Betr.: Aufstellung der 49. Änderung des FNP der Gemeinde Niederzier Ihr Zeichen: 49.Ä. FNP-Amt 4 Landesbüro Zeichen: DN BLP

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1 Kreisgruppe Düren An Düren, Gemeindeverwaltung Niederzier Rathausstr Niederzier Betr.: Aufstellung der 49. Änderung des FNP der Gemeinde Niederzier Ihr Zeichen: 49.Ä. FNP-Amt 4 Landesbüro Zeichen: DN BLP Sehr geehrte Damen und Herren Die derzeitige Planung können wir nicht befürworten, da zahlreiche Mängel in der Kartierung und Darstellungen in den uns vorliegenden Unterlagen eine Eignung der Fläche für ein WKA in Frage stellen. Landschaftsbild Der Antrag Windenergieanlage Repower ist anders als das der Name vermuten lässt kein Repowering der benachbarten drei Windenergieanlagen, sondern eine Neuaufstellung eines weiteren lediglich größeren Windrades. Das Neue WKA führt mit den bereits bestehenden WKA Anlagen zu einer Spargellandschaft, die das Landschaftsbild dauerhaft visuell beeinträchtigt. Durch die mächtige Höhe von 180 m wird das WKA weit sichtbar sein, so dass weite Sichtbeziehungen stark eingeschränkt sind. Die Anlage trägt zur Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft bei. Der ländliche Raum würde durch

2 einen von uns als Industrieanlage eingestuften Winderzeugungsbetrieb, langfristig verunstaltet. Mit der Baugenehmigung wird hier zwangsweise eine industriellen Alltagslandschaft entstehen, die einmal mit diesem Etikett versehen, schutzlos dem Veränderungsdruck ausgeliefert ist (z.b. wie dies die Gutachter bereits mit dem Wort Vorbelastung (S.14 der ASP) implizieren. Die Akkumulation von Windrädern um die Ortschaft Oberempt kann S.4 der ASP entnommen werden. Ein Ausweichraum für die Tierwelt wird damit immer geringer. Weitere Ausweisungen von Flächen und Bau neuer Anlagen sind absehbar). Diese erhebliche Beeinträchtigung wird in den Planungsunterlagen nicht angemessen begutachtet und bewertet. Die Bewertung des Landschaftsbildes ist nachträglich auf den rechtlich definierten Rahmen des BNatSchG abzustellen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sind demnach als Lebensgrundlage des Menschen und für seine Erholung zu sichern. Die Anlage bewirkt eine Überformung und Zerstörung der Landschaft tritt insbesondere durch Kulissenwirkung, Einengung der weiten Sichtbeziehung einen Verfremdungseffekt durch ortsuntypische Gestaltung (Verwendung ortsuntypischer Formen und Materiale) einen Normierungs- und Nivellierungseffekt der Landschaft, verbunden mit der Verwendung einheitlicher Bau und Gestaltungselemente, die keinerlei Bezug auf die regionale und traditionelle Form nehmen eine Überformung der charakteristisch offenen Bördelandschaft. Sie wirkt als Fremdkörper im Landschaftsbild und hat zudem negativ Auswirkungen auf die Fauna, Vögel und Fledermäuse, der Agrarlandschaft. mit ihrer für die Flugsicherheit bei Nacht notwendige Befeuerung ein unaufhörliches rhythmisches Aufhellen der Nachtlandschaft, was auch den Artenschutz beeinträchtigt. Das Windrad wird außerdem in Verlängerung eines Grünzuges geplant, der aus der offenen Bördefläche zum größeren Waldbereich der Börde, der Sophienhöhe führt. Dies erscheint uns in dem sonst strukturarmen Raum besonders ungünstig, Zu Fledermäusen (ASP) :

