US-Hoteljobs für Fachkräfte

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1 US-Hoteljobs für Fachkräfte

2 US-Hoteljobs für Fachkräfte Hotel- und Tourismusjobs in den USA Inhalt US-Hotel Exchange Program... 3 Weitere LEISTUNGEN... 4 FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen.. 5 VERSICHERUNG... 6 Gebühren, KONTAKT und ANMELDUNG... 7 Liebe Interessentin, lieber Interessent, Sie haben schon immer davon geträumt, in den USA zu arbeiten? Sie möchten eine Traineestelle bis zu 12 Monaten, welche bezahlt ist? Sie wollen Ihre Sprachkenntnisse erweitern, internationale Kontakte knüpfen und den American Way of Life kennen lernen? Mit praktika.de haben Sie die einzigartige Chance, für 6 bis 12 Monate in einem Unternehmen der Hotellerie-, Gastronomie-, Touristikbranche zu arbeiten. Wir vermitteln Ihnen einen Arbeitsplatz nach Ihren Wünschen und Qualifikationen in einer Region Ihrer Wahl. Unser Angebot richtet sich an alle Interessierten über 18 Jahre, die durch eine Fachausbildung bereits gute Erfahrungen in der Tourismus- oder Gastronomiebranche haben. Es erwartet Sie eine Beschäftigung, in der Sie sich sowohl fachlich als auch persönlich weiterentwickeln können. Sie sammeln interkulturelle Erfahrungen und können Ihr Wissen in ein amerikanisches Unternehmen einbringen. Auf diese Weise lernen Sie die kulturellen Unterschiede ideal kennen und können dieses Wissen vorteilhaft für Ihre berufliche Zukunft nutzen. Gerade im Umgang mit ausländischen Kunden sind internationale Erfahrungen wertvoll und gefragt, da Sie so lernen, deren Wünsche und Erwartungen besser zu verstehen und darauf einzugehen. Im Gegensatz zu oft unbezahlten Praktikumsstellen verdienen Sie häufig ab $1000 und mehr pro Monat, so werden Sie alle Kosten für die Vermittlung, die Reise und die Unterkunft schon nach kurzer Zeit selbst decken können. Sie sammeln wertvolle Erfahrungen im Ausland und verdienen auch noch so wird Ihr Einstieg in die internationale Hotel- und Gastronomiebranche schnell Realität! Herzliche Grüße Ihr praktika.de-team praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

3 US-Hoteljobs für Fachkräfte US-Hotel Exchange Program Ihr Arbeitsplatz Wir vermitteln Ihnen einen Job in einer Region Ihrer Wahl, der Ihren Qualifikationen entspricht. Dabei versuchen wir, Ihrem Wunschzeitraum soweit wie möglich gerecht zu werden. Die Dauer sollte jedoch mindestens 6 Monate betragen. Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre gültiges Visum Visum-Service (Visum-Service über praktika.de) gute Englischkenntnisse Fachausbildung und Erfahrungen in der Tourismus- oder Gastronomiebranche Das Programm Sie erteilen uns einen Auftrag zur Suche nach einem Arbeitsplatz im Bereich Hotellerie, Gastronomie oder Touristik und der Region Ihrer Wahl. Die Auftragserteilung erfolgt durch Zustellung der Anmeldeunterlagen. Mit Ihren Daten, Qualifikationen und Angaben zur gewünschten Region suchen unsere Mitarbeiter, auch vor Ort in den USA, nach einem für Sie geeigneten Unternehmen. Sobald wir einen Job gefunden haben, der Ihrem Anforderungsprofi entspricht, werden wir Sie umgehend benachrichtigen und Ihnen nähere Informationen zum Arbeitsplatz sowie zum Unternehmen zukommen lassen. Visum-Service Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Beantragung eines J1-Visums und kümmern uns um die Beschaffung des DS 2019-Formulars. Den Visum-Service bieten wir optional an. Auch diejenigen, die bereits eine Zusage in einem US-amerikanischen Unternehmen bekommen haben, können wir mit unserem Visum-Service unterstützen. Bewerbungsservice Neben der Jobvermittlung unterstützen wir Sie aktiv bei der Erstellung Ihrer englischen Bewerbungsunterlagen. Mit Hilfe Muttersprachler überprüfen und korrigieren wir Ihre Bewerbungsunterlagen auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, geben Hinweise zu Aufbau und Struktur sowie Besonderheiten einer Bewerbung im amerikanischen Stil und zeigen Ihnen Verbesserungsvorschläge auf. Als Teilnehmer unseres Programms erhalten Sie außerdem unser Bewerbungspackage. Neben wertvollen Hinweisen zu Struktur und Aufbau englischer Bewerbungsunterlagen, sowie Informationen zum American Way of Life, beinhaltet es Musteranschreiben und Lebensläufe - ideal als Vorlage zum Downloaden. Daraufhin sollten Sie in der Lage sein, Ihre Bewerbungsunterlagen selbständig zu perfektionieren. Unterkunft praktika.de unterstützt Sie bei der Suche nach einer für Sie geeigneten Unterkunft und gibt Tipps zur Reisevorbereitung für die USA. Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Unterkunftsarten, geben Auskunft über die preiswertesten Möglichkeiten und stellen Ihnen Adressen zur Verfügung, an die Sie sich wenden können. Beachten Sie bitte: Die Kosten für die Unterkunft sind in der Organisationsgebühr nicht enthalten. Reise/Flug Wir helfen Ihnen bei der Organisation Ihrer Reise zu Ihrem Arbeitsort. Beachten Sie bitte: Die Reisekosten für Flug etc. sind in der Organisationsgebühr nicht enthalten. Sprachkurs Gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Wer aber seine Sprachkenntnisse vorab aufbessern möchte, erhält von uns Unterstützung bei der Suche und Vermittlung eines geeigneten Sprachkurses. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein individuelles Sprachbzw. Bewerbungstraining für Sie direkt in den USA zu organisieren. Beachten Sie bitte: Die Kosten für den Sprachunterricht sind nicht in der Organisationsgebühr enthalten. praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

