An den Regionalverband Bodensee Oberschwaben Herrn W. Franke, H. Winkelhausen Hirschgraben Ravensburg

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1 Landesnaturschutzverband BW Olgastraße Stuttgart An den Regionalverband Bodensee Oberschwaben Herrn W. Franke, H. Winkelhausen Hirschgraben Ravensburg Georg Heine Am Engelberg Wangen im Allgäu Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom TRP Wind Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom Telefon/ Georg.Heine@uni-konstanz.de Fortschreibung der Teilregionalplanes Windenergie 2006 Beteiligungsverfahren gem. 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) Sehr geehrter Herr Franke und Herr Winkelhausen, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v. (LNV) dankt für die Zusendung der Unterlagen zum oben genannten Verfahren und die damit verbundene Möglichkeit, sich hierzu zu äußern. Diese LNV-Stellungnahme erfolgt zugleich im Namen aller nach 67 NatSchG anerkannten Naturschutzverbände: AG Die NaturFreunde (NF), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesfischereiverband (LFV), Landesjagdverband (LJV), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Schwäbischer Albverein (SAV) und Schwarzwaldverein (SWV). Diese Stellungnahme bezieht sich nicht auf das gesamte Gebiet des Regionalverbandes sondern behandelt nur die Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis. Von den Verbänden bzw. vom LNV- Arbeitskreis Sigmaringen geht ihnen eine gesonderte Stellungnahme zu. Wir bedanken uns darüber hinaus ausdrücklich dafür, dass mehrere Experten des Naturschutzes bereits im Vorfeld der Erstellung des Teilregionalplanes angehört wurden. Aufgabe des neuen Teilregionalplanes Windenergie ist es, den Ausbau der Windenergie dort zu bündeln, wo viel Wind und wenig Konflikte zu erwarten sind. Dort sollte mit dem Ausbau der Windenergie begonnen und Erfahrungen gesammelt werden. Deshalb halten wir auch ein systematisches Monitoring der Auswirkungen der gebauten Anlagen für wichtig. Die Entwicklung muss insgesamt nachhaltig gestaltet werden. Deshalb müssen beim Umbau der Energieversorgung auch Fragen der Biodiversität beachtet werden. Bei der Windenergie gilt es in unserer Region, ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen von Bau und Betrieb der Anlagen auf Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Waldschnepfe, Zugvögel und Fledermäuse zu richten. Zu den einzelnen Standorten nehmen wir wie folgt Stellung: Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v. Olgastraße Stuttgart Telefon Telefax info@lnv-bw.de Bankverbindung GLS Bank Konto Nr BLZ Nahverkehrsanschluss Stadtbahnhaltestelle Olgaeck 3 Stationen ab Hauptbahnhof mit U5, U6, U7, U12 oder U15

2 2 Die nachfolgende Nummerierung der einzelnen Standorte entspricht der obigen Karte. 15 Atzenberger Höhe, 16 Danketsweiler, 17 Esenhausen, 18 Höchsten Ost, 19 Höchsten West, 20 Betenbrunn, 21 Heiligenberg, 22 Hilpensberg/Rickertsreute, 23 Nesselwangen, 24 Gehrenberg 25 Tettnang, 26 Grund, 27 Engenreute, 28 Rohrbach, 29 Eintürnen, 30 Gaishaus, 31 Mennisweiler, 32 Haisterkirch, 33 Osterhofen, 34 Oberschwarzach, 35 Bad Wurzach, 36 Aichstetten, 37 Leutkirch, 38 Emmelhofen, 39 Beuren, 40 Eglofs

