2. Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse, zweite Vorlage (Nr

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1 Einwohnerrat Sitzung des Einwohnerrats Mittwoch, 4. November 2015, Uhr, im Gemeindehaus Traktanden 1. Interpellationen 2. Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse, zweite Vorlage (Nr ) 3. Kreditbegehren zur Erstellung eines Provisoriums für Kindergarten und Tagesstruktur auf der Essiganlage (Nr ) 4. Leistungsauftrag für den Politikbereich Gesundheit und Soziales (Produktgruppe 3) für die Jahre 2016 bis 2019 a) Vorlage des Gemeinderats (Nr ) b) Bericht der Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS) (Nr ) 5. Leistungsauftrag 3, Gesundheit und Soziales, für die Jahre ; Bewilligung eines Nachkredits (Nr ) 6. Leistungsauftrag für den Politikbereich Siedlung und Landschaft (Produktgruppe 7) für die Jahre 2016 bis 2019 a) Vorlage des Gemeinderats (Nr ) b) Bericht der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) (Nr ) 7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Barbara Graham und Kons. betreffend unterstützende Massnahmen zum Gelingen der neuen Schule (Nr ) 8. Neue Anzüge 9. Mitteilungen Der Präsident: Jürg Sollberger

2 Daniel Wenk FDP.Die Liberalen Riehen Riehen, 16. Oktober 2015 Interpellation betr. Verkehrskonzept zu den Baustellen auf den Kantonsstrassen Bereits sind die Bauarbeiten entlang der Achse Aeussere Baselstrasse - Baselstrasse - Lörracherstrasse in Angriff genommen worden. In einer ersten Phase mit Nachtarbeiten, zwischenzeitlich jedoch auch während dem Tag. Dies bedingt, dass an diversen Stellen der MIV nur im Gegenverkehr abgewickelt werden kann, was zur Folge hat, dass sich der Verkehr in die Quartierstrassen verlagert. Anlässlich einer Informationsveranstaltung der FDP Riehen, vom 11. Juni 2015, hat der für die Kantonsstrassen zuständige Regierungsrat Hanspeter Wessels versprochen, vor Baubeginn umfassend über das Verkehrskonzept zu informieren, welches während den mehrjährigen Bauarbeiten zur Anwendung gelangt und dabei sicherstellen muss, dass sich der Verkehr nicht in die Quartierstrassen verlagert. Seit obenerwähnter Informationsveranstaltung sind bereits vier Monate vergangen und die Bauarbeiten sind voll im Gang. Von einem tragfähigen Verkehrskonzept hat die Riehener Bevölkerung bisher jedoch noch nichts erfahren. Ich bitte den Gemeinderat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wird die Riehener Bevölkerung durch den Kanton resp. die Gemeinde Riehen über das Verkehrskonzept für die Baustellen auf der Achse Aeussere Baselstrasse - Baselstrasse - Lörracherstrasse informiert? 2. Mit welchen Massnahmen stellt das Baudepartement und die Gemeinderat Riehen sicher, dass sich der Durchgangsverkehr nicht in die Quartierstrassen verlagert? 3. Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass sich der Ziel- und Quellverkehr nicht in die Quartierstrassen verlagert? 4. Sind die Nachbargemeinden Weil am Rhein, Lörrach, Inzlingen und Grenzach-Wyhlen, insbesondere mit Blick auf den Durchgangsverkehr, in die Planung der flankierenden, verkehrskonzeptionellen Massnahmen miteinbezogen worden? 5. Welche Massnahmen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs in Riehen werden während der mehrjährigen Bauzeit in unseren badischen Nachbargemeinden umgesetzt? Ich danke dem Gemeinderat bereits im voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Daniel Wenk, FDP.Die Liberalen Riehen Ipsifoaitieitung 0 dir. Erledig. D*K. KopU ^ 2 3. OKT Gemeinde Riehen m B«m. i Frist Û öaa/fwtuiiy Kop'; O dir. Erfêdig. Q Z.K. Vis: n«g.nr w-jx.s«,,n\ I

3 2 irt) itung Kop:^o Erledig. U. '<» VteîrA tk fy * Gemeinde VJWJ4WA I 8. OKT Riehen Philipp Ponacz Fraktion EVP-Grüne Riehen, 13. Sept Interpellation betr. Umsetzung des Entwicklungsrichtplans Dorfzentrum Am 23. Februar 2011 hat der Einwohnerrat Kenntnis genommen vom Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum. Die wichtigste Massnahme aus diesem Plan wird momentan umgesetzt - die Umgestaltung des Dorfzentrums - aber diese praktisch als Einzige. Damit der neu gestaltete Dorfkern auch von möglichst vielen auswärtigen Besuchern erlebt werden kann, muss er aufgefunden werden und über eine attraktive Verbindung leicht erreichbar sein. Die vorgesehene Fusswegverbindung entlang dem Sarasinpark (ÖR10) und eine entscheidende optische Aufwertung der Baselstrasse (ÖR1) im Abschnitt südlich der Fondation Beyeler könnten dazu entscheidend beitragen. Zwei Massnahmen, die ohne allzu grossen Aufwand und Kosten realisierbar sein müssten. Auch die Aufwertung der Bahnhofs-Umgebung war ein Thema des Entwicklungsrichtplans (ÖR5/ÖR6). Wir fragen daher den Gemeinderat an: - Wann mit einer Vorlage betreffs Fusswegverbindung Fondation Beyeler - Dorfzentrum entlang dem Sarasinpark zu rechnen ist? - Welche Massnahmen zur Aufwertung der Baselstrasse geplant sind (z.b. Begrünung)? - Ob eine optische Verbesserung der Baselstrasse auch in Zusammenarbeit mit privaten Liegenschaftsbesitzern angestrebt werden könnte? - Wann mit einer Vorlage zur Verbesserung und Aufwertung der Umgebung des Bahnhofs zu rechnen ist? Mit bestem Dank für die Beantwortung der Fragen Philipp Ponacz - J

