Umsetzung Gewässerraum im Thurgau
|
|
- Volker Schmid
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung Gewässerraum im Wasserbautagung Donnerstag, 15. März 2018
2 Ziele der Präsentation Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die gesetzlichen Grundlagen die Berechnung des Gewässerraums das Vorgehen zur Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen des Gewässerraums die Zuständigkeiten in den einzelnen Phasen welche Hilfsmittel der Kanton zur Verfügung stellt wie die Anpassung an lokale Verhältnisse erfolgt Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 2
3 Inhalt Grundlagen Gewässerraum Funktion und Nutzen Gewässerraum Komponenten zur Berechnung des Gewässerraums Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Ausblick Zusammenfassung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 3
4 Grundlagen Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 4
5 Grundlagen Gewässerraum Geschichte Revision GSchV Schaffung von Handlungsspielraum Revision GSchG/GSchV Sicherung und extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums Revision GSchV Gegenvorschlag «Nutzen und Schutz der Gewässer» Revision WBSNG/ WBSNV Kantonale gesetzliche Grundlagen Volksinitative «Lebendiges Wasser» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 5
6 Grundlagen Gewässerraum Gesetzliche Bestimmungen Bund Bundesgesetz über den Gewässerschutz (GSchG, SR ) Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR ) Kanton Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG, RB 721.1) Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNV, RB ) Planungs- und Baugesetz (PBG, RB 700) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 6
7 Funktion und Nutzen Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 7
8 Funktion und Nutzen Gewässerraum Die Gewässerlandschaft Vor 150 Jahren Heute Dufourkarte 1870 Aktuelles Gewässerkataster Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 8
9 Funktion und Nutzen Gewässerraum Gewässerzustand im Kanton Den Gewässern wurde in der Vergangenheit durch Verbauungen, Begradigungen und Eindolungen vielerorts Raum weggenommen Ökomorphologische Kartierung (Stufe F): Im Kanton sind 758 km der insgesamt 1931 km Fliessgewässerlänge in schlechtem Zustand Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 9
10 Funktion und Nutzen Gewässerraum Natürliche Gewässerfunktionen Gewässer benötigen Raum, damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können: Den Transport von Wasser und Geschiebe Die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen Die Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften Die dynamische Entwicklung des Gewässers und die Vernetzung der Lebensräume Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 10
11 Funktion und Nutzen Gewässerraum Gewässerraum = der mit dem Gewässer direkt verbundene Lebensraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 11
12 Funktion und Nutzen Gewässerraum Wozu dient der Gewässerraum Entlang aller Gewässer wird ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht: Für das schadlose Ableiten von Hochwasser Zur Ausbildung vielfältiger Lebensräume am und im Wasser Für spätere Revitalisierungen Zum Schutz vor Eintrag schädlicher Stoffe aus Dünge- oder Pflanzenschutzmittel Für die Naherholung am Wasser Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 12
13 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 13
14 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Wichtigste Komponenten Kantonaler Gewässerkataster (Referenzdatensatz) Für alle diese Gewässer ist ein Gewässerraum festzulegen oder explizit auf eine Festlegung zu verzichten Ökomorphologische Kartierung der Fliessgewässer (Stufe F) Jetzige Gerinnesohlenbreite und Breitenvariabilität Natürliche Gerinnesohlenbreite Gebiete nach Art. 41a Abs. 1 GSchV Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete mit gewässerbezogenen Schutzzielen Berechnungsgrundlagen nach Art. 41a und Art. 41b GSchV Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 14
15 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Kantonaler Gewässerkataster und ökomorphologische Kartierung der Fliessgewässer Kantonaler Gewässerkataster Ökomorphologische Kartierung (Stufe F) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 15
16 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Natürliche Gerinnesohlenbreite Ausgeprägte Breitenvariabilität (unverbautes Gewässer mit wechselhafter Sohlenbreite) Korrekturfaktor 1.0 Eingeschränkte Breitenvariabilität (teilweise begradigtes Ufer, punktuell verbaut) Korrekturfaktor 1.5 Keine Breitenvariabilität (kanalisiert, künstlich begradigt bis vollständig verbaut) Korrekturfaktor 2.0 Alternative: natürliche Referenzstrecken oder historische Daten Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 16
17 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Gebiete nach Art. 41a Abs. 1 GSchV Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete mit gewässerbezogenen Schutzzielen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 17
