Stellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
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- Lucas Kajetan Schenck
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9241 Stellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Vorbemerkung der Fragesteller Dadievonderdamaligenrot-grünenBundesregierungvorgeschlagenePositivlisteimRahmenderVerhandlungenzurGesundheitsreform2003von CDU/CSUundFDPabgelehntwurde,sindersatzweisenichtverschreibungspflichtigeArzneimittel (sogenannteotc-präparate OTC =overthecounter, deutsch:überdieladentheke)grundsätzlichvonderkostenübernahmedurch diegesetzlichekrankenversicherungausgeschlossenworden.ausnahmen geltenfürkinderundjugendlichebis12jahren (18JahrenbeiJugendlichen mitentwicklungsstörungen).daesnichtverschreibungspflichtigearzneimittelgibt,diezumtherapiestandardzählen,wurdedergemeinsamebundesausschuss (G-BA)beauftragt,AusnahmenfürdieseOTC-Präparate,diebeider BehandlungschwerwiegenderErkrankungenalsTherapiestandardgelten, festzulegen ( 34Absatz1Satz2desFünftenBuchesSozialgesetzbuch SGBV). Ebenfallswurdegesetzlichverankert,dass dertherapeutischenvielfaltrechnungzutragen ist ( 34Absatz1Satz2SGBV).DabeigingderDeutsche Bundestagdavonaus,dasssichdiebesonderenTherapierichtungen (insbesondereanthroposophie,homöopathieundphytotherapie)vondersogenannten SchulmedizininmethodischerHinsichtunterscheiden,ohnedasseinerTherapierichtungperseeinhöhererStellenwertzukommeundforderteinderBegründung,dassbeiderErstellungderRichtlinienVertreterderbesonderen Therapierichtungenbeteiligtwerdensollen (vgl.bundestagsdrucksache15/ 1525). DasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)beanstandeteimFebruar2005 einevomg-baende2004verabschiedeterichtlinie.dortwurdedavonausgegangen,dassarzneimittelderbesonderentherapierichtungensowohldem TherapiestandardeinschließlichAnwendungsvoraussetzungeneinesallopathischenArzneimittelsfüreineschwerwiegendeErkrankungentsprechenmüsstenalsauchgleichzeitigTherapiestandardihrerTherapierichtungseinmüssen.DasBMGkritisiertedievomG-BAvorgenommeneengeKoppelungder Sätze2und3des 34 Absatz1SGBV:DieAnwendungsbeschränkungenauf dieanthroposophischenundhomöopathischenarzneimittelzuübertragen, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom16.April2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode widersprechedenregelndieserbesonderentherapierichtungen,sodassder therapeutischenvielfaltnichtrechnunggetragensei.welcheanwendungsbeschränkungendemtherapiestandardentsprächen,seinachdenbereichsspezifischenregelnderjeweiligentherapierichtungzuentscheiden (sogenanntebinnenanerkennung).nachdemselbstverständnisderanthroposophischenund derhomöopathischentherapierichtungendürfte (imkonkretenfallderrichtlinie)dieverordnungvonmistelpräparatenbeimalignentumorennichtauf palliative Therapien beschränkt sein. DerG-BAklagtegegendieseEntscheidungdesBMGunderhieltvordem Bundessozialgericht (BSG)imJahr2011 (B6KA25/10R)Recht.Damithat dasbsgdemin 34SGBVspeziellfürArzneimittelverankertenGrundsatz, dassdertherapeutischenvielfaltrechnungzutragensei,einenachrangige Bedeutung beigemessen. DieseSichtweiseführtdazu,dassderauchin 2SGBVverankerteGrundsatzdertherapeutischenVielfaltfaktischweitgehendleerläuft,daStandardtherapeutikaderbesonderenTherapierichtungeninallerRegelnichtgleichzeitigauchdenTherapiestandardeinschließlichderAnwendungsvoraussetzungendersogenanntenSchulmedizinerfüllen.ImErgebnisistdamitdie VerordnungsfähigkeitderArzneimittelderbesonderenTherapierichtungen zulastendergesetzlichenkrankenversicherungerheblicheingeschränkt.dies widerspricht der damaligen Intention des Gesetzgebers. Vorbemerkung der Bundesregierung ArzneimittelderbesonderenTherapierichtungen,zudenendiephytotherapeutische,diehomöopathischeunddieanthroposophischeTherapierichtunggehören,sindnach 2Absatz1Satz2desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)nichtausdemLeistungskatalogdergesetzlichenKrankenversicherung (GKV)ausgeschlossen.GleichzeitiggiltderspeziellegesetzlicheLeistungsausschlussfürnichtverschreibungspflichtigeArzneimittelnach 34Absatz1Satz2SGBVauchfürdieArzneimittelderbesonderenTherapierichtungen.InsoweitsindsiegegenüberanderenArzneimittelnnichtbevorzugt.Ihrer