Vernehmlassung zur Neuregelung der Finanzierung der Musikschule Surselva

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1 Ilanz, 12. Juli 2012 Vernehmlassung zur Neuregelung der Finanzierung der Musikschule Surselva 1. In Kürze Die Musikschule Surselva vermittelt in der Surselva wohnhaften Schülern der Volksschulstufe, Berufsund Mittelschulen erweiterten 1 Musikunterricht. Mit einer systematischen musikalischen Ausbildung in Früherziehung/Grundschule, Grundkurs und in den Gesangs- und Instrumentalfächern sollen die musischen Begabungen und Fähigkeiten der Schüler entfaltet werden, die Erziehung zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung unterstützt und die Heranbildung des Nachwuchses für das Singen und Musizieren gefördert werden. 2 Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren kann die Musikschule Surselva unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend geführt werden. Die Jahresrechnung 2011 weist ein Defizit von rund Franken auf. Für die laufenden Jahre ist mit höheren Defiziten zu rechnen. Da in den letzten Jahren keine Abschreibungen und Neuanschaffungen möglich waren und mit weiteren Mehrkosten gerechnet werden muss, ist ein jährlicher zusätzlicher Finanzbedarf von rund Franken notwendig, um die heutigen Leistungen der Musikschule weiterhin anbieten zu können. Der Vorstand der Regiun Surselva hat verschiedene Einsparungsmöglichkeiten geprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass ohne einschneidende Massnahmen kaum Einsparungsmöglichkeiten vorhanden sind. Einsparungen könnten fast ausschliesslich über den grössten Budgetposten Personalaufwand erfolgen. Da die Entlöhnung jedoch aufgrund der Ausbildung und den Vorgaben des Verbands Sing- und Musikschulen Graubünden (VSMG) gegeben ist, liesse sich eine Reduktion bei den Lohnkosten nur über einen massiven Stellenabbau bewerkstelligen. Dies hätte zur Folge, dass in der Surselva nicht mehr jedes Kind Zugang zu Musikschulunterricht hätte. Da das heutige Angebot den Bedürfnissen grundsätzlich entspricht, ist der Vorstand der Ansicht, dass das heutige Angebot nicht geändert werden sollte. Um die Defizite zu decken, schlägt der Vorstand deshalb vor, die Beiträge der Gemeinden und damit auch des Kantons anzupassen. Anhand dieser Vernehmlassung bittet der Vorstand die Gemeinden der Regiun Surselva um Stellungnahme betreffend die Neuregelung der Finanzierung der Musikschule Surselva. Mit dem beiliegenden Fragebogen möchte der Vorstand von den Gemeinden wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Musikschule künftig betrieben werden und wie die laufenden Kosten gedeckt werden sollen. 1 Erweitert gegenüber dem obligatorischen Schulangebot. 2 Siehe Anhang 1: Art. 1 der Verordnung über die Musikschule Surselva aus dem Jahr 1977, Stand

