Abteilung Internationales EU-Programme ERASMUS

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1 Abteilung Internationales EU-Programme ERASMUS Johannes Gutenberg-Universität Mainz D Mainz Mainz, im September 2009 ERASMUS-Teilstipendium akademisches Jahr 2009/2010 Liebe/r ERASMUS-Studierende/r, wir freuen uns, dass Sie am ERASMUS-Austauschprogramm der Universität Mainz teilnehmen. Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen und Formulare zur Vorbereitung auf Ihr Auslandsstudium: 1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule 2.) Unterbringungsmöglichkeiten 3.) Krankenversicherung 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums 5.) Korrekturbogen 6.) Formular Studienabkommen 7.) Formular Transcript of Records 8.) Formular Erfahrungsbericht 9.) Formulare Anreisebestätigung und Abreisebestätigung 10.) Bescheinigungen / Beurlaubung 11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz) 12.) Erstattung von Sprachkursgebühren 13.) Steuerliche Informationen zum ERASMUS-Stipendium 14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums 15.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation 16.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule 17.) Einladung zur Informationsveranstaltung 1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule Für den Zeitraum Ihres Auslandsstudiums müssen Sie sich als ERASMUS- Austauschstudierende/r an der Partnerhochschule immatrikulieren. Sofern Sie von Ihrem / Ihrer Internet: Telefon: Telefax: erasmus@international.uni-mainz.de (0) / (0) Johannes Gutenberg-Universität Mainz D Mainz Telefon +49-(0) Internet:

2 Mainzer ERASMUS-Fachkoordinator/in noch nicht direkt bei Ihrer Bewerbung bzw. Nominierung das für eine Zulassung notwendige Antragsformular erhalten haben, finden Sie diese Unterlagen neben weiteren wichtigen Informationen i. d. R. auf der Homepage der Partnerhochschule. Zumeist sind diese Informationen unter dem Link International Students" oder ERASMUS Students" abrufbar. Nur falls Sie diese Unterlagen nicht im Internet finden können, kontaktieren Sie uns bitte persönlich während der Sprechstunden. Die allgemeinen Daten Ihrer Partnerhochschule finden Sie auch auf beiligendem Informationsblatt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mögliche Fristen für die Einsendung der Antragsformulare einhalten! I. d. R. liegen diese bei einem Studienbeginn im Wintersemester 2009/2010 von April bis Juni 2009 und bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2010 von August bis November Bitte beachten Sie, dass bei einigen Hochschulen in Skandinavien die Anmeldefristen wesentlich früher liegen können! 2.) Unterbringungsmöglichkeiten Während Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie eine Unterkunft, entweder in einem Wohnheim der Partnerhochschule, sofern diese über ein solches verfügt, oder auf dem freien Wohnungsmarkt in der jeweiligen Stadt. Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten und die dazu notwendigen Bewerbungsformulare erhalten Sie i. d. R. ebenfalls über die Homepage der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass besonders bei hochschuleigenen Wohnheimen die begrenzte Anzahl der Zimmer zumeist nach dem Prinzip first come, first served" vergeben werden. In Großstädten wie Paris, London oder Madrid und auch in den meisten skandinavischen Städten herrscht ein akuter Unterkunfts- und Wohnungsmangel! Daher ist unbedingt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich und mögliche Fristen sind zwingend einzuhalten. 3.) Krankenversicherung [Alle Angaben ohne Gewähr] Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich privat zusatzversichern (Versicherungsanbieter finden Sie in den Gelben Seiten Ihres örtlichen Telefonbuches). Möglicherweise müssen Sie der Partnerhochschule vor Ort für die Immatrikulation eine entsprechende Bestätigung über einen ausreichenden Versicherungsschutz vorlegen. Daher lassen Sie sich im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes immer eine Versicherungsbescheinigung, aus der die Versicherungsleistungen (Deckungssumme, Art der gewährten Leistungen. etc.), der/die Begünstigte und die Laufzeit hervorgeht, ausstellen. Sofern möglich, sollte diese Bescheinigung auch in der Landessprache der Partnerhochschule bzw. in Englisch verfasst sein. Generell gilt in der gesetzlichen Versicherung für Familienmitversicherte und studentische