3 3 Da für die meisten Standorte im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis noch keine oder nur bruchstückhafte faunistische Untersuchungen vorliegen, somit die Umweltprüfung noch unvollständig ist, muss die Belassung der Standorte im weiteren Verfahren als vorläufig bzw. vorbehaltlich der Ergebnisse der faunistischen Untersuchung sein. Standort Gebiet Umfang Räder + Fläche 15 Atzenberger Höhe max 12 auf 253 ha Stellungnahme der Naturschutzverbände Möglicher Standort. Erforderlich sind faunistische Untersuchungen zu Rotmilan, Schwarzmilan, Wanderfalke, Fledermäuse. Umfangreiche Untersuchungen werden bezüglich des Vogelzuges gefordert da es sich möglicherweise um einen Vogelzugkonzentrationsraum handelt. 16 Danketsweiler max 5 auf 53 ha Möglicher Standort. Erforderlich sind faunistische Untersuchungen zu Rotmilan, Schwarzmilan, Fledermäuse. 17 Esenhausen max 3 auf 27 ha Möglicher Standort. Erforderlich sind faunistische Untersuchungen zu Rotmilan, Schwarzmilan, Fledermäuse. 18 Höchsten Ost max 3 auf 29 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen erhebliche Konflikte bei Brut- und Zugvögel wie Schwarzstorch, Rotmilan und bei Fledermäusen. 19 Höchsten West max 5 auf 81 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen erhebliche Konflikte durch Fledermäuse Winterquartier, Wanderfalke und Uhu. 20 Betenbrunn max 5 auf 74 ha Möglicher Standort. Erforderlich sind faunistische Untersuchungen zu Rotmilan, Schwarzmilan, Fledermäuse. Der Standort liegt am Rande des Restriktionsbereichs einer Uhu- und Wanderfalkenbrut.

4 4 21 Heiligenberg max 3 auf 36 ha 22 Hilpensberg/Rickertsreute max 8 auf 155 ha Kein Vorranggebiet Der Standort Heiligenberg muss ähnlich betrachtet werden wie der Gehrenberg. Möglicher Standort. Erforderlich sind faunistische Untersuchungen zu Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan und Fledermäuse. Den Naturschutzverbänden sind derzeit keine näheren Informationen über diesen Standort bekannt. Die Nähe zum Pfrunger Ried als Anziehungspunkt ziehender Vögel macht an diesem Standort umfangreiche Untersuchungen zum Vogelzug bei Tag und bei Nacht dringend erforderlich. Möglicherweise liegt der Standort im Restriktionsbereich einer Schwarzstorchbrut. 23 Nesselwangen max 6 auf 66 ha Wird aufgrund eines erheblichen Vorkommens von Fledermäusen von den Naturschutzverbänden abgelehnt. Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Standort um einen Zugkonzentrationsraum. Zum Fledermausvorkommen siehe Seite Gehrenberg max 9 auf 124 ha Maximal 7 Anlagen unter großem Vorbehalt möglich. Voraussetzung hiefür wäre: - Verzicht auf Teilstandort Burgstall (Landschaftbild) - Umfassende Untersuchungen zum Tag und Nachtzug von Vögeln - Umfassende Untersuchungen der Greifvögel. Es bestehen Brutvorkommen von Rotmilan, Schwarmilan und Baumfalke. Der Gehrenberg ist Anziehungspunkt und damit Konzentrationspunkt ziehender Greifvögel, die an den Hängen nach Thermik und Aufwinden suchen. - Umfassende Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen 25 Tettnang max 3 auf 30 ha Kein Vorranggebiet. Der Standort liegt in einem Vogelzugkonzentrationsraum über den der Einflug sowohl von Kleinvögeln ins Eriskircher Ried als auch von Wasservögeln ins Winterquartier Bodensee erfolgt.

5 5 26 Grund max 3 auf 23 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen erhebliche Konflikte bei Brutvogelarten wie Waldschnepfe und Schwarzstorch. Der Standort liegt im Altdorfer Wald der ein bedeutendes Vorkommen von Fledermäusen aufweist u.a. Bechsteinfledermaus. 27 Engenreute max 4 auf 20 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen erhebliche Konflikte mit Zug- und Brutvögeln. Bedeutendes Brutvorkommen der Waldschnepfe, und Nahrungsraum des Schwarzstorches. Neuere Untersuchungen zeigen ein ebenso bedeutendes Vorkommen von Fledermäusen u.a. der Bechsteinfledermaus. 28 Rohrbach max 5 auf Eintürnen max 6 auf 103 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln und es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH- Vogelschutzgebiets Rohrsee. Der Standort liegt in der Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung) Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln und es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH- Vogelschutzgebiets Rohrsee. Der Standort liegt in der Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung) 30 Gaishaus max 3 auf 34 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln und es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH- Vogelschutzgebiets Rohrsee. Der Standort liegt in der Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung)

