AVIFAUNISTISCHES GUTACHTEN. Brutvögel im Bereich des geplanten Windparks Weertzen, Landkreis Rotenburg

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1 AVIFAUNISTISCHES GUTACHTEN Brutvögel im Bereich des geplanten Windparks Weertzen, Landkreis Rotenburg - BESTAND, BEWERTUNG, HINWEISE ZUR EINGRIFFSREGELUNG - Stand: Bearbeiter: Frank Sinning, Dipl.-Biol., Dipl.-Ing. Dr. Marc Reichenbach, Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol. NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg 1 Postfach 3867 Telefon 0441/ Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung Oldenburg Oldenburg Telefax 0441/ info@nwp-ol.de Frank Sinning, Dipl.-Biol., Dipl.-Ing. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung Ulmenweg 17, Edewecht-Wildenloh Tel.: / , Fax: / , frank.sinning@t-online.de

2 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten Windpark Weertzen Brutvögel INHALT 1. Einleitung 3 2. Methodik Erfassung Bewertung 4 3. Ergebnisse Arten und Planungs- und bewertungsrelevante Arten Bewertung 8 4. Großvogelbeobachtungen 2005 und Methode Ergebnisse Fazit Diskussion Überblick zum Kenntnisstand zu Auswirkungen auf Vögel Kenntnisstand zu den relevante Freiflächenbrütern Kenntnisstand zu Gehölzbrütern bzw. gehölzgebundenen Brutvögeln Konkret mögliche Auswirkungen im Untersuchungsgebiet Hinweise zur Eingriffsregelung Literatur 25

3 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 3 1. EINLEITUNG Bei Weertzen (Landkreis Rotenburg) wird ein Windpark geplant. Um mögliche Beeinträchtigungen der Avifauna durch das Vorhaben prognostizieren zu können, erfolgte im Jahr 2005 eine Kartierung der Brutvögel. Die Erhebungen sind gezielt auf mögliche Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben konzipiert worden, d.h. auf die entscheidungserheblichen Tatsachen im Sinne des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom (Az. 4 B ). So ist nicht das gesamte Artenspektrum an Vögeln quantitativ untersucht worden. Statt dessen wurde bewusst ein Schwerpunkt auf die nach dem Stand des Wissens als besonders empfindlich gegenüber Windenergieanlagen geltenden Arten gelegt (vgl. REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Gehölzbrütende Singvögel wurden aufgrund fehlender Eingriffsrelevanz nicht erfasst, da im allgemeinen davon ausgegangen wird, dass diese Artengruppe wohl als vergleichsweise unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen gelten kann (LANGSTON & PULLAN 2003, REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Nachfolgend werden die Ergebnisse der Erhebungen dargestellt und entsprechende Bestandsbewertungen durchgeführt. Auf der Basis des vorliegenden wissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Vögel wird nachfolgend eine Bewertung des zu erwartenden Konfliktpotentials durch die neu zu errichtenden Anlagen durchgeführt. Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt dergestalt, dass eine hinreichend begründete Prognose der Beeinträchtigungen von Vögeln durch das geplante Vorhaben möglich wird und, darauf aufbauend, eine nachvollziehbare Ableitung von Maßnahmen zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen vollzogen werden kann. 2. METHODIK 2.1 Erfassung Der Brutvogel-Bestand wurde mit 11 Begehungen zwischen Ende März und Mitte Juli 2005 erfasst (30.03., , , , , , , , , und ). Zusätzlich fand am eine nächtliche Kontrolle auf das Vorkommen des Wachtelkönigs statt. Neben der eigentlichen Brutvogelerhebung wurden gezielte Erfassungen zu Flugbewegungen von Großvögeln durchgeführt (siehe Kap. 4). Ausdehnung des Untersuchungsgebiets sowie Umfang der Erhebungen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rothenburg/Wümme abgestimmt. Es wurden sämtliche Vögel mit territorialem oder brutbezogenem Verhalten (z.b. Balzflüge, Gesang, Nestbau, Fütterung) kartiert. Zusätzlich wurden nahrungssuchende und fliegende Tiere erfasst. Es wurde nicht das gesamte Brutvogelvorkommen quantitativ erhoben. Der Schwerpunkt der Artenauswahl wurde in Hinblick auf die planerische Fragestellung (Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen) auf Bewohner des Offenlandes bzw. Halboffenlandes gelegt, die gegenüber Windenergieanlagen als besonders empfindlich gelten. Dazu gehören in erster Linie Wiesenvögel sowie Acker- und Grabenbrüter. Gehölzbewohnende Singvögel wurden nicht kartiert, da eine Beeinträchtigung dieser Arten durch den geplanten Windpark nicht zu erwarten ist.

4 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 4 Das Untersuchungsgebiet wurde auf jeder Exkursion auf sämtlichen Wegen befahren. Alle m wurde ein Beobachtungsstopp eingelegt, um die umliegenden Flächen mit Fernglas und Spektiv nach Vögeln abzusuchen. In Bereichen, in denen nicht alle Flurstücke von Wegen aus einsehbar waren, wurden die Flächen zusätzlich zu Fuß begangen. Das Untersuchungsgebiet erstreckte sich bis zu ca m um die geplanten Anlagen. Die Grenzen wurden jedoch entlang von Waldrändern und Siedlungen angepasst. Die Statuseinschätzung (Brutnachweis, Brutverdacht, Brutzeitfeststellung) erfolgte für die Erfassung in enger Anlehnung an die Vorgaben der Meldebögen des (ehemaligen) NLÖ und/oder den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005). Für die Bewertung wurde jedoch bei einigen Arten im Rahmen eines Vorsorgeprinzips davon abgewichen. So wurde für die Feldlerche auch eine nur einmalige Feststellung von Reviergesang im April oder Mai wie ein Brutverdacht gewertet. Eng beieinanderliegende Gesangsplätze an zwei Terminen wurden jedoch auch hier gemäß vorstehend genannten Vorgaben zu einem Revier zusammengezogen. Die Berücksichtigung von weiteren Feststellungen im Juni würde zu einer Vielzahl von Brutzeitfeststellungen führen und/oder die Revierzahl künstlich erhöhen, da Revierverlagerungen nach landwirtschaftlicher Nutzung wie weitere Brutpaare berücksichtigt werden müssten. Mit dem gewählten Ansatz ist davon auszugehen, dass eine realistische Revierzahl ermittelt wurde. Die Revierverteilung kann dabei jedoch im Juni etwas anders ausgesehen haben als im Plan dargestellt. Für das Rebhuhn wurde aufgrund einer zu erwartenden Untererfassung bei der Standardkartierung bereits eine einmalige Beobachtung während der Brutzeit in einem geeigneten Brut-Habitat als Brutverdacht gewertet. 2.2 Bewertung Für die Bewertung des Brutvogelbestands wurde das Bewertungsmodell nach WILMS et al. (1997) angewendet (vgl. Tab. 1). Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997) Anzahl der Paare mit Brutnachweis/Br utverdacht RL 1 (vom Erlöschen bedroht) RL 2 (stark ) RL 3 () ,5 1, ,8 2, ,1 5 21,5 7 3, ,8 4, ,6 4, ,3 4, ,0 jedes weitere Paar 1,5 0,5 0,1 bezogen auf eine Fläche von 1 km², Brutzeitfeststellungen bleiben unberücksichtigt Anwendungsschritte des Bewertungsmodells zur Ermittlung der Punktzahl und Einstufung des Erfassungsgebietes:

5 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 5 Abgrenzung von Teilgebieten einer Flächengröße zwischen 0,8 und 2,0 km² Addieren von Brutnachweis und Brutverdacht er Vogelarten für Teilgebiete Feststellen der skategorien für Deutschland, Niedersachsen und Region Ermitteln der Punktzahl für jede e Vogelart pro Teilgebiet Addieren der einzelnen Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl pro Teilgebiet Dividieren der Gesamtpunktzahl durch den Flächenfaktor (mind. 1,0) Einstufen des Gebietes entsprechend den Angaben zu Mindestpunktzahlen: ab 4 = lokal; ab 9 = regional, ab 16 landesweit, ab 25 = national bedeutend Bei der Bewertung ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die RL-Einstufungen für das Tiefland/Ost, bis zur landesweiten Bedeutung die RL-Einstufungen für Niedersachsen und oberhalb der landesweiten Bedeutung die RL-Einstufungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen. 3. ERGEBNISSE 3.1 Arten und Nachfolgend findet sich eine alphabetische Auflistung aller Vogelarten (incl. Überflieger), die im Rahmen der Brutvogelerfassungen 2005 im Untersuchungsgebiet Brutvögel angetroffen wurden (Tab. 2). Nach dem deutschen Artnamen folgen der wissenschaftliche sowie das in den Plandarstellungen verwendete Artkürzel. Daran schließen sich Angaben zum Rote-Liste-Status an. In der vierten und fünften Spalte findet sich die Einstufung für Gesamt-Niedersachsen (RL Nds.) bzw. für die Region Tiefland/Ost (RL T/O) nach der "Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen en Vogelarten (6. Fassung, Stand 2002)". In der sechsten Spalte (RL D) findet sich die Einstufung nach der "Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (3. Fassung, )". In der letzten Spalte erfolgt eine Angabe zum Status (Brut- oder Gastvogel) im Untersuchungsgebiet Brutvögel. Aufgabenstellung dieser Arbeit ist es, insbesondere die Wiesen- bzw. Freiflächenbrüter sowie die Raumnutzung durch Großvögel (z.b. Storch, Kranich) zu ermitteln, da nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere bei diesen Gruppen von einer besonderen Planungsrelevanz auszugehen ist. Durch die hierauf abgestimmte Untersuchungsmethodik und -intensität mag die folgende Artenliste nicht 100 % vollständig sein. Sie vermittelt aber einen sehr guten Eindruck in die Vielfältigkeit eines derartigen Untersuchungsgebietes, da auch Gehölze und randliche Siedlungsbereiche regelmäßig überprüft wurden.

6 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 6 Tabelle 2: Artenliste der im Rahmen der Brutvogelkartierung beobachteten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL Nds Aaskrähe Corvus corone B Amsel Turdus merula B Bachstelze Motacilla alba B Baumfalke Baumpieper Anthus trivialis V V V B Blaumeise Parus caeruleus B Braunkehlchen Saxicola rubetra B Buchfink Fringilla coelebs B Buntspecht Dendrocopos major B Dorngrasmücke Sylvia communis B Eichelhäher Garrulus glandarius B Fasan Phasianus colchicus + B Feldlerche Alauda arvensis 3 3 V B Feldsperling Passer montanus V V V B Fitis Phylloscopus trochilus B Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Sylvia borin B Gartenrotschwanz Phoenirucus phoenicurs 3 3 V B Goldammer Emberiza citrinella B Großer Brachvogel Numenius arquata B Grünling Carduelis chloris B Habicht Accipiter gentilis B Hausrotschwanz Phoenicurus ochrurus B Haussperling Passer domesticus V V V B Heckenbraunelle Prunella modularis B Kiebitz Vanellus vanellus B Klappergrasmücke Sylvia curruca B Kohlmeise Parus major B Kranich Grus grus B Kuckuck Cuculus canorus V V V B Mäusebussard Buteo buteo B Mehlschwalbe Chelidon urbica V V V B Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Neuntöter Lanius collurio B Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 V B Rebhuhn Perdix perdix B Reiherente Aythia fuligula B Ringeltaube Columba palumbus B Rohrweihe Circus aeruginosus B Rotkehlchen Erithacus rubecula B RL T/O RL D Status Rotmilan Milvus milvus G Schafstelze Motacilla flava V V V B Schwanzmeise Aegithalos caudatus B Schwarzer Milan G B G

7 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 7 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL Nds Singdrossel Turdus philomelos B RL T/O RL D Status Sperber Accipiter nisus G (B?) Star Sturnus vulgaris V V + B Steinschmätzer Stieglitz Sumpfrohrsänger Türkentaube Turmfalke Falco tinnunculus G Uferschwalbe Wacholderdrossel Turdus pilaris G Wachtel Coturnix coturnix B Waldlaubsänger Wintergoldhähnchen Regulus regulus B Zaunkönig Troglodytes troglodytes B Zilpzalp Phylloscopus collybita B G B B B G B RL-Kategorien Status 1 = vom Aussterben bedroht B = Brutvogel 2 = stark G = Nahrungsgast/Zugvogel 3 = V = Vorwarnliste R = Arten mit geographischer Restriktion + = nicht Angaben nach SÜDBECK & WENDT (2002) 3.2 Planungs- und bewertungsrelevante Arten Bei den aufgrund ihrer eingriffsspezifischen Empfindlichkeit bzw. ihres sgrades (Rote Liste) planungs- und bewertungsrelevanten Arten handelt es sich im Untersuchungsgebiet um Braunkehlchen, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Großer Brachvogel, Kiebitz, Neuntöter, Rauchschwalbe, Rebhuhn und Wachtel. Deren Feststellungen, Brutplätze oder potenziellen Reviere sind im Plan Brutvögel verzeichnet. Zusätzlich sind darin noch Mehlschwalbe, Mäusebussard und Habicht aufgeführt. Im UG wurden von den vorgenannten Arten folgende Nachweise bzw. Brutpaar-Anzahlen festgestellt (Tab. 3):