3 Pflichtversicherte für alle EU-Länder und die Schweiz seit dem in Deutschland nur noch die Europäische Versichertenkarte EHIC. Bis zu deren endgültiger Einführung wird von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen für alle EU-Länder die Provisorische Ersatzbescheinigung E-128 ausgestellt. Die ehemaligen Auslandskrankenscheine CH-11, E- 111 und E-128 sind seit dem generell nicht mehr gültig. Für die Nicht-EU-Länder gelten u. a. HR/D-111 (Kroatien), Provisorische Ersatzbescheinigung CH-11 (Schweiz) und TA-11 (Türkei). Um vollen Krankenversicherungsschutz zu genießen, ist es empfehlenswert - gegen ein geringes Entgelt - eine (private) Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Rücktransport im Not- und Todesfall beinhaltet. Einige Partnerhochschulen bieten den ausländischen ERASMUS-Studierenden eine (zusätzliche) studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an. Prüfen Sie hierbei immer die von dieser Versicherung getragenen Leistungen im Vergleich zu Ihrer bereits vorhandenen Krankenversicherung! Bitte informieren Sie sich in jedem Fall - egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind - bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft, da sich die Sachlage kurzfristig ändern kann, und sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz! 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums Es werden nur ganze Monatsraten gezahlt. Die im Ausland verbrachten Tage des An- und Abreisemonats werden addiert und es werden hierfür die folgenden Raten gezahlt: 01 Tag bis 14 Tage: 0 Monatsraten 15 Tage bis 44 Tage: 1 Monatsrate 45 Tage bis 62 Tage: 2 Monatsraten Sofern Sie bereits jetzt wissen, dass die auf dem Stipendienvergabebogen angegebene Laufzeit nicht mit Ihrer tatsächlichen Auslandsstudiendauer übereinstimmen wird (siehe hierzu auch die Angaben im beiliegenden Korrekturbogen), teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, damit unnötige Rück- und Nachzahlungen von Monatsraten vermieden werden. Ihr Teilstipendium wird in zwei Raten angewiesen. Die erste Rate über 80% des Gesamtstipendiums wird Ende Oktober/Anfang November 2009 ausgezahlt, die Überweisung der restlichen 20% erfolgt Ende Mai/Anfang Juni Diese Auszahlungstermine gelten unabhängig davon, ob Sie bereits im Winter- oder aber erst im Sommersemester Ihr Auslandsstudium beginnen. Bitte beachten Sie, dass Label-Students" keine finanzielle Unterstützung aus ERASMUS- Mitteln, sondern nur den Status eines ERASMUS-Studierenden erhalten (vgl. dazu auch Punkt 13. des beiliegenden Korrekturbogens). Studierende an einer Schweizer Gasthochschule erhalten ihr [ERASMUS-] Stipendium von der

