Verträge mit Online Vertriebsplattformen Ein Überblick zur Orientierung
|
|
- Erica Sachs
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsanwalt (AUT, BRD) Verträge mit Online Vertriebsplattformen Ein Überblick zur Orientierung A-5020 Salzburg Nonntaler Hauptstrasse 69 Tel.:
2 1. Ausgangslage 2. Rechtsverhältnisse 2.1. RechtsverhältnisHotel Online Vertriebsplattform 2.2. Rechtsverhältnis Hotel Gast 2.3. Rechtsverhältnis Gast Online Vertriebsplattform 3. Überblick über AGB der Online Vertriebsplattformen 3.1. Booking.com 3.2. Expedia 3.3. HRS/Tiscover -Laufzeit -Ratenparität (Bestpreisgarantie) und Verfügbarkeitsparität -Stornierung/No-Show -Überbuchung -Reklamationen -Einbucheneines unrichtigen Preises durch den Hotelier -Buchungssperre -Immaterialgüterrechte -Gerichtsstand
3 Ausgangslage In der österreichischen Hotellerie ist Anteil der Buchungsanfragen über das Internet laut einer Studie der ÖHV aus dem Jahr 2012 von 1999 bis 2011 von 10 % auf 77 % gestiegen, wobei absolute Anteil der Buchungen über Online Vertriebsplattformen im Jahr 2011 bei ca. 21 % liegt Anlass, auf die dieser Vertriebsform zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse näher einzugehen, exemplarisch im Rechtsverhältnis zwischen Hotel und Online Vertriebsplattform auf die von Booking.com (GDTsv0712_DE- Booking.comBV), Expedia (ONLINE EU ETP T&Cs ) und HRS/Tiscover(jeweils gültig ab ) jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
4 Booking.com wird von der Booking.com B.V., einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, betrieben Für Expedia wiederum zeichnet die Expedia Inc. mit Sitz Bellevue, Washington State, USA, verantwortlich. Für Hotel Collect-Buchungen ist für Österreich die Expedia Lodging Partner Services Sarl, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Schweiz zuständig HRS ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln, Deutschland Tiscover ist eine GmbH mit Sitz in Innsbruck und seit 2009 eine 100%ige Tochtergesellschaft von HRS
5 Rechtsverhältnisse Der Vertrieb von Hoteldienstleistungen über Online Vertriebsplattformen bedingt, dass drei Vertragsparteien Vertragsverhältnisse untereinander abschließen. Folgende Vertragsverhältnisse sind zu unterscheiden: Hotel Online Vertriebsplattform Hotel Gast Gast Online Vertriebsplattform
6 Hotel Beherbergungsvertrag Gast Online Vertriebsplattform
7 Rechtsverhältnis Hotel Online Vertriebsplattform Dauerschuldverhältnis entweder befristet mit Verlängerungsautomatik (Booking.com, Expedia) oder auf unbestimmte Zeit (HRS/Tiscover) abgeschlossen regelt die Zusammenarbeit zwischen Hotel und Online Vertriebsplattform (Kooperationsvertrag) wird von Booking.com als Hotelvertrag und von Expedia als Expedia Lodging-Vertrag bezeichnet
8 Bezeichnung dieses Vertragstypus durch eine der Parteien rechtlich irrelevant Hauptleistungspflichten Online Vertriebsplattform räumt Hotel Möglichkeit ein, die von ihm angebotenen Hoteldienstleistungen online zu vertreiben und mit Hotelgästen entsprechende Beherbergungsverträge abzuschließen, dies gegen Zahlung eines Entgeltes an die Online Vertriebsplattform (Kommission), die sich als Prozentbetrag in unterschiedlicher Höhe auf das Beherbergungsentgelt darstellt
9 AGB der Online Vertriebsplattformen kommen zur Anwendung Hotels werden zahlreiche Verpflichtungen, wie insbesondere Ratenund Verfügbarkeitsparität, Regelungen zu Stornierung und Umbuchung, auferlegt rechtliche Stellung der Online Vertriebsplattform als Vermittler Beherbergungsvertrag wird direkt zwischen Hotel und Hotelgast abgeschlossen Zur Abwicklung dieser Vermittlertätigkeit tritt die Online Vertriebsplattform entweder als direkter Stellvertreter des Hotels (Booking.com, Punkt der AGB) auf oder als indirekter Stellvertreter des Hotels (Expedia, Punkt A.1. der AGB) oder als reiner Erklärungsbote des Gastes (HRS/Tiscover, jeweils Punkt 4.a. der AGB), somit im Gegensatz zur Stellvertretung ohne eigenen Geschäftswillen