besonderenwirkungsweiseistjedochimrahmendertherapeutischenvielfalt Rechnungzutragen,soweitAusnahmenvondiesergesetzlichenGrundentscheidung vorgesehen sind. Nach 34 Absatz 1 Satz 2 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)inseinerArzneimittelrichtliniefestzulegen,welchenichtverschreibungspflichtigenArzneimittel,diebeiderBehandlungschwerwiegenderErkrankungenalsTherapiestandardgelten,zurAnwendungbeidiesenErkrankungenausnahmsweiseverordnetwerdenkönnen (sog.otc-liste).aufgenommensinddarinnichtverschreibungspflichtigearzneimittel,dieeine ZulassungzurBehandlungeinerschwerwiegendenErkrankungoderalsBegleitmedikationbesitzen.BeiArzneimittelnderbesonderenTherapierichtungengibteshäufigkeinevergleichbarenAngabenzuzugelassenenAnwendungsgebietenwieinderSchulmedizin.VordiesemHintergrundhatderG-BA fürdiesearzneimitteleineallgemeineöffnungsklauselinderarzneimittelrichtlinie vorgesehen. DemnachkönnenArzneimittelderbesonderenTherapierichtungenunterder VoraussetzungaufKassenrezeptverordnetwerden,dasseinederinderArzneimittelrichtlinieaufgeführtenschwerwiegendenErkrankungenvorliegtunddie vonderärztinoderdemarztverordnetenmittelnachdemerkenntnisstandder jeweiligentherapierichtungalstherapiestandardeingesetztwerden.mitdieser allgemeinenregelungbleibtdietherapievielfalterhalten.vertragsärztinnen undvertragsärztekönnenbeischwerwiegendenerkrankungenjedesnichtverschreibungspflichtigearzneimittelzulastendergkvverordnen,dasnachden inderotc-listebenanntenindikationeneinschließlichderdortbeschriebenen TherapiezieleundsonstigenAnwendungsvoraussetzungenalsStandardtherapeutikum auch der besonderen Therapierichtungen gilt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ a)WiebewertetdieBundesregierung,dassdurchdieobengenannteKoppelungfürgesetzlichKrankenversichertebeischwerwiegendenErkrankungenautomatischdieKostenübernahmemitArzneimittelnderbesonderenTherapierichtungenausgeschlossenist,sobaldausderSchulmedizinkeinnichtverschreibungspflichtigesStandardtherapeutikumvorliegt? b)wiebewertetdiebundesregierung,dassdurchdieunterstellungeines allopathischenbishernichtverschreibungspflichtigenarzneimittelsunterdieverschreibungspflicht (wiebeihypericumgeschehen)fürgesetzlichversicherteautomatischdiekostenübernahmevonarzneimittelnderbesonderentherapierichtungen (imkonkretenfallbeimittelschwerendepressionen) entfallen? DieTeilfragen1aund1bwerdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerG-BAhatinderAnlageIzudemAbschnittFderRichtliniedieschwerwiegendenErkrankungenunddienichtverschreibungspflichtigenStandardtherapeutikaaufgeführt,dieentsprechendderarzneimittelrechtlichenZulassung TherapiestandardzurBehandlungdieserErkrankungoderBegleitmedikation sind.fürdieinderanlageiaufgeführtenindikationsgebietekanndiebehandelndeärztinoderderbehandelndearztbeischwerwiegendenerkrankungen aucharzneimittelderanthroposophieundhomöopathieverordnen,soferndie AnwendungdieserArzneimittelfürdieseIndikationsgebietenachdemErkenntnisstandalsTherapiestandardinderjeweiligenTherapierichtungangezeigt ist. DerG-BAhatdamitgemäß 34Absatz1Satz3SGBVderTherapievielfalt RechnunggetragenunddieEigenheitenderbesonderenTherapierichtungen berücksichtigt. Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe berücksichtigt der G-BAbeiderBewertungderArzneimitteldenErkenntnisstandderjeweiligen TherapierichtungauchhinsichtlichderbesonderenWirkungsweisedieserArzneimittel.Esistjedochnichtgeboten,diezulässigenAusnahmenvondemgesetzlichenVerordnungsausschlussbeianthroposophischenundhomöopathischenArzneimittelnweiterzufassenalsbeiallopathischenArzneimitteln.Der Rahmen,unterdemderG-BAvomVorliegeneinesTherapiestandardsbei schwerwiegendenerkrankungenausgeht,bildetinsoweitdiefürallearzneimittelgleichermaßengeltendenvoraussetzungenfüreineausnahmsweiseverordnungsfähigkeit.eineinheitlicherverordnungsrahmenistdadurchgerechtfertigt,dassdiegrundsätzlichebeschränkungderleistungspflichtnach 34Absatz1Satz1und2SGBVgenausofürArzneimittelderAllopathiewie auchfürdiearzneimittelderbesonderentherapierichtungengiltundinden AusnahmevoraussetzungenfürletzterekeinegeringenAnforderungenvorgesehensind.DementsprechendkönnenÄnderungenderinderAnlageaufgeführtenschwerwiegendenErkrankungenundStandardtherapeutikaAuswirkungenaufdieausnahmsweiseVerordnungsfähigkeitnichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen haben. 