4 Schweizer Regierung über die Partnerhochschule direkt vor Ort ausgezahlt. In der unter Punkt 10.) genannten deutschsprachigen Bescheinigung erscheint daher bei dieser Studierendengruppe ein Ja" bei Label-Student ohne finanzielle Förderung [aus ERASMUS- Mitteln]" und ein Ja unter Stipendiat einer anderen Organisation". Informationen über die Auszahlungsmodalitäten und die genaue Stipendienhöhe erhalten Sie von der für Sie zuständigen Kontaktperson an der entsprechenden Schweizer Hochschule. Über die definitive Höhe Ihres Stipendiums können wir Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider keine Informationen geben, da diese sich nach der Höhe der uns bewilligten ERASMUS- Mittel richtet, für die wir voraussichtlich erst im Juli des Jahres einen Zuwendungsvertrag erhalten. Erfahrungsgemäß wird die monatliche Förderungsrate bei ca. 175,00 liegen. Diese Angabe ist nur ein Anhaltspunkt für Ihre finanzielle Planung und erfolgt ohne Gewähr. Sobald die genaue Höhe der Stipendienmittel bekannt ist, senden wir Ihnen auf dem Postweg eine separate finanzielle Bescheinigung zu mit Ihrer definitiven Förderungshöhe (siehe dazu auch Punkt 11.) Bescheinigungen). Der Versand dieser finanziellen Bescheinigung erfolgt voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Ich weise Sie darauf hin, dass bis zum Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten Formulare Studienabkommen, Erfahrungsbericht, Anreisebestätigung und Abreisebestätigung Ihr ERASMUS-Teilstipendium unter Vorbehalt gezahlt wird, und bei nicht fristgemäßer Einreichung der o.g. Formulare zurückgefordert wird. Bitte fertigen Sie von ALLEN ausgefüllten und unterzeichneten Formularen eine KOPIE für Ihre eigenen Unterlagen an, BEVOR Sie uns die Originale zusenden! 5.) Korrekturbogen Auf dem beiliegenden Korrekturbogen sind die von Ihnen erfassten Daten aufgelistet. Bitte überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig. Falls Daten fehlerhaft sind, oder sich während Ihres Auslandslaufenthaltes Änderungen ergeben sollten (z. B. bei Änderung Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Heimatadresse), schicken Sie uns diesen Bogen bitte korrigiert bzw. ergänzt entweder an die unten genannte Adresse per Post, per Fax an: oder einfach per an: 6.) Formular Studienabkommen Vielleicht werden Sie ein ähnliches Formular auch bei Ihrer Immatrikulation an der Partnerhochschule erhalten. Sie können alle Formulare, die dem beigefügten inhaltlich entsprechen, alternativ verwenden. Notieren Sie bitte darin auf Seite 1 möglichst vor Ihrem Auslandsstudienbeginn alle Kurse / Veranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werden bzw. belegen möchten. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Auswahl der Kurse unbedingt Ihren/e Mainzer Fachkoordinator/in, und ggf. auch Ihre Ansprechperson im Fachbereich an der Gasthochschule sowie die Homepage der Partnerhochschule für das aktuelle Kursangebot (d.h. Vorlesungsverzeichnis).

5 Wichtig: Damit von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachte akademische Leistungen im Rahmen Ihres regulären Studiums an der Uni Mainz anerkannt werden können, kontaktieren Sie bitte auf jeden Fall vor Beginn Ihres Auslandsstudiums außer Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in auch das für Sie zuständige Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder das Landesprüfungsamt Ihres Fachbereichs für alle späteren Fragen der Anerkennung. Im Rahmen Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie dazu verpflichtet, pro Semester mindestens eine studienrelevante Veranstaltung zu besuchen bzw. eine schriftliche akademische Arbeit anzufertigen. Hierunter fallen z. B.: Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptseminare etc. Diplom- oder Magisterarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit etc. Diese müssen im Studienabkommen festgehalten werden. Ein studienrelevantes Praktikum ist aus ERASMUS-Mitteln ebenfalls förderbar, sofern direkt im Anschluss daran ein mindestens dreimonatiges ERASMUS-Auslandsstudium folgt. Ein Sprachkurs alleine ist nicht aus ERASMUS-Mitteln förderbar, d. h. es muss immer eine weitere studienrelevante Veranstaltung besucht werden. Von dieser Basisregelung abweichend haben einige Fächer und Fachbereiche an der Uni Mainz darüber hinaus gehende Anforderungen an ERASMUS-Studierende bezüglich der Anzahl der zu wählenden Kurse bzw. einer Mindestanzahl der zu belegenden ECTS-Kredite (soweit das Kreditpunktesystem ECTS European Credit Transfer System bereits in Ihrem Studiengang angewandt wird). Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in bzw. dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsausschuss oder Landesprüfungsamt. Seite 2 des Studienabkommens füllen Sie nur dann aus, wenn Sie Ihren Studienplan an der Gastuniversität nachträglich abändern möchten. Das vollständig ausgefüllte und sowohl von beiden Fachkoordinatoren (Fachkoordinator der Heimathochschule und der Gasthochschule) als auch Ihnen unterzeichnete Formular muss spätestens 1 Monat nach Beginn Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben werden. Bitte reichen Sie uns Ihr Studienabkommen ausschließlich mit allen drei erforderlichen Unterschriften ein. Bei auch nur einer fehlenden Unterschrift wird das Dokument von INT nicht akzeptiert und es wird nicht weitergeleitet bzw. an Sie zurück gesandt! 7.) Formular Transcript of Records Das Formular Transcript of Records" ist dem Studienabkommen (siehe oben) sehr ähnlich. Jedoch müssen hier von Ihnen alle an der Partnerhochschule tatsächlich absolvierten Kurse mit der entsprechenden lokalen Note und ggf. der entsprechenden ECTS-Punktzahl eingetragen werden. Möglicherweise erhalten Sie einen inhaltsgleichen, maschinell erstellten Ausdruck automatisch am Ende Ihres ERASMUS-Auslandsstudiums von der Partnerhochschule ausgehändigt. Das Original des beiliegenden Transcript of Records oder