10 dogmatische Einordnung dieses Vertragstypus Entweder Handelsvertreter- oder Handelsmaklervertrag Im Rechtsverhältnis zwischen klassischen Reisebüro und Reiseveranstalter kann diese Tätigkeit der Handelsvertretertätigkeit entsprechen (OGH, RS ) Wesentliche Merkmale eines Handelsvertretervertrages Selbständigkeit, Gewerbsmäßigkeit, Vermittlung oder Abschluss im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie schließlich ständige Betrauung Merkmale der Selbständigkeit, Gewerbsmäßigkeit, Vermittlung oder Abschluss im fremden Namen und für fremde Rechnung liegen zweifelsohne vor ständige Betrauung setzt nicht voraus, dass Vertragsverhältnis langfristig oder auf unbestimmte Zeit eingegangen worden ist, sondern ist ausreichend, dass Vertragsverhältnis auf eine unbestimmte Vielzahl von Abschlüssen ausgelegt ist Ständig betraut sein bedeutet aber auch, dass Handelsvertreter eine Bemühungspflicht trifft, somit eine echte Pflicht zu laufender Vermittlungs- /Abschlusstätigkeit Bemühungspflicht ist AGB nicht zu entnehmen, daher eher Tätigkeit als Handelsmakler, der Geschäfte nur nach Möglichkeit vermittelt, kann auch befugt sein, das vermittelte Geschäft zu schließen oder Zahlungen entgegen zu nehmen
11 Betreiber der Online Vertriebsplattformen haben Sitz im Ausland (Booking.com: Niederlande; Expedia: USA; HRS: Deutschland) Verträge mit internationalem Charakter (mit Ausnahme der Verträge zwischen Hotels und Tiscover) Frage nach dem anzuwendenden Recht Für Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark gilt ROM I-VO (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) Gilt auch dann, wenn von den Kollisionsnormen auf das Recht eines Drittstaates, wie z.b. die USA, verwiesen wird (Art. 2 ROM I-VO) Art. 3 ROM I-VO: Primat der freien Rechtswahl Davon wird in AGB der Online Vertriebsplattformen Gebrauch gemacht Verträge mit Booking.com unterliegen niederländischem Recht (Punkt der AGB), jene mit Expedia englischem Recht (Punkt C.l. der AGB) und jene mit HRS deutschem Recht (Punkt 24. der AGB)
12 Rechtsverhältnis Hotel Gast Durch Vermittlung der Online Vertriebsplattform kommt zwischen Hotel und Gast direkt ein Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) zustande Online Vertriebsplattform ist nicht Partei dieses Vertrages Vertrag mit internationalem Charakter Rechtswahl Art. 4 Nr. 2 ROM I-VO: Recht des Staates, in dem die Partei, welche die für den Vertrag charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat gilt auch dann, wenn der Gast was wohl als Regelfall anzusehen ist Verbraucher sein sollte, da Art. 6 Nr. 4 lit. a ROM I-VO eine entsprechende Ausnahmebestimmung vorsieht
13 Enthält Beherbergungsvertrag keine vertragliche Abrede betreffend Stornierung und Umbuchung erfolgt Rückgriff auf Regelungen der AGBH 2006 Wird Relevanz als Richtlinie für eine Verkehrsübung der österreichischen Hotellerie zugestanden Sind sowohl für die einfache als auch für die ergänzende Vertragsauslegung als echte Verkehrssitte heranzuziehen (vgl. OGH zu den Vorgängerbestimmungen ÖHVB 1981 in 1 Ob 779/79, 4 Ob 299/97 d) Die AGBH 2006 regeln als Verkehrssitte in 5 Stornomöglichkeiten des Gastes (tw. gegen Zahlung einer Stornogebühr) und Stornomöglichkeiten des Hotels aus sachlich gerechtfertigten Gründen und bei Nichtleistung der vereinbarten Anzahlung durch den Gast Überbuchung des Hotels gewährt dem Hotel kein Rücktrittsrecht, jedoch Möglichkeit der Zurverfügungstellung einer adäquaten Ersatzunterkunft ( 6 AGBH 2006) Regelungen der AGB der Online Vertriebsplattformen können jedoch Einfluss zum Nachteil des Hotels auf die Möglichkeit einer Stornierung durch den Gast oder das Hotel oder auch einer Umbuchung haben