18 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Berechnung minimaler Gewässerraum nach GSchV Minimaler Gewässerraum in Gebieten nach Art. 41a Abs. 1 (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) natürliche Gerinnesohlenbreite < 1 m 11 m natürliche Gerinnesohlenbreite 1 5 m 6 x natürliche Gerinnesohlenbreite + 5 m natürliche Gerinnesohlenbreite > 5 m natürliche Gerinnesohlenbreite + 30 m Minimaler Gewässerraum in übrigen Gebieten nach Art. 41a Abs. 2 natürliche Sohlenbreite < 2 m 11 m natürliche Sohlenbreite 2 15 m 2.5 x natürliche Gerinnesohlenbreite + 7 m > 15 m kantonale Vorgaben Minimaler Gewässerraum bei stehenden Gewässern nach Art. 41b 15 m ab Uferlinie * * Bemessung des Gewässerraums bei Bodensee und Untersee ab Hochwasserprofil ( 16 WBSNG) 18 Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie)
19 Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Berechnungsbeispiel Art. 41a Abs. 2 GSchV Ökomorphologie Stufe F Mittlere Sohlenbreite: 1 m Wasserspiegelbreitenvariabilität: eingeschränkt Natürliche Gerinnesohlenbreite Korrekturfaktor 1.5 (Breitenvariabilität eingeschränkt) 1.5 x 1 m = 1.5 m Minimale Breite des Gewässerraums nach Art. 41a Abs. 2 GSchV Natürliche Gerinnesohlenbreite von < 2 m Minimaler Gewässerraum 11 m Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 19
20 Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 20
21 Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Im Rahmen von Wasserbauprojekten und Sondernutzungsplanungen WBSNG und WBSNV in Kraft seit 1. Januar 2018 Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraum im Rahmen von: Wasserbauprojekten (Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt) Sondernutzungsplanungen (Gestaltungsplan, Baulinienplan) Die grundeigentümerverbindliche Festlegung erfolgt in Form von Gewässerraumlinien Das Vorgehen orientiert sich am Verfahren nach 29 ff. PBG Gewässerraumlinienplan Parallele Verfahren Wasserbauprojekt und Gewässerraumlinienplan Koordination zur inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung der Entscheide Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 21
22 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 22
23 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 1 (Kanton) Phase 2 (Gemeinden) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 23
24 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 1 (Kanton) «behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 24
25 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 2 (Gemeinde) «grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 25
26 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Festlegung durch den Kanton bis 31. Dezember 2018 Unter Mitwirkung der Gemeinden ( 2 WBSNG) Für Fliessgewässer und stehende Gewässer gemäss kantonalem Gewässerkataster Der behördenverbindliche Raumbedarf der Gewässer wird mittels GIS-Analyse bestimmt Rechnerische Festlegung gestützt auf die Daten der ökomorphologischen Kartierung der Fliessgewässer (Stufe F) Zur Bestimmung des Raumbedarfs der grossen Flüsse Thur, Sitter und Rhein wird die Methode nach Roulier angewendet Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 26
27 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Dient der Beurteilung von Planungs- und Baugesuchen Der Kanton erarbeitet Hilfsmittel zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums Hinweiskarte Hochwasserdefizit aus Gefahrenkarte Hinweiskarte Nutzen aus Revitalisierungsplanung Leitfaden zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Technischer Musterbericht Frist zur Festlegung bis Ende 2018 nach Übergangsbestimmungen Gewässerraum GSchV ist eingehalten Gemäss BAFU genügt bis zu diesem Datum eine behördenverbindliche Festlegung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 27
28 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Auswirkungen Übergangsbestimmungen Gewässerraum GSchV ausser Kraft Gewässerabstände für Bauten und Anlagen nach PBG bleiben in Kraft Kanton kann Bewilligung zur Unterschreitung der Gewässerabstände nach PBG für Bauten und Anlagen bis zum behördenverbindlichen Raumbedarf der Gewässer erteilen Die Nutzungseinschränkungen entlang der Gewässer bleiben unverändert Verbot für Dünge- und Pflanzenschutzmittel nach DZV und ChemRRV Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 28
29 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Behördenverbindlich erklärt wird die Breite des Raumbedarfs pro Gewässerabschnitt Die Angaben erfolgen nicht parzellengenau Der Raumbedarf als Fläche hat lediglich informativen Charakter Die Geodaten werden den Gemeinden zur Beurteilung von Planungsund Baugesuchen zur Verfügung stehen (persönlicher Zugang über ThurGIS) Die Geodatensatz kann über das AGI bezogen werden (z. B. für Wasserbauprojekte) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 29
30 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Beispiel 11 Behördenverbindlicher Raumbedarf Hinweisfläche Raumbedarf Allmendbach Tägerwilen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 30