4 US-Hoteljobs für Fachkräfte Weitere LEISTUNGen Service-Hotline Egal wo Ihr Arbeitsplatz ist über unsere Emergency-Hotline können unsere Teilnehmer uns bei Fragen und Problemen jederzeit erreichen. Referenzschreiben Nach erfolgreicher Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten Sie von Ihrem US-Arbeitgeber ein Referenzschreiben, in dem der Inhalt und Ihre Leistungen beschrieben sind. Versicherung Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung. Wir bieten Ihnen beispielsweise eine Krankenversicherung, Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Haftpflichtversicherung sowie einen Assistance Service als Komplettpaket für nur EUR 1,45 pro Tag an. Gebühren Die Gebühren sind der aktuellen Preisliste bzw. den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der Gesamtgebühr erforderlich. Der Restbetrag ist bei Zusage des Jobangebots fällig. Sie erhalten eine Rechnung über die jeweiligen Beträge. Über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Der Programmablauf Damit Sie einen Überblick über den Ablauf nach der Anmeldung erhalten, haben wir Ihnen hier alle Schritte kurz zusammengestellt: 1. Füllen Sie mindestens 4 Monate vor Wunschbeginn Ihre Anmeldeunterlagen aus und senden sie unterschrieben an uns zurück. 2. Erstellen Sie mit Hilfe unseres Bewerbungspackages innerhalb von einer Woche Ihre amerikanischen Bewerbungsunterlagen und senden Sie sie uns per zu. 3. Klären Sie telefonisch Ihre Fragen zu Unterkunft, Versicherung und Sprachkurs mit unseren Beratern. 4. Sobald wir ein Jobangebot für Sie gefunden haben, kontaktieren wir Sie und sprechen die Details ab. 5. Sie führen in der Regel ein Telefoninterview mit dem Unternehmen. 6. Nach Entscheidung des Unternehmens informieren wir Sie darüber, die u.u. sehr kurzfristig erfolgen kann. 7. Zwei Monate vor Beginn des Arbeitsverhältnisses werden die Unterlagen für das Visum von uns eingereicht (J1-Visumservice). 8. Buchen Sie den Flug bitte erst, nachdem Sie das Visum erhalten haben. 9. Ihr erster Arbeitstag in den USA beginnt. Wir stehen Ihnen in den USA jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. 10. Vor der Rückkehr erhalten Sie ein Referenzschreiben Ihres Arbeitgebers und eine Zertifikat von praktika.de. praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

5 US-Hoteljobs für Fachkräfte FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen Wer kann teilnehmen? Teilnehmen kann jeder Interessierte über 18 Jahre. Dieses Angebot richtet sich speziell an Fachkräfte der Hotellerie-, Gastronomie- und Touristikbranche, die aufgrund einer Ausbildung bereits gute Erfahrung in diesem Bereich aufweisen können. Wenn Sie Ihr J1 Visum über unsere Visapartner beantragen, sind deren Programmbedingungen zu beachten. Generell können jedoch alle Interessenten unseren Service in Anspruch nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen. Wie und wann muss ich mich bewerben? Die Anmeldung für das Programm ist immer möglich. Bitte bedenken Sie, dass die Anzahl der Stellensuchenden weit höher als die Zahl der angebotenen Traineestellen ist. Die Vorbereitung und damit die Anmeldung sollte ca. 4-8 Monate vor geplantem Jobbeginn erfolgen. Generell gilt: Je eher Ihre Anmeldung erfolgt, desto größer sind die Chancen auf einen qualifizierten Arbeitsplatz. Sind die Jobs bezahlt? Im Gegensatz zu oft unbezahlten Praktikumsstellen verdienen Sie häufig ab $ 1000 und mehr pro Monat, so werden Sie alle Kosten für die Vermittlung, die Reise und die Unterkunft schon nach kurzer Zeit selbst decken können. Sie sollten jedoch auf jeden Fall genügend Eigenmittel für einen Aufenthalt zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Freizeitgestaltung bereithalten. In welchen Städten werden Traineestellen angeboten? Traineestellen werden je nach Angebot in allen Bundesstaaten der USA angeboten. Da es sich hier um ein Hotel-Programm handelt, werden die Angebote für ein Training hauptsächlich in den Touristikgebieten, wie zum Beispiel Kalifornien, Florida, Hawaii oder New York zu finden sein. Organisieren Sie auch Unterkünfte? Wir informieren Sie über die verschiedenen Unterkunftsmöglichkeiten und stellen Ihnen Adressen zur Verfügung, die wir dann mit Ihnen gemeinsam besprechen. Oft kommt es vor, dass auch der Arbeitgeber eine Unterkunft stellt. Die Kosten für die Unterkunft sind nicht im Programmpreis enthalten. Wie lange dauert ein Training? Das Training sollte einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten umfassen. Unternehmen in den USA befürworten eher längere Trainingszeiten und begründen dies mit einer längeren Einarbeitungszeit für ausländische Trainees. Auch hier gilt: je flexibler Sie sind, desto vielfältiger sind Ihre Chancen. Wie beantrage ich mein Visum? Um ein Trainee in den USA absolvieren zu können, brauchen Sie das J1-Visum. Falls Sie unseren Visumsservice in Anspruch nehmen möchten, wird Ihnen hierfür im Vorfeld das sogenannte DS-2019 Formular durch einen unserer Partner ausgestellt. Beim Bearbeiten der Formalitäten sind wir Ihnen gern behilflich. Die Kosten für den Visum-Service sind nicht im Programmpreis enthalten. Was kostet das Visum? Die Visabearbeitungsgebühren der US-Konsulate haben sich in der Vergangenheit mehrmals geändert. Wenn wir Ihnen bei der Beantragung Ihres J1 Visum helfen, kontaktieren Sie uns zu den aktuellen Tarifen der Konsulate sowie der Visumpartner. Die aktuellen Konsulatsgebühren sowie allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der US-Botschaft unter Sind Visum, Versicherung, Anreisekosten und Unterkunft im Preis inbegriffen? Kosten für Visum, Visum-Service, Versicherung, Reise, Unterkunft und evtl. Sprachkurs sind nicht in unserer Gebühr inbegriffen und müssen bei Bedarf selbst übernommen werden. praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