2 2. Ausgangslage Die Musikschule Surselva wurde 1973 von der Pro Surselva gegründet und ist seit Teil des Bildungszentrums Surselva. Basis der Organisation bilden die kantonalen gesetzlichen Vorgaben gemäss Pkt. 4.1 dieser Ausführungen. Besonders zu erwähnen ist, dass gemäss Art. 3 der Verordnung über die Musikschule Surselva bei der Festlegung der Unterrichtsorte der Grundsatz der Dezentralisation angemessen zu berücksichtigen ist. Der Grundkurs I/II hat möglichst in allen Orten mit Volksschulen zu erfolgen. Die Fächer Früherziehung/Grundschule sowie Gesangs- und Instrumentalunterricht sind in dezentralisierten Schwerpunkten unter Berücksichtigung der organisatorischen Erfordernisse, der räumlichen und verkehrsmässigen Gegebenheiten durchzuführen Bedeutung der Musikschule Schule Surselva Die Surselva ist weit über die Regionsgrenzen bekannt für ihre hochstehende Musik- und Gesangskultur. Neben den traditionellen Musik- und Gesangsvereinen hat ebenfalls die Musikschule Surselva in den letzten Jahrzehnten viel zur Musik- und Gesangskultur der Surselva beigetragen. Zu erwähnen ist hierbei nicht nur die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch die unzähligen Konzerte und Anlässe, an welchen die Musikschule direkt oder indirekt beteiligt war und ist. Nicht zuletzt ist die Musikschule auch ein wichtiger Arbeitgeber der Region, welcher Mitarbeitende (vor allem aus der Region) beschäftigt und dafür sorgt, dass diese Personen einen Arbeitsplatz in der Region haben Angebot der Musikschule, Trends und Projekte In Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben eines nachfrageorientierten, bedürfnisgerechten dezentralen Musikunterrichts, ist die Angebotspalette der Musikschule breit gefächert. 3 Allgemein wird ein sogenanntes Unterrichtsprogramm empfohlen. Dieses beginnt bereits im Alter von 2-3 Jahren mit dem Eltern-Kind-Musizieren. Im Alter von 4-5 Jahren werden der Besuch der Kleinkinderrhythmik, danach die Früherziehung (letztes Kindergartenjahr) und die Grundschule (1. 2. Klasse) empfohlen. Ebenfalls zu diesem Programm gehört der Grundkurs mit Blockflöte. Danach kann mit Einzel- oder Gruppenunterricht fortgefahren werden. Das aktuelle Angebot umfasst Unterricht für Akkordeon, Blockflöte, Blechinstrumente, Gesang, Gitarre, Querflöte, Keyboard, Kirchenorgel, Klarinette, Klavier, Panflöte, Violoncello, Saxophon, Schlagzeug, Trommel, Violine, Viola. Daneben wird Unterricht für Ensembles, Theorie und Bandunterricht angeboten. Bisher haben die Musikgesellschaften der Surselva ihre Jungmusiker mehrheitlich selber ausgebildet (2011: 16 von 23 Musikgesellschaften). Gemäss eigenen Aussagen bekunden die Musikgesellschaften immer mehr Schwierigkeiten, ihren Jungmusikanten einen qualitativ hochstehenden Unterricht anzubieten, weshalb die Musikschule vom district da musica Surselva angegangen worden ist, um die Zusammenarbeit bei der Ausbildung zu intensivieren. Dementsprechend darf die Musikschule Sursel- 3 Siehe Anhang 2: Schülerstatistik