31 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Festlegung durch die Gemeinden Flächendeckend über das ganzes Gemeindegebiet Frist bis anhin noch nicht definiert (spätestens im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision) Die Zuständigkeit der Gemeinden ergibt sich aus 34 WBSNG Der behördenverbindliche Raumbedarf der Gewässer ist durch die Gemeinden zu plausibilisieren Anpassung in Breite und Lage aufgrund lokalen Verhältnisse Die geplante Siedlungsentwicklung kann berücksichtigt werden Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 31
32 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer gemäss kantonalem Gewässerkataster ist ein Gewässerraum festzulegen, oder explizit auf eine Festlegung zu verzichten. Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, möglicher Verzicht in den in Art. 41a Abs. 5 und Art. 41b Abs. 4 GSchV genannten Fällen. 34 WBSNG präzisiert den Art. 41a Abs. 5 Bst. b GSchV dahingehend, dass bei eingedolten Gewässern in Landwirtschaftszonen auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet wird. Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 32
33 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen Wenn der Gewässerraum mittels Gewässerraumlinien grundeigentümerverbindlich festgelegt ist, ersetzen diese im massgebenden Abschnitt die Gewässerabstände nach PBG Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums Keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel Anrechenbar als Biodiversitätsförderfläche (BFF) Bestandesgarantie für Bauten und Anlagen, welche rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzt werden Neue Bauten und Anlagen müssen standortgebunden und im öffentlichen Interesse liegen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 33
34 Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 34
35 Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Zu berücksichtigende Randbedingungen Abschnittsbildung Die Abschnitte sollen nicht zu klein sein Abschnittswechsel nach Möglichkeit an klar abgrenzbaren Punkten (z. B. Brücken, Parzellengrenzen) Anpassung an Topologie Gewässerraumlinie soll auf Oberkante Böschung gelegt werden Höhenlinien beiziehen Bestehende Grenzen berücksichtigen Nach Möglichkeit die Gewässerraumlinie an bereits vermasste Grenzen legen (z. B. Strassen, Parzellengrenzen, Waldgrenzen) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 35
36 Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Zu berücksichtigende Randbedingungen Zugänglichkeit für den Gewässerunterhalt Aspekt der Sicherung des Schutzes vor Hochwasser (Art. 41a Abs. 3 GSchV) Für den Gewässerunterhalt muss in der Regel ein Korridor von 5 m zur Verfügung stehen Sichern durch Vergrösserung des Gewässerraums oder mit raumplanerischen Instrumenten (z. B. Baulinien, Freihaltezonen) Umgang mit bestehenden Bauten und Anlagen im Gewässerraum Sie sind grundsätzlich zu durchfahren Rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzte Bauten und Anlagen haben Bestandesgarantie Bestandteil des Leitfadens zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 36
37 Ausblick Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 37
38 Ausblick Arbeiten bis Ende 2018 Kantonales Gewässerkataster Ergänzung Gewässerkataster mit stehenden Gewässern Nachführung Gewässerkataster gestützt auf Projekt «Differenzanalyse Gewässerkataster und Gewässer der Amtlichen Vermessung» GIS-Analyse behördenverbindlicher Raumbedarf für fliessende und stehende Gewässer Strukturierung der Geodaten zum Raumbedarf der Fliessgewässer Berechnung des Raumbedarfs der stehenden Gewässer Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 38
39 Ausblick Arbeiten bis Ende 2018 Der Kanton erarbeitet Hilfsmittel für die Gemeinden zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums Hinweiskarte Hochwasserdefizit aus Gefahrenkarte Hinweiskarte Nutzen aus Revitalisierungsplanung Leitfaden zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Technischer Musterbericht Geodatenmodell Gewässerraum erarbeitet durch den GIS Verbund (GIV) Gestützt auf das minimale Geodatenmodell Gewässerraum des BAFU (ID 190.1) Abfüllen der Geodaten zu den Gewässerraumlinien Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 39
40 Zusammenfassung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 40
41 Zusammenfassung Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die gesetzlichen Grundlagen die Berechnung des Gewässerraums das Vorgehen zur Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen des Gewässerraums die Zuständigkeiten in den einzelnen Phasen welche Hilfsmittel der Kanton zur Verfügung stellt wie die Anpassung an lokale Verhältnisse erfolgt Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 41
42 Website Gewässerraum: umwelt.tg.ch/gewaesserraum Fischerbächli in Bürglen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 42
Umsetzung Gewässerraum im Thurgau
Umsetzung Gewässerraum im 57. Planerstamm Amt für Raumentwicklung Donnerstag, 9. November 2017 Ziele der Präsentation Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die Berechnung des Gewässerraums das Vorgehen
