Kein Windrad im Hallertal!

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1 Kein Windrad im Hallertal! Die Energiewende in Deutschland ist beschlossen. Atomkraftwerke werden in den nächsten 8 Jahren stillgelegt, die Erneuerbaren Energien sind auf dem Vormarsch und das ist gut so! Trotzdem stellt sich die BI Hallertal gegen den Bau jeder einzelnen Windkraftanlage im Hallertal. Wir sind davon überzeugt, dass Anwohner, Landschaftsbild und Natur an diesem Ort durch einen Windpark auf Jahrzehnte unverhältnismäßig stark belastet würden. Die nachfolgenden Fakten haben daher höchsten Stellenwert für die Berücksichtigung im Planungsprozess von Region und Stadt: Schutz des Landschaftsbildes I 5 km Mindestabstand zwischen Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Der Windpark Medefelder Berg liegt nicht mehr als 2,5 km vom Windpark Hallertal entfernt. Lt. Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in Regionalen Raumordnungsprogrammen mit Stand wird dort der Mindestabstand zwischen Vorranggebieten von 5 km als planerisch insbesondere zu berücksichtigen genannt. Diese Empfehlungen des NLT gelten als in der Planungspraxis erprobt und rechtssicher. Im Jahre 2004, als die Verbreitung von Windparks noch wesentlich geringer war als heute (die durchschnittliche Gesamthöhe eines Windrades lag bei ca. 130 m. Heute bei 200 m = +50%), erließ das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Empfehlung an die Träger der Regionalplanung in welcher ebenfalls auf den Mindestabstand zwischen Vorrang- oder Eignungsgebieten eingegangen wird: Es empfiehlt sich, bei der Entscheidungsfindung im Rahmen des Abwägungsvorgangs auszugehen von einem Mindestabstand von 5000 m zwischen den einzelnen Vorrang- oder Eignungsgebieten. Sowie weiterhin: Bei der Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist die technische Weiterentwicklung der Anlagen und damit einhergehend eine Vergrößerung der Anlagen mit entsprechend weitergehenden Auswirkungen zu berücksichtigen. Übertragen auf heutige Anlagengrößen, müsste danach der Mindestabstand zum Vorranggebiet Medefelder Berg erheblich größer als 5 km sein. Auch der Planungsausschuss der Stadt Springe beschloss die 5 km-abstandsregelung anzuwenden, um eine Erweiterung des Windparks Pattensen-Süd in Richtung Windpark Gestorf zu verhindern. Es ist im Planungsverfahren für das Hallertal eine Einzelfallprüfung notwendig, ob die Unterschreitung dieses Abstands-Richtwertes von 5 km eine erhebliche negative Wirkung auf das Landschaftsbild hat. Seite 1 von 5

2 Wir sehen diese erhebliche negative Auswirkung auf das Landschaftsbild hier als gegeben an, denn bei Einhaltung des Richtwertes wäre eine Bebauung des Hallertals mit Windkraftanlagen nicht möglich und das wertvolle Landschaftsbild bliebe erhalten. Diese Empfehlungen von Seiten Ministerium und Niedersächsischem Landkreistag zum Mindestabstand zwischen Vorranggebieten müssten um 50% unterschritten werden, um Windkraftanlagen im Hallertal bauen zu können. Wir halten eine solche Vorgehensweise für rechtlich fraglich. Umfassung von Wohngebieten durch Windkraftanlagen und andere technische Anlagen Der freie Blick auf die Landschaft der Bewohner der Ortschaft Mittelrode wird bereits heute durch mehrere technische Anlagen stark eingeschränkt. Im Nordosten durch den Windpark Medefelder Berg, im Norden durch die Bahnstrecke sowie durch eine im geringen Abstand zum Ortsrand verlaufende Stromtrasse von Nord bis Nordwest. Der skizzierte Windpark im Hallertal würde sich über weite Teile des südwestlichen bis südöstlichen Blickfeldes erstrecken und damit die Umfassung der Ortschaft bis auf geringe Bereiche freier Sichtachsen in Ost und West komplettieren. Auch für die Bewohner der Ortschaft Eldagsen würde der freie Blick auf die Landschaft durch den Windpark Hallertal in einem Blickwinkel von mehr als 120 verstellt. Diese Beeinträchtigung der Lebensqualität wurde bereits von verschiedenen Verwaltungsgerichten dahingehend entschieden, dass eine bedrängend wirkende Einkreisung vermieden werden muss. Auch für diesen Aspekt halten wir eine Einzelfallprüfung für notwendig und für den Fall der geplanten Umsetzung des Windparks einer rechtlichen Überprüfung wert. Schattenwurf der Windkraftanlagen auf Mittelrode und Eldagsen Bedingt durch die weite Ost-West-Erstreckung des Windparks Hallertal im Süden der Ortschaft Mittelrode, trifft in den Morgen- und Abendstunden im Frühjahr und Herbst des Jahres der Schattenwurf der Anlagen auf die südlich gelegenen Wohnstätten des Ortes. Nach Immissionsrichtlinien darf der Schattenwurf eine rechnerische Dauer von 30 Stunden/Jahr und 30 Minuten/Tag nicht überschreiten. Die tiefstehende Sonne in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten überstreicht dabei jeweils mehrere Windkraftanlagen, bis sie aufgestiegen, bzw. untergegangen ist. Anhand von Simulationen kann gezeigt werden, dass die o.g. Werte bei Weitem überschritten werden. Der gleiche Effekt tritt für die Ortschaft Eldagsen in den Morgen- und Abendstunden der Sommermonate auf. Die betroffenen Anlagen müssten für die entsprechenden Zeiträume mit einer Abschaltsteuerung versehen werden um die Einhaltung der o.g. Immissionswerte sicher zu stellen. Seite 2 von 5