14 Rechtsverhältnis Gast Online Vertriebsplattform Zwischen dem Gast und der Online Vertriebsplattform wird ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen (Bläumauer, Reiserecht für die Praxis, 2. Aufl., Seite 8), wobei mangels anderslautender vertraglicher Regelung die Online Vertriebsplattform nicht als Bote des Gastes, sondern als Gehilfe des Hotels tätig wird (OGH, 1 Ob 688/83, 6 Ob 264/02 w) Zugleich treffen den Reisemittler aber auch eigene Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag und tritt die Haftung des Reisemittlers für fehlerhafte Beratung und Vermittlung in einem solchen Fall neben die allfällige Haftung des Hotels (OGH, 4 Ob 130/09 k) Das Rechtsverhältnis zwischen Gast und Reisemittler ist jedenfalls kein Maklervertrag (OGH, 3 Ob 525/82) Auch in diesem Rechtsverhältnis kommen AGB der jeweiligen Online Vertriebsplattform zur Anwendung, die jedoch nicht gegenständlich sind
15 Booking.com Laufzeit (Punkt 7.1.): befristet auf ein Jahr mit automatischer Verlängerung auf unbestimmte Zeit, sofern Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt wird. Bei Verlängerung auf unbestimmte Zeit ordentliche Kündigungsmöglichkeit mit 14-tägiger Frist Ratenparität (Bestpreisgarantie) und Verfügbarkeitsparität (Punkt 1. und ): Ratenparität: Hotel hat Booking.com den gleichen oder einen besseren Preis für dieselbe Unterkunft (d.h. identische Zimmer- und Bettkategorie, Aufenthaltszeit, Anzahl von Gästen, Verpflegung, Buchungsänderungen und Stornierungsbedingungen) zu gewähren, wie er von der Unterkunft online und offline oder durch einen Dritten, insbesondere einem Mitbewerber von Booking.com online und offline angeboten wird Verfügbarkeitsparität: Hotel hat Booking.com zumindest gleich viele verfügbare Zimmer zur Buchung auf der Plattform anzubieten, wie Dritten online und offline, insbesondere Mitbewerbern von Booking.com Verfügbarkeitsparität umfasst somit offensichtlich nicht die vom Hotel selbst angebotenen Hotelzimmer Stornierung/No-Show (Punkt ): Das Hotel ist nicht berechtigt, eine Reservierung über Booking.com zu stornieren Stornorecht und Stornogebühr nach österreichischem Rechtsverständnis, gesetzliche Rücktrittsrechte Bezüglich Stornierung durch den Gast keine expliziten Regelungen, lediglich unter Punkt Kreditkartengarantie und unter Punkt zu Kommissionszahlungen die vom Hotel gewährte Ratenparität umfasst auch Stornierungsbedingungen
16 Überbuchung (Punkt , c. und 6.2.): Booking.com kann primär dem Gast eine alternative Unterkunft zur Verfügung stellen, wobei das Hotel Booking.com sämtliche anfallenden Kosten zu ersetzen hat Ansonsten hat Hotel für den Gast eine angemessene Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen und sämtliche Nebenkosten zu tragen Reklamationen (Punkt und 6.2.): Beschwerden und Forderungen des Gastes bezüglich der Unterkunft sind Sache des Hotels Booking.com kann jedoch nach eigenem Ermessen als Vermittler zwischen Hotel und Gast auftreten oder dem Gast auf Kosten des Hotels eine gleichwertige oder bessere Unterkunft anbieten Einbucheneines unrichtigen Preises durch den Hotelier (Punkt ): Das Hotel ist verpflichtet, die Onlinereservierung gemäß den Informationen zur Unterkunft auf den Plattformen zum Zeitpunkt der Reservierung zu bearbeiten Hotel hat somit zu niedrig eingebuchtenpreis zu akzeptieren Vorausverzicht auf Irrtumsanfechtung (prinzipiell zulässig: OGH, RS )
17 Buchungssperre (Punkt 7.4.): Booking.com hat bei Vorliegen mehrerer Tatbestände die Möglichkeit, seine Leistungen gegenüber dem Hotel auszusetzen (zu suspendieren), u.a. wenn sich das Hotel gegenüber Gästen oder den Mitarbeitern von Booking.com unangemessen oder unprofessionell verhält Weitgehendes Ermessen für Booking.com und Frage nach Transparenz für Hotel Immaterialgüterrechte (Punkt 3.1.): Das Hotel räumt Booking.com ein ausschließliches, örtlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Werknutzungsrecht an allen im geistigen Eigentum des Hotels stehenden Gegenständen ein, insbesondere diese zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermitteln und in irgendeiner Form verfügbar zu machen und darzustellen Gerichtsstand (Punkt und 10.6.): sachlich zuständige Gericht am Sitz von Booking.com in den Niederlanden vereinbart, nach Wahl von Booking.com Klage auch beim sachlich zuständigen Gericht am Standort des Hotels Art. 23 EuGVO(Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen): Gerichtsstandvereinbarung schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Bestätigung, wobei ein Verweis auf die Geltung der eigenen AGB mit Gerichtsstandklausel ausreichend ist. Zusätzlich erforderlich, dass Hotel die AGB bei Vertragsschluss tatsächlich vorgelegen sind und schriftliche Annahmeerklärung durch das Hotel erfolgt (OGH, 5 Ob 233/05 h, 2 Ob 192/07 k)