MehrUmsetzung Gewässerraum im Thurgau
Umsetzung Gewässerraum im Gemeindeorientierung Departement für Bau und Umwelt Mittwoch, 15. November 2017 Ziele der Präsentation Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die gesetzlichen Grundlagen die Berechnung
MehrBehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Mitwirkung der Gemeinden
Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Mitwirkung der Gemeinden Informationsveranstaltungen Mittwoch, 29. August 2018 Montag, 3. September 2018 Programm Eintreffen und Begrüssungskaffee Begrüssung
MehrAmt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019
Gewässerraum Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019 Inhalt Vorgehen Kanton Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Grundeigentümerverbindliche
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer
Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 18. Dezember 2018 Nr. 1074 Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer 1. Ausgangslage Mit den Änderungen des Bundesgesetzes
MehrGewässerraum Kantonale Grundlagen
Wasserbautagung 016 17. März 016 Änderungen der Gesetzgebungen im Bereich Renaturierung der Gewässer Volksinitiative «Lebendiges Wasser» (Renaturierungs-Initiative) Gegenvorschlag «Schutz und Nutzung der
MehrUmgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 1. Mai 016 MERKBLATT Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewässer
MehrGigersteinbach Öffentliches Gewässer Nr. 7.1 Abschnitt: Einmündung Scheidbach bis Scheidbachweg Hochwassersicherer Ausbau HQ100
Gemeinde Männedorf Kanton Zürich Gigersteinbach Öffentliches Gewässer Nr. 7.1 Abschnitt: Einmündung Scheidbach bis Scheidbachweg Hochwassersicherer Ausbau HQ100 Bauprojekt 2016 Ausscheidung Gewässerraum
MehrVollzug Teilrevision Gewässerschutzgesetz (GSchG)
Vollzug Teilrevision Gewässerschutzgesetz (GSchG) Gemeindeorientierung vom 14.11.2012 Thema Vollzug Teilrevision GSchG des Bundes vom 11.12.2009 Zugehörige VO-Änderung, in Kraft seit 1.1.2011 1. Festlegung
MehrEINFÜHRUNG IN DEN GEWÄSSERRAUM - UMSETZUNG GEMÄSS BSIG-WEISUNG 2015
EINFÜHRUNG IN DEN GEWÄSSERRAUM - UMSETZUNG GEMÄSS BSIG-WEISUNG 2015 Damian Stoffel Leiter Bereich Hochwasserschutz OIK I Volkswirtschaft Berner Oberland, 3. Juli 2018 1 Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen
MehrKanton Bern. G e w ä s s e r r a u m
G e w ä s s e r r a u m 1 Auftrag Art. 36a GSchG: «Die Kantone legen den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest, der erforderlich ist für die Gewährleistung folgender Funktionen (Gewässerraum): a.
MehrGewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft
Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.
MehrKempt, öffentliches Gewässer Nr. 1.0 Gemeinde Fehraltorf. Hochwasserschutz und Revitalisierung Kempt. Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung
Kempt, öffentliches Gewässer Nr. 1.0 Gemeinde Fehraltorf Version 1.00 l 27.02.2017 Auflageprojekt Gewässerraumfestlegung nach Art. 41a Gewässerschutzverordnung (GSchV) und 15 Verordnung über den Hochwasserschutz
MehrKanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer
MehrKurzbericht zur Gewässerraumfestlegung
Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.
MehrGEMEINDE AUTOR: ORT / DATUM: UNTERSCHRIFT:
GEMEINDE AUTOR: ORT / DATUM: / UNTERSCHRIFT: Gewässernummer Gewässername Name Abschnitt Länge Abschnitt Typ Ökomorphologie, Gerinnesohlenbreite, Breitenvariabilität Gefahrenbereiche gemäss Naturgefahrenkarte
MehrKanton Schwyz. Gemeinde Galgenen. Genehmigung. Gewässerraumkarten Kanton Schwyz (Gewässerrauminventar) Erläuterungsbericht
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Genehmigung Gewässerraumkarten Kanton Schwyz (Gewässerrauminventar) Erläuterungsbericht 365-18 10. August 2015 Impressum Auftrag Auftraggeber Gewässerraumkarten Kanton Schwyz
MehrDie neue Gewässerschutzverordnung (GSchV) Quelle:
Die neue Gewässerschutzverordnung (GSchV) Quelle: http://www.bafu.admin.ch/umsetzungshilfe-renaturierung/index.html?lang=de Stand 23. November 2011 Neuerungen GSchV: Übersicht Gewässerraum Breite Nutzung
MehrLaura Chavanne ARP/KP. Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016
Laura Chavanne ARP/KP Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Vorgehen und Umsetzung BL 3. Auswirkungen
MehrFusszeile. Gewässerraum in der Ortsplanung. Inhaltsverzeichnis. Warum ein drittes Kreisschreiben Aus dem Kreisschreiben. Schlussbemerkungen / Fragen
12.05.2011 Baudepartement Gewässerraum in der Ortsplanung Kreisschreiben vom 5. Dezember 2017 Bruno Thürlemann Leiter Ortsplanung, AREG Weiterbildung VSGP Mittwoch 13. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrAUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS
KANTON SCHAFFHAUSEN GEMEINDE HEMISHOFEN AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS PLANUNGSBERICHT Informelle Auflage Stand 213270 24.11.2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite AUSGANGSLAGE... 3 AUFTRAG...