4 Reg. Nr Nr Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse, 2. Vorlage Kurzfassung: Der Einwohnerrat hat die Vorlage Nr am 24. September 2015 an den Gemeinderat zurückgewiesen. Gemäss Diskussion im Einwohnerrat soll der Doppelkindergarten mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse mit einem einfachen Keller als Lagerraum ergänzt werden. Der Gemeinderat hat das Anliegen des Einwohnerrats geprüft und unterbreitet dem Einwohnerrat parallel je eine separate Vorlage für den Doppelkindergarten mit Tagesstruktur und für das Provisorium auf der Essiganlage. Der Gemeinderat hat die beiden Vorlagen getrennt, damit der Einwohnerrat unabhängig vom Kreditbegehren für den Doppelkindergarten mit Tagesstruktur über den Kredit für das Provisorium entscheiden kann. Die vorreservierten Raumcontainer müssen vor Ende November 2015 bestellt werden, andernfalls verfällt deren Reservation. Vorliegend unterbreitet der Gemeinderat dem Einwohnerrat drei Varianten für den Neubau des Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse: Variante 1 entspricht der ursprünglichen Vorlage des Gemeinderats (ohne Unterkellerung). Sie zeigt ergänzend die reichlich vorhandenen Lagermöglichkeiten im Schulhaus Burgstrasse auf, welche durch die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des Neubaus Doppelkindergarten mit Tagesstruktur mitgenutzt werden können. Variante 2 beschreibt und budgetiert einen einfachen Keller als Lagerraum unter dem Neubau, entsprechend dem im Einwohnerrat vertretenen Vorschlag. Variante 3 beinhaltet die Prüfung eines Kellergeschosses mit flexibler Nutzung für den Betrieb. Der Gemeinderat folgt den im Einwohnerrat geäusserten Überlegungen und beantragt die Variante 2 zur Ausführung. Die Mehrkosten werden gemäss Machbarkeitsstudie auf einen Betrag von CHF veranschlagt. Die Gesamtkosten erhöhen sich damit auf 5,551 Mio. Franken. Da der Kanton in der Zwischenzeit einen Beitrag von 1,6 Mio. Franken verbindlich zugesichert und der Einwohnerrat den Projektierungskredit über CHF bereits gesprochen hat, beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat für diese Variante 2 einen Nettoinvestitionskredit von Franken für einen Doppelkindergarten mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse. Politikbereich: Bildung und Familie Auskünfte erteilen: Silvia Schweizer, Gemeinderätin Tel Rolf Kunz, Abteilungsleiter a.i. Bildung und Familie Tel Patrick Scheffler, Leiter Hochbau Tel Oktober 2015

5 Seite 2 1. Einleitung Nach Rückweisung der Vorlage Nr durch den Einwohnerrat am 24. September 2015 hat der Gemeinderat die sofortige Überprüfung der aktuellen Situation bezüglich Schulraum veranlasst. Dies mit dem Ziel, dem Einwohnerrat bereits an der folgenden Sitzung über die Abklärungen zu berichten und neue Anträge zu unterbreiten. Die Erarbeitung der ursprünglichen Vorlage benötigte bereits sehr viel Zeit, so dass der Zeitplan für die Bauarbeiten des neuen Kindergartens mit Tagesstruktur ohnehin schon recht eng bemessen war. Umso wichtiger waren eine zügige Abklärung und eine baldige Unterbreitung des Projekts zum Entscheid durch den Einwohnerrat. Ein rascher Entscheid über das weitere Vorgehen ist Voraussetzung, um die planmässige Erneuerung und Sanierung der Kindergärten und den notwendigen und vom Einwohnerrat gewünschten Ausbau der Tagesstrukturen zu ermöglichen. 2. Situation der Tagesstrukturen Die Tagesstruktur Burgstrasse wurde auf das Schuljahr 2013/14 mit 12 Plätzen eröffnet. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Auf das Schuljahr 2017/18 sollen mit dem Neubau Paradiesstrasse 64 Plätze angeboten werden. Aufgrund des Neubaus und der Zwischenlösung mit mobilen Bauten gestaltet sich der Ausbau schwierig. Die Nachfrage im Quartier nach Tagesstrukturen ist sehr gross. Aufgrund der Situation - grosse Nachfrage und Provisorium - ist zusätzlicher Raum erforderlich, der im Schulhaus Burgstrasse zur Verfügung gestellt werden konnte. Aktuell werden 40 Plätze angeboten. Mit dem Provisorium können auf das Schuljahr 2016/17 48 Plätze angeboten werden. Ab Schuljahr 2017/18 sollten mit dem Neubau Paradiesstrasse 64 Plätze angeboten werden. Eine Verzögerung des Neubaus und des Bereitstellens des Provisoriums hätte direkten Einfluss auf das Platzangebot der Tagesstruktur. Der geplante Ausbau von aktuell 40 auf die geforderten 68 Plätze in der Tagesstruktur wäre nur beschränkt bzw. erst später möglich. 3. Vorschlag von drei Varianten Der Gemeinderat hat die Diskussion des Einwohnerrats, die zur Rückweisung der Vorlage geführt hat, aufgenommen und unterbreitet dem Einwohnerrat nunmehr drei Varianten für das weitere Vorgehen und den Ausbau des künftigen Doppelkindergartens mit Tagesstruktur. Variante 1: Dieses Variante nimmt nochmals den ursprünglichen, auch von der Sachkommission befürworteten Vorschlag des Gemeinderats auf. Der Neubau entspricht dem vorgegebenen Raumstandard für Kindergärten und Tagesstrukturen des Kantons Basel-Stadt. Im Dachgeschoss sind zusätzliche Flächen als möglicher Stauraum (ca. 20 m 2 ) vorgesehen. Zudem stehen ausreichend Lagermöglichkeiten (ca. 500 m 2 ) im zugehörigen Schulhaus Burgstrasse zur Verfügung. Aufgrund der bereits ausreichend vorhandenen Lagermöglich-

6 Seite 3 keiten verzichtet die Variante 1 auf den Bau eines zusätzlichen Kellers als Lagerraum unter dem Neubau. Variante 2: In dieser Variante wird ein kleiner Keller als Lagerraum unter dem Neubau vorgesehen. Die Variante entspricht dem aus der Mitte des Einwohnerrats vorgebrachten Vorschlag. Variante 3: Diese Variante beinhaltet die Erstellung eines Kellergeschosses zur betrieblichen Eigennutzung, anstelle eines reinen Lagerkellers. Im Folgenden werden die drei Varianten näher vorgestellt. 4. Variante 1: Verwendung von Raumreserven als Lager im Schulhaus Burgstrasse 4.1. Ist-Situation Raumreserven Areal Burgschulhaus Der Kindergarten und die Tagesstrukturen an der Paradiesstrasse sind Teil des Schulstandorts Burgstrasse und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft. Um eine Gesamtsicht über mögliche Raumreserven zu erhalten, wurden das Burgschulhaus und das Untergeschoss der Turnhalle näher untersucht (siehe Beilage 1). Es kann Folgendes festgestellt werden: - Leerstehende Kellerräumlichkeiten mit einfachster Infrastruktur von 35 m 2 sind unter der Turnhalle heute schon vorhanden. - Erhebliche Reserven weisen Kellerräume im 1995 erstellten Erweiterungsbau des Burgschulhauses aus, die gegenwärtig als Möbellager und zu anderen Lagerzwecken genutzt werden. Die freien Flächen könnten zukünftig gemeinsam benutzt werden. - Raumreserven in hohem Masse von ca. 380 m 2 stehen im Dachgeschoss des Burgschulhauses zur Verfügung. Der gesamte Estrich steht leer. - Falls zukünftig Flächen für Archivierungen oder Materiallager benötigt werden, sind somit auch langfristig genügend Reserven vorhanden. Im Anbetracht der grossen Raumreserven am Standort Burgstrasse wurde in dieser Variante davon abgesehen, weiteren Lagerraum im Doppelkindergarten mit Tagesstruktur zu erstellen. Zu berücksichtigen ist, dass im vorliegenden Projekt - über die heutigen Raumanforderungen hinaus - Lagerraum im Dachgeschoss von ca. 20 m 2 geschaffen wird, welcher die zukünftigen Bedürfnisse vor Ort abdecken kann Termine Die Fertigstellung und Übergabe des Kindergartens mit Tagesstruktur ist auf das Schuljahr 2017/18 vorgesehen. Sollte dem Projekt ohne Unterkellerung zugestimmt werden, kann die Bauvollendung zum gewünschten Zeitraum knapp eingehalten werden. Es sind keine Terminreserven mehr vorhanden.