6 eine Kopie des maschinell erstellten Ausdrucks muss am Ende Ihres Auslandsstudiums, spätestens jedoch bis bei INT eingereicht werden. 8.) Formular Erfahrungsbericht Das Formular Erfahrungsbericht" dient der statistischen und qualitativen Auswertung des ERASMUS-Programms und ist von Ihnen ausgefüllt nach Ende Ihres Auslandsstudiums bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben. Die darin getroffenen Angaben haben keinen Einfluss auf Ihr Stipendium. Mit Ihren Hinweisen können Sie allerdings nachfolgenden Studierenden wichtige Informationen für das Auslandsstudium geben. 9.) Formulare Anreisebestätigung und Abreisebestätigung Direkt bei der Ankunft an der Gasthochschule füllen Sie bitte die Anreisebestätigung aus und lassen diese entweder durch die/den dortige/n ERASMUS-Hochschulkoordinator/in, den/die Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Die Anreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Beginn Ihres Auslandsstudiums (die Laufzeit Ihres Auslandsstudiums finden Sie auf der beigefügten dreisprachigen Bescheinigung) an INT per Fax oder Post gesandt werden. Die Abreisebestätigung füllen Sie bitte eine Woche vor dem offiziellen Ende der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums aus (siehe hierzu ebenfalls die dreisprachige Bescheinigung) und lassen diese dann ebenfalls entweder durch den/die ERASMUS-Hochschulkoordinator/in, Ihre/n dortige/n Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Die Abreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Ende Ihres Auslandsstudiums an INT per Fax oder Post gesandt werden. Sollten Sie Dokumente verlegen, können Sie sich diese auf der ERASMUS-Homepage der Universität Mainz jederzeit herunterladen und neu ausdrucken (rechts oben unter der Rubrik Downloads ): 10.) Bescheinigungen Anbei erhalten Sie zwei Bescheinigungen: Die deutschsprachige Bescheinigung ist bestimmt für die Beantragung von AuslandsBAFöG (siehe hierzu auch Punkt 9.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation) und für eine eventuelle Beurlaubung im: Studierendensekretariat der Universität Mainz Studierenden Service Center (SSC) Campus Mainz, Forum 1, 1.Stock Sprechzeiten: Mo Fr 10:00h 12:00h, Di und Do 13:30h 15:30h (Sachbearbeitung) Mo Do 09:00h 16:00h und Fr 09:00h 13:00h (Infoschalter)

7 Internet: [Studierende des FB 06 Dolmetschen/Übersetzen wenden sich bitte dementsprechend an das Studierendensekretariat auf dem Campus Germersheim.] Sie können sich im Studierendensekretariat für das Semester, in dem Ihr Auslandsstudium liegt, beurlauben lassen. Die Beurlaubung muss entweder persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Beurlaubung kann auch nachträglich innerhalb einer bestimmten Frist nach einer bereits vorgenommener Rückmeldung erfolgen. Bei einem Auslandsaufenthalt, der über zwei Semester verläuft, muss die Beurlaubung für das zweite Semester erneut im Studierendensekretariat der Universität Mainz beantragt werden; die Beurlaubung wird nicht automatisch verlängert. Das Antragsformular zur Beurlaubung und die Fristen zur Einreichung finden Sie auf der o. g. Webseite des Studierendensekretariats. Alternativ zur Beurlaubung können Sie beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Berücksichtung eines Auslandssemesters für Ihr Studienkonto beantragen. Bei anerkannten Auslandssemestern ohne Beurlaubung und bei Urlaubssemestern erfolgt keine Regelabbuchung von Ihrem Studienkonto! Eine detaillierte Eklärung der Unterschiede zwischen einer Beurlaubung und einer Berücksichtigung von Auslandssemestern für Ihr Studienkonto finden Sie auf folgendem Informationsblatt: downloads_studium/infoblatt_beurlaubung_auslandssemester.pdf Weitere wichtige Informationen zu den Themen Beurlaubung, Auslandssemester und Studienkonto erhalten Sie direkt vom Studierendensekretariat und beim für Sie zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsausschuss bzw. Landesprüfungsamt. Wichtig: Während des gesamten ERASMUS-Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der Universität Mainz immatrikuliert bleiben, d. h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung der Sozialbeiträge rückmelden!! Aus der dreisprachigen Bescheinigung geht hervor, dass Sie offiziell von der Universität Mainz als ERASMUS-Studierende/r nominiert sind. Eine Kopie dieser Bescheinigung fügen Sie bitte Ihrem Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag für die Partnerhochschule bei (siehe auch Punkt 1.) Immatrikulation an der Partnerhochschule). Das Original nehmen Sie persönlich an die Gasthochschule mit und zeigen es dort auf Verlangen vor. Eine separate finanzielle Bescheinigung mit der genauen Höhe Ihres Stipendiums zur Vorlage bei deutschen Behörden (z.b. bei der Kindergeldkasse) erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Punkt 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums).