3 va damit rechnen, in Zukunft etwas mehr Schülerinnen und Schüler unterrichten zu dürfen. Gleichfalls wird sie dadurch auch zu einer wichtigen Stütze für die traditionellen Musikgesellschaften der Surselva. Die Musikschule hat in den vergangenen Jahren vermehrt Bandunterricht erteilt. Dies mit grossem Erfolg, haben doch die verschiedenen Bands immer wieder Auftritte in der Region und tragen so zum kulturellen Schaffen der Region bei. Auftritte fanden z.b. beim Art On Ice in Flims, beim Städtlifest Ilanz oder bei Cor el motor in der Casa Depuoz in Trun statt Finanzierung der Musikschule Surselva Die Rechnung der Musikschule Surselva 2011 weist Ein- und Ausgaben von je etwa 1.5 Mio. Franken aus. 4 Die Musikschule wird hauptsächlich durch Schulgeldeinnahmen, Kantons- und Gemeindebeiträge finanziert. Weitere Einnahmen sind nur von geringer Bedeutung (Konzerteinnahmen, Spenden etc.) Die Gemeindebeiträge bestehen gemäss geltendem Verteilschlüssel aus Vorwegbeiträgen und Restkostenanteilen. Der Vorwegbeitrag (2011: Franken) wird im Rahmen der Budgetberatung vom Regionalparlament genehmigt und gemäss Einwohnerzahl und Steuerertrag auf die Gemeinden verteilt. Hinzu kommen die Restkostenanteile, welche gemäss heutigem Ansatz 45 Prozent der Schulgelder der jeweiligen Gemeinde betragen (2011: Franken) Finanzelle Situation Die Reserven 5 der letzten 15 Jahre sind mit dem Jahresabschluss 2011 aufgebraucht worden. Die Rechnung 2011 weist eine Fondsentnahme (Reserveabbau) von CHF 73' sowie einen Rückschlag von CHF 6' aus. Insgesamt beträgt das Defizit für das Jahr 2011 somit rund CHF 80'000. Für 2012 war eine Fondsentnahme von CHF 35'000 budgetiert. Da die Reserven bereits abgebaut sind, ist eine weitere Auflösung von Reserven jedoch nicht möglich. Aufgrund dieser finanziellen Situation sind für den Fortbestand dieser kulturellen Institution zwingend entsprechende Massnahmen zu ergreifen Gründe für das Defizit Die Musikschule generiert seit Jahren negative Rechnungsabschlüsse. Dies weil die Schulgelder in den vergangenen Jahrzehnten kaum angepasst wurden und weil die Lehrerlöhne wegen den gesetzlichen Vorgaben erhöht werden mussten. Um die Gemeinden nicht zu belasten, wurden die in vergangenen Jahren angehäuften Reserven abgebaut. Dadurch konnten wiederum die Subventionen des Kantons nicht vollständig ausgeschöpft werden. 4 Siehe Anhang 3: Erfolgsrechnung 2011, 2010 und Budget Die Bildung von Reserven war möglich, weil die Beiträge von Bund, Kanton, Gemeinden und SchülerInnen insgesamt die Kosten überstiegen. 3

4 3. Zukünftig benötigter finanzieller Mehrbedarf Für eine Weiterführung des Betriebs der Musikschule im heutigen Rahmen muss, angesichts der beschlossenen Lohnerhöhung als Folge des revidierten kantonalen Schulgesetzes, durch die dringlichsten Instrumentenreparaturen und Anschaffungen sowie wegen den seit einigen Jahren unterlassenen Abschreibungen, mit einem Finanzmehrbedarf von rund 200'000 Franken gerechnet werden. 4. Gesetzliche Rahmenbedingungen des Kantons 4.1. Qualität und Verwaltung Gemäss Art. 7 KFG 6 fördert der Kanton Sing- und Musikschulen mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen für Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Gemäss Art. 8 KFG sind Sing- und Musikschulen beitragsberechtigt, die von Gemeinden, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder in deren Auftrag von gemeinnützigen Institutionen geführt werden und dem Verband Sing- und Musikschulen Graubünden (VSMG) angeschlossen sind. Die Regierung legte am die Richtlinien 7 für die Mitgliedschaft beim VSMG fest. Dort werden Mindestanforderungen definiert, die zu erfüllen sind, um Beiträge des Kantons zu erhalten. Die Musikschule Surselva erfüllt alle Vorgaben der kantonalen Richtlinie. 8 Einzig der Verwaltungsumfang der Musikschule wird bereits seit einigen Jahren seitens VSMG bemängelt. Dieser würde nicht der Grösse der Schule entsprechen. Im Vergleich zu anderen Musikschulen liegt der Stellenumfang für die Verwaltung der Musikschule Surselva weit unter dem kantonalen Durchschnitt Beiträge des Kantons Der Kanton richtet Beiträge für die Musikschulen aus. Alternativ zahlt der Kanton entweder 2/3 der Gemeindebeiträge, Franken pro erteilte Stunde (60 Minuten), oder Franken multipliziert mit 14 Std. pro Jahr und pro Kind. Der Kanton wendet jeweils die für ihn kostengünstigste Variante an. 6 KFG: Kulturfördergesetz (BR ) 7 Siehe Anhang 4: Richlinien für die Mitgliedschaft beim Verband Sing- und Musikschulen Graubünden 8 Siehe Anhang 5: Tabelle 1, Gehaltene Stunden pro Lohnkategorie 9 Siehe Anhang 5: Tabelle 2, Vergleiche Stellenprozente Verwaltung und Leitung 4