7 Seite Kosten Kostenvoranschlag +/- 10% für Variante 1: Erstellungskosten Variante 1 CHF Projektierungskredit - CHF durch ER-Beschluss vom 26. März 2014 bereits bewilligt Total Variante 1 (+/- 10%) CHF Kantonsbeitrag - CHF Investition für Variante 1 CHF Kostenstand: April 2015 Nordwestschweiz Für die Variante 1 müsste ein Investitionskredit über CHF gesprochen werden Finanzierung und Folgekosten Die Netto-Erstellungskosten zulasten des Gemeindehaushalts belaufen sich auf total CHF 3,72 Mio.; diese werden aktiviert. Als Folgekosten fallen jährlich interne Mietkosten von 4% des Gebäudeversicherungswerts in Höhe von rund CHF zu Lasten der beiden Produkte Primarstufe und Tagesstrukturen der Abteilung Bildung und Familie an. Die Kalkulation der Miete von 4% beinhaltet Instandsetzungs-, Unterhalts- und Zinskosten und entspricht den festgeschriebenen Ansätzen der internen Verrechnung bei gemeindeeigenen Liegenschaften des Verwaltungsvermögens. Gegenüber heute werden die intern verrechneten Mietkosten des Neubaus für den Bereich Kindergarten um rund CHF deutlich höher sein (ca. CHF statt ca. CHF ). 5. Variante 2: Ergänzung mit einem einfachen Keller als Lagerraum 5.1. Raumbeschrieb Die Unterkellerung in Variante 2 entspricht bezüglich Grösse, Nutzung und Ausbaustandard einem Lagerraum gemäss dem an der Einwohnerratssitzung vom 24. September 2015 geäusserten Vorschlag (siehe Beilage 2). Dieser ca. 100 m 2 grosse Raum ist ohne Nasszellen, sonstige Wasseranschlüsse und ohne Heizung konzipiert. Der Kellerraum lässt keine andere Nutzung ausser einem Materiallager zu. Die Kosten sind verhältnismässig hoch. Weitere Kostenauswirkungen im Hinblick auf die anspruchsvolle Statik des Holzbaus konnten innerhalb des kurzen Zeitraums noch nicht im Detail geprüft werden. Von daher liegt für die Unterkellerung kein Projekt, sondern lediglich eine Machbarkeitsstudie vor. Entsprechend beträgt die Kostengenauigkeit +/- 30% Termine Auch ein Keller in einfachster Ausführung muss sorgfältig projektiert werden. Die Erschliessung muss an das Erdgeschoss angepasst und die statische Situation muss beurteilt wer-

8 Seite 5 den. Es braucht ein sogenanntes vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Bei Variante 2 kann man von ca. 6 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit ausgehen. Grundsätzlich stehen dem Bauinspektorat aber 3 Monate Bearbeitungszeit zu, unabhängig von der Verfahrensart. Dies führt zu Verzögerungen. Folglich kann der Kindergarten nicht zum Schuljahresbeginn 2017/18 fertiggestellt werden. Eine Übergabe der Schulräume wäre erst auf das zweite Semester im Januar 2018 sichergestellt Kosten Kostengenauigkeit +/- 30% gemäss Machbarkeitsstudie für zusätzliche Unterkellerung Variante 2: Anlagekosten Keller Variante 2 CHF inkl. Nebenkosten und Honorare Anpassungen im EG/OG CHF Budgetposition für Umplanungen, zusätzliche Abklärungen, Gebühren (20% von Anlagekosten) Unvorhergesehenes CHF % von Anlagekosten Total Mehrkosten Variante 2 (+/- 30%) CHF Ursprüngliches Projekt (+/- 10%) CHF Projektierungskredit - CHF durch ER-Beschluss vom 26. März 2014 bereits bewilligt Kantonsbeitrag - CHF Investition für Variante 2 CHF Kostenstand: April 2015 Nordwestschweiz Für die Variante 2 müsste ein Investitionskredit über CHF gesprochen werden Finanzierung und Folgekosten Die Netto-Erstellungskosten zulasten des Gemeindehaushalts belaufen sich auf total CHF 3,95 Mio.; diese werden aktiviert. Als Folgekosten fallen jährlich interne Mietkosten von 4% des Gebäudeversicherungswerts in Höhe von rund CHF zu Lasten der beiden Produkte Primarstufe und Tagesstrukturen der Abteilung Bildung und Familie an. Die Kalkulation der Miete ist entsprechend wie unter 4.4 beschrieben. 6. Variante 3: Teilunterkellerung mit flexibler Nutzung 6.1. Raumbeschrieb Um eine grössere Nutzungsflexibilität zu gewährleisten und um ein besseres Kosten-/ Nutzenverhältnis zu erreichen, müsste das Untergeschoss mit Nasszellen ausgestattet werden. Die Variante sieht zudem einen Technikraum, einen Lagerraum sowie weiteren frei

9 Seite 6 nutzbaren Raum vor. Die gesamte Nutzfläche wird bei dieser Variante um ca. 220 m 2 gegenüber der ursprünglichen Variante 1 erweitert. Das Untergeschoss erhält eine einfache mechanische Lüftung; bis auf den Lagerraum sind die Räumlichkeiten beheizbar (siehe Beilage 3). Wie bei Variante 2 handelt es sich auch bei Variante 3 um eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostengenauigkeit von +/- 30%. Zusätzlich bedarf es hier einer weiteren Projektierung, da das haustechnische Konzept wie Heizung, Lüftung, Sanitär sowie die Statik überarbeitet werden müsste. 6.2 Termine Für diese Kellervariante braucht es ebenfalls ein sogenanntes vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ohne Publikation. Zusätzlich muss zur Variante 3 ein Kanalisationsbegehren eingereicht werden. Auch bei dieser Variante ist somit von einer Bewilligungszeit von 3 Monaten auszugehen. Das Gebäude könnte mitten im 2. Semester des Schuljahres 2017/18 zur Nutzung übergeben werden. Im laufenden Schulbetrieb wäre die Inbetriebnahme aber nicht zweckmässig. Somit würde sich der Bezug des Neubaus um ein gesamtes Schuljahr auf August 2018 verzögern. 6.3 Kosten Kostengenauigkeit +/- 30% gemäss Machbarkeitsstudie für zusätzliche Unterkellerung Variante 3: Anlagekosten Untergeschoss CHF inkl. Nebenkosten und Honorare Anpassungsarbeiten im EG/OG CHF Budgetposition für Umplanungen, zusätzliche Abklärungen, Gebühren (20% von Anlagekosten) zusätzliche bauliche Anpassungen CHF Budgetposition für Ausbau Dachräume (war in Variante 1 zum Teil für Technik vorgesehen) Unvorhergesehenes CHF % von Anlagekosten Total Mehrkosten Variante 3 (+/- 30%) CHF Ursprüngliches Projekt (+/- 10%) CHF Projektierungskredit - CHF durch ER-Beschluss vom 26. März 2014 bereits bewilligt Kantonsbeitrag - CHF Investition für Variante 3 CHF Kostenstand: April 2015 Nordwestschweiz Für die Variante 3 müsste ein Investitionskredit über CHF gesprochen werden.