18 Expedia Laufzeit (Punkt C.1.): befristet auf zwei Jahre mit automatischer Verlängerung auf ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen vor dem Ende der Erst- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird Ratenparität (Bestpreisgarantie) u. Verfügbarkeitsparität (Punkt C.2.b. und 7.): Hotel hat Expedia Hotelzimmer für eine Buchung durch Gäste über die Plattform zu den oder besseren Bedingungen, einschließlich Preisen und Verfügbarkeit sowie Regeln im Zusammenhang mit einer Stornierung, zur Verfügung zu stellen, wie sie über die eigenen Vertriebskanäle des Hotels oder von Dritten online und offline angeboten werden Stornierung/No-Show (Punkt C.3.b.): AGB enthalten keine Regelungen betreffend Stornierung durch das Hotel Betreffend Stornierung durch den Gast kann das Hotel die Expedia Partner Tools zum Eingeben der eigenen Storno- und No-Show-Bedingungen benützen. Ansonsten besteht gebührenfreies Stornorecht des Gastes bis Uhr am Tag der Ankunft Gestaltungsfreiheit des Hotels ist hinsichtlich der eigenen Stornobedingungen durch die gewährte Ratenparität, die auch die Parität für Stornierungsbedingungen umfasst, eingeschränkt
19 Überbuchung (Punkt C.3.c.): Hotel hat Gast auf ein vergleichbares Objekt mit einer gleichen oder höheren Expedia-Sternebewertung umzubuchen (kann von anderen Bewertungen abweichen und wird von Expedia nach eigenem Ermessen festgelegt) und hat Vorauszahlungen zu leisten, um Kosten für Alternativunterkunft sowie bezughabendenkosten abzudecken Expedia behält sich das Recht vor, die vorgenannten Punkte direkt zu erfüllen Reklamationen (Punkt C.3.d.): Im Falle der Unzufriedenheit des Gastes mit der vom Hotel bereitgestellten Unterkunft kann Expedia das vom Gast bezahlte Beherbergungsentgelt an diesen (teilweise) rückerstatten Das Hotel wiederum hat Expedia innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung für alle auf solche Weise von Expedia erstatteten Beträge zu entschädigen Einbucheneines unrichtigen Preises durch den Hotelier (Punkt C.4.b.): Das Hotel erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Buchungen zu den bei Expedia eingegebenen Zimmerpreis, der im Expedia-System zum Zeitpunkt einer Buchung ausgewiesen wird, zu erfüllen Dadurch Ausschluss der Irrtumsanfechtung
20 Buchungssperre (Punkt C.6.d): Expedia kann jederzeit und nach eigenem Ermessen das Anbieten und Darstellen von Zimmern, die das Hotel über das Expedia-System zur Verfügung gestellt hat, oder deren Auflistung zur Buchung verweigern Dadurch de facto Einräumung eines gänzlichen Zurückbehaltungsrechts/außerordentlichen Kündigungsrechts ohne Vorliegen eines (wichtigen) Grundes Nach öst. Rechtsverständnis kann beliebiges Ermessen eines Vertragspartners nur hinsichtlich nebensächlicher Vertragspunkte wirksam vereinbart werden (OGH, SZ 42/77). In der Regel haben derartige Unterwerfungen eines Vertragspartners in der Übermacht des anderen Vertragspartners ihren Grund (Krejci in Rummel, Kommentar zum ABGB, 3. Aufl., RZ 89 zu 879). Immaterialgüterrechte (Punkt C.4.c.): Das Hotel räumt Expedia und deren verbundenen Unternehmen das ausschließliche, örtlich unbeschränkte unentgeltliche Werknutzungsrecht an Informationen über Zimmer und Hotel zu Marketingzwecken ein, insbesondere diese zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten und anzuzeigen Expedia kann zu diesem Zweck auch eigene Fotografien anfertigen lassen und hat das Hotel in zumutbaren Umfang kostenlosen Zugang zum Hotelgelände zu gewähren Gerichtsstand (Punkt C.6.l.): Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England vereinbart (Ordination erforderlich)
