Benchmarking 2005 der 16 großen Großstädte Deutschlands

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1 Benchmarking 25 der 16 großen Großstädte Deutschlands Hamburg Rostock Bremen Essen Duisburg Düsseldorf Köln Dortmund Hannover Berlin Leipzig Dresden Frankfurt/Main Nürnberg Stuttgart München erstellt von Hamburg

2 Inhalt 1. Vorbemerkungen Zusammenfassung Datenlage im SGB II aus kommunaler Sicht Veränderungen in der sozialen Grundsicherung Leistungsempfängerdichte und Strukturen der Leistungsempfänger Strukturen der Bedarfsgemeinschaften Entwicklungen der Personenzahlen und Bedarfsgemeinschaften Kommunale Ausgaben nach dem SGB II Anhang: Quellenabhängige Finanzdaten zu Leistungen für Unterkunft und Heizung (LfU) - Beispiel Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Transferleistungsdichte A 24 mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung...12 Abbildung 2 Transferleistungsdichte A 25 mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung...13 Abbildung 3: Veränderungen der Transferleistungsdichten A...15 Abbildung 4: Transferleistungsdichte B 24 ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung...15 Abbildung 5: Transferleistungsdichte B 25 ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung...16 Abbildung 6: Veränderungen der Transferleistungsdichten B...17 Abbildung 7: Dichte der SGB II-Personen Dezember Abbildung 8: Alterspezifische Dichte der SGB II-Empfänger (rev. Daten)...19 Abbildung 9: Anteile der SGB II-Empfänger nach Leistungsart (Alg 2 oder Sozialgeld)...2 Abbildung 1: Dichte der SGB II-Empfänger nach Geschlecht (rev. Daten)...21 Abbildung 11: SGB II-Empfänger nach Staatsangehörigkeit...22 Abbildung 12: Dichte der SGB II-Empfänger nach Staatsangehörigkeit...23 Abbildung 13: Anteile Ein-Personen-Bdg. an allen Bedarfsgemeinschaften Abbildung 14: SGB II-Hilfeempfänger pro Bedarfsgemeinschaft...25 Abbildung 15: Alleinerziehende...26 Abbildung 16: Alleinerziehende Frauen, darunter unter 25-jährige Mütter Abbildung 17: Zunahme der SGB II-Dichte Dezember 25 gegenüber Juni Abbildung 18: Fallzahländerung gegenüber dem 1. Halbjahr Abbildung 19: Veränderungen SGB II-Personen von Monat zu Monat (Jan. bis Juni)...31 Abbildung 2: Struktur der kommunalen Gesamtausgaben (o. Leistungen n. 16 (2)) n. SGB II...34 Abbildung 21: Kommunale Gesamtausgaben pro Einwohner pro Monat...35 Abbildung 22: Kommunale Gesamtausgaben* je Person und Bedarfsgemeinschaft...36 Abbildung 23: Kosten der Unterkunft und Heizung nach Größe der Bedarfsgemeinschaft...37 Abbildung 24: Ausgaben nach 23 Abs. 3 SGB pro Bedarfsgemeinschaft...39 Abbildung 25: Veränderung der kommunalen Gesamtausgaben gegenüber dem ersten Halbjahr in Prozent...4 Tabelle 1: Anzahl der Einwohner am Tabelle 2: Gegenüberstellung von Arbeitslosen und "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen"...9 Tabelle 3: Anteil nicht-deutscher Einwohner an allen Einwohnern bis 65 Jahre...23 Tabelle 4: SGB II Personen und Bedarfsgemeinschaften - Vergleich Juni zu Dezember Teilnehmende Städte Berlin Freie Hansestadt Bremen Dortmund Dresden Düsseldorf Duisburg Essen Frankfurt am Main Freie und Hansestadt Hamburg Hannover Köln Leipzig München Nürnberg Hansestadt Rostock Stuttgart Das Projektteam Jutta Hollenrieder Jens Kretzschmar Frank Lehmann-Diebold Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11, 2148 Hamburg consens@consens-info.de 2

3 1. Vorbemerkungen Der Benchmarkingkreis der 16 großen Großstädte hat mit der Neugliederung der Sozialgesetzgebung zum , also mit der Einführung des SGB II und des SGB XII, die Grundlagen seiner Vergleichsarbeit ebenfalls umgestellt. Die betrachteten Leistungen der Kommunen beziehen sich nunmehr auf das SGB XII mit den Leistungen der seit dem weniger bedeutsamen Hilfe zum Lebensunterhalt, den von der Inanspruchnahme her umfangreicheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, den Hilfen zur Gesundheit, den Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen und der Hilfe zur Pflege das SGB II, nach dem die Kommunen insbesondere die Kosten der Unterkunft und für Beratungsleistungen nach 16 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB II finanziell zu tragen haben, bildet dabei einen eigenen Schwerpunkt im Benchmarking die Leistungen der Schuldnerberatung, sowohl als Leistung nach SGB XII als auch nach SGB II Die Berichtslegung zu diesen thematischen Schwerpunkten erfolgt zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr, so dass die einzelnen Berichtsteile zunächst thematisch separat erarbeitet werden. Hiermit wird der Berichtsteil zum SGB II vorgestellt. Die Finanzierung der Aufgabe Grundsicherung für Arbeitslose erfolgt durch Bund und Kommunen. Während der Bund grundsätzlich die passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II) und die aktivierenden Leistungen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt finanziert, tragen die Kommunen den überwiegenden Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) sowie nach 22 Abs. 3 SGB II Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Darüber hinaus übernehmen die Kommunen die Aufwendungen für soziale Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung usw.) für die Leistungsbezieher, sowie nach 23 Abs. 3 Nr. 1-3 SGB II Erstausstattungen für Wohnung, Bekleidung und Kosten mehrtägiger Klassenfahrten. Dieser Bericht zeigt die Ergebnisse des Benchmarking der 16 großen Großstädte für die kommunalen Leistungen nach SGB II auf. Ein erster Bericht zu den kommunalen Leistungen im SGB II wurde zur Situation im ersten Halbjahr, zum , bereits veröffentlicht. Hieran knüpft der Benchmarkingkreis der großen Großstädte nun an. An diesem Vergleichsring nehmen die nachfolgend genannten Großstädte Deutschlands teil. Neben der Hauptstadt Berlin sind die ostdeutschen Städte Dresden, Leipzig und Rostock sowie die zwölf Großstädte ab zirka 5. Einwohner aus den alten Ländern vertreten. Die im Bericht verwandten Abkürzungen für die Großstädte entsprechen den bekannten Autokennzeichen. Sie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die hier definitorisch zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen sind Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte. Sie können daher von anderen veröffentlichten (z.b. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Volkszählung) oder anderweitig für Berechnungen genutzten Zahlen abweichen. 3