8 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 8 Tabelle 3: Brutvögel bewertungs- und planungsrelevante Arten Tabelle wird zur Endfassung noch detaillierter aufgearbeitet Art Brutnachweis oder -verdacht Braunkehlchen >/= 3 Feldlerche >/= 69 Gartenrotschwanz >/= 6 Großer Brachvogel 1 Kiebitz 11 Neuntöter >/= 6 Rauchschwalbe >/= 32 in den Siedlungen Rebhuhn >/= 8 Wachtel 6 Dazu kommen mind. 6 Brutpaare der Mehlschwalbe, ca. 7 Brutreviere des Mäusebussards sowie zwei Habichtreviere (siehe Karte). Im Nordwesten des Untersuchungsgebietes wurde ein Teilbereich nicht untersucht. Zum einen ist das Gelände dort kaum zugänglich, zum anderen war bekannt, dass dort besonders störungsempfindliche Arten brüten. Eine Erfassung zu Fuß hätte dort zu starken Störungen geführt, so dass aufgrund der großen Entfernung zu dem geplanten Windpark auf eine detallierte Kartierung verzichtet wurde. Nach den vorliegenden Beobachtungen ist dort von Brutvorkommen der Arten Kranich, Rohrweihe sowie wahrscheinlich auch der Graugans auszugehen (siehe Karte). Bezüglich der Verteilung der kartierten Arten zeigten sich deutliche Unterschiede. Ein erkennbarer Schwerpunktbereich von Wiesenvögeln fand sich im Südosten des geplanten Windparks, wo auf relativ kleiner Fläche Großer Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel vorkamen (siehe Karte). Im übrigen Untersuchungsgebiet fanden sich hingegen nur noch an zwei Stellen Kiebitzreviere. Die Feldlerche kam relativ gleichmäßig im gesamten Gebiet vor, wobei jedoch im Westen auch größere leere Flächen festzustellen waren. In den stärker durch Gehölze strukturierten Teilen des UG traten vermehrt Gartenrotschwanz und Neuntöter auf. Für die Arten Sperber und Turmfalke ist von einer Brut in der Nähe des UG (oder beim Sperber sogar ggf. innerhalb des UG) auszugehen. Gelegentliche Nahrungsgäste waren Rot- und Schwarzmilan sowie der Baumfalke. Hinweise auf nahe gelegene Horststandorte (z.b. durch Beutetransport) ergaben sich jedoch nicht. Relativ häufig trat hingegen die Rohrweihe auf der Nahrungssuche auf, die im Nordosten des UG brütete. Das mögliche Vorkommen des Wachtelkönigs wurde am zusätzlich untersucht. Hierzu fand eine Nachtbegehung bei sehr günstigen Witterungsbedingungen statt (> 20 C, Windstärke ca. 0-1), bei der ab und auf einer zweiten Runde ab das Untersuchungsgebiet befahren und an verschiedenen Orten eine Klangattrappe abgespielt wurde. Die Art wurde hierbei nicht nachgewiesen. 3.3 Bewertung Für die Bewertung wird das im Methodenteil näher beschriebenen Bewertungsmodell von WILMS et al. (1997) angewendet. Dies führt zu folgendem Ergebnis:

9 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 9 Tab. 3: Bewertung der zehn Teilgebiete nach WILMS et al. (1997) Zur Nummerierung und Lage der Teilgebiete vgl. Karte Art Brutpaare Tiefland Ost TEILGEBIET 1 (89 ha) NDS Feldlerche 5 Gefährdet 3,6 Gefährdet 3,6 Rebhuhn 1 Stark Endpunkte Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz 2,0 Stark 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Art Brutpaare Tiefland Ost Rebhuhn 1 Stark 6,6 = lokale Bedeutung TEILGEBIET 2 (49 ha) NDS BRD 3,5 Stark 2,0 8,1 2,0 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 2,0 Stark Neuntöter 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 Endpunkte 5,5 = lokale Bedeutung TEILGEBIET 3 (109 ha) BRD 2,0 Stark 2,0 5,5 2,0 Art Brutpaare Tiefland Ost NDS Feldlerche 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 Kiebitz 3 Stark Endpunkte 7,3 : 1,09 = 6,9 =lokale Bedeutung 4,8 Stark BRD 4,8 Stark 7,3 : 1,09 = 6,9 4,8 4,8 : 1,09 = 4,4

10 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 10 Art Brutpaare Tiefland Ost TEILGEBIET 4 (186 ha) NDS Feldlerche 18 Gefährdet 5,8 Gefährdet 5,8 Braunkehlchen 1 Stark Rebhuhn 2 Stark 2,0 Stark 3,5 Stark 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Neuntöter 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Endpunkte 13,3 : 1,86 = 7,2 = lokale Bedeutung Art Brutpaare Tiefland Ost Braunkehlchen 1 Stark TEILGEBIET 5 (97 ha) NDS 2,0 Stark BRD 2,0 Gefährdet 1,0 3,5 Stark 13,3 : 1,86 = 7,2 Wachtel 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Feldlerche 7 Gefährdet 4,3 Gefährdet 4,3 Kiebitz 2 Stark 3,5 Stark 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Endpunkte 12,6 = regionale Bedeutung TEILGEBIET 6 (94 ha) BRD 3,5 4,5 2,0 Gefährdet 1,0 3,5 Stark 3,5 12,6 4,5 Art Brutpaare Tiefland Ost NDS Feldlerche 5 Gefährdet 3,6 Gefährdet 3,6 Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz Endpunkte 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 4,6 = lokale Bedeutung TEILGEBIET 7 (166 ha) 4,6 BRD Art Brutpaare Tiefland Ost Kiebitz 6 Stark Großer Brachvogel 1 Vom Erlöschen bedroht NDS 8,0 Stark 10,0 Stark Wachtel 4 Gefährdet 3,1 Gefährdet 3,1 Rebhuhn 3 Stark 4,8 Stark Feldlerche 22 Gefährdet 6,2 Gefährdet 6,2 Endpunkte 32,1 : 1,66 = 19,3 = regionale Bedeutung BRD 8,0 Stark 2,0 Stark 4,8 Stark 24,1 : 1,66 = 14,5 = < landesweite Bedeutung 8,0 2,0 4,8 14,8 : 1,66 = 8,9

11 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 11 Art Brutpaare Tiefland Ost Braunkehlchen 1 Stark TEILGEBIET 8 (79 ha) NDS 2,0 Stark Neuntöter 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Rebhuhn 1 Stark 2,0 Stark Feldlerche 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Endpunkte 6,0 = lokale Bedeutung BRD 2,0 Gefährdet 1,0 2,0 Stark 2,0 6,0 3,0 Im Ergebnis zeigt sich, dass dem Untersuchungsgebiet fast ausschließlich eine lokale Bedeutung zukommt. Eine Ausnahme hiervon bildet der Bereich im Osten des geplanten Windparks, dem aufgrund des hier konzentrierten Vorkommens von Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel eine regionale Bedeutung zukommt. 4. GROßVOGELBEOBACHTUNGEN 2005 UND 2007 Für ein Waldstück unmittelbar südlich des geplanten Windparks Weertzen war aus früheren Jahren ein Brutplatz des Schwarzstorchs bekannt. In den letzten Jahren konnte jedoch eine Brut dort nicht mehr nachgewiesen werden, obwohl von Herrn Nottorf, seinerzeit Schwarzstorchbeauftragter des Landes Niedersachsen, eine künstliche Nisthilfe installiert worden war. Da ein Vorkommen des in Niedersachsen vom Erlöschen bedrohten Schwarzstorchs (Rote-Liste-Kategorie 1) für den geplanten Windpark beurteilungsrelevant ist, wurde nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, Frau Vogt, neben den Standardkartierungen für den Schwarzstorch ein zusätzlicher Erhebungsaufwand betrieben. 4.1 Methode Vom bis wurde das Waldstück mit dem ehemaligen Horststandort, der Windpark sowie Bereiche nördlich und nordöstlich des Windparks an insgesamt 11 Tagen mit bis zu drei Beobachtern abgestellt, um Flugbewegungen von Schwarzstörchen festzustellen (vgl. Tab. 4). Bei dem gewählten Zeitraum handelt es sich um die Zeit der Revierbesetzung, bei der bei guter Witterung die Störche segelnd über dem Brutrevier beobachtet werden können. Pro Tag wurden bis zu 7 Stunden Beobachtungszeit aufgewendet, um den Luftraum vom jeweiligen Beobachtungspunkt aus nach Flugbewegungen abzusuchen. Zusätzlich wurde am vor Ort ein Treffen mit Herrn Nottorf sowie mit den Herren Lindemann und Josuweit (örtliche Anwohner) durchgeführt, um sowohl örtliche Beobachtungen und Kenntnisse als auch die Expertise von Herrn Nottorf einzubeziehen. Am Nachmittag dieses Tages wurde dann eine gemeinsame Beobachtung mit sechs Personen durchgeführt. Die Gesamt-Beobachtungszeit ohne den Einsatz der Herren Nottorf, Lindemann und Josuweit betrug 114 Stunden.