MehrSeeufer und Revitalisierung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Wasser Seeufer und Revitalisierung neue Chancen und Aufgaben des Gewässerschutzes Susanne Haertel-Borer,
MehrGewässerraum und Landwirtschaftsland
Gewässerraum und Landwirtschaftsland VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Peter Heer Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Festsetzung des
MehrFestlegung des Gewässerraums
Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für Abfall, Wasser,Energie und Luft Festlegung des Gewässerraums im vereinfachten Verfahren im nutzungsplanerischen Verfahren im Projektfestsetzungsverfahren (Wasserbauprojekte)
MehrSicht Schweizer Bauernverband
Ruedi Streit stv. Leiter Bewertung & Recht, Agriexpert Gewässerraum und Landwirtschaftsland Sicht Schweizer Bauernverband Schweizer Bauernverband Brugg, 03.11.2016 1 Inhalt Was steht im Gesetz (Art. 36a
MehrStrategische Planungen (GSchG SR und BGF SR 923.0)
Strategische Planungen (GSchG SR 814.20 und BGF SR 923.0) Inhalt Revitalisierungsplanung Fliessgewässer Einzugsgebietsplanung Fliessgewässer Kraftwerksorientierte Massnahmenplanung Fischaufstieg / Fischabstieg
MehrKanton Schwyz. Bezirk Einsiedeln. Genehmigung. Gewässerrauminventar Einsiedeln. Erläuterungsbericht
Kanton Schwyz Bezirk Einsiedeln Genehmigung Gewässerrauminventar Einsiedeln Erläuterungsbericht 340-09.1 23. Februar 2015 Impressum Auftrag Auftraggeber Gewässerraumkarten Kanton Schwyz Bezirk Einsiedeln
MehrUmsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung:
Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Stand Schwerpunkt Info zur Festlegung Gewässerraum der Gewässerräume 18. August 2014 3. September 2015
MehrGesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren WBSNG
Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren WBSNG Fassung der vorberatenden Kommission Gesetz ist in Beratung Der Grosse Rat des Kantons TG hat die 1. Lesung am 01.03.2017 durchgeführt
MehrWegleitung Planen und Bauen im Gewässerraum
Bau und Umwelt Raumentwicklung und Geoinformation Kirchstrasse 2 8750 Glarus Wegleitung Planen und Bauen im Gewässerraum 1. Ausgangslage Die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV), die vom Bundesrat
MehrHochwasserschutz Sagibach, Weiach Gewässerraumfestlegung
Hochwasserschutz Sagibach, Weiach Gewässerraumfestlegung Technischer Kurzbericht 15. März 2018 Kunde Dokument Ersteller Gemeinde Weiach Stadlerstrasse 7 8187 Weiach 11 We_2369_37_TB_Gewässerraumfestlegung.docx
MehrRevisionen der Gewässerschutzverordnung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Recht Revisionen der Gewässerschutzverordnung 1. Etappe seit 1.1.2016 in Kraft und 2.
MehrAmt für Umwelt Thurgau
Programmvereinbarung 2020 2024 Schwerpunkte Bund und Kanton Handbuch BAFU 4. Programmperiode seit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) 2008 2011 Neues Subventionsmodell
MehrAUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS
KANTON SCHAFFHAUSEN GEMEINDE BUCH AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS PLANUNGSBERICHT Informelle Auflage Stand 213270 17.11.2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite AUSGANGSLAGE... 3 AUFTRAG... 4 ZIELSETZUNGEN...
MehrGewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1
Gewässerschutz und Landwirtschaft SGAR/SSDA-Tagung Luzern 4.9.2015 - Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässer und Bauern: Wie kann ein Nebeneinander auf engem Raum funktionieren? Ein knapper Boden Eine
Mehr3. Inkraftsetzung Gestaffelte Inkraftsetzung zum Schutz der Ernte Das revidierte Baugesetz kann auf den 1. Mai 2016 in Kraft gesetzt werden.
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 22. März 2016 BEREINIGTER BERICHT GEKÜRZTE VARIANTE Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung; Inkraftsetzung;
MehrAUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS
KANTON SCHAFFHAUSEN AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS PLANUNGSBERICHT Vorlage Einwohnerrat Stand 213270 10.10.2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite AUSGANGSLAGE... 3 AUFTRAG... 4 ZIELSETZUNGEN...
