Schalltechnische Untersuchung

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1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN Rosinenstraße der Stadt Dissen atw Auftraggeber(in): Stadt Dissen atw FB Planen und Bauen Große Straße Dissen Bearbeitung: Dipl.-Phys. Klaus Brokopf / Fr Tel.: ( ) Tel.: ( ) Mail: info@akus-online.de oder Fax: ( ) Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: Berichtsumfang: 16 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 3671

2 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Verkehrslärm Geräusch-Emissionen Verkehr Geräusch-Immissionen Verkehr, Diskussion der Ergebnisse Gewerbelärm Geräusch-Emissionen Gewerbe Geräusch-Immissionen Gewerbe, Diskussion der Ergebnisse Zusammenfassung 16 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3, Blatt 1 und 2: Anlage 3, Blatt 3 und 4: Anlage 4, Blatt 1 und 2: Anlage 4, Blatt 3 und 4: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Verkehr - mit Abschirmung durch Gebäude im Plangebiet / Tag und Nacht / 1.OG Geräusch-Immissionen / Verkehr - ohne Abschirmung durch Gebäude im Plangebiet / Tag und Nacht / 1.OG Geräusch-Immissionen / Gewerbe - mit Abschirmung durch Gebäude im Plangebiet / Tag und Nacht / 1.OG Geräusch-Immissionen / Gewerbe - ohne Abschirmung durch Gebäude im Plangebiet / Tag und Nacht / 1.OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Dissen atw führt das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN Rosinenstraße mit dem wesentlichen Ziel durch, Mischgebiete auszuweisen. Anlage 1 zeigt die Örtlichkeit und die Plangebietsgrenze. Auf das Änderungsgebiet wirken Geräusch-Immissionen durch den KFZ-Verkehr auf den umliegenden Straßen ein. Die diesbezüglichen Beurteilungspegel zu ermitteln, ist ein Teil der vorliegenden Begutachtung. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob im Plangebiet bezogen auf die Verkehrslärmeinwirkung gesunde Wohnverhältnisse herrschen. Des Weiteren wird im vorliegenden Gutachten der Frage nachgegangen, ob durch den südöstlich angrenzenden Fleisch verarbeitenden Betrieb Schulte sowie durch den Parkplatz eines südlich gelegenen Einzelhandelsbetriebes kritische Gewerbelärmpegel im Änderungsgebiet zu erwarten sind. Entsprechend der Systematik des schalltechnischen Regel- und Verordnungswerkes unterscheiden wir nachfolgend zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, zuletzt geändert durch die Verordnung vom (BGBl. I, S. 2269). / 3/ 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 12. Februar 1997 BGBl. I, Nr. 8, S. 172, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom (BGBl. I, S. 2329) / 4/ VLärmSchR 97 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" Ausgabe Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151, Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund / 5/ DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 / 6/ BauGB Baugesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 3634) Änderung des Wortlautes der seit dem geltenden Fassung auf Grund Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057)

5 Seite 5 von 16 / 7/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 3786) Änderung des Wortlautes der seit dem geltenden Fassung auf Grund Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057) / 8/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 12. Auflage / 9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist. /10/ DIN "Schallschutz im Hochbau" Teil 1: Mindestanforderungen Ausgabe Januar 2018 /11/ DIN "Schallschutz im Hochbau" Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen Ausgabe Januar 2018 /12/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" Ausgabe August 1987 /13/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG - Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am , geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5)

6 Seite 6 von 16 Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom Az. IG I /2 /14/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe /15/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 /16/ Verkehrsentwicklungsplan Stadt Dissen a.t.w. Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz, Langenhagen; April 2007 /17/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007

7 Seite 7 von Verkehrslärm 3.1. Geräusch-Emissionen Verkehr Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO ) in db(a), nach Tabelle 4 / 1/, Steigung (D Stg ) in db(a), nach / 1/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, nach / 1/. Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen entnehmen wir dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Dissen /16/. Sie haben den Prognosehorizont 2020 (Prognosenullfall). Nachfolgend nun die verwendeten Parameter: Auf der Worth K 335: DTV: KFZ/24 h, p: 4,0 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a).