21 HRS/Tiscover Laufzeit (Punkt 19.): unbefristet abgeschlossen, ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen Ratenparität (Bestpreisgarantie) und Verfügbarkeitsparität (Punkt 5.): Preisparität: Hotel hat HRS zumindest gleich günstige Preise und Preisbedingungen sowie Buchungsund Stornierungskonditionen zu gewähren wie anderen Online Vertriebsplattformen oder wie es selbst online und offline anbietet Verfügbarkeitsparität: Hotel darf HRS in Bezug auf die Verfügbarkeit der angebotenen Hotelzimmer nicht schlechter behandeln als alle anderen online und offline Vertriebskanäle inklusive des Hotels selbst Stornierung/No-Show (Punkt 11. und 3.): kein Stornorecht des Hotels, Hotel garantiert die vertraglich vereinbarte Unterbringung des Gastes Stornierungsmöglichkeit durch den Gast Standardreservierung: Gast kann bis um Uhr am Tag der Ankunft gebührenfrei stornieren Garantierte Reservierung: Storno erweitert auf Zeitraum der ersten Übernachtung Für beide Formen der Reservierung Begrenzung der Stornogebühr der Höhe nach Lediglich für Paketpreise, Messeraten mit Mindestaufenthalt und für Preise, die an besondere Bedingungen gebunden sind, gelten die individuellen Stornierungsbedingungen des Hotels Die HRS vom Hotel gewährte Parität umfasst auch Stornierungskonditionen
22 Überbuchung (Punkt 11. und 17.b.): Umbuchungen in andere Hotels sind prinzipiell unzulässig Mehrkosten des Gastes, die durch vertragswidrige Umbuchungen durch das Hotel entstehen, sind dem Gast direkt vom Hotel zu erstatten oder kann HRS nach eigenem Ermessen gegenüber dem Gast dessen Ansprüche anstelle des Hotels erfüllen, was entsprechende Ansprüche von HRS gegenüber dem Hotel auslöst Reklamationen (Punkt 11 und 17.b.): Eine Unterbringung von Gästen in qualitativ minderwertigen Zimmern ist unzulässig Mehrkosten des Gastes, die durch Reklamationen zur Hotelqualität entstehen, sind dem Gast direkt vom Hotel zu erstatten oder kann HRS nach eigenem Ermessen gegenüber dem Gast dessen Ansprüche anstelle des Hotels erfüllen, was entsprechende Ansprüche von HRS gegenüber dem Hotel auslöst Einbucheneines unrichtigen Preises durch den Hotelier (Punkt 9.): Das Hotel garantiert, dass die von ihm eingestellten Preise vollständig und korrekt sind. Für den Fall, dass ein vom Hotel eingegebener Preis nicht korrekt ist, vom Gast aber bereits gebucht wurde, verpflichtet sich das Hotel, diesen Preis zu akzeptieren Dadurch Ausschluss der Irrtumsanfechtung
23 Buchungssperre (Punkt 18.): HRS/Tiscover hat bei Vorliegen mehrerer Tatbestände die Möglichkeit, seine Leistungen gegenüber dem Hotel auszusetzen (zu suspendieren), u.a. bei sonstigem geschäfts- oder rufschädigenden oder unkooperativen Verhalten des Hotels Weitgehendes Ermessen für HRS/Tiscover und Frage nach Transparenz für Hotel Immaterialgüterrechte (Punkt 8.): Zur Verwendung im HRS/Tiscover-System und damit verbundenen Marketingaktionen ist HRS/Tiscover berechtigt, Fotos, Grafiken und Logos von den Internetseiten des Hotels herunterzuladen und kostenfrei zu verwenden HRS/Tiscover kann Foto- und Video-Content des Hotels durch eigene, und von Dritten im Auftrag von HRS/Tiscover erstellten Fotos und Videos ergänzen und nach Wahl von HRS/Tiscover veröffentlichen. Hotel ermöglicht zu diesem Zweck den Zugang zu den Räumlichkeiten des Hotels Gerichtsstand (Punkt 24): sachlich zuständige Gericht in Köln, Deutschland/Innsbruck vereinbart, nach Wahl von HRS/Tiscover kann Klage auch beim sachlich zuständigen Gericht am Standort des Hotels eingereicht werden Anm. Tiscover: Vereinbarung muss ausdrücklich erfolgen, im Bestreitungsfall ist getroffene Vereinbarung dem Gericht urkundlich nachzuweisen, Inhalt der getroffenen Vereinbarung muss durch Unterschrift gedeckt sein (OGH, RdW 1990, 408), gilt auch für Verweis auf AGB, die Gerichtsstandklausel enthalten (Simotta in Fasching, Komm. zur ZPO, 2. Aufl., RZ 64 zu 104 JN)