10 Seite Finanzierung und Folgekosten Die Netto-Erstellungskosten zulasten des Gemeindehaushalts belaufen sich auf total CHF 4,4 Mio.; diese werden aktiviert. Als Folgekosten fallen jährlich interne Mietkosten von 4% des Gebäudeversicherungswerts in Höhe von rund CHF zu Lasten der beiden Produkte Primarstufe und Tagesstrukturen der Abteilung Bildung und Familie an. Die Kalkulation der Miete ist entsprechend wie unter 4.4 beschrieben. 7. Übersicht über die drei Varianten mit Terminen und Kosten Der Neubau Paradiesstrasse bietet Platz für zwei Kindergärten und eine Tagesstruktur mit 64 Plätzen. Aktuell befindet sich ein Kindergarten in temporär gemieteten Räumen an der Kornfeldstrasse. Dieser Kindergarten wird in den Neubau umziehen. Eine Verschiebung des Terminplans hätte sowohl Konsequenzen auf die Miete der Räume an der Kornfeldstrasse als auch auf den Ausbau der Tagesstruktur. Bestellung Provisorium Voraussichtlicher Bezug Provisorium Bezug Neubau Paradiesstrasse Bruttokosten Doppelkindergarten Variante 1: Ohne Kellerraum Variante 2: Keller mit einfachem Lagerraum Variante 3: Keller mit flexibler Nutzung November 2015 November 2015 November 2015 Anfang 2016 Frühling oder Sommer 2016 Anfang 2017 August 2017 Januar 2018 August 2018 CHF CHF CHF Folgekosten p.a. CHF CHF CHF Ausbau Tagesstruktur (heute 40 Plätze): Ausbau auf 48 Plätze August 2016 August 2016 Anfang 2017 (voraussichtlich) Ausbau auf 64 Plätze August 2017 Januar 2018 August 2018 Kornfeldstrasse, Miete bis Ende Juli 2017 Ende Dezember 2017 (Option besteht, aber keine Garantie) Ende Juli 2018 (Option besteht, aber keine Garantie)

11 Seite 8 8. Antrag des Gemeinderats Der Gemeinderat hat die drei Varianten geprüft und ist zur Ansicht gekommen, dem Einwohnerrat die Genehmigung von Variante 2 zu beantragen, welche den im Einwohnerrat geäusserten Vorschlag aufnimmt. Der Doppelkindergarten Paradiesstrasse muss dringend erneuert werden. In der Zwischenzeit sind gravierende Wasserschäden an der Decke des einen Kindergartens aufgetaucht. Zudem konnten die Räume für den provisorischen Integrationskindergarten an der Kornfeldstrasse vorerst nur für zwei Jahre gemietet werden. Die Eigentümer der Liegenschaft an der Kornfeldstrasse möchten danach die Liegenschaft wieder selber nutzen. Eine kurzzeitige Verlängerung des Mietvertrags ist grundsätzlich möglich, allerdings derzeit noch nicht zugesichert. Ein Umzug in den neuen Doppelkindergarten mit Tagesstrukturen im Sommer 2017 wäre wünschenswert, weil die neu geschaffenen Tagesstrukturen am Anfang eines Schuljahres besonders willkommen sind: Die Eltern wollen bei Schuleintritt ihrer Kinder ihre beruflichen Verpflichtungen verbindlich planen können. Variante 2 nimmt den Wunsch des Einwohnerrats nach einem Lagerkeller im Neubau auf. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Fertigstellung und Übergabe des Kindergartens mit Tagesstruktur nicht wie ursprünglich vorgesehen auf das Schuljahr 2017/18 erfolgen kann. Dies wäre nur mit der ursprünglichen Variante 1 möglich. Auch der geplante Ausbau der Tagesstrukturen von aktuell 40 Plätzen auf 64 Plätze erfährt eine zeitliche Verzögerung. Noch ausgeprägter wären die Verzögerungen bei Variante 3. Unabhängig vom Variantenentscheid des Einwohnerrats werden Gemeinderat und Verwaltung alles daran setzen, den Neubau zügig, aber gleichzeitig auch mit der erforderlichen Qualität und Sorgfalt zu realisieren. 9. Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, gemäss dem nachstehenden Beschlussesentwurf 2 einen Investitionskredit von Franken (Nettokredit) für einen Doppelkindergarten mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse (Variante 2, mit einfachem Keller als Lagerraum) zu bewilligen. Riehen, 20. Oktober 2015 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Beigefügt: 3 Beschlussesentwürfe, je für die drei Varianten Beilage 1: Variante 1, bestehende Lagerräume mit Reserven im Burgschulhaus Beilage 2: Variante 2, Ergänzung eines Kellers als Lagerraum Beilage 3: Variante 3, Teilunterkellerung mit flexibler Nutzung

12 Seite 9 V A R I A N T E 1 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Bildung und Familie (SBF) für die Realisierung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur einen Kredit von CHF (Preisbasis April 2015). Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum. Riehen, 4. November 2015 Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Die Ratssekretärin: Jürg Sollberger Katja Christ (Ablauf Referendumsfrist)

13 Seite 10 V A R I A N T E 2 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats für die Realisierung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur einen Kredit von CHF (Preisbasis April 2015). Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum. Riehen, 4. November 2015 Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Die Ratssekretärin: Jürg Sollberger Katja Christ (Ablauf Referendumsfrist)

14 Seite 11 V A R I A N T E 3 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Investitionskredit zur Erstellung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats für die Realisierung eines Doppelkindergartens mit Tagesstruktur einen Kredit von CHF (Preisbasis April 2015). Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum. Riehen, 4. November 2015 Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Die Ratssekretärin: Jürg Sollberger Katja Christ (Ablauf Referendumsfrist)

15 Verbindungsweg Areal Burgschulhaus mit Kindergarten und Tagesstruktur an der Paradiesstrasse Blick zum Areal Kindergarten Paradiesstrasse Variante 1 / Bestehende Lagerräume mit Reserven im Burgschulhaus Beilage 1 zur Vorlage Investitionskredit Nr

16 Untergeschoss Turnhalle Verbindung Neubau Burgschulhaus 35 m2 Leerstand unter Turnhalle 68 m2 best. Lagerflächen für Möbel etc., freie Reserven Beilage 1 zur Vorlage Investitionskredit Nr

17 Estrich ca. 250 Estrich ca. 130 Dachgeschoss Burgschulhaus 380 m2 Leerstand (Nutzfläche) Beilage 1 zur Vorlage Investitionskredit Nr

18 Kostenvoranschlag nach BKP ± 10% Beilage 1 zur Vorlage Investitionskredit Nr

19 Machbarkeitsstudie Untergeschoss / Variante 2 Projekt mit Unterkellerung für unbeheizten Lagerraum (ca. 100m2) Parameter: Erschliessung über innenliegende Treppe Künstliche Belichtung Einfache mechanische Lüftung Kein Wasser oder Kanalisationsanschluss Unbeheizt Kein Lift Budget für zusätzliche statische Massnahmen Budget für zusätzliche geologische Massnahmen Budget für Baubewilligungsgebühren und Anschlüsse Beilage 2 zur Vorlage Investitionskredit Nr