6 US-Hoteljobs für Fachkräfte VERSICHERUNG Ohne Risiko ins Ausland Wer einen Auslandsaufenthalt plant, sollte bei all den Vorbereitungen nicht vergessen, sich finanziell abzusichern, denn in einigen Fällen greift die deutsche Versicherung im Ausland nicht. Bitte beachten Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung in den USA Pflicht ist. Aus diesem Grund bieten wir Teilnehmern ein US-Versicherungspaket gemäß den Einreisevorschriften an, welches Sie vor finanziellen Schäden absichert. Rücktrittskostenversicherung Sie haben Ihr Aufenthalt im Ausland bis ins Detail organisiert, der Arbeitsplatz ist Ihnen sicher und eine Unterkunft haben Sie auch schon. Jetzt geht nichts mehr schief, denken Sie. Doch dann kommen unvorhergesehene Ereignisse auf Sie zu und machen Ihre Pläne unmöglich. Um sich vor solchen und anderen schwerwiegenden Ereignissen abzusichern und den Auslandsaufenthalt ohne Risiko planen zu können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung. Sie versichert den Rücktritt vom Programm vor Beginn einer Reise. Die beim Rücktritt entstehenden Stornokosten werden bis maximal 80 % von der Versicherung übernommen. First-Class Auslandsreiseversicherung Alle Teilnehmer sind gehalten, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland eine ausreichende Versicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität, Tod und private Haftpflichtfälle abzuschließen. Wegen der hohen Kosten, die durch Krankheiten o.ä. im Ausland für den Teilnehmer entstehen können, ist dieser Versicherungsschutz unverzichtbar. Die First-Class Auslandsreiseversicherung beinhaltet Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung. Sie sichert finanziell durch Dritte verursachte Schäden bei Ihnen bzw. durch Sie verursachte Schäden bei Dritten. Die First-Class Auslandskrankenversicherung können Sie bei Zusage des Arbeitsplatzes abschließen. Geben Sie bitte bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie nähere Informationen über die First-Class-Auslandsreiseversicherung wünschen. Versicherungsleistungen des Visumpartners Sollten Sie Ihr J1 Visum über einen unserer Visumspartner beantragen, erhalten Sie über diesen einen kompletten Versicherungsschutz. Das Versicherungspackage beinhaltet z. B. eine Auslandskranken-, eine Auslandshaftpflicht-, eine Unfall- sowie eine Reisegepäckversicherung. Das Tarifblatt zur Rücktrittskostenversicherung finden Sie im Anhang. Wenn Sie den Abschluss der Rücktrittskostenversicherung wünschen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Anmeldung zum US-Hotel Exchange Program mit an. praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

7 US-Hoteljobs für Fachkräfte Gebühren, KONTAKT und ANMELDUNG Gebühren Die Gebühren sind der aktuellen Preisliste bzw. den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der Gesamtgebühr erforderlich. Der Restbetrag ist bei Zusage des Hoteljobs fällig. Sie erhalten eine Rechnung über die jeweiligen Beträge. Über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Eine ausführliche Preisliste liegt im Anhang bei. Kontakt Bei Fragen zum Programm, bzw. zur individuellen Gestaltung können Sie uns unter folgender Serviceadresse erreichen. praktika.de HighTechMARKET GmbH Petersstraße Leipzig Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Wie anmelden? Für die Anmeldung füllen Sie bitte die Anmeldeunterlagen aus und senden diese persönlich unterschrieben an uns zurück. Mit der Anmeldung ist die Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtgebühr erforderlich. Bitte überweisen Sie diesen Betrag nach Rechnungserhalt auf unser Konto. Gern können Sie auch per Lastschrift zahlen. Für Kreditkartenzahlungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist, können wir mit der Suche nach einem Praktikumsplatz beginnen. Bevor Sie sich für das US-Hotel Exchange Program anmelden, lesen Sie bitte die AGB genau durch und setzen sich bei eventuellen Fragen mit uns in Verbindung. Ihre Anmeldung kann erst bearbeitet werden, wenn wir die Anzahlung erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass jede Anmeldung verbindlich ist. Sobald Ihre Anzahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie für die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen unser Bewerbungspackage. Bitte senden Sie uns einen tabellarischen Lebenslauf und ein Anschreiben für das Unternehmen in Englisch per innerhalb einer Woche nach Anmeldung zu. praktika.de - kostenfreie Beratung durch Experten unter:

8 Zertifikat US-Hotel Exchange Program Ihr Vorname Name hat im Zeitraum vom bis eine Traineestelle in bei dem Partnerunternehmen erfolgreich absolviert. Herr/Frau war im Bereich als tätig und konnte in diesem Rahmen seine spanischen Sprachkenntnisse erweitern und Erfahrungen im internationalen Geschäftsverkehr sammeln. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg wünschen Director Program Manager San Diego/ Leipzig, den 26. Februar 2007

9 ANMELDEUNTERLAGEN US-Hoteljob-Programm Angaben zur Person Vorname: Name: Geschlecht: Geb.-Datum, Geb.-Ort: Staatsbürgerschaft: PASSFOTO Bitte Foto hier mit Klebeband aufkleben Familienstand: Anzahl der Kinder: Hauptadresse Straße: Tel.: PLZ / Ort: Mobil: Fax: Ausweichadresse Straße: Tel.: PLZ / Ort: Mobil: Fax: Derzeitige Beschäftigung / Tätigkeit / Ausbildung Fachausbildung: Ausbildungsdauer: Abschluß als: Erfahrungen: Studienrichtung: Angestrebter Abschluss: Sonstiges (z.b. Berufsausbildung): praktika.de-id US-Hoteljob-Praktikumsprogramm praktika.de von 4