3 Auf S.8 spricht der Gutachter lediglich von Kollisionsgefahr (Schlag). Heute ist bekannt, dass vor allem die Druckverhältnisse an der Rotorspitzen (Luftgeschwindigkeiten bis 250 km/h) und im Luftzug des Windrades zum Barotrauma (Platzen der Lungenbläschen) bei Fledermäusen führen. Es kann nicht von Zufallskollision gesprochen werden. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Tiere in einem noch nicht genau benannten Abstand zu den Rotoren durch Luftdruck getötet werden. Welche enormen Luftmassen gerade bei so großen Windrädern bewegt werden und welche Druckunterschiede erzeugen werden ist den Betreibern bekannt. Nicht ohne Grund müssen große Windräder, damit sie sich nicht die Windenergie gegenseitig wegnehmen, in Abständen von bis zu 400 m gebaut werden. Auf S.11 spricht der Gutachter von standardmäßiger Methodik und führt für Fledermäuse Detektorerfassung an. Dies ist nicht korrekt. Bei Windenergieanlagen ist eine Detektorerfassung in der Höhe erforderlich (vgl. Allgemeiner Konsens unter Fledermausforschern ist, dass eine Erfassung vom Boden nicht ausreicht, um hochfliegende Fledermäuse zu erfassen. Leider gibt es bis heute nur Vorschläge zu diesen Untersuchungen, Standards fehlen noch. Sicher ist, dass die meisten Fledermausarten in Höhen ab 50 m und mehr, vom Boden aus, mit der gegenwärtigen Detektortechnik, nicht ausreichend erfasst werden können, leise rufende Arten nicht einmal in dem Bruchteil dieser Höhe. Wir bemängeln, dass die vorliegende Untersuchung keine Höhenuntersuchungen erhoben hat. Wir bemängeln, dass eine Untersuchung auf Höhlenbäume wegen der fortgeschrittenen Belaubung nicht erforderlich (S.12 1, Absatz) ist. Hier wurde der Untersuchungszeitraum falsch gewählt. Ebenso bleibt unklar, warum nach den Zwischenergebnissen der Kartierung (S.12 2.Absatz) auf Kontrollen vor der Morgendämmerung verzichtet werden konnte. Meist zeigen sich Wochenstuben oder Sommerquartiere gerade erst bei der morgendlichen Schwärmphase, während sie beim abendlichen Ausflug übersehen werden können. S.14 beschreibt Funde der Zwergfledermaus. Die Aktivität kann sich jahres- und nachtzeitlich unterschiedlich sein und von vielen Faktoren abhängen. Eine unerhebliche (Ackergras)Aktivität (S Absatz) ist daher unverständlich formuliert. Gibt es hierzu Vergleichsstudien? Nur im Vergleich zu anderen Flächen

4 könnte man von unerheblich sprechen (Eine Quantifizierung nach Kontakten ist methodisch nicht zweifelsfrei). S.14 Absatz 5 wird der Zwergfledermaus eine Flughöhe von 3-8 m zugeschrieben. Untersuchungen von Kränen aus über Wäldern und in Wäldern haben gezeigt, dass Zwergfledermäuse auch in Baumwipfelhöhe jagen. Diese Behauptung kann also so nicht aufrecht erhalten bleiben. Die großen Opferzahlen von Zwergfledermäusen unter Windrädern (3. häufigste Art) weisen in die gleiche Richtung (vgl. hierzu: Marie-Jo Dubourg-Savage, Luísa Rodrigues, Helena Santos, Panagiotis Georgiakakis, Elena Papadatou, Lothar Bach& Jens Rydell (2011) Pattern of bat fatalities at wind turbines in Europe comparing north and south, Posterbeitrag zur Internationalen Windenergietagung Trondheim 2011) Die Angaben zu Flughöhen bei Fledermäusen beziehen sich bis heute wegen der bisherigen Untersuchungsmethodik lediglich auf geringe Höhen. Die Erforschung des Luftraumes größerer Höhen steht weiterhin aus. Wieso wurde die Rauhautfledermaus nicht gefunden, die ebenfalls als Schlagopfer prominent ist (obwohl sie im Messtischblatt erwähnt wird)? Zu den ASP Art-für Art-Protokoll Die Wachtel ist in ungünstigem Erhaltungszustand. Sie ist von der Anlage betroffen. Wie kann eine Populationsrelevanz ausgeschlossen werden, wenn eine Populationsgröße (Erhaltungszustand der lokalen Population im ASP-Protokoll ohne Angabe) nicht bekannt ist? Ohne Nachbearbeitung der offenen Fragen und Nachkartierung der Fledermäuse in entsprechenden Höhenstufen, halten wir die Unterlagen für unvollständig und damit den Antrag nicht für genehmigungsfähig. Das Tötungsverbot kann für Fledermäuse so nicht ausgeschlossen werden. Nach gängiger Fledermausliteratur werden pro Windrad 2-10 Fledermäuse pro Windrad im Jahr erschlagen. Bei einer Akkumulation von mehr als 10 Windrädern um Oberempt sind das Todesopfer im Jahr allein in dieser Region. Diese Anzahl kann als populationsrelevant für alle lokalen Fledermauspopulationen, außer für die Zwergfledermaus, betrachtet werden. Bei der Kartierung der Feldvögel fehlen hier planungsrevelante Arten (Lt. Messtischblatt ) wie: Grauammer Kiebitz