3 Grundlegende Standorteignung Windhöffigkeit Der NLT fordert in seinen Empfehlungen die Darlegung der grundlegenden Standorteignung, insbesondere der Windhöffigkeit sowie Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Als maßgebliches Kriterium für den erfolgreichen Betrieb von Windkraftanlagen gilt die Windhöffigkeit eines Standortes. Ein Mindestwert dafür wird mit % des EEG-Referenzertagswertes angenommen. Der 60 %-Wert wird mit einer dafür notwendigen Mindestwindhöffigkeit von etwa 5,3 bis 5,5 m/s in 100 m, bzw. 5,5 bis 5,7 m/s in 140 m Höhe über Grund gleichgesetzt (Windenergieerlass Ba.-Wü). Dadurch soll vermieden werden, dass Windkraftanlagen an dafür ungeeigneten Standorten gebaut werden. Aus den öffentlich zugänglichen Daten der kontinuierlichen Windmessungen des Windparks Medefelder Berg nordöstlich von Mittelrode kann abgelesen werden, dass am dortigen Anlagenstandort bei Anlagenhöhe von 100 m die Windhöffigkeit für 2013 lediglich 5,3 m/s beträgt (Vorjahre weichen nur geringfügig davon ab). Die Anlagen weisen einen sehr schlechten Wirkungsgrad von weniger als 1500 Volllastbetriebsstunden pro Jahr auf. Ihre Energieausbeute liegt seit Jahren zwischen 10% und 20% niedriger als die ebenfalls veröffentlichten Planwerte. Wir sehen dies als sehr konkreten Hinweis darauf, dass für das Gebiet im Hallertal nur ca. 2,5 km entfernt, aber in der Tallage um ca. 20 m tiefer gelegen und aus vorrangiger Windrichtung vom Kleinen Deister/Osterwald abgeschattet, die grundlegende Standorteignung nicht gegeben ist. Aufgrund dieses konkreten Hinweises auf mangelnde Standorteignung halten wir es für nicht angemessen, die Prüfung der Windhöffigkeit lediglich anhand der auf Basis statistischer Hochrechnungen der Jahre basierenden Karten zur Windenergieeignung des Deutschen Wetterdienstes DWD durchzuführen. Wir halten eine unabhängige Windhöffigkeitsstudie vor Ort im Rahmen der Beurteilung der grundlegenden Standorteignung daher für planerisch notwendig. Naturschutz Rotmilan: (Zitat NLT = Mindestabstand Brutplatz m, Prüfbereich m) Der Rotmilan ist eine streng geschützte Greifvogelart von der lediglich noch ca Brutpaare existieren. Die Hälfte davon lebt in Deutschland, einige davon in unserer unmittelbaren Umgebung. Mit ca. 50% des Bestandes kommt Deutschland eine besondere Schutzfunktion für den Erhalt dieser Art zu. Wer mit offenen Augen durchs Hallertal wandert, kann fast täglich zumindest einen, gelegentlich auch gleichzeitig bis zu sechs Rotmilane im Hallertal-Gebiet zwischen Alvesrode, Mittelrode, Hallerburg und Eldagsen bei der Nahrungssuche beobachten. Entsprechende Sichtungen sind auch in den Unterlagen des Springer NaBu belegt. Die Planungen für den Windpark Hallertal liegen mitten in diesem Gebiet. Seite 3 von 5