12 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 12 Tab. 4: Schwarzstorch-Beobachtungen in Weertzen 2005 Datum Anzahl Beobachter Wetter Bedeckt, ca. 5 C, Windstärke ca Bedeckt, ca C, Windstärke ca Bedeckt, ca. 8-9 C, Windstärke ca , später 6 Sonnig/Bedeckt, ca. 12 C, Windstärke ca Sonnig, ca. 12 C, Windstärke ca Sonnig, ca C, Windstärke ca Bedeckt/Sonnig, ca. 10 C, Windstärke ca Bedeckt/Sonnig, ca. 12 C, Windstärke ca Bedeckt, ca. 9 C, Windstärke ca Sonnig, ca. 12 C, Windstärke ca Sonnig, ca C, Windstärke ca. 1-2 Zur weiteren Überprüfung dieser Ergebnisse wurden von Ende März bis Mitte April 2007 fünf erneute Beobachtungstermine mit jeweils einem Beobachter durchgeführt. Der Beobachtungspunkt befand sich innerhalb des geplanten Windparks, so dass sowohl das o.g. Waldstück als auch das übrige Umfeld eingesehen werden konnten. Da bei diesen Beobachtungen mehrfach Rotmilane festgestellt wurden, erfolgte von Mai bis Juli 2005 eine weitere Beobachtung mit fünf Terminen, um zu klären, ob sich eine Rotmilanbrutpaar im näheren Umfeld des Windparks befand. Hierzu wurde der Beobachtungsradius erweitert, indem sich der Beobachter nicht nur innerhalb des Windparks, sondern auch an verschiedenen n außerhalb desselben aufhielt und insbesondere den Luftraum über den Waldflächen als potenziellen Brutstandorten beobachtete. Die Beobachtungszeit pro Termin betrug bis zu 6 Stunden pro Termin. Für 2007 liegen insgesamt 56 Beobachtungsstunden an 10 Beobachtungsterminen bei möglichst günstigen Witterungsbedingungen vor (Tab. 5). Tab. 5: Schwarzstorch- und Greifvogelbeobachtungen in Weertzen 2007 Datum Witterung Heiter, frisch windig, ca C Heiter, schwach windig, ca C Bedeckt, später heiter, windstill bis frisch windig, ca C Heiter bis wolkig, frisch windig, ca. 14 C Heiter, schwach bis frisch windig, ca C Heiter, schwach windig, ca. 24 C Heiter bis wolkig, frisch windig, ca. 16 C Bedeckt, später heiter, schwach windig, ca. 21 C Heiter bis wolkig (ein kurzer Schauer), schwach windig, ca. 25 C Wolkig, gegen Ende zeitweise Nieselregen, schwach bis frisch windig, ca. 18 C

13 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel Ergebnisse Schwarzstorch In dem beobachteten Zeitraum 2005 wurde der Schwarzstorch lediglich einmal gesichtet ( , vormittags). Hierbei handelt es sich um eine Flugbeobachtung über dem Ostetal. Eine weitere Sichtung wurde von den Herren Lindemann und Josuweit ebenfalls über dem Ostetal mitgeteilt. In gleicher Weise wurde Ende März 2007 (31.03., mittags) ein kreisender Schwarzstorch nordöstlich von Weertzen beobachtet. Ein unmittelbarer Gebietsbezug bestand jedoch nicht, da das Tier sich in große Höhen schraubte und dann Richtung Osten abstrich. Danach wurde die Art nicht mehr festgestellt. Damit kann angesichts des hohen Beobachtungsaufwandes und der überwiegend sehr günstigen Witterung davon ausgegangen werden, dass 2005 und 2007 keine Schwarzstorchansiedlung in dem Waldstück südlich des geplanten Windparks sowie in dessen näherer Umgebung erfolgte. Andernfalls würden wesentlich mehr Sichtungen von Störchen bei Territorial-Flügen oder Nahrungsflügen vorliegen. Auch Herrn Nottorf lagen nach telefonischer Rücksprache keine anderen Erkenntnisse für beide Jahre vor. Demnach kann ein Brutversuch bzw. Revier des Schwarzstorches im Nahbereich des Windparks ausgeschlossen werden. Dieses durch Herrn Nottorf per Telefonat sowohl für 2005 als auch für 2007 bestätigt. Angesichts der Sichtungen über dem Ostetal ist davon auszugehen, dass der Schwarzstorch dort ein bevorzugtes Nahrungsgebiet hat (wie auch aus den Vorjahren bekannt), der Brutplatz sich jedoch in größerer Entfernung befindet (dieser ist Herrn Nottorf nicht bekannt). Es wurden jedoch im Bereich des geplanten Windparks keine gerichteten Flugbewegungen festgestellt, die auf einen regelmäßig genutzten Flugweg zwischen Nahrungsgebiet und Horst hinweisen. Greifvögel 2007 wurden neben dem Schwarzstorch noch einige Greifvogelarten beobachtet, die ggf. für den geplanten Windpark beurteilungsrelevant sein können. Vom Rotmilan gelangen folgende Sichtungen (Tab. 6): Tab. 6: Rotmilansichtungen Rotmilane kreisend über dem Waldstück südlich des geplanten Windparks, 1 Rotmilan nordöstlich von Weertzen in südliche Richtung fliegend Rotmilane kreisend östlich von Weertzen, 2x 1 Rotmilan kreisend nordöstlich von Weertzen Rotmilan nordöstlich von Weertzen in nördliche Richtung fliegend Rotmilan nördlich des geplanten Windparks kreisend

14 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 14 Offensichtlich befindet sich der geplante Windpark innerhalb des Aktionsraums eines Rotmilanpaars. Es gelangen jedoch keine Sichtungen, die darauf schließen lassen, dass sich der Horstplatz in der näheren Umgebung des geplanten Windparks befinden würde. Insbesondere konnte nicht beobachtet werden, dass die Tiere in eines der Waldstücke einfliegen würden (dies wäre insbesondere im März/April ein starker Hinweis auf einen Horst). Auch ein Beutetransport Richtung Horst wurde nicht registriert. Die Art tritt somit gelegentlich im Untersuchungsgebiet auf. Da insbesondere im Juni, d.h. in der Phase des größten Nahrungsbedarfs der Jungen, keine nahrungssuchenden Milane gesichtet wurden, scheint der Bereich des geplanten Windparks nicht zu den bevorzugten Nahrungsgebieten zu gehören. Die Wiesenweihe wurde zweimal beobachtet. Am befand sich östlich des geplanten Windparks ein nahrungssuchendes Männchen, das sich nach Nordosten entfernte, um dann sehr stark an Höhe zu gewinnen und nach Nordwesten abzustreichen. Offensichtlich befindet sich in dieser Richtung in größerer Entfernung der Horststandort. Am jagte ein Männchen östlich des geplanten Windparks. Damit tritt die Art offensichtlich gelegentlich zur Nahrungssuche auf, Hinweise auf einen Horststandort in der Nähe liegen jedoch nicht vor. In dem Waldstück südlich des geplanten Windparks brüten Mäusebussard und Habicht. Beide Arten wurden dort mehrfach kreisend beobachtet und wiesen einen deutlichen Gebietsbezug auf. Am wurde ein balzendes Baumfalkenpaar nordwestlich des geplanten Windparks beobachtet. Im Juni konnte die Art dort jedoch nicht mehr festgestellt werden. Lediglich am wurde ein Baumfalke ca. 2 km nördlich des geplanten Windparks gesichtet. Damit scheint die Art in der Umgebung ein Brutrevier zu haben. Dies stimmt auch mit Beobachtungen nahrungssuchender Baumfalken aus 2005 überein (siehe Kap. 3.2). Weitere Arten Der Weißstorch überquerte das Beobachtungsgebiet einmal östlich (31.03.) und einmal südlich (14.04.) des geplanten Windparks. Ein Kranichpaar wurde mehrfach nordöstlich des geplanten Windparks beobachtet, wobei es sich um das bereits aus 2005 bekannte Brutpaar handeln dürfte. Einmal überflog das Paar auch die Windparkfläche. 4.3 Fazit Weder für den Schwarzstorch noch für verschiedene e Greifvogelarten liegen Hinweise auf ein Brutvorkommen im Einflussbereichs des geplanten Windparks vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Arten Rotmilan, Wiesenweihe und Baumfalke dort gelegentlich als Nahrungsgast auftreten können.

15 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel DISKUSSION 5.1 Überblick zum Kenntnisstand zu Auswirkungen auf Vögel Die Literatur zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel ist sehr umfangreich und beinhaltet vor allem Publikationen aus den USA, aus Großbritannien und aus Deutschland. Dennoch ist der derzeitige Kenntnisstand noch relativ lückenhaft und bedarf dringend weiterer Forschungsanstrengungen (ERICKSON et al. 2001; LANGSTON & PULLAN 2003; HÖTKER et al. 2004; REICHENBACH et al. 2004; PERCIVAL 2005; DREWITT & LANGSTON 2006). Folgende Typen von Beeinträchtigungen können unterschieden werden: Direkter Lebensraumverlust durch die Flächeninanspruchnahme Störungen und Vertreibungen Barriere-Effekt Kollision Die zu erwartenden Auswirkungen eines Windparks können nicht pauschal prognostiziert werden, da sie stets von einer Reihe von Faktoren abhängen, insbesondere von der spezifischen Empfindlichkeit der vorkommenden Arten, deren Status im Gebiet (brütend, rastend, nahrungssuchend, durchziehend), der Bestandsgröße, der Topographie und dem Habitat-Typ. Erforderlich ist daher stets eine standort- und artenspezifische Einzelfallprüfung, sofern keine generelle Ausschlusswirkung vorliegt. Der direkte Flächenverlust durch Zuwegungen, Kranaufstellflächen und Fundamente kann i.d.r. bei Vögeln mit größerer Revierausdehnung vernachlässigt werden. Es sollte jedoch vermieden werden, kleinflächige Habitatstrukturen, die für bestimmte Vögel eine ggf. essenzielle Bedeutung haben können, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen z.b. Acker- und Wegesäume, die für Arten wie Ortolan, Braunkehlchen, Wachtel oder Rebhuhn eine wichtige Rolle spielen können. Weiterhin sind hier lineare Gehölzstrukturen als mögliche Brutstandorte für Arten wie Neuntöter oder Grauammer zu nennen. Die oben genannten Übersichts-Publikationen treffen im Hinblick auf mögliche Störungs- und Vertreibungswirkungen weitgehend übereinstimmende Aussagen. Beispielsweise stellen HÖTKER et al. (2004) hierzu fest, dass in einer Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden konnte. Sie schränken zwar ein, dass die meisten Studien aufgrund methodischer Mängel nur eine eingeschränkte Aussagekraft aufweisen. Die von HÖTKER et al. verwendete Vorgehensweise erlaubt es auch ihrer Ansicht nach dennoch, die getroffenen Aussagen auf eine breite Basis zu stellen. Demnach sind bei lokalen Rastbeständen von Gänsen, Pfeifenten, Goldregenpfeifern und Kiebitzen signifikante negative Einflüsse festgestellt worden. Diese und andere Arten der offenen Landschaft hielten Minimalabstände von mehreren Hundert Metern zu WEA ein. Die Abstände nahmen in den meisten Fällen mit der Größe der Anlagen zu. Die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft werden tendenziell negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten üben Windkraftanlagen positive Wirkungen aus (aufgrund von sekundären Effekten wie Habitatveränderungen bzw. landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung von Anlagen). Demnach finden sich i.d.r. keine bedeutenden Gastvogellebensräume (BURDORF et al. 1997) innerhalb von Windparks, wohingegen bedeutende Brutvogellebensräume (WILMS et al. 1997)