10 Sprachkenntnisse Englisch Beginner Fortgeschritten Grundlagen Verhandlungssicher weitere Sprachkenntnisse: Computerkenntnisse / Besondere Fachkenntnisse Versicherung Ich möchte die Rücktrittskostenversicherung zum US-Hoteljob-Programm abschließen. (möglich bis 4 Wochen nach der Anmeldung) Ich bin an der First-Class-Auslandskrankenversicherung interessiert und wünsche nähere Informationen. (möglich bis zur Abreise) Meine Bankverbindung Nur für den Fall der Rückerstattung der Anzahlung, des Restbetrages, einer Vermittlungsprämie und/oder einer Gutschrift für den Praktikumsbericht benötigen wir Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Bankverbindung Konto: BLZ: Bank: Inhaber: US-Hoteljob-Praktikumsprogramm praktika.de von 4

11 Anmeldung zum US-Hoteljob-Programm Hiermit melde ich mich verbindlich für das US-Hoteljob-Programm an. Ich beauftrage die HighTechMARKET Inc., einen Arbeitsplatz in dem von mir gewünschten Berufsfeld zu organisieren. Wunsch 1 Branche / Tätigkeitsbereich: Region: Zeitraum von: bis: Wunsch 2 Branche / Tätigkeitsbereich: Region: Zeitraum von: bis: Organisationsgebühr Gesamtbetrag EUR 1150,00 1. Zahlung, Anzahlung 20% EUR 230,00 2. Zahlung, Restbetrag 80% EUR 920,00 Ich überweise die Anzahlung umgehend nach Rechnungserhalt und den oben genannten Restbetrag bei Praktikumszusage auf das Konto: HighTechMARKET Inc., Dresdner Bank AG, BLZ , Konto Im Überweisungstext bitte Rechnungs- und Kundennummer angeben. Gerne nehmen wir Ihnen auch den Weg zur Bank ab! Hiermit ermächtige ich die HighTechMARKET Inc., die Lastschrift oder die Kreditkartenzahlung im Rahmen des US-Hoteljob-Programms durchzuführen. Konto: BLZ: Bank: Inhaber: oder Kreditkartennr.: gültig bis: Ort und Datum: Unterschrift: US-Hoteljob-Praktikumsprogramm praktika.de von 4

12 Widerrufsrecht nach 312d BGB Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z.b. Brief, Fax, ). Der Widerruf ist zu richten an unseren deutschen Servicepartner praktika.de, HighTechMARKET GmbH, Petersstraße 28, Leipzig. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ort und Datum: Unterschrift: Anerkennung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Praktikumsprogramm Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praktikums- und Vermittlungsprogramme auf praktika.de (Stand ) erhalten und gelesen. Ort und Datum: Unterschrift: Anforderungen an die Stelle: Ja, meine Schule/Universität stellt bestimmte Anforderungen an das Praktikum. Ein ausführliches Anforderungsprofil liegt bei. Nein, es bestehen keine speziellen Anforderungen meiner Schule/Universität. US-Hoteljob-Praktikumsprogramm praktika.de 4 von 4

13 Preisliste für nichtgewerbliche Kunden von praktika.de Es gelten stets unsere AGB Fachpraktikums- und Vermittlungsprogramme Bezeichnung Beschreibung Preis in EUR Zahlungsart LS KK VK PP RE Individuelle Fachpraktikumsprogramme (in 2 Zahlungen erste Zahlung 20%, zweite Zahlung 80%) USA & Kanada* 970,00 China & Asien* 970,00 Großbritannien / Irland* 820,00 Frankreich & Übersee* 760,00 Spanien* 760,00 US-Hotel* 1150,00 European Internship Program* $ 980,00 Deutschland 760,00³ Dubai* (VAE) 970,00 First-Class Auslandsreisekrankenversicherung (AKV)** pro angefangenen Tag & Person 1,45 Rücktrittkostenversicherung für Programme mit einem Organisationspreis über 800 ** Rücktrittkostenversicherung für Programme mit einem Organisationspreis bis 800 ** bis 4 Wochen nach Anmeldung buchbar bis 4 Wochen nach Anmeldung buchbar 48,00 32,00 Rücktrittkostenversicherung für European Internship Program (RRV-EP)** bis 4 Wochen nach Anmeldung buchbar 48,00 Sprachzeugnis (dt., engl., franz., span.) 45,00 Prämie für eine erfolgreiche Empfehlung 50,00 Legende: LS = Lastschrift (nur in Deutschland) KK = Kreditkarte (VisaCard, MasterCard, AmericanExpress) PP = PayPal RE = Rechnung a.a. = auf Anfrage * = Rechnung und Abwicklung über HighTechMARKET Inc., San Diego, USA ** = inkl. Versicherungssteuer ³ = inklusive 19% MWST Stand: Änderungen und Irrtümer vorbehalten Servicehotline: von Uhr programme@praktika.de praktika.de ist eine eingetragene Marke