2.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieobengenannteEntscheidungdesBSGderursprünglichenIntentiondesGesetzgeberswiderspricht? Nein.DieRegelungin 34Absatz1Satz3SGBVstelltsicher,dasseineangemesseneBerücksichtigungderArzneimittelderbesonderenTherapierichtungengewährleistetwird,ohnediegesetzlichenAnforderungenfüreineausnahmsweiseVerordnungsfähigkeitdieserArzneimittelimVergleichzuanderen Arzneimittelnabzusenken.AufdieserErwägungberuhtauchdiegenannteEntscheidung des Bundessozialgerichts.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.PlantdieBundesregierunginReaktionaufdasUrteildesBSGdiein 34 Satz3SGBVfestgelegteVorgabe,dassdertherapeutischenVielfaltbei deraufstellungdersogenanntenotc-arzneimittellisterechnungzutragen sei, zu stärken? DieBundesregierunghältdaranfest,dasssichdiebesonderenTherapierichtungenvondersogenanntenSchulmedizin (Allopathie)inmethodischerHinsicht unterscheiden,ohnedassabereinertherapierichtungperseeinhöhererstellenwertzukommt.deshalbgeltendiegesetzlichenvoraussetzungennach 34 Absatz1Satz2SGBVfürdieArzneimittelderbesonderenTherapierichtungeningleicherWeisewiefürArzneimittelderAllopathie.UmjedocheineunangemesseneBenachteiligungderArzneimittelderbesonderenTherapierichtungengegenüberArzneimittelnderAllopathiezuverhindern,hatderG-BA dertherapievielfaltrechnungzutragen,d.h.dieeigenheitenderbesonderen Therapierichtungenzuberücksichtigen.EinedarüberhinausgehendebesonderePrivilegierungvonArzneimittelnderbesonderenTherapierichtungengegenüberArzneimittelnderAllopathieisthingegennichtgeboten,siemüssen insoweit auch nicht gestärkt werden. 4.PlantdieBundesregierunggesetzlichzuregeln,dassindiesemZusammenhangbeischwerwiegendenErkrankungenderTherapiestandardnicht verschreibungspflichtigerarzneimittelderbesonderentherapierichtungen unabhängigvomtherapiestandardderallopathischenarzneimittelbeurteilt wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5.a)PlantdieBundesregierungsicherzustellen,dassderG-BAeineeigenständigeBewertungderQualität,WirksamkeitunddesNutzensderArzneimittelderbesonderenTherapierichtungenbeischwerwiegendenErkrankungen vornimmt? b)wiebewertetdiebundesregierungdenvorschlag,diebeiderzulassungvonarzneimitteln ( 22Absatz3Satz2desArzneimittelgesetzes AMG)bewährteRegelungderBerücksichtigungdermedizinischen ErfahrungenderjeweiligenTherapierichtungen (KommissionenC AnthroposophieundD HomöopathiebeimBundesinstitutfürArzneimittelundMedizinprodukte),aufdenG-BAzuübertragenundsoeine obligatorischeeinbeziehungvonsachverständigenderbesonderen TherapierichtungenbereitsimZugederErarbeitungderentsprechendenArzneimittel-Richtlinievorzusehen,umdenG-BAfachlichindie Lagezuversetzen,ArzneimittelderbesonderenTherapierichtungenzu bewerten (z. B. Änderung 92 SGB V)? DieTeilfragenwerdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieBewertungderfürdasInverkehrbringenvonArzneimittelnerforderlichen Qualität,WirksamkeitundUnbedenklichkeitvonArzneimittelnistAufgabeder zuständigenbundesoberbehörde.diegenehmigungfürdasinverkehrbringen wirdmitderzulassungoderregistrierungdurchdiezuständigebundesoberbehördeerteilt.aufgabedesg-baistesdemgegenüberfürdieversorgungin dergesetzlichenkrankenversicherungfestzulegen,welchenichtverschreibungspflichtigenarzneimittelzurbehandlungschwerwiegendererkrankungen alstherapiestandardgeltenunddabeidertherapeutischenvielfaltrechnungzu tragen.dieseaufgabenimmtderg-baineigenerfachlicherverantwortung wahr.zurwahrnehmungdieseraufgabekannderg-baexternesachverständigezuseinenberatungenhinzuziehen,wennerdiesfürerforderlichhält.eine