20 Machbarkeitsstudie Untergeschoss / Variante 3 Projekt mit Unterkellerung für Technik und Lagerräume, sowie Nebenräume KiGa oder TS (ca. 220m2) Parameter: Erschliessung über innenliegende Treppe Künstliche Belichtung angemessene mechanische Lüftung mit Zu und Abluft Wasser und Kanalisationsanschluss mit Hebeanlage Heizungsanschluss (beheizt) Kein Lift, Lifterschliessung evtl. notwendig, nicht erfasst Budget für zusätzliche statische Massnahmen Budget für zusätzliche geologische Massnahmen Budget für Baubewilligungsgebühren und Anschlüsse Budget für zusätzliche Ausbauten anstelle Technik im Dachgeschoss Beilage 3 zur Vorlage Investitionskredit Nr

21 Reg. Nr Nr Kreditbegehren zur Erstellung eines Provisoriums für Kindergarten und Tagesstruktur auf der Essiganlage, 2. Vorlage Kurzfassung: Der Einwohnerrat hat die Vorlage Nr am 24. September 2015 an den Gemeinderat zurückgewiesen. Gemäss Diskussion im Einwohnerrat soll der Doppelkindergarten mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse mit einem einfachen Keller als Lagerraum ergänzt werden. Der Gemeinderat hat das Anliegen des Einwohnerrats geprüft und unterbreitet dem Einwohnerrat parallel je eine separate Vorlage für den Doppelkindergarten mit Tagesstruktur und für das Provisorium auf der Essiganlage. Inhaltlich ändert sich am Vorschlag für das Provisorium nichts. Der Gemeinderat hat die beiden Vorlagen getrennt, damit der Einwohnerrat unabhängig vom Kreditbegehren für den Doppelkindergarten mit Tagesstruktur über den Kredit für das Provisorium entscheiden kann. Ein rascher Entscheid zu dieser Vorlage ist anzustreben, da die vorreservierten Raumcontainer unmittelbar nach dem Beschluss des Einwohnerrats bestellt werden müssen. Andernfalls verfällt die Reservation und die Raumcontainer werden anderweitig vergeben. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat einen Kredit von Franken für die Erstellung eines Provisoriums auf der Essiganlage während der Bauzeit des Doppelkindergartens mit Tagesstruktur an der Paradiesstrasse. Politikbereich: Auskünfte erteilen: Bildung und Familie Silvia Schweizer, Gemeinderätin Tel Rolf Kunz, Abteilungsleiter a.i. Bildung und Familie Tel Patrick Scheffler, Leiter Hochbau Tel Oktober

22 Seite 2 1. Einleitung Die für das Provisorium benötigten Raumcontainer wurden vor geraumer Zeit mit dem Ziel offeriert, die Bestellung Ende September auszulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Module der Gemeinde verbindlich zugesichert. Durch die Rückweisung der Vorlage Nr an den Gemeinderat konnte die Bestellung nicht erfolgen. Der Lieferant der Raumcontainer war entgegenkommenderweise bereit, die Vorreservation um höchstens zwei Monate, also bis Ende November zu verlängern. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestellung erfolgt, kann der Lieferant die Vorreservation nicht mehr aufrechterhalten. Die Raumcontainer sind unter anderem wegen der Flüchtlingsströme in ganz Europa eine sehr gefragte Einrichtung und entsprechend lange sind die Lieferfristen. Es wird sehr schwer sein, bei einem Verfall der Vorreservation in nützlicher Zeit einen Ersatz zu finden. Ohne Raumcontainer ist die Bereitstellung eines Provisoriums nicht möglich und führt zu einer erheblichen Zeitverschiebung des ganzen Projekts. 2. Sicherstellung des Provisoriums Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat zwei parallele Vorlagen. So kann der Einwohnerrat unabhängig von der Diskussion über den Doppelkindergarten mit Tagesstruktur einen Entscheid zum Provisorium fällen und damit die verbindliche Lieferung der dringend benötigten Raumcontainer sicherstellen. 3. Kosten temporärer Schulraum während der Bauzeit auf der Essiganlage (+/- 10%) Die definitive Bestellung der Raumcontainer muss bis Ende November 2015 erfolgen. Es besteht dagegen eine gewisse zeitliche Flexibilität betreffend Liefertermin. Das bedeutet, dass sich der Zeitpunkt für die Lieferung der Raumcontainer bis zu einem gewissen Grad nach dem Zeitplan des Bauprojekts an der Paradiesstrasse richten kann. Die Dauer der Miete und die damit verbundenen Kosten für das Provisorium bleiben gleich. Damit verändern sich die Kosten, wie sie in der Vorlage Nr aufgestellt sind, ebenfalls nicht.

23 Seite 3 Zitat aus der erwähnten Vorlage(Kapital 4.4 und 5.3): Die ermittelten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: 1 Vorbereitungsarbeiten Planie-/Erdarbeiten, Werkleitungsanschlüsse, Wiederherstellung Fundationen 2 Raumcontainer Anlieferung, Montage/Demontage, Rückführung Miete 18 Monate EDV-Installation, Anbindung an Werkleitung, Blitzschutz 4 Umgebung Gärtnerarbeiten, Einzäunung 5 Baunebenkosten Anschlussgebühren für Elektro, Wasser, Kanalisation, Bewilligungsgebühr CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Reserve für Unvorhergesehenes CHF Versetzen Kunstwerk Theo Lauritzen, Kostenanteil CHF Ausstattung (aus Bestand) CHF - Total Provisorien inkl. MwSt. (gerundet) CHF Die ( ) Kosten in Höhe von CHF für die Erstellung und die Miete des Provisoriums für 18 Monate sowie das Versetzen des Kunstwerks gehen zu Lasten der beiden Produkte Primarstufe und Tagesstrukturen der Abteilung Bildung und Familie. Für den Anteil der Tagesstrukturen am Provisorium erfolgt ( ) eine Weiterverrechnung an den Kanton. Unter Berücksichtigung der Raumaufteilung macht dies rund 2/3 des Gesamtaufwands aus. Die Kofinanzierung muss im Rahmen der Schulabrechnung verhandelt werden. Die maximale Weiterverrechnung beträgt aufgrund des vorgenannten Schlüssels CHF Die für das Provisorium anfallenden Kosten sind im laufenden Leistungsauftrag und Globalkredit 2013 bis 2016 nicht enthalten. Es bedarf eines Zusatzkredits. Der Betrag, den der Kanton zu leisten hat, steht noch nicht rechtsverbindlich fest. Gemäss Finanzhaushaltordnung gilt folglich ( ) das Bruttoprinzip. Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Einwohnerrat, den ganzen ( )Kredit für die Finanzierung des Provisoriums zu bewilligen. (Ende Zitat)

24 Seite 4 4. Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, einen Kredit über Franken für die Erstellung eines temporären Kindergartens mit Tagesstruktur auf der Essiganlage zu bewilligen. Riehen, 20. Oktober 2015 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Beigefügt: Beschlussesentwurf