4 Tabelle 1: Anzahl der Einwohner am Stadt Abkürzung Einwohner am mit Hauptwohnsitz * Berlin B Freie Hansestadt Bremen * HB Dortmund DO Dresden DD Düsseldorf D Duisburg DU Essen E Frankfurt / Main F Freie und Hansestadt Hamburg * HH Hannover H Köln K Leipzig * L München M Nürnberg N Hansestadt Rostock HRO Stuttgart S (* für Bremen, Hamburg und Leipzig noch Einwohnerdaten zum Stichtag ) Noch ein methodischer Hinweis: Die in diesem Bericht gebildeten Mittelwerte in den Kennzahlen sind gewichtete Mittelwerte. Dadurch haben größere Einzelwerte (Leistungsbezieher, Einwohnerzahl, Ausgaben etc.) in den Städten stärkeren Einfluss auf den dann berechneten Mittelwert. Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren, ist dies in den Grafiken durch den Hinweis n.v. (= nicht verfügbar) kenntlich gemacht. 4

5 2. Zusammenfassung Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in dem SGB II brachte große Veränderungen bei der Zuordnung von Empfängern verschiedener Leistungen zum Lebensunterhalt zu den verschiedenen Hilfesystemen. Insgesamt hat sich die Zahl der Empfänger von Transferleistungen kaum verändert. Unter Einbeziehung aller Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige ohne Beschäftigung und erwerbstätige oder nicht erwerbsfähige Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen ist die Zahl der Personen in den betrachteten deutschen Großstädten, die von Sozialleistungen leben, sogar minimal gesunken. In der Einzelbetrachtung ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bis zum nach dem GSiG, ab dem nach dem SGB XII) deutlich gestiegen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt die bisherige Sozialhilfe hat hingegen fast vollkommen an Bedeutung verloren. Die weit überwiegende Zahl der ehemaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhält ab dem laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hinzu kommen Neuzugänge in dieser Leistungsart im Laufe des Jahres 25. Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Zahl dieser Neuzugänge im Jahr 24 noch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III erhalten hat und mit dem Auslaufen dieser Leistung in den Leistungsbezug nach dem SGB II gewechselt ist. Die Zahl der Personen, die von Arbeitslosengeld auf Grundlage des SGB III leben (Arbeitslosengeldempfänger und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Personen), ist zwischen dem und dem in den betrachteten Großstädten um 38,5 % gesunken. Der größere Teil dieser Abgänge aus dem Bezug von Versicherungsleistungen wird in einem Auslaufen dieser Leistung und nicht mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit begründet sein. Im Vergleich der Zahlen der erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in den deutschen Großstädten zeigt sich, dass in Städten in strukturschwachen Gebieten oder Städten, deren Wirtschaft einen starken Strukturwandel verkraften musste, eine hohe Zahl erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Dies sind die ostdeutschen Städte mit Berlin, einige Städte im Ruhrgebiet und die Stadt Bremen. Die im Vergleich zur gleichaltrigen Bevölkerung am stärksten vom SGB II-Leistungsbezug betroffene Gruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Durchschnittlich rund 25 % dieser Altersgruppe erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II. Im ersten Halbjahr war diese Zahl sogar noch etwas höher. Die Senkung des Anteils der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an allen Empfängern von SGB II-Leistungen ist das Ergebnis einer Konzentration in den Vermittlungsbemühungen auf diesen Personenkreis. Durchschnittlich rund 74 % der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in den deutschen Großstädten erhalten Arbeitslosengeld II und sind somit erwerbsfähig. 26 % der Leistungsempfänger sind nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit den Alg 2-Empfängern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und Sozialgeld erhalten. Der weitaus größte Teil hiervon sind Kinder unter 15 Jahren. Das gleiche Zahlenverhältnis ergibt sich beim Vergleich der deutschen und nicht-deutschen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II. Durchschnittlich rund 74 % der Leistungsempfänger haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Die jeweiligen Dichten der deutschen und nicht-deutschen Leistungsempfänger sind sehr unterschiedlich. 5

6 Der überwiegende Teil der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (durchschnittlich rund 62 %) besteht aus nur einer Person. Dementsprechend niedrig ist die rechnerische Zahl der Personen pro Bedarfsgemeinschaft. Im Bereich der Leistungen nach dem BSHG vor dem war diese Zahl höher. Daher mag diese Veränderung auch an einer Aufsplittung ehemaliger BSHG-Bedarfsgemeinschaften liegen. Über die Bedarfsgemeinschaftsgröße bei ehemaligen Beziehern von Arbeitslosenhilfe liegen nur wenige Erkenntnisse vor. Es ist aber davon auszugehen, dass der Kreis der ehemaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe sich zumindest teilweise strukturell anders zusammengesetzt hat als der Empfängerkreis von Leistungen nach dem BSHG. Allerdings konnte in den meisten Städten auch eine vermehrte Gründung eigener Haushalte von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (durch Auszug aus dem Elternhaus oder Zuzug von Außen) beobachtet werden. Auch dies ist ein Grund für den höheren Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person im Leistungsbezug nach dem SGB II. Im Vergleich mit der ehemaligen Sozialhilfe ist der Anteil der Alleinerziehenden in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erheblich niedriger. In der Vergangenheit erhielten vor allem alleinerziehende Frauen überwiegend Leistungen der Sozialhilfe und kaum Leistungen der Arbeitslosenhilfe. Durch die Zusammenlegung der Leistungen ist der Anteil der Alleinerziehenden an allen Leistungsempfängern nun geringer. Im Laufe des Jahres 25 wurden in allen Städten Steigerungen bei den Fallzahlen (durchschnittlich rund 6 %) und entsprechende Zunahmen bei den Dichten der Leistungsbezieher beobachtet. Dabei nahm die Zahl der Bedarfsgemeinschaften etwas stärker zu als die Zahl der Hilfeempfänger. Dies zeigt den beschriebenen Trend zu kleineren Bedarfsgemeinschaften bzw. Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person. Weitere Gründe für Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II sind: der Übergang aus dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III der Eintritt von Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung der Wechsel vom bisherigen Wohngeldbezug neben einem geringen Erwerbseinkommen zu ergänzenden Leistungen nach dem SGB II Bei den kommunalen Ausgaben für Leistungen des SGB II werden Ausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung, für Wohnungsbeschaffungskosten und die Abweichende Erbringung von Leistungen betrachtet. Die kommunalen Leistungen nach 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 für SGB II-Leistungsempfänger (u.a. Schuldnerberatung und Suchtberatung) stehen über das SGB II hinaus auch anderen Personenkreisen offen und werden von den Anbietern oft als einheitliche Leistung erbracht. Daher konnte der auf SGB II-Leistungsempfänger entfallende Finanzierungsanteil überwiegend nicht abgegrenzt werden und wird nicht in diesem Bericht dargestellt. Die mit Abstand bedeutendste Kostenart der kommunalen Ausgaben sind die Ausgaben für Unterkunft und Heizung. Diese hatten im Jahr 25 einen durchschnittlichen Anteil von rund 96 % an den gesamten kommunalen Ausgaben für Leistungen des SGB II in den deutschen Großstädten. Dem gemäß muss eine Steuerung der kommunalen Ausgaben insbesondere bei dieser Kostenart ansetzen. Die Steuerungsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit von den regionalen Wohnungsmärkten jedoch begrenzt. Eine nachhaltige Reduzierung der Kosten ist im Wesentlichen nur durch eine Beendigung oder Reduzierung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in eine Erwerbstätigkeit zu erreichen. Obwohl die ostdeutschen Städte bei der Zahl der Leistungsempfänger überdurchschnittliche Dichten ausweisen, liegen die kommunalen Gesamtausgaben pro Einwohner dieser Städte 6

