Rundfunkrecht II. Dr. Christopher Wolf

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1 Rundfunkrecht II Dr. Christopher Wolf

2 II. Rechtsquellen des Rundfunkrechts Die Entstehung von Staatsverträgen: A. Politisches Sondierungs-und Verhandlungsstadium 1. Informelle Verhandlungen zwischen Staatskanzleien (StK en) und Interessengruppen 2. Vorbereitung wichtiger Verhandlungspunkte durch Rundfunkreferenten der StK en 3. Vertragsverhandlungen der Ministerpräsidenten ( Kamingespräche )

3 II. Rechtsquellen des Rundfunkrechts B. Bindung der Länder untereinander 1. Fixierung des Vertragstextes, Unterzeichnung (Paraphierung) durch Ministerpräsidenten, vgl. z.b. Art. 95 I SVerf (Außenvertretung), Delegation auf Minister zulässig 2. Zustimmung(sbedürftigkeit) der Landesparlamente, vgl. z.b. Art. 95 II 1 SVerf (Landesgesetz anders NRW und Bayern, vgl. Art. 72 II BayVerf: einfacher Parlamentsbeschluss) 3. Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, Erklärung des Ministerpräsidenten ggü. Vertragspartnern, dass StV bindend zustande gekommen ist

4 II. Rechtsquellen des Rundfunkrechts C. Bindung des Einzelnen normative Wirkungen des StV ggü. Bürger erst durch Transformationsakt (Transformationsgesetz) fällt i.d.r. mit Zustimmungsgesetz zusammen Inkorporation in Landesrecht Veröffentlichung im jew. GVBl./Amtsbl. Rang: (wie) einfaches Landesgesetz

5 Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des BVerFG in seinen sog. Rundfunkurteilen geprägt Diese Entscheidungen haben die Entwicklung der Rundfunklandschaft seit ihren Anfängen bis zur heutigen Dualen Rundfunksystem begleitet und entscheidend konkretisiert P: Offenheit und Unschärfe des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes P: Bundesverfassungsgericht als Quasi-Gesetzgeber Nicht allein im juristischen Schrifttum oftmals heftig kritisiert. Aus dieser quasi-gesetzgeberischen Rolle heraus begann die Zählung der sog. Rundfunkurteile. Die Zählung ist daher uneinheitlich.

6 Das Erste Rundfunkurteil zur Deutschland- Fernsehen-GmbH BVerfGE 12, Staatsfreiheit des Rundfunks Gesetzgebungskompetenz der Länder für Rundfunkveranstaltung (Art.30 GG) Zuständigkeit des Bundes allein für die Übertragungstechnik, nicht für die Inhalte (Art. 73 Nr. 7 GG) Magna Charta des Rundfunkrechts

7 2. Rundfunk-Urteil: Umsatzsteuer BVerfGE 31, 314 Umsatzsteuer (1971) Rundfunkanstalten können sich auf Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen Ihnen steht der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde zu. Rundfunkanstalten sind nicht gewerblich oder beruflich im Sinne des Steuerrecht, denn sie erfüllen eine öffentliche Aufgabe und haben eine Funktion für das Staatsganze Rundfunk darf nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit

8 BVerfGE 35, 202 ff. Lebach Rundfunkfreiheit konstituierend für Freiheitlich-demokratische Grundordnung weiter inhaltlicher Schutzbereich der Rundfunkfreiheit ( nicht nur Nachrichten ) Stichwort: Nicht nur Nachrichten, sondern auch Unterhaltungssendungen etc...

9 3. Rundfunk-Urteil: FRAG 57, 295 FRAG (1981) Zulässigkeit privaten Rundfunks Rundfunkfreiheit ist eine dienende Freiheit für die freie und umfassende Meinungsbildung Privatrundfunk nur auf gesetzlicher Grundlage, die die Meinungsvielfalt sichert Dabei bestehen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten als binnenplurales oder außenplurales (Markt)Modell

10 Beschl. v / BVerfGE 59, 231 ff. Freie Mitarbeiter Wirkdimensionen der Rundfunkfreiheit (Programmfreiheit, Tendenzfreiheit) Auswirkungen der Rundfunkfreiheit auf arbeitsrechtliche Personalentscheidungen

11 4. Rundfunk-Urteil: Niedersachsen BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986) Duales Rundfunksystem: Privatfunk zulässig, solange und soweit (!) Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ( Idee der kommunizierenden Röhren )

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