16 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 16 durchaus auch in Windparkflächen gefunden werden können. Gerade Arten wie Kiebitz und Großer Brachvogel meiden nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen nur die unmittelbare Anlagennähe und können auch innerhalb von Windparks brüten (REICHENBACH & STEINBORN 2006, 2007). Bezüglich des Barriere-Effekts liegen bislang nur wenige Kenntnisse vor. Beeinträchtigungen sind am ehesten dort zu erwarten, wo Windparks langgezogene Querriegel in häufig genutzten Flugwegen großer Vogelzahlen bilden, z.b. zwischen Brutkolonien und deren Nahrungsgründe oder zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen rastender Kraniche, Gänse oder Schwäne. Barriere-Effekte auf den großräumigen Vogelzug sind vermutlich nur von geringer Relevanz, sofern es sich um einen Breitfrontzug handelt. Sie können jedoch bei horizontalen und vertikalen Verdichtungen des Vogelzugs (GATTER 2000) d.h. in engen Leitkorridoren zu größeren Beeinträchtigungen führen (Ausweichbewegungen, Verlagerungen, erhöhter Energieverbrauch). Bezüglich des Kollisionsrisikos sind nach der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg (Stand ) vor allem einige Greifvogelarten, allen voran Rotmilan, Mäusebussard und Seeadler. Hieraus kann abgeleitet werden, dass wenig wendige Großvogelarten, die offensichtlich keine Meidung der Anlagennähe zeigen und in Rotorhöhe fliegen, generell einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher regelmäßig genutzten Flugwegen solcher Arten zu widmen, z.b. zwischen Horst und Jagdgebieten, sowie häufig aufgesuchten Nahrungsflächen, insbesondere beim Rotmilan. Ziehende Vögel sind bislang nur in geringem Umfang als Kollisionsopfer bekannt geworden. So liegen z.b. von Gänsen nur Einzelfunde vor, vom Kranich hingegen gar keine. Dennoch kann ein erhöhtes Kollisionsrisiko für ziehende Vögeln in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden, wenn die Tiere durch Schlechtwetterlagen zu niedrigen Flughöhen gezwungen sind und dabei in Gebieten mit besonders hohen Konzentration des Vogelzugs auf Häufungen von WEA treffen. Entsprechend dem dargelegten Kenntnisstand werden in der Literatur folgende generelle Empfehlungen gegeben, um Konflikte mit dem Vogelschutz möglichst zu vermeiden oder zu minimieren (nach PERCIVAL 2005; DREWITT & LANGSTON 2006): 1. Freihalten von Gebieten mit hohen Dichten überwinternder oder rastender Wat- und Wasservögel; 2. Freihalten von Gebieten mit hoher Aktivität bestimmter Greif- und Großvogelarten, insbesondere die Zentren der Brutreviere und häufig genutzte Flugwege; 3. Freihalten von Gebieten mit Vorkommen sonstiger bestandser Arten, die als empfindlich gegenüber den Wirkfaktoren von WEA angesehen werden müssen. Eine (planungsrelevante) Beeinträchtigung der kleineren Gehölzbrüter durch Windparks ist in erheblichem Maße weder bekannt noch zu erwarten. Es ist daher für den vorliegenden Fall nach derzeitigem Kenntnisstand die Limikolen und andere Freiflächenbrüter die vornehmlich betroffene Gruppe.

17 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel Kenntnisstand zu den relevante Freiflächenbrütern Insgesamt zeigen die inzwischen vorliegenden Untersuchungen zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel, dass zwischen den einzelnen Arten deutliche Unterschiede in der Reaktion gegenüber diesem Eingriffstyp bestehen (z.b. HANDKE 2000, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, PERCIVAL 2000, REICHENBACH 2002, 2003, SCHREIBER 2000, SINNING 1999, 2002). Neben den üblichen Bewertungskriterien zur Einstufung der Bedeutung von Vogellebensräumen (z.b. Vorkommen von Rote-Liste-Arten) ist daher auch die Einbeziehung der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen für eine angemessene Eingriffsbewertung erforderlich (DIERßEN & RECK 1998, HANDKE 2000, REICHENBACH 1999, 2003, SINNING 2002, SPRÖTGE 2002). Für die Einschätzung des Konfliktpotentials des geplanten Windenergiestandortes wird nachfolgend zunächst ein kurzer Überblick über den Stand des Wissens zur spezifischen Empfindlichkeit des ermittelten und unter Kapitel 3.2 als potenziell planungsrelevant eingestuften - Artenspektrums gegeben. Zu betrachten sind demnach hier: Braunkehlchen, Feldlerche, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. KIEBITZ Zu dieser Art, die zusammen mit der Feldlerche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen am besten untersucht ist, liegt inzwischen eine Reihe von Studien vor, so dass die Empfindlichkeit gut beurteilt werden kann. Eine detaillierte Zusammenstellung findet sich bei REICHENBACH (2002, 2003) sowie bei REICHENBACH et al. (2004). Danach zeigen übereinstimmend fast alle Untersuchungen, dass Kiebitze als Brutvögel offensichtlich nur wenig oder gar nicht von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Die einzige Studie, die scheinbar einen signifikanten Einfluss nachweisen konnte, ist jene von PEDERSEN & POULSEN (1991). Wahrscheinlich gehen ihre Ergebnisse jedoch weniger auf einen Einfluss der Anlage selber zurück, als vielmehr auf den von menschlichen Störungen. Die Anlage zeigte große technische Mängel, was einen hohen Wartungsbedarf hervor rief. Nach Angaben der Autoren bewegten sich während der Brutzeit täglich Menschen im unmittelbaren Umfeld der Anlage. PEDERSEN & POULSEN (1991) führen dies selber als die beste Erklärung für die Brutaufgabe von drei Nestern an, die am nächsten zur Anlage lagen. Ihre Ergebnisse sind somit kein eindeutiger Nachweis einer Vertreibungswirkung, die durch die Anlage selber hervor gerufen würde. Insgesamt schien der Kiebitz als Brutvogel somit bereits schon nach älteren Erkenntnissen nicht oder nur in vergleichsweise geringem Maße von Windenergieanlagen beeinflusst zu werden. Dies wird nun durch zahlreiche aktuelle Studien von z.b. HANDKE et al (2004a, 2004b, 2004c), REICHENBACH (2003), REICHENBACH & STEINBORN (2006, 2007) SINNING (2002, 2004c), SINNING et al (2004) sowie SPRÖTGE (2002) bestätigt. Insgesamt ist demnach noch von Meidungen in einem Umfeld von bis zu 100 m um WEA auszugehen, wobei es jedoch zu keiner Vollverdrängung aus dem Raum kommt. REICHENBACH et al. (2004) ordnen dem Kiebitz auf dieser Grundlage eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit zu. HÖTKER et al. (2004) vom Michael-Otto-Institut des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.v.) stellten in einer Literaturstudie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz fest, dass in einer Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden konnte. Sie schränken zwar ein, dass die meisten Studien aufgrund methodischer Mängel nur eine eingeschränkte Aussagekraft aufweisen. Die von HÖTKER et al. verwendete Vorgehensweise erlaubt es nach Ansicht der Autoren dennoch, die getroffenen Aussagen auf

18 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 18 eine breite Basis zu stellen. Danach werden die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft tendenziell negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten Windkraftanlagen positive Wirkungen aus (aufgrund von sekundären Effekten wie Habitatveränderungen bzw. landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung von Anlagen). Für den Kiebitz geben HÖTKER et al. mittlere Minimalabstände von rund 100 m an. Der Deutsche Naturschutzring (DNR 2005) führte aus, dass die Empfindlichkeit von Brutvögeln gegenüber Windenergieanlagen artabhängig unterschiedlich, überwiegend jedoch gering ist. Singvögel der Hecken und Röhrichtbrüter werden als unempfindlich angesehen. Bei den Offenlandbrütern hat sich gezeigt, dass die meisten Arten wie Kiebitz, Austernfischer, Uferschnepfe, Rotschenkel, Wiesenpieper und Feldlerche relativ unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen sind, d.h. dass sie offenbar lernen, dass von den Schlagschatten der Anlagen keine Gefahr für sie ausgeht. Für den Kiebitz wird in der Studie eine Meidung des Nahbereichs der Anlagen von m angegeben. STEINBORN (2005, noch nicht bei HÖTKER et al berücksichtigt) untersuchte mit Habitatmodellen den Einfluss von Windenergieanlagen auf ausgewählte Wiesenvögeln in Relation zu 114 Habitatparametern. Der Vergleich der Dichten zwischen Referenzgebiet und Windpark ergab für den Kiebitz eine höhere Dichte in der Windparkfläche. Die 100 m-bereiche um die Anlagen wurden jedoch signifikant gemieden. Ein signifikanter Einfluss der Anlagen auf Feldlerche und Wiesenpieper konnte nicht festgestellt werden. REICHENBACH & STEINBORN (2006, noch nicht bei HÖTKER et al berücksichtigt) legten Ergebnisse aus einer fünfjährigen Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Brut- und Gastvögeln nach dem BACI-Design vor (Before-After-Control-Impact). Dabei zeigte sich beim Kiebitz ein signifikanter Einfluss bis zu einer Entfernung von ca. 100 m. GROßER BRACHVOGEL In England und Wales wurden bei Untersuchungen von 10 Windparks (jeweils mit Referenzgebiet) keinen weit reichenden Störungseffekt auf Brutvögel der Küsten und Hochlandgebiete (inklusive Großer Brachvogel, Kiebitz, Wiesenpieper, Feldlerche) festgestellt (THOMAS 1999). Mittels statistischer Analyse ergaben sich in dieser Studie an insgesamt rund 170 Windenergieanlagen folgende signifikante Ergebnisse: Die räumliche Verteilung aller Vögel war im Bereich von Windparks nicht stärker zusammen gedrängt als in den Referenzgebieten. Es bestanden jedoch Anzeichen, dass die unmittelbare Nähe der Anlagen gemieden wird. Der Vergleich mit einer Zufallsverteilung ergab, dass sich die Vögel weder in größerer noch in geringerer Entfernung von den Anlagen aufhielten als erwartet. Diese Methode führte bei einer Einzelartbetrachtung von Kiebitz und Großem Brachvogel zu demselben Ergebnis: ein Vertreibungseffekt war nicht erkennbar. Die Dichte aller Vogelarten war im Bereich der Windparks nicht niedriger als in den Referenzgebieten. Die räumliche Verteilung der Vögel hing in erster Linie von der Habitatqualität ab. Es bestand keine Verringerung der Vogeldichte bei Windparks mit höheren Anlagen und größerem Rotordurchmesser sowie mit größerer Anlagenzahl. Auf der Basis von 9 Studien gehen REICHENBACH et al. (2004) beim Großen Brachvogel von einer geringen-mittleren Empfindlichkeit aus. Sie beurteilen das Ergebnis als weitgehend abgesichert und gehen von Beeinträchtigungen bis ca m aus.

19 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 19 Bei einem Vorher-Nachher-Vergleich für einen Windpark bei Lorup (Landkreis Emsland) wurde ein leichter Rückgang des Großen Brachvogels von 5 auf 4 Reviere festgestellt (HANDKE et al. 2004d). Bezogen auf die Entfernung zu den Anlagen zeigte sich, dass das räumliche Verteilungsmuster der Art sich nicht geändert hat. Die Erwartungswerte in den anlagennahen Entfernungszonen wurden erreicht oder sogar überschritten. Eine Meidung der Anlagennähe war nicht zu erkennen. Hingegen wurde bei einem Vorher-Nachher-Vergleich für einen Windpark auf der Stader Geest eine deutlicher Bestandsrückgang (von 4-5 auf 2 Reviere) festgestellt. Auch die Anlagennähe wurde bis zu einer Entfernung von ca. 200 m gemieden (HANDKE et al a). REICHENBACH & STEINBORN (2006) legten Ergebnisse aus einer fünfjährigen Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Brut- und Gastvögeln nach dem BACI-Design vor (Before-After-Control-Impact). Beim Großen Brachvogel zeigten weder die Bestandsentwicklung noch das Raumnutzungsmuster einen Einfluss der beiden untersuchten Windparks. Detailliertere Verhaltensbeobachtungen ergaben jedoch, dass auch Brutpaare, die innerhalb eines Windparks siedelten, den Nahbereich der Anlagen mieden und Verhaltensweisen wie Putzen und Rasten erst ab einer Entfernung von ca. 200 m auftraten, wohingegen die Nahrungssuche auch in geringerer Entfernung durchgeführt wurde (REICHENBACH & STEINBORN 2006). Aktuelle Ergebnisse eines Brutvogelmonitorings am Windpark Annaveen-Twist In Gemeinde Twist, Landkreis Emsland wurde 2006 der Einfluss des Windparks Annaveen (22 Anlagen mit ca. 130 m Gesamthöhe) auf ausgewählte Brutvogelarten untersucht (REICHENBACH 2006).Hieraus werden nachfolgend die wichtigsten Aussagen wiedergegeben. Der Große Brachvogel besiedelt die Windparkfläche und nutzt die Bereiche zwischen den einzelnen Anlagen, die einen Abstand von ca m untereinander aufweisen. Bei den vorliegenden Beobachtungen wurde er jedoch nicht oder nur in geringem Maße in unmittelbarer Anlagennähe gesichtet. Ähnliches gilt auch für den Kiebitz. Die im Windparkbereich festgestellten Reviere nutzten den zur Verfügung stehenden Raum zwischen den Anlagen, ohne sich diesen jedoch sehr dicht anzunähern. Es liegen jedoch Einzelbeobachtungen vor, wonach Kiebitze mit Jungen sich auch bis auf wenige Meter dem Anlagenfuß näherten. Beide Arten nutzen somit den Windpark als Bruthabitat und weisen z.t. auch Bruterfolg auf, wobei dieser jedoch auf den Ackerflächen generell gering sein dürfte. Die unmittelbare Anlagennähe wird allerdings in einem gewissen Umkreis überwiegend gemieden. Ein Einfluss des Windparks auf die räumliche Verteilung der beiden Arten ist somit nur bei einer kleinflächigen Betrachtung erkennbar. Bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet (ca. 500 ha) lässt sich hinsichtlich der Brutpaarzahl und deren Verteilung auf Flächen innerhalb und außerhalb des Windparks kein Unterschied feststellen. Vor der Errichtung des Windparks wurde der Brutvogelbestand im Jahr 1998 erfasst. Im Vergleich beider Untersuchungsjahre ergibt sich folgendes Bild: Untersuchungsjahr Brutpaarzahl Großer Brachvogel Brutpaarzahl Kiebitz