7 unter dem Durchschnitt. Hier wirkt sich auch das aufgrund von Wohnungsleerständen herrschende niedrigere Mietniveau in den ostdeutschen Städten aus. Vom Ausgabevolumen an zweiter Stelle stehen die Ausgaben für die Abweichende Erbringung von Leistungen nach 23 SGB II (Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung, Klassenfahrten). Mit einem Anteil von durchschnittlich rund 2 % an den kommunalen Gesamtausgaben hat diese Ausgabenart jedoch nur eine geringe Bedeutung. Die Anteile der übrigen Ausgabearten sind noch niedriger. Gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG sind die Möglichkeiten für die Gewährung einmaliger ( abweichend von der Kommune erbrachter) Leistungen im Rahmen der SGB II stark begrenzt. Innerhalb des Bereiches der abweichenden Erbringung von Leistungen bilden die Ausgaben für Wohnungserstausstattungen mit einem durchschnittlichen Anteil von rund 74 % die größte Ausgabenposition. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 25 sind die kommunalen Ausgaben in der zweiten Jahreshälfte insgesamt gestiegen. Dies ist in erster Linie in den ebenfalls gestiegenen Fallzahlen begründet. 7

8 3. Datenlage im SGB II aus kommunaler Sicht Im vorangegangenen Bericht wurde ausführlich aufgezeigt, auf welch prekärer Datenbasis die Kommune als einer der Kostenträger des SGB II in die Steuerungsaufgaben für diese Leistungen eingetreten ist. Die Generierung der Daten zu Leistungsbeziehern und Ausgaben wird zentral von der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden kurz BA) geleistet, wobei jedoch vielfältige Datenverarbeitungsprobleme in der Software A2LL und die Nutzung weiterer, auf unterschiedlichem Stand befindliche DV-Systeme (CoArb, FINAS) uneinheitliche Datengrundlagen lieferten. Inzwischen hat sich die Situation leicht verbessert. Es liegen, wenn auch erst 3 Monate nach dem jeweiligen Auswertungsstichtag, verlässlich revidierte Empfängerdaten vor. Das heißt, auch nachträglich in das DV-System eingearbeitete oder erst nach Beginn eines Bewilligungszeitraums zahlbar gemachte Leistungen sind dann enthalten. Einige wichtige Ausdifferenzierungen stehen jedoch nach wie vor nicht zu Verfügung. So fehlen Auswertungen zu Zugängen zum SGB II-Leistungsbezug. Seit Dezember 25 liegen über die neu eingeführten Controllingberichte Zahlen zu Abgängen aus dem Leistungsbezug vor. Differenzierte Aussagen zu den Abgangsgründen und einen möglichen Wechsel zu anderen staatlichen Unterstützungsleistungen sind jedoch nicht möglich. Allerdings enthalten die Controllingberichte Zahlen in Bezug auf die Integration in Erwerbstätigkeit. Die Controllingberichte sind noch in der Erprobung. Ob die darin enthaltenen Zahlen belastbar sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Eine Steuerung der SGB II-Leistungen der Kommune, deren wesentlicher Teil die Kosten der Unterkunft sind, ist gleichwohl weitestgehend über erfolgreiche Integrationsleistungen der (im Falle der 16 großen Großstädte) Arbeitsgemeinschaften nach 44b SGB II (im Folgenden kurz "ARGEn") und einer Zugangssteuerung in den ARGEn möglich. Insofern zielt ein kommunales Benchmarking von SGB II-Leistungen auch auf Erfolge in der Vermittlung. Die von der Bundesagentur für Arbeit gesetzten Definitionen der zur Verfügung gestellten Daten erfüllen die Erfordernisse für ein zielführendes Controlling der kommunalen SGB II - Leistungen an bestimmten Stellen nicht: So werden Zugänge und Abgänge für den Status 'Arbeitslosigkeit' gezählt. Dieser Status ändert sich laut BA-Definition jedoch, wenn eine Person in einer aktivierenden Maßnahme teilnimmt er oder sie ist dann nicht mehr arbeitslos, wird nicht mehr als Arbeitsloser gezählt und ist ein 'Abgang' - ggf. für einige Wochen, dann nach Ende der Maßnahme, ein Zugang. Um ein Bild zu gewinnen, welche Personen in finanzieller Abhängigkeit von SGB II- Leistungen stehen und eine Erwerbstätigkeit oder im Falle junger Erwerbsfähiger einen Ausbildungsplatz suchen, sind sie nicht geeignet. Die vielfältigen Auswertungen über Arbeitslose im Sinne der BA tragen auch dem Umstand nicht Rechnung, dass ein durchaus nennenswerter Anteil der SGB II-Empfänger arbeitet, sei es in geringfügiger oder in anderer Teilzeitbeschäftigung oder auch in Vollzeitbeschäftigung, deren Entlohnung den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft jedoch nicht deckt - dieser Personenkreis arbeitet, lebt aber z.t. dauerhaft mit staatlichen Transferleistungen - ein vorweggenommener Kombi-Lohn. Auch eine vorübergehende Erkrankung führt dazu, dass eine Person nicht mehr arbeitslos ist, und somit als ein Abgang (und bei Gesundung als ein Zugang) gezählt wird. 8