6 6 31 Mennisweiler max 4 auf 24 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln und es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH- Vogelschutzgebiets Rohrsee.. Der Standort liegt in der Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung) 32 Haisterkirch max 5 auf 33 ha Möglich unter großem Vorbehalt. Aufgrund von Zugplanbeobachtungen liegt der Standort in einem Zugkonzentrationsraum. Umfangreiche Untersuchungen zum Tag- wie auch zum Nachtzug sind erforderlich. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung) 33 Osterhofen max 5 auf 97 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln Erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Vogelschutzgebiets Rohrsee. Der Standort liegt in Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8, Abriegelung & Scheuchwirkung) 34 Oberschwarzach max 3 auf 51 ha Möglicher Standort. Schwarzstörche überfliegen regelmäßig den Standort auf ihrer Nahrungssuche. Es besteht seit Jahren in der Nähe eine noch nicht genau lokalisierte Schwarzstorchbrut. Der Standort liegt deshalb in jedem Fall im Restriktionsbereich des Schwarzstorches. Zum Vorkommen von Fledermäusen sind uns bisher keine Untersuchungen bekannt. 35 Bad Wurzach max 3 auf 16 ha Kein Vorranggebiet. Es bestehen Konflikte wegen Zug- und Brutvögeln Erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Vogelschutzgebiets Wurzacher Ried. Der Standort liegt in Gebietskulisse Europadiplom Wurzacher Becken. (siehe hierzu auch Seite 8)

7 7 36 Aichstetten max 3 auf 26 ha Machbar, Vögel und Fledermäuse untersuchen 37 Leutkirch max 3 auf 19 ha Möglich unter großem Vorbehalt. Der Standort liegt im Restriktionsbereich einer Schwarzstorchbrut. Es besteht ein erheblicher Untersuchungsbedarf bezüglich des Schwarzstorches und des Vorkommens von Fledermäusen. 38 Emmelhofen max 6 auf 95 ha Kein Vorranggebiet. Der Standort liegt im Restriktionsbereich einer Schwarzstorchbrut. Schwarzstörche überfliegen regelmäßig den Standort auf ihrer Nahrungssuche und beim Einflug ins Obersee-Gründlenried. Vom Rotmilan gibt es je 1 Paar im Bereich Windhag, um Zaisenhofen und beim Roterberg. Aufgrund von Zugplanbeobachtungen liegt der Emmelhofer Hang in einem Zugkonzentrationsraum. Umfangreiche Untersuchungen zum Tag- wie auch zum Nachtzug sind erforderlich. Der Wildfernwechsel von der Grünbrücke A 96 geht zwangsläufig weiter über Roterberg - Gründlen Der Standort wäre nur interessant bei 200 m Nabenhöhe - damit besteht ein massives Landschaftsproblem und ist aus diesen Gründen abzulehnen 39 Beuren max 3 auf 43 ha Kein Vorranggebiet. An diesem Standort wird ein hoher Untersuchungsaufwand der Fauna gefordert. Aufgrund zahlreicher Brutzeitbeobachtungen liegt der Standort im Restriktionsbereich einer Schwarzstorchbrut. Ebenso bestehen in unmittelbarer Nähe die Brutplätze von Rotmilan und Wespenbussard. Zahlreiche Greifvogelarten (Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Turmfalke) nutzen am Beurener Berg die Aufwinde. Aufgrund von Zugplanbeobachtungen liegt der Beurener Berg in einem Zugkonzentrationsraum. Umfangreiche Untersuchungen zum Tag- wie auch zum Nachtzug sind erforderlich. Es besteht ein massiver Eingriff in das Landschaftsbild. Der Standort ist abzulehnen.