5 Einsparpotentiale Der laufende Musikschulbetrieb wurde in Hinblick auf mögliche Optimierungen eingehend analysiert. Das Potential an Optimierungsmöglichkeiten muss zweifelsohne verfolgt werden, zeigt sich aber als eher marginal, wie im Folgenden aufgezeigt wird. Viele Faktoren sind gegeben und können nicht ohne weiteres geändert werden Alters- und Lohnstruktur Der Lohn von Musiklehrpersonen hängt einerseits von ihrer Ausbildung und andererseits von ihrem Alter ab. Gemäss entsprechender Richtlinie des VSMG werden vier Gehaltsklassen unterschieden. 10 Je höher die Ausbildung und je älter die Musiklehrpersonen sind, desto höher ist ihr Lohn. Die Ausbildung ist dabei entscheidender als das Alter. Lohnbandbreite je Alterskategorie und Gehaltsklassen sowie Anzahl MusiklehrerInnen pro Alters- und Gehaltsklasse Gemäss Grafik sind die Altersverteilung und die Ausbildungsverteilung der Musiklehrpersonen relativ ausgeglichen. Theoretisch liessen sich Kosten einsparen, wenn vermehrt junge und weniger gut ausgebildete Musiklehrer angestellt würden. Bei der Neueinstellung von Musiklehrpersonen soll wie bis anhin auf eine ausgeglichene Alters- und Ausbildungsstruktur geachtet werden. 10 Siehe Anhang 6: VSMG-Richtlinien Gehaltsklassen 5

6 5.2. Ausserregionale Musiklehrpersonen Nebst der Mehrheit der Lehrpersonen, welche in der Surselva wohnhaft sind, zeigt nachstehende Grafik den Anteil an Lehrpersonen mit Wohnsitz ausserhalb der Surselva. Die Reisespesen der ausserkantonalen und ausserregionalen Lehrpersonen werden anteilmässig über das Bündner Generalabonnement (BüGA) oder über das Generalabonnement (GA) entschädigt, womit keine nennenswerten Mehrkosten für die Musikschule entstehen. Wohnregionen Lohnverteilung 11.10% 62.45% 26.45% Ausserkantonal Ausserregional Surselva 5.3. Dezentraler Unterricht, Lokalmiete und Reisespesen Die Musikschule Surselva hat seit der Gründung 1973 den Grundsatz verfolgt, den Unterricht möglichst dezentral anzubieten. Der Vorstand der Regiun Surselva möchte weiterhin an diesem Grundsatz festhalten. Insbesondere auch deshalb, weil eine stärkere Zentralisierung des Unterrichts kaum Einsparungen zur Folge hätte. Zwar könnte allenfalls ein Teil der Reisespesen von insgesamt Franken eingespart werden. Im Gegenzug müssten an den zentralen Orten neue bzw. weitere Lokalitäten gemietet werden, um die Unterrichtsstunden erteilen zu können, da die Gemeinden grundsätzlich nur verpflichtet sind, Räumlichkeiten für den Unterricht von gemeindeeigenen Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 6