9 Die Dauer der Arbeitslosigkeit, die von der BA ausgewiesen wird, ist damit ein zweifelhaftes Datum, wenn Aussagen über das Leistungsgeschehen im SGB II benötigt werden. Definition "Arbeitslose" Empfänger von Leistungen nach SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleitungsempfänger länger als 3 Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen, sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Glossar für statistische Berichterstattung Dies zeigt auch eine Gegenüberstellung der Zahlen von Personen mit dem Status arbeitslos im Rechtskreis des SGB II sowie der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Tabelle 2: Gegenüberstellung von Arbeitslosen und "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" Stadt Arbeitslose* erwerbsfähige Hilfebedürftige** Berlin Bremen Dortmund Dresden Duisburg Düsseldorf Essen Frankfurt Hamburg Hannover Köln Leipzig München Nürnberg Rostock Stuttgart * Statistik der BA, Dezember 25 ** Statistik der BA, revidierte Daten Dezember 25 9

10 Die Quellen der dieser Berichtslegung zu Grunde liegenden Daten werden in den einzelnen Kapiteln bei Bedarf genauer erläutert. Vorweg kann allgemein gesagt werden, dass die Empfängerdaten der revidierten BA-Statistik aus A2LL entstammen, die Finanzdaten haben die Großstädte aus FINAS ermittelt. Die Zuordnung zu einzelnen Buchungsstellen im Buchungssystem FINAS erfolgt bereits in dem z.t. fehlerhaften Fachverfahren A2LL. Hier führte eine Fehlfunktion dazu, dass im Berichtsjahr 25 Mietnebenkosten, z.b. häufig Nachzahlungen für Heizungskosten am Jahresende, falsch als Darlehen wg. Mietschulden verbucht wurden. Nicht alle KdU-Zahlungen und KdU-Verrechnungen innerhalb der BA werden durchgehend mit A2LL und FINAS bearbeitet. Dies betrifft für 25 insbesondere die Barzahlungen der ersten Monate sowie Verrechnungen auf Grund zurückgekommener Überweisungen (z.b. wg. fehlerhafter Kontonummer). Dieser Rückfluss wird nicht in A2LL den Fällen zugewiesen, sondern nur als Gesamtsumme FINAS gutgeschrieben. 1

11 4. Veränderungen in der sozialen Grundsicherung Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 1. Januar 25 und Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist sicherlich die einschneidenste Veränderung in den Grundsicherungssystemen. Dies ist jedoch nicht die einzige. Gleichzeitig wurden die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) sowie die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im neuen Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zusammengeführt. Dies hat Veränderungen für die Zuordnung aller Empfänger von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Folge. Die Tiefe des Einschnitts, der durch die Einführung von SGB II und SGB XII verursacht wurde, kann anhand der Veränderung der Dichten von Leistungsempfängern im Vergleich zwischen Dezember 24 und Dezember 25 veranschaulicht werden. Die Dichte benennt die Anzahl der Empfänger der jeweiligen Leistungen je 1. Einwohner. Definition der Kennzahl Transferleistungsdichte (KeZa SGB II 2.a.1 und 2.a.2) Zahl der Empfänger von Transferleistungen (Alg 1, Alg 2, Sozialgeld, HLU a.v.e. und GruSi a.v.e.) je 1. Einwohner zum Stichtag Wirkungsfaktoren Anstieg der Transferleistungsdichte entsteht durch Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Abnahme der Einwohnerzahl Sinken der Transferleistungsdichte entsteht durch Abnahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Zunahme der Einwohnerzahl Bei der Berechnung der Dichten wurden alle Personen berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt Leistungen zur sozialen Grundsicherung benötigen und die in einer eigenen Wohnung leben (ohne Personen mit stationärer Unterbringung). Weiterhin wurden die Empfänger von laufenden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Zum einen, weil sich hier im Vergleich der Jahre 24 und 25 ebenfalls erhebliche Veränderungen ergeben haben, die eng mit der Einführung des SGB II verbunden sind. Zum anderen, weil die Empfänger von Arbeitslosengeld I nach Ablauf der Versicherungsleistung potenzielle Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind. In der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft als Leistungsempfänger geführt. Somit sind alle Personen erfasst, die von dieser Transferleistung leben. Beim Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe sind in den Statistiken nur die tatsächlichen Zahlungsempfänger erfasst, aber nicht alle Personen, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft und somit von dieser Transferleistung leben. Deshalb wurden die Zahlen der Personen, die von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe leben, aus der Größe der Bedarfsgemeinschaften in der Sozialhilfe (für 24) oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende (in 25) in der jeweiligen Kommune hochgrechnet. Zuvor wurden die Zahlen der Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe in 24 sowie der Empfänger von Arbeitslosengeld I in 25 um die Zahl der Personen bereinigt, die ergänzende Leistungen der Grundsicherung nach dem BSHG (in 24) bzw. dem SGB II (in 25) erhalten. Die Doppelbezieher bzw. Aufstocker wurden bei den jeweiligen Empfängern von Grundsicherungsleistungen berücksichtigt. In die Transferleistungsdichte für das Jahr 24 wurden somit eingerechnet: Empfänger von Arbeitslosengeld und Angehörige, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Angehörige, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, 11

12 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (a.v.e.) nach dem BSHG sowie Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.e. nach dem GSiG. In die Transferleistungsdichte für das Jahr 25 wurden eingerechnet: Empfänger von Arbeitslosengeld I und Angehörige, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e. nach dem SGB XII und Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.e. nach dem SGB XII. Es lagen nicht für alle Städte Zahlen bezüglich der Empfänger von Transferleistungen vor. In den Grafiken wurden die Städte nicht berücksichtigt, bei denen Daten zu mehr als einer Leistungsart fehlen. Bei Städten, bei denen nur eine Leistungsart in einem der beiden Jahre 24 oder 25 nicht dargestellt werden kann, ist dies durch den Hinweis n.v. (= nicht verfügbar) gekennzeichnet. In der Berechnung der Mittelwerte 24 und 25 sowie in der Darstellung der Veränderungen der Transferleistungsdichten 25 gegenüber 24 wurden nur die Städte berücksichtigt, von denen Daten zu allen Leistungsarten in 24 und 25 vorliegen. Die starken Verschiebungen zwischen den unterschiedlichen Hilfesystemen lassen sich gut an den jeweiligen gewichteten Mittelwerten (GeMW) der Darstellungen erkennen. Im Jahr 24 lebten in den betrachteten Großstädten von 1. Einwohnern durchschnittlich rund 36 Personen von Arbeitslosengeld, 48 Personen von Arbeitslosenhilfe, 65 Personen von Hilfe zum Lebensunterhalt und 9 Personen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.e. Rein rechnerisch würde eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Basis der Durchschnittswerte 24 eine Zahl von 113 Personen ergeben. Abbildung 1: Transferleistungsdichte A 24 mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung Kennzahl SGB II 2.a.2 "Transferleistungsdichte A 24" Leistungsempfänger bzw. Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen je 1 Einwohner zum ,6 181,8 9,1 9,9 166,4 3,6 37, 63,6 133,7 83,3 1,1 52,2 182,1 176, 11,6 8,6 158,7 156,3 157,2 154,3 157,2 7,6 8,5 9,5 8,9 8,9 n.v. 74,3 73,6 n.v. 61,9 72,1 63,3 74,5 7,4 56,2 51,4 56,7 51, 42,5 4,5 3,7 59, 64,9 59, 1,3 n.v. 6, n.v. 41,1 39,3 5,1 43,4 47,7 2,9 25, 51,3 35,3 37,9 37,8 37,1 36, 4, 38,6 43, 3,9 33,3 29,8 28,2 35,7 n.v., n.v., n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte Empfänger von GruSi a.v.e. nach GSiG Dichte Empfänger von HLU a.v.e. nach BSHG Dichte Personen in SGB III-Bdg. die AlHi empfangen Dichte Personen in SGB III-Bdg. die Alg empfangen (* gewichteter Mittelwert ohne die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt, Leipzig, München und Rostock) 12