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9328 obligatorischebeteiligungvonvertreternderbesonderentherapierichtungen istgemäß 92Absatz3aSGBVimWegeeinesStellungnahmerechtsvorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 6). 6.UnterstütztdieBundesregierungdenVorschlag,beiderErstellungder OTC-ArzneimittellisteeinStellungnahmerechtvonSachverständigender besonderen Therapierichtungen (wieder) einzuführen? Falls nein, warum nicht? EinsolchesStellungnahmerechtgibtesbereits.Gemäß 92Absatz3aSGBV istunteranderenauch denmaßgeblichendachverbändenderärztegesellschaftenderbesonderentherapierichtungenaufbundesebene Gelegenheitzur Stellungnahmezugeben.DiesekönnenentsprechendeSachverständigemitder Stellungnahmebeauftragen.DasStellungnahmerechtbetrifftauchBeschlüsse zurverordnungsfähigkeitnichtverschreibungspflichtigerarzneimittel,diebei derbehandlungschwerwiegendererkrankungenalstherapiestandardgelten. DieBundesregierunghältdiesesStellungnahmerechtfürsinnvollundhältweiterhin daran fest. 7.PlantdieBundesregierung umdertherapeutischenvielfaltbeiarzneimittelnbesserrechnungzutragen denkoalitionsfraktionendercdu/ CSUundFDPvorzuschlagen,imRahmenderBeratungendersogenannten 16. AMG- Novelle entsprechende Änderungsanträge einzubringen? DieBundesregierungsiehtderzeitkeinErforderniszurSicherungdertherapeutischenVielfaltbeiArzneimittelnweitergehendeRegelungenimAMGvorzunehmen.BeidemaktuellenGesetzgebungsverfahrenfüreinZweitesGesetz zuränderungarzneimittelrechtlicherundanderervorschriftensolleninumsetzungvongemeinschaftsrechtneueregelungenzurpharmakovigilanzund gegenfälschungeneingeführtbzw.schonbestehendetransparenzvorschriften erweitertwerden.beiderformulierungderregelungenwurdenfrüherund sindauchjetztbelangederbesonderentherapierichtungensorgfältigbeachtet worden.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897 17. Wahlperiode 11. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8042 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2498 17. Wahlperiode 07. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
MehrArgumentefürdieWeidehaltungvonKühen:DauergrünlandstellteineentscheidendelandwirtschaftlicheCO
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7003 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrAbarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4470
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4643 17. Wahlperiode 04. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und
Mehrunklarenrechtslagezukünftignochgelderausschüttendarf.dasdpmahat die Anfrage jedoch unbeantwortet gelassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10686 17. Wahlperiode 13. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Lukrezia Jochimsen, Raju Sharma, weiterer
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrzeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
MehrSchieflagesowiePerspektivenderCommerzbankAGbestehendennochUnklarheiten.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2556 17. Wahlperiode 09. 07. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11500 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrprognostiziertenkwk-ausbau,welcherfürdiebundesregierungdiegrundlagedergesetzesnovelledarstellte.daringingendieautorenfürdasjahr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11775 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6625 17. Wahlperiode 19. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6398 17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11736 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7753 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/787 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
MehrPrivatisierung von Unternehmen des Bundes die TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7594 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1482 17. Wahlperiode 23. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion
MehrDie Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7212 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung lebendiger Zivilgesellschaft Koordinierung der Engagementpolitik von Bund, Ländern und Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7314 17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrInformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrEvaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2037 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13204 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
MehrVertragsvereinbarung des Bundes und der Länder mit GlaxoSmithKline über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/365 17. Wahlperiode 23. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
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