MehrAmt für Raumplanung Amt für Umwelt. Arbeitshilfe «Gewässerraum für Fliessgewässer»
Amt für Raumplanung Amt für Umwelt Arbeitshilfe «für Fliessgewässer» 08/2015 Die vorliegende Arbeitshilfe soll den kommunalen und kantonalen Behörden sowie Planungsfachleuten helfen, den notwendigen für
MehrBahnhofstrasse 9 Postfach Schwyz Telefon Telefax
Umweltdepartement Departementsvorsteher Bahnhofstrasse 9 Postfach 1210 6431 Schwyz Telefon 041 819 21 11 Telefax 041 819 21 19 www.sz.ch Festlegung der Gewässerräume (Merkblatt) 1 Allgemein Folgende Punkte
MehrGesetzgebung und der Rechtsanwendung
Kanton Zürich Spielräume der Kantone in der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung VUR-Jahrestagung, 16. Juni 2016 Dr. iur. Jeannette Kehrli, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Auftrag zur Festlegung
MehrGewässerraumausscheidung Sarnersee im Gebiet Nr Wilen (Gemeinde Sarnen)
Gewässerraumausscheidung Sarnersee im Gebiet Nr. 702 - Wilen (Gemeinde Sarnen) PLANUNGSBERICHT 19. Dezember 2017 Amt für Wald und Landschaft AWL Bau- und Raumentwicklungsdepartement BRD Impressum Verfasser:
MehrUmweltdepartement. Festlegung der Gewässerräume (Merkblatt)
Umweltdepartement Departementsvorsteher Bahnhofstrasse 9 Postfach 1210 6431 Schwyz Telefon 041 819 21 11 Telefax 041 819 21 19 www.sz.ch Festlegung der Gewässerräume (Merkblatt) 1 Allgemein Folgende Punkte
MehrGewässerraumfestlegung II. Überarbeitung Arbeitshilfe (ausserhalb Bauzone); Information VLG vom 13./21. November 2018
Gewässerraumfestlegung II Überarbeitung Arbeitshilfe (ausserhalb Bauzone); Information VLG vom 13./21. November 2018 Inhalt 1. Einführung 2. Überarbeitung Arbeitshilfe 3. Ergebnisse Vernehmlassung 4. Umgang
MehrAUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS
KANTON SCHAFFHAUSEN STADT STEIN AM RHEIN AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS PLANUNGSBERICHT Vorprüfung Öffentliche Auflage des Einwendungsverfahrens Stand 213270 12.07.2018 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrGewässerraumausscheidung Sarnersee im Gebiet Nr Seefeld (Gemeinde Sarnen)
Gewässerraumausscheidung Sarnersee im Gebiet Nr. 700 - Seefeld (Gemeinde Sarnen) PLANUNGSBERICHT 19. Dezember 2017 Amt für Wald und Landschaft AWL Bau- und Raumentwicklungsdepartement BRD Impressum Verfasser:
MehrKanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 73. Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) Vom 7. April 000 (Stand 3. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 47Abs. Bst. d der Kantonsverfassung ) sowie 5 Gesetz über
MehrUMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT
UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT Gemeinde Walkringen I Kanton Bern Mitwirkungsexemplar vom 20. September 2018 Auftraggeberin Gemeinde Walkringen Unterdorfstrasse
MehrGewässerraum. Arbeitshilfe Gewässerraum. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV
Kanton Bern Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion JGK Volkswirtschaftsdirektion VOL Gewässerraum Arbeitshilfe Gewässerraum Strategische Planungen 2011-2014 nach
MehrTeilrevision der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV, LS )
Teilrevision der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV, LS 74.) Entwurf vom 4. Juni 05 gegenüber dem bisherigen Recht neue Texte sind gelb markiert kursiver Text = Marginalie
MehrBau und Umwelt Kirchstrasse Glarus. Richtlinie. Festlegung Gewässerraum in der Ortsplanung
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus Richtlinie Festlegung Gewässerraum in der Ortsplanung 30. September 2014 Impressum Auftraggeber: Kanton Glarus Departement Bau und Umwelt 8750 Glarus Kontaktperson:
MehrA) Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer (07.492) - Änderung der Gewässerschutz-, Wasserbau-, Energie- und Fischereiverordnung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 20.4.2011 Erläuternder Bericht A) Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer (07.492)
MehrRevitalisierung an Seen Grundlagen zum Vollzug
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wasser Gregor Thomas Revitalisierung an Seen Grundlagen zum Vollzug Murtensee Foto: Katharina
MehrFreuden und Leiden der Kantone
Freuden und Leiden der Kantone REVITAL- lebendige Bäche Tagung vom 7. November 2013, Rapperswil Stephanie Speiser,, Kanton Schwyz Inhalt 1. Rechtliche Voraussetzungen 2. Problematik der Umsetzung der revidierten
MehrBegrüssung Foto: Gürbe
Begrüssung Foto: Gürbe 1 2 Änderungen Gewässerschutzgesetz (GSchG) Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte mit einer Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung vom 24. Januar 1991 einen Gegenvorschlag
MehrUmsetzung des Gewässerrauminventars in die Nutzungsplanung
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentliche Auflage Umsetzung des Gewässerrauminventars in die Nutzungsplanung Planungsbericht nach Art. 47 RPV Impressum Verfasser: Auftraggeber: Auftragnehmer: Datei: Lena
MehrUMSETZUNG WASSERBAUGESETZ (WBG)
UMSETZUNG WASSERBAUGESETZ (WBG) Gemeinde Zäziwil Kanton Bern Mitwirkungsexemplar vom 16. Juli 2018 Zonenplan Gewässerräume Baureglement Erläuterungsbericht Auftraggeberin Gemeindeverwaltung Zäziwil Bernstrasse
MehrLiegenschaften und Landparzellen am Bach Idylle oder Last?
