Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg
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- Uwe Dressler
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1 Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Osterende Oederquart Stadt Schneverdingen z. H. Herrn Tabeling Schulstraße Schneverdingen Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Emissionen und Immissionen sowie Technik in der Innenwirtschaft (Lüftungstechnik von Stallanlagen) Bestellungskörperschaft: IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Osterende Oederquart Tel Fax Bearbeiter: M.Sc. Kristina Büther Kristina.Buether@ing-oldenburg.de 26. Januar 2018 Bebauungsplan Wintermoor Nr. 5 "Sonstiges Sondergebiet - Ländliches Wohnen in den Eichenstrücken" in Schneverdingen-Wintermoor Az hier: Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen entsprechend der Stellungnahme des Heidekreises vom Sehr geehrter Herr Tabeling, in der Stellungnahme des Heidekreises vom wurden zu o.g. Bebauungsplan u.a. Aussagen darüber gefordert, welche Tierarten in welcher Anzahl in dem westlichen Teil des Sondergebietes zulässig sind bzw. ob geruchsintensive Tierarten nicht zugelassen werden. Diese Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden. Vorgehensweise Mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 austal_g Version WI-x und der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version wurden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um zu ermitteln, bei welchem Geruchsmassenstrom in dem geplanten Sondergebiet der noch festzulegende Richtwert eingehalten wird. Weiterhin wurde ermittelt, welche Auswirkungen dies auf die umliegenden Wohngebiete haben könnte. Nachfolgend werden zwei Szenarien betrachtet: Szenario 1: Der Richtwert für das Sondergebiet ist der eines Wohngebietes, d.h. 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit. Büro Niedersachsen:: Osterende Oederquart Tel Fax Büro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen Faulenrost Tel Fax Finanzamt Stade Steuernummer Seite 1 von 6
2 Szenario 2: Aufgrund der Tierhaltung wird ein höherer Richtwert von 15 % der Jahresstunden, entsprechend dem Richtwert für landwirtschaftlich geprägte Dorfgebiete, herangezogen. Ergebnisse Die Ergebnisse wurden unter Verwendung der AKS Soltau 2008 bis 2016 und unter Berücksichtigung einer Rauigkeitslänge von 1,0 m ermittelt. Abb. 1: Geruchshäufigkeiten im Umfeld des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 unter Berücksichtigung der Tierzahlen gemäß Tabelle 1, dargestellt als Isolinien für 10 % (WA-Gebiet) und 2 % Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit. M 1: ~3.350 Gemäß Kapitel der GIRL des Landes Niedersachsen ist als Radius für das Beurteilungsgebiet im Regelfall 600 m zu wählen. In diesem Umfeld befinden sich nach hiesigem Kenntnisstand keine relevanten Emissionsquellen. Da bei den vorhandenen Betriebs- und Anlagengrößen im erweiterten Umfeld die maßgeblichen Geruchsimmissionen relativ kleinräumig auftreten, sind durch dieses Vorgehen nach diesseitiger Kenntnislage alle relevanten Emissionsquellen erfasst. Eine nennenswerte geruchliche Vorbelastung besteht somit an dem Standort nicht. Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen Seite 2 von 6
3 Für die Szenarien 1 und 2 wurden die in Tabelle 1 aufgeführten Tierplatzzahlen je Tierart und je Grundstück ermittelt, bei denen der Immissionswert von 10 bzw. 15 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit in dem Bereich des geplanten Sondergebietes, der für Wohngebäude und Räume und Gebäude für freie Berufe zulässig sein soll, eingehalten würde. Sollten verschiedene Tierarten/Nutzungsrichtungen gehalten werden, so sind jeweils entsprechend weniger Tiere einer Tierart/Nutzungsrichtung zu halten. Abb. 2: Geruchshäufigkeiten im Umfeld des Bebauungsplanes Wintermoor Nr. 5 unter Berücksichtigung der Tierzahlen gemäß Tabelle 1, dargestellt als Isolinien für 15 % (MD-Gebiet) und 2 % Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit. M 1: ~3.350 Entsprechend den Abbildungen 1 und 2 würde unter den in Tabelle 1 dargestellten Randbedingungen der Immissionswert von 10 bzw. 15 % Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit in dem für Wohngebäude und Räume und Gebäude für freie Berufe vorgesehenen Bereich des geplanten Bebauungsplanes eingehalten. In den umliegenden allgemeinen Wohngebieten (WA) wird unter den genannten Bedingungen ebenfalls der geltende Grenzwert von 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit eingehalten. Da im Immissionsschutz der Drittschutz gilt, besteht kein Schutzanspruch vor der jeweils eigenen Tierhaltung. Die Immissionen, die aus den Emissionen der jeweils eigenen Tierhaltung resultieren, sind somit bei der Beantwortung der Frage, ob der anzusetzende Grenzwert an Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen Seite 3 von 6