14 Empfehlen Sie die praktika.de-auslandsprogramme und verdienen Sie! Nichts ist schöner als im Freundeskreis ein gutes Angebot zu empfehlen und Freunden und Bekannten dadurch das Tor zur Welt zu öffnen. Wenn Ihre Freunde von Ihren Auslandspraktika zurückgekehrt sind, haben sie nicht nur viel zu erzählen, sondern sie werden Ihnen auch Dankbarkeit für Ihre Empfehlungen entgegenbringen. Jeder, der selbst schon einmal im Ausland war, kennt dieses Gefühl. So geht s: Sie haben gehört, dass ein Freund sich für ein Praktikum im Ausland interessiert um so seine Sprachkenntnisse und Karrierechancen zu verbessern? Sie sprechen mit diesem Freund und lassen ihm über die Empfehlungskarte unverbindlich und kostenfrei die praktika.de- Auslandsprogrammunterlagen per Post oder zusenden. Das war schon Ihr aktiver Teil Mehr müssen Sie nicht tun! Wir von praktika.de senden Ihrem Freund die Informationsunterlagen und Stellenvorschläge. Sollte Ihr Freund von einem praktika.de Auslandspraktikum überzeugt sein und sich anmelden, erhalten Sie von uns als Dankeschön 50 Euro auf Ihr Konto. Um einen neuen Kunden zu werben müssen Sie nicht selbst Programmteilnehmer sein. Jeder kann mitmachen! Ausführliche Informationen zum Partnerprogramm finden Sie unter per oder unter der kostenfreien Telefonnummer: Jetzt mitmachen und für jede empfohlene Neuanmeldung 50 verdienen! Empfehlungskarte (Bitte im Fensterumschlag an uns senden oder faxen an ) praktika.de c/o HighTechMARKET GmbH Petersstraße Leipzig Absender: Name Anschrift PLZ, Ort Ihre ID Senden Sie mir weitere Empfehlungskarten zu Interessent: Name Anschrift PLZ, Ort, Telefonnummer

15 Jetzt mitmachen und für jede empfohlene Neuanmeldung 50 verdienen! Empfehlungskarte (Bitte im Fensterumschlag an uns senden oder faxen an ) praktika.de c/o HighTechMARKET GmbH Petersstraße Leipzig Absender: Name Anschrift PLZ, Ort Ihre ID Senden Sie mir weitere Empfehlungskarten zu Interessent: Name Anschrift PLZ, Ort, Telefonnummer Jetzt mitmachen und für jede empfohlene Neuanmeldung 50 verdienen! Empfehlungskarte (Bitte im Fensterumschlag an uns senden oder faxen an ) praktika.de c/o HighTechMARKET GmbH Petersstraße Leipzig Absender: Name Anschrift PLZ, Ort Ihre ID Senden Sie mir weitere Empfehlungskarten zu Interessent: Name Anschrift PLZ, Ort, Telefonnummer Jetzt mitmachen und für jede empfohlene Neuanmeldung 50 verdienen! Empfehlungskarte (Bitte im Fensterumschlag an uns senden oder faxen an ) praktika.de c/o HighTechMARKET GmbH Petersstraße Leipzig Absender: Name Anschrift PLZ, Ort Ihre ID Senden Sie mir weitere Empfehlungskarten zu Interessent: Name Anschrift PLZ, Ort, Telefonnummer

16 First-Class-Auslandsreiseversicherung - Kurzübersicht - Krankenversicherung: Versicherungsfähigkeit: Versicherungsfähig nach dieser Police sind Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns mindestens 1 Jahr alt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erstattung der im Ausland entstandenen medizinischen Kosten bis maximal EUR pro Person. Medizinische Behandlung (ambulant und stationär) einschließlich Fahrtkosten, wenn am Reiseort kein Arzt vorhanden ist Kosten für den Transport mit Ambulanzfahrzeugen Medikamente und Verbandmittel Röntgen, Strahlenbehandlung und Diagnose Allgemeine Pflegeklasse im Krankenhaus (Mehrbettzimmer, keine Wahlleistungen) Vorerkrankungen sind nicht versichert. Die Kosten für die Behandlung derartiger Krankheiten sind jedoch insoweit versichert, als nicht vorhersehbare medizinische Behandlungsmaßnahmen zur Abwehr einer lebensbedrohlichen Situation oder zur Linderung erheblicher Schmerzen notwendig waren Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen (aber keine Zahnkronen oder Prothesen) Über die tariflichen Erstattungshöchstgrenzen für Zahnbehandlung hinaus werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zähnen und Zahnersatz (Reparaturen) mit 50% der entstehenden Aufwendungen für provisorischen Zahnersatz übernommen, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall nach Beginn des Versicherungsschutzes hervorgerufen wurde. Notfallbehandlung bei Schwangerschaft, sofern die Empfängnis nach Versicherungsbeginn stattgefunden hat, jedoch keine Entbindungskosten Psychotherapeutische Notfallbehandlung Erstattung medizinischer Kosten in den USA: Für medizinische Behandlung in den USA wählen Sie bitte einen Arzt oder ein Krankenhaus ( medizinische Dienstleister ), der dem CCN/First Health Netzwerk angehört. Versicherte Personen haben online Zugang zum Verzeichnis der medizinischen Dienstleister des CCN/First Health Netzwerks. Die versicherte Person soll sich vor Behandlungsbeginn durch Vorlage ihrer Versicherungskarte bei dem medizinischen Dienstleister identifizieren, um sicherzustellen, dass der Schadenfall über das CCN/First Health Netzwerk abgerechnet wird. Krankenrückholung ins Heimatland (soweit medizinisch notwendig) und Überführung der sterblichen Überreste Besuchskosten für einen nahen Angehörigen, sofern die versicherte Person am Reiseort für mehr als 7 Tage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurde (Flugticket Touristenklasse und Übernachtungskosten für maximal 7 Tage à EUR 100) Kosten für die Heimreise der versicherten Person zum Besuch der Familie in Notfällen, sofern ein Elternteil oder Geschwister plötzlich verstorben oder lebensbedrohlich erkrankt sind (Flugticket Touristenklasse) Krankenrückholung, Überführung der sterblichen Überreste und alle Reiseleistungen müssen vor Inanspruchnahme durch den Versicherer genehmigt werden. Versicherungssummen: Unfallversicherung: Tod: EUR Invaliditätsfall: EUR Bergungskosten: EUR Haftpflichtversicherung: Versicherungssummen: Personenschäden: EUR Sachschäden: EUR Selbstbeteiligung pro Schaden: EUR 150 Gepäckversicherung: Das Reisegepäck der versicherten Person ist auf der gesamten Reise versichert. Versicherungssumme: EUR Selbstbeteiligung pro Schaden: EUR 100 Assistance: Gebührenfreie, mehrsprachige 24-Std.-Notfallrufnummern Prämie: EUR 1,45 pro Person und Tag Diese Police ist gültig in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung Versicherer: CIGNA International Generali Versicherung AG