8 11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz) Sofern Sie sich im laufenden Semester für die Dauer von mindestens drei Monaten im Ausland für ein ERASMUS-Studium aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen Betrag für das SemesterTicket (im WiSe 2009/2010 ca. 120,00) vom AStA der Universität Mainz rückerstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf der Webseite des AStA erhältlich. Für eine Rückerstattung müssen Sie den Antrag bis spätestens 07. November für das WiSe bzw. 07. Mai für das SoSe einreichen beim: Referat Ökologie und Verkehr des AStA Campus Mainz: Tel.: Internet: Bitte beachten Sie, dass nur Studierende des Campus Mainz sich den SemesterTicket Betrag rückerstatten lassen können. Studierende des FASK in Germersheim (FB 06) können weder eine Erstattung des optionalen VRN-Tickets noch des Anschlusstickets RNN erhalten! 12.) Erstattung von Sprachkursgebühren Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Sie sich eventuell im Ausland entstandene Kosten für einen oder mehrere Sprachkurse auf separaten Antrag hin anteilig erstatten lassen. Die genauen Bedingungen für eine Erstattung und das benötigte Antragsformular finden Sie als Word-Dokument zum Herunterladen. Internet: 13.) Steuerliche Informationen zum ERASMUS-Stipendium ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 3 Nr. 44 a EStG steuerfrei. Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München). Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden. Das beiliegende Informationsblatt können Sie bei Nachfrage diesen Institutionen vorlegen. 14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums Sofern Sie nur ein Semester oder zwei Trimester im Ausland studieren, können Sie Ihr Auslandsstudium ggf. auf die maximale Förderungsdauer von 12 Monate innerhalb des akademischen Jahres ( ) verlängern. Für eine Verlängerung benötigen Sie eine schriftliche (formlose) Zustimmung des Fachkoordinators der Partnerhochschule und der Universität Mainz. Senden Sie beide an INT per , Fax oder Post. Sie erhalten dann von INT eine aktualisierte Bescheinigung und die zusätzliche(n) Monatsrate(n) wird/werden Ihrem Konto angewiesen.