4 Der Rotmilan weist neben seiner Seltenheit noch eine weitere Besonderheit auf: Er wird häufiger als andere Greifvögel von Windkraftanlagen getötet. Das liegt an seiner üblichen Flughöhe die im Höhenbereich der Windkraftanlagen und an der Tatsache, dass er kein Meidungsverhalten gegenüber diesen Anlagen zeigt. Windkraftanlagen erkennt der Rotmilan nicht als Gefahr und kommt deshalb öfter darin um. Die Blattspitzen der Rotoren erreichen Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h. Diese Greifvögel nisten in unseren umliegenden Wäldern und suchen ihre Nahrung in offenem Gelände, dem Hallertal. Lt. der Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie des NLT mit Stand Oktober 2014 sind Abstände zu Schlafplätzen einzuhalten und die Flugkorridore zu Nahrungsgebieten (und folglich die Nahrungsgebiete selbst) von Windkraftanlagen frei zu halten. Zitat NLT : WEA können im Übrigen die Nutzung von Interaktionskorridoren der Vögel (etwa zwischen Brut- und Nahrungshabitaten oder Schlafplätzen) beeinträchtigen und auf diese Weise zur Aufgabe von Teillebensräumen führen. Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z. B. Seeadler, Mäusebussard, Uhu, Schwäne und Gänse) sowie Flugjäger in der offenen Landschaft (z. B. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an WEA zu verunglücken. So häufen sich Todfunde solcher Arten. Schwarzstorch: (Zitat NLT = Mindestabstand Brutplatz m, Prüfbereich m) Im Wisentgehege suchen freilebende Schwarzstörche regelmäßig in den Teichen und Wiesen nach Nahrung. Im Luftraum über dem Wisentgehege sind junge Schwarzstörche bei Flugübungen gesichtet worden. Auch im weiteren Verlauf des Hallertals bis zum NSG Zigeunerwäldchen, ebenfalls Nahrungshabitat, sind Schwarzstörche gesichtet worden. Der gesetzlich geregelte Schutz dieser Vogelarten steht im direkten Widerspruch zum Bau eines Windparks im Hallertal. Fledermäuse: Sämtliche bei uns vorkommende Fledermausarten sind gefährdet und stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz (u.a. Bundesnaturschutzgesetz). Der NaBu Springe hat umfangreiche Studien erstellt, nach denen unsere heimischen Fledermäuse aus den umliegenden Wäldern (Saupark, Elmscher Bruch, Zigeunerwäldchen, ) entlang der Bachläufe bis hin zur Haller nachts auf Nahrungssuche fliegen. Dabei durchqueren sie auch das Gebiet des Windparks Hallertal. Fledermäuse sind wie der Rotmilan stark gefährdet von den Rotorblättern erschlagen zu werden, da sie zwischen diesen hindurchfliegen. Auch der plötzliche Druckabfall der Luft hinter den Rotorblättern tötet die Tiere, ohne dass sie berührt wurden. Die Studien des NaBu Springe weisen auf ein signifikantes Vorkommen von Fledermäusen im Bereich des Windparks hin. Eine Bestandserhebung über das Vorkommen von Fledermäusen im Rahmen der Planung des Windparks ist dadurch angezeigt. Im Betrieb Seite 4 von 5

5 der Anlagen kann durch Installation einer Abschaltsteuerung mit Ultraschallsensoren die Gefährdung verringert werden. Zitat NLT : Bei WEA außerhalb des Waldes auf die sich die vorliegende Arbeitshilfe bezieht - steht die Beurteilung des spezifischen Kollisionsrisikos im Vordergrund. Vor allem für Fledermausarten, die den offenen Luftraum als Jagdhabitat nutzen (z. B. Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus), können WEA lebensgefährliche Hindernisse darstellen. An den Anlagen kann es u.u. zu hohen Verlusten kommen. Todesursachen sind dabei entweder direkter Schlag durch die Rotorblätter oder starke innere Verletzungen (Barotrauma), die sich aufgrund von Turbulenzen und Druckunterschieden an den Rotoren ergeben. Schutz des Landschaftsbildes II Das Hallertal ist umgeben von Landschafts- und Naturschutzgebieten (s. Landschaftsplan Springe). Umrahmt von Deister, Limberg, Abraham, Osterwald und Kleinem Deister hat man von diesen Höhenzügen einen wundervollen Blick ins Tal. Dieses Landschaftsbild ist sehr wertvoll und daher unbedingt zu schützen! Die Windräder sollen auf 85 m hohem Gelände gebaut und zusätzlich noch 200 m hoch werden. Damit wird nur der Deister bei Springe noch um wenige Meter höher als die Anlagen sein. Die Kämme des Deisters bei Völksen, des Kleinen Deisters und des Osterwaldes sind ähnlich hoch wie die Windkraftanlagen, alle weiteren umliegenden Höhenzüge werden bei Weitem überragt. Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover mit Stand August 2013 sagt dazu: Aus der Sicht des Landschaftsschutzes ist zumindest der Standort in Springe-Eldagsen als Kompromiss zu sehen, weil das bewegte Relief in der Umgebung ( Mittelgebirgsschwelle ) eine besondere Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber hohen mastenähnlichen Anlagen bewirkt. Und weiter: Die Wirkung von WEA auf das Landschaftsbild und prägende kulturlandschaftliche Elemente ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Vor dem Hintergrund der angesprebten Energiewende, der beabsichtigten Vergrößerung der Vorrangflächen in der Region Hannover sowie der künftig deutlich höheren Anlagen kommt der Bündelung der Standorte über die Regionalplanung eine noch stärkere Bedeutung zu. Erhöhte Sensibilität ist erforderlich im Bereich der Mittelgebirgsschwelle und am Deisterrand. Wir stimmen der Region Hannover in Bezug auf die Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit zu und fordern den Erhalt dieses wertvollen Landschaftsbildes ohne Windräder im Hallertal. Die negativen Auswirkungen sind unverhältnismäßig hoch gegenüber dem erzielbaren Erfolg nachhaltiger Stromerzeugung. Eine Aufnahme als Vorranggebiet können und werden wir daher nicht akzeptieren. BI Hallertal, Gerhard Freimann, Mittelrode Seite 5 von 5

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