17 Reiserücktrittskostenversicherung Spezialtarif für praktika.de Leistungen: Der Versicherer leistet Entschädigung nur bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Leistungspflicht des Versicherers besteht bei folgenden Ereignissen: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt dass diese gleichfalls versichert ist. b) Impfunverträglichkeit c) Schwangerschaft d) erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten - jeweils unter den Voraussetzungen gemäß 1 Ziffer 2 der ABRV 1995 Versicherungsschutz besteht auch für den Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, sofern deshalb die Reise storniert werden muss und hierdurch vertraglich festgelegte Rücktrittskosten entstehen. Bei Minderjährigen und/oder Personen denen von Gesetz wegen ein Kindesunterhalt zusteht gilt diese Regelung auch für die Eltern und/oder die unterhaltspflichtige Person. Die Höchstversicherungssumme je versicherter Person beträgt EUR Abweichend von 3 Ziffer 2 ABRV 1995 entfällt der Selbstbehalt des Versicherten. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Versicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 4 Wochen danach, beantragt wurde. Prämie für Programme > EUR ,00 Euro pauschal (abgesicherter Reisepreis EUR 800 bis EUR 1.300) Versichert sind die vertraglich vereinbarten Stornokosten (max. 80% des Programmpreises) auf Grundlage der jeweils in der Versicherungsmeldung angegeben Höhe des Programmpreises. Buchbar bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt zur Reisebuchung Prämie für Programme < EUR ,00 Euro pauschal (abgesicherter Reisepreis bis EUR 800) Versichert sind die vertraglich vereinbarten Stornokosten (max. 80% des Programmpreises) auf Grundlage der jeweils in der Versicherungsmeldung angegeben Höhe des Programmpreises. Buchbar bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt zur Reisebuchung Diese Leistungsübersicht ist eine Zusammenfassung Ihres individuellen Versicherungsplans. Es gelten ergänzend sämtliche Bestimmungen und Leistungsausschlüsse der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskostenversicherung (ABRV 1995). Sofern Unterschiede zwischen dieser Leistungsübersicht und den Versicherungsbedingungen bestehen, gehen die jeweiligen Bestimmungen der Leistungsübersicht vor. Versicherer: Alte Leipziger Versicherung AG

18 Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 1995) 1 Versicherungsumfang (1) Der Versicherer leistet Entschädigung: a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten; b) bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten. (2) Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren geplanten Beendigung nicht zugemutet werden kann: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist. b) Impfungsverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist. c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten; d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in Ziffer 2 genannten versicherten Angehörigen der Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist. 2 Ausschlüsse (1) Der Versicherer haftet nicht: a) bei Tod, Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben; b) für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen und Kernenergie.* (2) Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer/Versicherten der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war oder der Versicherungsnehmer/Versicherte ihn vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. 2 A Gefahrumstände bei Vertragsabschluss und Gefahrerhöhung (1) Der Versicherungsnehmer hat alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer nach Maßgabe der 16 bis 21 VVG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Versicherungsvertrag nach 22 VVG anfechten. (2) Eine Gefahrerhöhung ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei einer Gefahrerhöhung kann der Versicherer aufgrund der 23 bis 30 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. (3) Eine Gefahrerhöhung nach Antragsstellung liegt insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist. 2 B Prämie, Beginn und Ende der Haftung (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie (Beitrag) bei Aushändigung des Versicherungsscheines oder im Fall des Vertragsschlusses gemäß 5 oder 5 a VVG nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus 38 VVG. Der Versicherer ist bei Verzug berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach 286 BGB sowie Verzugszinsen nach 288 BGB oder 352 HGB zu fordern. (2) Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig ist. (3) Die Haftung des Versicherers beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Prämienzahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber ohne Verzug gezahlt wird. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt dafür die Haftung. (4) (entfällt) (5) Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit oder wird es rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an ungültig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (z. B. 40, 68 VVG). 3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt (1) Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen (z. B. für Zusatzprogramm) sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten den Versicherungswert übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den über den Versicherungswert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt. (2) Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird soweit nicht anders vereinbart auf 25 EUR je Person festgelegt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v. H. selbst, mindestens 25 EUR je Person. 3 A Überweisung Doppelversicherung (1) Übersteigt die Versicherungssumme den Reisepreis erheblich, so kann der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer nach Maßgabe des 51 VVG die Herabsetzung der Versicherungssumme und der Prämie verlangen. (2) Im Falle einer Doppelversicherung gelten 59 und 60 VVG. 4 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten im Versicherungsfall (1) Der Versicherungsnehmer/Versicherte ist verpflichtet: a) dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren; b) dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweismittel von sich aus zur Verfügung zu stellen, insbesondere ärztliche Attests über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglichkeit bzw. Schwangerschaft im Sinne von 1 Ziffer 2 unter Beifügung der Buchungsunterlagen einzureichen; c) auf Verlangen des Versicherers die Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden, soweit diesem Verlangen rechtswirksam nachgekommen werden kann. (2) Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat. 5 Zahlung der Entschädigung (1) Die Entschädigung wird spätestens zwei Wochen nach ihrer endgültigen Feststellung durch den Versicherer gezahlt. (2) Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat. (3) Die Bestimmung des 12 Abs. 1 und 2 VVG bleibt unberührt. 6 Gerichtsstand Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände gemäß 17, 21, 29 ZPO und 48 VVG. * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab. Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Alte Leipziger Unternehmensverbund