25 Seite 5 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Kreditbegehren zur Erstellung eines Provisoriums für Kindergarten und Tagesstruktur auf der Essiganlage Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Bildung und Familie (SBF) für die Realisierung eines Provisoriums für Kindergarten und Tagesstruktur auf der Essiganlage einen Kredit von CHF (Preisbasis: Indexstand April 2015). Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum. Riehen, Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Die Ratssekretärin: Jürg Sollberger Katja Christ (Ablauf Referendumsfrist)

26 Gemäss Beschluss des Ratsbüros wird diese Vorlage an die Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS) überwiesen. Reg. Nr Nr Leistungsauftrag für den Politikbereich Gesundheit und Soziales (Produktgruppe 3) für die Jahre 2016 bis 2019 Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, den beiliegenden Leistungsauftrag des Politikbereichs Gesundheit und Soziales für die Jahre 2016 bis 2019 zu erteilen und den dazugehörenden Globalkredit im Betrag von CHF zu bewilligen. Inhaltlich hat sich der Politikbereich Gesundheit und Soziales gegenüber dem Leistungsauftrag 2011 bis 2014 (zwischenzeitlich verlängert bis 2015) nicht wesentlich verändert. Im Vordergrund steht die Sicherung des gut vernetzten und bedarfsgerecht ausgestalteten Angebots im Sozialwesen, im Altersbereich und in der medizinischen Grundversorgung. Zusammen mit dem Kanton und mit ihren externen Partnern kann die Gemeinde die Herausforderungen der Zukunft bewältigen. - In der Schulzahnpflege erfüllt die Gemeinde ein gesetzlich vorgegebenes und sinnvolles Angebot. Im Auftrag der Gemeinde bietet die neue Schulzahnpraxis Bettingen Riehen eine altersgerechte Zahnkontrolle, -prophylaxe und -behandlung an und führt den Schuluntersuch nach modernem pädagogischem Konzept in der Schulzahnpraxis im Dorfkern Riehen durch. - Im Bereich Alter und Pflege wurden mit dem Projekt Leben in Riehen 60plus neue Impulse gesetzt, welche in den kommenden Jahren zur Umsetzung kommen. Die Ziele der gemeinsamen Anstrengungen lauten: Die Mitwirkung der älteren Generation und altersfreundliche Lebens- und Begegnungsräume fördern. Gute Angebote an Hilfe und Pflege zuhause sichern sowie pflegende Angehörige stärken, damit betagte Menschen möglichst lange und gut im gewünschten Umfeld wohnen können. - Im Sozialbereich sind die Leistungen der Sozialhilfe sowie der kommunale Anteil an den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und an den vorgelagerten Sozialleistungen gesetzlich vorgegeben. Es gilt, die beschränkten zeitlichen und personellen Ressourcen zielgerichtet und wirkungsvoll einzusetzen. Weiterhin wird die persönliche und berufliche Reintegration stark gewichtet, z. B. mit dem gemeindeeigenen Arbeitsintegrationsprogramm. Das gut funktionierende soziale Netz mit privaten und kirchlichen Sozialdiensten, Nachbarschaftshilfe, Freiwilligen- und Vereinsarbeit soll weiter unterstützt und optimiert werden, um Vereinsamung und Armut vorzubeugen.

27 Seite 2 - In der Entwicklungszusammenarbeit will die Gemeinde weiterhin eine Vorbildrolle einnehmen. Neben Beiträgen an Entwicklungsprojekte und an die Katastrophenhilfe werden Partnerschaften im In- und Ausland gepflegt. Ausserdem fördert die Gemeinde den Austausch der Riehener Bevölkerung mit Menschen aus einem anderen Lebensumfeld und macht Solidarität zum Thema. Finanziell hat sich der Politikbereich Gesundheit und Soziales gegenüber dem Leistungsauftrag 2011 bis 2015 leicht verändert. Bei der Budgetierung wurden die weiterhin unsichere Wirtschaftslage, die demografischen Veränderungen (Zunahme der Altersgruppe 80+ um 6% und der Altersgruppe 90+ um 17% bis ins Jahr 2019) und die Ausbauprojekte der Pflegeheime in Riehen berücksichtigt. Somit sind im Alterspflegebereich und in der Sozialhilfe etwas höhere Kosten budgetiert bzw. handelt es sich bei diesen um gebundene Ausgaben. Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, den Leistungsauftrag und Globalkredit für den Politikbereich Gesundheit und Soziales (Produktgruppe 3) für die Jahre 2016 bis 2019 zu beschliessen. Riehen, 30. Juni 2015 Gemeinderat Riehen Der Vizepräsident: Der Gemeindeverwalter: Daniel Albietz Andreas Schuppli Politikbereich: Auskünfte erteilen: Gesundheit und Soziales Annemarie Pfeifer, Gemeinderätin Tel Anna Bertsch, Abteilungsleiterin Gesundheit und Soziales Tel

28 Reg. Nr Nr Leistungsauftrag und Globalkredit für den Politikbereich Gesundheit und Soziales (Produktgruppe 3) 2016 bis 2019 Inhaltsverzeichnis: 1. Überblick über die Politikbereiche Allgemeine Bestimmungen Überblick über die Produktgruppe Gesundheit und Soziales Die einzelnen Produkte der Produktgruppe Kennzahlen der Produktgruppe Ziele und Vorgaben der Produkte Produkt Schulzahnpflege Produkt Alter und Pflege Produkt Gesundheitsdienste Produkt Soziale Dienste Produkt Sozialhilfe Produkt Entwicklungszusammenarbeit Beschluss des Einwohnerrats betreffend Leistungsauftrag und Globalkredit für den Politikbereich Gesundheit und Soziales für die Jahre 2016 bis ANHANG: Wichtige gesetzliche Grundlagen Beschlossen vom Einwohnerrat am

29 Seite 2 1. Überblick über die Politikbereiche Gemeinde Riehen Produktrahmen Stand: Jan 2016 (Vorschau) xx xx xx xx xx xx xx Publikums- und Behördendienste Finanzen und Steuern Gesundheit und Soziales Bildung und Familie Kultur, Freizeit und Sport Mobilität und Versorgung Siedlung und Landschaft Denzler U. Hammer R. Bertsch A. Neumann M. Lupp C. Berweger I. Berweger I. Ko ehler St. / So mmerhalder M eier M. Galli M. B ertsch A. P antellini C. Olloz S Camenisch S R xx xx xx xx xx xx xx Wahlen und Abstimmungen Finanzdienste Schulzahnpflege Primarstufe Kulturförderung Verkehrsnetz Siedlungs- Entwicklung Wilde H. Bürgenmeier C. Pfeifer A. Schweizer S. Kaufmann C. Vogel G. Albietz D. Ko ehler St. / 1.02 Schuppli A Buser R Gronbach B Camenisch S Evéquoz F Wälchli P Braun F xx xx xx xx xx xx xx Einwohnerrat Steuern Alter und Pflege Tagesstruktur Museum Mobilität Grünanlagen und Friedhof Wilde H. Bürgenmeier C. Pfeifer A. Schweizer S. Kaufmann C. Vogel G. Albietz D D enzler U Krähenbühl B B ertsch A N eumann M P antellini C Wälchli P Leugger S xx xx xx xx xx xx xx Gemeinderat Immobilienbewirtschaftung Gesundheitsdienste Musikschule Bildende Kunst Energie Umwelt- und Naturschutz Wilde H. Bürgenmeier C. Pfeifer A. Schweizer S. Kaufmann C. Vogel G. Kaufmann C. Denzler U. Hammer R. Bertsch A. P lüss G. Albrecht S. Schöni U. Olloz S xx xx xx xx xx xx xx Soziale Dienste Familie und Integration Bibliothek Publikumsdienste Wirtschaftsförderung Kommunikationsnetz Landwirtschaft Wilde H. Bürgenmeier C. Pfeifer A. Schweizer S. Kaufmann C. Vogel G. Kaufmann C. Schuppli A. Illes R. P lüss G. Lupp C. Jann C. Wyss A xx xx xx xx xx xx Aussenbeziehungen Sozialhilfe Tagesbetreuung Freizeit- und Sportförderung Wasser Wald Wilde H. Pfeifer A. Schweizer S. Kaufmann C. Vogel G. Kaufmann C. Denzler U. Bertsch A. Lupp C. Jann C xx xx xx xx Freizeitangebote Öffentlichkeitsarbeit Entwicklungszusammenarbeit Abfallbewirtschaftung Wilde H. Pfeifer A. Kaufmann C. Vogel G Denzler U Lupp C xx xx Sicherheit Sportanlagen und Schwimmbad Wilde H. Kaufmann C.

