Herr Bernhard Kirsch Amtmann Bis Beschl.-Nr. 284 Herr Thomas Lörcher Angestellter Bis Beschl.-Nr. 291 Herr Rüdiger Ziethmann Schriftführerin

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, dem 15. Juni 2009, 18:30 Uhr, im Burgsaal der Kurfürstlichen Burg, Burgstraße 1, Eltville am Rhein Anwesend unter dem Vorsitz von: Herrn Matthias Hannes Stadtverordneter (SPD) Mitglieder Herr Ingmar Jung Stadtverordneter Bis Uhr (CDU) Herr Bernd Bammert Stadtverordneter (CDU) Herr Hans Peter Seyffardt Stadtverordneter (CDU) Herr Christian Werner Stadtverordneter (CDU) (als Stellvertreter von Stadtverordn. Schon) Herr Joachim Wilhelm Stadtverordneter (SPD) Herr Peter Scheu Stadtverordneter (B 90/Grüne) Herr Rainer Scholl Stadtverordneter (FDP) Herr Helmut Moser Stadtverordneter (BL) Außerdem anwesend: Vorsitzende der Fraktion B'90/Die Grünen Frau Monika Fiala Stadtverordnete (B 90/Grüne) Von der Stadtverordnetenversammlung Frau Patricia Deussen Stadtverordnete ab Uhr, (CDU) bis Uhr Vom Magistrat Herr Patrick Kunkel Bürgermeister (CDU) Herr Dr. Clemens Mödden Erster Stadtrat (CDU) Herr Guido Wahl Stadtrat (BL) Von der Verwaltung Frau Saskia Habelt Amtsrätin Herr Bernhard Kirsch Amtmann Bis Beschl.-Nr. 284 Herr Thomas Lörcher Angestellter Bis Beschl.-Nr. 291 Herr Rüdiger Ziethmann Dipl.-Ing. Schriftführerin Frau Konstanze Graul Verwaltungsfachangestellte Entschuldigt: Mitglieder Herr Ingo Schon Stadtverordneter (CDU) Herr Adalbert Marschall Stadtverordneter (SPD) 1. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung 3. Gewährung von kostenfreien oder vergünstigten Angeboten und Dienstleistungen der Stadt Eltville am Rhein für Inhaber der Ehrenamtscard und der Jugendleitercard (Juleica)

2 4. Machbarkeitsstudie zur evtl. Rekommunalisierung des Stromnetzes 5. Veräußerung eines Baugrundstückes im Stadtteil Rauenthal, Baugebiet Auf der Großen Straße II 6. Verkauf eines Grundstückes im Stadtteil Erbach, Markt 1 7. Verkauf eines Gewerbegrundstückes Wallufer Straße, Eltville 8. Verkauf Wohnbaugrundstücke an der Waldhohl / Ober Setzling in Eltville 9. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom betreffend Kinderbetreuungsangebot auf dem Lernbauernhof Rauenthal 10. Antrag der Republikaner vom betreffend Tagungshotel auf dem Rheingauhallengelände in Eltville 11. Antrag der Republikaner vom betreffend Verwaltungssitz der Rheingau Musikfestival Konzertgesellschaft mbh 12. Antrag der CDU-Fraktion vom betreffend Umsetzung eines Krippenhauses 13. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom betreffend Stromanbieter 14. Aussprache zum Thema Aufwandsentschädigung 15. Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um Uhr und stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Einladung und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschriften über die Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. April 2009 sowie die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. April 2009 haben gemäß 29 Abs. 3 in Verbindung mit 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Oktober 1999 ab dem 7. Tage nach der jeweiligen Sitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus offen gelegen. Jedem Mitglied wurde je eine Abschrift der Niederschriften zugeleitet. Gegen die Abfassungen wird kein Widerspruch erhoben. Punkt 1) der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr ) Der Beschluss des Magistrats vom 19. Mai 2009, Nr , wird bekannt - Kenntnisnahme - 1. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 einschließlich der Anlagen wird hiermit gemäß 112 Abs. 2 HGO aufgestellt. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, von der Jahresrechnung 2008 einschließlich der Anlagen Kenntnis zu nehmen. 3. Die Genehmigung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen dieses Jahresabschlusses gemäß 100 HGO ist nicht erforderlich. 2

3 Punkt 2) der Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009; hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung 284.) Der Beschluss des Magistrats vom 9. Juni 2009, Nr , wird bekannt Nach eingehender Diskussion beantragt Herr Stadtverordn. Seyffardt im Beschlussvorschlag, Ziffer 2., zweiter Satz die Worte die Stadtverordnetenversammlung durch die Worte der Magistrat zu ersetzen. Damit lautet der Satz wie folgt: Über die Mittelfreigabe entscheidet der Magistrat; danach ist durch die Verwaltung die Zustimmung der Kommunal- und Finanzaufsicht für die Inangriffnahme der Maßnahme einzuholen. Abstimmungsergebnis: - 7 Dafür 1 Dagegen Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Anschließend lässt der Vorsitzende über die vorliegende Beschlussvorlage bzw. den hierzu gefassten Magistratsbeschluss mitsamt angenommenem Änderungsantrag abstimmen. - 8 Dafür 1. Die Genehmigungsverfügung des Landrates des Rheingau- Taunus-Kreises als Behörde der Landesverwaltung, Heimbacher Straße 7, Bad Schwalbach, für den Haushaltsplan 2009 der Stadt Eltville am Rhein wird gemäß 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis genommen. 2. Alle im Haushaltsplan 2009 im Finanzhaushalt veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche mit erheblichen Folgekosten verbunden sind, sind gesperrt. Über die Mittelfreigabe entscheidet der Magistrat; danach ist durch die Verwaltung die Zustimmung der Kommunal- und Finanzaufsicht für die Inangriffnahme der Maßnahme einzuholen. 3. Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt. Über die Mittelfreigabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die Freigabe ist nur möglich für - Fortführungsmaßnahmen, - neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bescheides des Bundes oder des Landes und nur dann, wenn eine Netto-Neuverschuldung im Jahr 2010 nicht die Folge ist. Bei weitergehender Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen ist nach Mittelfreigabe durch die Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung der Kommunal und Finanzaufsicht einzuholen. 3

4 Punkt 3) der Gewährung von kostenfreien oder vergünstigten Angeboten und Dienstleistungen der Stadt Eltville am Rhein für Inhaber der Ehrenamtscard und der Jugendleitercard (Juleica) 285.) Der Beschluss des Magistrats vom 9. Juni 2009, Nr , wird bekannt - 8 Dafür 1 Dagegen - I. Die Stadt Eltville am Rhein gewährt Inhabern der Ehrenamtscard folgende kostenfreie bzw. vergünstigte Angebote und Dienstleistungen: %-ige Ermäßigung auf den Kauf einer Saisonkarte des städtischen Freibades oder Reduzierung des täglichen Eintrittspreises dahingehend, dass Inhabern der E-Card die Ermäßigungen für Schüler/ Studenten gewährt werden. 2. Reduzierung der Eintrittsgelder bei städtischen Kulturveranstaltungen und für den Burgturm dahingehend, dass Inhabern der E-Card die Ermäßigungen für Schüler/Studenten gewährt werden. 3. Befreiung von der Jahresgebühr hinsichtlich der Nutzung der Mediathek und von der Ausleihgebühr für DVDs. II. Die Stadt Eltville am Rhein gewährt Inhabern der Jugendleitercard (Juleica) zusätzlich zu den bereits bestehenden Ermäßigungen folgende Vergünstigung: Befreiung von der Jahresgebühr hinsichtlich der Nutzung der Mediathek und von der Ausleihgebühr für DVDs. Punkt 4) der Machbarkeitsstudie zur evtl. Rekommunalisierung des Stromnetzes 286.) Der Beschluss des Magistrats vom 19. Mai 2009, Nr , wird bekannt - 7 Dafür (Herr Stadtverordn. I. Jung befand sich bei der Abstimmung nicht im Beratungsraum.) 1. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend mit den Städten und Gemeinden Oestrich-Winkel, Kiedrich, Lorch, Rüdesheim am Rhein, Schlangenbad sowie Walluf eine Untersuchung zur Rekommunalisierung des Stromnetzes in die Wege zu leiten. 2. Die Beauftragung eines Beratungsunternehmens erfolgt nach Einholung von Vergleichsangeboten durch eine separate Beschlussvorlage. 3. Die Gesamtkosten für eine Machbarkeitsstudie werden anteilig nach Einwohnerzahl auf die beteiligten Kommunen umgelegt. 4. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage einer weiteren Beschlussvorlage, wenn klar ist, welche der unter 1.) genannten Kommunen sich an der Angelegenheit gemäß Vorlage beteiligen. 4

5 Punkt 5) der Veräußerung eines Baugrundstückes im Stadtteil Rauenthal, Baugebiet Auf der Großen Straße II 287.) Der Beschluss des Magistrats vom 5. Mai 2009, Nr , wird bekannt - einstimmig - 1. Die Stadt Eltville am Rhein veräußert das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 35, Flurstück 253/2, Größe: 380 m², an die Käufer zum Kaufpreis von ,00 Euro. 2. Die auf das veräußernde Grundstück entfallenden öffentlichen Abgaben (Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag), die Kanalhausanschlusskosten und der Kostenerstattungsbetrag für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind von den Erwerbern zu zahlen. Die öffentlichen Abgaben und der Kostenerstattungsbetrag werden im Zuge des Grundstückskaufvertrages endgültig abgelöst. 3. Die Kosten des Grundstückskaufvertrages (einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr) sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten tragen die Erwerber. 4. Im Falle eines Weiterverkaufs des Grundstückes innerhalb der nächsten elf Jahre ab Verkaufsdatum ist der jeweils erzielte Mehrerlös für Grund und Boden an die Stadt Eltville am Rhein abzuführen. 5. Die Bebauung des Grundstückes muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages abgeschlossen sein. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Bauverpflichtung ist im abzuschließenden Grundstückskaufvertrag eine Regelung für die Rückabwicklung des Kaufes aufzunehmen und durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Eltville am Rhein grundbuchlich zu sichern. Die Kosten der Rückabwicklung haben die Erwerber zu tragen. Punkt 6) der Verkauf eines Grundstückes im Stadtteil Erbach, Markt ) Der Beschluss des Magistrats vom 9. Juni 2009, Nr , wird bekannt Nach eingehender Diskussion stellt Herr Stadtverordn. Werner drei Änderungsanträge, von denen er den dritten von Herrn Stadtverordn. Moser übernommen hat. Der Vorsitzende lässt getrennt über die Anträge abstimmen. 1. Änderungsantrag: Den Beschlussvorschlag Ziffer 4. um folgenden Satz ergänzen: Die Käuferin hat sich auf zwei Einfamilienwohnhäuser festzulegen. Abstimmungsergebnis: - 5 Dafür 2 Dagegen 2 Enthaltungen - Damit ist der 1. Änderungsantrag angenommen. 2. Änderungsantrag: Den Beschlussvorschlag Ziffer 5. um folgenden Satz erweitern: 5

6 Die zu belastende Fläche ist konkret darzustellen. Abstimmungsergebnis: - 3 Dafür 2 Dagegen 4 Enthaltungen - Damit ist der 2. Änderungsantrag angenommen. 3. Änderungsantrag: In den Beschlussvorschlag eine neue Ziffer aufnehmen, die wie folgt lautet: 7. In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen, für den Fall einer Weiterveräußerung des noch unbebauten Grundstückes. Abstimmungsergebnis: - 6 Dafür 2 Dagegen Damit ist der 3. Änderungsantrag ebenfalls angenommen. Zuletzt lässt der Vorsitzende über die vorliegende Beschlussvorlage bzw. den gefassten Magistratsbeschluss mitsamt angenommenen drei Änderungsanträgen abstimmen. - 6 Dafür 2 Dagegen 1. Die Stadt Eltville am Rhein veräußert das Grundstück Gemarkung Erbach, Flur 14, Flurstück 13/16, Größe 947 m², Markt 1, an die Käuferin. 2. Der Kaufpreis beträgt ,00 Euro (entspricht 265,00 /m²). 3. Die auf die veräußernde Grundstücksfläche entfallenen öffentlichen Abgaben sind von der Käuferin zu zahlen. 4. Die Käuferin hat sich zu verpflichten, das Bauvorhaben vor Einreichung der entsprechenden Bauantragsunterlagen und unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt abzustimmen. Die Käuferin hat sich auf zwei Einfamilienwohnhäuser festzulegen. 5. Zur Sicherung der Erschließung wird öffentlich-rechtlich ein Geh-, Fahr-, Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für das Hinterliegergrundstück gesichert (Baulast). Die zu belastende Fläche ist konkret darzustellen. 6. Die Kosten des Grundstückkaufvertrages - einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr - sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten (z. B. anteilige Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer) trägt die Käuferin. 7. In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel aufzunehmen, für den Fall einer Weiterveräußerung des noch unbebauten Grundstückes. 6

7 Punkt 7) der Verkauf eines Gewerbegrundstückes Wallufer Straße, Eltville 289.) Der Beschluss des Magistrats vom 9. Juni 2009, Nr , wird bekannt Nach ausführlichen Redebeiträgen stellt Herr Stadtverordn. I. Jung den GO-Antrag auf Schluss der Debatte. Es erfolgt keine Gegenrede. Damit ist der GO-Antrag angenommen und der Vorsitzende tritt in die Abstimmung ein. Zunächst lässt er über den Änderungsantrag von Herrn Stadtverordn. Werner abstimmen, dass bis zum eine Willensbekundung der Firma Klaus Zeh GmbH zum Ankauf des Grundstückes vorzulegen ist und bis zum der Notarvertrag beurkundet wird. Abstimmungsergebnis: - 2 Dafür 7 Dagegen - Der Vorsitzende kommt nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Stadtverordn. I. Jung, die Frist für die Beurkundung des Kaufvertrages mit der Firma Klaus Zeh GmbH bis zum festzusetzen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Damit ist dieser Antrag angenommen. Anschließend lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, falls die Beurkundung mit der Firma Klaus Zeh GmbH in der beschlossenen Frist nicht zustande kommt, dann erfolgt die Grundstücksvergabe an die Firma be happy car wash, SB-Autowaschanlagen Bernhard & Wirth GbR. Abstimmungsergebnis: - 2 Dafür 4 Dagegen 3 Enthaltungen - Zuletzt lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, falls die Beurkundung mit der Firma Klaus Zeh GmbH in der beschlossenen Frist nicht zustande kommt, neu auszuschreiben mit kurzer Fristsetzung. Abstimmungsergebnis: - 8 Dafür Damit ist dieser Antrag angenommen. Eine Abstimmung über die vorliegende Beschlussvorlage hat sich somit erübrigt. Punkt 8) der 290.) Der Beschluss des Magistrats vom 9. Juni 2009, Nr , wird bekannt 7

8 Verkauf Wohnbaugrundstücke an der Waldhohl / Ober Setzling in Eltville Herr Stadtverordn. Moser beantragt, über die Ziffer II. des Beschlussvorschlages der vorliegenden Beschlussvorlage nicht abzustimmen. Abstimmungsergebnis: - 2 Dafür 7 Dagegen - Anschließend lässt der Vorsitzende über die vorliegende Beschlussvorlage bzw. den gefassten Magistratsbeschluss getrennt nach Ziffern I und II des Beschlussvorschlages abstimmen. I. - 8 Dafür 1.a) Die Stadt Eltville veräußert aus dem Grundstück Gemarkung Eltville, Flur 25, Flurstück 392, eine noch zu vermessende Teilfläche in der Größe von ca. 500 m² (Parzelle a + Erschließungsweg) zum Kaufpreis von 484,20 /m² (= ca Euro) sowie b) eine noch zu vermessende Teilfläche in der Größe von ca. 400 m² (Grünfläche) zum Kaufpreis von 42,78 /m² (= ca Euro) an die Käufer. 2.a) Die Kosten des Grundstückskaufvertrages einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten tragen die Käufer. b) Die auf die zu veräußernde Grundstücksfläche entfallenen öffentlichen Abgaben sind von den Käufern zu zahlen. c) Die Käufer haben sich zu verpflichten, das Bauvorhaben vor Einreichung der entsprechenden Bauantragsunterlagen und unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt abzustimmen. Gleiches gilt für die von den Käufern durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherung des Steilhanges der Grünfläche. II. - 7 Dafür 1 Dagegen 1. Die Stadt Eltville veräußert aus dem Grundstück Gemarkung Eltville, Flur 25, Flurstück 392, eine noch zu vermessende Teilfläche in der Größe von ca. 690 m² (Parzellen b und c) zum Kaufpreis von 335 /m² für Teilfläche b) und 360 /m² für Teilfläche c) (= ca Euro) an die Käufer. 2.a) Die Kosten des Grundstückskaufvertrages einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten tragen die Käufer. b) Die auf die zu veräußernde Grundstücksfläche entfallenen öffentlichen Abgaben sind von dem Käufer zu zahlen. c) Die Käufer haben sich zu verpflichten, das Bauvorhaben vor Einreichung der entsprechenden Bauantragsunterlagen und unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt abzustimmen. 8

9 Herr Stadtverordn. Scholl stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung bezüglich einer gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 9) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom betreffend Kinderbetreuungsangebot auf dem Lernbauernhof Rauenthal und 12) Antrag der CDU-Fraktion vom betreffend Umsetzung eines Krippenhauses. Hierauf erfolgt keine Gegenrede. Damit ist der GO-Antrag angenommen und die Anträge werden im Folgenden gemeinsam beraten. Gemeinsame Beratung: Punkt 9) der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom betreffend Kinderbetreuungsangebot auf dem Lernbauernhof Rauenthal sowie Punkt 12) der Antrag der CDU- Fraktion vom betreffend Umsetzung eines Krippenhauses 291.) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2009 betreffend Kinderbetreuungsangebot auf dem Lernbauernhof Rauenthal sowie der Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni 2009 betreffend Umsetzung eines Krippenhauses liegen vor. Herr Stadtverordn. Seyffardt und Frau Stadtverordn. Fiala erläutern jeweils ihre Anträge. Im Laufe der Diskussion wird aus den Reihen des Ausschusses der GO-Antrag auf Schluss der Rednerliste gestellt. Es erfolgt keine Gegenrede. Damit ist der GO-Antrag angenommen. Der Vorsitzende lässt über die beiden vorliegenden Anträge getrennt abstimmen. Zunächst wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2009 betreffend Kinderbetreuungsangebot auf dem Lernbauernhof Rauenthal abgestimmt. - 2 Dafür 3 Dagegen 4 Enthaltungen - Anschließend kommt der Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni 2009 betreffend Umsetzung eines Krippenhauses zur Abstimmung. - 6 Dafür 3 Enthaltungen - Damit ist dieser Antrag angenommen und lautet wie folgt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Realisierung eines freiwilligen städtischen Angebotes an Krippenplätzen in Form eines Krippenhauses zu prüfen. Mögliche Standorte, möglichst in der Kernstadt, Betreiber sowie unterschiedliche Angebotsstrukturen im Hinblick auf die Betreuungszeiten zusammen mit entsprechenden für die Stadt und die Eltern entstehenden Kostensätzen sollen der Stadtverordnetenversammlung in einem Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 9

10 Punkt 10) der Antrag der Republikaner vom betreffend Tagungshotel auf dem Rheingauhallengelände in Eltville 292.) Der Antrag der Republikaner vom 30. Mai 2009 liegt vor. - 1 Dafür 7 Dagegen Punkt 11) der Antrag der Republikaner vom betreffend Verwaltungssitz der Rheingau Musikfestival Konzertgesellschaft mbh 293.) Der Antrag der Republikaner vom 30. Mai 2009 liegt vor. - 0 Dafür 8 Dagegen Punkt 13) der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom betreffend Stromanbieter 294.) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Juni 2009 liegt vor. Frau Stadtverordn. Fiala erläutert den Antrag. Im Laufe der Diskussion zieht Frau Stadtverordn. Fiala den Punkt 4 des vorliegenden Antrages zurück. Nach eingehenden Redebeiträgen spricht sich der Ausschuss dafür aus, keinen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu stellen, sondern die entsprechenden Formulierungen fraktionsübergreifend abzustimmen und erst in der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2009 vorzutragen. Demzufolge gibt der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung ab. Punkt 14) der Aussprache zum Thema Aufwandsentschädigung 295.) Auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. April 2009, Nr. 280, wird hingewiesen. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit regt Herr Stadtverordn. Scholl an, die Angelegenheit auf die nächste Sitzung am 31. August 2009 zu vertagen. Die Verwaltung wird zu dieser Sitzung der Einladung eine Übersicht des Hessischen Städtetages aus dem Jahr 2002 beifügen. Punkt 15) der Mitteilungen und Anfragen 10

11 a) Änderungs-/bzw. Ergänzungsanträge für die Stadtverordnetenversammlung 296.) Herr Stadtverordn. Seyffardt bittet seine Mandatskollegen darum, zukünftig bei textintensiven Änderungs-/bzw. Ergänzungsanträgen für die Stadtverordnetenversammlung, diese frühzeitig den einzelnen Fraktionen zukommen zu lassen. Ende der Sitzung: Uhr Der Vorsitzende: Die Schriftführerin: Matthias Hannes Stadtverordneter Konstanze Graul Verwaltungsfachangestellte 11

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