8 8 40 Eglofs max 4 auf 98 ha Kein Vorranggebiet. Der Osterwald kann aufgrund seines Vogelvorkommens nicht als Windkraftstandort weiter verfolgt werden. Brutvorkommen von Rotmilan, Uhu, Waldschnepfe und eine Reiherkolonie. Aufgrund zahlreicher Brutzeitbeobachtungen liegt der Standort im Restriktionsbereich des Schwarzstorches.

9 9 Abriegelung und Scheuchwirkung der Standorte Bad Wurzach, Osterhofen, Haisterkirch, Mennisweiler, Gaishaus, Eintürnen und Rohrbach Der Arbeitskreis lehnt die geplanten Windkraftstandorte auf den Höhenrücken um das Wurzacher Becken auf Grund der dort bestehenden Vogelrastgebiete ab. Diese Standorte am Rande des Wurzacher Beckens widersprechen den Voraussetzungen für das Europadiplom des Wurzacher Rieds. Wir unterstützen die im Regionalplan vorgebrachte Argumentation der erheblichen negativen Auswirkung auf das Schutzgut Landschaft. Darüber hinaus würde die Verwirklichung der Standorte zu einem Scheucheffekt auf die Vogelrastgebiete Wurzacher Ried und Rohrsee führen. Die beiden FFH-Vogelschutzgebiete wären in ihrer Bedeutung als Trittsteine auf dem Vogelzug entwertet. Die schwarzen Balken in der Karte zeigen die Barrieren.

10 10 Höhenrücken zwischen Billafingen, Owingen, Brachenreute und Nesselwangen Der Arbeitskreis lehnt die geplanten Windkraftstandorte auf dem Höhenrücken zwischen Owingen- Billafingen-Brachenreute-Nesselwangen auf Grund der dort vorkommenden Fledermauspopulationen ab. Dieser reich strukturierte Wald bietet Fledermäusen ein wichtiges Jagdhabitat. Er beherbergt mehrere bedeutende Fledermaus-Winterquartiere (Molassekeller). In den dortigen Nistkastengebieten (Saubad, Winterhalde und Sigmundshau) finden wir Wochenstuben verschiedener Fledermausarten und Sommerquartiere übersommernder Einzeltiere. Wandernde Fledermausarten finden sich im Spätsommer/ Herbst in den Nistkästen ein. Bei den Daten unseres Arbeitskreises handelt es sich um keine systematischen Bestandserfassungen. Sie vermitteln ein erstes Bild über die im Areal vorkommenden Fledermausarten. Sie sind als Stichproben zu sehen. Weitere Arten und Bestände sind bei entsprechenden Untersuchungen zu erwarten. In die Artenzusammenstellung sind ausschließlich bekannte Fledermausvorkommen aus den Waldgebieten Winterhalde, Sigmundshau und Saubad und der direkt angrenzenden Ortschaften/ Höfe des Bereiches Billafingen-Owingen-Häuslerhof-Brachenreute-Nesselwangen-Reutehof aufgeführt. In der Umgebung befinden sich weitere ebenfalls bedeutende Fledermausvorkommen. Im Untersuchungsareal wurden durch unseren Arbeitskreis folgende Fledermausarten nachgewiesen: Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Bartfledermaus spcc. Wasserfledermaus Fransenfledermaus Bechsteinfledermaus Großer Abendsegler Breitflügelfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Rauhhautfledermaus Braunes Langohr Langohr spcc. Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis mystacinus/ brandtii Myotis daubentonii Myotis nattereri Myotis bechsteinii Nyctalus noctula Eptesicus serotinus Vespertilio murinus Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygm./ med. Pipistrellus nathusii Plecotus auritus Plecotus auritus/austriacus In den Wäldern Winterhalde, Sigmundshau und Saubad werden seit rund 30 Jahren Vogel- und Fledermauskästen kontrolliert. Hierbei zeigt sich eine hohe Belegung mit Fledermäusen. Wir finden in den Nistkästen Wochenstuben mit Braunen Langohren (Plecotus auritus) und Wochenstuben mit Fran-