5 Die Vögel der Feldflur gelten als derzeit als die am stärksten im Bestand gefährdeten Vogelarten in Mitteleuropa (Charadrius 40,S.57.) Von besonderer artenschutzrechtlicher und fachlicher Bedeutung sind im Untersuchungsraum Grauammer und Wachtel. Das Vorkommen der Wachtel ist regional und der Grauammer sogar landesweit bedeutsam. Für diese Arten liegen Verbotstatbestände nach Art 5 VS-RL vor. Die CEF Massnahme ist aus unserer Sicht nicht geeignet weitere Ausweich- und Ersatzlebensräume zu schaffen. Abgesehen davon wurden die Flächen anscheinend weniger nach ihrem funktionalen Zweck als nach ihrer Verfügbarkeit ausgewählt. Die Maßnahmen sind weder von ihrer Größe, noch von ihrer Lage, noch von der Pflege her, geeignet, den Eingriff auszugleichen. Zudem darf mit dem Bau der Anlage erst begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Maßnahme nachweislich angenommen wurde. Im Planungsraum wurden die streng geschützten Vogelarten Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard, Steinkauz, sowie die besonders geschützten Arten Graureiher, Rebhuhn, Feldlerche, usw. nachgewiesen. Diese werden durch das Vorhaben gestört, geschädigt bzw. ihre Lebensräume zerstört. Die Planung verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes, insbes. 19Abs.3 BNatSchG und Art 5-9 und 13 VS-RL. Die Naturschutzverbände halten Störungen, Beeinträchtigungen von Individuen und populationsrevelante Beeinträchtigungen im Sinne von 42 BNatSchG, sowie nicht ersetzbare Lebensraumverluste gem. 19 Abs.3 BNatSchG bei den Arten Kiebitz, Steinkauz, Feldlerche, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtel für gegeben. Das Vorhaben verletzt die Störungs-und Schädigungsverbote des 42 BNatSchG in mehrfacher Hinsicht. So ist damit zu rechnen, dass Individuen der besonders geschützten Arten bau-, anlagen- oder betriebsbedingt verletzt, getötet oder ihre Gelege, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten beschädigt oder zerstört werden ( 42 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Überdies ist damit zu rechnen, dass diese Arten an ihren Brutrevieren bau-, anlagen- und betriebsbedingt gestört werden, so dass diese Habitate ihre Funktion für Paare dieser Arten vollständig verlieren ( 42Abs.1 Nr.3 BNatSchG). Das Anbringen von Sitzstangen für Greifvögel und Eulen außerhalb der kollisionsgefährdeten Habitate halten wir für nicht geeignet, da diese Arten weiter-

6 hin die gefährdeten Bereiche aufsuchen und dann durch Vogelschlag bedroht sind. Zum Vogelschlag verweisen wir auf die Studie des BfN, Endbericht Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt Es besteht in der Fachwelt weitgehend Konsens, dass WKA zu negativen Beeinträchtigungen führen. Aus Naturschutzsicht stellen WKA an Land, vor allem unter dem Aspekt des Vogel- und Fledermausschutzes ein Konfliktfeld dar. Der oben genannte Endbericht kommt zu dem Ergebnis: Es kommt hier zur Veränderungen der Zugrichtung oder Zughöhe, die ein Um- oder Überfliegen der WKA zur Folge hat. Vögel kehren vor WKA um oder lösen ihre Zugformationen auf. Das Ausweichen bedeutet einen energetischen Mehraufwand auf dem Zuge oder bei den regelmäßigen täglichen Flugbewegungen. Auswirkungen Es bestehen erhebliche Wissenslücken zu den artspezifischen Verhaltensweisen auf Wetter und geländebedingte Einflüsse wie Nebel, Offenland und Relief, sowie im Hinblick auf einzelne Störfaktoren wie Rotorbewegung, Lärmimmissionen, Schattenwurfreflexe, Tag- und Nachtlichtbefeuerung. Mit freundlichen Grüßen

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