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1 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Zeitpunkt:... nicht erfüllt Antrag zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin Handlungsspezifische Qualifikationen Teil B Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin aufgrund meiner Anmeldung. Ich beabsichtige folgenden Prüfungstermin wahrzunehmen: Prüfungstermin: Die umseitig aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin sind mir bekannt und 3 der Verordnung (Zulassungsvoraussetzungen) wird zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und wird von mir nach Rechnungstellung der IHK innerhalb zwei Wochen überwiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Füllen Sie diesen Antrag in allen Positionen vollständig und gut leserlich aus und reichen Sie ihn bis zum Anmeldeschluss ein. 2. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Falls Sie die Fortbildungsprüfung nicht zu dem vorgesehenen Termin ablegen können, bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Abmeldung von der Prüfung. Ein neues Antragsverfahren ist erforderlich. 4. Bitte geben Sie uns während der Fortbildung eintretende Veränderungen zu Ihrem Antrag bekannt. Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen: 1. Ausbildungs-/Prüfungszeugnis oder sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen 2. Zeugnisse oder Bescheinigungen der Berufspraxis / Nachweis über berufliche Tätigkeit 3. Zeugnis über die Ausbilder-Eignung (AEVO) 4. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf 5. Lichtbild (bitte aufkleben)... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers

2 Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin vom 25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten eines Geprüften Logistikmeister/einer Geprüften Logistikmeisterin nach 1 Abs. 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3 2 Umfang der Logistikmeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (1) Die Qualifikation zum Logistikmeister umfasst: 1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen, 2. Grundlegende Qualifikationen, 3. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. (3) Die Prüfung zum Logistikmeister gliedert sich in die Prüfungsteile: 1. Grundlegende Qualifikationen, 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (4) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach 4 zu prüfen. (5) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2 ist schriftlich und mündlich nach 5 zu prüfen.

4 ANMELDUNG zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin Handlungsspezifische Qualifikationen Teil B Lichtbild Angaben zur Person Geschlecht: weiblich männlich Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon privat: mobil: geschäftlich: privat: geschäftlich: Angaben zum Unternehmen Firma: Anschrift: Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit 1. Berufsausbildung Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wurde am vor der bestanden. Ausbildungsstätte: Ausbildungszeit: _ von _ bis Die Ausbilder-Eignung (AEVO) erfolgreich abgelegt: ja nein Prüfungsstelle Zeitpunkt / Datum:

5 2. Berufliche Tätigkeiten Name und Ort der Firma Funktionsbezeichnung von bis (Monat/Jahr) 3. Zusätzlich erworbene Qualifikationen (z. B. Lehrgänge, Seminare etc.) 4. Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs bei: Bildungsträger: Lehrgang von / bis: An einer Fortbildungsprüfung zum / zur Geprüften Logistikmeister / Geprüften Logistikmeisterin habe ich bisher: noch nicht einmal zweimal teilgenommen. Die Prüfungsgebühr wird bezahlt von: Prüfungsteilnehmer Arbeitgeber... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers * * Wenn die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen wird, ist zusätzlich zu Ihrer Unterschrift auch unbedingt der Firmenstempel und eine Unterschrift des Arbeitgebers erforderlich. Gebühren: Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang dieser Anmeldung zur Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhoben und ist nach Erhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg. Rücktritt, Nichtteilnahme: Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der IHK zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben bei Rücktritt später als 10 Wochen vor der Fortbildungsprüfung bzw. bei Nichtteilnahme.

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