19 7 Schlussbestimmung Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die im Anhang aufgeführten Gesetzesbestimmungen, die nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind. Sonderbedingungen zu den ABRV 1995 für gemietete Ferienwohnungen Sofern die Versicherung bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienappartements in Hotels genommen wird, enthält 1 Ziffer 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 1995) folgende Fassung: Der Versicherer leistet Entschädigung: a) bei Nichtbenutzung der Ferienwohnung, des Ferienhauses oder Ferienappartements im Hotel aus einem der in 1 Ziffer 2 ABRV 1995 genannten wichtigen Gründe für die dem Vermieter oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten; b) bei vorzeitiger Aufgabe der Ferienwohnung, des Ferienhauses oder des Ferienappartements im Hotel aus einem der in 1 Ziffer 2 ABRV 1995 genannten wichtigen Gründe für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, falls eine Weitervermietung nicht gelungen ist. Die übrigen Bestimmungen der ABRV 1995 gelten sinngemäß. Diesen ABRV 1995 bzw. dem Versicherungsschein sind beigefügt: (1) Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) AZ (2) Merkblatt zur Datenverarbeitung UV 63 - Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Alte Leipziger Unternehmensverbund

20 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praktikums- und Vermittlungsprogramme auf praktika.de 1 Geltungsbereich (1) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge über das Praktikumsprogramm zwischen der HighTechMARKET Inc., 555 West Beech Street, #450, San Diego, CA 92101, USA (nachstehend HTM genannt) und Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen (nachstehend Teilnehmer genannt) am Programm. (2) Unser deutscher Servicepartner ist praktika.de, HighTechMARKET GmbH, Peterstraße 28, Leipzig. (3) Die Einbeziehung der AGB erfolgt mit Bestätigung der Kenntnisnahme am Ende des Anmeldeformulars. 2 Anmeldung (1) Die Anmeldung zum Praktikumsprogramm ist ganzjährig möglich und erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an den deutschen Servicepartner praktika.de, HighTechMARKET GmbH, Peterstraße 28, Leipzig. Die Anmeldung ist verbindlich. (2) Ohne Anerkennung der AGB durch Unterschrift des Teilnehmers kann HTM die Anmeldung nicht akzeptieren. (3) HTM ist berechtigt zu allen Zeitpunkten, nach Absprache mit dem Teilnehmer, den gewünschten Praktikumsbereich bzw. Praktikumszeitraum abzuändern oder zu präzisieren, sofern eine Vermittlung andernfalls nicht möglich bzw. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu realisieren ist. (4) Der Teilnehmer muss vor bzw. bei Anmeldung alle ihn betreffenden Besonderheiten, Qualifikationen, Erfahrungen, Kenntnisse, wirtschaftliche Situation und persönliche Umstände wahrheitsgemäß erklären, die sich auf die Vermittlung direkt beziehen oder auswirken können, damit HTM diese von Anfang an berücksichtigen kann, z.b. Besonderheiten in der Studien- und Prüfungsordnung, Kinderbetreuung, Krankheiten und Behinderungen, abgelehnte Visa, Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz, Studienrichtung und Studiendauer. (5) HTM behält sich das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen, insbesondere wenn eine erfolgreiche Vermittlung fraglich ist. (6) Bei Inanspruchnahme bzw. Buchung des Visa-Service gelten zusätzlich die Bestimmungen des 6 dieser AGB. 3 Vertragsschluss Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung (z.b. per Post, , Telefon) durch HTM zustande, spätestens durch den Versand der Rechnung über die Anzahlung. 4 Leistungen (1) Nach Anmeldung und Begleichung der Anzahlung stehen dem Teilnehmer alle in den Informationsunterlagen der Praktikumsprogramme beschriebenen Leistungen zu. (2) HTM behält sich eine kurzfristige Änderung der Programminhalte vor. Hierüber wird der Teilnehmer von HTM vorab informiert (per Post, , Telefon). Will der Teilnehmer die Leistungen dann nicht mehr in Anspruch nehmen, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Information zu kündigen. 5 Ablauf der Vermittlung eines Praktikumsplatzes (1) Der Teilnehmer des Praktikumsprogrammes ist verpflichtet, stets aktiv an der Vermittlung der Stelle mitzuwirken. Dies beinhaltet u.a. die Bereitstellung von erforderlichen Informationen sowie die Beantwortung der von HTM gestellten Fragen im angegebenen Zeitraum. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. (2) Die jeweiligen Fristen und Zeiträume werden situationsspezifisch per Telefon, per oder per Post festgesetzt, diese können in dringenden Situationen wenige Stunden bis einige Tage betragen. (3) HTM versendet die Bewerbungsunterlagen an Unternehmen im gewünschten Berufsfeld. Dem Teilnehmer wird dann von HTM mitgeteilt, welche Unternehmen Interesse haben. Daraufhin muss der Teilnehmer HTM in der angegebenen Frist informieren, mit welchem Unternehmen er ein Bewerbungsgespräch führen möchte. Erhält HTM nach dem Interview eine Zusage vom Unternehmen, informiert HTM den Teilnehmer umgehend. Dieser muss sich dann in der angegebenen Frist verbindlich für einen Praktikumsplatz entscheiden. Dies erfolgt durch Bestätigung oder Rücksendung der von HTM versandten Praktikumsbestätigung per , per Fax oder Post. (4) Lehnt der Teilnehmer eine Stelle ab, muss er dies schriftlich begründen. (5) Nach der Anmeldung bzw. nach einer Praktikumsbestätigung ist eine Änderung des Praktikumszeitraums nur mit Zustimmung von HTM möglich. (6) Der Teilnehmer hat HTM unverzüglich von auftretenden Problemen vor und während des Praktikums zu informieren. Ist das Fortführen des Praktikums in dem jeweiligen Unternehmen für den Teilnehmer unzumutbar, wird HTM sich bemühen, einen alternativen Praktikumsplatz zu organisieren. 6 Visa-Betreuungsservice (optional) (1) HTM bietet den Teilnehmern einen Visa-Betreuungsservice an. Hierbei kooperiert HTM mit spezialisierten Visa- Partnern. Wenn der Visa-Betreuungsservice über HTM genutzt wird, gewährt der Visa-Partner exklusive Konditionen. Fordern Sie bitte Ihr Angebot an. (2) Die Kosten für den Visa-Betreuungsservice und die der Visa-Programme der Partner sind nicht im Preis für das Praktikumsprogramm enthalten. Sie sind der Preisliste in den Informationsunterlagen bzw. auf zu entnehmen. Maßgeblich sind jedoch die jeweils aktuellen Preise unseres Visa-Partners. HTM übernimmt keine Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praktikumsprogramme auf praktika.de 1