20 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 20 Demnach hat in dem betrachteten Zeitraum für beide Arten ein deutlicher Bestandsanstieg stattgefunden. Die Ursache hierfür ist in erster Linie darin zu sehen, dass sich 1998 nahezu die gesamte südliche Hälfte des Untersuchungsgebietes noch in der Abtorfung befand. Auf diesen Flächen bestand für den Kiebitz keine Lebensraumpotenzial. Der Großer Brachvogel nutzte allerdings die Abtorfungsflächen zumindest zur Nahrungssuche, ob er dort auch brütete, konnte nicht festgestellt werden. Der verfügbare Lebensraum hat sich somit in dem Betrachtungszeitraum für beide Arten deutlich erweitert, indem es zu einer Umwandlung der Abtorfungsflächen in landwirtschaftlich genutzte Flächen kam. So fehlte der Kiebitz im südlichen Teil des heutigen Windparks 1998 vollständig, 2006 siedelten dort 8 Paare. Es wird dabei aber auch deutlich, dass auch auf den in beiden Jahren bestehenden landwirtschaftlichen Flächen in der Nordhälfte des Untersuchungsgebietes ein Bestandsanstieg und zwar um sechs Paare stattfand. Dieser Bestandsanstieg bis hin zu einer regionalen Bedeutung (gemäß dem Verfahren von WILMS et al. (1997)) der ehemaligen Abtorfungsflächen fand trotz des Baus und Betriebs von 22 Windenergieanlagen statt. Negative Auswirkungen auf die Bestände dieser beiden Arten durch den Windpark sind somit im Vorher-Nachher-Vergleich nicht zu erkennen. REBHUHN MENZEL (2002) untersuchte von 1998 bis 2001 an vier Standorten in Niedersachsen und Bremen den Einfluss von Windenergieanlagen u.a. auf Rebhühner und Rabenkrähen. Im Mittel war die Rebhuhndichte in den Windpark-Gebieten doppelt so hoch wie in den Kontrollgebieten, während die mittleren Dichten der Rabenkrähen annähernd gleich waren. Eine signifikant positive Korrelation ließ sich für die Häufigkeit der Beobachtungen zur Entfernung der Anlagen für das Rebhuhn nachweisen. Rebhühner profitieren möglicherweise von Rainen entlang neu angelegter Erschließungswege. Für beide Vogelarten war somit eine Nutzung der Gebiete mit in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen zu konstatieren. Es konnten weder Flächenmeidungen noch Näherungslimits dargestellt werden. Diese über Jahre hinweg einzige Einschätzung zum Rebhuhn kann nun durch weitere Arbeiten bestätigt werden. So weisen HANDKE et al. (2004a), REICHENBACH & SCHADEK (2003), REICHEN- BACH & STEINBORN (2006) sowie SINNING (2004c) für weitere Projektgebiete keine Beeinträchtigungen für Rebhühner durch WEA nach. HÖTKER et al. (2004) führen für das Rebhuhn ebenfalls keine statistisch signifikanten Meidungseffekte auf. WACHTEL Auch zu dieser Art waren lange nur vergleichsweise wenige Informationen bezüglich der Reaktion gegenüber Windenergieanlagen bekannt. Die einzige systematische Studie legten zunächst MÜLLER & ILLNER (2001) vor, die an mehreren Standorten am Südrand der westfälischen Bucht nachweisen konnten, dass Wachtel und Wachtelkönig ein Meideverhalten gegenüber Windparks zeigen. Die Autoren vermuten, dass durch die Windgeräusche der Anlagen die Rufe territorialer Männchen überlagert werden. Diese Ergebnisse wurden gestützt durch BERGEN (2001), der ebenfalls von einer deutlichen Abnahme der Siedlungsdichte der Wachtel nach Errichtung eines Windparks berichtet. Aktuellere Arbeiten bestätigen diese Hinweise auf eine hohe Empfindlichkeit nun. REICHENBACH (2003), REICHENBACH & SCHADEK (2003), REICHENBACH & STEINBORN (2006, 2007) sowie

21 Avifaunistisches Gutachten zum geplanten WIndpark Weertzen Brutvögel 21 SINNING (2002, 2004c) berichten übereinstimmend von erheblichen Beeinträchtigungen von Wachteln durch WEA. Auch wenn Wachteln Windparks nicht (immer) vollständig meiden, ist den Wachteln eine besondere Empfindlichkeit zuzuordnen. Ihr wird bei REICHENBACH et al. (2004) eine hohe Empfindlichkeit zugeordnet. Dort wird eine Meidung im Umfeld von 200 m bis 250 m um WEA angenommen. Nach einigen Autoren (MÜLLER & ILLNER 2001, SINNING 2004c) verschwindet die Art dabei sogar vollständig aus den Windparks. FELDLERCHE Auf der Basis von 318 Feldlerchenrevieren, die hinsichtlich ihrer Verteilung im Verhältnis zum Windparkstandort analysiert wurden, zeigten BACH et al. (1999), dass eine eindeutige Meidungsreaktion der windparknahen Flächen bei dieser Art nicht nachzuweisen ist. BRAUNEIS (1999) berichtete in seinen Beobachtungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Vögel im nordhessischen Bergland von Feldlerchenbruten im Einflussbereich des Schattens der laufenden Rotoren. Nach seinen Angaben werden Singflüge auch zwischen den Anlagen ausgeführt. WALTER & BRUX (1999) konnten zeigen, dass in ihren zwei Untersuchungsgebieten im Landkreis Cuxhaven sowohl die Wiesenbrüter Feldlerche, Wiesenpieper und Schafstelze als auch Röhricht- und Gebüschbrüter keine Meidung von windparknahen Flächen aufweisen. EIKHOFF (1999), LOSKE (2000), KORN & SCHERNER (2000) sowie BERGEN (2001) konnten übereinstimmend in Ost-Westfalen keinen Einfluss von Windenergieanlagen auf Revierverteilung und Brutbiologie der Feldlerche nachweisen. Auch GHARADJEDAGHI & EHRLINGER (2001) fanden an einem Windpark im Landkreis Altenburger Land (Thüringen), dass Siedlungsdichte und Gesangsverhalten der Art durch die Anlagen offensichtlich nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Dies stimmt mit den Ergebnissen von REICHENBACH (2002) überein, der an mehreren Windparks in Nordwestdeutschland mit verschiedenen Anlagenhöhen keinen Einfluss der Anlagen auf die räumliche Verteilung von Feldlerchenbrutpaaren finden konnte. Gleiches berichtet THOMAS (1999, zit. in PERCIVAL 2000) von Windparks in England und Wales. Unter Auswertung weiterer aktueller Literatur (insbesondere auch sehr aktueller Artikel aus den Bremer Beiträgen für Naturkunde und Naturschutz; Themenheft Vögel und Fledermäuse im Konflikt mit der Windenergie Erkenntnisse zur Empfindlichkeit ) kommen REICHENBACH et al (2004) im Ergebnis zu einer geringen Empfindlichkeit der Feldlerche gegenüber Windkraftanlagen. Dies wird inzwischen durch eine fünfjährige BACI-Studie (before-after-control-impact) unter Einbeziehung einer Reihe weiterer Einflussfaktoren bestätigt (REICHENBACH & STEINBORN 2006). Insgesamt kann somit davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche als Brutvogel keine ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen zeigt.

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