8 Seite 8 von 16 Große Straße K 335 (westlich Auf der Worth): DTV: KFZ/24 h, p: 2,3 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Dieckmannstraße: DTV: KFZ/24 h, p: 1,9 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Große Straße (östlich Auf der Worth): DTV: KFZ/24 h, p: 1,0 %, v: 20 km/h, D StrO : 0 db(a). Westendarpstraße (westlich Rosinenstraße): DTV: KFZ/24 h, p: 4,8 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Westendarpstraße (östlich Rosinenstraße): DTV: KFZ/24 h, p: 6,7 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a).

9 Seite 9 von 16 Dahauser Straße: DTV: KFZ/24 h, p: 5,4 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt. Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) Auf der Worth K ,6 51,9 Große Straße K 335 (westlich Auf der Worth) 62,0 53,3 Dieckmannstraße 57,2 49,8 Große Straße (östlich Auf der Worth) 54,8 47,5 Westendarpstraße (westlich Rosinenstraße) 56,6 49,2 Westendarpstraße (östlich Rosinenstraße) 55,9 48,6 Dahauser Straße 58,6 51,2 Kreisverkehr Große Straße/ Auf der Worth/ Dieckmannstraße 59,0 50,3 Kreisverkehr Auf der Worth/ Westendarpstraße 57,6 48,9

10 Seite 10 von Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der in Kapitel 3.1 dokumentierten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch für die Ebene des 1. Obergeschosses dargestellt. Wir erhalten die in Anlage 3, Blatt 1 bis 4, dokumentierten Ergebnisse. Blatt 1 und 2 dieser Anlage stellen die Verkehrsgeräusche tags und nachts mit der Schall abschirmenden Wirkung der im Änderungsgebiet vorhandenen Gebäude dar und die Blätter 3 und 4 dieselbe Situation ohne diese Schall abschirmende Wirkung. Wir stellen Folgendes fest: Tags betragen die Geräuschpegel am westlichen Rand des Areals 66 db(a) und am nordöstlichen Rand ca. 47 db(a). Auf den überbaubaren Flächen liegen die Pegel tags bei 58 db(a). Nachts betragen die Geräuschpegel am westlichen Rand des Areals 58 db(a) und am nordöstlichen Rand ca. 39 db(a). Auf den überbaubaren Flächen liegen die Pegel nachts bei 49 db(a) an den vorhandenen Gebäuden des Frommenhofes und bei 44 db(a) auf den noch unbebauten Flächen.

11 Seite 11 von 16 Zur Wertung der ermittelten Verkehrs-Geräuschpegel Für Planverfahren, in denen Quartiere in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden, gibt es keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist. Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der Norm DIN (Teil 1) (das Beiblatt 1 ist kein Bestandteil der Norm). Diese Orientierungswerte betragen bei der Beurteilung von Verkehrslärm auf öffentlichen Verkehrswegen: Allgemeine Wohngebiete (WA): 55/45 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 60/50 db(a) tags/nachts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden. Es ist weiterhin allgemein anerkannt, dass bei Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN die Geräuschpegel in den jeweiligen Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot als eingehalten. Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die bei wesentlichen Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die Grenzwerte dieser Verordnung betragen: Wohnen (WR / WA): 59/49 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI) / Kerngebiete (MK): 64/54 db(a) tags/nachts. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB ist noch gegeben. Hinweis: In der 16. BImSchV wird bei Wohngebieten nicht zwischen allgemeinen und reinen Wohngebieten unterschieden.

12 Seite 12 von 16 Für bestehende Situationen, d.h. sowohl der Verkehrsweg als auch die immissionsempfindlichen Nutzungen sind vorhanden, sind die vorgenannten Orientierungs-/ Grenzwerte nicht anwendbar. Hier ist für Betreiber von öffentlichen Verkehrswegen erst bei Erreichen der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Handlungsbedarf vorhanden. Diese Schwelle wurde durch den Bundesgerichtshof definiert. Sie beträgt für Wohngebiete 70/60 db(a) tags/nachts und für Dorf- bzw. Mischgebiete 72/62 db(a) tags/nachts (BGH, Urteil vom III ZR 204/86 NJW 1988, 900). In jüngster Zeit werden die Auslösewerte für Lärmschutz im Bestand angewendet. Diese liegen jeweils 3 db(a) unter den eben aufgeführten Pegeln. Vor dem Hintergrund des bislang Dargestellten ergibt sich für die hier betrachtete Änderungsfläche Folgendes in Bezug auf die Thematik Verkehrslärm: Abgesehen von einem schmalen Streifen am westlichen Rand des Areals herrschen auf der westlichen Hälfte des Änderungsgebietes mischgebietsverträgliche und auf der östlichen Hälfte des Änderungsge-bietes wohngebietsverträgliche (WA) Pegel vor. Bei derartigen Pegeln wären gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des BauGB vom Grundsatz her gewahrt. Auf den überbaubaren Flächen werden sogar die Wohngebietswerte der 16. BImSchV (am Wohngebäude des Frommenhofes) und ansonsten des Beiblattes 1 der DIN eingehalten. Damit stellen wir fest, dass die Verkehrslärm-Situation einer Mischgebiets-Ausweisung nicht entgegensteht.

13 Seite 13 von Gewerbelärm 4.1 Geräusch-Emissionen Gewerbe Der bzgl. seiner Ausdehnung und Produktionstechnik Geräusch relevanteste Betrieb ist die Schulte Fleischund Wurstwaren GmbH. Die an dieses Unternehmen angrenzende Wohnnachbarschaft ist nach Auskunft der Sadt Dissen bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesen. Dieses ist auch für das Änderungsgebiet vorgesehen. In einem früheren Gespräch (im Jahre 2012) mit dem technischen Betriebsleiter wurde festgestellt, dass die Firma Schulte die gemäß TA Lärm für Mischgebiete anzusetzenden Immissionsrichtwerte in Höhe von 60 / 45 db(a) tags / nachts an den nächst-benachbarten Wohnhäusern inklusive dem Wohngebäude des Frommenhofes ausschöpfen können muss, um den Bestand der Firma Schulte zu sichern. Geringere Pegel wären nicht möglich eine Auffassung, die wir auf Grund der damaligen Besichtigung der Örtlichkeiten teilen. Höhere Pegel lassen die bestehenden Nachbarrechte in Bezug auf Lärm nicht zu. Vor diesem Hintergrund wählen wir unseren Emissionsansatz für die Firma Schulte so, dass die eben genannten MI-Richtwerte an den nächstbenachbarten Wohnhäusern eingehalten und ausgeschöpft werden. Dafür setzen wir die Flächenschallquellen F1 bis F3, deren Lage aus Anlage 2 hervorgeht, mit folgenden Emissionspegeln an: Flächenschallquelle F1: L WAr = 62,0 / 47,0 db(a)/m 2 tags / nachts, Flächenschallquelle F2: L WAr = 59,0 / 44,0 db(a)/m 2 tags / nachts, Flächenschallquelle F3: L WAr = 67,0 / 52,0 db(a)/m 2 tags / nachts. Der zweite gewerbliche Geräusch-Einwirker ist das südwestlich gelegene Einzelhandelsunternehmen, dessen Kundenparkplatz an das Änderungsgebiet grenzt.

14 Seite 14 von 16 Vor dem Hintergrund der Parkplatzlärmstudie gehen wir nachfolgend von ca PKW-Bewegungen (eine Bewegung ist eine Anfahrt oder eine Abfahrt) aus; der Parkplatz verfügt über ca. 50 Stellplätze. Die Flächenschallquelle F4 (siehe Anlage 2) repräsentiert den Parkplatz, wir ermitteln gemäß der Parkplatzlärmstudie einen Emissionspegel von Flächenschallquelle F4: L WAr = 64,9 db(a)/m 2 am Tag. Eine Nacht-Nutzung des Parkplatzes wäre auf Grund der genehmigten Öffnungszeiten nicht zulässig. 4.2 Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden TA Lärm-konforme EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch für die Ebene des 1. Obergeschosses dargestellt. Wir erhalten die in Anlage 4, Blatt 1 bis 4, dokumentierten Ergebnisse. Blatt 1 und 2 dieser Anlage stellen die Gewerbe-Immissionen tags und nachts mit der Schall abschirmenden Wirkung der im Änderungsgebiet vorhandenen Gebäude dar und die Blätter 3 und 4 dieselbe Situation ohne diese Schall abschirmende Wirkung.