21 Haftung für etwaige Abweichungen zwischen den von uns veröffentlichten und den tatsächlich vom Visa-Partner berechneten Preisen. Die Gebühren des Visa-Betreuungsservice sind vor Beginn der Beauftragung zu leisten. (3) Nach der Buchung des Visum-Betreuungsservice erhält der Teilnehmer von HTM das Antragsformular für das Visum z.b. für die USA das IAP66/DS2019. Dies füllt der Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß aus. HTM ist bei der Bearbeitung der Unterlagen behilflich und übergibt den Antrag an den Visa-Partner. Für die weitere Bearbeitung ist der Visa-Partner verantwortlich. Mit dem Visa-Partner ist ein eigener separater Vertrag zu schließen und abzurechnen. (4) Für die Beantragung des Visums gelten nur die jeweiligen Bedingungen und Teilnahmevoraussetzungen des Visa- Partners. Insbesondere sind die Stornogebühren sowie die Pflicht zum Abschluss eines Versicherungspaketes zu beachten. (5) Bei Verweigerung des Visums durch die jeweiligen Botschaften bzw. Behörden haftet HTM naturgemäß nicht. Eine Erstattung der gezahlten Gebühr erfolgt nicht. (6) Bitte lesen und bestätigen Sie das Informationsblatt zum Visa-Betreuungsservice, es enthält wichtige Hinweise. 7 Preise Der Preis für das jeweilige Praktikumsprogramm ist der Preisliste zu entnehmen. Maßgebend ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung des Teilnehmers auf veröffentlicht ist bzw. den aktuellen Informationsunterlagen beiliegt. 8 Zahlungsweise (1) Mit Annahme der Anmeldung durch HTM ist die in der Preisliste ausgewiesene Anzahlung (1. Zahlung 20%) zu leisten. Der Restbetrag (2. Zahlung 80%) ist fällig, wenn der Teilnehmer die Praktikumsstelle per Telefon, , Post oder Fax bestätigt hat. (2) Der Teilnehmer erhält eine Rechnung über den jeweils zu zahlenden Betrag, dieser ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten. (3) Verzugseintritt und Höhe der Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. HTM weist darauf hin, dass der Teilnehmer spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. (4) Der Teilnehmer kann in den Anmeldeunterlagen das Lastschriftverfahren zur Begleichung der Rechnungen wählen. Er kann die Einzugsermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen. 9 Widerrufsrecht (1) Teilnehmer haben das Recht zum Widerruf ihrer auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten gemäß 312 c Abs. 2 BGB erfolgen. Um die Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z. B. Brief, Fax, ). Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Der Widerruf ist zu richten an den deutschen Servicepartner HighTechMARKET GmbH, Peterstraße 28, Leipzig. (2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Bewerber HTM die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er HTM insoweit ggf. Wertersatz leisten. (3) Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HTM mit der Ausführung der Dienstleistung (z.b. der Vermittlung eines Praktikumsplatzes) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bewerbers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Bewerber diese selbst veranlasst hat. (4) Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die Online (z.b. Software zum Download) übermittelt worden sind. 10 Rücktritt (1) Dem Teilnehmer steht nach Ablauf der Widerrufsfrist ein jederzeitiges vertragliches Rücktrittsrecht zu. In ihrem Interesse empfiehlt es sich dringend, den Rücktritt schriftlich per Einschreiben zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Erklärung bei HTM. (2) Bei Rücktritt des Teilnehmers vor Praktikumsbestätigung aus Gründen, die nicht bei HTM liegen, wird die bis dahin geleistete Arbeit, mindestens jedoch 50% des Programmpreises zum Ausgleich bereits erfolgter Leistungen berechnet. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer zwischenzeitlich durch eigene Aktivitäten einen Platz gefunden hat, wenn er seinen Plan, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, aus persönlichem Grund ändert, bei Gründen die nicht bei HTM liegen bzw. wenn er trotz mehrfacher Fristsetzung der Mitarbeit unzureichend nachkommt bzw. verweigert. (3) Tritt der Teilnehmer nach Praktikumsbestätigung zurück, so ist er verpflichtet, den Restbetrag (2. Zahlung, gemäß Preisliste) zu leisten, da HTM bereits erfolgreich tätig war. Hat er den Restbetrag bereits gezahlt, wird dieser einbehalten. (4) Eine Erstattung der Anzahlung (1. Zahlung) erfolgt nur, wenn HTM oder eine ihrer Erfüllungsgehilfen die Gründe für eine erfolglose Vermittlung zu vertreten hat. (5) Ersatzteilnehmer sind nicht zulässig, da es sich um eine personenbezogene individuelle Leistung handelt. Im Einzelfall behält sich HTM eine Ausnahmeregelung vor. (6) Missbraucht der Teilnehmer das Programm für einen anderen Zweck als für den Vertragsgegenstand, (z.b. um die Einwanderung in ein Land zu erreichen) wird der gesamte Programmpreis bzw. hilfsweise der gleiche Betrag als Schadenersatz fällig. (7) HTM hat das Recht, wenn der Teilnehmer seine Pflichten gemäß 2 verletzt und damit das Vermittlungsziel nicht erreicht bzw. unverhältnismäßig schwer erreicht werden kann, den gesamten Programmpreis hilfsweise den gleichen Betrag als Schadenersatz zu fordern. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praktikumsprogramme auf praktika.de 2

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