Warnung vor Naturgefahren: Massnahmen des Kantons zur Verbesserung von Warnung und Alarmierung und Aufgaben der Gemeinden

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1 AWA-Infopaket Warnung vor Naturgefahren: Massnahmen des Kantons zur Verbesserung von Warnung und Alarmierung und Aufgaben der Gemeinden Eva Baumgartner, MSc Geography Projektleiterin Hochwasserwarnung und Seeregulierung 1 Inhalt 1. Umgang mit Naturgefahren Integrale Massnahmenplanung 2. Zuständigkeiten von Bund, Gemeinden und bei der Warnung und Alarmierung 3. Massnahmen des Kantons Bern zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung 2 1

2 Inhalt 1. Umgang mit Naturgefahren Integrale Massnahmenplanung 2. Zuständigkeiten von Bund, Gemeinden und bei der Warnung und Alarmierung 3. Massnahmen des Kantons Bern zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung 3 Hohe Unwetterschäden im Durchschnittliche, jährliche Schadensumme: Hochwasser 2005: CHF 81.8 Mio. CHF 805 Mio. Grosse Schäden (> 2 Mio. CHF) Mittlere Schäden (0.4-2 Mio. CHF) Kleine Schäden (< 0.4 Mio. CHF) Keine Schäden Mehr zum Thema: > Schutz und Vorsorge > Elementarschäden und Online Services > Publikationen > Geschäftsberichte > Dokumentation > Publikationen > Ereignisanalyse Hochwasser Teil 1 4 2

3 Eine Optimierung der Warnung und Alarmierung lohnt sich! Hohe Disposition für Schäden durch Naturgefahren im Bis zu 20 % der Schäden liessen sich verhindern, wenn rechtzeitig interveniert werden kann! 5 Situation vor 2005 Angestrebte Situation / Situation heute Ereignis Schadenmeldung Warnung Präventive Massnahmen Ereignis Improvisierte Intervention Vorbereitete Intervention 6 3

4 Integrale Massnahmenplanung Mehr zum Thema: > Schutzmassnahmen > Integrale Massnahmenplanung 7 Inhalt 1. Umgang mit Naturgefahren Integrale Massnahmenplanung 2. Zuständigkeiten von Bund, Gemeinden und bei der Warnung und Alarmierung 3. Massnahmen des Kantons Bern zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung 8 4

5 Der Umgang mit Naturgefahren ist eine Verbundsaufgabe! Anlagenbetreiber Versicherungen Kanton Gemeinde Private Büros Ich Bund Mehr zum Thema: > Schutzmassnahmen > Integrale Massnahmenplanung > Wer macht was? 9 Zuständigkeiten der Behörden Bund Strategie/Gesetze Hochwasserwarnung Warnung vor Starkniederschlag Gewitterwarnung Lawinenwarnung Subventionen für Schutzprojekte Mehr zum Thema: > Ereignisbewältigung > Warnung und Alarmierung > Über die Fachstellen > Rechtliche Grundlagen 10 5

6 Warnungen der Bundesfachstellen Wetterwarnungen BVE4 Lawinenwarnungen Hochwasserwarnungen Hochwasserwarnungen Mehr zum Thema: Zuständigkeiten der Behörden Bund Strategie/Gesetze Hochwasserwarnung Lawinenwarnung Subventionen für Schutzprojekte Warnung vor Starkniederschlag Gewitterwarnung Vorsorgliche Massnahmen Schutz der Bevölkerung Bewältigung Empfang und Verbreitung der Warnund Alarmmeldungen Regierungsstatthalter / Gemeinde Mehr zum Thema: > Ereignisbewältigung > Warnung und Alarmierung > Über die Fachstellen > Rechtliche Grundlagen 12 6

7 Folie 11 BVE4 Farbigere Karten einfügen BVE;

8 Zuständigkeiten der Behörden Bund Strategie/Gesetze Hochwasserwarnung Lawinenwarnung Subventionen für Schutzprojekte Warnung vor Starkniederschlag Kanton Gewitterwarnung Vorsorgliche Massnahmen Schutz der Bevölkerung Bewältigung Empfang und Verbreitung der Warnund Alarmmeldungen Regierungsstatthalter / Gemeinde Mehr zum Thema: > Ereignisbewältigung > Warnung und Alarmierung > Über die Fachstellen > Rechtliche Grundlagen 13 Verbreitung von Warnungen in Abhängigkeit der Gefahrenstufe G2 Warnung des Bundes Info kantonale Behörden Info Regierungsstatthalterämter und kommunale Behörden G4 Warnung des Bundes Info kantonale Behörden Info Regierungsstatthalterämter und kommunale Behörden Radio Fernsehen Warnung der Bevölkerung G3 Warnung der Bevölkerung G5 14 7