11 11 senfledermäusen (Myotis nattereri). In vielen Kästen übersommern einzelne Große Mausohren (Myotis myotis). Ab dem Spätsommer treffen wir zudem auf Rauhhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii). Hier erwarten wir uns durch weitere Kontrollen im Herbst/ Winter 2012/ 13 und durch die Auswertung der Kotproben/ Haaranalysen weitere Erkenntnisse. Verbindungen (Jagdhabitate) zu den naheliegenden Wochenstuben der Großen Mausohren (Myotis myotis) und der Bechsteinfledermäuse (Myotis bechsteinii) im westlichen Bodenseekreis müssten weiter untersucht werden. Ebenso die Bedeutung des Waldes auf die bekannten Vorkommen der Grauen Langohrfledermäuse (Plecotus austriacus), welche im Bodenseekreis einen Verbreitungsschwerpunkt für den Raum Bodensee-Oberschwaben haben. Der Brauereikeller Billafingen wurde 1990 mit Mitteln des Bodenseekreises, der Gemeinde Owingen und unseres Arbeitskreises fledermausgerecht vergittert. Es handelt sich um eines der wichtigsten Fledermaus-Winterquartiere im Raum Bodensee-Oberschwaben und gehört zu einem Netz gesicherter Winterquartiere für vom Aussterben bedrohte Fledermausarten über die Landkreise hinweg. Einer der Owinger Molassekeller im Wald ist ebenfalls für eine fledermausgerechte Vergitterung vorgesehen. Diese Maßnahme ist für 2012/ 2013 geplant. Das einzubauende Spezialtor ist fertiggestellt und wurde durch die Höhere Naturschutzbehörde in Tübingen finanziert. In den Molassekellern im Wald konnten wir Großes Mausohr Myotis myotis), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Bartfledermaus (Myotis myst./ brandtii), Langohrfledermaus (Plecotus spcc.), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Zwergfledermaus (Pipistrellus spcc.) nachweisen. Eurobats Publication Series No. 3 Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten weist viele der im Gebiet vorkommenden Fledermausarten als hochfliegende Fledermausarten aus. Durch die hier vorkommenden bedeutenden Sommer- und Wintervorkommen seltener Fledermausarten sehen wir diesen Windkraftstandort als nicht möglich an. Aus Fledermausschutz-Sicht sind vor allem auch die Wald- und Waldrand-Standorte als sehr kritisch zu beurteilen, da gerade Waldränder und andere Linienstrukturen von Fledermäusen als Orientierungsund Jagdgebiete genutzt werden. Durch die Schaffung von "künstlichen Waldrändern" (Bauschneisen), könnte eine Sogwirkung entstehen, die Fledermäuse zu den WEA hinleiten. Die Datenlage in Wäldern ist sehr lückenhaft, weshalb hier unbedingt gute Untersuchungen gefordert werden müssen! Weitere Fledermaus-Funddaten liegen für folgende Standorte vor: 16, 17, 18, 19, 20, 23, 29

