Gebührenpflichtiger Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 4 Abs. 1 Landeshundegesetz

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1 Bitte einsenden an: Klingenstadt Solingen Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Remscheid Solingen Wuppertal Dorper Str Solingen Gebührenpflichtiger Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 4 Abs. 1 Landeshundegesetz LHundG NRW für gefährliche Hunde ( 3 LHundG): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt als gefährlich eingestufte Hunde. für Hunde bestimmter Rassen ( 10 LHundG): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Tosa Inu, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunderassen (Kreuzungen sind Mischlinge, bei denen das äußere Erscheinungsbild einer der o. g. Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Hundehalterin/der Hundehalter nachzuweisen, dass es sich nicht um einen solchen Mischling handelt.) Angaben zur Person: (Hundehalterin / Hundehalter) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Wohnhaft: (Straße, PLZ, Ort) Telefon: Handy: Fax: Ich bin Halter / Halterin dieses Hundes seit: Beschreibung des Hundes: (Weitere Hunde bitte auf einem zusätzlichen Blatt vermerken) Hundesteuer-Nummer: Name: Fellfarbe: Rasse des Hundes bzw. Kreuzung der Rassen: X X Größe (cm): Geburtsdatum (Monat/Jahr): Geschlecht: w m kastriert Gewicht (kg): Mikrochip-/Transpondernummer: Bitte Zutreffendes ankreuzen u. entsprechende Nachweise beifügen. Der Nachweis (Kopie des Versicherungsscheins) über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für meinen Hund mit Angabe der Rasse ist beigefügt. (Mindestversicherungssumme für Personenschäden und für sonst. Schäden). Mir ist bekannt, dass die Haftpflichtversicherung für die Dauer der Hundehaltung aufrechtzuerhalten ist. Bitte wenden!

2 Ein Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als 3 Monate) habe ich bereits im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt beantragt. Die erforderliche Sachkunde kann ich wie folgt nachweisen: Ich bin im Besitz einer Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle (gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß 3 LHundG NRW). Ich bin im Besitz einer Sachkundebescheinigung eines Veterinäramtes in NRW. Ich möchte die Sachkundeprüfung beim Bergischen Veterinäramt ablegen und vereinbare unter der Telefonnummer 0212/ einen Termin. Ich bin im Besitz eines Jagdscheines bzw. habe die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt. Ich bin im Besitz einer Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung oder zum Handel von/mit Hunden nach 11 Tierschutzgesetz. Ich bin Tierarzt/Tierärztin bzw. Inhaber einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Tierärzteordnung. Ich bin Hundeführer(in) bei der Polizei. Ich bin selbst berechtigt, Sachkundebescheinigungen gemäß 10 LHundG zu erteilen. Die ausbruchsichere Haltung meines o. g. Hundes kann ich wie folgt nachweisen: Ich versichere, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des o. g. Hundes ermöglichen. (Nachweis: z. B. Lageplan, Grundrisszeichnung, Fotos etc. meines Grundstücks) Ich versichere, dass ich meinen Hund in einer Wohnung halte und ein Entweichen über Terrasse oder Balkon nicht möglich ist. Ich versichere, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Haltung des Hundes besteht. (Nachweis: Bescheinigung des Tierheims oder eine Erklärung des derzeitigen Halters). (gilt nicht für Hunde bestimmter Rasse gemäß 10 LHundG NRW). Fotokopien der Nachweise sind beigefügt. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Die beigefügte Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Speicherung meiner Daten habe ich zur Kenntnis genommen. Datum und Unterschrift der Hundehalterin / des Hundehalters Für Rückfragen: Telefon: 0212/290 Buchstabe A-F, Y+Z 2622, Buchstabe G-Ks 2593, Buchstabe Kt-R 2586 und Buchstabe S-X 2585 Fax:: 0212/ veterinaeramt@solingen.de Internet:

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4 Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person) 1. Bezeichnung der Datenverarbeitung (Nebenstehend eintragen z.b. Bauantrag, Bibliotheksausweis, Führerschein etc., entspricht der Verarbeitungstätigkeit im Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 DSGVO) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes Art. 13 Abs. 1 DSGVO: 2. Verantwortlich (Name / Kontaktdaten des verantwortlichen Stadtdienstes, der die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhebt) Klingenstadt Solingen Stadtdienstleitung des Stadtdienstes: Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 3. Ggf. Vertretung Tel.: veterinaeramt@solingen.de 4. Datenschutzbeauftragter (Kontaktdaten) 5. Zweck/e der Datenverarbeitung (z.b. Erteilung / Entzug von Fahrerlaubnissen) Behördlicher Datenschutzbeauftragter Stadt Solingen Tel.: 0212 / datenschutz@solingen.de oder 0212 / Erteilung einer Halteerlaubnis 6. Rechtsgrundlage (ohne Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gem. Art.6 Abs.1 a) i. V. m. Art.7 u. 8 DSGVO erforderlich) 7. Ggf. Empfänger / Kategorien von Empfängern der Daten (bei Übermittlung der Daten an andere Stellen innerhalb oder ausserhalb der Stadt Solingen sind diese hier anzugeben, z.b. Stadtdienst xxx -Abteilung xxy, Kraftfahrtbundesamt etc.) 8. Ggf. beabsichtigte Übermittlung in nebenstehendes Drittland ausserhalb der EU (nur zulässig gem. Art DSGVO) 3 i. V. m. 4 Landeshundegesetz NRW und 10 i. V. m. 4 Landeshundegesetz NRW; 8 Landeshundegesetz NRW Steuerämter der Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal Stadtkasse der Stadtverwaltung Solingen (Art. 13 Abs. 2 u. 3 siehe Folgeseite) Art. 13 Abs. 2 DSGVO:

5 9. Dauer der Speicherung: (falls nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer) 10. Rechte der Betroffenen (Text nicht verändern!) Die Speicherung dieser Daten erfolgt so lange, wie sie für die Aufgabenerledigung benötigt werden. Der Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten bemisst sich nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aller zurzeit gültigen Rechtsvorschriften i. V. m. der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und allen sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Betroffene Personen haben insbes. folgende Rechte, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Art.15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten Art.16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten Art.17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden) Art.18: Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung Art.20: Recht auf Datenübertragbarkeit Art.21: Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung Art.77: Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: 11. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier vorgeschrieben durch: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW, Kavalleriestr Düsseldorf Telefon 0211 / Fax 0211 / poststelle@ldi.nrw.de Internet Gesetz 12. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier für einen Vertragsabschluss erforderlich: Nein 13. Es besteht hier eine (rechtliche) Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogen Daten: Ja 14. Die Nichtbereitstellung der Daten hätte nebenstehende mögliche Folgen: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (z.b. keine Bearbeitung des Antrages oder Vertrages möglich) Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur Untersagung der Hundehaltung Art. 13 Abs. 3 DSGVO: (nur auszufüllen, sofern hier relevant) 15. Es ist beabsichtigt, die Daten für nebenstehenden anderen Zweck als unter Ziff. 5 genannt weiterzuverarbeiten: (hierbei sind weitere Informationen gem. Art.13, Abs. 3 zur Verfügung zu stellen!)

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