30 Seite 3 2. Allgemeine Bestimmungen 1. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen in Gemeindeordnung und Finanzhaushaltordnung werden im Folgenden für die Produktgruppe Gesundheit und Soziales Ziele und Globalkredit für die Jahre 2016 bis 2019 festgelegt. 2. Der Einwohnerrat beschliesst den Globalkredit und die Wirkungs- und Leistungsziele sowie andere Vorgaben. Die übrigen Angaben dienen der Information und Erläuterung. 3. Der Gemeinderat wird beauftragt, die vom Einwohnerrat festgelegten Ziele in der vorgegebenen Qualität und Quantität zu erreichen. 4. Dem Einwohnerrat wird jährlich entsprechend diesen Zielen ein Leistungsbericht unterbreitet. Der Bericht enthält die für die Steuerung durch den Einwohnerrat erforderlichen Informationen, insbesondere bezüglich Leistung, Qualität sowie Kosten und Erlöse. Die Abweichungen zwischen Zielvorgabe und Zielerreichung werden sichtbar gemacht und erklärt und die getroffenen Massnahmen dargelegt. Nach Ablauf der Leistungsauftragsdauer legt der Gemeinderat in einem Schlussbericht Rechenschaft über die Erfüllung des Leistungsauftrags ab (Rechenschaftsbericht). 5. Wenn sich die Verhältnisse grundlegend ändern und die Veränderungen nicht voraussehbar waren, kann der Einwohnerrat durch Beschluss - auf Antrag des Gemeinderats oder aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses - entsprechend den Bestimmungen der Finanzhaushaltordnung auch vor Ablauf der festgelegten Dauer den Leistungsauftrag und den Globalkredit beenden, verändern oder erneuern. Vorbehalten bleibt die Erfüllung rechtsverbindlich eingegangener Verpflichtungen. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Einwohnerrat und Gemeinderat kann der Leistungsauftrag jederzeit verändert werden. 6. Die parlamentarische Oberaufsicht erstreckt sich gemäss 21 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) auch auf externe Leistungserbringer. Der Gemeinderat wird beauftragt, in den entsprechenden Leistungsvereinbarungen mit Dritten darauf hinzuweisen.

31 Seite 4 3. Überblick über die Produktgruppe Gesundheit und Soziales 3.1 Die einzelnen Produkte der Produktgruppe 1. Schulzahnpflege Gesetzlich vorgeschriebene Prophylaxe und Behandlung von kranken Zähnen und Gebissen bei der Schuljugend. Angebot von Prophylaxe für Kleinkinder. 2. Alter und Pflege Beratung der Bevölkerung und Vermittlung der ambulanten Betreuungs- und Pflegeangebote. Planung und Sicherstellung von bedarfsgerechten Pflegehilfen zu Hause. Vermittlung von Pflegeheimplätzen. 3. Gesundheitsdienste Einsatz für eine angemessene ambulante Versorgung der Riehener Bevölkerung. Aufklärung über Gesundheitsförderung sowie Animation der Bevölkerung zu einer gesunden Lebensführung. 4. Soziale Dienste Berechnung von Ergänzungsleistungen und Krankenkosten sowie Ausrichtung von kommunalen Beihilfen. Betrieb und Unterstützung von sozialen Beratungsstellen. Förderung der Freiwilligenarbeit. Heimunterbringungen. 5. Sozialhilfe Beratung von bedürftigen und von Bedürftigkeit bedrohten Personen. Gewährleistung ihrer materiellen Sicherheit. Erhaltung und Förderung ihrer Selbstständigkeit und Arbeitsfähigkeit. 6. Entwicklungszusammenarbeit Beiträge an Entwicklungsprojekte im In- und Ausland, Katastrophenhilfe, Partnerschaften. Förderung des Austauschs mit Menschen aus anderen Kulturkreisen. 3.2 Kennzahlen der Produktgruppe Durchschnittliche jährliche Nettokosten 2016 bis 2019 pro Produkt (in TCHF)

32 Seite 5 Nettokosten Globalkredit 2016 bis 2019 im Detail IST-Zahlen 2013 u sowie Budget 2015 und LA IST IST Budget LA Budget Plan Plan Plan (in TCHF) bis Produkte: Schulzahnpflege ' Alter und Pflege bis '286-7'142-7'364 0 Alter und Pflege ab '486-7'228-7'367-7'431-7'460 Gesundheitsdienste bis Gesundheitsdienste ab Soziale Dienste -3'809-3'510-3'609-14'931-3'654-3'764-3'749-3'764 Sozialhilfe -7'578-7'421-7'692-32'306-7'724-7'972-8'188-8'422 Entw icklungszusammenarbeit ' Nettokosten (NK) Produkte -19'768-19'173-19'778-81'537-19'791-20'317-20'578-20'851 Kosten der Stufe Produktgruppe NK Verantw ortung Produktgruppe -19'855-19'240-19'847-81'883-19'876-20'403-20'665-20'939 Anteil an den Strukturkostenumlagen -1'378-1'514-1'392-5'856-1'448-1'489-1'455-1'464 Nettokosten des Politikbereichs -21'233-20'754-21'239-87'739-21'324-21'892-22'120-22'403 Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen zur Rechnung 2014: Im Vergleich zum Jahr 2014 sind im Alterspflegebereich und in der Sozialhilfe Mehrkosten zu erwarten bzw. handelt es sich bei diesen um gebundene Ausgaben. Im Detail ist auf folgende Punkte hinzuweisen: - Die Kosten für die Schulzahnpflege sind im Jahr 2014 ungewöhnlich tief ausgefallen, da es sich um das Übergangsjahr (Betriebsübergabe an die neue Schulzahnpraxis Mitte Jahr) handelte. Für die Budgetierung wird auf die Erfahrungswerte von Oktober-Dezember 2014 sowie Januar-März 2015 abgestellt. Bis 2018 wird mit einer leichten Zunahme gerechnet, in der Annahme, dass die neue Schulzahnpraxis - wie früher die Schulzahnklinik Basel - rund 60% der Riehener Kinder behandeln wird (aktuell 55%). - Bei der Budgetierung im Produkt Alter und Pflege wurde berücksichtigt, dass die Altersgruppe 80+ bis ins Jahr 2019 in Riehen um 6% zunehmen wird, die Altersgruppe 90+ gar um 17% (gemäss Bevölkerungsprognose des Statistischen Amts). Gleichzeitig wird die Anzahl Pflegeheimplätze dank den Ausbauprojekten von Humanitas, Wendelin und Adullam bis ins Jahr 2017 um 10% ausgebaut. In den meisten Teilprodukten wurde zurückhaltend mit einer Zunahme um knapp 8% bis ins Jahr 2019 gerechnet. - Im neu zusammengestellten Produkt Gesundheitsdienste wird das frühere Produkt Gesundheitsförderung zusammengefasst mit den bisher im Bereich Alter und Pflege angesiedelten Teilprodukten Pikettentschädigung für Hausärzte sowie die Hebammenentschädigung. Die Kosten werden anders verteilt, bleiben in der Höhe jedoch gleich. - Im Produkt Soziale Dienste wird bis 2018 mit einer leichten Zunahme gerechnet: Bei den Heimunterbringungskosten und der Alimentenhilfe wurde der Durchschnitt der vergangenen vier Jahre eingesetzt, bei den Ergänzungsleistungen führt eine Tarifveränderung in den Pflegeheimen zu einer leichten Erhöhung. Bei der Sozialberatung sind ab 2017 bescheidene

