Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

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1 Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 19. Januar 2015 Referendumsfrist vom 06. März bis 07. April 2015

2 1. Ausgangslage Dem Tageselternverein Huttwil und Umgebung sind die Gemeinden Huttwil, Auswil, Dürrenroth, Eriswil, Gondiswil, Rohrbach, Rohrbachgraben, Walterswil und Wyssachen angeschlossen. Die Vermittlerinnen des Tageselternvereins bringen abgebende und annehmende Eltern zusammen und begleiten Betreuungsverhältnisse in den Tagesfamilien. Gemäss Ermächtigung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 18. Juni 2014 ist der Tageselternverein Huttwil und Umgebung ermächtigt, 35'000 Betreuungsstunden in der Tagespflege als Leistungsangebot bereit zu stellen und ihre gemäss Art. 55 ff der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) berechneten Aufwendungen dem Lastenausgleich zuzuführen Das revidierte Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) sieht seit 2012 einen Selbstbehalt von 20% bei Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagesfamilien) vor. Anfang 2012 war der Tageselternverein Huttwil berechtigt, 30'000 Betreuungsstunden in der Tagespflege als Leistungsangebot bereit zu stellen. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde der Tageselternverein durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ermächtigt, zusätzliche 2'000 Betreuungsstunden der Gemeinde Langnau zu übernehmen und dem Lastenausgleich zuzuführen. Der Grosse Rat hat in seiner Novembersession das Budget für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gutgeheissen. Demnach steht dem Kanton Bern im Jahr 2015 insgesamt 2 Mio. Franken für einen Angebotsausbau zur Verfügung. Aufgrund dieses Beschlusses und des ausgewiesenen Mehrbedarfs hat der Gemeinderat auf Antrag des Tageselternvereins einer Erhöhung auf 40'000 Betreuungsstunden zugestimmt. Seite 2

3 Finanzielles Im Rahmen der jeweiligen Ermächtigung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) werden sämtliche durch die TEV abgerechneten Betreuungsstunden dem Lastenausgleich zugeführt. Mit der Einführung FILAG 2012 haben die Gemeinden neu 20% der lastenausgleichsberechtigten Kosten von familienergänzenden Angeboten als Selbstbehalt zu finanzieren. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte entschied der Gemeinderat für die Rechnungsjahre 2013 und 2014 in eigener Kompetenz über die Kredite für die Selbstbehalte. Mit der Erhöhung der zu bewilligenden Betreuungsstunden auf 40'000 und der Annahme, dass von diesen Stunden rund 55 % der Betreuungsverhältnisse von Huttwiler Kindern benötigt werden, muss die Gemeinde mit einem Selbstbehalt rechnen, dessen Betrag die abschliessende Finanzkompetenz des Gemeinderates von 20'000 Franken für wiederkehrende Ausgaben (Art. 6 und 7 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Huttwil vom 05. Dezember 2012) übersteigt. Die Zusicherung kann somit nur unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums erfolgen. Damit bei einer allfälligen weiteren Erhöhung der Betreuungsstunden nicht wieder ein Referendumsbeschluss nötig wird, hat der Gemeinderat einen Rahmenkreditbeschluss gefasst. Innerhalb dieses Rahmens kann der Gemeinderat die Beiträge zu Lasten der Gemeinde steuern. Ein Anspruch auf Ausschöpfung dieses Rahmens besteht seitens der Angebotsbetreiber nicht. Als sinnvolle Obergrenze werden 50'000 Betreuungsstunden erachtet. Bei gleich bleibenden Verhältnis zwischen ortsansässigen und externen Betreuungsverhältnissen würde dies Nettokosten von Fr. 41'613.00, gerundet 42'000 Franken verursachen. Dies bedeutet, dass erst wieder ein Kreditbeschluss mit fakultativem Finanzreferendum nötig ist, wenn die der Gemeinde verbleibenden Nettokosten den Betrag von 42'000 Franken pro Jahr übersteigen. Seite 3

4 2. Kosten der Selbstbehalte Leistungsbeschreibung Stunden Betrag 20 % des Betriebsbeitrages an TEV 10'000 12' Obergrenze 50'000 Betreuungsstunden 50'000 63' Nettokosten: Annahme - 2/3 Selbstbehalt Einwohnergemeinde Huttwil Obergrenze Nettokosten (Gerundet) 41' ' Finanzierung Die Finanzierung der Nettokosten erfolgt über den steuerfinanzierten Haushalt. Sobald der Kreditbeschluss rechtskräftig ist, gelten die vom Gemeinderat im Voranschlag eingestellten Selbstbehalte innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens als gebundene Ausgaben. Das bedeutet, dass die Gemeindeversammlung diese nicht durch Budgetkürzungen an der Gemeindeversammlung herabsetzen kann. 4. Beschluss des Gemeinderates Unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums wird ein Rahmenkredit für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten (verbleibende Nettokosten) mit einer Obergrenze von 42'000 Franken bewilligt. Huttwil, 2. März 2015 Namens des Gemeinderates Huttwil Der Präsident: Der Sekretär: sig. H. Muralt sig. M. Jampen Seite 4

5 Für das fakultative Referendum sind erforderlich: 1. Einreichung bis spätestens 7. April 2015 beim Gemeinderat Huttwil 2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 171 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet sein. Seite 5

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