9 Inhalt 1. Umgang mit Naturgefahren Integrale Massnahmenplanung 2. Zuständigkeiten von Bund, Gemeinden und bei der Warnung und Alarmierung 3. Massnahmen des Kantons Bern zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung 15 Massnahmen des Kantons Bern Information Notfallplanung WARN Fachwissen vor Ort: NGB & FDK Elementar Mehr zum Thema: > Warnung und Alarmierung > WARN-Massnahmen 16 8

10 Fachgruppe WARN Mitglieder Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM), Vorsitz Amt für Wasser und Abfall (AWA), Stv Tiefbauamt (TBA) Amt für Wald (KAWA) Mehr zum Thema: > Über die Fachstellen > Fachstellen > WARN 17 Massnahme 1: Bereitstellung rechtzeitiger und ausreichender Informationen Für Behörden Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren GIN Für die Bevölkerung Naturgefahrenportal des Kantons Bern Police Bern App Mehr zum Thema: > Über uns > Police App auf Ihrem Handy 18 9

11 Massnahme 2: Förderung des Fachwissens vor Ort Ausbildung von: Lokalen NaturgefahrenberaterInnen (Führungsorgane) Fachspezialisten für Elementarereignisse (Feuerwehr) Mehr zum Thema: > Ereignisbewältigung > Lokale Naturgefahrenberater 19 Naturgefahrenberater im VK Bern-Mittelland A. Lüthi, BSM Stand: April

12 Massnahme 3: Standardisierung der Notfallplanung Phasen der Notfallplanung Auftragsblatt Mehr zum Thema: > Ereignisbewältigung > Notfallplanung 21 Angestrebte Situation / Situation heute Warnung Präventive Massnahmen Ereignis Vorbereitete Intervention 22 11

13 Weitere Informationen und Beilagen Homepage: Broschüre: "Warnung vor Naturgefahren! Massnahmen des Kantons zur Verbesserung von Warnung und Alarmierung" Flyer: "Lokale/r Naturgefahrenberater/in Die Ausbildung in Kürze" Hinweise auf den Folien: "Mehr zum Thema" Kontakt: Besten Dank für die Aufmerksamkeit! DM:

14 Fünf einheitliche Gefahrenstufen des Bundes G1 G2 G3 G4 G5 Gefahrenstufe 1: Keine oder geringe Gefahr Gefahrenstufe 2: Mässige Gefahr Gefahrenstufe 3: Erhebliche Gefahr Gefahrenstufe 4: Grosse Gefahr Gefahrenstufe 5: Sehr grosse Gefahr 25 Naturgefahrensituation im Gefährdung erheblich mittel gering Gefahrenhinweis Mehr zum Thema: > Gefahren und Risiken > Gefahrenkarte 26 13

15 Naturgefahrensituation im VK Emmental Gefährdung erheblich mittel gering Gefahrenhinweis Wynigen Burgdorf Lützelflüh Sumiswald Huttwil Langnau Röthenbach Schangnau 27 Massnahmen des Bundes Bundesratsbeschluss von 2007: Massnahmenplan zur Optimierung der Warnung und Alarmierung (OWARNA) 28 14

16 Massnahmen des Bundes Personelle Verstärkung Zusammenarbeit GIN Vorhersagesysteme OWARNA Notstrom für Warn- / Alarmierungssysteme NAZ Mehr zur Thema: > Umgang mit Naturgefahren > Organisatorische Massnahmen > OWARNA 29 Massnahmen des Kantons Bern Regierungsratsbeschluss von 2008: Projekt WARN 30 15

17 Rechtliche Grundlagen Allgemeine naturgefahrenrelevante Regelungen (Aufgaben, Koordination, Gefahrengebiete) befinden sich im Baugesetz, dem Waldgesetz und der Waldverordnung. Die spezifischen Regelungen für die Schnee- und Massenbewegungen befinden sich weiter im Waldgesetz und der Waldverordnung. Die Regelungen für die Wassergefahren sind im Wasserbaugesetz und der Wasserbauverordnung enthalten. Angaben zur Verantwortung und zu den Aufgaben der Gemeinden finden sich in der Waldgesetzgebung und im Bevölkerungsschutzund Zivilschutzgesetz. Regelungen für das Bauen in Gefahrengebieten finden sich im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret. Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG ) Art. 1, Art. 28, Art. 29, Art. 30, Art. 31, Art. 32 Kantonale Waldverordnung vom 29.Oktober 1997 (KWaV; BSG ) Art. 36, Art. 37, Art. 38, Art. 39, Art. 40, Art. 41, Art. 45 Wasserbaugesetz vom 14. Februar 1989 (WBG; BSG 751) Art. 7, Art. 15 Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG ) Art. 6, Art. 7 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) Art. 6, Art. 71 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) Art. 22 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz vom 24. Juni 2004 (KBZG; BSG 521.1) Art. 22, Art. 23 Mehr zum Thema: > Über die Fachstellen > rechtliche Grundlagen 31 Gefahrenpotenzial im 32 16

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