7 Die Mietkosten für das Swisscom-Gebäude in Ilanz belaufen sich auf jährlich rund Franken. Denkbar wäre deshalb auch, den Unterricht nur noch dezentral anzubieten. Dies würde jedoch wiederum die Reisespesen erhöhen und hätte zur Folge, dass die Standortgemeinden zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssten. Je nach Instrument (z.b. Schlagzeug) würde dies hohe Anschaffungskosten verursachen und dies bei zum Teil sehr geringen Auslastungen Gruppengrössen Ein weiterer Punkt sind die Gruppengrössen, welche vielfach durch die Klassengrösse der Volksschulklasse gegeben sind und so aus finanzieller Sicht nicht eine optimale Grösse darstellen. In diesem Bereich soll der Unterricht nur noch dezentral stattfinden, wenn die Gruppe eine gewisses Quorum erreicht. Folglich kann der Fall eintreten, dass in einer Gemeinde z.b. kein Flötenunterricht mehr angeboten wird und die SchülerInnen in die Nachbarsgemeinde reisen müssen Ausbildungsangebot Früherziehung, Grundschule Gemäss kantonalen Vorgaben ist eine musikalische Grundausbildung (Früherziehung und/oder Grundschule) zwingend anzubieten. Die angebotene Grundausbildung wird von den Eltern sehr geschätzt und immer mehr gebucht. Der Vorstand ist der Ansicht, dass auf dieses Angebot nicht verzichtet werden sollte. 7

8 5.5.2 Angebotene Instrumente Die Musikschule Surselva bietet in der Regel jedes nachgefragte Instrument an, für welches eine Lehrperson organisiert werden kann. Dazu ist sie gemäss Richtlinie des Kantons 11 grundsätzlich verpflichtet (breitgefächerter Instrumental- und Vokalunterricht). Kann keine Lehrperson organisiert werden, werden die Schülerinnen und Schüler auf die Warteliste gesetzt, sofern sie sich nicht für ein anderes Instrument entscheiden. Eine Beschränkung der angebotenen Instrumente ist grundsätzlich denkbar. Ein Entscheid darüber, welche Instrumente nicht mehr angeboten werden sollen, dürfte jedoch nicht leicht sein. Insbesondere deshalb nicht, weil die Breite der angebotenen Musikinstrumente grundsätzlich keine Mehrkosten verursachen. Wie gesehen, sind die Kosten wesentlich stärker davon abhängig, welche Lehrperson mit welcher Qualifikation und in welchem Alter den Unterricht erteilt. So könnte beispielsweise eine Panflötenunterrichtsstunde (2011: 12 SchülerInnen) für die Musikschule Surselva wesentlich kostengünstiger sein, wenn eine junge Lehrperson die Lektion erteilt, als beispielsweise eine Klavierstunde (2011: 205 SchülerInnen), wenn sie von einer älteren Lehrperson mit der höchsten Qualifikation erteilt wird Verwaltung / Lehrerlöhne Wie unter Ziff. 4 gesehen, kommt die Musikschule Surselva mit einer äusserst schlanken Verwaltung aus. Einsparungen in diesem Bereich sind deshalb nicht möglich. Die Lehrerlöhne der Musikschule Surselva sind im Vergleich mit anderen Musikschulen unterdurchschnittlich. Eine Senkung der Lehrerlöhne ist nach Ansicht des Vorstands nicht sinnvoll, da dadurch nur noch mit Mühe neue Lehrpersonen rekrutiert werden könnten und wahrscheinlich ein Personalabfluss die Folge wäre. 6. Finanzieller Mehrbedarf Wie bereits einleitend erwähnt, ist - um künftig die Finanzierung der Musikschule sicherstellen zu können ein jährlicher Mehrbedarf von rund 200'000 Franken notwendig. Grund für diesen hohen Betrag sind die Lohnerhöhung durch das neue Schulgesetz, dringende Instrumentenreparaturen und -anschaffungen, Anpassungen des Verwaltungsaufwands (Leitung Bildungszentrum Surselva und Buchhaltung) sowie die seit einigen Jahren unterlassenen Abschreibungen. Aufgrund des beschränkten Einsparpotenzials ist der Vorstand der Ansicht, dass entsprechende Mehreinnahmen notwendig sind. Mögliche Varianten sind Schulgelderhöhungen, Erhöhung des Gemeindevorwegbeitrags sowie Erhöhung der Restkostenanteile. 11 Siehe Anhang 4: Richtlinien für die Mitgliedschaft beim Verband Sing- und Musikschulen Graubünden 8