24 Fazit: Ausgehend von den dispositiven Bestimmungen des gegenständlich jeweils nicht anwendbaren österreichischen Zivilrechts (mit Ausnahme von Tiscover) wird die Rechtsposition des Hotels gegenüber der jeweiligen Online Vertriebsplattform und auch gegenüber dem vermittelten Gast zum Nachteil des Hotels teilweise erheblich abgeändert und sollte sich das Hotel diesem Umstand bei Vertragsabschluss und der damit verbundenen Akzeptanz der AGB der jeweiligen Online Vertriebsplattform bewusst sein Allenfalls weitergehende vertiefende rechtliche Überprüfung einzelner Klauseln auch auf Basis des jeweils anzuwendenden ausländischen Rechts im Hinblick auf Geltungs- und Inhaltskontrolle oder wettbewerbs- /kartellrechtlichen Anforderungen, in letzterem Fall auch unter Berücksichtigung öst. Rechts gem. dem in Art. 6 ROM II-VO (Verordnung (EG) 2007/864 vom über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) normierten Marktortsprinzips bzw. Auswirkungsprinzips
25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt (AUT, BRD) Telefon: 0662/ Fax: 0662/
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrOcean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrFachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C
Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Mehrnach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
MehrDas Frachtgeschäft; wichtige Normen
Das Frachtgeschäft Gegenseitiger Vertrag, der den Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern, und den Absender verpflichtet, die vereinbarte
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrKontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Mehr1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrB e s c h l u s s B e g r ü n d u n g :
4 Nc 24/08d Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie durch die Hofräte Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrVertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrAuftragsformular Eintrag in das Reiseportal fairnesshotels.net Firma: Ansprechpartner: Straße: PLZ/ Ort: Tel. / Fax: Mobil: E-Mail: Internet-Adresse: Paket Preis / Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Einrichtungsgebühr
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrBUCHUNGSASSISTENT. Zahlungen verwalten. Leitfaden Buchungsassistent. Zahlungen verwalten. Inhalt:...
BUCHUNGSASSISTENT Inhalt:... Zahlungen nach Status überarbeiten Zahlungen nach Gast oder Status suchen Eine Zahlungsaufforderung erneut senden Zusätzliche Zahlungsaufforderung senden Eine Zahlung erstatten
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal
Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrFotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl
Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto
Mehr!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis:
Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH Inhaltsverzeichnis: 1. Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck Vital & Aktiv.. 2 2. Gültigkeitsbestimmungen City Weekend..4 Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
MehrALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH
Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen Argenstrasse 45 in 87534 Oberstaufen Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Vorbemerkung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die sich für ein Angebot aus der Rubrik entschieden haben. Dieses wurde dem Kunden getrennt von
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Mehr1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts
1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede
MehrA-CERT Certificate Policy
ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
MehrClearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrFall: (Obersatz zu den 5 W s )
G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer
MehrDie Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb
IMD 2 Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb ein Vortrag von RA Jens Reichow Fortbildung wird zur Pflicht: Art.8 Abs.1:
MehrSicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007
Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015
ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr