Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach
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- Nadja Fiedler
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach Jahresabschluss 2009 und Entlastung der Betriebsleitung des Theaters (Drucks. 228) 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Theater Heilbronn Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Theater Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,16 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,65 EUR - das Umlaufvermögen ,16 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) 8.551,35 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,98 EUR - die Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln ,39 EUR - die Rückstellungen ,07 EUR - die Verbindlichkeiten ,00 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,72 EUR 1.2 Jahresverlust ,97 EUR Summe der Erträge ,46 EUR Summe der Aufwendungen ,43 EUR 2. Der Verlust für das Jahr 2009 beträgt ,97 EUR und wird zusammen mit dem Budgetüberschuss aus 2008 in Höhe von ,72 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und in Höhe von ,23 EUR aus der Kapitalrücklage gedeckt. Daraus ergibt sich ein Budgetüberschuss in Höhe von ,98 EUR, der als Rücklage in das Jahr 2010 übertragen wird. 3. Der Betriebsleitung des Theaters Heilbronn wird für das Wirtschaftsjahr 2009 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt
2 Jahresabschluss 2009 und Entlastung der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 227) 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Abschluss der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,32 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf ,98 EUR - das Anlagevermögen ,29 EUR - das Umlaufvermögen davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,66 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,95 EUR - die Verbindlichkeiten ,71 EUR 1.2 Jahresgewinn ,20 EUR Summe der Erträge ,80 EUR Summe der Aufwendungen ,60 EUR 2. Der Jahresgewinn dient in Höhe von ,21 EUR zur Tilgung des Verlustvortrages und wird in Höhe von ,01 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird für das Wirtschaftsjahr 2009 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt
3 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehne der Stadtwerke Heilbronn GmbH (Drucks. 235) Die Stadt Heilbronn übernimmt gegenüber der Kreissparkasse Heilbronn für ein Darlehen der Stadtwerke Heilbronn GmbH über EUR die Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der Darlehenssumme. Für die Bürgschaftsübernahme wird eine am 1. Juli jeden Jahres fällige Avalprovision von 0,60 % aus der Darlehensrestschuld zum 31. Dezember des Vorjahres erhoben Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in den Bereichen der Wasserversorgung, der Parkraumbewirtschaftung, des Bäderbetriebs und des Betriebs der Eissporthalle durch die Stadtwerke Heilbronn GmbH Betrauungsbeschluss über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des Betriebs eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens im Hafen- und Industriegebiet der Stadt Heilbronn Allgemeine Aussprache zu den Tagesordnungspunkten Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in den Bereichen der Wasserversorgung, der Parkraumbewirtschaftung, des Bäderbetriebs und des Betriebs der Eissporthalle durch die Stadtwerke Heilbronn GmbH und Betrauungsbeschluss über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des Betriebs eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens im Hafen- und Industriegebiet der Stadt Heilbronn
4 Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in den Bereichen der Wasserversorgung, der Parkraumbewirtschaftung, des Bäderbetriebs und des Betriebs der Eissporthalle durch die Stadtwerke Heilbronn GmbH (Drucks. 75) Dem Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in den Bereichen der Wasserversorgung, der Parkraumbewirtschaftung, des Bäderbetriebs und des Betriebs der Eissporthalle durch die Stadtwerke Heilbronn GmbH wird in der Fassung, die sich aus der Gemeinderatsdrucksache Nr. 75 ergibt, zugestimmt Betrauungsbeschluss über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des Betriebs eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens im Hafen- und Industriegebiet der Stadt Heilbronn (Drucks. 104) Dem Betrauungsbeschluss über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des Betriebs eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens im Hafen- und Industriegebiet der Stadt Heilbronn wird in der Fassung, die sich aus der Gemeinderatsdrucksache Nr. 104 ergibt, zugestimmt Schulzentrum Sontheim-Ost, Räumlichkeiten für eine Ganztagsbetreuung -Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Aufhebung des Sperrvermerks und Vergabe der Planungsleistungen- (Drucks. 210) 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung (Anlagen 2 und 3 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 210) der Architekten Müller, Heilbronn vom 10. August 2010 in Höhe von - 4 -
5 wird genehmigt. netto ,83 EUR 19 % MwSt ,67 EUR brutto ,50 EUR zur Rundung 1.155,50 EUR Gesamtsumme ,00 EUR 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in ihrer Zuständigkeit zu vergeben, die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten und vorbehaltlich der Förderzusage und der erforderlichen Mittelbereitstellung Angebote zur Durchführung der Arbeiten einzuholen. 3. Zur Fortführung der Planung entsprechend Ziffer 2 wird der Sperrvermerk im Haushaltsjahr 2010 bei der Haushaltsstelle (Schulzentrum Sontheim- Ost) in Höhe von EUR aufgehoben. 4. Die Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphase 2 bis 9 HOAI) wird genehmigt. Voraussichtliches Gesamthonorar für die Architektenleistung: netto ,74 EUR 19 % MwSt ,26 EUR brutto ,00 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Stufen vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit zu übertragen Heilbronner Bildungsbericht 2010 (Drucks. 216) Der Gemeinderat nimmt vom Bildungsbericht 2010 K e n n t n i s
6 Entscheidung über zurückgestellte Anträge aus dem Stellenplanverfahren 2010/2011 und Sachstandsbericht zur Umsetzung von Sparmaßnahmen (Drucks. 218) 1. Den in Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 218 aufgeführten Stellenschaffungen wird ab 1. Januar 2011 zugestimmt. 2. Den in Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 218 aufgeführten Stellenhebungen wird ab 1. Januar 2011 zugestimmt Generalverkehrsplan Baden-Württemberg -Stellungnahme der Stadt Heilbronn- (Drucks. 229) Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Stadt Heilbronn zum Entwurf des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg entsprechend der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 229 zu Fortschreibung Stadtentwicklungsplanung im Hinblick auf die Entwicklung der Wohnbevölkerung (Drucks. 231) Der Gemeinderat nimmt von der Fortschreibung der Stadtentwicklungsplanung im Hinblick auf die Entwicklung der Wohnbevölkerung K e n n t n i s
7 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) (Drucks. 233) 1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2006, zuletzt geändert am 15. April 2010, wird in der als Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 233 beiliegenden Fassung beschlossen. 2. Die Gebühren für die einzelnen Gebührentatbestände werden, wie im Gebührenverzeichnis (Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 233) aufgeführt, beschlossen. 3. Die Kalkulation der Gebühren (Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 233) wird beschlossen Umsetzung des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans -Zwischenberichte- (Drucks. 220) Der Gemeinderat nimmt von dem Zwischenbericht zur Umsetzung des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans K e n n t n i s Schutz erhaltenswerter Bauten in Heilbronn (Drucks. 229) Ergebnis: Die Verwaltung nimmt eine genauere Untersuchung der beantragten Erhaltungssatzung für die Wilhelminischen Gebäude im Areal Südliche Innenstadt und Südstadt analog der Erhaltungssatzung in Böckingen in das Jahresprogramm 2011 auf und legt dies dem Gemeinderat im zweiten Halbjahr 2011 zur Entscheidung vor
8 Entwicklung der nördlichen Innenstadt (Drucks. 238) Die Verwaltung untersucht die Mängel und Defizite in der nördlichen Innenstadt und erarbeitet unter Einbezug der Leitlinien für die städtebauliche Innenentwicklung (STEP 2020), aller aktuellen Konzepte und Projekte einen Rahmenplan mit den wesentlichen Inhalten: a) Städtebauliche Entwicklung b) Gestaltung öffentlicher Raum c) Nutzung d) Soziales Aufgabe der Friedrich-Ebert-Trasse und städtebauliches Konzept (Drucks. 219) Ergebnis: Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26. Juli 2010 wird abgelehnt Bebauungsplan 114/18 Heilbronn-Biberach, Panoramastraße III -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 226) Die Aufstellung des Bebauungsplans 114/18 Heilbronn-Biberach zur Änderung der Bebauungspläne 114/9, 116/I und 116/8 Panoramastraße III für die Flurstücke Nrn. 178 (Weg) teilweise, 182 (Böllinger Bach) teilweise, , , 2430/1, 2433, , , 2446, 2447, 2448 (Weg), 2449 (Weg) teilweise, , 2467/1, , 2475 (Weg), 2479, 2480 teilweise, 2481 teilweise, 2482 teilweise, 2482/1 teilweise, , 2495 (Weg), , 2503 und 3794 teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 114/18 ist im Lageplan vom 9. September 2010 umgrenzt
9 Bebauungsplan 161/8 Heilbronn-Horkheim, Amsterdamer Straße Satzungsbeschluss- (Drucks. 225) 1. Der im beiliegenden Bericht vom 14. September 2010 (Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 225) unter A aufgeführten Anregung kann nicht entsprochen werden. Die unter B aufgeführte Anregung wird teilweise berücksichtigt. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 161/8 Heilbronn-Horkheim zur Änderung der Bebauungspläne 161/1, 161/1c, 161/1d und 160/2 im beschleunigten Verfahren Amsterdamer Straße 8-12 für die Flurstücke Nrn. 263, 270/1, 270/3, 275, 276, 276/1 und 278 nach dem Lageplan vom 14. September 2010 des Planungs- und Baurechtsamts als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 14. September 2010 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 14. September 2010, der Gestaltungsplan vom 14. September 2010 und die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine+Jud vom 4. Dezember
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