12 12 Vogelzug im Bodensee-Hinterland Standorte wie der Sipplinger Berg, Nesselwangen, Heiligenberg, Gehrenberg und andere sind den Ornithologen in der Region seit langem als Akkumulationspunkte des Vogelzuges bekannt. Der Bodensee, sowie die dahinter liegenden Täler mit ihren Höhenzügen, sind Leitlinien für den Vogelzug. Einen Eindruck dazu vermitteln die von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Bodensee erfassten Zahlen aus dem Tagvogelzug über dem Eriskircher Ried/FN (vgl. Bodenseeavifauna, Heine et al. 1999). Ein Großteil des Vogelzugs findet aber nachts statt und ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Aus diesem Grund ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht tragbar, dass hierzu an den geplanten Standorten keine wissenschaftlichen Untersuchungen geplant sind. Umweltverträglichkeitsprüfung Bei Windfarmen mit 3 bis 5 Anlagen ist eine sogen. standortbezogene Vorprüfung zur Beurteilung der UVP-Pflicht erforderlich ( 3c Abs. 1 Satz2 UVPG). Danach besteht eine UVP-Pflicht nur, wenn aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Da sich alle Standorte des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben im Vogelzug - Verdichtungsraum des Alpennordrandes befinden, ist es nach unserer Auffassung unerlässlich, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen mindestens für den Themenbereich Vogelzug gefordert werden. Die Untersuchungen sollten sich über das von der Landesregierung geforderte Minimum des Tagzuges auch auf den Nachtzug erstrecken. Etwa zwei Drittel aller Zugvögel fliegen in der Nacht. Ebenso gibt es an allen Standorten Brutzeitbeobachtungen von Rot- und Schwarzmilan. Den Ornithologen sind aber an nur wenigen Stellen auch Nistplätze bekannt da diese bisher aus Schutzgründen nicht gesucht wurden. Es ist nun Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung die Standorte der Milane (auch des Schwarzstorches) genau zu lokalisieren um eventuelle Beeinträchtigungen der Windkraftanlagen auf die gefährdeten Arten ausschließen zu können. Kollisionsgefahr für Greifvögel Aus einer neuen Studie der schweizerischen Vogelwarte Sempach geht hervor, dass die simulierte Rotmilan-Population umso stärker beeinflusst wird, je gleichmäßiger die Windräder in der Landschaft verteilt sind. Laut Michael Schaub, dem Autor der Studie, kann der Effekt massiv sein: Wenn Windräder in einem Windpark an einem Ort gruppiert werden, so wird das Wachstum der Rotmilan- Population nur wenig gebremst. Ganz anders sieht es aus, wenn die gleiche Zahl von Windrädern je einzeln aufgestellt und über eine größere Fläche verteilt werden. In diesem Szenario nahm die Rotmilan-Population sogar ab, erläutert Schaub. In ihrer Studie schlägt die Schweizerische Vogelwarte vor, Windräder generell an so wenig Standorten wie möglich aufzustellen. Zudem sollen neue Standorte nicht nur nach dem Einfluss der zu bauenden Windräder beurteilt werden. Vielmehr sollen alle schon existierenden oder geplanten Anlagen in einem größeren Umkreis berücksichtigt werden. Nur so kann beurteilt werden, inwieweit eine neue Anlage für eine Greifvogel-Population eine Gefährdung darstellt. Dies erfordert eine überregionale Planung. Quelle: Schaub, M. (2012): Spatial distribution of wind turbines is crucial for the survival of red kite populations. Biological Conservation 155:

13 13 Zusätzliche Standorte Die Naturschutzverbände sind weiterhin bemüht zu den einzelnen Windkraftstandorten des Regionalplanes Informationen zu sammeln sowie eigene Untersuchungen von Artspezialisten zu veranlassen. Da die einzelnen Gemeinden über die Vorgaben des Regionalplanes hinaus auch eigene Windkraftstandorte auf der Basis der Flächennutzungspläne ausweisen können, ist es durchaus denkbar, dass weitere Standorte in die Planung kommen oder einzelne, vom Regionalplan abgelehnte, trotzdem von Gemeinden weiter verfolgt werden. Wir bitten sie, uns als private Naturschutzverbände in solchen Fällen darüber zu informieren, um rechtzeitig fachliche Informationen in die Verfahren einfließen lassen zu können. Für weitere Gespräche stehen die Naturschutzverbände mit ihren Fachleuten wie immer gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Arbeitskreis des Landesnaturschutzverbandes im Landkreis Ravensburg Georg Heine Mit freundlichen Grüßen Georg Heine NABU Kreis Ravensburg LNV-Arbeitskreis Ravensburg Ulfried Miller BUND Kreis Ravensburg Anny Germann LNV-Arbeitskreis Bodensee Franz Beer BUND Bodenseekreis Thomas Körner NABU-Bezirksverband Bodensee

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