Liegenschaften und Landparzellen am Bach Idylle oder Last? Susette Burger Abteilung Landschaft und Gewässer 062 835 34 50 Wohnen am Bach diese verlockenden Worte prangen oft an Baustellentafeln oder fett
MehrGewässerraum und Landwirtschaft
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Raumentwicklung ARE Gewässerraum und Landwirtschaft
MehrInfoveranstaltungen 2016 Neuerungen und Erfahrungen im DZ Vollzug; Gewässerraum
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Infoveranstaltungen 2016 Neuerungen und Erfahrungen im DZ Vollzug; Gewässerraum LWAG / Liebegg 2. Neuerungen / Erfahrungen im DZ-Vollzug 1. Umsetzung Landschaftsqualitätsbeiträge
MehrArbeitshilfe zur Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung
Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung Stand: Januar 2017 Departement Bau, Verkehr und Umwelt A Einleitung Inhalt A Einleitung 2 B Rechtliche Grundlagen 3 C Definitionen 4
MehrErläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Bezirk Einsiedeln Information + Mitwirkung Nutzungsplanung Teilrevision 1 (Gefahrenzonen und Gewässerräume) Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV 340-11 19. Februar 2018 Impressum Auftrag
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Revision Gewässerabstandslinien, Ergänzungsplan Nr. 8 Fassung zur öffentlichen Auflage Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Luftbild Gebiet Büelen Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft
MehrAuf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes
Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich
MehrEinwohnergemeinde Eriz BAUREGLEMENT (BR) Genehmigung 18. November Änderungen in rot. Die geringfügige Änderung besteht aus - Baureglement
Einwohnergemeinde Eriz / Baureglement BR / Genehmigung / 18. November 2015 Seite 1 Einwohnergemeinde Eriz BAUREGLEMENT (BR) Änderung im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Genehmigung 18.
MehrWBSNG und WBSNV. Wasserbaugesetz und Verordnung
und WBSNV Wasserbaugesetz und Verordnung Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 2 1 Geltungsbereich In Kraft gesetzt seit 01.01.2018
MehrErläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Information & Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung, Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV 365-21 14. November 2016 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Teilrev
MehrGewässerraum: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich
Kanton Zürich AWEL Wasserbau Gewässerraum: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 15. Mai 2017 Dr. Stephan Suter Leiter Sektion Planung Abteilung Wasserbau 1 1. Grundlagen
MehrErläuterungsbericht. Kantonaler Teilzonenplan Kantonale Uferschutzzone Emme, Wehr Biberist bis Aare mit Zonenvorschriften. PG Umwelt INGE M E
Kantonaler Teilzonenplan Kantonale Uferschutzzone Emme, Wehr Biberist bis Aare mit Zonenvorschriften Erläuterungsbericht Bericht 1.12 8. August 2014 PG Umwelt INGE M E IC Infraconsult AG, Bern Fischwerk,
MehrBundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 (SR 451)
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT 27. April 2017 GESETZLICHE GRUNDLAGEN zum Merkblatt "Leben an und mit einem Fliessgewässer" Das vorliegende Dokument bietet eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen
MehrGewässer- Revitalisierungen im Kanton Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Gewässer- Revitalisierungen im Kanton Zürich Gerhard Stutz, Leiter Abteilung Wasserbau Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Delegiertenversammlung ZPP, 30. September
MehrBRGE I Nr. 0073/2016 vom 29. April 2016 in BEZ 2016 Nr. 28
BRGE I Nr. 0073/2016 vom 29. April 2016 in BEZ 2016 Nr. 28 Aus den Erwägungen: 1. Das Baugrundstück liegt ausserhalb der Bauzonen und ist mit einem vor 1972 erstellten Einfamilienhaus, einem Garagengebäude
Mehr5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER
Lebensraum Fliessgewässer Zustand Solothurner Gewässer 2000 5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER Mit einer flächendeckenden Kartierung in den Jahren 2000/2001 wurde beurteilt, wie naturnah der Zustand der Solothurner
MehrGewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A
Allgemeines Den n ist Sorge zu tragen. Sie bilden wichtige Lebens- und Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten. Bei raumwirksamen
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 344/2012 Schwyz, 27. März 2012 / bz Aufforderung zur Standesinitiative: Keine Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Beantwortung der Motion M 2/12
MehrErläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 23.05.2016 Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung () Verordnungspaket Umwelt
MehrHydraulik: qualitative Ausprägung der Wasserspiegelbreitenvariabilität
4 Hydraulik: qualitative Ausprägung der Wasserspiegelbreitenvariabilität Autorin: Sharon Woolsey, Eawag (basierend auf BUWAL 998) i Hintergrund Die Wasserspiegelbreitenvariabilität gibt Auskunft über die
MehrAusscheidung Gewässerräume innerorts / ausserorts
Kanton Schaffhausen Gemeinde Schleitheim Ausscheidung Gewässerräume innerorts / ausserorts Planungsbericht Einwendungsverfahren Stand 213270 03.08.2018 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung...5
