbedingungen für diesen Kauf zu. 3. Die ARTIKEL werden ausschließlich für gewerbliche Zwecke erworben, dürfen jedoch nicht an andere Unternehmen für gewerbliche Zwecke weiterverkauft werden. 4. Der Käufer ist dafür verantwortlich, jegliche notwendigen Prüfungen oder Inspektionen von Artikeln vor dem Versteigerungsdatum vorzunehmen. Alle Artikel werden an Ort und Stelle und ohne Garantie der Fehlerfreiheit verkauft. Der Verkäufer übernimmt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungsverpflichtung hinsichtlich Natur, Qualität, Wert oder Zustand von Artikeln. Der Verkäufer schließt ausdrücklich jede Garantie der Marktgängigkeit, Geeignetheit für bestimmte Zwecke oder der Nichtverletzung fremder Rechte aus. Etwaige Herstellergarantien werden zu dem Zeitpunkt bekanntgemacht, an dem der Artikel zum Kauf angeboten wird. 5. Artikel werden in der Regel ohne Software verkauft (falls der Artikel Software enthält). Für den Fall, dass ein Softwareprogramm des Verkäufers im Verkauf eines Artikels enthalten ist, macht der Verkäufer ungeachtet der vorstehenden Haftungsausschlüsse keine Zusicherungen bzw. gibt keine Garantien im Hinblick auf das Recht des Käufers zur Nutzung dieser Software, die Leistungsfähigkeit der Software, die Nichtverletzung fremder Rechte durch die Software und dergleichen. In diesen Fällen empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, sich direkt an den Hersteller der Software zu wenden, um solche Themen zu klären. 6. Fotos oder Beschreibungen, die gegebenenfalls überlassen werden, dienen nur der leichteren Auswahl des Bieters und sind nicht als Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art im Hinblick auf die Artikel zu verstehen. Der Käufer bestätigt, dass er die Gelegenheit hatte, alle Artikel vor Abgabe seines Angebots zu untersuchen, und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen Versteigerer und/oder Verkäufer im Zusammenhang mit Fotos und Beschreibungen von Artikeln. Der Verkäufer ist für keinerlei Mängel, Ungenauigkeiten oder Unterlassungen verantwortlich. Der Verkäufer haftet gegenüber niemandem für Schäden jeglicher Art (darunter unter anderem direkte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden), wenn ein Artikel aus irgendeinem Grund Mängel aufweist oder nicht funktioniert. Der Käufer übernimmt sämtliche Untergangsrisiken nach Lieferung durch den Verkäufer bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem er selbst mit der Demontage beginnt oder andere Arbeiten ausführt.

2 7. Schadloshaltung und Versicherung: Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und alle seine Konzerngesellschaften gegen sämtliche Haftungsverbindlichkeiten und Schadensersatzverpflichtungen, einschließlich unter anderem angemessener Anwaltsgebühren, schadlos zu halten, zu verteidigen und von der entsprechenden Haftung freizustellen, die aus Ansprüchen wegen Körperverletzung, Krankheit und Todesfällen bei Personen und wegen Sachbeschädigung entstehen, die wiederum von den Artikeln oder gefährlichen Stoffen auf oder in den Artikeln verursacht werden, und zwar anlässlich des Beginns der Demontage oder anderer Arbeiten durch den Käufer und im Anschluss daran nach Lieferung durch den Verkäufer, wobei es keine Rolle spielt, ob der Verkäufer oder eine seiner Konzerngesellschaften fahrlässig gehandelt hat. Soweit der Begriff Person hierin benutzt wird, ist er je nach Kontext so auszulegen, dass sowohl Plural als auch Singular umfasst sind. Der Begriff schließt ferner Unternehmen, Firmen, Vereinigungen, Gesellschaften und kommunale Betriebe sowie Einzelpersonen ein. Der Käufer hat zu allen Zeiten und auf eigene Kosten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags eine gewerbliche Haftpflichtversicherung auf Schadenseintrittsbasis abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die einen Versicherungsschutz für Produkthaftung/Haftung für abgeschlossene Arbeiten und eine vertragliche Haftung mit Obergrenzen von mindestens USD je Eintritt einer Körperverletzung/Sachbeschädigung in Kombination mit einem Jahresmaximum von USD einschließt. Diese Versicherung hat einen weltweiten Versicherungsschutz, einschließlich Versicherungsschutz für Ansprüche und Schadensfälle in den USA, vorzusehen. Jegliche Ausschlüsse oder Änderungen von bzw. an der Police müssen dem Verkäufer mitgeteilt werden. Der Käufer hat dem Verkäufer Nachweise der erforderlichen Versicherungen und Formblätter bei Unterzeichnung dieses Vertrags vorzulegen, wobei das Unterlassen der Anforderung solcher Nachweise oder Formblätter von Seiten des Verkäufers nicht als Aufgabe seiner Rechte hinsichtlich des jeweiligen hierin spezifizierten Versicherungsschutzes zu verstehen ist. Sämtliche Versicherungspolicen haben vorzusehen, dass Stornierungen, wesentliche Änderungen oder Nichtverlängerungen dem Verkäufer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Darüber hinaus muss der gesamte Versicherungsschutz von Versicherungsgesellschaften geleistet werden, die (i) über eine geschäftliche Zulassung in den Staaten verfügen, in denen die Produkte/ARTIKEL benutzt werden, und (ii) im neuesten A. M. Best s Rating Guide als A oder besser und mit einem finanziellen Rating von VII oder besser bewertet werden. Wenn es dem Käufer nicht gelingt, angemessenen Versicherungsschutz zu beauftragen, beschränkt dies in keiner Weise seine Haftung. 8. Die Mitarbeiter oder Vertreter des VERKÄUFERS sind nicht befugt, Stellungnahmen hinsichtlich Qualität und Zustand der zum Kauf angebotenen ARTIKEL abzugeben, die über die hierin enthaltenen schriftlichen Aussagen hinausgehen. Der Käufer erkennt an, dass solche etwaigen Stellungnahmen keine verbindliche Wirkung für den VERKÄUFER haben. 9. Der KÄUFER ist verpflichtet, jegliche Schäden, die anlässlich der Abholung der verkauften ARTIKEL an Eigentum oder Ausrüstung des VERKÄUFERS oder einer Konzerngesellschaft des Verkäufers entstehen, sowie eingetretene Umweltschäden zu reparieren bzw. zu beheben.

3 10. Der KÄUFER bestätigt, vom VERKÄUFER gewarnt worden zu sein, dass die ARTIKEL möglicherweise gefährliche Chemikalien oder andere gefährliche Materialien aufweisen bzw. enthalten, die während der Nutzung, Handhabung, Reinigung, Überholung, Entsorgung usw. wegen chemischer oder anderer Reaktionen aufgrund von Giftigkeit, Entzündlichkeit, Explosionsfähigkeit oder anderen vergleichbaren bzw. andersartigen Gründen für Leben, Gesundheit oder Eigentum direkt oder indirekt gefährlich sein oder werden können. Der KÄUFER hat Nachforschungen hinsichtlich solcher latenten und offensichtlichen, mit den ARTIKELN verbundenen Gefahren angestellt und vom VERKÄUFER zufriedenstellende Informationen erhalten. DER KÄUFER ÜBERNIMMT AUSDRÜCKLICH DAS GESAMTE RISIKO UND DIE GESAMTE VERANTWORTUNG FÜR BEI IHM SELBST ODER ANDEREN EINGETRETENE VERLETZUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE AUF BESITZ, HANDHABUNG, DEMONTAGE ODER BENUTZUNG SOLCHER GÜTER FÜR JEGLICHE ZWECKE DURCH IHN SELBST ODER ANDERE BERUHEN ODER DARAUS ENTSTEHEN, UND VERPFLICHTET SICH, ALLE MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN, DIE ZUM SCHUTZ DIESER DRITTEN VOR DEN BESCHRIEBENEN GEFAHREN NOTWENDIG SIND. Der KÄUFER sagt zu, jegliche Personen vor allen potenziellen Gefahren zu warnen, die den beschriebenen Gefahren ausgesetzt werden können. Der Käufer versteht und bestätigt, dass Änderungen an dieser generellen Warnung für den VERKÄUFER nicht verbindlich sind. Zusätzliche spezifische Warnungen haben keine einschränkende Wirkung auf diese generelle Warnung. Wenn solche zusätzlichen spezifischen Warnungen ungeeignet sind, gelten alle hierin enthaltenen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nach wie vor, auch wenn die Ungeeignetheit der spezifischen Warnung auf Fahrlässigkeit auf Seiten des VERKÄUFERS zurückzuführen ist. Die generelle Geltung der Warnung wird durch Handlungsweisen des VERKÄUFERS nicht geschmälert. 11. Der KÄUFER hat sämtliche Handels- und Dienstleistungsmarken, Aufschriften, Logos, charakteristische Markierungen und Aufmachungen des Verkäufers, die auf den ARTIKELN oder Verpackungsmaterialien sichtbar sein können, zu entfernen und von jeglicher Nutzung Abstand zu nehmen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen darf in der Weise ausgelegt werden, dass sie dem Käufer ausdrücklich oder stillschweigend eine Lizenz an solchen Marken, Aufschriften, Logos, Markierungen und Aufmachungen gewährt. Der KÄUFER hat es ferner zu unterlassen, Johnson & Johnson bzw. eine Konzerngesellschaft der Johnson & Johnson-Unternehmensgruppe als Quelle der ARTIKEL zu bezeichnen. 12. Das Eigentum an den ARTIKELN geht nach ordnungsgemäßer Zahlung vom VERKÄUFER auf den KÄUFER über. Die Zahlung ist zu leisten und das Eigentum auf den KÄUFER zu übertragen, bevor dieser damit beginnt, die ARTIKEL vom Firmengelände des VERKÄUFERS zu verbringen. Im Anschluss daran ist der KÄUFER für die Wartung, den Betrieb und die Entsorgung der ARTIKEL im Einklang mit geltendem Recht verantwortlich. 13. Der VERKÄUFER haftet nicht für seine Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Umständen, die sich nach vernünftiger Anschauung seiner Kontrolle entziehen, wie Naturereignisse, Brand, Überflutung, Aufruhr, Krieg, Sabotage, Unfälle, Explosionen, Überflutung, Streik, Aussperrung, einstweilige Verfügungen, Arbeitskämpfe, Unterversorgung, Auflagen der Landesverteidigung, gleich ob gültig oder ungültig (einschließlich unter anderem Prioritäten, Bedarfsanforderungen, Zuteilungen und Einschränkungen für Preisanpassungen), oder die Unmöglichkeit, wichtige Ausrüstungsgegenstände oder Transportmittel zu beschaffen, und/oder alle anderen gleich- oder verschiedenartigen Umstände, die Verkauf, Abholung oder Demontage der ARTIKEL verhindern. 14. Vor der Demontage bzw. Abholung von ARTIKELN hat der KÄUFER eine Zahlung per Banküberweisung bzw. Bankscheck oder jeder anderen für den VERKÄUFER akzeptablen zertifizierten Zahlungsform zu leisten, sofern keine alternativen Regelungen gemeinsam beschlossen werden. Sollte der KÄUFER die Zahlungsbedingungen nicht erfüllen, kann der VERKÄUFER den Kaufvertrag kündigen.