4 dem zu der entsprechenden Tierhaltung gehörenden Wohnhaus eingehalten wird, nicht mit zu berücksichtigen. In der vorliegenden Berechnung wurde eine solche auf die einzelnen Grundstücke bezogene Differenzierung nicht vorgenommen, da derzeit nicht bekannt ist, ob das Gebiet in 5 oder 6 Grundstücke aufgeteilt wird und wo genau die jeweiligen Wohn- und Stallgebäude stehen werden. Bei welchem Geruchsmassenstrom der Grenzwert eingehalten wird, wurde iterativ ermittelt. Dies führt im Ergebnis zu nichtganzzahligen Tierplätzen, welche in der Realität nicht möglich sind. Daher ist hier eine Rundung nötig. Um keine Richtwertüberschreitung zu erzeugen, wurde stets abgerundet. Diese Vorgehensweise (Berücksichtigung der jeweils eigenen Tierhaltung und Abrundung der möglichen Tierplätze) führen einerseits zu einer Überschätzung, bieten andererseits jedoch einen Puffer, falls die Stallund Wohngebäude insgesamt sehr eng beieinander stehen. Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen Seite 4 von 6
5 Tabelle 1: Emissionsrelevante Daten und mögliche Tierplätze einer Tierart/Nutzungsrichtung je Grundstück (bei Haltung verschiedener Tierarten/Nutzungsrichtungen sind diese entsprechend zu reduzieren). Tierart/ Nutzungsrichtung Emissionsfaktor 1 ) GE s -1 GV 2) Gewichtungsfaktor 3) GV je Tierplatz 4) Szenario 1 WA-Gebiet TP/Grst. bei 5 Grst. 5) TP/Grst. bei 6 Grst. Szenario 2 MD-Gebiet TP/Grst. bei 5 Grst. TP/Grst. bei 6 Grst. Pferde 10 0,50 1, Ponys, Kleinpferde, Pferde bis 3 Jahre 10 0,50 0, Kühe 12 0,50 1, Wbl. Rinder (0,5-1 a) 12 0,50 0, Wbl. Rinder (1-2 a) 12 0,50 0, Ml. Rinder (0,5-1 a) 12 0,50 0, Ml. Rinder (1-2 a) 12 0,50 0, Kälber, Aufzucht (bis 6 Monate) 12 0,50 0, Mastschweine (25 kg bis 115 kg) 50 0,75 0, Niedertragende Sauen, Eber 22 0,75 0, Sauen mit Ferkeln (bis 10 kg) 20 0,75 0, Jungsauen 50 0,75 0, Aufzuchtferkel (bis 30 kg) 75 1,00 0, Legehennen 42 1,00 0, Masthähnchen (bis 42 Tage) 60 1,50 0, Truthühnermast, gemischtgeschlechtlich 32 1,50 0, wbl. Schafe (über 1 Jahr) 25 1,00 0,1 3) Schafe (bis 1 Jahr) 25 1,00 0,05 3) Schafbock 50 1,00 0,1 3) Legende: 1) 2) 3) 4) 5) Emissionsfaktor aus VDI Richtlinie 3894, Blatt 1, GV = Großvieheinheit, entsprechend 500 kg Lebendgewicht. Zugeordneter Belästigungsfaktor lt. GIRL Erlass vom 23. Juli Faustzahlen für die Landwirtschaft, TP = Tierplatz, Grst. = Grundstück Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen Seite 5 von 6
6 Fazit Bei Tierhaltung im westlichen Bereich des geplanten Sondergebietes in dem in Tabelle 1 genannten Rahmen wird der Richtwert von 10 bzw. 15 % in dem für Wohngebäude und Räume und Gebäude für freie Berufe vorgesehenen Bereich des geplanten Bebauungsplanes eingehalten. In den darüber hinaus jetzt schon vorhandenen umliegenden allgemeinen Wohngebieten (WA) wird unter den genannten Bedingungen ebenfalls der geltende Grenzwert von 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie (2009) eingehalten. Es ist festzustellen, dass geruchsintensive Tierarten zugelassen werden können, diese jedoch in ihrem Vorkommen die in Tabelle 1 genannte Anzahl nicht überschreiten dürfen. Da die Gesamtzahl der Tiere begrenzt ist, führt eine kleinteiligere Parzellierung der Planfläche zu weniger Tieren je Grundstück (und umgekehrt: je weniger Grundstücke, desto mehr Tiere je Grundstück). Der hier gewählte Ansatz geht davon aus, dass die Tiere in Stallungen ohne Zwangslüftung gehalten werden und dass vor Ort keine geruchsintensive Mist und Futtermittellagerung stattfindet. Die Frage, ob so etwas gleichwohl möglich ist, kann erst beantwortet werden, wenn alle emissionsrelevanten Parameter, resp. in diesem Fall Tierbestände auf allen Teilflächen des B-Plangebietes bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen (Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg) (M.Sc. Kristina Büther) Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen Seite 6 von 6
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