MehrPsychiatrische Klinik Hasenbühl - Liestal Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum
Abteilung Kantonsplanung Amt für Raumplanung Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal T 061 552 59 33 kantonsplanung@bl.ch www.raumplanung.bl.ch Psychiatrische Klinik Hasenbühl - Liestal Kantonaler Nutzungsplan
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrTeiländerung Bauzonenplan / Kulturlandplan / Bau- und Nutzungsordnung
Kanton Aargau Allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung Bauzonenplan / Kulturlandplan / Bau- und Nutzungsordnung Gewässerraum ( 12 / 20) gemäss 15 BauG Planungsbericht Gewässerraum schematisch (Quelle: Kanton
MehrA) Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer (07.492) - B) Versickerung von Abwasser Änderung der Gewässerschutzverordnung 29
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Entwurf 11.5.2010 Erläuternder Bericht A) Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer
MehrGemeinde Ramlinsburg Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Raumplanung Gemeinde Ramlinsburg Gemeinde Ramlinsburg Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Planungsbericht Mitwirkung 12.05.2016 Amt für Raumplanung
MehrTeilrevision Ortsplanung Heimenhausen
Einwohnergemeinde Heimenhausen Teilrevision Ortsplanung Heimenhausen Bericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) Januar 2018 georegio ag Bahnhofstrasse 35 3400 Burgdorf T 034 423 56 38 info@georegio.ch
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer
GEMEINDE ANDEER Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März 2017 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger An der kommenden Gemeindeversammlung haben Sie
MehrRichtlinien für die raumplanerische Festlegung des Gewässerraums
GESUNDHEITS-, SOZIAL- UND UMWELTDIREKTION JUSTIZDIREKTION Richtlinien für die raumplanerische Festlegung des Gewässerraums VERNEHMLASSUNGSENTWURF Altdorf, 18. Dezember 2012 Rechtlicher Stellenwert Die
MehrLandschaft 2.9 Gewässer
2.9 Gewässer Allgemeines Den Gewässern ist Sorge zu tragen. Sie sind wichtige Lebensund Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten.
MehrAusscheidung der Gewässerräume
Kanton Luzern Gemeinde Menznau Erläuterungsbericht incl. Bericht gemäss Art. 47 RPV Luzern, 23.12.2016 suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft Theaterstrasse 15 6003 Luzern Telefon +41 (0)58 310 57
MehrVorlesung «Binnengewässer Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges Management» Das Gewässerschutzgesetz der Schweiz. 21.
Vorlesung «Binnengewässer Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges Management» Das Gewässerschutzgesetz der Schweiz 21. September 2015 Dr. Christine Weber, Programm Fliessgewässer Schweiz, Eawag i Inhalt
MehrFestlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet Struktur und Inhalt der Arbeitshilfe ("Werkzeugkasten")
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet Struktur und Inhalt der Arbeitshilfe ("Werkzeugkasten") 3. Juli 2015 2/53 Inhalt Glossar
MehrTeilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan
Kanton Schwyz Gemeinde Unteriberg Exemplar Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan Erläuterungsbericht, 12. Dezember 2014 IMPRESSUM Auftraggeber Gemeinderat Unteriberg, Waagtalstrasse
MehrPD Dr. Stephan Müller Chemiker
www.rivermanagement.ch PD Dr. Stephan Müller Chemiker Funktion Leiter der Abteilung Wasser Themen Wasserqualität Gewässerschutz Wassernutzung Hydrologische Grundlagen und Daten Eidgenössisches Departement
MehrÄnderungen Baureglement
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Vorprüfung/Mitwirkung Änderungen Baureglement Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem rechtskräftigen Baureglement sind rot dargestellt. 0 Tage öffentlich aufgelegt vom...bis...
MehrGEMEINDE SELTISBERG KANTONALER NUTZUNGSPLAN GEWÄSSERRAUM
Abteilung Kantonsplanung Amt für Raumplanung Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal T 061 552 59 33 kantonsplanung@bl.ch www.raumplanung.bl.ch GEMEINDE SELTISBERG KANTONALER NUTZUNGSPLAN GEWÄSSERRAUM PLANUNGSBERICHT
MehrVerordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) 16
Hochwasserschutz und Wasserbaupolizei (HWSchV) 74. Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) 6 (vom 4. Oktober 99) A. Allgemeines 8. 0 Vorbehältlich anderer Regelungen ist
MehrGEMEINDE ARBOLDSWIL KANTONALER NUTZUNGSPLAN GEWÄSSERRAUM
Abteilung Kantonsplanung Amt für Raumplanung Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal T 061 552 59 33 kantonsplanung@bl.ch www.raumplanung.bl.ch GEMEINDE ARBOLDSWIL KANTONALER NUTZUNGSPLAN GEWÄSSERRAUM PLANUNGSBERICHT
Mehr2.3 Wasserrechte. 2.4 Gefahrenkarte
Situation 2.3 Wasserrechte Mit dem Gewässerraum werden (gemäss www.maps.zh.ch) keine Wasserrechte tangiert. Hochwasser 2.4 Gefahrenkarte Die Gefahrenkarte für die Gemeinde Egg weisst für den Bützibach
MehrAUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS
grenzenlos schön KANTON SCHAFFHAUSEN AUSSCHEIDUNG GEWÄSSERRÄUME INNERORTS / AUSSERORTS PLANUNGSBERICHT Gemeindeversammlung Stand 213270 04.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung...3 2. Ausgangslage...3
Mehr