4 15. Der KÄUFER verpflichtet sich, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses alle geltenden Verkaufs- und anderen Steuern, Abgaben oder Gebühren zu zahlen, die aufgrund dieses Kaufs gezahlt bzw. vom VERKÄUFER eingezogen werden müssen, oder dem VERKÄUFER eine gültige Befreiungsbescheinigung vorzulegen. Falls der KÄUFER entgegen der vorstehenden Abmachung entweder nicht die Steuern bzw. anderen Abgaben zahlt oder keine gültige Befreiungsbescheinigung vorlegt, ist er verpflichtet, den VERKÄUFER gegen alle Verbindlichkeiten und Aufwendungen aufgrund der Unterlassung des KÄUFERS schadlos zu halten, zu verteidigen und von der entsprechenden Haftung freizustellen. 16. Es liegt in der Verantwortung des KÄUFERS, für den Versand zu sorgen und die entsprechenden Vorbereitungen (Demontage, Verstauen, Verpacken und rutschfestes Beladen) mithilfe vom VERKÄUFER zugelassener Vertragspartner zu treffen. Der VERKÄUFER ist nicht für während des Versands eintretende Schäden haftbar zu machen. Der KÄUFER verpflichtet sich ferner, alle erforderlichen und umsichtigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle Verlade- und Transportvorgänge in einer Art und Weise vorgenommen werden, die die Infrastruktur in bzw. um die abzuholenden ARTIKEL herum nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Der KÄUFER hat alle geltenden einzel- und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften, einschließlich OSHA-Auflagen, Sonderbedingungen für Übergrößen und alle Sicherheitsregelungen zu befolgen, die vom VERKÄUFER vorgeschrieben werden, solange sich die ARTIKEL am Standort des VERKÄUFERS befinden. 17. Wenn ARTIKEL vom KÄUFER nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Erwerb abgeholt werden, (i) gelten die betreffenden ARTIKEL als vom KÄUFER aufgegeben, (ii) verliert der KÄUFER alle an den VERKÄUFER für den Erwerb der betreffenden ARTIKEL sowie für etwaige Montagekosten gezahlten Gelder und (iii) verliert der KÄUFER das Recht zum Erwerb solcher ARTIKEL. Der KÄUFER ist außerdem für alle vom VERKÄUFER erlittenen Schäden verantwortlich, darunter unter anderem Demontage-, Transport-, Lager- oder andere Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren, die dem VERKÄUFER als Folge der unterlassenen Abholung der betreffenden ARTIKEL durch den KÄUFER entstehen. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, die ARTIKEL zum Kauf anzubieten und eine gegebenenfalls vorhandene Differenz zwischen dem Preis des Kaufangebots und dem vom neuen Käufer gezahlten Preis einzutreiben. 18. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Staates New Jersey und wird auch nach diesem Recht ausgelegt, als ob er im Staat New Jersey nicht nur unterzeichnet, sondern auch vollständig erfüllt würde. Alle rechtlichen oder anderen vom KÄUFER im Rahmen dieses Vertrags eingeleiteten Verfahren müssen an einem bundesoder einzelstaatlichen Gericht in New Jersey anhängig gemacht werden. 19. Der VERKÄUFER ist berechtigt, den Zugang des KÄUFERS zu seinem Standort nach seinem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung teilweise oder vollkommen zu beschränken. Der VERKÄUFER ist für etwaige Verluste, die dem KÄUFER als Folge des beschränkten Zugangs entstehen können, nicht verantwortlich. 20. Diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN enthalten die gesamte Vereinbarung und Abrede zwischen VERKÄUFER und KÄUFER im Hinblick auf die ARTIKEL und ersetzen sämtliche bisherigen Vereinbarungen, Verpflichtungen, Zusicherungen und Gespräche zwischen VERKÄUFER und KÄUFER im Zusammenhang mit dem Verkauf der ARTIKEL. 21. Der KÄUFER versteht und bestätigt, dass (a) Änderungen oder Außerkraftsetzungen dieser

5 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht wirksam sind, sofern sie nicht von einem bevollmächtigten Vertreter des VERKÄUFERS in schriftlicher Form vorgenommen worden und an den KÄUFER adressiert sind und sich ausdrücklich auf diesen Vertrag beziehen, (b) diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht durch Verhaltensweisen des VERKÄUFERS geändert werden können und (c) eine Empfangsbestätigung des VERKÄUFERS hinsichtlich eines Schriftstücks des KÄUFERS, das sich mit diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und einer anschließenden Lieferung von ARTIKELN in Konflikt befindet, keine Änderung oder Außerkraftsetzung dieser GESCHÄFTSBEDINGUNGEN darstellt. Name des Käufers: Position: Unternehmen: Eingetragene Adresse: Telefonnummer: Verkäufer:

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