33 Seite 6 Ressourcen für das Angebot der sozialen Wohnbegleitung eingestellt, welche der Gemeinderat im Rahmen der Sozialen Wohnpolitik in Auftrag gegeben hat (Beantwortung des entsprechenden parlamentarischen Auftrags vom 16. Dezember 2014). - In der Sozialhilfe wird davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaftslage aufgrund der Frankenstärke weiter verschlechtert und zukünftig noch weniger Nischenarbeitsplätze resp. Arbeitsplätze für schlecht Qualifizierte bestehen. Auf der Basis des Jahres 2014 wurde pro Jahr mit einer Kostenzunahme von CHF gerechnet, was jährlich +2% entspricht. - Für die Entwicklungszusammenarbeit wird gemäss Leistungsauftrag 1% der Einkommenssteuereinnahmen des Vorjahres verwendet. Nicht berücksichtigt wurden die derzeit noch nicht feststehenden Veränderungen, welche aufgrund der Neukalibrierung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FILA2) zu erwarten sind. Nettokosten pro Einwohner/in (ohne Strukturkosten) IST IST Budget Budget Plan Plan Plan Einwohnerzahl 20'939 20'947 20'947 20'947 20'947 20'947 20'947 Nettokosten pro Einwohner/-in (CHF)

34 Seite 7 4. Ziele und Vorgaben der Produkte 4.1 Produkt Schulzahnpflege Mit dem Leistungsauftrag beschliesst der Einwohnerrat für 2016 bis 2019 folgende Ziele und Vorgaben: 1. Wirkungsziele ://: 1.1. Mit der öffentlichen Schulzahnpflege sorgt die Gemeinde dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen die Voraussetzungen für gesunde Zähne erhalten. Mindestens 70% der Zähne der Kinder und Jugendlichen haben bei den Schuluntersuchungen keinen Befund und sind somit gesund Die Dienstleistungen der Schulzahnklinik Riehen werden von der Bevölkerung geschätzt. Für den Fall, dass eine Zahnbehandlung oder Beratung notwendig wird, geben mindestens 65% der Eltern als Behandlungsort die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen an. 2. Leistungsziele ://: 2.1. Alle Eltern von Kleinkindern werden schriftlich zu einer Gratisberatung über die Zahnreinigung und die Kariesprophylaxe eingeladen Die Zähne der Kinder vom Kindergarten bis zur 9. Klasse werden jährlich einmal untersucht. Im Produkt enthaltene Leistungen Aufgabe / Teilprodukte Übergeordnete Aufgaben Finanzkontrolle Patientenanfragen Beschreibung Beobachtung der Zahngesundheit der Riehener Kinder und Jugendlichen sowie der Entwicklungen in der Schulzahnpflege. Steuerung des Angebots des privaten Anbieters der Schulzahnpraxis Riehen und der Öffentlichen Zahnkliniken Basel-Stadt mittels Leistungsvereinbarung. Informationsaustausch und Koordination mit den Gemeindeschulen zwecks Qualitätskontrolle. Budgetierung und Auszahlung der Gemeindebeiträge an die Schulzahnpflege (Schuluntersuch und Prophylaxe, Gratisleistungen, Reduktionen, Tarifdifferenz, Kleinkinderprophylaxe). Kontrolle der Leistungserbringungen und der Kosten, z. B. auch in Zusammenarbeit mit dem Vertrauenszahnarzt. Bearbeitung von Patientenanfragen (Anträge für Behandlung in der Schulzahnklinik Basel, Befreiung vom Schuluntersuch, Beschwerden, Anmeldungen Kleinkinderprophylaxe).

35 Seite 8 Durchschnittliche Nettoproduktkosten pro Jahr nach Teilprodukten (in TCHF) Es bestehen keine Teilprodukte. Im Globalkredit (2016 bis 2019) enthaltene Gesamtkosten und Gesamterlöse des Produkts nach Kostenarten (in TCHF): Zahlen des Produkts Schulzahnpflege IST-Zahlen 2013 u sowie Budget 2015 und LA (in TCHF) IST IST Budget LA Budget Plan Plan Plan bis Kosten Sachkosten ' eigene Beiträge 0 Leistungsverrechnungen Abschreibungen 0 übrige interne Verrechnungen 0 Gesamt-Kosten ' Erlöse Regalien und Konzessionen 0 Vermögenserträge 0 Entgelte 20 0 Rückerstattungen Beiträge für eigene Rechnung 0 Gesamt-Erlöse Nettokosten (NK) Produkte ' Produkt Alter und Pflege Mit dem Leistungsauftrag beschliesst der Einwohnerrat für 2016 bis 2019 folgende Ziele und Vorgaben: 1. Wirkungsziele ://: 1.1. Die Angebote für Hilfe und Pflege zu Hause werden so ausgestaltet und koordiniert, dass Seniorinnen und Senioren möglichst lange im selbstbestimmten Umfeld wohnen können Die Angehörigen der Tagesheimgäste erhalten durch Beratungen in pflegerischen Belangen und anteilnehmenden Gesprächen Unterstützung, um die häusliche Pflege gewährleisten zu können und dabei selber gesund zu bleiben. Das familiäre Umfeld ist stabilisiert Die im Beratungsgespräch der Pflegeberatung unterbreiteten Anregungen zur Nutzung ambulanter Dienstleistungsangebote für Seniorinnen und Senioren werden umgesetzt. Dies wird mit einem telefonischen Zweitkontakt nach ca. 6-8 Wochen erfasst.

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