13 Am lebten rund 23 Personen je 1. Einwohner von Arbeitslosengeld I. Durchschnittlich rund 119 Personen erhielten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und nur durchschnittlich rund 2 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung betrug im Durchschnitt rund 1 Personen. Abbildung 2 Transferleistungsdichte A 25 mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung Kennzahl SGB II 2.a.1 "Transferleistungsdichte A 25" Leistungsempfänger je 1 Einwohner zum ,5 177,2 172,1 172, 9, 11, 163,7 1,5 1,4 13,8 1,3 n.v. 2,2 9,5 149,7 1,9 3,8 1,7 142,4 136,8 1,1,8 13,8 1,8 11,4,8 3,7 142, 142,7 139,5 129,7 133,6 117,4 115,8 12,2 15,4 153, 148,2 1,7 9,9 1,4 2,5 88,6 117,1 8,3 18, 1,8 53,8 96,9 7,3 1,5 66,8 153,6 1,3 1,7 118,5 Dichte Empfänger von GruSi a.v.e. nach SGB XII Dichte Empfänger von HLU a.v.e. nach SGB XII Dichte Empfänger von Alg-2 / Sozialgeld nach SGB II 4 2 2, 22,2 n.v. 22,3 29,1 22,7 19,5 22,1 22,6 23,7 24,7 27,8 21,2 23,1, n.v. n.v., n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte Empfänger von Alg-1 nach SGB III (* gewichteter Mittelwert ohne die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt, Leipzig, München und Rostock) Insgesamt hat sich die Zahl der Personen, die von staatlichen Transferleistungen leben, im Durchschnitt der betrachteten Großstädte leicht gesenkt, von durchschnittlich 157 Personen je 1. Einwohner in 24 auf durchschnittlich 154 Personen im Jahr 25. Die Hilfe zum Lebensunterhalt hat durch die gesetzlichen Änderungen enorm an Bedeutung verloren. Diese Leistung erhalten lediglich noch Personen, die wenn auch nur vorübergehend keinen Anspruch auf andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes haben. Dies sind: Personen unter 65, - die eine EU-Rente auf Zeit erhalten, weil sie zeitweise erwerbsunfähig sind. - die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen. - über deren dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist (SGB II oder Grundsicherung 4.Kapitel). - die Haushaltshilfen nach 27 Abs. 3 SGB XII erhalten. - die im Vorruhestand sind und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen. Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten leben. Personen über 65 Jahre, ohne Anspruch auf Grundsicherung im Alter wg. fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit. Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat sich gegenüber 24 im Durchschnitt um 1 Person je 1. Einwohner erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 1 %. Es ist zu vermuten, dass ein Teil der bisherigen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen aufgrund dauernder Erwerbsunfähigkeit oder Erreichen der Altergrenzen von 65 Jahren in die Grundsicherung 13

14 gewechselt sind. Hinzu kommt, dass der notwendige Lebensunterhalt für Personen, die in Einrichtungen leben, in der Vergangenheit über die Hilfe zum Lebensunterhalt gedeckt wurde und nun entsprechend des 35 SGB XII systemkonform der Grundsicherung zugeordnet ist. Die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II liegt gegenüber der rechnerischen Summe von Empfängern der Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosenhilfe in 24 um durchschnittlich rund 6 Personen höher. Dies entspricht einer Steigerung von 5,3 %. Berücksichtigt werden muss dabei, dass aus der hier rechnerisch zugrunde gelegten Ausgangsbasis voraussichtlich nun ein Teil der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zuzuordnen ist. Die Zahl der Zugänge zu den SGB II-Leistungen im Laufe des Jahres 25 liegt entsprechend auch über der hier genannten Quote. Erstaunlich ist an dieser Zahl, dass sie geringer ausfällt als die zum Teil enormen Differenzen zwischen den tatsächlichen und den vor der Einführung des SGB II für die Budgetbemessungen geschätzten Fallzahlen. Die viel zitierten unerwarteten Steigerungen der Fallzahlen sind anhand der tatsächlichen Zahlen von Transferleistungsempfängern aus den Jahren 24 und 25 nicht nachzuvollziehen. Hinter den Zugängen im Laufe des Jahres 25 in das SGB II verbergen sich zum einen Neuzugänge von Personen, die bei Eintritt von Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Zum anderen vermutlich auch eine große Zahl von Personen, deren Leistungen nach dem SGB III in diesem Zeitraum ausliefen. Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld I nach dem SGB III hat im Durchschnitt um rund 13 Personen je 1. Einwohner abgenommen. Dies entspricht gegenüber dem Ausgangswert 24 einer Veränderung von - 36,1 %. Diese Veränderung kommt dadurch zustande, dass im Laufe des Jahr 25 die Zahl der Neuanträge auf Arbeitslosengeld I geringer war, als die Zahl der Personen, deren Bezug von Arbeitslosengeld I beendet wurde. Durch die bereits beschlossenen Änderungen des SGB III (Verkürzung der Rahmenfrist für die Berechnung Anwartschaftszeiten sowie Wegfall der Sonderregelungen für Wehr- und Zivildienstleistende und Saisonarbeiter bei der Berechnung der Anspruchsdauer) wird sich dies zukünftig leicht verstärken. Es ist somit mit einem weiteren Anstieg von Neuanträgen im Bereich des SGB II zu rechnen. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Gegenüberstellung nur ungenaue Zahlen bezüglich der Zugänge liefert. Sie macht jedoch Tendenzen deutlich und zeigt, dass die heutigen Empfänger von Arbeitslosengeld I einen nicht unerheblichen Teil des Potenzials zukünftiger Empfänger von Arbeitslosengeld II bilden. In der Einzelbetrachtung der Veränderungen (siehe Abbildung 3 auf der folgenden Seite) haben lediglich Duisburg und Düsseldorf Steigerung der Transferleistungsdichte zu verzeichnen. Zudem hat Duisburg die höchste Dichte an Empfänger von Transferleistungen. Leider sind aufgrund fehlender Daten diese Veränderungen nicht für alle Städte zu berechnen. Ausgehend von den Dichten der Empfänger von SGB II-Leistungen (siehe Kapitel 5.) ist jedoch anzunehmen, dass auch andere Städte wie Berlin, Dresden, Leipzig und Rostock hohe Transferleistungsdichten haben. Hier spiegelt sich der im Querschnitt über alle Arten von Transferleistungen zu beobachtende leichte Rückgang der Gesamtzahlen von Transferleistungsempfängern wieder, der allerdings auf einen deutlichen Rückgang der Empfänger von Arbeitslosengeld I nach dem SGB III zurückzuführen ist. 14

15 Abbildung 3: Veränderungen der Transferleistungsdichten A Kennzahl SGB II 2.a. Veränderung der "Transferleistungsdichte A 25" ggü. der "Transferleistungsdichte A 24" Veränderung der Anzahl der Empfänger von Transferleistungen nach SGB III, SGB II und SGB XII a.v.e. in 25 gegenüber Empfängern von Transferleistungen nach SGB III, BSHG und GSiG a.v.e. in 24 pro 1. EW jeweils zum Personen 25 Transferleistungen in 25 - Arbeitslosengeld 1 nach SGB III - Arbeitslosengeld 2 nach SGB II - Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII - Grundsicherung im Alter u.b. Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII 22,8 Transferleistungen in 24 - Arbeitslosengeld nach SGB III - Arbeitslosenhilfe nach SGB III - Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG - Grundsicherung im Alter u.b. Erwerbsunfähigkeit nach GSiG , n.v., n.v., n.v., n.v., n.v., n.v., ,7-4,6-6,5-6,6-4,2-6,1-3,4-1,2-12,3 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Die Wechselwirkungen zwischen der Bewilligung von Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und der Grundsicherung für Arbeitslose werden auch deutlich, wenn man neben die obigen Betrachtungen eine Berechnung der Transferleistungsdichte ohne die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung legt. Abbildung 4: Transferleistungsdichte B 24 ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung 18 Kennzahl SGB II 2.b.2 "Transferleistungsdichte B 24" Leistungsempfänger bzw. Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen je 1. Einwohner zum ,3 143,9 9,1 9,9 63,6 83,3 115,2 37, 3,6 12,8 1,1 52,2 12,9 7,6 61,9 138,9 8,6 73,6 123, 8,5 n.v. n.v. 72,1 63,3 142,1 11,6 74,3 118,6 9,5 59, n.v. 3,9 66,2 n.v. n.v. 111,3 8,9 59, n.v. 6,6 59, 72,1 6, 121,1 8,6 63,1 Dichte Empfänger von GruSi a.v.e. nach GSiG Dichte Empfänger von HLU a.v.e. nach BSHG ,1 39,3 7,4 74,5 n.v. n.v. 51, 56,7 56,2 51,4 5,1 4,5 42,5 43,4 49,4 3,7 2,9 25, n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte Personen in SGB III-Bdg. die AlHi empfangen (* gewichteter Mittelwert ohne die Städte Berlin, Frankfurt, Leipzig, München und Rostock) Der direkte Vergleich der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Vergleich der zusammengelegten Hilfe zum Lebensunterhalt und der Arbeitslosenhilfe stellen sich wie in der ersten Darstellung der Transferleistungsdichte A dar. Dort wurde bereits deutlich, dass die Zahl der Empfänger von Grundsicherung gestiegen 15

16 ist, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch eine Randleistung ist und dass die Gesamtzahl der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende etwas größer ist, als die Summe der bisherigen Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Jahr 24 (Siehe im Vergleich Abbildung 4 auf der vorigen und Abbildung 5 auf dieser Seite). Abbildung 5: Transferleistungsdichte B 25 ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung 2 Kennzahl SGB II 2.b.1 "Transferleistungsdichte B 25" Leistungsempfänger je 1 Einwohner zum ,1 155, 152,4 1,5 11, 9, 2,2 1,3 122, 1,4 3,8 114,4,8 11,4,8 139,5 142,7 117,4 142, 12,2 141, 9,5 122,9 1,7 13,8 3,7 129,7 15,4 127,7 1,1 1,8 149,3 13,8 129,3 1,9 1,7 1,4 133,6 115,8 117,1 17,7 4,7,7 165,3 63,9 8,3 1,8 53,8 12,4 9,9 2,5 18, 176,8 7,2 1,7 167,8 75,6 7,3 1,5 66,8 129,9 9,9 1,6 118,5 Dichte Empfänger von GruSi a.v.e. nach SGB XII Dichte Empfänger von HLU a.v.e. nach SGB XII Dichte Empfänger von Alg-2 / Sozialgeld nach SGB II n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW (* gewichteter Mittelwert ohne die Städte Berlin, Frankfurt, Leipzig, München und Rostock) Interessant wird es bei der Darstellung der Veränderungen zwischen den Transferleistungsdichten B aus 24 und 25 (siehe Abbildung 6 auf der folgenden Seite). Hier zeigt sich, dass nicht mehr nur die Städte Duisburg und Düsseldorf Zuwächse bei den Empfängern von Transferleistungen zu verzeichnen haben auch wenn Duisburg mit Abstand die höchsten Zuwächse hat. Nur bezogen auf die steuerfinanzierten Sozialleistungen haben alle Städte deutliche Zuwächse an Leistungsempfängern im Vergleich der Jahre 25 und 24. Der durchschnittliche Zuwachs liegt bei 7,6 %. Bei der Transferleistungsdichte A, in der die Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt wurden, war im Durchschnitt dagegen ein leichter Rückgang der Summe der Transferleistungsempfänger festzustellen. Hier zeigt sich, dass dieser Rückgang und die Differenzen zwischen den Darstellungen in Abbildung 6 und Abbildung 3 wie schon erwähnt allein auf einen Rückgang bei den Empfängern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen sind. Dabei ist die Zahl der arbeitslosen Personen insgesamt im Vergleich der Jahre 24 und 25 nicht zurückgegangen, sondern ist im Jahr 25 ebenfalls gestiegen. Dies zeigt deutlich, dass mit der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe nicht nur eine einheitliche Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen wurde. Es fand auch eine Verschiebung von Leistungsempfängern zwischen den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und steuerfinanzierten Transferleistungen zu Lasten der direkt vom Staat bezahlten Grundsicherungsleistungen statt. 16

17 Abbildung 6: Veränderungen der Transferleistungsdichten B Kennzahl SGB II 2.b. Veränderung der "Transferleistungsdichte B 25" ggü. der "Transferleistungsdichte B 24" Veränderung der Anzahl der Empfänger von Transferleistungen nach SGB III, SGB II und SGB XII a.v.e. in 25 gegenüber Empfängern von Transferleistungen nach SGB III, BSHG und GSiG a.v.e. in 24 pro 1. EW jeweils zum Personen 35 3 Transferleistungen in 25 - Arbeitslosengeld 2 nach SGB II - Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII - Grundsicherung im Alter u.b. Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII 31,5 Transferleistungen in 24 - Arbeitslosenhilfe nach SGB III - Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG - Grundsicherung im Alter u.b. Erwerbsunfähigkeit nach GSiG ,1 11,7 1,7 8,8 9,1 6,9 7,6 7,2 4,6 3,5 2,1, n.v. n.v., n.v., n.v., n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S 17

18 5. Leistungsempfängerdichte und Strukturen der Leistungsempfänger Definition der Kennzahl Dichte SGB II-Leistungsempfänger (KeZa SGB II 2.) Zahl der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Alg 2, Sozialgeld) je 1. Einwohner im Alter von bis 65 Jahren zum Stichtag Wirkungsfaktoren Anstieg der SGB II-Dichte entsteht durch Zunahme der Zahl der SGB II-Leistungsempfänger oder Abnahme der Einwohnerzahl Sinken der SGB II-Dichte entsteht durch Abnahme der Zahl der SGB II-Leistungsempfänger oder Zunahme der Einwohnerzahl Die Kennzahl SGB II-Dichte bildet den Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) je 1. Einwohner im Alter von bis unter 65 Jahren ab. Stichtag für die SGB II-Leistungsempfänger und die Einwohnerdaten ist der 31. Dezember 25. Es handelt sich bei den Angaben zu Leistungsempfängern um revidierte Daten aus A2LL. Es sei darauf hingewiesen, dass für Hannover als regionsangehörige Kommune noch nicht alle Daten für die Stadt Hannover zur Verfügung stehen. Im Durchschnitt der 16 Großstädte beträgt die Dichte rund 157 Personen das heißt, 15,7 % aller Einwohner dieser Großstädte im Alter von bis unter 65 Jahren empfangen Leistungen nach dem SGB II (siehe Abbildung 7 / KeZa SGB II 2). Im Vergleich zum 1. Halbjahr 25 ist die durchschnittliche Dichte von Leistungsempfängern in allen Großstädten gestiegen (siehe Abbildung 17 / KeZa SGB II 1). In der Betrachtung der einzelnen Städte sind jedoch unterschiedliche Veränderungen festzustellen. Abbildung 7: Dichte der SGB II-Personen Dezember 25 Personen Kennzahl SGB II 2: SGB II-Dichte Anzahl der SGB II-Leistungsempfänger (Alg 2 und Sozialgeld, rev. Daten) pro 1. Einwohner bis unter 65 Jahre Dezember ,9 28,1 212, ,4 178,5 179,6 165,7 166, 148,4 156, , 126,8 141,6 141,9 135,5 1 65,2 81,4 5 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Der höchste Wert wird für Rostock angezeigt. Fast entsprechend folgen Leipzig und auch Berlin. Mehr als jeder fünfte Einwohner unter 65 Jahren in diesen Städten ist ein Leistungsempfänger im SGB II. Hohe Belastungen sind auch ausgewiesen für die Ruhrgebietsstädte Dortmund, Duisburg und Essen sowie für die Freie Hansestadt Bremen. 18

19 Vergleichsweise sehr niedrige Werte haben die süddeutschen Großstädte München und Stuttgart. Dazwischen liegen leicht unterdurchschnittlich die Städte Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und Nürnberg. Die nachfolgende Kennzahl SGB II 3 bildet die Dichten in den verschiedenen Altersgruppen der Leistungsempfänger nach SGB II ab. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ausdifferenzierte Altersgruppen nur für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Verfügung. Sozialgeldempfänger werden nur in Kinder und Jugendliche bis unter 15 Jahre und die (wenigen) Sozialgeldempfänger im Alter von 15 bis unter 65 Jahren differenziert. Empfänger von Alg 2 werden hier unterschieden nach den Altersgruppen 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 5 Jahre, 5 bis unter 55 Jahre sowie 55 bis unter 65 Jahre. Deutlich wird, dass wie in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG die Dichte am höchsten bei den Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist, die Sozialgeld erhalten. Definition der Kennzahl Altersspezifische Dichte der SGB II-Leistungsempfänger (KeZa SGB II 3.) Zahl der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Alg 2, Sozialgeld) einzelner Altersgruppen je 1. Einwohner in diesen Altersgruppen zum Stichtag Wirkungsfaktoren Anstieg der altersspezifischen SGB II-Dichte entsteht durch Zunahme der Zahl der SGB II- Leistungsempfänger oder Abnahme der Einwohnerzahl einer Altersgruppe Sinken der altersspezifischen SGB II-Dichte entsteht durch Abnahme der Zahl der SGB II- Leistungsempfänger oder Zunahme der Einwohnerzahl einer Altersgruppe. Abbildung 8: Alterspezifische Dichte der SGB II-Empfänger (rev. Daten) Kennzahl SGB II 3 Altersspezifische Dichte SGB II-Leistungsempfänger 25 Merke: Dichten sind nicht addierbar; Stapelung erfolgt nur aus Darstellungsgründen 1.1 2, 17,3 nichterwerbsfähige Sozialgeldbezieher (15- u. 65 J.) ehb Alg2-Bezieher (55- u. 65 J.) ehb Alg2-Bezieher (5- u. 55 J.) ehb Alg2-Bezieher (25- u. 5 J.) ehb Alg2-Bezieher (15- u. 25 J.) bis unter 15-jährige Sozialgeldempfänger 17,2 1,2 1,1 1, ,1 2,1 2,1 1,6 182,5 189,4 92, 13,6 12, 1,5 1,4,8 87,3 91,8 8,6 1,2,9 199, 132,4 138,6 128,2 1,4 1, 22,6 215,3 12,7 1,3 88,9 99,1 95,3 131,8 1,8 79,9 131,1 119,6 166,9 169,5 172,8 126,4 156,4 111,2 14,4 114,1 144,8 224,2 143,7 215,9 198,7 129, 111,2 13,7 1,2 122,2 111,6 163,9,4 59,8 176,9 188, 172,6 155,3 55,5 145, 73,2 133,7 127,2 128,7 124,1 76,3 73, 161,7 353,5 354,4 54,5 372,2 66,4 287, 275,2 266,8 272,6 57,3 236,6 25,6 216,5 228,9 226,8 224,2 256,5 112,3 139,1 n.v., B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Im gewichteten Mittel sind es rund 257 Kinder und Jugendliche pro 1. altersgleichen Einwohnern, bei allerdings regional wieder sehr unterschiedlichen Werten. Dies ist durchaus alarmierend. Rund ein Viertel aller Kinder bis 15 Jahren in den deutschen Großstädten ist von Armut und dem Bezug von Sozialleistungen betroffen! Die mit Abstand höchste Dichte von Leistungsempfängern unter 15 Jahre ist ausgewiesen für Rostock sowie für Leipzig. Dann folgen Berlin, Bremen, Dortmund, Essen und Duisburg. Auch hier zeigen München und Stuttgart die geringsten Werte. 19

20 Unverändert gegenüber der Berichtslegung zur Jahresmitte 25 ist die am zweitstärksten betroffene Altersgruppe die der jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre der Durchschnitt liegt hier bei rund 162 Personen pro 1. altersgleiche Einwohner. Diese Altersgruppe ist in Berlin und Leipzig besonders stark betroffen. Aber auch in Rostock liegen die Werte weit über dem Durchschnitt. Bei den westdeutschen Großstädten hat Duisburg eine hohe Dichte in dieser Altergruppe. Definition der Kennzahl Anteile SGB II-Leistungsempfänger nach Leistungsart (Alg 2 oder Sozialgeld) (KeZa SGB II 1.) Anteile der Empfänger von Alg 2 und Sozialgeld an allen Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II zum Stichtag in Prozent Am 3. Juni 25 erhielten durchschnittlich 153 Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren pro 1. altersgleiche Einwohner Leistungen nach dem SGB II. Die Dichte der erwerbsfähigen Unter-25-Jährigen ist trotz einer Konzentration der Vermittlungsbemühungen und des in 3 Abs. 2 SGB II geregelten gesetzlichen Vorrangs dieses Personenkreises im Mittel gestiegen. Wirkungsfaktoren Anstieg der Anteile entsteht durch Zunahme der Zahl der Empfänger einer Leistungsart oder Abnahme der Gesamtzahl der Leistungsempfänger Sinken der Anteile entsteht durch Abnahme der Zahl der Empfänger einer Leistungsart oder Zunahme der Gesamtzahl der Leistungsempfänger Mit zunehmendem Alter werden die Dichten jeweils etwas geringer: der Mittelwert für die Altersgruppe zwischen 25 bis zu 5 Jahren liegt bei 144,2 von 1. altersgleichen Personen, für die 5 bis unter 55-Jährigen liegt das Mittel bei 13,1 Personen, für 55 bis unter 65-jährige bei 91,4 Personen je 1. Gleichaltrigen. Die Gruppe der Sozialgeldempfänger im Alter zwischen 15 und 65 Jahren ist eher unbedeutend hier handelt es sich um Personen, die nur bis zu 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können, und die mit Erwerbsfähigen im Sinne des SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Abbildung 9: Anteile der SGB II-Empfänger nach Leistungsart (Alg 2 oder Sozialgeld) Kennzahl SGB II 1 Anteile SGB II-Empfänger nach Leistungsart (Alg2 oder Sozialgeld) an allen SGB II-Empfängern in Prozent (revidiert) 1% Anteil Empfänger Sozialgeld ( bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 65 Jahre) Anteil Empfänger Alg 2 (15 bis unter 65 Jahre) 25,3 28, 27,6 21,8 25,6 27,8 28,4 27,8 26,8 26,9 26,3 21,9 26, 27,1 21,3 27,5 26, 8% 6% 4% 74,7 72, 72,4 78,2 74,4 72,2 71,6 72,2 73,2 73,1 73,7 78, 78,7 74, 72,9 72,5 74, 2% % B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW (Anmerkung: leichte Abweichungen von vollen Hundert ergeben sich durch Rundung und vereinzelte Sozialgeldempfänger über 65 Jahre.) 2

21 Da die Gruppe der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren diejenige mit der höchsten Dichte ist, ist zusätzlich die Frage von Bedeutung, wie hoch der Anteil der Sozialgeldempfänger an allen Empfängern von SGB II Leistungen ist. Dies ist in der Abbildung 9 dargestellt. Die Anteile der Sozialgeldempfänger sind in den einzelnen Kommunen nicht sehr unterschiedlich. Durchschnittlich ist rund ein Viertel der Empfänger von SGB II-Leistungen nicht erwerbsfähig und erhält Leistungen zum Lebensunterhalt als nicht erwerbsfähiges Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Die Empfänger von Alg 2 mit einem Anteil von durchschnittlich 73,7 % an allen Empfängern von Leistungen nach dem SGB II stellen gleichzeitig die Gruppe von Personen dar, die im Grundsatz in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Auffällig ist, dass die höchsten Anteilswerte von Alg-2-Empfängern in den ostdeutschen Städten liegen trotz überdurchschnittlichen Dichten der SGB II-Bezieher bei Kindern und Jugendlichen, die den Sozialgeldempfängern zuzurechnen sind. Die insgesamt hohe Zahl der Erwerbsfähigen, die hier auf Transferleistungen angewiesen sind, führte zu diesem Ergebnis. Definition der Kennzahl Geschlechtsspezifische Dichte SGB II- Leistungsempfänger (KeZa SGB II 3.a.) Zahl der männlichen und weiblichen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Alg 2, Sozialgeld) je 1. männlichen und weiblichen Einwohnern im Alter von bis 65 Jahren zum Stichtag Untersucht wurde auch, wie hoch der Anteil der männlichen und weiblichen Leistungsempfänger an der männlichen bzw. weiblichen Bevölkerung ist. Die geschlechtsspezifische Dichte zeigt eine im Mittel leicht höhere Dichte für die Männer. Nur in Nürnberg liegt die Dichte der Frauen leicht höher. In Stuttgart sind gleich viele Männer und Frauen betroffen. Besonders deutlich ist der Dichte-Unterschied in München, Rostock und Berlin. Waren in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG die Frauen überproportional vertreten, sind im SGB II die Unterschiede geringer und leicht mehr Männer im Leistungsbezug. Abbildung 1: Dichte der SGB II-Empfänger nach Geschlecht (rev. Daten) Personen Kennzahl SGB II 3.a Geschlechtsspezifische Dichte: weibliche und männliche SGB II-Leistungsempfänger* pro weibliche bzw. männliche Bevölkerung bis unter 65 Jahre (revidierte Daten Dez. 25; A2LL) weiblich männlich n.v. B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 21

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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