15 Seite 15 von 16 Diese Ergebnisse werden mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen, diese lauten für Immissionsorte in Mischgebieten (MI) 60 / 45 db(a) tags / nachts. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen für die überbaubaren Flächen Folgendes: Am bestehenden Hauptgebäude des Frommenhofes betragen die Pegel 61 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Am Nebengebäude des Frommenhofes betragen die Pegel 64 db(a) tags und 48 db(a) nachts. Auf den noch unbebauten überbaubaren Flächen liegen die Pegel bei 58 db(a) tags und bei 43 db(a) nachts. Aus diesen Ergebnissen ergibt sich Folgendes: Im Hauptgebäude des Frommenhofes kann gewohnt werden. Die rechnerische Überschreitung des MI-Richtwertes von 60 db(a) tags an der Südfassade um 1 db(a) wird von hier als nicht erheblich bewertet, zumal der Systematik der TA Lärm die Zulässigkeit einer Richtwert-Überschreitung um 1 db(a) innewohnt. Die Fläche des Nebengebäudes des Frommenhofes ist für Wohnzwecke ungeeignet. Die noch unbebauten überbaubaren Flächen sind für Wohnzwecke geeignet.

16 Seite 16 von Zusammenfassung Die Stadt Dissen atw führt das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN Rosinenstraße mit dem wesentlichen Ziel durch, Mischgebiete auszuweisen. Auf das Änderungsgebiet wirken Geräusch-Immissionen durch den KFZ-Verkehr auf den umliegenden Straßen ein. Die diesbezüglichen Beurteilungspegel zu ermitteln, ist ein Teil der vorliegenden Begutachtung. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob im Plangebiet bezogen auf die Verkehrslärmeinwirkung gesunde Wohnverhältnisse herrschen. Des Weiteren wird im vorliegenden Gutachten der Frage nachgegangen, ob durch den südöstlich angrenzenden Fleisch verarbeitenden Betrieb Schulte sowie durch den Parkplatz eines südlich gelegenen Einzelhandelsbetriebes kritische Gewerbelärmpegel im Änderungsgebiet zu erwarten sind. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die beabsichtigte MI-Ausweisung bei den ermittelten Geräusch-Immissionen möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass die mit einem Nebengebäude des Frommenhofes bebaute überbaubare Fläche auf Grund der gewerblichen Geräuschbelastung von einer Wohnbebauung frei gehalten werden muss. Die übrigen überbaubaren Flächen im Änderungsgebiet können auch für Wohnzwecke innerhalb des MI genutzt werden. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

17 Anlage 1 BLP Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAM Rosinenstraße Übersicht Maßstab im Original (DIN A3) ca. 1: 2500

18 Dieckmannstraße Große Straße Anlage 2 BLP Baugrenze Große Straße Auf der Worth F4 F1 F2 Westendarpstraße F3 Rosinenstraße Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAM Rosinenstraße Lageplan Maßstab im Original (DIN A3) ca. 1: 1500

19 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Verkehr - mit Abschirmung d. Gebäude im Änderungsgebiet / Tag / 1.OG M 1:500

20 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Verkehr - mit Abschirmung d. Gebäude im Änderungsgebiet / Nacht / 1.OG M 1:500

21 Anlage 3, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Verkehr - ohne Abschirmung d. Gebäude im Änderungsgebiet / Tag / 1.OG M 1:500

22 Anlage 3, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Verkehr - ohne Abschirmung d.gebäude im Änderungsgebiet / Nacht / 1.OG M 1:500

23 Anlage 4, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Gewerbe - mit Abschirmung d. Gebäude im Änderungsgebiet / Tag / 1.OG M 1:500

24 Anlage 4, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Gewerbe - mit Abschirmung d.gebäude im Änderungsgebiet / Nacht / 1.OG M 1:500

25 Anlage 4, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Gewerbe - ohne Abschirmung d. Gebäude im Änderungsgebiet / Tag / 1.OG M 1:500

26 Anlage 4, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Dissen atw / Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 SAN 'Rosinenstraße' Geräusch-Immissionen / Gewerbe - ohne Abschirmung d.gebäude im Änderungsgebiet / Nacht / 1.OG M 1:500

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