9 7. Erhöhung der Einnahmen 7.1. Erhöhung der Schulgelder 12 Um den Mehrbedarf von rund Franken decken zu können, wäre eine Schulgelderhöhung von rund 20 Prozent notwendig. Vergleicht man jedoch die Schulgelder der Musikschulen des Kantons Graubünden, kann festgestellt werden, dass die Schulgelder der Musikschule Surselva eher hoch sind. Eine weitere Erhöhung würde dazu führen, dass vermehrt Eltern aus finanziellen Gründen ihre Kinder nicht in die Musikschule schicken könnten. Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass die Schulgelder nicht angehoben werden sollten, da der Musikschulunterricht für alle Kinder offen sein sollte Erhöhung des Gemeindevorwegbeitrags Um den Fortbestand der Musikschule zu sichern, könnte der Gemeindevorwegbeitrag um rund Franken erhöht werden (2012: Franken). Eine Erhöhung des Gemeindevorwegbeitrages sollte jedoch grundsätzlich nicht im Vordergrund stehen, da dieser Beitrag nicht verursachergerecht verteilt wird. Dieser Beitrag ist vor allem für die Deckung der Fixkosten gedacht und wird jährlich vom Regionalparlament zusammen mit dem Budget genehmigt. Da gemäss aktuellsten Berechnungen für die Deckung der Fixkosten (Lohnkosten Schulleiter, Leitung Bildungszentrum und Verwaltungsangestellte, Mietkosten Swisscom-Gebäude, Wasser, Energie und Heizkosten) ca. 170'000 Franken erforderlich sind, sollte der Vorwegbeitrag ebenfalls 170'000 Franken betragen Erhöhung des Restkostenanteils Der Restkostenanteil pro Gemeinde beträgt zurzeit 45 Prozent des von den MusikschülerInnen aus der entsprechenden Gemeinde bezahlten Schulgelds, womit diese Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt werden. Eine Erhöhung der Restkostenanteile um 23 Prozent bzw. von 45 Prozent auf 68 Prozent würde der Musikschule aufgrund der Schülerzahlen 2011 rund CHF Mehreinnahmen bringen. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Kantonsbeiträge. Auf Grundlage der Zahlen 2011 müsste die Musikschule mit einer anderen Finanzierungsvariante beim Kanton rechnen (siehe 4.2). Die heutigen Beiträge des Kantons betragen 2/3 der Gemeindebeiträge. Durch eine Erhöhung der Restkostenanteile würde diese Finanzierungsvariante nicht mehr greifen und voraussichtlich durch die Berechnung mit den effektiven Unterrichtsstunden multipliziert mit CHF abgelöst werden. Dadurch würde der Kanton gemäss Zahlen von 2011 zusätzliche Franken bezahlen, so dass ein Mehrbetrag von rund Franken resultieren würde. 12 Siehe Anhang 5: Aktuelle Schulgelder 9

10 Nachstehende Tabelle zeigt die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung der Restkostenanteile für die einzelnen Gemeinden, wobei mit einer Erhöhung des Vorwegbeitrages auf 170'000 Franken und mit den Zahlen der Jahresrechnung 2011 gerechnet wurde. 10