9 Sie können Ihr Auslandsstudium jederzeit verkürzen. Bitte teilen Sie dies mit einer kurzen Begründung für Ihren Abbruch schriftlich (formlos) INT per , Fax oder Post mit. Sie erhalten daraufhin von INT ein Rückzahlungsschreiben mit wichtigen Zahlungsinformationen. Bitte nehmen Sie vor Erhalt dieses Schreibens keine Rücküberweisung vor! Generell muss jede Änderung der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums, z. B. durch Verlängerung oder Verkürzung, schriftlich INT mitgeteilt werden. Falls sich während Ihres Auslandsstudiums eine Änderung bei der Höhe Ihres Gesamtstipendiums ergibt, erhalten Sie von INT automatisch per Post eine aktualisierte finanzielle Bescheinigung zugesandt. Bei einer Verlängerung wird der entsprechende zusätzliche Stipendienbetrag Ihrem Konto angewiesen, bzw. im Falle einer Verkürzung werden Sie schriftlich zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags aufgefordert. 15.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation Das ERASMUS-Stipendium ist anrechnungsfrei auf das AuslandsBAFöG innerhalb der am ERASMUS-Programm teilnehmenden Staaten. Sofern Ihnen AuslandsBAFöG für ein Studium an einer Hochschule in einem der ERASMUS-Teilnahmestaaten bewilligt wird, erhalten Sie den regulären ERASMUS-Stipendiensatz. Weitere Informationen zum AuslandsBAFöG entnehmen Sie bitte dem Internet. Dort finden Sie auch Informationen und Formulare zur Beantragung von AuslandsBAFöG: Internet: Beim Bezug eines komplementären Stipendiums einer anderen Organisation während Ihres ERASMUS-Auslandsstudiums (z. B. von der Peregrinus- oder Konrad-Adenauer- Stiftung), erhalten Sie den regulären ERASMUS-Fördersatz von ca. 175,00, sofern das ERASMUS-Stipendium nicht auf das Stipendium der anderen Organisation angerechnet wird. Falls eine Anrechnung erfolgt, erhalten Sie keine finanzielle Förderung aus ERASMUS- Mitteln, sondern nur den Status eines ERASMUS-Studierenden ( Label-Student ) mit allen Vorteilen - außer der finanziellen Förderung. Wenn Sie nachträglich ein Stipendium einer anderen Organisation erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, dieses schriftlich INT ( , Fax oder Postweg) mitzuteilen und ggf. den überschüssig gezahlten Betrag des ERASMUS-Stipendiums an INT zurückzuzahlen. 16.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule In der Anlage erhalten Sie einen Auszug der von uns gespeicherten Daten und Informationen über Ihre Partnerhochschule. Da sich diese stetig ändern, können sie eventuell nicht mehr aktuell sein, bzw. sind möglichweise unvollständig. Daher besuchen Sie auf jeden Fall die Webseite der Partneruniversität für die akuellsten Daten und Informationen. Für jeden Hinweis zur Ergänzung oder Korrektur der gespeicherten Daten sind wir Ihnen dankbar: erasmus@international.uni-mainz.de

10 17.) Einladung zur Informationsveranstaltung Jährlich werden von der Abteilung Internationales zwei Informationsveranstaltungen für nominierte Mainzer ERASMUS-Studierende angeboten, welche im April/Mai bzw. im Oktober/November liegen. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt nochmals eine separate E- Mail mit einer Einladung. Für Studierende des FB 06, Campus Germersheim wird zum Anfang des Sommersemesters eine separate Infoveranstaltung direkt in Germersheim angeboten. Den genauen Termin und Ort erhalten die davon betroffenen Studierenden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls per E- Mail mitgeteilt. Im Rahmen dieser optionalen Infoveranstaltung werden Ihnen u.a. der Ablauf der ERASMUS-Auslandsstudiums und alle diesem Schreiben beiliegende Formulare erklärt. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, in großer Runde Fragen zu stellen, die nicht nur für Sie, sondern vielleicht auch für andere Studierende interessant sind. Und falls vor oder während Ihres Auslandsstudiums trotzdem noch Fragen auftauchen sollten, wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an uns oder kontaktieren Sie uns persönlich während der Sprechstunden: Internet: Fax: +49-(0) Post: Johannes Gutenberg-Universität Abteilung Internationales INT 1 D Mainz Sprechstunden: Mo, Di, Do, Fr (mittwochs geschlossen) Nur nach Termin *: 10:00h 11:30h Offene Sprechstunde (für kurze Fragen): 11:30h 12:00h Gebäude Forum 1 (Erdgeschoss) Raum: * Terminvereinbarung am InfoDesk im Studierenden Service Center (Gebäude Forum 1, 1. Stock) oder unter Tel.: Wir wünschen Ihnen ein angenehmes und erfolgreiches ERASMUS-Auslandsstudium! Mit freundlichen Grüßen i.a. gez. Bjørn Malkmus-Hussein ERASMUS-Hochschulkoordinator N:\int\alle\EU\SOKRATES\ERASMUS\Studierende Outgoing\ \Formulare für Internetseiten\Informationsschreiben.doc

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