11 8. Empfehlung / Vorschlag Aufgrund der Analyse sind Einsparungen im Bereich der Aufwendungen nur in einem geringen Masse möglich. Deswegen müssen Anpassungen für die Sicherstellung des Fortbestands der Musikschule auf der Ertrags-Seite vorgenommen werden. Dabei sollte von einer Erhöhung der Schulgelder abgesehen werden, da ansonsten Familien mit mehreren Kindern sich den Musikschulunterricht nicht mehr leisten können und die Preise im Vergleich zu anderen Schulen überdurchschnittlich hoch wären. Infolgedessen bleiben noch die Möglichkeiten der Erhöhung der Vorwegbeiträge sowie der Restkostenanteile. Der Vorwegbeitrag ist für die Deckung der fixen Kosten gerechnet und sollte entsprechend jährlich angepasst werden. Der Vorstand empfiehlt, die Restkostenbeiträge der Schulgelder von heute 45 Prozent auf 68 Prozent zu erhöhen. Dies würde Mehreinnahmen von rund Franken generieren. Eine Erhöhung der Gemeindeanteile kommt verständlicherweise jetzt und zu jeder Zeit ungelegen. Für den Fortbestand der Musikschule ist eine Anpassung jedoch unerlässlich. Im kommenden Jahr kann die Musikschule ihr 40-jähriges Jubiläum begehen. Damit die Musikschule für künftige Herausforderungen gewappnet bleibt, ist eine Sanierung der finanziellen Situation der Musikschule im Sinne der Empfehlungen des Regionalvorstands ein entscheidender Schritt. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen ab 1. Januar 2013 greifen. Für die Regiun Surselva Der Regionalpräsident Der Geschäftsführer Ernst Sax Duri Blumenthal 11

12 Anhang 1 Verordnung über die Musikschule Surselva 12

13 Unterrichts-Stunden 93/94 94/95 95/96 96/97 97/98 98/99 99/00 00/01 01/ Anhang Anzahl MusikschülerInnen Anzahl erteilte Stunden Kinder Erwachsene 13

14 Anhang 3 14

15 Anhang 4 15

16 Anhang 5 Tabelle '080 A (CHF ) Gehaltene Stunden pro Lohnkategorie 2'061 B (CHF ) 461 C (CHF ) 2'454 D (CHF ) Rund 80 Prozent - und somit über 2/3 - des gesamten Unterrichtspensums werden von diplomierten Lehrpersonen (Lohnkategorie A bis C) erteilt. Tabelle 2 Musikschule Anzahl SchülerInnen Leitung Verwaltung Auf 977 SchülerInnen gerechnet Leitung Verwaltung Bonaduz 191 6% 20% 31% 102% Bregaglia 97 6% 5% 60% 50% Brusio 54 5% 3% 90% 54% Chur (Musikschule) % 50% 115% 58% Chur (Singschule) % 100% 142% 142% Davos % 50% 69% 138% Domat/Ems Felsberg % 35% 70% 75% Engiadina bassa / Mü % 22% 106% 33% Grischun central % 20% 117% 47% Landquart und Umgebung % 50% 72% 51% Moesano 254 8% 7% 31% 27% Oberengadin % 80% 28% 114% Poschiavina % 8% 108% 51% Prättigau % 30% 93% 56% Schanfigg 67 10% 5% 146% 73% Surselva % 50% 50% 50% Viamala % 70% 58% 135% Im Vergleich zu anderen Musikschulen liegt der Stellenumfang für die Verwaltung der Musikschule Surselva weit unter dem kantonalen Durchschnitt. 16

17 Anhang 6 Gehaltsklassen gemäss VSMG-Richtlinie Dokument 5: Lehrkräfte 17

18 Anhang 7 18

19 Fragebogen (Bitte entsprechende Antwort ankreuzen und allenfalls Bemerkungen hinzufügen) 1. Teilen Sie die Ansicht des Vorstands, dass die Musikschule Surselva eine wichtige Bildungseinrichtung der Surselva darstellt und deshalb erhalten werden muss? Ja Nein Bemerkungen: 2. Teilen Sie die Ansicht des Vorstands, dass die Musikschule Surselva auch in Zukunft möglichst dezentral geführt werden soll? Ja Nein Bemerkungen: 3. Teilen Sie die Ansicht des Vorstands, dass das heutige Angebot der Musikschule den Bedürfnissen entspricht und deshalb nicht eingeschränkt werden sollte? Ja Nein Bemerkungen: 4. Können Sie sich damit einverstanden erklären, dass der Mehrbedarf von Franken durch die Erhöhung der Vorwegbeiträge und Restkostenanteile gedeckt wird? Ja Nein Bemerkungen: 19

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